Daniel Hagemeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Körperliche Unversehrtheit und der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sind hohe Schutzgüter. Staat und Gesellschaft stehen in besonderer Verantwortung, beides zu gewährleisten und Übergriffe konsequent zu ahnden. Wer dagegen verstößt, verletzt die unantastbare Würde des Opfers. Das ist widerlich und verabscheuungswürdig. Es muss mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Doch das allein kann die ganze schreckliche Tragweite des Missbrauchs nicht erfassen. Wer Menschen und vor allem Kinder sexuell missbraucht, begeht Mord an den Seelen der Opfer. Das kann durch keine Strafe und keine finanzielle Entschädigung gutgemacht werden. Es gibt keine Ex-Opfer sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs. Die Opfer leiden ein Leben lang darunter. Die Wunden verheilen, wenn überhaupt, nur langsam. Narben aber bleiben lebenslang. Der Schutz von Menschen und insbesondere von Kindern vor sexualisierter Gewalt steht für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen im Mittelpunkt. Dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion „Opferrechte stärken“ können wir jedoch so aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Dieser Antrag insinuiert, dass sexueller Missbrauch vor allem ein Problem der katholischen Kirche sei. Wie jede kollektive Verurteilung wird dies der Schwere des Problems nicht gerecht. Es gibt – um an ein Wort des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zu erinnern – keine kollektive Schuld. Aus meiner Sicht gibt es aber eine kollektive Verantwortung dafür, sexuellen Missbrauch aufzuklären und die Täter mit der ganzen Härte des Rechtes zu bestrafen. Gleichzeitig haben wir alle eine Verantwortung, dem sexuellen Missbrauch entschieden entgegenzutreten. Wer wegsieht oder nicht zuhört, wird zum Mittäter und macht sich mitschuldig. 24.11.2022 Wir als demokratische Fraktionen in diesem Hause haben insbesondere in der vergangenen Legislaturperiode überzeugend bewiesen, dass wir im konstruktiven Ringen um die Sache bei gleichzeitigem Verzicht auf Politisierung im Sinne der Menschen strukturell und nachhaltig wirken können. Selbstverständlich spreche ich hier von der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder und deren Leistungsbilanz. Ich möchte auch die gute Zusammenarbeit im PUA „Kindesmissbrauch“ erwähnen. Der vorliegende Antrag lässt eine dem Thema angemessene, differenzierte Betrachtungsweise vermissen. Wir alle wissen spätestens seit Ende der 90er-Jahre von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Priester und andere Verantwortliche auch in der katholischen Kirche. Damals erfuhr die Weltöffentlichkeit von Fällen in den USA und in Irland. Pater Mertes hat dankenswerterweise die Missbrauchsfälle im Jesuitenorden publiziert. Spätestens seit 2010 ist uns eine Vielzahl dieser Fälle auch in der katholischen Kirche Deutschlands bekannt. Wir alle wissen aber auch, dass die Kirche vor diesem leidvollen Hintergrund viele Maßnahmen zur Aufdeckung und Aufklärung sowie zur Prävention beschlossen und umgesetzt hat. So gibt es in den fünf NRW-Bistümern Aufarbeitungskommissionen, in denen zwei von der Landesregierung benannte Mitglieder mitarbeiten. Alle fünf Bistümer beteiligen sich an den Verfahren zur Anerkennung des Leides. Es gibt Betroffenenbeiräte und seit 2010 verpflichtende Präventionsschulungen für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in den Bistümern. Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesamtgesellschaftliches Problem und müssen daher überall in gleicher Weise aufgeklärt und in den Blick genommen werden. Auch wenn momentan vor allem Kardinal Wölki ein für uns und auch für mich persönlich unverständliches Verhalten in diesem Kontext zeigt, was auf eine mangelnde Sensibilität und nicht vorhandene Einsicht schließen lässt, (Beifall von Sven Wolf [SPD]) sollten wir die Dimension dieser Taten nicht vergessen. Denn wir alle wissen, dass diese Verbrechen an Jugendlichen und Kindern in den Familien, in der Verwandtschaft, im familiären Bekanntenkreis, in Schulen, in den Vereinen und im Ehrenamt vorkommen. Leider sind auch das keine Einzelfälle. Unser Ziel und unsere Verantwortung müssen daher sein, gemeinsam alles zu tun, um aufzuklären, die Täter zu bestrafen, Prävention in Form von Information, Transparenz und Schutzkonzepten zu ermöglichen, vor allem aber, den Opfern in jeder Hinsicht beizustehen, zu helfen und sie nicht alleinzulassen. Der vorliegende Antrag wird dem gesamtgesellschaftlichen Problem so zwar nicht gerecht. Der Landtag Überweisung an den zuständigen Hauptausschuss und der vertiefenden Diskussion werden wir aber natürlich zustimmen. In Gesprächen mit Vertretern der katholischen Kirche habe auch ich offen und in aller Deutlichkeit die gesamtgesellschaftliche Erwartungshaltung angesichts der Missbrauchsfälle angesprochen. Wenn die katholische Kirche ihre Glaubwürdigkeit dauerhaft zurückgewinnen will und es den Opfern gegenüber ernst meint, darf kein Täter, der sexuelle Gewalt angewendet oder jemanden sexuell missbraucht hat, geschont werden. Ebenso müssen diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die versuchten oder immer noch versuchen, Missbrauchsfälle zu vertuschen. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig. Gott ist für gläubige Christen die letzte Instanz und wird uns an unseren irdischen Taten messen. Das darf allerdings niemanden vor der weltlichen Strafverfolgung schützen oder davon ausnehmen. Die Mitglieder dieses Hohen Hauses sind es diesen Menschen schuldig, konstruktiv miteinander zu arbeiten. Dazu lade ich alle in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung herzlich ein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
