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Ina Brandes

24.11.2022 Sitzungen 18/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag fordert die Landesregierung unter anderem auf, das Onlinezugangsgesetz weiter zügig umzusetzen und die Digitalisierung der Landesverwaltung weiter voranzutreiben. Ich darf Ihnen sagen: Das tun wir schon – ganz unabhängig von Plenaranträgen. Auch die Kritik an der Zuordnung der Zuständigkeit für die Digitalisierung ist nicht nachvollziehbar. Immerhin stellen Sie noch fest, dass bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Kommunen besonders in den Blick zu nehmen sind. Es ist also gut, dass wir die Zuständigkeit für die Digitalisierung und Kommunales zusammengeführt haben. Gerade deshalb ergeben sich nun Synergien und Chancen, die Digitalisierung mit Blick auf die kommunale Ebene zu beschleunigen. Die Aktivitäten zum flächendeckenden Angebot von Onlinediensten werden auch nach Ende der gesetzlichen Umsetzungsfrist durch das Onlinezugangsgesetz 2023 weiter fortgeführt. (Beifall von der CDU) Für Entwicklung und Betrieb der Onlinedienste stellt die Landesregierung natürlich Mittel zur Verfügung. Dadurch werden auch die Kommunen bei der 24.11.2022 Umsetzung und Anbindung der Onlinedienste unterstützt. Im Zukunftsvertrag haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, den Portalverbund zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter auszubauen und mehr informationstechnische Systeme gemeinsam zu nutzen. Der Fokus der OZG-Umsetzung liegt bundesseitig zunächst auf den im sogenannten OZG-Booster umfassten Diensten. Dennoch bleibt die Verpflichtung bestehen, dass auch alle anderen durch das OZG festgelegten Leistungen online zugänglich sein müssen. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen konzentriert sich nicht nur auf die Leistungen aus dem Beschluss des IT-Planungsrates, sondern führt die OZG-Umsetzung in Gänze fort. Auch kommunale Best Practices und vorhandene Lösungen werden dabei im Dialog mit Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden intensiv eingebunden. (Beifall von der CDU) Im Dashboard Digitale Verwaltung des Bundesministeriums des Innern wird der aktuelle Sachstand zur Verfügbarkeit der Onlinedienste dargestellt. In Nordrhein-Westfalen sind demnach zurzeit 401 von 580 OZG-Leistungen online verfügbar. Das bedeutet zwar nicht, dass sie bereits flächendeckend verfügbar sind, aber zumindest werden sie in einer Kommune und in Teilen bereits angeboten. Das Land Nordrhein-Westfalen liegt somit weiterhin unter den Bundesländern an der Spitze bei der Bereitstellung und bei der Verfügbarkeit der erforderlichen Onlinedienste. (Beifall von der CDU und der FDP) Die bei uns verfügbaren Portallösungen stehen den Kommunen neben eigenen Portallösungen zur Verfügung. Sie sind bundesweit über den Portalverbund verknüpft. Verwaltungsleistungen sind damit für Bürgerinnen und Bürger unkompliziert auffindbar. Die Kommunen erhalten aktuelle Informationen und Ansprechpartner zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung. Dies geschieht zum Beispiel über die eigens hierfür aufgebaute Informationsseite „digital-direkt.nrw“ oder unsere OZG-Koordinierungsstelle bei der d-NRW. Wir setzen uns zur erfolgreichen Fortführung des Onlinezugangsgesetzes weiter dafür ein, dass sich auch die Bundesregierung weiter an der Finanzierung von „Einer-für-Alle“-Diensten beteiligt. Diese Dienste befinden sich zu einem großen Teil in fortgeschrittenen Umsetzungsstadien. Sie könnten den Kommunen zeitnah und flächendeckend zur Verfügung gestellt werden und die Umsetzung einer durchgängig digitalisierten Verwaltung, wie sie unser Ziel ist, voranbringen. Landtag Dies gelingt aber nur im Zusammenspiel aller handelnden Instanzen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Die Digitalisierung der Landesverwaltung mit der Einführung der E-Laufmappe und der E-Akte in der Landesverwaltung geht gut voran. Die Landesregierung wird weiterhin die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vorantreiben. Wir sind fest entschlossen, die Kommunen sowohl organisatorisch als auch finanziell so zu unterstützen, dass eine flächendeckende Verfügbarkeit von Onlinediensten zügig erreicht wird. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)

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