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Christin-Marie Stamm

SPD 24.11.2022 Sitzungen 18/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen „selbstbestimmt in einer diskriminierungsfreien Gesellschaft leben können. Dafür setzen die Landesregierung und mein Ministerium sowie ich persönlich mich ein, und ich hoffe, das gilt für uns alle.“ Das waren die Worte von Ministerin Paul in ihrer kleinen Regierungserklärung. Dafür danken wir Ihnen sehr, Frau Ministerin, denn ich möchte betonen: Es gilt tatsächlich nicht nur für die regierungstragenden Fraktionen, sondern für alle demokratischen Kräfte in diesem Haus. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Daher ist es völlig unverständlich, dass CDU und Grüne dem Appell ihrer eigenen Ministerin nicht folgen und keinen Versuch unternommen haben, dieses so wichtige Thema mit eigenen Impulsen voranzutreiben. (Beifall von der SPD und der FDP) Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor ein großes Problem in unserer Gesellschaft, das wir nicht nur anlässlich des bevorstehenden Aktionstages thematisieren und vor allem angehen müssen. Leider beinhaltet der Antrag jedoch kaum konkrete Anknüpfungspunkte für eine dringend benötigte Verbesserung der Situation – und das, obwohl Ihnen der rechtliche Rahmen, die einschlägige Datenlage und Expertise von Praktikern und Praktikerinnen durchaus bekannt sein sollten wie zum Beispiel das sich verschärfende Problem von Gewalt im digitalen Raum, um nur ein Beispiel zu nennen, bei dem der im Oktober veröffentlichte Bericht des GREVIO-Expertenausschusses dringenden Handlungsbedarf sieht. Besonders drastisch zeigt sich dies bei den Kapazitäten der Frauenhäuser. Schutzplätze sind selbstverständlich nur ein Bestandteil des komplexen Netzes an Unterstützungsangeboten, aber hier wird sehr anschaulich, wie weit Wunsch und Wirklichkeit auch in NRW auseinanderliegen. (Beifall von der SPD) Landtag Sie sprechen von dem bedarfsgerechten Ausbau der Kapazitäten bei den Schutzplätzen in Frauenhäusern. „Bedarfsgerecht“ bedeutet gemäß Erläuterung zu Art. 53 der Istanbul-Konvention einen Richtwert von einem Schutzplatz pro 10.000 Einwohnern. Spätestens seit der Bedarfsermittlung im Auftrag des damals zuständigen Ministeriums im Jahr 2020 wissen wir, dass NRW bei den landesgeförderten Einrichtungen weit von diesem Ziel entfernt ist: Damals erfüllten es nur vier von 23 Kreisen und kreisfreien Städten. Auf Ebene der Regierungsbezirke lag der Schlüssel im Durchschnitt bei etwa eins zu 30.000. Die Konsequenz hat Ihnen vor Kurzem die Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser klipp und klar und fett gedruckt in die Stellungnahme zum Haushalt 2023 geschrieben: „Diesen Verpflichtungen kommt das Land NRW mit dem vorgelegten Haushaltsplan weiterhin nicht nach.“ Damit sollte klar sein: Wer es mit dem Schutz von Frauen vor jeglicher Form gewalttätiger Übergriffe ernst meint, muss in diesen Bereich investieren (Beifall von der SPD) und jene, die Schutz bieten, mit aller Kraft unterstützen – und darf eben nicht, wie es der schwarz-grüne Haushaltsentwurf 2023 vorsieht, den entsprechenden Ansatz um fast 2 Millionen Euro kürzen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt ein völlig falsches Signal. (Beifall von der SPD) Daher appellieren wir an Sie: Stimmen Sie unserem gemeinsamen Entschließungsantrag zu – für eine Rücknahme der Mittelkürzung und für bedarfsgerechte Hilfsstrukturen. Lassen Sie uns daran arbeiten, die Frauenhilfe in NRW substanziell und nachhaltig zu stärken – am besten gemeinsam. Auf die Bereitschaft der Sozialdemokratie können Sie zählen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

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