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Dirk Wedel

FDP 24.11.2022 Sitzungen 18/15

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sexueller Missbrauch ist eine schwere Straftat, die es seitens der Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip mit aller Konsequenz zu ahnden gilt. Er hat erhebliche und schwerwiegende seelische, körperliche und soziale Folgen für Betroffene auch noch im Erwachsenenalter. Sexueller Missbrauch findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen, dort, wo sie Vertrauen aufbauen, statt – sei es zu Lehrenden im Bildungsbereich, zu Betreuerinnen und Betreuern in Sport- und Freizeiteinrichtungen oder auch zu Akteuren in der Kirche. Betroffene begleitet der erfahrene Missbrauch und die sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend maßgeblich durch ihr Leben. In der öffentlichen Diskussion um die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle dominiert – auch nach der jüngsten Veröffentlichung der Fallstudie der Aufarbeitungskommission zu sexualisierter Gewalt und sexuellem Kindesmissbrauch im Sport – seit mehreren Jahren der defizitäre Umgang der katholischen Kirche, insbesondere von Entscheidungsträgern in der Kirchenhierarchie, mit der Aufklärung von Fällen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext. (Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP]) Trotz der sogenannten MHG-Studie, der von Diözesen im Nachgang beauftragten juristischen Gutachten, der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Einrichtung von diözesanen Aufarbeitungskommissionen kann man sich bei dem Handeln mancher Protagonisten der katholischen Kirche oft des Eindrucks nicht erwehren, dass dem vermeintlichen Schutz der Institution Kirche alles andere, insbesondere die Opferinteressen, um den Preis von Täterschutz und Doppelmoral untergeordnet wird. (Beifall von der FDP und der SPD) Die dadurch eingetretene Unglaubwürdigkeit, die sich offensichtlich stellende Frage, wie sich dieses Verhalten mit dem eigenen moralischen Anspruch vereinbaren lässt, und nicht zuletzt das zu verzeichnende Rekordhoch an Kirchenaustritten muss die Kirche mit sich selbst ausmachen. Diese Aspekte sind nicht Sache des weltanschaulich neutralen Staates. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Die Traumatisierung der Opfer, die Art und Weise, wie mit strafbaren Handlungen umgegangen wird, die gesellschaftlichen Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs betreffen dagegen den Staat in seinen Aufgaben und Kompetenzen. 24.11.2022 Mit ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion nunmehr die Übernahme der Verantwortung für die Aufklärung von Missbrauchsfällen in den Reihen der Kirchen durch den Staat, da die Kirchen es aus eigener Kraft nicht geschafft hätten, die Missbrauchsfälle angemessen aufzuklären. Der damalige Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat in seinem Positionspapier von Anfang 2022 vertreten, dass sich die Verpflichtung des Staates zu einer stärkeren Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung institutioneller und familiärer Gewaltkonstellationen gegen Minderjährige maßgeblich daraus ergibt, dass das staatliche Wächteramt zum Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher oft nicht ausgeübt wurde. Deshalb hätten die gesetzlich vorgesehene Abwendung von Kindeswohlgefährdungen, die Bereitstellung und Gewährung von Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, aber zum Beispiel auch polizeiliche Ermittlungen und somit auch strafrechtliche Aufarbeitung oft nicht stattgefunden. Betroffene sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend hätten ein Recht auf staatlich unterstützte Aufarbeitung. Immer wieder werde daher völlig zu Recht formuliert, dass den Kirchen die Aufarbeitung der massenhaft in ihren Zuständigkeitsbereichen begangenen Taten sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht allein überlassen bleiben dürfe. Kirchen könnten Vertuschung, Leugnung und ihr eigenes Versagen nicht selbst aufarbeiten. (Beifall von der FDP, Thomas Kutschaty [SPD] und Sven Wolf [SPD]) Dass die letztgenannte Einschätzung zutrifft, ist mittlerweile mehr als offensichtlich. Die FDP-Fraktion unterstützt dementsprechend im Grundsatz das Anliegen des Antrags. In diesem besonderen Fall überwiegt das Aufklärungsinteresse, auch wenn in Rede stehende Taten verjährt oder wegen Todes der Beschuldigten strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind; denn es geht um den Respekt vor den Betroffenen und die Verhinderung zukünftiger Straftaten. Eine rechtliche Herausforderung wird allerdings darin bestehen, den Anwendungsbereich entsprechender Regelungen sachgerecht abzugrenzen. Auch in Bezug auf einzelne Forderungen des Antrags bedarf es der Klärung verschiedener Aspekte im Rahmen einer Anhörung. So hielt beispielsweise der damalige Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im März 2021 für die Einrichtung einer unabhängigen Wahrheitskommission zur Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche noch eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig. Die derzeitige Beauftragte hat sich ausdrücklich gegen eine Wahrheitskommission speziell für die Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Kirche ausgespro-Landtag chen, da es keine Betroffenen erster und zweiter Klasse geben dürfe. Auch, ob es einer Erweiterung des § 174c StGB um die Fälle sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis bedarf, erfordert noch eine vertiefte rechtswissenschaftliche Betrachtung. Dies gilt mit Sicherheit auch für Fragen, wie im Bundesrecht sachgerecht Akteneinsichtsrechte zur Aufklärung unabhängig von der Strafprozessordnung sowie Rechenschaftspflichten für Organisationen geschaffen werden können, in deren Bereich sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen aufgetreten ist. Zu unterstützen ist die Forderung, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission schafft. Zutreffend ist mit Sicherheit auch, dass die Landesregierung der Ankündigung aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag, die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten zu schaffen, Taten folgen lassen muss. Dass trotz der gemeinsamen Pressemitteilung von Frau Ministerin Paul und der Bundesbeauftragten vom 7. September 2022 keinerlei entsprechende Mittel in den Haushaltsentwurf 2023 eingestellt sind, lässt sich wohl kaum mit der Forderung der Verbände nach einem Fachdiskurs zur Ausgestaltung dieser Aufgabe begründen. (Vereinzelt Beifall von der FDP und der SPD) Auch die Forderung nach einer Dunkelfeldstudie ist zu begrüßen, da davon auszugehen ist, dass das Dunkelfeld des sexuellen Missbrauchs um ein Vielfaches höher liegt als die angezeigten Taten. Beispielsweise geht die Weltgesundheitsorganisation WHO davon aus, dass in Deutschland bis zu 1 Million Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren haben oder erfahren. Meine Damen und Herren, wir stimmen der Überweisung des Antrags zu und hoffen auf eine Klärung der offenen Fragen im Rahmen der Ausschussbefassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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