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Plenarprotokoll 17/115

30.01.2025 · 192 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (24)SPD (19)CDU (15)GRÜNE (14)AfD (9)

Muhterem Aras

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. Ich eröffne die 115. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Evers und Herr Abg. Teufel. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Ministerin Olschowski, Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Hoogvliet. Außerdem entschuldigt sind bis 11:30 Uhr Herr Staatssekretär Hassler und ab 12:30 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz. Meine Damen und Herren, wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Unser Kollege Ralf Nentwich feiert heute seinen Geburtstag mit uns. Lieber Herr Nentwich, im Namen aller Kolleginnen und Kollegen wünsche ich Ihnen alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit. (Beifall im ganzen Haus) Wir treten in die Tagesordnung ein. (Unruhe) – Meine Damen und Herren, es ist sehr laut. Ich hoffe, Sie stellen die Gespräche gleich ein. Danke schön. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Von Trump bis Transformation: Aktive Wirtschafts- und Industriepolitik statt Angststarre! – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Wie Sie wissen, wird die Redezeit der Regierung darauf nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch das Wort.

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Andreas Stoch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als unsere Fraktion am vergangenen Montag zu entscheiden hatte, welches Debattenthema wir auf die heutige Tagesordnung setzen, haben wir uns iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 tokoll g vom 30. Januar 2025 9:32 Uhr dafür entschieden, eines der aus meiner Sicht wichtigsten Themen für unser Land, für Baden-Württemberg, nämlich aus dem Bereich der Wirtschafts- und Industriepolitik, heute Morgen zu diskutieren. Ich kann Ihnen aber sagen: Es fällt mir schwer, einfach zur Tagesordnung überzugehen nach dem, was gestern im Deutschen Bundestag passiert ist. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Ha- ser CDU: Jetzt sind wir mal gespannt! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Nur so viel an dieser Stelle: Wir Parteien des demokratischen Spektrums, auch hier in diesem Landtag, haben eine große Verantwortung in Zeiten, (Zuruf: Ihnen glaubt keiner mehr! – Abg. Anton Baron AfD: Sie haben nichts mit Demokratie zu tun! Sie ha- ben gar nichts mit Demokratie zu tun!) in denen die Herausforderungen in diesem Land groß sind, in denen auch die Ängste der Menschen vor der Zukunft größer werden. Wenn dann Ereignisse passieren, wie wir das in Aschaffenburg oder Magdeburg erlebt haben, dann verstehen wir sehr gut, dass Menschen beunruhigt sind. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann und gerade dann ist es Aufgabe der demokratischen Parteien, gemeinsam und ohne Parteien aus dem extremistischen Bereich Lösungen für die Menschen, Lösungen für unser Land zu suchen. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie des Abg. Raimund Haser CDU – Abg. Anton Baron AfD: Leere Worte!) Das, was gestern passiert ist, ist aus meiner Sicht etwas, was in diesem Land nie passieren darf, nämlich dass diejenigen, die dieses Land eigentlich verachten, die dieses Land, vor allem diese Demokratie nicht wollen, auch nur in die Nähe der Möglichkeit kommen, Sachentscheidungen zu beeinflussen. (Abg. Anton Baron AfD: Leere Worte!) Das darf in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren, nie wieder passieren. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Dass die Situation schwierig ist, das sehen Sie dann, wenn Sie über die Themen reden, die die Menschen tatsächlich bewegen. Denn noch mehr als das Thema „Integration und innere (Andreas Stoch) Sicherheit“ ist im Moment das Thema Wirtschaft bei den Menschen ganz zentral. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Die Meldungen gerade bei uns in Baden-Württemberg, was den möglichen Abbau von Arbeitsplätzen, gerade auch in der Industrie, angeht, meine sehr geehrten Damen und Herren – – (Abg. Raimund Haser CDU: Das ist in Aschaffenburg gerade anders!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Haser, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch hat das Wort. Ich bitte Sie wirklich, (Abg. Raimund Haser CDU: Er verträgt das!) den Zwischenruf einzustellen. Das ist gar kein Zwischenruf, sondern ein Dauergeräusch. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Doch, das ist ein Zwischenruf! – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Er soll zum Thema zurückkommen!)

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Andreas Stoch SPD

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Ich wollte damit fortfahren, dass ich sage: Wir müssen uns über diese Themen auch sehr gut und sehr eindringlich Gedanken machen, vor allem dann, wenn wir wissen, dass seit einigen Tagen in den Vereinigten Staaten von Amerika ein neuer Präsident, nämlich Donald Trump, im Amt ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren – – (Beifall bei Abgeordneten der AfD) – Dass Ihnen das gefällt, ist klar. Aber eines sagt jeder Ökonom in Deutschland und in Europa: (Zuruf von der AfD: Nein!) Besser und leichter für ein Land wie Deutschland, dessen Wirtschaft auf einem starken Export aufgebaut ist, (Zuruf von der AfD: Lügen!) wird es der 47. Präsident der USA für unsere Wirtschaft nicht machen. Deswegen wächst die Notwendigkeit, dass wir gemeinsam nach richtigen wirtschaftlichen Lösungen suchen, vor allem im europäischen Kontext, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der AfD) Es trifft uns im Südwesten eben immer ganz besonders. Auf Deutschland entfallen über 40 % des gesamten europäischen Handelsüberschusses mit den USA. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ihr, die ihr die Wirt- schaft kaputt macht!) Der Anteil der US-Exporte am Bruttoinlandsprodukt von Baden-Württemberg ist noch einmal doppelt so hoch wie im Bundesschnitt. Die Wirtschaft unseres Landes wird also buchstäblich in die Zange genommen von der Absatzflaute bei E-Mobilen, von der veränderten Rolle Chinas – nicht mehr verlängerte Werkbank, nicht mehr der aufnehmende Markt, sondern Konkurrent mit eigenen Produkten –, aber auch von den USA, die ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 mit harten Handelsbarrieren, mit der Androhung von Handelszöllen jetzt Märkte verschließen und vor allem europäische, deutsche und baden-württembergische Produkte verteuern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles trifft uns neben den Veränderungsfaktoren, die wir alle schon kennen. (Zuruf von der AfD: Unglaublich!) Wir alle kennen das Thema Demografie – und zwar nicht erst seit drei Jahren –, dass immer weniger Menschen in diesem Land auf den Arbeitsmarkt kommen, wir also einen Fachkräftemangel haben. Wir wissen, dass wir gerade beim Thema „Technologischer Fortschritt“ im Moment nicht an der Spitze liegen – ob bei der Digitalisierung, der Automatisierung oder der Robotik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann nicht sein, dass man in einer solchen Situation jetzt mit Angst auf die USA blickt. Wir müssen jetzt mit Selbstvertrauen – das, was uns die letzten 100 Jahre in diesem Land stark gemacht hat – die richtigen Maßnahmen treffen, die Ärmel hochkrempeln und die richtigen politischen Entscheidungen treffen. (Beifall bei der SPD) Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie alle – ich weiß, dass wir im Moment in Zeiten des Wahlkampfs sind –, dass wir nicht mit billigen Schuldzuweisungen arbeiten. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Das, was im Moment passiert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht Bürokratie, die irgendwie vor drei Jahren plötzlich aus dem Boden geschossen wäre. Das ist auch keine Deutsche Bundesbahn oder andere Infrastruktur, die in den letzten eineinhalb oder zwei Jahren irgendwie in sich zusammengefallen ist. (Zurufe von der AfD – Unruhe) Wir alle müssen uns ehrlich machen. Bei Themen wie Bürokratie müssen wir schauen, dass wir die Überregulierung zurückschneiden, (Zuruf von der AfD: Leere Worte!) dass wir unsere Wirtschaft wieder in die Lage versetzen, konkurrenzfähig zu sein. Wir müssen aber auch Sicherheit bei der Energieversorgung schaffen, vor allem bei der Bezahlbarkeit von Preisen. (Zurufe von der AfD) Wenn wir die Netze ausbauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir darauf achten, dass die Netzentgelte nicht in den Himmel wachsen. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Energiekosten müssen für die Unternehmen in unserem Land konkurrenzfähig und bezahlbar sein, damit diese auf dem Weltmarkt konkurrieren können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) (Andreas Stoch) Meine Forderung geht auch an das Land, an die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen. Ja, die Europäische Union hat wichtige Aufgaben, gerade wenn es z. B. um das Beihilferecht geht. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Richtig!) Es kann nicht sein, dass die Europäische Union nur definiert, wie Gerechtigkeit innerhalb des Binnenmarkts stattfindet, während wir in einem harten Wettstreit mit China, den USA und anderen Regionen dieser Welt liegen. Es geht darum, dass wir auch die Starken wieder stärken dürfen, damit wir unsere Potenziale erfüllen können. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Vollkommen richtig!) Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann wird es auch Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein, die richtigen Entscheidungen zu treffen, gerade dann, wenn es um Investitionen geht. (Abg. Winfried Mack CDU: Genau! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Richtig!) Wenn Sie sich das Programm der Vereinigten Staaten der letzten Jahre anschauen, dann werden Sie sehen, denke ich, dass die USA, was das Thema Verschuldung angeht, überziehen. Aber die USA stecken sehr viel Geld in die Wirtschaft, und zwar in den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft durch den Inflation Reduction Act. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: So ein Quatsch!) In den USA sehen wir ein Wirtschaftswachstum von etwa 2,5 bis 3 %. Davon sind wir in Deutschland und vor allem in Baden-Württemberg weit entfernt, und deswegen müssen wir die Investitionsbremse lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Dann geht es eben auch um Baden-Württemberg. Denn weil wir besonders viel zu verlieren haben, müssen wir aus meiner Sicht auch besonders viel tun. Wir haben gestern über das Thema „Wissenstransfer, Forschung und Entwicklung“ gesprochen, ein zentral wichtiges Feld. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit kann es nicht getan sein. Wir müssen auch dafür sorgen, dass beispielsweise die Fachkräfte in unserem Land in der Lage sind, die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Das hat mit Investitionen in Bildung, vor allem auch in Weiterbildung zu tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann ist es aus unserer Sicht auch sinnvoll, wenn in Deutschland – Bundeskanzler Olaf Scholz hat das vorgeschlagen – Investitionsentscheidungen von privatem Kapital begünstigt werden. Der „Made in Germany“-Bonus ist ein Beispiel, aber auch das, was wir in den Haushaltsberatungen vorgeschlagen haben, dass nämlich das Land selbst die richtigen Investitionsentscheidungen trifft und eine Transformationsmilliarde setzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Baden-Württemberg hat viel zu verlieren, aber Baden-Württemberg kann in diesem Wettkampf mit seinen Fähigkeiten auch viel gewinnen. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD) iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Tok das Wort.

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Tayfun Tok GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich bei Herrn Stoch bedanken, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ah ja!) dass er dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Herzlichen Dank an die SPD-Fraktion. Das sind Themen, die die Leute in Baden-Württemberg beschäftigen. Aber ich möchte mich auch für das bedanken, was Sie zum gestrigen Vorfall gesagt haben. (Zurufe von der AfD: „Vorfall“!) – Lassen Sie mich das so sagen: zur gestrigen Abstimmung. Ich bin in Baden-Württemberg geboren und aufgewachsen. Ich kenne Land und Leute. Bei all den Konflikten, die wir haben, bei all den Herausforderungen, die wir haben, sage ich: Baden-Württemberg ist heimatverbunden, die Menschen sind heimatverbunden, aber auch weltoffen. Ich sage stellvertretend für alle Menschen, die sich jetzt Sorgen machen, die auch überlegen, auszuwandern: (Zuruf von der AfD: Tschüs!) Baden-Württemberg ist unsere Heimat, und die wird es auch bleiben. (Anhaltender Beifall bei den Grünen und der SPD) Meine Damen und Herren, wir stehen an einem Wendepunkt. (Zurufe von der AfD: Ja! – Absolut!) Die Weltwirtschaft verändert sich rasant, geopolitische Spannungen nehmen zu, und mit der erneuten Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten droht eine neue Welle des Protektionismus. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ah ja!) Als Exportland spüren wir die tektonischen Verschiebungen der Weltpolitik besonders deutlich. Hinzu kommen strukturelle Probleme der Wirtschaft in unserem Land, die sich über Jahrzehnte aufgebaut haben. Klimaschutz, Digitalisierung und der Strukturwandel verlangen entschlossene politische Antworten. Die Antwort meiner Fraktion ist klar: Stillstand, nichts zu tun, ist keine Option. Stillstand kostet Jobs, Innovationskraft sichert Jobs, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Donald Trump steht für eine aggressive „America First“-Politik. Strafzölle, eine Exportbeschränkung und die Schwächung internationaler Handelsabkommen gefährden unser exportorientiertes Wirtschaftsmodell. Daher verstehe ich Sie, die Abgeordneten der AfD, nicht. Es ist doch eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Sie sind eine Gefahr!) und nicht gut, wenn ein solcher Präsident an die Macht kommt. (Tayfun Tok) (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Sie sind eine Gefahr! – Abg. Anton Baron AfD: Die Ampel ist eine Gefahr!) Die Automobilindustrie in unserem Land exportiert einen erheblichen Teil ihrer Produkte in die USA. Der Maschinenbau, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja! – Zuruf von der AfD: Kaputt! – Weitere Zurufe von der AfD) das Rückgrat unseres Mittelstands, ist doch stark von internationalen Lieferketten abhängig. Die Hidden Champions in unserem Land sind auf verlässliche internationale Märkte angewiesen. Die Antwort darauf kann doch nicht Abschottung sein. Wir brauchen mehr denn je „Europe United!“ statt „America First“. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Zurufe von der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Präsi- dentin Muhterem Aras: Können Sie mal den Testosteronüberschuss da abstellen? – Gegenruf von der AfD: Ihr macht doch den Maschinenbau kaputt!) Wir müssen Europas industrielle Souveränität stärken, indem wir Handelsbeziehungen diversifizieren. Wir müssen den Marktzugang zu Asien, Südamerika und Afrika ausbauen und neue Freihandelsabkommen vorantreiben. Und wir müssen „Made in Europe“ stärken. Durch gezielte Investitionen in Schlüsseltechnologien und gemeinsame europäische Industrieprojekte müssen wir Abhängigkeiten reduzieren. Das ist die Antwort darauf. Neben geopolitischen Unsicherheiten erleben wir eine Transformation, die Wirtschaft und Industrie grundlegend verändert. Die Automobilindustrie steht vor dem größten Umbruch ihrer Geschichte. Digitalisierung revolutioniert Geschäftsmodelle – Disruption, ob wir wollen oder nicht. Deshalb müssen wir doch den Wettbewerb annehmen. Wir müssen immer einen Tick innovativer und besser sein als die Konkurrenz, um die Gehälter, auf die wir zu Recht stolz sind, auch die Preise, die wir auf den Märkten erzielen möchten, und die Produkte, die wir verkaufen möchten, zu rechtfertigen. Darauf kommt es uns an: dass wir diese Produkte, diese Preise und vor allem die Gehälter rechtfertigen können. Deshalb müssen wir immer ein Stück innovativer sein. (Beifall bei den Grünen) Ich finde, Baden-Württemberg hat dabei gute Karten. Wir sind nicht nur Deutschlands Exportchampion, sondern das Innovationskraftwerk der Republik. Mit dem Cyber Valley, dem IPAI und auch QuantumBW bündeln wir Spitzenforschung und industrielle Anwendung in den Bereichen der künstlichen Intelligenz und Green Tech. Das ist doch die Antwort darauf. Zudem stärken wir Baden-Württemberg als Chipstandort. Auch in der Luft- und Raumfahrt sowie der Gesundheitswirtschaft (Zurufe von der AfD) treiben wir Innovation voran. So positionieren wir unser Land als führenden Standort für Zukunftstechnologien in Europa. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Raimund Ha- ser und Konrad Epple CDU) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Unsere Industriepolitik zeigt, dass wirtschaftlicher Fortschritt und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Besonders bei der Energiewende ist jetzt entschlossenes Handeln gefragt. Statt auf ferne Technologieversprechen oder Atomkraftwerke zu setzen, müssen wir doch jetzt die vorhandenen Lösungen nutzen und ausbauen. Gleiches gilt für die Infrastruktur und die Verkehrswende. Wir bauen flächendeckend Glasfaser aus, vor allem für Unternehmen in ländlichen Räumen, damit diese wettbewerbsfähig bleiben. Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist wichtig – auf der Schiene, auf dem Wasser und auf der Straße –, damit wir auch zukünftig wettbewerbsfähig bleiben. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und ja, Stellenstreichungen gibt es. Die sind auch schmerzhaft. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja, sag mal!) Aber die Gefahr ist nicht einzig die Transformation. Die hat es in der Geschichte der wirtschaftlichen Entwicklung schon immer gegeben. Vielmehr ist die Gefahr der Stillstand. Wir müssen uns immer wieder neu erfinden. Denn die Welt wartet nicht auf uns, nicht auf Baden-Württemberg. Deshalb müssen wir die Ärmel hochkrempeln. (Beifall bei den Grünen) Die USA und China investieren massiv in Zukunftstechnologien – Herr Stoch hat es erwähnt. Wollen wir in Baden-Württemberg mithalten, dürfen wir hier keine Zeit verlieren. Wir müssen bei all den politischen Diskussionen auch fragen: Wann kommt denn das nächste globale Techunternehmen aus Baden-Württemberg? Das letzte Start-up mit Weltformat wurde vor 50 Jahren gegründet. Das war SAP. Ich denke, Sie geben mir recht, wenn ich sage: Wir müssen da eine Schippe drauflegen. (Beifall bei den Grünen) Meine Damen und Herren, nicht Stillstand, nicht Angst, sondern entschlossenes Handeln für die Zukunft unseres Landes ist jetzt gefragt. Wir in Baden-Württemberg treiben jetzt Innovationen voran, um Baden-Württemberg als führenden Industriestandort zu erhalten. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Wir setzen auf eine europäische Wirtschaftspolitik, um dem Protektionismus entschieden entgegenzutreten. Wir gestalten den Strukturwandel aktiv, damit unser Land wirtschaftlich stark und ökologisch nachhaltig bleibt. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Den Quatsch glauben Sie doch selbst nicht!) Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg war immer ein Land der Macherinnen und Macher. Genau das möchten wir bleiben, und daran arbeiten wir. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Mack das Wort.

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Winfried Mack CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Bundespräsident – Herr Kollege Stoch – hat in seiner Ansprache in der Weihnachtszeit gesagt, das Kerngeschäft des Parlaments, das Kerngeschäft der Politik sei das Thema Problemelösen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) An diesen Satz sollten Sie sich halten. (Beifall bei der CDU, der FDP/DVP und der AfD –

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Andreas Stoch SPD

Schauen Sie mal, wo Sie Ihren Applaus herbekommen!) Bevor Sie sich immer so sehr über Verfahrensfragen echauffieren, sollten Sie sich mit den Problemen der Menschen beschäftigen. Es ist nun mal so, dass der Kanzler, der aus Ihrer Partei stammt, die Mehrheit im Deutschen Bundestag nicht zusammenhalten konnte, dass wir jetzt Neuwahlen haben, dass wir jetzt wechselnde Mehrheiten haben. Gerade in dieser Woche erleben wir dies. Deswegen wird auch entsprechend abgestimmt. Jetzt will ich Ihnen mal eines sagen, wenn Sie den anderen immer „Was macht ihr da? Mit wem stimmt ihr da ab?“ und dergleichen mehr vorhalten: (Abg. Rüdiger Klos AfD: Aha!) Sieben – in Worten: sieben – Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion haben gestern ihre Stimme nicht abgegeben. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Die hätten das umdrehen können. Wo waren sie? Waren das auch Leute, die mit den anderen gestimmt haben? Das möchte ich mal wissen. (Beifall bei der CDU und der AfD sowie Abgeordneten der FDP/DVP – Unruhe) Auch ich bin Ihnen dankbar für diese Debatte. (Anhaltende Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Mack, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Ich bitte Sie, die Gespräche einzustellen. Herr Abg. Mack hat das Wort.

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Winfried Mack CDU

Vielen Dank. – Ich bin Ihnen auch dankbar für diese Wirtschaftsdebatte. Kanzler Scholz sprach bei der Kabinettsklausur 2023 in Meseberg von einem „grünen Wirtschaftswunder“. (Lachen bei der AfD) Die „WirtschaftsWoche“ titelte am 6. März 2024: Wunde Wirtschaft statt Wirtschaftswunder Genau das ist es, was wir im Ergebnis haben: Rezession in Deutschland im Jahr 2023, Rezession im Jahr 2024, vermutiode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 lich Rezession im Jahr 2025. Die Arbeitslosenzahlen steigen – im letzten Jahr um 176 000. Das ist nicht nichts. In diesem Jahr erwartet Habeck einen Anstieg bei der Arbeitslosigkeit von 6,3 %. Die Auslandsinvestitionen gehen netto immer weiter zurück. Jede Woche werden 2 Milliarden € netto im Ausland investiert, fließen ab aus Deutschland. Was ist da ins Rutschen gekommen? Die Lohnnebenkosten liegen bei 42,3 %. Die Energiepreise sind auf Rekordniveau. Die Teuerung für die Güter des täglichen Bedarfs lag zwischen 2020 und 2025, in diesen fünf Jahren, bei 20 %. Das ist das, was bei den Menschen ankommt. Das ist das, was die Wirtschaft lähmt. Das ist die Folge einer falschen Politik. Deswegen müssen wir zurück zu einer Politik der sozialen Marktwirtschaft. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Herr Stoch hat gesagt, wir sollten mit Selbstvertrauen auf die USA blicken. Genau das empfehle ich uns auch. Wir sollten jetzt nicht wie ein aufgescheuchtes Chlorhühnchen herumlaufen; vielmehr sollten wir schauen: Wo sind unsere Stärken? Wo können wir etwas bewirken? Wo können wir die Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA stärken? (Abg. Gabriele Rolland SPD: Dann tun Sie es doch!) Dazu muss ich all diejenigen, die darüber klagen, es könnten Zölle kommen oder der Freihandel könnte eingeschränkt werden, fragen: Wo wart ihr bei der Debatte zum Freihandelsabkommen mit den USA? Wo wart ihr da? (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich kann sagen, wo da die SPD war. Sie hat sich in diesem Zeitraum um Nord Stream 2 gekümmert. Sie hat gesagt: Wir müssen jetzt Nord Stream 2 bauen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wer war da Kanz- ler? – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Wer war Kanz- ler? – Gegenruf: Merkel! – Abg. Andreas Stoch SPD: Haben Sie Frau Merkel schon vergessen?) Sie hat es in jeden Koalitionsvertrag geschrieben. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Eijeijei! – Zuruf: Meine Herren!) Der amerikanische Kongress hat sich gewundert: Wie kann man Nord Stream 2 bauen? (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich sage Ihnen, wo da die Grünen waren. Sven Giegold war bis vor Kurzem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium unter Habeck. Er hat die Demonstrationen gegen TTIP organisiert. Er hat die Leute auf die Straße gebracht, weil er gesagt hat: „Wenn das Freihandelsabkommen mit den USA kommt, dann müsst ihr zum Frühstück alle Chlorhühnchen essen.“ (Winfried Mack) (Abg. Andreas Stoch SPD: Wer isst denn zum Früh- stück Hähnchen? – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schwei- ckert FDP/DVP) Das ist doch die Wahrheit. Dann wurde gegen Obama demonstriert, der das Freihandelsabkommen wollte. Es wurde gegen die Bundesregierung demonstriert, die das Freihandelsabkommen wollte. Nur: Das war damals ein historisches Versäumnis und eine historische Fehlleistung. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Mack, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Joukov zu?

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Winfried Mack CDU

Ja, sehr gern. – Bitte schön, Herr Joukov. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

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Michael Joukov GRÜNE

Herr Kollege, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Jetzt kommt hier wieder das Chlorhühnchen hoch, das in der TTIP-Debatte nie besonders wichtig war. (Abg. Anton Baron AfD: Essen Sie die gern?) Ich habe eine Frage: Die Landwirtschaft, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland, ruft jetzt in Zusammenhang mit dem Mercosur-Handelsabkommen dazu auf, die Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Das ist die gleiche Debatte. Es geht um unterschiedliche Standards, die wir nun einmal in den verschiedenen Ländern haben. Habe ich Sie richtig verstanden: Man soll diesen Ruf nun ignorieren, weil es einfach Quatsch ist, darauf zu achten, wie Lebensmittel hergestellt werden? (Abg. Raimund Haser CDU: Nein! Man muss die Probleme lösen, aber nicht gegen das Abkommen!) Oder lohnt es sich doch, genau hinzuschauen, zu welchen Bedingungen jeweils gearbeitet wird? Danke.

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Winfried Mack CDU

Ich empfehle immer, genau hinzuschauen. Wenn Freihandelsabkommen verhandelt werden, muss man selbstverständlich über all diese Punkte verhandeln. Aber die Frage ist, mit welcher Einstellung ich in die Gespräche gehe. Will ich ein Freihandelsabkommen mit Südamerika? Will ich ein Freihandelsabkommen mit Nordamerika? Oder will ich es nicht und treibe die Leute auf die Straße? Das ist der Unterschied dabei. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Dann hat Herr Stoch gesagt, wir brauchten eine Lockerung der Schuldenbremse, wir müssten die Investitionsbremse lösen, und wir brauchten so etwas wie den Inflation Reduction Act. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt: Die Amis haben das!) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Was steckt dahinter? Dahinter steckt doch die Meinung, man könne sich einen Aufschwung erkaufen. (Abg. Sascha Binder SPD: Oha!) Diese Geschichte ist letztlich gescheitert. Gestern hat der Bundeswirtschaftsminister den Jahreswirtschaftsbericht für 2025 vorgestellt. (Abg. Sascha Binder SPD: Ich dachte immer, die CDU versteht etwas von Wirtschaft!) Er sagt, es werde nur ein kleines Wachstum geben. 0,5 %, einen halben Prozentpunkt, habe er für weitere Impulse vorgesehen, die er durch Wirtschaftshilfen setzen wollte. Aber die seien jetzt, weil das Geld nicht vorhanden gewesen sei, nicht gekommen. Die Phönizier sind schuld, weil die Phönizier das Geld erfunden haben. Aber warum so wenig? (Heiterkeit bei der CDU und der AfD) Deswegen sagt er, es fehle der halbe Prozentpunkt. Nur: So kann ich nicht Politik machen. Ich kann mir einen Aufschwung nicht erkaufen, ich kann mir keine Chipfabriken erkaufen, ich kann mir keine Batteriefabriken erkaufen, sondern ich muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Wirtschaft in diesem Land investiert. Darauf müssen wir wieder setzen. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD – Zuruf des Abg. Dennis Klecker AfD) Immerhin eines möchte ich der SPD zugestehen, Herr Stoch: (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Planwirtschaft!) Sie hat erkannt, dass sie mit dem Bürgergeld auf dem Holzweg ist. Mützenich, unser Freund aus dem Deutschen Bundestag, hat gesagt: (Abg. Raimund Haser CDU: Nein, nein, nein! – Abg. Anton Baron AfD: „Freund“ geht zu weit!) Aber ich finde es richtig, nicht durchgehen zu lassen, wenn jemand das System ausnutzt. Sollten wir Gelegenheit dazu haben, – diese Woche ist übrigens eine Sitzungswoche des Deutschen Bundestags – (Abg. Sascha Binder SPD: Hier geht es um Wirt- schaftspolitik!) würden wir in einer Regierung nachsteuern. Immerhin, eine gewisse Einsicht ist tatsächlich da. (Abg. Raimund Haser CDU: Hört, hört!) Die andere Seite, die Linke, sagt, man brauche ein soziokulturelles Existenzminimum. (Heiterkeit des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Also, das Bürgergeld soll zu einem soziokulturellen Existenzminimum (Winfried Mack) (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das sagt das „lin- ke“ Verfassungsgericht! Jetzt ist aber gut hier! – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Offenbart! – Weitere Zurufe, u. a.: Unglaublich!) aufgewertet werden. Ich kann dazu nur eines sagen: Wenn wir es nicht schaffen, wieder zu einer Leistungsgesellschaft zurückzukehren – (Zurufe von der AfD, u. a.: Jawohl!) wir müssen den Menschen vermitteln, dass sich Leistung lohnt und dass in diesem Land die Fleißigen mehr haben werden als die anderen –, werden wir weder zu Wachstum zurückkommen noch etwas zu verteilen (Vereinzelt Beifall – Zuruf des Abg. Daniel Linden- schmid AfD) oder Wachstum haben. Deswegen brauchen wir auch hier eine andere Politik. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD so- wie des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Mack, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Poreski zu?

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Winfried Mack CDU

Ja, sehr gern. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD)

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Thomas Poreski GRÜNE

Vielen Dank, lieber Kollege. – Ist Ihnen bekannt, dass der Begriff „soziokulturelles Existenzminimum“ (Vereinzelt Lachen) fachlich und inhaltlich vom Bundesverfassungsgericht geprägt worden ist? (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja! Schon mal gehört? – Gegenruf: Nein, woher soll ich das jetzt wissen?)

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Winfried Mack CDU

Ich jedenfalls hätte den Begriff nicht in ein Parteiprogramm aufgenommen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der AfD – Beifall bei Abgeordneten der CDU –

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Meine Herren! – Weitere Zurufe) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist klar: Die Politik der Bundesregierung im Bereich der Wirtschaft ist gescheitert. Deutschland befindet sich in einer ganz schwierigen Situation. Was wir jetzt brauchen, um dieses Land wieder voranzubringen, sind stabile Rahmenbedingungen: bei Energiepreisen, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) auf dem Arbeitsmarkt und beim Rückbau der Bürokratiepolitik, die maßlos überhandgenommen hat. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Bravo! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Reith das Wort.

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Nikolai Reith FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stoch, Sie haben die Demokratie infrage gestellt. (Widerspruch bei der SPD – Gegenrufe: Doch! – Das hat er!) Sie haben den Vorgang am gestrigen Tag als undemokratisch dargestellt. (Widerspruch bei der SPD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein! – Abg. Daniel Born SPD: Also wirklich! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD) Es hat eine Abstimmung im Deutschen Bundestag stattgefunden, (Zurufe – Unruhe) es gab Mehrheiten, und das ist Demokratie. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der CDU und der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD – Zurufe von der SPD) Das wäre die einfache Antwort. Aber so einfach mache ich es mir nicht, so einfach machen wir es uns auch nicht. Und so einfach ist das auch nicht zu erklären. (Abg. Sascha Binder SPD: Das stimmt nicht! – Weitere Zurufe, u. a.: Doch!) Das, was gestern passiert ist, ist deshalb passiert, weil unser Kanzler Scholz, (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Ihr Parteimitglied, nicht gehandelt hat. (Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie Abge- ordneten der AfD – Widerspruch bei der SPD, u. a.: Das stimmt nicht! – Gegenruf: Doch!) Er hat in den vergangenen Monaten und Jahren nicht gehandelt. Mir kommt es wie ein Déjà-vu vor. Das Ganze ist ja schon mal passiert. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die peinlichste Rede, die Sie je gehalten haben! – Weitere Zurufe von der SPD) Kanzler Scholz wurde zwei Mal emotional – zwei Mal in seiner ganzen Amtszeit! Das erste Mal wurde er emotional, als die Koalition zerbrochen ist. Auch da hatten wir ein Thema auf die Agenda gesetzt – das haben Sie heute ja auch identifiziert – – (Abg. Andreas Stoch SPD: Nein, Sie wollten den Bruch der Koalition provozieren! Das weiß inzwi- schen jeder! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Das war geplant! – Weitere Zurufe von der SPD) (Nikolai Reith) Uns war eine Wirtschaftswende wichtig, also Wirtschaftspolitik, so, wie auch Ihnen das wichtig ist. (Zurufe von der SPD, u. a. der Abg. Gabriele Rolland) Wir haben Vorschläge gemacht, und der Kanzler ist nicht auf diese eingegangen. Er wurde nur emotional, weil die falschen Worte gewählt wurden. Und das kann es ja wohl nicht sein. Das ist Ihre Politik, das ist die Politik der Ignoranz! (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zurufe, u. a.: Mein Gott!) Sich so Problemlösungen zu verweigern, kann ich nicht nachvollziehen. Die einzige Erklärung wäre, dass Ihnen dadurch das Druckmittel gegenüber der CDU verloren geht. Nichts anderes ist das, was gestern passiert ist. (Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie Abge- ordneten der AfD) Ich habe darauf hingewiesen: Ja, das Thema, das Sie am Montag identifiziert hatten, ist wichtig. Am Montag bestand der ganze Druck aber auch schon. Sie hätten für die Aktuelle Debatte durchaus auch ein anderes Thema wählen können. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie auch! – Abg. Andreas Stoch SPD: Sie machen lieber „Landtagsgröße“! Viel Spaß!) Aber wir sind Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dankbar, dass Sie dieses Thema auf die Agenda gesetzt haben. So weit, so gut, meine Damen und Herren. Allerdings halten wir den Weg der SPD an dieser Stelle für falsch. Die von Ihnen geforderte Transformationsmilliarde – – Wenn ich mich an dem von Ihnen gewählten Titel für die heutige Debatte orientiere, frage ich mich, ob Sie jetzt nach dem Motto „Darf es noch ein bisschen mehr sein?“ auch noch die Trump-Milliarde fordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, das ist für uns keine aktive Wirtschaftspolitik. (Abg. Anton Baron AfD: Sozialisten sind das!) Der Staat ist nicht dafür da, die Wirtschaft zu finanzieren. Er muss vielmehr attraktive Rahmenbedingungen schaffen, damit die Wirtschaft den Staat nachhaltig finanziert. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der AfD – Zurufe von der SPD) Der Staat ist niemals der bessere Unternehmer. Wieder einmal unterliegen Sie diesem sozialistischen Irrglauben. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD – Unruhe) Doch viele Faktoren, auch politische Fehlentscheidungen haben dazu geführt, dass diese Rahmenbedingungen in Deutschland und ganz besonders am Standort Baden-Württemberg nicht mehr stimmen. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Deshalb braucht es einen klaren Politikwechsel, und zwar jetzt und sofort. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der AfD) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Ja, Frau Kollegin Rolland, wir waren heute Morgen gemeinsam beim energiepolitischen Frühstück. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau! Und die for- dern ein, dass das Land unterstützt!) – Ja, sie fordern aber mehr Beinfreiheit, dass sie selbst etwas tun können. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Frau Abg. Rolland, Moment! Herr Abg. Reith hat das Wort. – Bitte. (Zuruf: Bitte mehr Disziplin!)

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Nikolai Reith FDP

Erst dann wird es mit der Wirtschaft und unserem Land wieder aufwärtsgehen. Wir Freien Demokraten setzen hier die richtige Agenda für eine echte Wirtschaftswende. Ich nehme Sie in den nächsten Minuten mit in ein Unternehmen in diesem Land. Ich nehme Sie mit zu einem unserer Hidden Champions in Baden-Württemberg. Ich werde Ihnen exemplarisch zeigen, welche Auswirkungen die Agenda zur Wirtschaftswende der FDP auf dieses typische Unternehmen aus dem Ländle haben wird. Unsere Baden-Württemberg KG, wie ich sie nenne, ist ein gewachsener Mittelständler, ein typischer Hidden Champion – etwa 500 Mitarbeiter, ansässig auf der Schwäbischen Alb mit zwei weiteren Produktionsstandorten im außereuropäischen Ausland, so wie es unzählige im Land gibt. Diejenigen unter Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die bei solchen Unternehmen regelmäßig zu Gast sind, werden die drei drängendsten Probleme kennen. Sie dürfen mal raten. Ja, richtig: Bürokratie, Bürokratie, Bürokratie. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Für uns, die Freien Demokraten, steht deshalb der sofortige konsequente Bürokratieabbau an allererster Stelle – ein dreijähriges Bürokratiemoratorium. In dieser Zeit dürfen per saldo keine neuen Regularien beschlossen werden, die für Unternehmen zu neuen bürokratischen Belastungen führen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der AfD) Auch geht es um die Abschaffung bürokratischer Dickschiffe wie die Berichtspflichten aus dem Green Deal der EU, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder das Landestarif treueund Mindestlohngesetz. Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, ja, ich benenne bewusst Gesetze von europäischer Ebene über den Bund bis auf die Landesebene. Denn überall haben wir, wenn auch in unterschiedlicher Form, Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Auf europäischer Ebene können Sie über die Landesvertretung Einfluss nehmen. Auf Bundesebene nehmen Sie im Bundesrat direkt Einfluss, und das LTMG haben Sie selbst in der Hand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, unser Hidden Champion von der Schwäbischen Alb würde dadurch eine erhebliche Anzahl von Wochenarbeitsstunden freibekommen, die er in Forschung und Entwicklung oder Akquise investieren könnte. Innovationskraft war schon immer ei- (Nikolai Reith) ner der Treiber für den Erfolg unserer baden-württembergischen Wirtschaft. Und das müssen wir auch in Zukunft in den Blick nehmen. Im internationalen Vergleich muss unsere Baden-Württemberg KG natürlich wettbewerbsfähig sein, und neben Innovationen braucht es dafür natürlich auch eine zukunftsfähige Infrastruktur. Deshalb muss unsere BW KG nach Abführung der Steuern ausreichend Kapital zur Verfügung haben, um in ihren Standort auf der Schwäbischen Alb investieren zu können. Dabei sind aber die Unternehmensteuern bei etwa 30 % alles andere als wettbewerbsfähig. Deshalb fordern wir Freien Demokraten eine Absenkung der Unternehmensteuern auf unter 25 %. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Daniel Lin- denschmid AfD) Damit erhält unser Hidden Champion auf der Schwäbischen Alb finanzielle Freiräume, um hier vor Ort zu investieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist nämlich ein Irrglaube und ideologisch getriebene Erzählung, dass unsere Unternehmer darauf fokussiert wären, sich die eigenen Taschen vollzumachen. Vielmehr handeln die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land verantwortungsvoll und investieren zuallererst in die Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens. Frau Rolland, Sie haben das Frühstück heute Morgen angesprochen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Die Unternehmen brauchen den Freiraum, um reagieren zu können. Wir können nicht alles seitens des Staates organisieren. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Die brauchen die Un- terstützung des Landes!) Die organisieren jetzt ihre Energiesicherheit selbst. Es ist doch ein Armutszeugnis, zu meinen, wir könnten es besser als die Unternehmen. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Unternehmer handeln also verantwortungsvoll und investieren zuallererst in ihre Zukunftsfähigkeit und in die Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens, zumindest sofern, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, dies in Ihre Ansiedlungsstrategie passt. Das bleibt zu hoffen. Apropos Arbeitsplätze: Unsere Baden-Württemberg KG ächzt unter einem strengen Korsett arbeitszeitrechtlicher Vorgaben. Deshalb fordern wir Freien Demokraten: Bringen wir die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit endlich auf die Höhe der Zeit, und haben wir mehr Vertrauen in die Verhandlungskompetenz der Betroffenen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Sie sind selbst in der Lage, eine faire und die beste Lösung vor Ort zu vereinbaren. Mit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglichen wir neue und flexible Arbeitszeitmodelle, was nicht nur in der Gastronomie schnelle und positive Auswirkungen nach sich zöge. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Bernhard Eisenhut AfD) iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Um zusätzliche Arbeitsanreize zu schaffen, wollen wir Zuschläge auch für Überstunden bei Vollzeitarbeit von der Lohnsteuer befreien. So hat endlich die Politik mehr Spielraum bei den Arbeitszeitmodellen geschaffen. Das freut unseren Hidden Champion von der Schwäbischen Alb, und das freut übrigens auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit mehr Flexibilität und durch den gesetzlichen Automatismus bei der Abfederung der kalten Progression gilt jetzt endlich auch das gute alte Credo „Mehr Netto vom Brutto“. Das alles kann eine liberale Wirtschaftsagenda, meine Damen und Herren. Abschließend bleibt mir, für unsere energieintensiven Maschinenbauer natürlich noch das Problem der hohen Energiekosten anzusprechen. Auch dagegen hat die Wirtschaftsagenda der Freien Demokraten wirkungsvolle Mittel. Senken wir als Erstes als Sofortmaßnahme die Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß. Setzen wir in der Klima- und Energiepolitik auf die ganze Bandbreite von Technologien, um die Kosten zu reduzieren. Hier könnten Sie seitens der Landesregierung nun endlich zu der Erkenntnis kommen, dass der Ausbau eines Wasserstoff-Kernnetzes auch südlich von Stuttgart sinnvoll ist. Aber dieser Zug ist momentan ja abgefahren. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Sage ich doch die gan- ze Zeit!) – In den letzten zehn Jahren hatten wir nichts; die nächsten zehn Jahre haben wir nichts, Kollegin Rolland. Nichts haben wir in den nächsten zehn Jahren, weil wir es politisch verpasst haben. Also brauchen die Akteure vor Ort Freiraum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mit dem liberalen Sofortprogramm zur Wirtschaftswende würde das Jahr 2025 für unsere Baden-Württemberg KG zu einem Jahr des Aufschwungs werden. Es liegt am 23. Februar an uns allen, ob diese Geschichte Wahrheit wird. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU – Sie werden es in der heutigen Debatte feststellen, haben es aber vielleicht auch schon in den Diskussionen der zurückliegenden Wochen bemerkt –: Es gibt viele Übereinstimmungen mit Ihren wirtschaftspolitischen Zielen. Ich lasse jetzt offen, wer bei diesen Forderungen der Erste war, aber eines ist klar: Um die notwendige Wirtschaftswende zügig umzusetzen, brauchen Sie, brauchen die Bürgerinnen und Bürger, braucht unser Land und braucht der Bund eine starke FDP in Baden-Württemberg und im Bund. (Zuruf von den Grünen: Ganz sicher nicht!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Gögel. (Abg. Bernhard Eisenhut AfD: Guter Mann!)

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Bernd Gögel AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Stoch, das, was Sie hier heute Morgen über Demokratie abgegeben und erklärt haben, zeigt Ihr Verständnis von einer demokratischen Gesellschaft. Sie nehmen hier an, eine gewöhnliche Abstimmung im Bundestag zum Skandal hochstilisieren zu können. Das werden Ihnen die Bür- (Bernd Gögel) ger nicht weiter abnehmen, und Sie werden sehen, wo Sie in den Umfrageergebnissen damit landen. (Beifall bei der AfD) Uns erklären Sie seit neun Jahren, wie Demokratie funktioniert und wie wir Ihre Abstimmungen, egal, wie sie zustande kommen, zu respektieren und zu akzeptieren haben. (Zuruf von der SPD) Wir haben es zähneknirschend immer hingenommen und werden es auch das letzte Jahr noch geduldig ertragen müssen. Das ist Demokratie. Abstimmungsergebnisse muss man respektieren und akzeptieren. Es ist die Grundlage der Demokratie: Mehrheiten entscheiden. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Im Titel Ihrer Aktuellen Debatte fordern Sie eine aktive Wirtschafts- und Industriepolitik. Wenn Sozialisten so etwas fordern, sollte man seit Lenin hellhörig werden. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Entschuldigen wir das einfach mal mit Ihrer Angststarre, die Sie heute Morgen hier auch schon wieder zum Besten gegeben haben. Der zweite Sieg von Trump in den USA war wohl die größte Niederlage aller links-grünen, woken Gesellschaften auf diesem Planeten, und zwar seit Jahrzehnten. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) Sie können das diesmal nicht einmal mit dem amerikanischen Wahlsystem erklären. Denn Donald Trump hat nicht nur bei den Wahlmännern deutlich gesiegt, sondern auch in absoluten Wählerstimmen. Über die zollpolitischen oder außenpolitischen Vorstellungen von Trump kann man nicht nur diskutieren, sondern einige muss man rundweg ablehnen. Die AfD sieht die Vorstellungen hinsichtlich der Zölle selbst auch kritisch. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Was?) Allerdings wurden laut Statistischem Landesamt im Jahr 2023 Waren im Wert von 18,5 Milliarden € aus den USA nach Baden-Württemberg eingeführt, wohingegen sich unsere US-Exporte auf 36,4 Milliarden € beliefen. Dass die US-Amerikaner bei einem solchen Ungleichgewicht hellhörig werden, darf Sie nicht überraschen. In unserem Interesse kann das in diesem Ausmaß auch nicht sein, meine Damen und Herren. Fakt ist: Was 49,8 % und 77,3 Millionen der US-amerikanischen Wähler wollten und wollen, stimmt weitgehend damit überein, was auch ein großer Teil der deutschen Bürger möchte. Genau das macht Ihnen solche Angst. Die Bürger wollen sichere Grenzen, meine Damen und Herren. Sie wollen einen Abbau von Steuern, sie wollen einen Abbau von Bürokratie und Subventionen sowie die Abschaffung des Primats der Klimapolitik, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Die Bürger wollen auch wertschöpfende Industriearbeitsplätze erhalten. Das ist unser wirtschaftliches Rückgrat und nicht der von Ihnen gepamperte und gehypte öffentliche Sektor, meine Damen und Herren. Der Titel der SPD-Debatte ist dann allerdings doch irgendwo kohärent. Denn wie Trump zu Ihrer Angststarre passt, so passt die sozialistisch-aktive Wirtschafts- und Industriepolitik hervorragend zu Ihrem Verständnis von Transformation. Ihre Transformation ist nämlich politisch erzwungener Ökosozialismus (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja!) mit einer Erhöhung der Verschuldung, der Staatsquote, mit politischen Verboten etwa des Verbrenners oder einer Gängelung des Bürgers. Führen diese Maßnahmen wenigstens zu einem messbaren Wachstum? Natürlich nicht. Sie führen vielmehr dazu, dass Deutschland international den Anschluss verliert. Das zeigen ja auch die Folgen der Ampelpolitik, in der der SPD-Kanzler mit seiner Richtlinienkompetenz so viel umsetzen konnte, wie Sie wahrscheinlich nie wieder umsetzen werden. Das ist auch gut so, meine Damen und Herren, haben Sie doch mit Professor Karl Schiller Ihre Wirtschaftskompetenz bereits 1994 zu Grabe getragen. (Beifall bei der AfD) Sehen wir uns dazu die blanken Zahlen an: 2023 legte das inflationsbereinigte BIP in der gesamten EU um 0,4 % zu. Das klingt zwar nicht berauschend, ist jedoch weitaus mehr als in Deutschland. Dort gab es in den beiden entscheidenden, durch die Ampel und die SPD- und Grünen-Politik geprägten Jahren nämlich gar kein Wirtschaftswachstum. Stattdessen gab es einen Rückgang um 0,3 bzw. 0,1 % – und das bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum durch Ihre unverantwortliche Migrationspolitik, meine Damen und Herren. Ihre Wirtschaftsrezepte, liebe Links-Grüne, sind damit ganz offiziell gescheitert. Und sogar die einst liberale FDP hat dies viel zu lange mitgetragen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja!) Nur die AfD forderte ein Ende dieses Wahnsinns. Denn bereits während der CDU-dominierten Jahre wurden dafür natürlich die Grundsteine gelegt. Dies gilt im Besonderen für einen Bereich: bei der Innovation, genauer gesagt: bei Forschung und Entwicklung innerhalb von Unternehmen. Allensbach hat dazu im Auftrag des BDI 274 größere produzierende Unternehmen befragt. Die Ergebnisse sind schockierend: Jedes dritte befragte Unternehmen hat seine Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland verlagert oder plant dies aktuell. 43 % sprechen von schlechten Innovationsrahmenbedingungen, und nicht weniger als 64 % beklagen Nachteile gegenüber dem Ausland bei der Umsetzung von Innovationen. Als Gründe für diese Misere werden vor allem – wenig überraschend – hohe Kosten und eine ausufernde Bürokratie genannt. „Was ist mit hohen Kosten gemeint?“, fragen sich nun vielleicht diejenigen Politiker, die nie in einer freien Wirtschaft gearbeitet haben. (Bernd Gögel) (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Das kann Ihnen die AfD sagen: Es sind in diesem Fall vor allem die stark gestiegenen Energiekosten. Beim Strompreis sind wir die Nummer 1 in Europa, und bei der Steuer- und Abgabenlast haben wir Platz 2 von 27 Ländern erreicht – wirklich traurige Spitzenplätze, meine Damen und Herren, die wir dringend verlassen müssen. (Beifall bei der AfD) Die ausufernde Bürokratie – nun, das sind natürlich vor allem die üblichen ökosozialistischen Vorgaben, um sich dem Primat der Klimapolitik unterzuordnen. Auch dazu gibt es schockierende Zahlen: Die Belastung der Unternehmen durch Bürokratiekosten betrug laut Normenkontrollrat – wahrlich keine AfD-Instanz – zwischen Juli 2023 und Juni 2024 in Deutschland 14 Milliarden €. Drei Jahre zuvor – das ist die entscheidende Zahl – waren es noch 4,2 Milliarden €. Fakt ist also: Eine immer aktivere Wirtschafts- und Industriepolitik ist eben nicht die Lösung, sondern das Problem. Doch wie können wir dieser Wohlstandsgefährdung nun tatsächlich Herr werden? Wie sehen konkrete Ansätze der AfD dazu aus? Sie ahnen und befürchten es vermutlich bereits: Wir wollen das Gegenteil der Politik von Grün und Rot und das, was sich Schwarz und Gelb nicht zutrauen. Lassen wir den Bürgern und den Unternehmen finanziell wieder die nötige Luft zum Atmen! Streichen wir außerdem dirigistische Vorschriften, wie die Bürger zu fahren, wie die Bürger zu essen oder wie die Bürger zu denken haben. Das, meine Damen und Herren, sind wesentliche Merkmale, die es dringend zu bearbeiten gilt. Nur ein Beispiel für Bürokratie: Ein Großunternehmen muss heute bis zu 36 Beauftragte vorhalten, muss diese ausbilden, muss die entsprechende Administration aufbauen, um Ihre irren Vorschriften in Bezug auf irgendeine Registratur zu befolgen. Das hemmt alle. Der kleine Handwerker braucht vielleicht zwei Beauftragte, der Mittelständler schon sechs, sieben oder acht, und ein Großunternehmen, wie gesagt, bis zu 36. Dort, wo der Staat nötig ist, sollte er indes die richtigen Akzente setzen: zurück zu bezahlbarer und zuverlässiger Energie, mit Kernkraft (Beifall bei der AfD) und mit einer Abschaffung des Merit-Order-Prinzips, bei dem die teuerste Form der Energieerzeugung den Preis bestimmt. Außerdem: Sicherheit und Ordnung in der Innen- und Migrationspolitik; denn auch Sicherheit ist ein Standortfaktor. Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Durch eine aktive Wirtschafts- und Industriepolitik haben die ideologischen Freunde der SPD das einst wirtschaftlich erfolgreiche Argentinien in den Abgrund geführt. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Dort ist nun eine schmerzhafte Rosskur mit der Motorsäge erforderlich, um das Land wieder auf die Beine zu bringen. Das zeigt auch erste Erfolge. Aber sorgen wir doch bitte dafür, dass es in Deutschland nicht so weit kommen muss, und wagen wir iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 schon jetzt die richtige Weichenstellung. Um Javier Milei zu zitieren: „Es lebe die Freiheit, verdammt!“ (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße die heutige Debatte sehr; denn es wird ganz entscheidend sein für die Zukunft unseres Landes, welche Weichenstellungen wir heute hier treffen und für welche Weichenstellungen wir uns heute und in den nächsten Wochen auf EU-Ebene und auf Bundesebene entscheiden. Das wird zeigen, inwieweit wir diesen Wohlstand, die gut bezahlten Arbeitsplätze und eine prosperierende Wirtschaft in Baden-Württemberg auch in Zukunft haben werden. Ich verweise auf den Satz „Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts“. Ich denke, das spüren wir derzeit deutlich und auch schmerzlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, Sie haben völlig recht: Angststarre ist nicht die richtige Antwort auf eine Entwicklung, die Kanzler Scholz damals als „Zeitenwende“ bezeichnet hat mit Blick auf geopolitische Verwerfungen und Konflikte, ja, auf eine Konkurrenzlage vor allem mit China hinsichtlich unserer industriellen Wertschöpfung hier am Standort. Unser Standort ist gefährdet; die Unternehmen nur zum Teil. Die Unternehmen können sich international ausrichten, aber der Standort Baden-Württemberg und der Standort Deutschland sind unter Druck. Der Wohlstand, den wir uns hart erarbeitet haben, ist gefährdet. Da hilft Angststarre natürlich nicht weiter. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD sowie des Abg. Tayfun Tok GRÜNE) Was uns aber auch nicht weiterhilft, ist eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik, die mit der Ampelregierung ziemlich krachend gescheitert ist. (Beifall bei der CDU und des Abg. Tayfun Tok GRÜNE) Was uns aber auch nicht weiterhilft, Herr Gögel, ist die Wirtschaftspolitik der AfD. (Abg. Anton Baron: Was? – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Die AfD will aus der Europäischen Union aussteigen, (Widerspruch bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Fake News!) die wir aber dringend brauchen als Gegengewicht zu den USA und China. Sie wollen aus dem Euro aussteigen und aus der NATO. (Abg. Anton Baron AfD: Das sind lauter Fake News, Frau Ministerin!) Da stimmen die langen Linien nicht, und da werden Sie unglaubwürdig in Ihren Positionen, die Sie heute hier vertreten haben. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch völliger Unsinn!) Der „Wirtschaftswarntag“ von gestern – die Wirtschaft ist auf die Straße gegangen – hat gezeigt: Die Wirtschaft selbst fordert eine Kehrtwende in der Wirtschaftspolitik ein. (Abg. Sascha Binder SPD: Teile der Wirtschaft!) – Ich meine, lieber Herr Binder, die vielen Entlassungen, die wir derzeit erleben, unterstreichen deutlich, dass wir hier im Moment die falschen Rahmenbedingungen haben. Deswegen möchte ich auch das Stichwort „Transformation“ aufgreifen. Ich denke, wir sind uns mittlerweile alle einig, dass der Staat die Wirtschaft nicht transformieren kann. Er ist nicht der bessere Unternehmer, und so viel Geld können wir gar nicht zur Verfügung stellen, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Und das soll die SPD ver- stehen? – Gegenruf des Abg. Joachim Steyer AfD: Nein!) wie es eigentlich notwendig wäre. Der Staat kann das auch deshalb nicht, weil er eben nicht weiß, welche Technologien sich durchsetzen werden – das erleben wir derzeit –, weil er die Geschäftsmodelle nicht zukunftsfähig gestalten kann – das müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer machen – und weil er auch nicht weiß, welche Produkte hier bei uns im Heimatmarkt, aber auch in der Welt einen ausreichenden Absatz, also Nachfragerinnen und Nachfrager finden. Lieber Herr Stoch, da hilft eben auch keine Transformationsmilliarde. (Abg. Andreas Stoch SPD: Doch, wenn man sie rich- tig investiert! – Abg. Anton Baron AfD: Sozialisten wollen immer nur umverteilen!) Denn der Staat kann diese Transformation – das macht die aktuelle Situation überdeutlich – nicht von oben herab bestimmen und diktieren. (Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie machen lieber nichts!) Wir haben hier einen grundsätzlich anderen Ansatz. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie machen nichts!) Wir setzen auf die Kreativität und auf die Kraft der Märkte, auf die soziale Marktwirtschaft. Die muss aber funktionieren können. Und wir setzen auf die Unternehmen in unserem Land. Sie brauchen wieder Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, hier zu produzieren, hier bei uns zu investieren. Diese Rahmenbedingungen, um den Standort Deutschland wieder stark zu machen, liegen auf der Hand. Hier gibt es kein Erkenntnisproblem, hier gibt es nur ein Umsetzungsproblem. Deswegen kommt es jetzt vor allem darauf an, unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Anwendung finden, die umgesetzt werden und auf deren Basis Wertschöpfung generiert wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Nun sprechen Sie auch Donald Trump an. Die Bürgerinnen und Bürger der USA haben sich nach einem extrem polarisierenden Wahlkampf entschieden. Die USA sind unser größter Exportmarkt und ein wichtiger Partner in dieser Welt. Deshalb sollten wir dies in Deutschland und Europa in der Sache als Weckruf verstehen. Wir müssen jetzt unsere Hausaufgaben machen, und das dringend. Die Zeit lässt uns nicht mehr viel Raum für Entscheidungen. Es liegt also auf der Hand: Um als Standort wieder wettbewerbsfähig zu werden, müssen wir in Deutschland und in Europa zu einer Kehrtwende kommen. Wir können nicht so weitermachen wie bisher. Wir brauchen einen neuen Kurs in Berlin und Brüssel. Ich fordere: Wirtschaft first! Rahmenbedingungen verbessern, Regulierungen abbauen, Verfahren beschleunigen! Energie ist ein wichtiges Thema – Bezahlbarkeit, vor allem aber auch Versorgungssicherheit. Es muss zum Unternehmertum ermutigt werden. (Abg. Sascha Binder SPD: Machen Sie das doch mal!) Wir brauchen keine Bedenkenträger; Bedenken müssen wir zurückstellen. „Wirtschaft first!“ ist jetzt das Gebot der Stunde, (Beifall bei der CDU) ohne dabei den sozialen Aspekt und unsere Klimaziele aus dem Auge zu verlieren. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aha! – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Angststarre, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist hier im Land nicht der Fall. (Abg. Sascha Binder SPD: Jesses Gott!) Ganz im Gegenteil: Wir gehen die Herausforderungen, die Probleme, die benannt werden, ganz gezielt an, beispielsweise im Bereich Bürokratieabbau: Kraftvoll und entschlossen arbeiten wir in der Entlastungsallianz gemeinsam mit den Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern sowie den Kommunen an Entlastungsmaßnahmen, (Abg. Anton Baron AfD: Oje!) die wir jetzt auch zügig in die Umsetzung bringen. (Abg. Anton Baron AfD: Wow!) Der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Dieter Salomon, lobt und unterstützt diese Initiative. 170 Entlastungsmaßnahmen haben wir bisher auf den Weg gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Tropfen auf den heißen Stein! – Zurufe von der SPD) Es ist ein mühsames Geschäft, Bürokratie abzubauen. Aber wir stellen uns dieser Aufgabe, und wir machen das. Wir gehen nach vorn, und wir bewegen etwas hier bei uns im Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Ach!) (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) 80 bis 90 % der bürokratischen Belastungen kommen vom Bund und der Europäischen Union. Auch da bringen wir uns jetzt schon seit Jahren über den Bundesrat mit sehr guten Vorschlägen ein, z. B. zur Vereinfachung von Berichtspflichten. Diese Vorschläge wurden aber bisher nicht von der Bundesregierung aufgegriffen. Außerdem wird meine Kollegin Nicole Razavi mit der Novellierung der Landesbauordnung Verfahren in weiten Teilen extrem vereinfachen und beschleunigen. Wir sind also hier in Baden-Württemberg im Doing und reden nicht nur darüber. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Außerdem setzen wir auch auf die Stärken unseres Landes, auf Innovation und technologischen Fortschritt. Im neuen Landeshaushalt setzen wir klare Anreize für Investitionen und Innovationen. Über das Programm Invest BW haben wir bisher mit 300 Millionen € über 1 000 Investitions- und Innovationsvorhaben bei uns am Standort Baden-Württemberg gefördert und dadurch ausgelöst. Wir sind nach vorn orientiert. Die Innovationspolitik, die wir in Baden-Württemberg betreiben, ist das Gegenteil von Tatenlosigkeit und Angststarre. Genau diese Geschichte werden wir auch in den nächsten Jahren fortsetzen und dabei sicherstellen, dass insbesondere der Mittelstand davon profitiert. Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz und Quantencomputing stehen im Zentrum unserer Innovationspolitik. Mit dem Cyber Valley in Tübingen und Stuttgart haben wir einen Hotspot der KI-Spitzenforschung weltweit. Mit dem IPAI in Heilbronn, das die Brücke zur Anwendungsorientierung bildet, haben wir ein europaweit bewundertes einmaliges Reallabor, das mit seiner Infrastruktur die Entwicklung neuer KI-gestützter Geschäftsmodelle und Produkte entscheidend voranbringen wird. Wir sehen das an Aleph Alpha. Wenn wir jetzt DeepSeek in den Blick nehmen, sehen wir, dass hier wirklich extrem große Möglichkeiten bestehen, an die wir glauben. Wir glauben auch daran, auch wenn die USA und China gerade im Bereich KI weit vorangeschritten sind, dass wir die Kraft haben, hier in Baden-Württemberg über diese Maßnahmen auch eigene Akzente zu setzen. Der Erfolg gibt uns auch recht. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andreas Schwarz und Tayfun Tok GRÜNE) Die Welt wird immer digitaler. Das heißt, auch dafür brauchen wir Produkte. Das gibt es in der Mikroelektronik und der Kommunikationstechnologie. Ich möchte nur mal in Zahlen eine inhaltliche Sachdiskussion darüber führen, was hier alles passiert, weil mir das bei einigen Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag immer in Vergessenheit zu geraten scheint. Sieben von insgesamt 31 geförderten Unternehmensprojekten kommen nach Baden-Württemberg. 23 % der IPCEI-Förderung fließen in unser Land. Wir haben hier Firmen, wir haben hier Kompetenz. 320 Millionen € nimmt das Land in die Hand, um diese Zukunftsprojekte mitzufinanzieren. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Jetzt solltet ihr ap- plaudieren! – Zuruf von der SPD: Klatschen! – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Stefan Fulstiode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Blei SPD: Wir helfen gern! – Vereinzelt Heiterkeit – Unruhe) Das ist alles schon Realität, und wir packen hier an.

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist ja nett, wenn die Opposition hilft, aber jetzt hat die Ministerin das Wort. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ich glaube, wir sind die Einzigen, die zuhören!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Wenn Sie gedurft hätten, hätten Sie auch gern geklatscht. (Heiterkeit bei der SPD) Aber das sind die Regeln hier in den Debatten. Ich möchte noch mal sagen: Innovation, technologischer Fortschritt. Wir setzen auch auf eine starke Gründerkultur. Startup BW – was haben wir da in den letzten Jahren gemeinsam alles erreicht, über die Acceleratoren, 18 an der Zahl, über Pre-Seed, über die vielen Initiativen im ganzen Land, die auch dadurch entstanden und gestärkt worden sind? Auf dem „Startup BW Summit“ bringen wir alle Player einmal im Jahr zusammen. Das gab es alles vorher nicht. Wir können hier punkten. Auch da liefern wir. Ja, wir liefern. Der Report „Next Generation“ 2024 setzt die Stadt Heidelberg an die erste Stelle, was die Anzahl der Gründungen gemessen an der Einwohnerzahl der Stadt angeht, noch vor München und Berlin. Karlsruhe – – (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Tayfun Tok GRÜNE) Es ist eine enorme Leistungsanstrengung gewesen, Strukturen in Baden-Württemberg zu schaffen, die ermöglichen, dass diese Start-ups nicht in andere Bundesländer oder vielleicht sogar in andere Länder gehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klauß aus der AfD-Fraktion zu? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ja, Herr Klauß.

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Miguel Klauß AfD

Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Sie haben vorher behauptet, die AfD hätte den „Dexit“ und den NATO-Austritt im Programm. Jetzt ist es so: Im auf dem Bundesparteitag in Riesa beschlossenen Programm haben wir den „Dexit“ nicht drin. Und der NATO-Austritt stand nie zur Debatte und stand auch noch nie in einem Programm. Deswegen ganz konkret meine Frage: (Zuruf des Abg. Willi Stächele CDU) Wieso lügen Sie? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sie wollen die Europäische Union umbauen und neu ausrichten, und Sie verklausulieren hier na- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) türlich Ihre Position. Ich sage immer: der Wolf im Schafspelz. Also führen Sie uns nicht vor in diesem Plenum. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe von der AfD) Wir schauen auf die Zukunft. Wir schauen auf die Rahmenbedingungen, die wir hier im Land setzen können. Wir machen Realpolitik in Baden-Württemberg. Darauf müssen wir uns auch wieder stärker besinnen. Zum Schluss möchte ich eine Botschaft an die SPD senden und mit einem Zitat ihres einstigen SPD-Bundesvorsitzenden, Vizekanzlers, Außen-, Wirtschafts- und Umweltministers und heutigen Vorsitzenden der Atlantik-Brücke, Sigmar Gabriel, enden. Er hat in einem Namensartikel im „Handelsblatt“ folgende Position veröffentlicht. Ich darf zitieren: Gegen die strukturellen Veränderungen helfen keine staatlichen Konjunkturprogramme oder Investitionsfonds, weil ihr Strohfeuereffekt schnell verpufft. Mit Geld um sich werfen ist keine Industriepolitik. Stattdessen geht es um eine investitions- und innovationsfreundliche Rahmensetzung und eine Entfesselung der Unternehmen von bürokratischer Übersteuerung. (Beifall bei der CDU – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Bravo!) Jetzt darf ich Ihnen noch die Überschrift, unter die er diesen Artikel gestellt hat, nennen. Die lautet: „Wirtschaft zuerst!“ Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Gibt es in der zweiten Runde – – Ah, sorry. Herr Abg. Dr. Weirauch für die SPD-Fraktion.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nach dem, was sich hier heute Morgen zugetragen hat, erlauben Sie mir noch ein paar grundsätzliche Erwägungen, bevor ich zur Wirtschaftspolitik komme. Ich bin der Auffassung, dass Lösungen für politische Probleme in der demokratischen Mitte gefunden werden müssen, (Abg. Anton Baron AfD: Oh!) und ich bin mir sicher, dass Lösungen für politische Probleme in der demokratischen Mitte auch gefunden werden können, wenn man diese Lösungen auch sucht. Das hat die CDU aber nicht gemacht. Die CDU hat den demokratischen Konsens, der diese Republik seit 70 Jahren trägt, gestern im Bundestag aufgegeben und mit Rechtsextremisten paktiert. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zurufe von der CDU) FDP und CDU haben aus der Geschichte nichts gelernt, und sie haben vor allem aus ihrer eigenen Geschichte nichts gelernt. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Markus Rösler und Tayfun Tok GRÜNE – Zuruf von der CDU: Aber die SPD! – Weitere Zurufe) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Für die demokratische Mitte muss klar sein, dass man in Deutschland nicht mit Verfassungsfeinden und Rechtsextremisten paktiert. Das ist in Deutschland Staatsräson, und es muss auch in Baden-Württemberg Staatsräson sein. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Abg. Anton Baron AfD: Sozialisten! – Zuru- fe von der CDU) Zur Transformation wurde jetzt zweimal gesagt – auch von Ihnen, Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut –, der Staat sei nicht der bessere Unternehmer. Das stellt auch niemand zur Disposition. Der Unternehmer ist auch nicht der bessere Staat, das ist doch ganz klar. Es geht der SPD-Fraktion bei der Transformationsmilliarde, die wir gefordert haben, um Rahmenbedingungen, es geht um Infrastruktur, es geht um Förderung von Innovation. Das ist wichtig. Wir müssen dafür sorgen, dass die Wirtschaft wieder die Rahmenbedingungen erhält, die sie braucht, um Baden-Württemberg wieder an die Spitze zu bringen – dahin, wo Baden-Württemberg auch tatsächlich hingehört. Sie zeigen mit dem Finger auf den Bund, aber Ihre eigene Wirtschaftspolitik ist desaströs. Sie sind seit achteinhalb Jahren Wirtschaftsministerin. Baden-Württemberg ist beim Wachstum mit 1,3 % im Minus. Im Vergleich mit anderen Bundesländern sind wir das Schlusslicht in Deutschland. Wir sind nicht die Lokomotive, wir sind der Bremsklotz in Deutschland. (Beifall bei der SPD) Wir, die SPD-Fraktion, sind gesprächsbereit. Wir haben ein Programm vorgelegt, von dem wir glauben, dass wir damit die Wirtschaft in Baden-Württemberg wieder in die Spur bringen. Wir sind gesprächsbereit, (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) auch über dieses Programm mit Ihnen zu diskutieren. Aber verlassen Sie nicht den demokratischen Konsens. Wenn Sie es in Berlin tun, machen Sie es wenigstens nicht in Stuttgart. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Tok.

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Tayfun Tok GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte zwei Sätze zu Herrn Reith sagen. Herr Reith, ich gebe Ihnen recht: Mit Geld allein kauft man keine Zukunft. Es ist doch ganz klar, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer gute Rahmenbedingungen brauchen. Sie brauchen Luft zum Atmen, zum Investieren, um Kapital zu erwirtschaften und wieder zu investieren – gar keine Frage. Aber ich denke, dieser Ansatz ist aus der Zeit gefallen. Das ist ein neoliberaler Ansatz aus den Neunzigern. Wir brauchen beides. Sehen Sie denn nicht, was in den USA mit dem Inflation Reduction Act passiert, was die Welt macht? Wir müssen die Unternehmer mit guten Rahmenbedingungen unterstützen, aber auch mit der Infrastruktur, mit guten Kitaplätzen, mit guten Brücken und Straßen, auch mit Glasfaser. Das ist doch extrem wichtig. (Tayfun Tok) Jetzt noch einen Satz zu Ihrem Bundesfinanzminister. Wenn Ihnen Wasserstoff so wichtig ist, wieso hat er das dann in den letzten Monaten so blockiert? Wieso hat der Finanzminister das nicht (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Freigegeben!) – ja – freigegeben, damit das Wasserstoff-Kernnetz hier in Deutschland und Baden-Württemberg erweitert wird? Das hat er doch gar nicht gemacht. (Abg. Anton Baron AfD: Wasserstoff?)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Tok, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Professor Dr. Schweickert zu? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Kurzinterven- tion!) – Okay, gut. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: § 82a Ab- satz 2!) – Ja, Moment. – Lassen Sie das zu oder nicht?

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Tayfun Tok GRÜNE

Ja, ich lasse es zu.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Vielen Dank für das Zulassen der Kurzintervention. Ich möchte aus einem Artikel der „Schwäbischen Zeitung“ zitieren, in dem der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Herr Salomon, ausgeführt hat – ich zitiere seine Worte –: Wenn sie in die Ministerien gehen und sagen, sie wollen Bürokratie abbauen, dann rollen die innerlich die Augen nach dem Motto, ihr Schwätzer, ihr habt ja keine Ahnung, das geht nicht anders. Wenn jetzt das Thema „Neue Kultur“ kommt, dann muss sich nicht nur auf anderen Ebenen etwas ändern, sondern auch hier in Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!)

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Tayfun Tok GRÜNE

Herr Schweickert, herzlichen Dank für den Zwischenruf bzw. das Statement. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der SPD: „Zwischenruf“!) Ganz einfach – ich meine, die Ministerin hat es gerade erwähnt –: Wir haben in den letzten Monaten und Jahren innerhalb unseres Spielraums geliefert. Vieles kommt auch von der EU-Ebene, vieles kommt auch vom Bund. Aber wir haben mit unserer Entlastungsallianz geliefert, und das können Sie nicht schlechtreden. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Nein, das haben Sie nicht! Sie haben nicht geliefert!) Dazu stehen wir, und da können wir in der Koalition auch selbstbewusst rausgehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Mack.

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Winfried Mack CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Weirauch hat die Meinung geäußert, Lösungen müssten in der demokratischen Mitte gefunden werden. Dann muss ich Ihnen sagen: Ja, dann bewegen Sie sich endlich! (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) 1993 hatten wir doch eine ähnliche Situation. In Artikel 16a des Grundgesetzes steht drin – erstens –: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Zweitens: Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften … einreist, … (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Diesen Artikel haben wir am 28. Juni 1993 gemeinsam beschlossen. (Abg. Sascha Binder SPD: So ist es! Wozu braucht man dann neue Vorschläge? – Abg. Gabriele Rolland SPD: Richtig! – Weitere Zurufe von der SPD) Daran hat übrigens ein Herr Lafontaine mitgewirkt. Der hat damals noch aufgepasst auf die Jusos (Zurufe von der SPD) um Scholz und Saskia Esken, damit sie nicht widersprechen. (Abg. Sascha Binder SPD: So ein Quatsch!) Damals hat man diesen Artikel ins Grundgesetz hineingebracht. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD) Genau das war der richtige Schritt. Genau dies muss jetzt umgesetzt werden. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Machen Sie es doch! – Weitere Zurufe von der SPD – Unruhe) Und ich bin – –

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Mack hat das Wort, wenn auch nur für wenige Sekunden. Danke.

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Winfried Mack CDU

Jawohl. – Wenn Sie jetzt so laut schreien und rufen, muss ich einfach sagen: Ich war hier auch schon in der Opposition. Was macht eine Opposition, wenn sie gerade nicht weiterweiß? Dann stürzt sie sich auf Verfahrensfragen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja, wie in Berlin! – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) (Winfried Mack) Nur, das hilft hier am langen Ende nicht. Du musst inhaltlich etwas bringen. Deine Wähler erwarten, dass politische Probleme gelöst werden. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD) Dazu fordern wir Sie auf. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP – Umsetzung des Vorschlags der Fraktion GRÜNE für einen Oberdeckel für die Größe des Landtags von Baden-Württemberg – Drucksache 17/8182 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Landtagsgröße lässt das politische Baden-Württemberg nicht los, und zwar nicht nur deshalb, weil die Landes-FDP vor einer explodierenden Größe des Parlaments warnt, sondern auch, weil es eine Volksinitiative mit mittlerweile über 100 000 Unterschriften gibt. Ich darf daran erinnern, dass beim letzten Mal, als über 100 000 Unterschriften gesammelt wurden – nämlich zum Thema G 9 –, die Regierungskoalition zu dem Ergebnis kam, den Koalitionsvertrag an dieser Stelle ad acta zu legen und das Thema G 9 aufzugreifen. Darüber hinaus ist es so, dass auch die Landtagsverwaltung Vorkehrungen trifft, Frau Präsidentin. (Zuruf: Genau!) Falls dieses Parlament nicht mehr ausreichen sollte für die Zahl der Abgeordneten, gibt es entsprechende Überlegungen. Deshalb ist die Öffentlichkeit und sind die Medien daran interessiert, wie die Regierungskoalition zu dieser Frage steht. Die beiden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen haben angekündigt: Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, also sollte nach der nächsten Landtagswahl das Parlament tatsächlich so groß werden, dass die Überlegungen der Landtagsverwaltung umgesetzt werden müssen, dann wäre man bereit, zu handeln, dann wäre man bereit, über Maßnahmen zur Änderung des Wahlrechts nachzudenken. Nun gibt es manche, die bestreiten, dass da überhaupt Handlungsbedarf sei. Es gibt aber die Berechnungen von Professor Behnke, bekanntlich kein FDP-Mitglied, sondern ehemals Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, also unverdächtig, der ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 FDP bei einem Thema helfen zu wollen. Professor Behnke sagt in seinem Gutachten auf Seite 18, das Stimmensplitting vergrößere den Landtag in seiner Simulation anhand der Bundestagswahlergebnisse von 2021 in Baden-Württemberg um ungefähr 20 Mandate. (Zuruf von der FDP/DVP: Hört, hört!) Das Stimmensplitting ist also ein potenzieller Treiber. Es ist ja auch völlig klar, dass man, wenn man die Möglichkeit des Stimmensplittings schafft, wenn man die Zweitstimme einführt, dann damit rechnen muss, dass die Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit des Stimmensplittings auch Gebrauch machen und damit die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate steigt. (Abg. Anton Baron AfD: Sie waren doch für die Zweit- stimme!) Deshalb ist es nicht abwegig, davon auszugehen, dass es gute Gründe dafür gibt, dass die Landtagsverwaltung diese Vorkehrungen trifft. Der Kollege Hagel hat angedeutet, man könne mit der CDU reden, falls das passiert. Der Kollege Deuschle hat ergänzt, er wolle aber keinesfalls ein Wahlrecht wie im Bund, wo dann möglicherweise direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr ins Parlament kommen. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Ich will Ihnen an dieser Stelle durchaus recht geben, Herr Kollege Deuschle. Auch ich halte das Wahlrecht, das im Bund von der Ampel beschlossen wurde, nicht für der Weisheit letzten Schluss. Wer aber einerseits das Parlament verkleinern möchte, andererseits keine Wahlrechtsreform wie im Bund möchte, der muss an die Zahl der Wahlkreise gehen. Eine weitere Möglichkeit gibt es nicht. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Nun wurde der Kollege Schwarz am 10. Januar dieses Jahres bei dpa konkreter. Ich zitiere: Der Kollege Schwarz hat deutlich gemacht, „dass er unter Umständen zur Einführung einer Obergrenze bereit“ wäre. Herr Kollege Schwarz, Sie wollen also unter Umständen eine Obergrenze einführen. Jetzt würde uns interessieren, wie Sie sich diese Obergrenze vorstellen. Da sind Sie völlig unkonkret geblieben – auch auf Nachfrage. Wir sind der Auffassung, dass man, wenn man so etwas in die Welt setzt, auch ganz konkret die Frage beantworten muss, wie diese Obergrenze aussehen soll. Jetzt können wir vielleicht von der grünen Fraktion nicht erwarten, dass sie einen Gesetzentwurf macht. Wir haben im Land Baden-Württemberg aber einen hoch kompetenten Innenminister mit einem glänzend geführten Ministerium, (Abg. Manuel Hagel CDU: Richtig!) der Ihnen dabei sicher zur Hand gehen würde. Herr Kollege Schwarz, erteilen Sie dem Innenministerium den Auftrag, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Dann kann man sich das Ganze anschauen. Ich kann Ihnen sagen: Wir, die FDP/DVP-Fraktion, wären auch bereit, ein solches Gesetz noch mit Blick auf die Landtagswahl 2026 zu beschließen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das geht doch gar nicht mehr!) Wir wären bereit, diesen Oberdeckel einzuführen. Wir sind auch ziemlich sicher: Wir würden im Landtag von Baden-Württemberg eine Mehrheit der demokratischen Mitte für diesen Gesetzentwurf finden. Herr Kollege Schwarz, geben Sie sich also einen Ruck. Konkretisieren Sie, was Sie sich unter dem Oberdeckel vorstellen. Lassen Sie sich gegebenenfalls vom Innenministerium helfen. Dann schauen wir uns dies gemeinsam an und können so vielleicht noch abwenden, dass die Landtagspräsidentin das umsetzen muss, was die Landtagsverwaltung plant. Also: Herr Kollege Schwarz, werden Sie konkret! (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz das Wort. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Der Aktende- ckel hat den Oberdeckel! – Abg. Anton Baron AfD: Jetzt bin ich auch gespannt, was kommt! Jetzt wollen wir Fakten!)

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Andreas Schwarz GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uff, Herr Kollege Dr. Rülke. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich weiß! Das schmerzt mich auch!) Wenn der Landtag größer wird, müssen wir darüber nachdenken, was wir tun. Die sogenannte Plafondierung wäre eine Möglichkeit; davon habe ich gesprochen. Wovon ich nie gesprochen habe, war, das Wahlrecht ohne Not, rein aus Spekulation sofort zu ändern. Das, Herr Kollege, was Sie in den Raum stellen, ist eine Legende. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sie wollen das Wahlrecht allein aufgrund von Annahmen und Behauptungen ändern. Wir hingegen orientieren uns an dem, was Fakt ist. Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidung bei der Landtagswahl im März 2026. Das Ergebnis kennen wir erst dann, wenn alle Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung gefällt haben. Dann haben wir ein Ergebnis. Dann schauen wir uns dieses Ergebnis an. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Denn wir wissen momentan einfach nicht, wohin das führt. Es führt möglicherweise zu einem anderen Ergebnis. Wir wissen es aber aktuell nicht. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Wenn wir wissen, wohin uns dieses Landtagswahlrecht geführt hat, dann handeln wir; denn man geht nichts an, wenn iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 man nicht weiß, was es bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Aber selbstverständlich! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Ich finde, die Art und Weise, wie Sie diese Debatte in den letzten Monaten führen, wird der Bedeutung der Wahlrechtsreform in keiner Weise gerecht. Schauen wir uns einmal die Fakten an, die Sie, Herr Kollege Rülke, so elegant umschiffen. Eine mögliche Vergrößerung des Landtags liegt nicht im Wahlrecht begründet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! So ist es nämlich!) Eine mögliche Vergrößerung des Landtags liegt nicht im Wahlrecht begründet; denn es gibt einen Unterschied zwischen dem Wahlrecht und dem Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben das Stimmensplit- ting doch angesprochen! – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Die Größe des Landtags kann sich natürlich mit einem neuen Wahlergebnis verändern. Aber das liegt nicht am Wahlrecht, sondern daran, wie die Bürgerinnen und Bürger wählen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Frau Präsi- dentin! Ich kann dem grünen Fraktionsvorsitzenden nicht folgen, wenn der Kollege Dr. Rösler die ganze Zeit redet!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rülke! – Einen Moment, Herr Fraktionsvorsitzender. – Herr Abg. Dr. Rösler, ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das gilt aber auch für die FDP/DVP-Fraktion da hinten! – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Ja, aber die Kollegen von der FDP/DVP-Fraktion waren es auch!) – Nein, jetzt ist Ruhe. Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz hat das Wort. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das gilt für die Kollegen der FDP/DVP aber genauso!) – Herr Abg. Dr. Rösler, Sie haben nicht das Wort. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja, aber die Kol- legen von der FDP/DVP waren es auch!) Ich an Ihrer Stelle würde jetzt einfach dem Fraktionsvorsitzenden zuhören. (Beifall des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau! Dem eigenen!)

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Andreas Schwarz GRÜNE

Die Größe des Landtags kann sich mit einem neuen Wahlergebnis natürlich ändern. Das liegt dann aber nicht am Wahlrecht, sondern daran, wie die Bürgerinnen und Bürger gewählt haben. Je nach Wahl- (Andreas Schwarz) ergebnis kann das Parlament größer werden, so groß bleiben wie bisher, aber auch kleiner werden. Das ändert sich durch die Wahlrechtsreform erst einmal überhaupt nicht. Das hätte auch nach dem alten Wahlrecht passieren können, meine Damen und Herren. Auch damit hätte der Landtag größer werden können. Wir können also festhalten: Das neue Wahlrecht führt erst einmal nicht zu einem größeren Landtag, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Schauen wir uns an, was wir gemacht haben. Wir haben ein Zweistimmenwahlrecht eingeführt. Das macht die Landtagswahl für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, weil die Wahl so funktioniert wie die Bundestagswahl. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Zwei Stimmen abzugeben, ist einfacher, als eine Stimme abzugeben? – Gegenruf: Das überfordert!) Der Vorteil ist: Die Menschen können differenzierter wählen. Es ist quasi wählerfreundlicher. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ich würde auch sagen, Herr Kollege: Das, was wir hier beschlossen haben, bedeutet mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger. (Abg. Anton Baron AfD: Was?) Das ist erst einmal gut, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Einige kritisieren ja, dass das zu Stimmensplittung führen kann. Ich empfehle Ihnen da den Blick in andere Bundesländer. Das kann – das ist klar – zu mehr Überhangmandaten führen. Das kann aber auch zu weniger Überhangmandaten führen. (Abg. Sascha Binder SPD: Die FDP/DVP kann einen Beitrag dazu leisten!) Schauen wir uns Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz an. Da hat man das gesehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was mich aber besonders nachdenklich stimmt, ist, dass unser fundamentaler demokratischer Fortschritt hier von Ihnen kleingeredet wird; denn mit unserem neuen Wahlrecht haben wir Baden-Württemberg demokratiepolitisch – so kann man es sagen – ins 21. Jahrhundert katapultiert, meine Damen und Herren. (Abg. Anton Baron AfD: Ach nee!) Die Landesliste ermöglicht es, die baden-württembergische Gesellschaft (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 mit ihrer Vielfalt viel breiter hier im Landtag abzubilden und auch mehr Frauen und mehr junge Leute in dieses Hohe Haus zu bringen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist ja eine Frechheit!) Wir haben das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass junge Menschen ein Recht darauf haben, über ihre eigene Zukunft mitzuentscheiden, und sie es auch verdient haben, an der Wahlurne gehört zu werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) Eine Verkleinerung mit dem Rasenmäher, wie Sie sie in den Raum stellen, bringt viele Probleme mit sich. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Was wollen Sie denn?) Das macht man nicht auf der Grundlage von spekulativen Worst-Case-Szenarien, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) sondern mit Zahlen aus der Realität. Solche Fragen klärt man im Übrigen interfraktionell; da macht man keine Solo-Rülke-Nummer, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Fraktion GRÜNE ist bereit, zu handeln, wenn es notwendig ist, und zwar zum richtigen Zeitpunkt. Sollte sich zeigen, dass sich die Wahlergebnisse so entwickeln, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) dass der Landtag auf eine unverhältnismäßige Größe anwachsen würde, müssen wir als verantwortungsvolle Gesetzgeber handeln. (Abg. Anton Baron AfD: Also präventiv brauchen wir nichts zu machen!) Die Grünen im Bund haben das gemacht. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Die haben es vor der Wahl gemacht!) Das unterscheidet uns von Ihrem Aktionismus. Wir handeln mit Augenmaß, auf der Basis von Fakten und nicht auf der Grundlage von Vermutungen. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Lieber Herr Kollege Rülke, vielleicht überdenken Sie noch mal Ihre Position. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Deuschle das Wort. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!)

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Andreas Deuschle CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute Morgen hat mich unsere siebenjährige Tochter gefragt, ob ich heute wieder eine Rede im Landtag halten dürfe. Darauf habe ich geantwortet: „Ja, das darf der Papa.“ Sie hat dann gefragt, worum es gehe. Sie ist sieben Jahre alt. Ich habe geantwortet: „Es geht um den XXL-Landtag. Es geht um eine vorgezogene Initiative. Ich muss einer Fraktion in diesem Landtag etwas erklären, die überhaupt gar kein Interesse daran hat, die Argumente, die wir vortragen, zu verstehen.“ (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Zurufe der Abg. Andreas Stoch SPD und Daniel Karrais FDP/DVP) Wir reden heute zum vierten Mal über dieses Thema. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Dieser Papa hat keine guten Argumente!) Und ich weiß, dass Sie Argumenten an dieser Stelle nicht zugänglich sind, denn Sie hätten auf die letzten drei Reden hier im Landtag Bezug nehmen können, tun dies aber nicht. Ich will es für die Bürgerinnen und Bürger trotzdem tun. In Baden-Württemberg haben wir im Bundesschnitt die größten Wahlkreise. (Abg. Winfried Mack CDU: Richtig!) Wir sind der zweitkleinste Landtag aller deutschen Landtage, gemessen an der Zahl der Abgeordneten je Einwohner. (Abg. Winfried Mack CDU: So ist es! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Das Statistische Landesamt hat errechnet, dass wir nach dem alten Wahlrecht, gemessen an dem Ergebnis der letzten Landtagswahl, (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Das ist ein Kin- dergarten!) exakt gleich viele Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus gehabt hätten, nämlich 154. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja, weil es damals schon die Zweitstimme gab!) Wir, die CDU-Fraktion, haben den renommierten Verfassungsrechtler Professor Dr. Haug beauftragt, bevor wir diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wen?) – Professor Haug, einer der Verfasser des Kommentars zur Landesverfassung. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Seit wann ist er Professor?) – Seit wann er Professor ist? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja!) – Herr Rülke, Sie müssen schon früher aufstehen, um mich mit solchen Zwischenfragen aus dem Konzept zu bringen. Wer Professor Haug nicht kennt, iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ach so, das ist ein anderer Hauk!) braucht hier nicht über den XXL-Landtag oder verfassungsrechtliche Grundsätze zu reden. Ich denke, das war jetzt eher die falsche Richtung. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Schiff versenkt! Keine Ahnung!) Auf jeden Fall kommt Professor Haug zu dem Ergebnis, dass wir durch das neue Wahlrecht sogar vier Kolleginnen und Kollegen weniger hätten. Aber geschenkt; denn, wie gesagt, Sie sind Argumenten an dieser Stelle nicht zugänglich. Für gewöhnlich, liebe Bürgerinnen und Bürger, debattieren wir hier im Landtag Gesetzentwürfe, wir machen uns Gedanken, gehen in Ausschüsse, beraten, hören Experten an, beraten wieder, gehen dann in die erste und zweite Lesung, um dann am Ende meist zu einem sehr guten Kompromiss zu kommen. Die FDP/DVP-Fraktion beantragt heute mit ihrer vorgezogenen Initiative, die Landesregierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, wie ein Oberdeckel aussehen könnte. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Wenn eine Oppositionsfraktion so viel Vertrauen in die Regierung hat, dass sie am Herzstück unserer Demokratie, bei der ersten Gewalt, alles in die Hand der Exekutive legt, dann muss ich sagen: Das Demokratieverständnis, das Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier an den Tag legen, ist ein bisschen schwierig. (Beifall bei der CDU und der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen – Zurufe der Abg. Manuel Hagel und Ulli Hockenberger CDU) Ich möchte einfach sagen: Die Wortwahl, die Sie, die FDP – – Klar, Sie sind mitten im Wahlkampf; das sind die anderen Fraktionen und Parteien auch. Sie bekommen – so hört man – an Ihren Infoständen nicht die Unterstützung in Form von Unterschriften, die Sie sich gewünscht hätten. Deshalb legen Sie heute noch mal nach. Aber ich bitte Sie wirklich, in Bezug auf die Wortwahl aufzupassen. Wer von einem Bläh-Landtag spricht, wer hier, im Herzen der Demokratie, eine solche Wortwahl trifft, wie Sie sie über den Landtag treffen, spielt schon ein Stück weit mit dem Feuer. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Da muss ich einfach sagen: Der Landtag ist ein Verfassungsorgan. Fragen Sie sich selbst: Würden Sie über andere Verfassungsorgane so sprechen, wie Sie das über den Landtag tun? (Zuruf von der FDP/DVP) Ich glaube eher nicht, dass Sie über die Justiz oder die Exekutive so sprechen. Was ich Ihnen abnehme, ist, dass Sie die Kosten im Blick haben; das ist legitim. Das passt aber nicht mit Ihrem Regierungshandeln in der Ampel zusammen; an ihr waren Sie ja immerhin drei Jahre beteiligt. (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) (Andreas Deuschle) Sie haben in Berlin, ohne mit der Wimper zu zucken, Tausende von neuen Beamtenstellen geschaffen. Und hier im Landtag von Baden-Württemberg (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) machen Sie bei der ersten Gewalt wegen 30, 40 Abgeordneten herum und glauben, das sei sozusagen der Untergang des Abendlands. Das passt nicht zusammen. Kosten als solche einzusparen, finde ich legitim. (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) Aber bei einem Verfassungsorgan, bei gewählten Abgeordneten, nach Ihrem Vorschlag sogar bei direkt gewählten Abgeordneten einzusparen, passt für mich nicht in das System unserer Gewaltenteilung. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD) Ich brauche die ganze Redezeit, die mir zur Verfügung steht, gar nicht. Daher möchte ich einfach sagen: Wer die erste Gewalt so dem Populismus opfert, wie Sie das mit Ihrer Kampagne tun, bekommt von uns, der CDU-Fraktion, keine Zustimmung zu Ihrem Ersuchen, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, bzw. zu der vorgezogenen Initiative. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr zutreffend! Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren schon die ganze Legislaturperiode über die Frage: Wie kann ein nächster Wir haben über ein neues Wahlrecht diskutiert. Wir haben über die verschiedensten Überlegungen zum Wahlrecht, die Sie, Herr Dr. Rülke, in diesem Hohen Haus wiedergegeben haben, schon mehrmals diskutiert. Man kann gar nicht zählen, in wie vielen Varianten Sie hierzu schon Vorträge gemacht haben. Ich verstehe auch gar nicht, warum Sie das Thema immer wieder ins Parlament bringen. Denn jetzt wird ja das Volk entscheiden, und zwar zweimal. Das Volk wird über das direktdemokratische Mittel entscheiden, was ja auch ein gutes Instrument ist. Wir haben es zwischen 2011 und 2016 verbessert, haben Hürden verkleinert. Das Volk wird entscheiden, ob es der Meinung ist, dass das, was Sie behaupten, stimmt, wonach es in Baden-Württemberg einen XXL-Landtag geben würde, den man nicht braucht, oder ob das Volk sagt: Nein, wir brauchen eine funktionsfähige erste Gewalt, ein Parlament, das uns vertritt, das unsere Interessen, unseren Wahlkreis vertritt und die Regierung kontrolliert. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Ich habe es Ihnen schon mal gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Sie können selbst einen Beitrag dazu leisten, dass das Parlament kleiner wird. (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Nach den letzten Umfragen des SWR durch infratest dimap ist die gute Nachricht – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben es gerade nötig, über Umfragen zu reden!) – Nein, es gibt eine gute Nachricht für Sie, Herr Dr. Rülke: (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben es gerade nötig!) Das Parlament wird nach den letzten Umfragen kleiner, als es jetzt ist – aber natürlich ist auch die FDP nicht mehr im Landtag von Baden-Württemberg vertreten. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie werden auch immer kleiner! In jeder Hinsicht! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Insofern, muss ich sagen, nehme ich manches zurück, was ich zu Beginn gesagt habe: Sie stehen voller Überzeugung zu Ihren Inhalten und gehen sogar so weit, dass Sie selbst Ihren Beitrag dazu leisten. Insofern lassen wir das Volk in Zukunft sprechen und entscheiden: einmal durch den Volksantrag und dann vielleicht auch Volksentscheid, und am Ende werden die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer letztlich im Landtag von Baden-Württemberg sitzt. Denn am Ende sind es ja Stimmen und keine Umfragen, die zur Zusammensetzung dieses Parlaments führen. Vieles von dem, was Kollege Deuschle gesagt hat, darf ich nur unterstreichen. Wir sind ein sehr sparsames Parlament, wir sind ein sehr kleines Parlament im Verhältnis zur Bevölkerung, und wir sind ein sehr funktionsfähiges Parlament. Ich bin froh, dass die demokratischen Fraktionen – im Übrigen gemeinsam mit der FDP/DVP – dafür sorgen, dass wir ein funktionsfähiges und sparsames Parlament bleiben. Alles andere entscheiden die Wählerinnen und Wähler. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klos.

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Rüdiger Klos AfD

Frau Präsidentin, werte Kollegen! Das ist ja interessant: Die Grünen setzen ein Schutzgitter über den Brunnen, wenn das Kind schon hineingefallen ist. Nein, wir setzen das Schutzgitter darauf, bevor Kinder in den Brunnen fallen. Das ist der große Unterschied zwischen Ihnen und uns. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD zu den Grünen: Das ist Ihre Politik!) Wir hatten hier in Baden-Württemberg bis zur letzten Landtagswahl ein ganz hervorragendes Landtagswahlrecht. Es bot den Bürgern alle Möglichkeiten der Wahl. In jedem Wahlkreis traten Kandidaten an, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) (Rüdiger Klos) die Bürger wussten sehr genau, wer die Kandidaten waren, was deren Agenda war und ob sie bisher im Wahlkreis in Erscheinung getreten waren. (Lachen der Abg. Dr. Susanne Aschhoff GRÜNE) In den Landtag konnte man nur über die Wahlkreise einziehen. Im Mittelpunkt des Wahlrechts stand die Heimatverbundenheit der Abgeordneten. Wer hier in der Vergangenheit nichts geleistet hatte, wer nichts vorzuweisen hatte, den präferierten die Wähler nicht. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ein Wähler in Mannheim stimmte nicht über den Wahlkreis vom Bodensee ab. Warum sollte er auch? (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Dieses bewährte und basisnahe Wahlrecht hatte auch weitere Vorteile. Das sieht man konkret an Herrn Innenminister Strobl. 2016 trat er zur Landtagswahl an. Die Wähler erteilten ihm eine eindeutige Absage und haben ihm gesagt: „Wir wollen Sie nicht als Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg.“ Der Wähler konnte entscheiden, der Wähler war der Chef. Statt aber dieses Urteil der Wähler zu akzeptieren, ließ sich Herr Strobl zum stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister ernennen. Das konnte er nur, weil er der Landesvorsitzende der CDU war. Nicht gewählt vom Wähler, sondern gewählt von den eigenen Parteimitgliedern bzw. den Delegierten. Ein wunderbares Beispiel für die verheerenden Auswirkungen von Parteimacht auf den Wählerwillen! (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) Im Jahr 2021 stellte er sich erneut zur Wahl, und wieder urteilten die Wähler über ihn und sagten ihm: „Sie wollen wir nicht als Abgeordneten im Landtag.“ Auch hier war von Demut nichts zu sehen: Auch hier ließ er sich vom Ministerpräsidenten in die Regierung berufen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Warum sind Sie dann nicht mehr in Mannheim angetreten?) So viel zu dem, was Herr Strobl von der Befolgung des Wählerwillens hält: nichts! Bei der Landtagswahl im nächsten Jahr – 2026 – gibt es eine Zäsur. Bei der nächsten Wahl haben die Wähler nicht mehr die Möglichkeit, Herrn Strobl als Mitglied des Landtags zu verhindern; denn diesmal gibt es eine Landesliste, (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) und wer da drauf ist, ist so sicher im Parlament, wie viele Prozente die Partei erhält. Das ist ein schlimmer Abbau von demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten für die Wähler in Baden-Württemberg. (Beifall bei der AfD) Der Einfluss des Parteiapparats steigt erheblich; der Machtzuwachs für die Parteien ist besorgniserregend, und der Machtiode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 verlust beim Bürger, beim Wähler enorm. Der Wähler zahlt mal wieder die Zeche für die grüne Ideologie. Weitere Gründe für unsere Ablehnung waren: Gescheiterte können sich am Wählerwillen vorbei ein Mandat sichern. Ich sage nur: Kreißsaal – Hörsaal – Plenarsaal. Wo da die linke Jugend hingeht – wir wissen Bescheid. Die Parteien haben sich nicht nur den Staat, sondern mittlerweile die Wählerentscheidung zur Beute gemacht. Der Abstand zwischen Wähler und Abgeordnetem wächst; denn während es vorher noch um die Aufmerksamkeit der Kandidaten im Hinblick auf die Wähler und den Wahlkreis ging, zählen jetzt Seilschaften, innerparteiliche Strippenzieherei und Netzwerke in der Partei. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass der Landtag nach dem neuen Wahlrecht rein theoretisch auf über 1 000 Abgeordnete anwachsen könnte, (Unruhe) aber schon konservative Rechnungen erwarten einen Anstieg auf deutlich über 200 Abgeordnete. Deshalb hat meine AfD-Fraktion sich gegen dieses Wahlrecht ausgesprochen. (Beifall bei der AfD) Die Gründe für die Wahlrechtsänderung sind auch rein vorgeschoben. Da wurde genannt: mehr Frauen in die Parlamente. Diese Forderung ist erstens grundgesetzwidrig, weil nach Artikel 3 Absatz 3 – ich zitiere – niemand „wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Zweitens hängen Geschlecht und Leistungsfähigkeit in keiner Weise zusammen. Eine Forderung nach einer Frauenquote ist genauso bescheuert wie eine Forderung nach einer Männerquote. Das ist nämlich der Punkt. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Grund, warum Sie eine Änderung des Wahlrechts wollen. Es sollten die Einschränkungen des Grundgesetzes umgangen werden, damit bei den Aufstellungsversammlungen der Parteien in grundgesetzwidriger Weise andere ideologische Kriterien bei der Kandidatenauswahl genutzt werden können. So wollen Sie die Zusammensetzung der Parlamente entsprechend Ihrer Ideologie manipulieren. Es geht weg von Kriterien wie Qualifikation, es geht hin zu für die Fähigkeiten eines Abgeordneten völlig unerheblichen Kriterien. Die AfD wäre bereit gewesen, um beim alten Wahlrecht einen weiteren Aufwuchs zu verhindern, auch die Kriterien der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen. Aber das wollten Sie ja nicht, und das wurde hier auch wieder gesagt. Wir sind gern bereit, an einer Deckelung mitzuarbeiten, weil – die Realität hat es gezeigt – Sie es ohne uns allein mal wieder nicht hinbekommen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Dass die FDP/DVP-Fraktion allen Ernstes diesen Tagesordnungspunkt aufruft, ohne eine konkrete Formulierung hinzulegen, wie denn eine Deckelung aussehen sollte, (Rüdiger Klos) (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wir haben doch einen Gesetzentwurf vorgelegt!) lieber Herr Dr. Rülke, das war keine Glanzleistung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fragen des Landtagswahlrechts sind eine Sache des Parlaments und nicht der Exekutive, nicht der Landesregierung. Das ist eine ureigenste Parlamentsangelegenheit. Nicht die Exekutive gibt sich sozusagen das ihr passende Wahlrecht, sondern das ist ureigenste Aufgabe des Parlaments. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine zweite Bemerkung ist: Da, wo das Parlament es wünscht, wo das Parlament Aufträge an die Landesregierung gibt, werden diese selbstverständlich mit der ganzen Expertise der Landesregierung – die Expertise liegt bei dieser Frage in der Regel im Innenministerium – beantwortet. Das gilt insbesondere bei Wahlrechtsfragen zu häufig hochkomplexen Berechnungen. Hier gibt es zum aktuellen Thema auch Berechnungen des Statistischen Landesamts – übrigens eine Behörde, die nicht dem Innenministerium angegliedert ist und die, wie ich jedenfalls meine, über jeden Zweifel, was komplexe Berechnungen angeht, erhaben ist. Diese Expertise stellen wir, falls gewünscht, dem Parlament gern zur Verfügung und stellen Berechnungen an, allerdings Berechnungen, die auf einer seriösen und validen Grundlage bestehen. So haben wir das im Übrigen auch beim letzten Mal gemacht. Das Parlament hat sich ja zu einem sehr frühen Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode mit weitem Abstand zur nächsten Landtagswahl ein neues Wahlrecht gegeben. Als Mitglied der Landesregierung will ich insbesondere Respekt zum Ausdruck bringen, dass dieses Wahlrecht nicht nur mit der einfachen Koalitionsmehrheit beschlossen worden ist, sondern dass die größte Oppositionsfraktion, die SPD, aus staatspolitischer Verantwortung dieses Wahlrecht mitgetragen hat und sich konstruktiv eingebracht hat, damit das Wahlrecht auf einer breiten demokratischen Basis steht und möglicherweise auch mal einen Regierungswechsel überdauern kann. Das, finde ich, ist handwerklich lege artis. So hat man das im Übrigen über Jahrzehnte hinweg im Deutschen Bundestag gemacht. Ich halte das für staatspolitisch außerordentlich wichtig, weil sich nicht jede neue Parlamentsmehrheit dann auch ein neues Wahlrecht geben soll. Deswegen ist die Einbeziehung der Opposition sehr, sehr wichtig. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Das ist in Baden-Württemberg im Unterschied zu anderen Orten beim letzten Mal gelungen, und es verdient Respekt – jedenfalls aus Sicht der Landesregierung –, dass eine breite demokratische Basis für das gültige Wahlrecht hier im Landtag gefunden werden konnte. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Eine letzte Bemerkung möchte ich noch machen: Das Parlament hat die Landesregierung an seiner Seite, wenn es darum geht, Diskreditierungen des Parlaments zurückzuweisen. Es hat eine unselige Geschichte in Deutschland, dass Parlamente diskreditiert werden – wobei im Übrigen diese Diskreditierungen leider nicht selten aus der Mitte des Parlaments selbst stattfinden. (Abg. Anton Baron AfD: Inwiefern ist das hier Dis- kreditierung?) Ich sage dies auch als jemand, der selbst 18 Jahre lang Parlamentarier gewesen ist, fünf Mal direkt gewählt wurde, (Abg. Anton Baron AfD: Auf der Liste!) der ein selbstbewusster Parlamentarier war und der mit großem Respekt vor der ersten Gewalt, vor diesem Hohen Haus, steht: Wehret den Anfängen! (Vereinzelt Beifall) Etwa hinsichtlich des Wortes „Bläh-Landtag“ – man weiß, was Blähungen sind –: Damit beginnt es. Achtet auf eure Worte, und die Landesregierung wird alles tun, was in ihrer Macht steht, um jegliche Diskreditierung von Parlamentariern und von diesem Parlament bei jeder Gelegenheit zurückzuweisen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die FDP/DVP-Fraktion nochmals Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Binder, Sie haben die Frage gestellt, warum wir das Thema ins Parlament einbringen. Das kann ich Ihnen beantworten – wahrscheinlich haben Sie nicht genau zugehört –: weil der Kollege Schwarz einen Vorstoß in den Medien gemacht hat und von einer Obergrenze gesprochen hat. Ich habe nicht den Eindruck, dass der Kollege Schwarz nun vorhat, eine Volksinitiative einzuleiten. (Abg. Sascha Binder SPD: Es gibt ja schon eine!) – Eben. – Und wenn der Kollege Schwarz von einem Oberdeckel spricht oder von einer Plafondierung oder von was auch immer, dann meint er wahrscheinlich gesetzgeberisches Handeln. Und dann wird es doch wohl erlaubt sein, dass eine Oppositionsfraktion eine Regierungsfraktion im Parlament fragt, was darunter verstanden wird. Im Übrigen, Herr Kollege Binder, würde ich an Ihrer Stelle die Backen nicht so aufblasen, was Wahlergebnisse und Umfragen anbelangt. Sie haben zu Recht gesagt: Entscheidend sind Wahlergebnisse und nicht Umfragen. (Abg. Sascha Binder SPD: Genau!) Das letzte Wahlergebnis sah so aus, dass Ihre Fraktion gerade noch einen Sitz mehr hat als wir. Das war schon mal an- (Dr. Hans-Ulrich Rülke) ders in der Landesgeschichte, und vor diesem Hintergrund wäre ich an Ihrer Stelle etwas bescheidener im Auftreten. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Was Sie anbelangt, Herr Kollege Schwarz: Die Logik ist schon bemerkenswert. Einerseits erklären Sie: „Wenn der Landtag größer wird, wenn er tatsächlich größer wird, dann handeln wir.“ (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wenn er größer werden sollte!) – Ich will das gern aufgreifen: „Wenn er tatsächlich größer werden sollte, dann handeln wir.“ (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Gleichzeitig erklären Sie hier: Es kann aber gar nicht am Wahlrecht liegen. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Wenn es aber gar nicht am Wahlrecht liegen kann, Herr Kollege Schwarz, warum handeln Sie dann, wenn das Parlament größer wird? (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Anton Baron und Carola Wolle AfD) Diese Logik müsste man sich mal erklären lassen. (Abg. Anton Baron AfD: Grüne Logik!) Herr Kollege Deuschle, schöne Grüße an Ihre Tochter. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Danke!) Sie können Ihrer Tochter ausrichten: (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die Tatsache, dass den Adressaten die Argumente vom Papa nicht einleuchten, hat damit zu tun, dass der Papa immer wieder das gleiche falsche Argument verwendet, (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP) nämlich das Argument: Die Landtagswahl 2021 wäre beim gleichen Wahlergebnis zu derselben Parlamentsgröße gekommen. Zu Ihrer Information: 2021 gab es die Zweitstimme noch nicht. Die Vorstellung, zu sagen, das Parlament wäre ganz genau gleich groß geblieben, weil alle Wählerinnen und Wähler mit der Zweitstimme dasselbe gemacht hätten wie mit der Erststimme, ist nicht so ganz einleuchtend. (Heiterkeit bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Ich gehe einmal davon aus, dass man das sogar einer Siebenjährigen deutlich machen kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP) iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rülke, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Dr. Schütte zu?

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Ja, bitte. Natürlich immer gern von Herrn Schütte.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Rülke, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben eben die Behauptung aufgestellt, dass das Parlament nur dann gleich groß sein kann, wenn die Zweitstimmen exakt wie die Erststimmen ausfallen.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

„Exakt“ habe ich nicht gesagt.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sie haben gesagt – genau das haben Sie eben gesagt –: „... wenn die Zweitstimmen so wie die Erststimmen ausfallen.“ Ich zitiere Sie wörtlich: „... wenn die Zweitstimmen wie die Erststimmen ausfallen.“ Halten Sie es nicht für denkbar, wenn Sie kurz nachdenken, dass bei einem Zweistimmenwahlrecht die knapp Unterlegenen der einen Partei – in diesem Fall der CDU – durch ein höheres Stimmensplitting anderer Parteien – z. B. Ihrer – mehr Wahlkreise gewinnen und damit die Überhangmandate der grünen Fraktion weniger werden und so der Landtag kleiner wird? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das versteht der gar nicht! – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Das will der nicht hören!) Können Sie das definitiv ausschließen? Wenn nicht, dann sagen Sie doch einfach: Wie es ausgeht, wissen wir halt nicht. Aber 2021 wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch gewesen, dass der Landtag kleiner geworden wäre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist zu kompliziert für den Kollegen Rülke! – Zuruf: Da hat der Kollege Schütte recht! – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Herr Kollege Schütte, in einem gebe ich Ihnen recht: Wie die nächste Wahl ausgeht, wissen wir nicht. Aber dass die Einführung der Zweitstimme es wahrscheinlicher macht, dass es zu mehr Überhangund Ausgleichsmandaten kommt, ist evident. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Falsch! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein, ist nicht evident! Fake News der FDP!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/8182. Bei dem Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/8182, handelt es sich um einen Beschlussantrag, der sich in Abschnitt I mit einem Feststellungsteil an den Landtag und in Abschnitt II mit einem Ersuchen an die Landesregierung richtet. Ich lasse darüber insgesamt abstimmen. Wer dem Antrag der FDP/DVP-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz für das schnellere Bauen – Drucksache 17/8022 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Razavi. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.) Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bauen und Wohnen sind ganz zentrale Themen unserer Zeit. Sie berühren die Lebenspläne der Menschen, sie berühren die Zukunft unserer Städte und Gemeinden und vor allem auch die Stärke unserer Wirtschaft. Mit einer modernen, mit einer sehr schlanken Landesbauordnung werden wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen dafür besser und vor allem deutlich unbürokratischer werden. Ich freue mich, Ihnen heute unseren Gesetzentwurf für eine sehr weitreichende Reform der Landesbauordnung vorstellen zu können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Mit dieser Reform, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werden wir Bauen und Sanieren in Baden-Württemberg schneller machen, wir werden es einfacher machen, und wir werden es dadurch auch günstiger machen. Diese Reform ist keine Schönheitsreparatur, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist eine echte Grundsanierung. Sie betrifft nicht das Kleingedruckte, sondern sie betrifft das Eingemachte, und sie markiert einen echten Paradigmenwechsel. Wir fragen nicht mehr zuerst: Was könnte denn alles gegen ein Bauvorhaben sprechen? Wir fragen viel lieber: Wie können wir endlich den Weg frei machen? Wir stellen mit dieser Reform die Hebel auf Ermöglichen. Das heißt aber auch: raus aus der Komfortzone. Denn ohne die Bereitschaft zu Neuem, ohne die Kraft zur Innovation und zur Eigenverantwortung, ohne Mut zu mehr Freiheit werden wir beim Bauen nichts zum Besseren verändern können. Deshalb trägt der Gesetzentwurf eine ganz klare Handschrift: Verfahren vereinfachen, Regelungen entschlacken, Baustandards absenken. Wir alle kennen die aktuell wirklich sehr schwierige Lage der Bauwirtschaft und derer, die bauen und sanieren wollen. Bauen rechnet sich aktuell kaum noch, und zwar für niemanden. Immer mehr Menschen sind von den hohen Mieten überfordert und können sich ihren Traum vom Eigenheim nicht verwirklichen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir keinesfalls hinnehmen. Dazu tragen gerade auch die viel zu langen Genehmigungsverfahren bei. Sie sind gerade auch ganz unnötige Kostentreiber. Deshalb wollen wir die Verfahren straffen, vereinfachen und klar strukturieren. Mein Ziel ist: Wer bauen will, wer sanieren will, der soll deutlich schneller zu seinem Baurecht kommen und darf nicht monatelang im Verfahren hängen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Die Reform für schnelleres Bauen ist die bedeutendste LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode, aber, wie wir wissen, sie ist nicht die erste. Wir haben die LBO ja schon dreimal geändert. Wir haben Erleichterungen für Aufstockungen geschaffen, die Voraussetzungen für den Mobilfunkausbau verbessert, und wir haben die LBO fit gemacht für das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Mit dieser Reform gehen wir jetzt noch einen ganz gewaltigen Schritt weiter. Sie bringt grundlegende Änderungen im Bauordnungsrecht, und sie wird auch eine ganz neue Kultur in der Baurechtsverwaltung schaffen. Was tun wir? Zunächst machen wir das Baugenehmigungsverfahren selbst deutlich schneller und besser. Wir werden das vereinfachte Verfahren ausweiten. Für viele Bauvorhaben bedeutet das: weniger Prüfaufwand, deutlich verkürzte Fristen und dann eine schnellere Baugenehmigung. Zeitlich spart das vereinfachte Verfahren mindestens einen Monat im Vergleich zum Vollverfahren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Es beschränkt die Prüfung auf das Wesentliche wie etwa die Abstandsflächen oder das Bauplanungsrecht, und – das ist mir ebenso wichtig – es entlastet die Behörden in ihrem Routinegeschäft. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Flankiert wird das vereinfachte Verfahren durch die neue Genehmigungsfiktion für alles außer Sonderbauten. Das bedeutet: Bei Entscheidungsreife wird das Verfahren nach drei Monaten beendet sein. Sobald also ein Antrag vollständig inklusive der geforderten Stellungnahmen vorliegt, läuft die Uhr. Spätestens nach drei Monaten ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen gilt das Projekt dann auch als genehmigt. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Das heißt also: Was nicht ausdrücklich gestoppt wird, darf dann automatisch nach drei Monaten gebaut werden. Genehmigungsfiktion heißt allerdings selbstverständlich auch nicht, dass alles plötzlich irgendwie erlaubt ist. Planer und Bauherren müssen sich natürlich an das Baurecht halten. Ich vergleiche das mal mit einem Beispiel, das wir alle ganz gut kennen. Wenn ich mich ins Auto setze, überprüft ja auch kein Beamter, ob ich mich angeschnallt habe. Die Gurtpflicht gilt sowieso. Das heißt auch mit Blick auf die Architektinnen und Architekten: Sie kennen die rechtlichen Vorgaben, sie sind die Fachleute; deswegen können wir auch erwarten, dass sie in der Lage sind, rechtskonforme Pläne zu machen und vorzulegen, und zwar, weil sie dazu ohnehin schon heute gesetzlich verpflichtet sind. Wir wollen mit dieser LBO-Reform weniger Bürokratie und damit mehr Freiheit. Aber mehr Freiheit heißt eben auch mehr Verantwortung. Und wer diese Freiheit nicht will, dem geben wir die Wahl. Die Bauherren können selbst entscheiden, ob sie die Genehmigungsfiktion nutzen oder lieber doch auf den üblichen Baurechtsbescheid warten wollen. Das bedeutet, dass (Ministerin Nicole Razavi) wir damit maximale Beschleunigung und maximale Flexibilität erreichen. (Beifall bei der CDU und der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) In einem dritten Punkt schaffen wir eine Regelung zur Typengenehmigung und ermöglichen dadurch, dass das serielle Bauen in Baden-Württemberg endlich viel, viel einfacher wird. Wir werden auch – das ist mir ganz persönlich sehr wichtig – das bau- und denkmalrechtliche Widerspruchsverfahren abschaffen. Bauherren sparen damit im Schnitt ein Jahr Zeit. Das muss man sich wirklich vor Augen führen: ein Jahr Zeit zwischen dem Bauantrag und dem Baubeginn. Wir alle wissen: Zeit ist Geld. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Weil einige befürchten, dass damit die Zahl der Klagen steigen könnte, haben wir hier vorgebaut. Um das abzufedern, erhalten die Verwaltungsgerichte insgesamt acht zusätzliche Richterstellen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich meiner Kollegin Marion Gentges für ihre Unterstützung bei dieser wichtigen Änderung danken, dass sie das mitträgt, und auch dem Innenminister, der uns hier stark unterstützt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Tayfun Tok und Cindy Holmberg GRÜNE) Denn damit werden die Baukammern natürlich personell entscheidend gestärkt. Wichtig ist mir: Wir nehmen damit keine Rechte. Das zu betonen ist mir ganz wichtig. Der Rechtsschutz bleibt für jedermann garantiert und erhalten. Wir schaffen so für alle Beteiligten schneller Rechtssicherheit. Der zweite Bereich der Reform zielt auf den Abbau baulicher Standards. Für Nutzungsänderungen wie etwa von Gewerbe zu Wohnraum ist kein Bauantrag mehr notwendig. Auch das Bauen im Bestand werden wir weiter vereinfachen und Bürokratie abbauen. Bei Aufstockungen oder beim Dachgeschossausbau wird es keine zusätzlichen Brandschutzanforderungen mehr geben. Wir ermöglichen damit Nachverdichtung; wir helfen – das ist das Entscheidende – den Eigentümerinnen und Eigentümern, denen, die sanieren wollen, denen, die Wohnraum schaffen wollen, deutlich schneller und deutlich günstiger zu ihrem Ziel zu kommen. Das schafft Wohnraum, und das ist unser Hauptziel. Die Landesbauordnung wird also zu einer echten Umbauordnung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Denn wir alle wissen: Vor allem im Bestand spielt die Musik. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir flexibilisieren die Regeln bei der Kinderspielplatzpflicht. Statt selbst ein Spielgerät zu bauen, können Bauherren eine Ablöse zahlen und so mehr Fläche zur Bebauung verwenden. Die Kommunen haben auch einen Vorteil davon. Sie können die Ablöse dann besser für den Ausbau ihrer vollwertigen Spielplätze verwenden. Davon profitieren wirklich alle. Wir machen damit endlich Schluss mit den Friedhöfen der traurigen Federtiere der Vergangenheit, die verrostet und ungenutzt nur herumstehen. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleichtern als erstes Bundesland ganz gezielt den Bau von Ladestationen für E-Autos. Ich finde, das steht dem Automobilland Baden-Württemberg auch wirklich sehr gut zu Gesicht. Außerdem erleichtern wir den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen, damit die Energiewende auch wirklich gelingen kann. Sie sehen also: Unsere LBO-Reform wirkt breit. Sie hilft bei vielen sehr wichtigen Themen, die Dinge auch wirklich in Schwung und auch wirklich in Bewegung zu bringen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat klar gezeigt: Wir sind damit auf dem richtigen Weg. 71 Verbände haben Stellung genommen, und die Resonanz ist im Tenor durchweg sehr, sehr positiv, was uns natürlich freut. Erst vor wenigen Tagen hat uns die Bauwirtschaft noch einmal ausdrücklich Rückendeckung gegeben, uns gelobt, dass wir bei der Digitalisierung und Vereinfachung genau das Richtige unternehmen. Auch die Wohnungswirtschaft ist mit an Bord, wie auch der Normenkontrollrat, auch vom Gemeindetag kam viel Beifall. Klar ist aber auch: Wir werden mit dieser Reform nicht alle Probleme beim Bauen lösen können. Aber wir werden enorm viele Hürden abbauen, absenken, Wege frei und Bauen wieder deutlich attraktiver machen. Wer in diesen Zeiten baut, den müssen wir unterstützen und dürfen ihn nicht gängeln. Dafür trete ich ein, das halte ich für extrem wichtig. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen: Es gab in der Vergangenheit, in jeder Legislaturperiode, schon viele LBO-Änderungen. Wir müssen uns aber eingestehen: Am Ende kamen immer noch mehr Vorschriften dazu, und wir haben unser Ziel eines Bürokratieabbaus, einer Vereinfachung nicht wirklich geschafft. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kehren wir jetzt mit dieser LBO-Änderung um. Wir lichten den Vorschriftendschungel und wir bringen echtes Tempo in das System. Wir geben Vertrauen und Verantwortung dorthin zurück, wo sie auch wirklich hingehören. Wir zeigen damit: Entbürokratisierung und Beschleunigung sind auch in Deutschland im Jahr 2025 möglich, wenn man es wirklich will. Es geht nicht nur um Paragrafen, es geht um die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung, es geht um bezahlbaren Wohnraum, und es geht um die Lebensqualität der Menschen in Baden-Württemberg. Hierfür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wir beginnen mit der Fraktion GRÜNE, und ich erteile das Wort der Kollegin Cindy Holmberg.

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Cindy Holmberg GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben noch mal umfänglich aufgezeigt, was wir alles ändern, und ich finde, das ist tat- (Cindy Holmberg) sächlich ein Teil der Lösung für die Krise beim Bauen. Einerseits haben wir mehr Geld für die Landeswohnraumförderung eingestellt, andererseits senken wir jetzt die Standards. Wir beschleunigen die Genehmigungen und digitalisieren die Verfahren. Das ist ganz wichtig und passt auch zum heutigen Zeitgeist. Wir wollen vereinfachen und dadurch auch schneller und günstiger bauen und somit auch Potenziale ermöglichen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wie auch schon richtig gesagt wurde: Im Bestand spielt die Musik. Ich bin seit 22 Jahren politisch aktiv, auch in mehreren kommunalen Gremien. Es wurde schon immer gesagt: Die Innenentwicklung kommt vor der Außenentwicklung. Trotzdem waren die Hürden hoch. Wenn wir heute durch unsere Städte und Dörfer laufen, dann fällt uns eines auf: Der Leerstand nimmt massiv zu. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir mit dieser Änderung der Landesbauordnung das Umbauen zum Thema machen. Es muss einfacher sein, Leerstand wieder zu aktivieren und daraus bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dass für diese Regierung Bauen ein wichtiges Thema ist, zeigt sich nicht nur darin, dass wir das Ministerium haben, sondern auch darin, dass wir den Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ ins Leben gerufen haben. Er ist angelegt, um langfristig Lösungen zu entwickeln. Aber natürlich kommen hier auch Experten zusammen, die uns ganz pragmatisch erklären, wo die Hürden sind, die wir abbauen müssen. Dies fließt jetzt auch in diese Änderung der Landesbauordnung ein. Wir alle wissen: Homeoffice ist wieder total in (Abg. Gabriele Rolland SPD: Was heißt „wir“?) und viele Bürokomplexe stehen leer. Es werden auch immer mehr, und damit meine ich nicht die Bürokomplexe in der 1-a-Lage, sondern sie befinden sich oft auch in der dritten Reihe. Hier müssen wir einfach Möglichkeiten schaffen, auch hier eine Änderung zu vollbringen. Vor ein paar Jahren war es noch andersherum, da hat man Wohnungen in Arztpraxen oder in Büros umgewandelt. Der Trend muss jetzt umgekehrt sein. Es ist gut, dass wir hier flexibel reagieren können. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Denn nichts ist trauriger als eine tote Innenstadt oder ein toter Ortskern. Das ist etwas, was an uns in der ganzen Breite in Baden-Württemberg immer wieder herangetragen wird. Deshalb ist es wichtig, diese Schritte zu gehen und die Städte in unserem Land wieder zu beleben, den Dörfern in unserem Land wieder Leben einzuhauchen sowie den Kommunen und Bauträgern entsprechende Vereinfachungen an die Hand zu geben. Denn das Motto muss sein: Wir müssen einfach umbauen, wir müssen einfach modernisieren, wir müssen es einfach machen für die Menschen, die Geld in die Hand nehmen, um hier den entsprechenden Wohnraum und die Anbindung zu schaffen. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Wenn man sich in seinem Umfeld auch wohlfühlt und das Gefühl hat, das funktioniert – wenn da Menschen leben, dann kommt auch der Bäcker wieder, dann kommt auch die Dorfgemeinschaft wieder zusammen –, dann ist das der allerbeste Weg gegen Populismus und gegen das Schüren von Ängsten. Deshalb ist es richtig, dass wir hier jetzt die Landesbauordnung angehen und damit zeigen: Wir unterstützen euch bei der Belebung, beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum. Wir machen es für euch einfach. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion spricht die Kollegin Christine Neumann-Martin.

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Christine Neumann-Martin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen die schlechten Nachrichten der Baubranche: zu hohe Kosten, kein Bauboom trotz hoher Nachfrage. Egal, ob bezahlbares Wohnen zur Miete oder die eigenen vier Wände: Die Politik kann hier leider nicht liefern, was die Bürgerinnen und Bürger erwarten. Klar ist aber auch, dass hier viel am Bund hängt: wirtschaftliche Lage, Inflation, Zukunftsangst – all das hat die Wirtschaftspolitik der Ampel und ihrer rot-grünen Insolvenzverwalter zu verantworten. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Hinzu kommen Förderprogramme, die leider nicht in die Breite wirken, weil sie überzogene Standards voraussetzen. Im Land können wir an diesen großen Hebeln wenig ändern. Das ist aber kein Grund, nicht tätig zu werden. (Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Deshalb bin ich unserer Bauministerin Nicole Razavi dankbar, dass sie sich konsequent für die Digitalisierung und Entbürokratisierung einsetzt. (Beifall bei der CDU) Mit der geplanten Novelle der Landesbauordnung wollen wir das Bauordnungsrecht entschlacken. Eine neue Genehmigungsfiktion und die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens sollen dazu beitragen, mehr Tempo beim Bauen zu schaffen. Ich weiß, dass bei diesem Thema die Meinungen der Experten auseinandergehen. Aber hier sage ich: Probieren wir es einfach aus. Wir kritisieren als Politiker gern die Verwaltung, nicht zu entscheiden, nicht ins Risiko zu gehen. Die Vollkaskomentalität gibt es aber auch bei uns hier im Hohen Haus. Wenn man jedoch nur das umsetzt, was alle Experten begrüßen, landet man leider immer nur beim kleinsten gemeinsamen Nenner. Deshalb gehen wir hier einmal mutig voraus. Mit einer neuen Typengenehmigung unterstützen wir das serielle Bauen. Und mit einer Neuregelung des Bestandsschutzes im Brandschutz stärken wir das Bauen im Bestand. Damit bringen wir (Christine Neumann-Martin) die Möglichkeiten zur Nachverdichtung deutlich voran. Auch das zeigt klar: Wir setzen auf die Entbürokratisierung. Mit diesen Änderungen reagieren wir auf die Dringlichkeiten und Notwendigkeiten unserer Zeit. Denn eine wachsende Gesellschaft erfordert auch mehr Wohnraum. Diesen müssen wir schnell, aber zugleich auch nachhaltig schaffen. Obendrein bauen wir Standards ab, beispielsweise mit der Flexibilisierung der Kinderspielplatzverpflichtung. Das hat die Ministerin ja schon ausgeführt. Unterstützt wird mit der LBO-Novelle auch der Ausbau der erneuerbaren Energien, beispielsweise durch eine neue umfassende Verfahrensfreiheit bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Klar ist auch: Das Bauordnungsrecht bleibt immer eine Baustelle. Mittelfristig müssen wir auch das Baunebenrecht noch einmal genau ansehen. Bei den fachgesetzlichen Vorschriften kann an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch nachjustiert werden. Der vorliegende Entwurf der LBO-Novelle ist ein guter Entwurf. Denn er kann tatsächlich dazu beitragen, Bauen endlich wieder schneller und einfacher zu machen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das Land trägt damit einen wichtigen Teil zur Problemlösung bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei, meine Damen und Herren. Ich freue mich jetzt schon auf den Austausch im Ausschuss dazu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Jetzt hat für die SPD-Fraktion Herr Abg. Klaus Ranger das Wort.

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Klaus Ranger SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen Frau Ministerin Razavi! Endlich liegt die Neufassung der Landesbauordnung vor. Lange genug hat es gedauert. Die MBO ist schon seit zwei Jahren fertig. Dann setzen wir uns im Land der Schaffer und Häuslebauer noch einmal zwei Jahre hin und bessern nach. Da erwarten wir, um im Bild zu bleiben, mindestens das Neue Schloss. Mit ordentlich Getöse angekündigt haben Sie ja alles. Und das Ergebnis? Ein Gesetz, das „Gesetz für das schnellere Bauen“ heißt – meiner Meinung nach eine Mogelpackung. Denn mit diesem Gesetz wird nicht schneller gebaut, sondern werden höchstens die Genehmigungszeiten verkürzt. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD) Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass Sie sich bemühen, das Bauen schneller zu machen. Einige Punkte in Ihrem Gesetzentwurf sind gut geeignet, um die Baurechtsbehörden zu entlasten und damit die Zeit bis zu einem Baubeginn zu verkürzen. Hier seien genannt: das vereinfachte Verfahren für alle Bauvorhaben außer den Sonderbauten, die Ausweitung der Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben, Typenprüfungen und Typengenehmigungen – beides schon lange überfällig – und der Abbau von Standards, um Baukosten zu senken. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Das Problem: Die Ideen liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch. Sie aber brauchen zwei Jahre, um ein paar Punkte aus der MBO in den Entwurf der Landesbauordnung zu übernehmen. Das ist leider nicht der einzige Punkt, den es zu kritisieren gilt. Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens nimmt den Baurechtsbehörden jeglichen Spielraum, in strittigen Verfahren zu vermitteln. Bei Konflikten bleibt nur der Weg vor das Verwaltungsgericht. Glauben Sie wirklich, dass sich ein Verwaltungsgericht ein Bild von der Situation vor Ort machen kann? Schön ist es, dass die Verwaltungsgerichte um acht Stellen aufgestockt werden. Die entsprechenden Klagen müssen dann aber auch schnell abgearbeitet und bearbeitet werden. Und: Können sich die normalen Bürgerinnen und Bürger ein solches Klageverfahren überhaupt leisten? Leisten sie es sich, oder geben sie klein bei? Ich denke, eher das Zweite. Die Änderung beim Kreis der Bauvorlageberechtigten birgt große Risiken für Häuslebauer sowie für Käuferinnen und Käufer von Eigentumswohnungen. Denn nicht nur seriöse Handwerksmeister, die ihr Gewerk verstehen, sondern auch Geschäftemacher werden dann Bauanträge einreichen, die fehlerhaft sein können. Kommt es hier zu einem Schadensfall, bleibt der Kunde oder Bauherr auf den Kosten sitzen – oft existenzbedrohend. Wo ist hier der Verbraucherschutz geblieben? Es gibt Beispiele in anderen Bundesländern, Frau Ministerin, wie das in einer LBO gelöst werden kann. Fortbildung und eine sehr gute Absicherung, falls doch etwas schiefgeht, sind hier dringend nötig. Wir stehen fest an der Seite unserer Häuslebauer, Sie lassen sie hier aber im Regen stehen. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer Punkt betrifft die Regelung zum Thema Barrierefreiheit. Sie legen hier zwar nicht die Axt an; die dringend notwendige Barrierefreiheit von künftigen Wohnungen verbessern Sie aber auch nur wenig. Sie vergessen, dass unsere Gesellschaft älter wird. Alle Menschen mit irgendeiner Einschränkung – dazu gehört auch schon ein Rollator – haben ein Recht auf eine Wohnung. Sie haben ein Recht, problemlos in ihre Wohnung, auf ihren Balkon zu kommen. Glauben Sie mir, nach meiner OP vor zwei Jahren habe ich selbst gespürt, was das bedeutet. Da werden kleinste Stufen schon zu großen Hürden. Bessern Sie bei diesem Thema nach, und zwar im Austausch mit den zuständigen Verbänden für Menschen mit Behinderungen. Bei aller Notwendigkeit, Bauen zu beschleunigen, dürfen nicht die Schwächsten unter einer LBO-Novelle an diesem Punkt leiden. (Beifall bei der SPD) Frau Ministerin, glauben Sie wirklich, dass mit dem vorliegenden Entwurf der LBO auch nur eine einzige Wohnung mehr gebaut wird? Ich glaube das nicht, weil ich den Markt beruflich seit Jahrzehnten kenne. Ich sage Ihnen: Der Wohnungsbau benötigt eine andere finanzielle Förderung, um wieder in Schwung zu kommen. Aber das ist eine andere Baustelle. Eine andere große Baustelle wird in der LBO ebenfalls nicht angepackt. Das ist das Thema „Stellplätze und Stellplatzschlüssel“. Da sind Sie nicht drangegangen. (Klaus Ranger) All diese Punkte bringen uns zu dem Entschluss: Die Zielrichtung, den Bau von Häusern und Wohnungen einfacher und schneller zu machen, ist sehr gut. Der Entwurf der neuen Landesbauordnung ist in vielen Punkten aber mangelhaft und greift uns zu kurz. Im Halbjahreszeugnis, das die Schulkinder demnächst bekommen, hieße das ganz klar: Ziel nicht erreicht, Versetzung gefährdet. Klar ist: Für die jetzt richtige Baupolitik fehlen Ihnen die Kreativität, der Weitblick und der Mut. Zeigen Sie bitte mehr Ehrgeiz und gehen Sie am besten gleich bei uns in die Nachhilfe. (Zuruf der Ministerin Nicole Razavi) Wir können und werden dem Gesetzentwurf in der vorgelegten Form leider nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile Herrn Abg. Friedrich Haag für die FDP/DVP-Fraktion das Wort.

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Friedrich Haag FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang der Legislatur hat man sich ein neues Haus gegönnt. Die Erwartung war groß. Bisher kam nicht wirklich viel. Vor über zwei Jahren, Frau Ministerin, standen Sie hier und haben die große Novelle angekündigt. Sie haben immer gesagt, sie liege eigentlich schon in der Schublade. Wir haben dann immer gefragt: Wann geht die Schublade denn endlich auf? Die Schublade ist jetzt offen. Zu dem, was Sie vorgelegt haben, sagen wir von der FDP/ DVP: Darüber freuen wir uns. (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Es sind viele richtige Dinge drin, z. B. die Typengenehmigung, die Genehmigungsfiktion, die Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, der Abbau von baulichen Standards und einiges mehr. In Ihrer Rede, Frau Ministerin, haben Sie sehr viel über den Bestand gesprochen. Aber ich muss Ihnen eines sagen: Wenn Sie über den Bestand reden, schafft das keine einzige neue Wohnung. (Abg. Raimund Haser CDU: Das stimmt nicht!) Sie sollten Ihren Fokus vielmehr auf den Neubau richten. Denn wir brauchen neue Wohnungen, damit wir die Lücke von über 15 000 fehlenden Wohnungen im Land endlich decken können. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Aber schauen wir noch einmal auf die Zeit. Ich habe es schon gesagt: Die Novelle war seit über zwei Jahren angekündigt, jetzt ist sie endlich da. Schauen wir doch einmal, wie es in anderen Bundesländern läuft. Niedersachsen hat beispielsweise ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 eine ähnliche Novelle vorgelegt, aber bereits im April 2024 in erster Lesung behandelt. Wahrscheinlich mussten Sie da noch mit Winne Hermann – er ist gerade leider gegangen; das hätte er ruhig hören können – über den Stellplatzschlüssel streiten. Damit kommen wir genau zu dem Punkt, warum das Thema „Bauen und Wohnen“ immer teurer wird. Die ganzen Standards wurden von den Grünen immer weiter hochgeschraubt. Dazu kann ich Ihnen einiges sagen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Wir können Stellplätze abschaffen, da spa- ren wir am meisten Geld! Das spart am meisten Geld!) – Genau, hören Sie gut zu, Frau Holmberg. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Tiefgaragen sind das Teuerste am Bauen!) Was ist denn mit dem Goldstandard? Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz, Fahrradstellplatzpflicht, die PV-Pflicht, all das macht das Wohnen nur teurer. Das muss sofort wieder weg. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Die Tiefgarage macht es teuer! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) – Frau Holmberg, wenn die Tiefgarage das teuer macht, warum haben Sie dann keine Lösung präsentiert? (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Da hätten Sie doch etwas sagen können. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Haben wir! Wir ha- ben sogar Fachgespräche geführt!) – Vielleicht haben Sie in der zweiten Runde noch Zeit; dann kommen Sie doch mal nach vorn und nennen die Vorschläge der Grünen zum Thema Stellplatz. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Dass Sie diejenige sind, die das Thema jetzt aufmacht, ist doch eher abstrus. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Der Vor- schlag ist: keine Autos! – Zuruf der Abg. Cindy Holm- berg GRÜNE) Lesen Sie doch lieber mal, was der Normenkontrollrat vor 15 Minuten verschickt hat. Lesen Sie das mal. Darin steht, dass sie sich wünschen, dass dieses Thema in diesem Gesetzesverfahren noch aufgenommen wird. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir freuen uns darauf, von Ihnen dazu Vorschläge im Ausschuss zu hören. Uns geht die Novelle nicht weit genug. Wir werden trotzdem zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion, die als Nächstes ansteht, spricht Herr Abg. Miguel Klauß. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Was hat das Ganze mit Flüchtlingen zu tun? – Heiterkeit – Gegenruf des

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Daniel Lindenschmid AfD

Nichts!)

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Miguel Klauß AfD

Herr Präsident, verehrte Kollegen! Der Gesetzentwurf, welcher ja von verschiedenen Verbänden und Institutionen zum Großteil befürwortet wird, ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem Status quo, aber – das haben meine Vorredner auch schon gesagt – völlig ungeeignet. Ein Gesetzentwurf zum Thema „Schnelleres Bauen“, der 78 Seiten hat, widerspricht sich schon hinsichtlich des Titels. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sie haben ja echt keine Ahnung!) Er enthält Punkte, die schon hier im Parlament, aber auch im Ausschuss besprochen wurden, z. B. die Kinderspielplätze; die haben Sie vorhin erwähnt. Diese Kinderspielplätze – die Investoren werden dazu gezwungen, diese zu bauen – sind unnötig. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Echt keine Ahnung!) Denn wir haben eigentlich in jeder Gemeinde, in jeder Kommune und in allen Städten Kinderspielplätze, wo sich die Gemeinschaft trifft, wo sich die Eltern treffen. (Abg. Raimund Haser CDU: Ja, deswegen ist es gut, wenn man das Gesetz liest! Da steht etwas sehr Inte- ressantes dazu drin!) Deswegen brauchen wir nicht noch extra Spielplätze von den Investoren. Dass sich die Investoren jetzt für einen bestimmten Geldbetrag freikaufen können, (Zuruf der Abg. Christine Neumann-Martin CDU) widerspricht Ihrer Aussage, da Sie gesagt haben, dieses Gesetz sorge für günstigeres Bauen. Wenn die Investoren einen Geldbetrag bezahlen müssen, um sich freizukaufen, dann wiederum wird jede Wohnung teurer. Deswegen gehört das alles abgeschafft, und zwar komplett und ersatzlos. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Die Spielplätze? Oder was gehört abge- schafft? – Gegenruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Die Verordnungen! – Gegenruf des Abg. Raimund Haser CDU: Ach, die Verordnungen!) Ich gebe Ihnen mal einen pragmatischen Hinweis, was Sie in dieser Sache tun könnten: Schreiben Sie alle Gemeinden, Kommunen an – es gibt ungefähr 1 100 Gemeinden, Kommunen im Land – und fragen Sie sie, ob diese einen kindergerechten Spielplatz haben und vorweisen können. Ich bin überzeugt, dass 98 bis 99 % der Gemeinden zurückmelden, sie hätten genügend. Und dann sorgen Sie dort, wo es keinen Spielplatz gibt, für einen ebensolchen. Danach können Sie – ich wiederhole mich – die komplette Verordnung hinsichtlich der Kinderspielplätze streichen, und zwar komplett. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Jonas Hoff- mann SPD) iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Der nächste Punkt betrifft die Garagenverordnung. Diese ist wirklich auch sehr interessant. Ich zitiere: Die Begriffsdefinition von Garagen wird in der bereits zugrunde gelegten Nutzungsbestimmung auf Fahrräder erweitert. Frau Ministerin, ich weiß nicht, wie die jetzige Situation ist und ob ich mich straffällig mache, aber meine Fahrräder stehen schon in der Garage. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Es kann jetzt natürlich sein – das weiß ich nicht –, dass ich morgen früh um 6 Uhr im Bademantel von der Polizei abgeholt werde, weil ich gegen die Nutzungsverordnung agiert habe. (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Aber Fakt ist doch: Als freier, mündiger Bürger in diesem Land liegt es an mir, wo ich mein Fahrrad hinstelle. Dafür brauche ich weder eine Regierung noch eine Verordnung. Genau diese kann auch komplett gestrichen werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Joachim Steyer AfD: Sehr gut!) Ganz kurios ist dann noch der letzte Satz: Reine Fahrradabstellräume werden dadurch aber nicht zu Garagen. (Heiterkeit bei der AfD) Ich bin mir relativ sicher, dass es in Mehrfamilienhäusern mit Fahrradabstellräumen nicht möglich ist, dort ein Auto zu parken. (Zuruf von der AfD: Ein E-Auto!) Aber selbst dann, wenn dies der Fall wäre, entscheidet die Eigentümergemeinschaft darüber. Auch hierfür brauche ich weder eine Regierung noch eine Verordnung. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Junge, Junge, Jun- ge!) Deswegen: ersatzlos streichen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sie haben ja noch weniger Ahnung!) Der nächste Punkt sind natürlich die erneuerbaren Energien. Es ist halt so, dass, wenn man in einer Koalition mit irgendwelchen Ökofaschisten ist, das Thema „Erneuerbare Energien“ immer dabei sein muss. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Herr Präsident, das ist eine Unverschämtheit! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich ermahne Sie ausdrücklich und erwarte, dass Sie dem Parlament angemessene Formulierungen verwenden. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das kann er nicht! – Weitere Zurufe)

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Miguel Klauß AfD

Stichwort „Erneuerbare Energien“: Der Bürger soll selbstständig entscheiden, was er nutzt, ob Photovoltaikanlage, ob Solarthermie, ob Gasheizung, ob Ölheizung, ob Wärmepumpe, ob Gastank im Garten oder Gasanschluss. Das entscheidet der Bürger. Dafür brauche ich keine Regierung. Auch die Regelungen zu Photovoltaikanlagen sind wieder kurios. Auf Garagendächern erlauben Sie jetzt das Aufstellen von Photovoltaikanlagen bis zu einer Anlagenhöhe von 1,5 m verfahrensfrei. Frau Ministerin, es gibt zwei Personen, die entscheiden, wie eine Photovoltaikanlage installiert wird: erstens der Hauseigentümer und zweitens der Elektriker, der die Photovoltaikanlage so aufstellt, dass es den für den Bürger wirtschaftlichsten Ertrag gibt. Ich brauche keinen Minister, der mir irgendetwas vorschreibt. Das brauche ich nicht. Auch das muss alles abgeschafft werden. (Beifall bei der AfD) Und ich hoffe, dass Sie sich ein Beispiel am argentinischen Präsidenten Milei nehmen. Was Sie mit diesem Gesetzentwurf hier tun, ist, ein bisschen mit der Pinzette herumzudoktern. Wir brauchen aber keine Pinzette, sondern wir brauchen die Kettensäge. Ich bin überzeugt, dass der argentinische Präsident Milei einen solchen Gesetzentwurf mit 78 Seiten direkt ungelesen in den Papierkorb schmeißen und einen Gesetzentwurf einbringen würde, mit dem das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen abgeschafft würde und Sie, Frau Razavi, einer geregelten Arbeit zugeführt würden. Dann hätten wir etwas für schnelleres Bauen getan. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde hat sich noch mal die Kollegin Cindy Holmberg gemeldet. Bitte sehr.

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Cindy Holmberg GRÜNE

Genau. Ich würde das noch mal aufnehmen. – Gut, dann machen wir es so: Wir setzen den Stellplatzschlüssel auf null. Keine Parkplätze, keine Stellplätze mehr, die der Bauträger oder der Käufer – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und keine Autos mehr!) – Das habe ich nicht gesagt. Die sind natürlich da. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wo parken die?) Dann sind wir uns einig: gar kein Stellplatzschlüssel. Das macht das Bauen tatsächlich am günstigsten. Dafür wäre ich: Stellplatzschlüssel auf null. Dann können wir den Streit weiterführen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Auch die FDP/ DVP hat noch etwas Redezeit. – Ich sehe, das ist eine Wortmeldung. In der zweiten Runde, bitte sehr, Herr Kollege Haag.

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Friedrich Haag FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Holmberg, jetzt weiß ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 ich gerade nicht genau: Sind Sie jetzt Mitglied einer Regierungsfraktion oder der Opposition? Es ist doch Ihr Entwurf gewesen, der heute hier vorgestellt worden ist. Und jetzt stellen Sie sich hier hin und fordern etwas ganz anderes als das, was im Gesetzentwurf steht. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Sie haben doch ge- rade gesagt, man soll einen Vorschlag machen! Dann machen wir auf null! Was sagt der Städtetag dazu?) – Genau. – Ich sage Ihnen gleich noch etwas. Wissen Sie, was passiert, wenn Sie den Stellplatzschlüssel auf null setzen? (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Sie wollen die ei- ne Seite abschaffen, aber die andere nicht! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte kein Dialog, Frau Kollegin Holmberg. Sie können Zwischenfragen stellen. Er kann sie zulassen; er hat auch noch Redezeit. Ich werde das berücksichtigen. Aber bitte hier im Parlament nicht sozusagen einen Rufdialog führen. Bitte sehr, Herr Abg. Haag, fahren Sie fort.

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Friedrich Haag FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Holmberg, das Thema ist doch, dass es keinen Vorschlag dazu gibt, weil es zwischen Grün und Schwarz keine Einigung gab. Ihr Verkehrsminister war derjenige, der hier blockiert hat und noch mehr gefordert hat. Das können Sie in der Presse nachlesen. Vielleicht müssen Sie das mal machen. Zum Thema Stellplatzschlüssel will ich Ihnen auch noch etwas sagen. Sie stellen sich hier hin und sagen: „Wir setzen alles auf null, aber die Autos bleiben da.“ Daran sieht man, dass Sie nicht in der Realität leben. Die betroffenen Menschen vor Ort werden es mit einem zusätzlichen Parkplatzsuchverkehr zu tun haben, weil niemand mehr einen Platz findet und jeder fünfmal im Wohngebiet herumfährt. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Das würde es aber billiger machen! Das würde es doch einfach billiger machen, oder?) Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Sie wollen bezahlbaren Wohnraum schaf- fen!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen aktuell keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8022 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen zu überweisen. – Sie widersprechen dem nicht. Dann ist es so beschlossen. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 13:30 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 12:07 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:29 Uhr)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir treten nach der Mittagspause wieder in die Sitzung ein. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Fragestunde – Drucksache 17/7813 Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R u b e n R u p p A f D – S t r a f f ä l l i g e M i t g l i e d e r e i n e r s y r i s c h e n F a m i l i e i n S t u t t g a r t Ich schaue – – (Zuruf: Es ist noch niemand da! – Weitere Zurufe, u. a. Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Ich bin da!) – Na ja. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Im Protokoll eine Leerstelle!) – Ja, ja. – Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – A k t u e l l e r S t a n d d e r E r g e b n i s s e d e r B e r a t u n g e n ü b e r d i e R e a k t i v i e r u n g d e s B a h n h a l t s H a u s e n v o r W a l d i m R a h m e n d e r Z u k u n f t s k o m - m i s s i o n B r e i s g a u - S - B a h n 2 . 0 Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD ihre eigenen Anfragen nicht stellen will, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die kaut noch beim Mittagessen!) umso besser. Dann können wir mit den anderen – noch wichtigeren – Mündlichen Anfragen fortfahren. (Unruhe) Schon im Titel wurde deutlich: Der Schienenpersonennahverkehr spielt im ländlichen Raum zwar eine etwas untergeordnete, aber doch immer bedeutendere Rolle. So macht sich u. a. auch Hausen vor Wald nach der Elektrifizierung der Breisgau-S-Bahn Hoffnungen, dass der alte Halt, der nach wie vor besteht, wieder reaktiviert wird, weil er im Moment noch nicht angefahren wird. Deshalb interessiert sich unsere Anfrage für Folgendes: iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 a) Wie ist der aktuelle Stand der Ergebnisse der Beratungen über die Reaktivierung des Bahnhalts Hausen vor Wald im Rahmen der Zukunftskommission Breisgau-S-Bahn 2.0? Die Zukunftskommission hat ja im Herbst wieder getagt. b) Wie bewertet die Landesregierung den zeitlichen Horizont für die Reaktivierung des Bahnhalts Hausen vor Wald? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf Frau Staatssekretärin Zimmer ans Redepult bitten.

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Elke Zimmer

Herr Präsident! Lieber Kollege Reith, herzlichen Dank für diese Frage. Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen, und es ist auch gut, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen. Denn, wie Sie gesagt haben, Reaktivierungen von Bahnhalten im ländlichen Raum sind genau das, was auch wir wollen. Wir wollen die Schiene näher zu den Menschen bringen, und dazu gehören natürlich Bahnhalte, die nah an den Menschen sind. Letzten Endes finde ich es auch wunderbar, wenn sich eine Kommune oder ein Landkreis so nachdrücklich für die Reaktivierung eines Bahnhalts einsetzt, wie das hier der Fall ist. Bahnhalte näher an die Menschen zu bringen, ist auch bei der Breisgau-S-Bahn ein Anliegen. Aber wir wissen: Aktuell ist das nicht möglich. Der Fahrplan lässt im Moment keine weiteren Halte zu. Wir hatten darüber an dieser Stelle auch schon gesprochen. Der Fahrplan ist so eng gestrickt, dass wir schauen müssen, dass wir keine Verspätungen einfahren. Deswegen ist es im Moment nicht möglich. Der Wunsch nach einer Reaktivierung wurde dann in die Zukunftskommission Breisgau-S-Bahn mitgenommen, dort im Oktober 2023 auch kurz betrachtet und dann sozusagen auf nächste Sitzungen geschoben. Jetzt war es im Jahr 2024 leider so, dass das Thema Rheintalbahn bei der Zukunftskommission im Mittelpunkt stand, (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Ah!) weil es dort Entscheidungen zu fällen gab, sodass der Bahnhalt Hausen vor Wald dort kein Thema war. Das ist aber nicht vergessen. Es wird aber etwas anderes passieren: Es wird jetzt noch einmal Untersuchungen für die Ost-West-Achse von Breisach nach Villingen geben, wo dann die fahrplanerische Machbarkeit des Bahnhalts Hausen vor Wald geprüft wird. Ergebnisse werden für das dritte Quartal 2025 anvisiert. Da geht es um die bauliche Machbarkeit des Haltes, fahrplanerische Untersuchungen, es geht darum, wie diese längere Fahrzeit realisiert werden kann. Denn eines ist klar – und das wollen wir alle –: Wir wollen die wichtigen Anschlüsse in Donaueschingen und in Villingen weiter realisieren. Die müssen auf jeden Fall erhalten bleiben. Außerdem kommt neben der Nord-Süd-Achse die Ost-West-Achse dazu; das heißt, auch die Pläne für die Reaktivierung der Schienenverbindung Freiburg–Breisach–Colmar werden im Gesamtsystem sozusagen mit betrachtet. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Am allerwichtigsten wäre, ein schnelles Höllentalbahnprodukt hinzubekommen. Denn wenn wir eine Expressverbindung hätten, hätten wir eine deutlich größere Realisierbarkeit für zusätzliche Halte. Aber das gibt es eben im Moment nicht, und solange es dieses separate Expressprodukt nicht gibt, würde es bedeuten, dass jeder zusätzliche Halt die Fahrt zwischen diesen beiden Oberzentren Freiburg und Villingen noch einmal deutlich verlängern würde, und man ist ohnehin schon über anderthalb Stunden unterwegs. Daher die Planungen für diese vertieften Untersuchungen, deren Ergebnisse im dritten Quartal 2025 vorliegen sollen. Das ist, meine ich, der Zeitpunkt, zu dem wir es uns noch mal gemeinsam ansehen müssen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Reith.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank für die Beantwortung und die Erläuterungen. – Schade, dass es kein Thema bei der letzten Sitzung der Zukunftskommission war. Aber vielen Dank für die Vorstellung des Zeitplans. Bei der nächsten Sitzung der Kommission wird es dann ein Thema sein. Sie haben eine Variante genannt, nämlich die Einbeziehung eines möglichen Expressprodukts. Dann hat so etwas vielleicht Platz. Ich möchte noch eine zweite Variante ins Spiel bringen. Ich denke, darüber haben wir auch schon gesprochen. Natürlich ist es gut, wenn wir eine hohe Taktung haben.

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Elke Zimmer

Ja.

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Nikolai Reith FDP

Vielleicht wäre es möglich, dass man bei der Taktung einen alternierenden Halt in die Betrachtung einbezieht, vielleicht dort, wo nicht so viele Zustiege sind, wo man aber froh ist, dass sie erschlossen sind, dass man also mit dem Takt vielleicht auch etwas heruntergeht, um solche Halte wie in Hausen vor Wald einzubeziehen. Denn ich denke, es ist für eine Priorisierung noch wichtiger, in der Fläche mehr Halte zu erreichen, zu ermöglichen, als bei einem Halt einen besonders hohen Takt zu erreichen. Diesen Kompromiss bitte ich in der Kommission mit zu berücksichtigen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Frau Staatssekretärin Zimmer, bitte.

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Elke Zimmer

Herzlichen Dank für den Hinweis. Sie hatten es schon mal eingebracht, und ich hatte es bereits weitergegeben. Auch ich finde – ohne dass man im Moment sagen kann, ob es wirklich gut realisierbar ist –, vielleicht kann es für diese kleinen Halte – jetzt ist Hausen vor Wald ja keine Metropolregion – eine Möglichkeit sein, tatsächlich die Schiene näher zu den Menschen zu bringen, wenn der Halt auch nicht halbstündlich oder stündlich, aber dann vielleicht wenigstens zweistündlich bedient wird. Das ist auf jeden Fall eingespeist. Danke noch mal für den Hinweis.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich sehe keine weiteren – – (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ich habe eine Zusatz- frage!) – Oh, Entschuldigung. Frau Abg. Rolland, eine Zusatzfrage. Bitte. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025

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Gabriele Rolland SPD

Wenn es um die Breisgau-S-Bahn geht, kann ich mich nicht zurückhalten, Frau Staatssekretärin. Das wissen Sie. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich hätte erstens gern von Ihnen gewusst: Was ist nötig, um diese Expressverbindung Breisach–Freiburg–Villingen hinzubekommen? Was sind da die Voraussetzungen? Zweitens würden wir uns in der Region freuen, wenn wir uns in einer Kommission nicht nur über die Zukunft unterhalten würden, sondern auch darüber, was wir in der Gegenwart, nämlich in diesem Jahr, an Verbesserungen auf der Breisgau-S-Bahn insgesamt bekommen. Es sind noch immer nicht alle Züge auf der Schiene, wir haben zu viele Züge in der Reparatur, und die Durchbindungen finden noch immer nicht statt.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

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Elke Zimmer

Ich würde mit dem zweiten Punkt beginnen, Frau Rolland. Auch das ist genau die Aufgabe der Zukunftskommission: zu schauen, was wir jetzt machen können. Die Zukunftskommission hat sich durchaus schon damit auseinandergesetzt; denn in der Zukunftskommission sitzen all diejenigen, die es betrifft. Da ist das Land vertreten – wir sind natürlich jetzt nicht direkt betroffen, wenn dort etwas nicht fährt –, aber auch die Landkreise und der Zweckverband der Region Freiburg sind in der Kommission vertreten. Daher sind genau die Leute zusammen, die das betrifft. Es ist wie oftmals bei diesen Infrastrukturprojekten so: Es sind ganz kleine Schritte, die manchmal zu einer Verbesserung führen. Aber es ist die Aufgabe, auch in die Gegenwart zu schauen, und das macht sie auch. Für die Zukunft ist schwer zu sagen, was man alles braucht, damit man tatsächlich das schnelle Produkt auf der Höllentalbahn bekommt. Aufgabe dieses Gutachtens, das erstellt wird, wird letztlich genau sein, zu schauen: Was braucht es tatsächlich, damit da wirklich ein gutes Produkt fahren kann und es dann auch diesen Puffer gibt, um beispielsweise neue Halte zu ermöglichen?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Damit ist diese Anfrage erledigt. Ich will darauf hinweisen, dass der Kollege Rupp, wenn er das zweite Mal aufgerufen wird und nicht da ist, auf Platz 15 kommt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Es kann ja dann nicht so wichtig sein!) Nur, damit Sie ihm das mitteilen. Wir sehen, wie weit wir kommen. Damit ist die Frage des Kollegen Rupp nach hinten verschoben. Wir kommen nun zur Anfrage des Kollegen Cuny: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S e b a s t i - a n C u n y S P D – F i n a n z i e l l e B e t e i l i - g u n g d e s L a n d e s a m L i n i e n b ü n d e l d e r O b e r r h e i n i s c h e n E i s e n b a h n - G e s e l l - s c h a f t e n t l a n g d e r B e r g s t r a ß e Bitte sehr, Herr Kollege Cuny.

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Sebastian Cuny SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, liebe Kolleg:innen! Die Linien 5 und 5A der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft mit ihrem Überlandverkehr sind eine wichtige ÖPNV-Verbindung in der Metropolregion Rhein-Neckar. Ihre Nebenbahn, die Nebenbahn der ehemaligen Oberrheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, hat eine Strecke von insgesamt 55 km, ist entsprechend kostenintensiv und bedeutet eine Belastung für die Anrainerkommunen und den Rhein-Neckar-Kreis. Ende 2023 hatte der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises die gute Nachricht, dass er positive Signale aus Stuttgart habe, die den Einstieg des Landes bei der Finanzierung dieser Nebenstrecke in Aussicht gestellt hätten. Seither ist jedoch nichts passiert. Presseberichten zufolge gibt es eine Uneinigkeit zwischen Verkehrsministerium und Finanzministerium. Deswegen wende ich mich mit folgenden Fragen an die Landesregierung: a) Wann ist mit einer Einigung zwischen dem Finanzministerium und dem Verkehrsministerium bezüglich des Einstiegs des Landes bei der Finanzierung des Linienbündels der Oberrheinischen Eisenbahn-Gesellschaft entlang der Bergstraße zu rechnen? b) Wann kann dann der konkrete finanzielle Einstieg des Landes erfolgen? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf wieder Frau Staatssekretärin Zimmer ans Redepult bitten.

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Elke Zimmer

Herr Präsident! Lieber Kollege Cuny, herzlichen Dank für diese Frage, die auch mir selbst – die ich ja tatsächlich auch in dieser Region zu Hause bin – ein großes Anliegen ist. Wir haben uns im Koalitionsvertrag bereits darauf verständigt – unter Finanzierungsvorbehalt –, diese Strecken, die Sie genannt haben, zukünftig zu finanzieren und sozusagen in Landeslast zu übernehmen. Das sind die Strecken, die nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, EBO, betrieben werden; für die sind wir ja eigentlich sowieso schon zuständig, aber es gibt historisch gewachsene Strecken, bei denen es diese Kostenübernahme bisher eben nicht gibt. Wofür wir nicht zuständig sind, sind Straßenbahnen. Und just auf dieser Strecke der OEG – das ist diese elektrifizierte Schmalspurbahn der Oberrheinischen Eisenbahn, die zwischen Mannheim, Heidelberg und Weinheim verkehrt – gibt es ein zusammenhängendes Netz, in dem es ab und zu Straßenbahnabschnitte gibt, die als Straßenbahn gewidmet sind, und Stücke, die nach dieser Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gewidmet sind. Es geht bei der Finanzierung, nach der Sie gefragt haben, genau um diese Stücke, die nach dieser Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gewidmet sind. Das muss man sorgfältig abgrenzen; das ist in der letzten Zeit aber passiert. Wir, das Verkehrsministerium, führen – das haben Sie ja auch schon gesagt – seit Frühjahr 2024 Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden, mit den betroffenen Landkreisen – in diesem Fall eben mit dem Rhein-Neckar-Kreis – und mit dem Finanzministerium. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Was wir bisher erzielen konnten, war eine grundsätzliche Einigung mit den kommunalen Aufgabenträgern, wie es gehen könnte. Dieser angestrebte Einstieg in die Finanzierung durch das Land ist aber ein finanzieller Kraftakt. Es ist vor allem auch deswegen ein finanzieller Kraftakt, weil die Regionalisierungsmittel, die wir vom Bund bekommen, nicht in dem Maß erhöht worden sind, dass wir unsere SPNV-Verkehre überhaupt gut fahren können. Deswegen haben wir tatsächlich einfach ein Finanzierungsproblem. Es finden aber nach wie vor Gespräche darüber statt, wie ein Einstieg in diese Finanzierung realisiert werden kann. Zeitgleich klären wir im Moment mit der kommunalen Seite, wie wir denn den Landesstandard ermitteln können, der dieser Finanzierung dann zugrunde liegt. Daher kann ich Ihnen zu diesen Fragen, wann wir in diese Finanzierung einsteigen, im Moment keine Antwort geben, weil wir uns aktuell in den Gesprächen befinden.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage. Bitte sehr, Herr Kollege Cuny.

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Sebastian Cuny SPD

Ganz herzlichen Dank. – Das eine ist: Sie haben gesagt, dass auf dieser Strecke diese Mischung aus Straßenbahn und Nebenbahn vorliegt. Dazu die Frage: Haben Sie zwischenzeitlich die jeweiligen Strecken ermittelt, also welche Strecke nach dem Eisenbahnrecht als Nebenbahn zählt, welche als Straßenbahn? Und das Zweite: Sie haben seit Frühjahr 2024 Gespräche geführt, auch mit dem Finanzministerium. Haben Sie schon Mittel im Doppelhaushalt hinterlegt, um den Einstieg dann vollziehen zu können?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Herzlichen Dank. – Diese Aufteilung der Strecken, wo sich Straßenbahn- und wo sich die Eisenbahnstrecken befinden, ist mittlerweile geklärt. Das war einfach auch noch einmal ein Schauen in alte Bücher und so etwas. Wir haben im Moment keine Mittel im Haushalt hinterlegt, weil wir ja noch keine Finanzierungsvereinbarung haben und weil wir vor allem auch nicht wissen, wann die Regionalisierungsmittel des Bundes dementsprechend erhöht werden, damit wir das stemmen können. Das ist eine Aufgabe, die vor uns liegt, die vor allem vor der neuen Bundesregierung liegt, nämlich tatsächlich diese Erhöhung der Regionalisierungsmittel umzusetzen. Das sind ja keine „Wünsch dir was“-Gelder, sondern das sind Gelder, die wir brauchen, um den Verkehr fahren zu lassen, und es sind Gelder, die tatsächlich durch den Bundesgutachter bestätigt worden sind. Auf diese Umsetzung warten wir. Das Aus der Ampelkoalition hat die Situation nicht besser gemacht.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Röderer.

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Jan-Peter Röderer SPD

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Ich entnehme den Antworten, dass es 2025/2026 keinen Einstieg des Landes gibt, habe aber noch eine ergänzende Frage dazu. (Jan-Peter Röderer) Sie haben gesagt, dass das Land für solche Strecken ohnehin schon zuständig ist, es aber historisch bedingt noch einige Strecken gibt, bei denen die Finanzierung eben nicht vom Land getragen wird. Können Sie sagen, wie viele Strecken das sind, ob dort genauso Gespräche laufen wie jetzt für die Rhein-Neckar-Strecke oder wie bei den anderen Strecken der Stand ist?

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Elke Zimmer

Genau. Wir haben ein paar wenige Strecken, die da übrig sind. Ein Großteil der Strecken hat früher dem Bund gehört, und die sind dann auf uns übergegangen. Aber diese wenigen kommunalen Strecken sind zum großen Teil bei den Kommunen geblieben. Wir haben noch zwei, drei weitere Strecken im Land. Aber wir würden eine Regel für alle machen. Es gibt dann also keine Lex OEG, sondern unser Ziel ist es, eine Regel für alle Strecken zu machen, die im Moment nach dem Eisenbahngesetz gewidmet sind, die in kommunaler Hoheit sind, sodass wir dann tatsächlich eine Lösung für das ganze Land haben. (Abg. Jan-Peter Röderer SPD: Das heißt zwei, drei?) – Zwei, drei, ja.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Anfrage unter Ziffer 3 erledigt. Ich rufe jetzt die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – R e c h t s g u t a c h t e n z u m K o n n e x i t ä t s p r i n z i p b e i d e r F i n a n z i e - r u n g v o n S c h u l s a n i e r u n g e n Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Boser, das Thema „Geislinger Urteil und die Auswirkungen“ hatten wir ja letztes Jahr auch schon einmal in einer Mündlichen Anfrage thematisiert. Nach wie vor sind die Auswirkungen markant. Die Probleme sind zwar – so geht es auch aus einem Schreiben des Innenministeriums hervor – erkannt, und man versucht auch, Nachbesserungen beispielsweise bei der Verwaltungsvorschrift Schulbau vorzunehmen. Es gab auch eine Erhöhung im Etat für die Schulbauten. Aber der Druck vor Ort ist nach wie vor sehr, sehr groß, die Unzufriedenheit ist sehr, sehr groß. Mit den Freiwilligkeitsphasen kommt man meiner Wahrnehmung nach nicht so richtig voran. Es gibt mittlerweile ein Rechtsgutachten zum Konnexitätsprinzip bei der Finanzierung von Schulsanierungen, über das sich die Kommunen in meinem Wahlkreis Gedanken machen. Ich habe folgende Fragen: a) Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dem von der Stadt Fridingen an der Donau und anderen Kommunen beauftragten Rechtsgutachten zum Konnexitätsprinzip bei der Finanzierung von Schulsanierungen? b) Was unternimmt sie, um eine verfassungsrechtliche Klage der Kommunen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips abzuwenden? ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt die Staatssekretärin, Frau Kollegin Boser, zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage an das Redepult bitten. – Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Sandra Boser

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Abg. Reith, für die Fragen. Das Rechtsgutachten von Herrn Professor Dr. Zuck zum Konnexitätsprinzip bei den Finanzierungen von Schulbausanierungen, das Sie vermutlich ansprechen, stand ja im Zusammenhang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2022. In dem Urteil ging es um ein Verfahren nach § 31 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes. Konkret ging es darum, ob die Bescheide, die das Kultusministerium zur Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erlassen hat, rechtmäßig sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtmäßigkeit bestätigt. In dem von Ihnen angesprochenen Fall, zu dem es im vergangenen Jahr noch einmal eine größere Runde mit den Bürgermeistern und mit Ihnen gab, ist auch noch einmal auf den Stand des Verfahrens zwischen Tuttlingen bzw. Mühlheim und den anderen umliegenden Gemeinden eingegangen worden. Aktuell gibt es noch keinen Antrag auf Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für den konkreten Fall, den Sie genannt haben. Bei diesem Antrag würde das Kultusministerium prüfen, ob ein öffentlich-rechtliches Interesse besteht und damit auch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung folgen müsste. Aber da uns dies momentan noch nicht vorliegt, können wir auch nicht auf die Frage eingehen, ob daraus dann ein Zusammenhang zum Konnexitätsprinzip gezogen werden könnte. Das Ganze ist noch in dem Freiwilligkeitsfeststellungsverfahren, wie Sie es auch angesprochen haben. Was Sie auch schon angesprochen haben: Um das ganze Verfahren für die Kommunen zu vereinfachen – die Auseinandersetzung gibt es, wie ich weiß, an verschiedenen Stellen – und die Kommunen zu befrieden, sind wir momentan dabei, mit den erhöhten Mitteln, also den 450 Millionen €, gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden eine neue Schulbauförderrichtlinie auf den Weg zu bringen, die am Ende nur noch Einzelfälle aufweist. Wir werden also nicht garantieren können, dass Fälle wie der, den Sie aus Tuttlingen schildern, komplett ausgeräumt werden, dass es diese auf gar keinen Fall mehr gibt. Derartige Einzelfälle wird es immer mal wieder geben können. Aber wir tun gerade gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden alles dafür, dass wir dem über eine Erhöhung des Auswärtigenzuschlags und eine neue Baukostenzuschussgrundlage entgegentreten.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Reith.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank für die Antwort, Frau Staatssekretärin. – Ich habe ja auch die Nachbesserungen in der Verwaltungsvorschrift Schulbau angesprochen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Es gibt aber Gemeinden, für die diese nicht greift, die aber trotzdem natürlich in ihrer finanziellen Existenz zumindest mal in eine Schieflage (Nikolai Reith) geraten. Sind das die Einzelfälle, die Sie meinen? Gibt es dann für diese Gemeinden eine Einzelfallprüfung, wo man dann entsprechend reagieren kann? Wenn ich gleich eine zweite Frage anschließen darf: In der Freiwilligkeitsphase gibt es jetzt in einem anderen Bereich meines Wahlkreises auch schon eine Gemeinde, die per Gemeinderatsbeschluss – ich weiß gar nicht, ob das überhaupt das richtige Gremium ist – entschieden hat, dass man nicht in diese Phase eintritt bzw. keine Zahlungen leistet. Was passiert in solchen Fällen? Wie muss da die Kommune reagieren, die Rechnungen gestellt hat?

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Sandra Boser

Zu Punkt 1: Die Einzelfälle, die ich angesprochen habe, beziehen sich auf zukünftige Fälle. Aktuell – wir stehen ja noch im Austausch mit den kommunalen Landesverbänden – gibt uns die Landeshaushaltsordnung keine Möglichkeit, die VwV vom 1. Januar 2025 auf zurückliegende Fälle anzuwenden, sondern da gilt das, was der Verwaltungsgerichtshof damals festgestellt hat: dass diese öffentlich-rechtlichen Verträge gegebenenfalls abgeschlossen werden müssen. Zu dem anderen Fall: Ich bin keine Juristin; ich kann es nicht sagen. Ich weiß, dass da inzwischen an manchen Stellen solche Beschlüsse gefasst werden. Ich kann nur auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs verweisen, das dazu auffordert, dass die Kommunen gemäß Haushaltsrecht, wie in anderen Bereichen auch, dafür sorgen müssen, dass es ebenso für Investitionen, die sie auch für andere Gemeinden tätigen, zu einem Ausgleich geführt wird. Ich sage zum Vergleich immer: Wenn eine Gemeinde einen Hochwasserbehälter baut, muss sie auch schauen, dass die umliegenden Gemeinden, die davon profitieren, in die Rechnung mit einbezogen werden. Das ist ja keine Entscheidung, die das Land getroffen hat, sondern das war eine Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs, der damit noch mal das kommunale Haushaltsrecht klargezogen hat. Wir sind im Prinzip nur diejenigen, die dann dafür zuständig sind, zu bewerten: Gibt es ein öffentlich-rechtliches Interesse, dass diese öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen am Ende geschlossen werden müssen? Wir versuchen, auch im Austausch mit den Gemeinden gute Lösungen zu finden. Aber wir können da nicht Recht und Ordnung aushebeln.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . D r . D o r o - t h e a K l i c h e - B e h n k e S P D – P r ä v e n t i - o n s a r b e i t z u m T h e m a „ W e i b l i c h e G e - n i t a l v e r s t ü m m e l u n g o d e r - b e s c h n e i - d u n g – F e m a l e G e n i t a l M u t i l a t i o n o r C u t t i n g “ d u r c h F o r t b i l d u n g e n v o n L e h r k r ä f t e n Bitte sehr, Frau Kollegin. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Weibliche Genitalverstümmelung“ ist kein einfaches Thema. Obwohl solche Handlungen strafbar sind, nimmt die Zahl der Fälle in Deutschland und auch bei uns in Baden-Württemberg zu. Es umfasst sehr viele Dimensionen. Wir haben eine Beratungsstelle in Baden-Württemberg. Das betrifft natürlich die gynäkologische und pädiatrische Versorgung. Aber wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, wie wir verhindern, dass die Zahl der Fälle weiter steigt. Das heißt, wir müssen die Zielgruppe in den Blick nehmen, also die Kinder, die potenziell in der Zukunft davon betroffen sind. Deshalb frage ich die Landesregierung zur Präventionsarbeit zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung – Female Genital Mutilation or Cutting“ durch Fortbil dungen von Lehrkräften: a) Ist das Thema „Female Genital Mutilation or Cutting“ Bestandteil von Fortbildungen für Lehrkräfte, um dafür zu sensibilisieren sowie Präventionsarbeit zu leisten, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren? b) Falls ja, wie hoch ist die Zahl der Fortbildungen je Schulart und die dadurch erreichte Zahl von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf erneut Frau Staatssekretärin Boser ans Redepult bitten. Bitte sehr.

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Sandra Boser

Vielen Dank, Frau Abg. Kliche-Behnke, für die wichtige Frage. Präventionsarbeit und Information zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung oder Beschneidung“ – ich werde es im Folgenden FGM/C nennen, damit die Sätze etwas verkürzt werden – ist ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein für dieses gravierende Menschenrechtsproblem zu schaffen und die Prävention von FGM/C in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten zu fördern. Da können Lehrkräfte natürlich eine wichtige Rolle einnehmen, wenn sie Anzeichen erkennen, und dabei auch als Ansprechpersonen fungieren, um Kinder und Jugendliche in ihren sensiblen Räumen ansprechen zu können. Die Behandlung des Themas Genitalverstümmelung ist im Rahmen der Istanbul-Konvention ein bedeutendes Anliegen im Kontext von Kinderrechten, Gleichstellung der Geschlechter und dem Schutz vor Gewalt. Die Istanbul-Konvention, die formell als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bekannt ist, stellt dabei eine wichtige Grundlage dar, um die Gewalt gegen Frauen und Mädchen einschließlich der Genitalverstümmelung zu reduzieren und auch die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern. Sie stellt auch Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung zur Verfügung, die als eine der gravierendsten Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen anerkannt wird. (Staatssekretärin Sandra Boser) Im Moment sind wir dabei, die Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg umzusetzen. Wir sind an einem Umsetzungsplan. Vieles davon liegt im Sozialministerium. Wir, die Kultusverwaltung, sind dabei aber ebenfalls vertreten. Die Behandlung des Themas in Schulen ist wichtig, um Aufklärung und Sensibilisierung zu fördern. Diese Aufklärung kann in der Grundschule genauso wie in der Sekundarstufe erfolgen, da die Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit möglicherweise anfällig für kulturelle oder soziale Einflüsse sind, die die Genitalverstümmelung fördern. Im Rahmen der Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt soll den Lehrkräften in Zukunft – das gibt es noch nicht – ein Informationsportal zur Verfügung gestellt werden, in dem sie die Informationen und Hinweise zu FGM/C wie auch Zwangsverheiratung vorfinden. Dort sind dann auch die Fachberatungsstellen explizit aufgeführt und Podcasts zum Thema eingestellt. Insbesondere wird auf die zentrale Anlaufstelle zu FGM/C in Baden-Württemberg hingewiesen. Eigene interne Lehrkräftefortbildungen gibt es zu diesem Thema nicht. Entscheidend ist für uns allerdings, dass das Thema insgesamt angesprochen wird, dass wir dafür sensibilisieren, dass die Lehrkräfte von den Anlaufstellen wissen, dass sie dann zu diesem Thema mithilfe von Experten professionell beraten können sowie psychosoziale, therapeutische und medizinische Hilfestellung geben können. Also: Lehrkräfte können sich so vor Ort Fachpersonal holen, Anlaufstellen und Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Frauenrechte, Medizin und Recht oder spezialisierte Frauenberatungsstellen wie YASEMIN oder Wildwasser einsetzen. Lehrkräfte können natürlich aber auch – das will ich wirklich betonen – durch die Umsetzung der Istanbul-Konvention wirklich dafür sorgen, dass in der Schule dieses Thema in einem sensiblen Rahmen behandelt wird, dass da ein unterstützendes Umfeld vorherrscht, dass über dieses Thema Bescheid gewusst wird und dass Schülerinnen und Schüler sich öffnen und Fragen stellen und somit Schulen auch als erste Anlaufstelle dienen, um Kinder, die gefährdet sind, zu schützen und Hilfe zu leisten.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, bitte, Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Vielen Dank, Frau Boser. – Ich habe dazu eine Nachfrage. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit auch im Bereich des Sozialministeriums liegt. Jetzt ist die Herausforderung, dass das Thema Prävention sowohl Ihr Haus als auch das Haus von Minister Lucha und Frau Leidig umfasst. Wir stellen immer wieder fest, dass diese Schnittstelle Schwierigkeiten bedeutet. Deshalb frage ich Sie: Halten Sie das für ausreichend, was es an Kooperation zwischen den beiden Häusern in diesem Bereich gibt? Sie haben das Informationsportal angesprochen, das in der Zukunft kommen soll. Können Sie sagen, wann das der Fall sein wird?

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Sandra Boser

Zur Zusammenarbeit kann ich sagen, dass es in diesem Bereich wie auch in anderen Beode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 reichen bei überschneidenden Themen sehr gut läuft. Wir sind jetzt beispielsweise dabei, bei den ZSL-Regionalstellen Präventionsangebote zum Schutz vor sexualisierter Gewalt aufzubauen, wo sich die Schulen Beratung und Unterstützung holen können, etwa zu der Frage: Wie kann ich ein Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt aufsetzen? Wir hatten im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Fortbildungsangebote, in die auch die Mitarbeitenden aus der Schulsozialarbeit und die Schulpsychologen einbezogen wurden. Wir machen also übergreifend Angebote, um die Fortbildung auch an den Schulen stattfinden zu lassen. Wann das Infoportal kommt, kann ich Ihnen noch nicht sagen, weil wir noch in der Umsetzung der Istanbul-Konvention über die gesamten Häuser hinweg sind. Ich kann aber noch einmal beim zuständigen Referat bei uns im Haus nachfragen und Ihnen im Nachgang die Information geben, wann es veröffentlicht werden soll.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – N u t z u n g v o n W ö r t e r b ü c h e r n i n d e r G r u n d s c h u l e i m Z u g e d e r n e u e n P r ü f u n g s v e r o r d - n u n g Bitte sehr, Frau Abg. Steinhülb-Joos.

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Es geht darum, dass ab dem Schuljahr 2024/2025 in den allgemeinbildenden Schulen und in den beruflichen Schulen einsprachige Bedeutungswörterbücher verwendet werden können. Es sind davon nur die Oberstufen ausgenommen. Ganz besonders in den VKL-Klassen und den VABO-Klassen dürfen die zweisprachigen Wörterbücher bei nichtdeutscher Herkunftssprache in den ersten fünf Jahren verwendet werden. Das bedeutet natürlich eine immense Anschaffung für die Schulen. Zunächst dazu zwei Fragen: a) Welche ein- und zweisprachigen Wörterbücher hält die Landesregierung für den Einsatz bei Leistungsfeststellungen und als Unterstützung in der Grundschule für geeignet? Die Nachfrage deshalb, weil die gängigen auf einem sehr hohen Niveau liegen. Sie sind nicht kindgerecht. b) Inwiefern werden die Schulträger vonseiten des Landes bei der Beschaffung der Wörterbücher finanziell unterstützt? Das ist eben in den Haushaltsplänen für die Schulen nicht vorgesehen. Daher muss natürlich die Finanzierung geklärt werden, denn es gilt ja die Lernmittelfreiheit. Danke schön.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wer antwortet? – Frau Boser. Ich darf Frau Staatssekretärin Boser noch einmal an das Redepult bitten.

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Sandra Boser

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Frage, Frau Steinhülb-Joos. Das gibt mir die Möglichkeit, ein Stück weit zu sortieren, was die Zulassung der Wörterbücher und der einsprachigen Bedeutungswörterbücher bei der Leistungsfeststellung ermöglicht. Es dient vor allem dem Integrationserfolg für die Schülerinnen und Schüler und stärkt die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit als wichtige Ressource der Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache. Der Einsatz stärkt natürlich auch die Bildungsgerechtigkeit, weil damit der Einstieg in die Nachschlagekompetenz ermöglicht wird. Es spielt auch eine wichtige Rolle, den Einsatz von Wörterbüchern zu ermöglichen. Den Grundschulen kommt dabei beim schrittweisen Aufbau der notwendigen Kompetenzen eine wichtige Funktion zu. Hierfür eignen sich beispielsweise Bilderwörterbücher oder einfache Wörterbücher mit Audiofunktion. Es gibt auch spezielle Wörterbücher für die Grundschule, die daran anschließen, die hinsichtlich der Themenbreite und des Umfangs der Eintragung auf die Bedarfe der Grundschule zugeschnitten sind. Es gibt also spezielle Wörterbücher für die Grundschule mit unterschiedlichen Ansätzen, mit denen ein leichter Einstieg in das Nachschlagen und in den Aufbau der Kompetenz möglich ist. Wir haben dazu im vergangenen Jahr speziell für die Arbeit mit Wörterbüchern an den Grundschulen auch Fortbildungen durchgeführt. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung hat Informationsveranstaltungen dazu durchgeführt. Dabei wurden auch die Wörterbücher für die Grundschule vorgestellt. Grundsätzlich können natürlich aber auch digitale ein- und zweisprachige Wörterbücher eingesetzt werden. Zu Ihrer zweiten Frage, der Frage, wer diese Wörterbücher finanziert: Nach § 27 Absatz 1 bis 3 des Schulgesetzes tragen die Schulträger die sächlichen Kosten wie in jedem anderen Fall auch. Da gibt es keine Abweichung bei den Wörterbüchern. Egal, bei welchen Lernmitteln, sind zunächst die Schulträger dafür zuständig, dass diese Angebote vorgehalten werden. Sie wissen ja auch: Bei den Sekundarschulen gibt es dafür den Sachkostenausgleich, der den Schulen zur Verfügung gestellt wird; sie bekommen dafür einen Ausgleich. Die Grundschulen haben das nicht, weil so gut wie jede Gemeinde in Baden-Württemberg eine Grundschule hat und dadurch diese Belastung, sage ich jetzt mal, bei allen gleichermaßen vorhanden ist. Daher finanzieren wir dort nicht separat. Ich will aber auch hier nochmals auf die digitalen Angebote hinweisen, die es leichter bzw. einfacher machen, diese Angebote vorzuhalten, auch aktualisiert und auch speziell für die Bedürfnisse der Kinder vorzuhalten. Sie hatten beispielsweise die Vorbereitungsklassen angesprochen. Da muss man immer schauen, welche Kinder in den Vorbereitungsklassen sind, welche Übersetzungsangebote für diese Kinder gebraucht werden. Ich denke, gerade in diesem Bereich kommt den digitalen Angeboten nochmals eine wichtige Rolle zu, wenn es um Wörterbuch- und Übersetzungsangebote geht.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, bitte sehr, Frau Kollegin Steinhülb-Joos. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Das Schulbudget wird ja immens belastet. Das heißt, hier fallen jetzt noch mal zusätzliche Kosten an. Ja, der Schulträger ist verantwortlich, aber das ist jetzt ein neuer Posten, den es in dieser Fülle und in diesem Ausmaß bisher nicht gab. Deshalb muss da natürlich jetzt auch das Schulbudget erhöht werden und müssen die Kommunen in irgendeiner Weise unterstützt werden. Denn es ist ja eine Vorgabe des Landes, es ist ein neues Gesetz. Das passt jetzt nicht mehr zusammen. Daher noch mal die Frage: Gibt es da irgendwelche Nachsteuerungen oder Gespräche? Denn man darf es jetzt nicht auf dem Rücken der Schulen austragen und hier das Schulbudget belasten, sodass es auf Kosten anderer Anschaffungen geht.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Sandra Boser

Sie wissen ja, dass die Sachkostenbeiträge für die Sekundarschulen alle zwei Jahre überprüft und dann angepasst werden, wenn ein erhöhter Sachkostenbeitrag notwendig ist. Da fällt ja alles Mögliche an laufenden Kosten an. Bei den Grundschulen gibt es da keine weiteren Gespräche. Es läuft bei den ganz normalen Ausgaben. Ich will aber trotzdem noch mal sagen: Man kann in diesem Bereich auch günstige Varianten nehmen, indem man nicht allein auf Wörterbücher im analogen Stil setzt, sondern gerade auch in den Sekundarschulen das Thema auch digital ermöglicht. Wir können aber in diesem einen Fall auch nicht von dieser Variante abweichen. Vielmehr sind grundsätzlich die Schulträger für die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig, so, wie wir dafür zuständig sind, dass wir die Lehrkräfte zur Verfügung stellen und das entsprechend auch an die aktuellen Bedarfe anpassen. So haben wir das in Baden-Württemberg geklärt. Wenn Sie abweichend dazu in Zukunft die Aufgaben der Schulträger auf das Land übertragen wollen, wäre das – wie soll ich sagen? – eine komplett neue Anwendung, die wir bei uns in Baden-Württemberg nicht haben.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 erledigt. Ich komme zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M a r t i n R i v o i r S P D – V e r k a u f e i n e r l a n d e s - e i g e n e n I m m o b i l i e Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Martin Rivoir SPD

Herr Präsident, vielen Dank. – Vor etwa zehn Jahren wurde von der Landesregierung beschlossen, dass ein Teil der damaligen Fachhochschule Ulm einen Neubau bekommt, weil sie bisher in einer Schrottimmobilie untergebracht war. Und als Teil der Finanzierung dieses Neubaus sollte das Grundstück, auf dem diese Immobilie bisher stand, an die Stadt Ulm verkauft werden. Erfreulicherweise ist der Neubau der Fachhochschule am Oberen Eselsberg in der Zwischenzeit schon seit fünf Jahren in (Martin Rivoir) Betrieb. Der Grundstücksverkauf an die Stadt Ulm ist leider nicht erfolgt. Dabei bräuchten wir dieses Grundstück dringend für eine städtebauliche Entwicklung. Deswegen frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand des Verkaufs der landeseigenen Immobilie in der Eberhard-Finckh-Straße in Ulm – ehemals Außenstelle Böfingen der Technischen Hochschule Ulm – an die Stadt Ulm?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Redepult bitten, um die Frage zu beantworten.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Rivoir im Namen der Landesregierung wie folgt: Das Gebäude in der Eberhard-Finckh-Straße 11 in Ulm-Böfingen wurde in den Jahren 1971 bis 1973 erbaut. Das dreigeschossige Gebäude bzw. der Gebäudekomplex hat eine Hauptnutzfläche von rund 4 500 m2. Im Jahr 1996 hat das Land Baden-Württemberg das Gebäude von der Vater und Sohn Eiselen-Stiftung für die Hochschulnutzung erworben. In der Folge hat die Technische Hochschule Ulm das Gebäude dann auch genutzt. Sie ist später – Sie hatten darauf hingewiesen, Herr Abgeordneter – auf den Oberen Eselsberg in einen Neubau umgezogen zur Bündelung der Hochschulflächen vor Ort. Seitdem ist das angesprochene Gebäude für das Land entbehrlich. Das Land hat deshalb der Stadt Ulm gleich zu Beginn der aktuellen Flüchtlingskrise das Angebot gemacht, das leer stehende Landesgebäude für die Unterbringung von Geflüchteten zu überlassen. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die Übergabe des Gebäudes hat bereits 2022 stattgefunden. Seitdem sind die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie Lasten auf die Stadt übergegangen, z. B. auch die Verpflichtung aus der Elementarschadenversicherung und die Verkehrssicherungspflicht. Die Stadt hat das Objekt bereits teilweise für Geflüchtete umgebaut und baut derzeit auch noch weiter um. Die Stadt investiert also in das Objekt und hat ein Interesse am Erwerb. Nachdem das Objekt für das Land entbehrlich ist, hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau der Stadt einen Erwerb für kommunale Zwecke angeboten. Wie Sie wissen, ist das die Voraussetzung für einen direkten Verkauf an die Kommune. Vermögen und Bau Baden-Württemberg und die Stadt Ulm führen dazu seit einiger Zeit Verhandlungen. Zu Ihrer Frage nach dem Stand der Verhandlungen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verhandlungen nach meinem Kenntnisstand gut verlaufen und auch schon weit fortgeschritten sind. Nach meiner Information wird im Moment noch eine Gremienrückmeldung der Stadt zum Erwerb benötigt. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass Land und Stadt in den nächsten Wochen zu einer abschlussreifen Lösung kommen. (Abg. Martin Rivoir SPD: Okay!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung der Mündliche Anfrage unter Ziffer 7. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – E r s t a t t u n g v o n G E M A - G e b ü h r e n f ü r F a s t n a c h t s - u n d B r a u c h t u m s v e r a n s t a l t u n g e n Bitte sehr, Herr Abg. Karrais.

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Daniel Karrais FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema GEMA-Gebühren ist insbesondere im ehrenamtlichen Bereich der Brauchtumsveranstaltungen eine große Belastung für die Fasnet- und Narrenvereine, die es bei uns im Land gibt. Es handelt sich bei der Fasnet und Fastnacht bei uns im Land ja um ein Weltkulturerbe. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Welche Kriterien müssen Fastnachts- und Brauchtumsveranstaltungen erfüllen, um durch die Amateurmusikrichtlinie förderfähig zu sein und die GEMA-Gebühren erstattet zu bekommen? b) Wie hoch war der Anteil der Fastnachts- und Brauchtumsvereine, die im vergangenen Jahr mittels eines positiven Bescheids von der Möglichkeit der Rückerstattung der GEMA-Gebühren Gebrauch gemacht haben? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Braun. – Bitte sehr, Herr Braun.

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Arne Braun

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Karrais, vielen Dank für die Fragen. Wir haben uns mit dem Thema ja schon ausführlich beschäftigt. Die Amateurmusik in Baden-Württemberg ist eine Besonderheit im bundesweiten Vergleich. Nirgendwo sonst wird so gemeinschaftlich musiziert und wird das flächendeckend so praktiziert wie in Baden-Württemberg. Dementsprechend wichtig ist uns die Förderung dieses Bereichs, was durch eine Aufstockung der Fördermittel im letzten Jahr deutlich wurde. In meiner Haushaltsrede habe ich das betont. Auch beim Thema GEMA-Gebühren unterstützen wir die Amateurmusik in großem Maß, u. a. weil in diesem Bereich die meisten ehrenamtlich Tätigen von den Gebühren betroffen sind. Vereine der Amateurmusik, die im Landesmusikverband organisiert sind, können bis zu 75 % der angefallenen GEMA-Kosten erstattet bekommen. Eine Einschränkung der Anzahl oder bei der Art der Veranstaltung gibt es nicht. Zu Ihren Fragen zum Thema Fastnacht bzw. zum Thema „Fastnacht und Brauchtum“ – wir wollen ja genau sein –: Um von der GEMA-Förderung nach der Förderrichtlinie für Amateurmusik zu profitieren, müssen die Veranstalter der Fastnachts- und Brauchtumsveranstaltung Mitglied in einem der Dachverbände sein, die dem Landesmusikverband angehören. Das sind beispielsweise Blasmusikverbände, Chorverbände etc. (Staatssekretär Arne Braun) Die Dachverbände wiederum beantragen die Erstattung der GEMA-Kosten für Veranstaltungen ihrer Mitgliedsvereine beim Landesmusikverband. Bislang ist es unüblich, dass hierunter Fastnachtsveranstaltungen fallen. Brauchtumsveranstaltungen hingegen werden immer wieder auch von Vereinen der Amateurmusik ausgerichtet. Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage, also der Frage, wie hoch der Anteil der Fastnachts- und Brauchtumsvereine war, die in den Genuss der Rückerstattung von GEMA-Gebühren kamen: Brauchtumsveranstaltungen profitieren, wie gesagt, regelmäßig von der GEMA-Förderung des Landes. Gesangs- und Tanzabende – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Hören Sie bitte zu. – Okay, machen Sie weiter, Herr Staatssekretär. – Bitte führen Sie Ihre Gespräche außerhalb des Plenarsaals.

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Arne Braun

Gern. Ich fange noch einmal von vorn an. – Brauchtumsveranstaltungen profitieren, wie gesagt, regelmäßig von der GEMA-Förderung des Landes. Gesangs- und Tanzabende, Blasmusikkonzerte, Dorffeste und all diese Veranstaltungen werden von Mitgliedsvereinen des Landesmusikverbands ausgerichtet. Die Fastnachtszünfte wiederum verfügen über eigene Organisationsstrukturen in Form von Dachverbänden wie der Vereinigung der Schwäbisch-Alemannischen Narrenzünfte. Diese agieren sehr selbstständig und sind bislang keinem übergeordneten Landesverband zugeordnet. Sie sind also keine Mitglieder im Landesmusikverband und können demnach keine GEMA-Förderung durch die Förderrichtlinie für Amateurmusik erhalten. Kommen wir zu den Fördermodellen anderer Bundesländer – ich nehme die Frage, die wahrscheinlich hinterherkommen würde, vorweg –; namentlich nenne ich Bayern, Niedersachsen und Hessen. Dort können die allermeisten Fastnachtsveranstaltungen – anders als man nachlesen konnte – auch nicht gefördert werden. Grund dafür sind die Beschränkungen in Bezug auf Eintrittsgelder, weil die Voraussetzungen kostenfreier Eintritt und Größe der Veranstaltungsfläche – die Fläche muss kleiner als 500 m2 sein – sind. Das sind die Voraussetzungen in diesen Bundesländern, um in den Genuss zu kommen. Das heißt: Karnevalssitzungen, Fastnachtssitzungen oder Umzüge kommen dafür in diesen Bundesländern gar nicht infrage, weil sie zu groß sind oder es sich um Veranstaltungen handelt, die, wie Fastnachtssitzungen, Eintritt kosten. Zudem würde eine solche Umstellung, wenn wir das machen würden, einen großen Nachteil für die Amateurmusik in Baden-Württemberg bedeuten. Denn schlussendlich bleiben die anderen Bundesländer mit ihren Fördermodellen allesamt vom Gesamtvolumen her deutlich hinter dem zurück, was wir hier als GEMA-Förderung zurückgeben. Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage? – Ja, bitte.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, auch für das Vorwegnehmen meiner weiteren Zusatzfrage. Das war gut antizipiert. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Ich habe trotzdem eine weitere Frage. Sie haben die Größenbegrenzung auf 500 m2 usw. dargestellt. Das bedeutet eigentlich im Umkehrschluss, dass die Forderung, die die Fastnachtsvereine auch im Rahmen des runden Tisches „Fastnacht“ mit der Landesregierung stellen, quasi gar nicht erfüllt werden kann. Prüfen Sie noch, ob man da andere Möglichkeiten finden kann? Es ist natürlich richtig, dass es viele sehr große Narrenzünfte in größeren Städten mit natürlich riesigen Veranstaltungen und entsprechender Finanzkraft gibt. Aber es gibt auch sehr viele sehr kleine Umzüge usw. Ich denke z. B. an die Narrenzunft Talhausen in meinem Wahlkreis. Da gibt es nur wenige Narren und einen sehr kurzen Umzug. Aber trotzdem haben sie in diesem kleinen Dorf mit ungefähr 120 Einwohnern ihre eigene Kultur. Prüfen Sie noch Möglichkeiten, solchen kleinen Narrenzünften entgegenzukommen?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Staatssekretär.

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Arne Braun

Vielen Dank für die Nachfragen. – Der runde Tisch war im Innenministerium angesiedelt. Ich persönlich war nicht dabei, ich habe mir nur darüber berichten lassen. Von dem, was ich kenne, gibt es keine Umzüge, die weniger als 500 m2 Fläche in Anspruch nehmen. Wie soll das gehen, selbst wenn der Umzug durch ein kleines Dorf führt? Daher kommen Umzüge hierfür nicht infrage. Wir werden weiterhin das Gespräch suchen, und wir werden weiterhin nach Lösungen für – wie Sie sie nannten – kleine Veranstalter suchen. Aber ich möchte das nicht mit der Musikförderung bzw. der GEMA-Förderung vermischen, die letztendlich den Musikverbänden zugutekommt. Wenn das zu deren Lasten geht, dann haben die ein Problem; denn dann müssten wir neu über die Förderung diskutieren. Kollege Rivoir – er ist jetzt gerade nicht da – hatte das in den Haushaltsberatungen bereits angesprochen. Grundsätzlich muss man sagen, dass die GEMA ihre Existenzberechtigung hat. Es ist auch richtig, dass die GEMA als Steuerungsinstrument Künstlern ihr Überleben sichert und ihre Leistungen vergütet. Daher werden wir daran nicht grundsätzlich herangehen können. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Dass die GEMA aber vielleicht an der einen oder anderen Stelle überarbeitet werden muss, habe auch ich schon zugegeben. Da müssen wir ran. Aber das ist keine Angelegenheit des Landes, sondern des Bundes.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 9 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – Q u a l i f i k a t i o n z u m R e t t u n g s s c h w i m m e r Bitte sehr, Herr Kollege Brauer, Sie haben das Wort.

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Stephen Brauer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Besonders im ländli- (Stephen Brauer) chen Raum werden viele ehemals kommunalen Freibäder von Vereinen betrieben bzw. weiterbetrieben. a) Ist der Landesregierung bekannt, dass für viele in der Rechtsform des eingetragenen Vereins betriebenen Freibäder der Mangel an ausgebildeten Rettungsschwimmern ein Problem darstellt? b) Bestehen Bestrebungen seitens der Landesregierung, mit einer vereinfachten Qualifikation – Kollege Schütte hat mich schon darüber aufgeklärt, dass es gar nicht so einfach sei, dies zu definieren; er kennt sich da aus – zum Rettungsschwimmer dem besagten Mangel entgegenzutreten?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Blenke ans Redepult bitten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Jetzt bin ich aber ge- spannt!)

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Thomas Blenke

DLRG. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen Dank, Herr Präsident. – Werter Kollege Brauer, vielen Dank für Ihre spannende Anfrage. Ihre beiden Fragen könnte ich aufgrund der Form, wie Sie sie gestellt haben, mit Ja oder Nein beantworten. Das will ich aber nicht tun. Vielmehr möchte ich versuchen, das etwas einzuordnen, damit es einigermaßen verständlich wird. Ja, es ist tatsächlich so, dass bisweilen Vereine Freibäder, die von der Schließung bedroht sind, weiterbetreiben. Das ist sehr begrüßenswert. Freibäder, die von einem Verein betrieben werden, sind dann keine kommunalen Bäder mehr. In diesem Fall ist der Betreiber der Verein und nicht die Kommune. Dem Vernehmen nach – ich habe das auch schon gehört – machen die betreffenden Kommunen allerdings gute Erfahrungen damit, dass man den Betrieb eines solchen Schwimmbads einem Förderverein überlässt und sich die Stadt dann auf – was weiß ich? – einen Zuschuss oder Sonstiges beschränkt. Nach § 10 der Gemeindeordnung schafft die Gemeinde „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“ (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Oh!) – der Kollege Hockenberger läuft schon zur Hochform auf – „die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen“. Die Errichtung und der Betrieb eines Schwimmbads ist eine freiwillige Aufgabe, über deren Wahrnehmung die Gemeinde einvernehmlich und im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts entscheidet. Und, Kollege Hockenberger, das ist auch gut so. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Darüber sind wir uns vermutlich auch alle einig. Den Gemeinden steht es frei, ob sie ein Schwimmbad selbst betreiben, ausgliedern – in welcher Rechtsform auch immer, z. B. in Form einer GmbH – oder an einen Verein übertragen. Der durch verschiedene Faktoren ausgelöste Mangel an Fachkräften betrifft bekannterweise nahezu alle Branchen und Sekode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 toren und ist von der Rechtsform einer Einrichtung zunächst einmal unabhängig. In vielen Schwimmbädern, unabhängig von der Rechtsform – Sie fragen ja ausdrücklich nur nach den vereinsbetriebenen –, fehlt das für die Badeaufsicht qualifizierte Personal. Die in der Frage angesprochene Tätigkeit eines Rettungsschwimmers in Bädern – mithin das Personal der Badeaufsicht in einem Hallen- oder Freibad – unterfällt nicht dem Rettungswesen, da der Betreiber der Bäder als Arbeitgeber Personal einstellt und dem Arbeitgeber die Aufsicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegt. Das ist sehr wichtig; Sie, Frau Kollegin Rolland, wissen als Angehörige des DLRG darüber auch Bescheid. Das Rettungsdienstgesetz ist in diesem Bereich nicht einschlägig. So viel zu Ihrer Frage unter Buchstabe a – also ja, es ist uns bekannt. Entsprechend war Ihre Frage gestellt. Aber ich wollte das Ganze auch entsprechend einordnen. Zu Ihrer Frage unter Buchstabe b, Kollege Brauer: Fachangestellte für Bäderbetriebe ist ein Berufsbild, das bundeseinheitlich geregelt ist. Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf. Ich höre, dass der Bund gerade bestrebt ist, eine Neuordnung dieses Ausbildungsberufs vorzunehmen. Das läuft wohl auch mit einer Beteiligung der Länder. In welchem Stadium sich die Neuordnung jetzt genau befindet, vermag ich Ihnen nicht zu sagen. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer wird bei uns direkt von der DLRG oder anderen Hilfsorganisationen selbst durchgeführt und entsprechend – das ist wichtig – ihren eigenen Richtlinien geregelt. Insofern besteht seitens der Landesregierung keine Handhabe – Ihre Frage –, Qualifikationen zu vereinfachen. Ich will aber auch ausdrücklich sagen: Ich halte es für richtig, dass wir dies nicht tun. Deswegen ist es auch nicht beabsichtigt. Eine von der DLRG oder anderen Organisationen durchgeführte profunde Ausbildung von Rettungsschwimmern für die Selbst- und Fremdrettung ist unerlässlich. Ich möchte an dieser Stelle den Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind – der DLRG, anderen Hilfsorganisationen –, ausdrücklich großen Dank aussprechen, dass sie die Ausbildung zum Rettungsschwimmer anbieten, durchführen und damit auch zur generellen Schwimmfähigkeit beitragen. Lassen Sie mich abschließend zum Thema Schwimmfähigkeit noch sagen: Wir stehen ja auch vor dem Problem, dass Schulschwimmbäder geschlossen werden. Die Koalition hat bei den letzten Haushaltsberatungen erstmals eine Zuschussmöglichkeit im Rahmen von 30 Millionen € jährlich für den Unterhalt und die Sanierung von Schulschwimmbecken – Kollegin Boser nickt – geschaffen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025. Das hat das Hohe Haus dankenswerterweise beschlossen, und das ist, denke ich, ein ganz, ganz wichtiger Baustein, um das Thema Schwimmfähigkeit, das in den vergangenen Jahren sehr gelitten hat, voranzubringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU: Sehr gut!) Eine letzte Bemerkung in Richtung DLRG und Sonderrettungsdienste. Dort, wo sie nach dem Rettungsdienstgesetz originär zuständig sind, haben wir jetzt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsberatungen eine deutliche Verbesserung der Mittel- (Staatssekretär Thomas Blenke) ausstattung erreichen können. Auch dafür sei dem Hohen Haus sehr herzlich gedankt. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen einigermaßen zufriedenstellend beantworten konnte.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Er hat eine Zusatzfrage. – Herr Kollege Brauer, bitte.

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Stephen Brauer FDP

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die ausführliche Beantwortung. Mir hätte zu Buchstabe a ein Ja und zu Buchstabe b ein Nein gereicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist Entbüro- kratisierung!) Geht das Nein hauptsächlich darauf zurück, dass Sie eine vereinfachte Qualifikation nicht für sinnvoll erachten, oder weil das rechtlich nicht möglich ist? Oder bestünde eventuell die Möglichkeit, durch eine Art Öffnungsklausel auch eigene Verordnungen auf Landesebene zu machen? Ich denke z. B. an das 25-m-Tauchen, wenn in einem Freibad Aufsicht zu führen ist, das nur ein 15-m-Becken besitzt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das kann der Betreiber selbst machen!)

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Thomas Blenke

Das kann der Betreiber, meine ich, selbst machen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Was aber den Ausbildungsberuf „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ – früher hat man, meine ich, „Bademeister“ gesagt – angeht: Das ist ein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf. Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung. Ich erspare Ihnen jetzt – ich habe es dabei –, dass ich die Ausbildungsinhalte genau aufliste. Da ist aber eben auch dieser Rettungs- und Hilfeteil mit dabei, mit zum Teil sehr hohen Anforderungen. Man muss also auch relativ tief tauchen können. Man muss in Klamotten abschleppen können – innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Strecke. Das könnte ich Ihnen alles vorlesen. Das ist da alles geregelt. Das ist, wie ich höre, momentan in der Diskussion hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Änderung dieser Ausbildungsverordnung. Aber ansonsten ist es so: Die Ausbildung der Rettungsschwimmer wird von den Organisationen selbst erledigt. Da möchten wir uns seitens des Landes – ich denke, das ist auch in Ihrem Sinn – nicht unbedingt einmischen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es ist auch eine Punktlandung. Die Fragestunde ist damit auch vom Zeitablauf hiermit beendet. Ich danke Ihnen und will auch gleich darauf hinweisen: Wenn die Fragestellerinnen und Fragesteller damit einverstanden sind, werden die übrigen Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Das betrifft die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 10 bis einschließlich der neuen Ziffer 15. Sie kennen das übliche Verfahren. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – Z u k ü n f t i g e E n t - w i c k l u n g d e r B a h n s t r e c k e C r a i l s - h e i m – E l l w a n g e n iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 a) Besteht die Möglichkeit, auf der Bahnstrecke Crailsheim– Ellwangen zusätzliche Bahnhalte einzurichten? b) Welche weiteren Bahnhalte hält die Landesregierung auf dieser Strecke für sinnvoll? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Der Ostalbkreis hat eine „SPNV-Ergänzungsstudie zur Entwicklung des Schienenkorridors Stuttgart–Nürnberg“ beauftragt und dem Verkehrsministerium Ende vergangenen Jahres deren Ergebnis vorgelegt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass zusätzliche Bahnhalte in Stimpfach und Jagstheim technisch und betrieblich machbar wären. Die Bestätigung der fahrplantechnischen Machbarkeit auf der eingleisigen Strecke obliegt jedoch der DB InfraGO als Infrastrukturbetreiberin. Eine solche Prüfung ist mangels konkreter Planungen noch nicht erfolgt. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist ein Wirtschaftlichkeitsnachweis. Laut Studie würden sich die Investitionen in die Infrastruktur nur bei einer Bedienung der neuen Halte im Stundentakt als wirtschaftlich erweisen. Eine langfristige Perspektive für die Einrichtung weiterer Haltepunkte an der Jagstbahn und die Einrichtung eines Stundentakts für diese Halte kann das Verkehrsministerium nur im Zusammenhang mit dem sogenannten Zukunftsfahrplan geben, der derzeit erarbeitet wird. Zu b: Aufgrund der Nähe zur Bahnlinie würden auch Haltepunkte in Ellwangen-Rindelbach und Crailsheim-Süd grundsätzlich in Betracht kommen. Ein Haltepunkt in Ellwangen-Rindelbach ist laut der Studie des Ostalbkreises aufgrund der Lage in einer Kurve technisch nicht umsetzbar. Die Lage in einer Kurve spricht auch gegen eine Realisierung eines Haltepunkts in Crailsheim-Süd. Generell muss bei neuen Haltepunkten deren Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu deren Kosten und den betrieblichen bzw. fahrplantechnischen Rahmenbedingungen stehen. Insofern sollten auch aus Sicht des Verkehrsministeriums in erster Linie die beiden Haltepunkte weiter geprüft werden, die die Studie des Ostalbkreises identifiziert hat. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . K l a u s H o h e r F D P / D V P – W e i t e r e n t w i c k l u n g d e s K o r m o r a n m a n a g e m e n t s a) Wie ist der aktuelle Stand der unter den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen für ein zeitgemäßes Kormoranmanagement des am 31. Januar 2024 im Landtag beschlossenen Änderungsantrags Drucksache 17/6185 zum Antrag Drucksache 17/5748? b) Welche Schritte plant die Landesregierung, um das Kormoranmanagement während ihres einjährigen Vorsitzes der Internationalen Bodensee-Konferenz weiterzuentwickeln? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Fragen aus Landtagsdrucksache 17/6185 (Änderungsantrag GRÜNE und CDU): 1. den Zeitplan darzulegen für den Einstieg in ein länderübergreifendes und koordiniertes Kormoranmanagement am Bodensee mit dem Ziel einer wirksamen Be- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie standsregulierung, wie es in den unter Beteiligung der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) erarbeiteten Konsensformulierungen zum Abschluss des Dialogprozesses ‚Kormoran und Fisch‘ festgehalten ist; Das Projekt liegt im Zeitplan. Am 3. Februar 2025 wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projektskizze für ein INTERREG-Projekt „Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee“ bei der INTERREG-Geschäftsstelle fristgerecht eingereicht. Die Maßnahmenpakete für die Projektskizze wurden in den letzten Monaten vom Auftragnehmer Büro Walser in Abstimmung mit betroffenen Akteuren aller Anrainerstaaten und unter Begleitung eines Expertenkreises sowie der beiden Ministerien erarbeitet. Alle Anrainerstaaten haben eine finanzielle Beteiligung am Projekt zugesichert. MLR und UM werden als Antragsteller fungieren. In sechs bis acht Wochen ist mit einer Antwort von INTERREG zu rechnen, ob zu einer Antragstellung aufgefordert wird oder nicht. Sollte ein Antrag gestellt werden, wird über dessen Bewilligung bis zum Sommer 2025 entschieden, sodass ein INTERREG-Projekt voraussichtlich im vierten Quartal 2025 starten und bis Ende 2027 (Ende der Förderperiode) laufen könnte. Die technische Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Drohnentechnologie zur Manipulation des Brutbestands von Kormoranen wurde ebenfalls erfolgreich abgeschlossen und kam zu dem Ergebnis, dass eine technische Machbarkeit besteht. Ein Testflug mittels einer modifizierten Agrardrohne zum Einölen von Eiern in Gelegen verlief erfolgreich. Die konkrete pilothafte Anwendung der Drohnentechnologie an einer Kormorankolonie im Bodensee ist ein Maßnahmenbaustein des zuvor genannten INTERREG-Projekts. 2. in einem zukünftigen Schritt die Kormoranverordnung dahin gehend umzusetzen, dass Abschüsse (‚letale Kormoranvergrämungen‘) zum Schutz gefährdeter Fischarten sowie zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen auch in Schutzgebieten gestattet werden können und ... Die bereits berichteten Abstimmungen zwischen UM und MLR hinsichtlich einer Herangehensweise für eine koordinierte überregionale Kormoranvergrämung zum Schutz gefährdeter Fischarten auf der Ebene der Regierungspräsidien, welche auch möglicherweise notwendige Vergrämungen in Schutzgebieten beinhaltet, dauern derzeit noch an, da die Priorität von MLR und UM in der Kormoranthematik in den letzten Monaten auf der Bodenseeregion und dem dort laufenden Projekt lag. 3. die von der EU-Kommission genehmigte ‚Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur‘ in Baden-Württemberg umzusetzen und durch Kormorane verursachte Schäden in Fischerei- und Aquakulturbetrieben zu entschädigen. Ergänzend zu den im Rahmen der Berichtspflicht im Juni 2024 bereits angegebenen Schritten ist Folgendes zu ergänzen: Das zuständige Fachreferat im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat einen ersten Entode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 ewirtschaft) wurf für eine Verwaltungsvorschrift zum Ausgleich von durch geschützte Arten verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden erarbeitet und der Hausspitze zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Der Vorgang ruht, da momentan keine Haushaltsmittel vorhanden sind, um entsprechenden Anträgen auf Entschädigungsleistungen nachkommen zu können. Zu b: Die Landesregierung strebt eine Umsetzung des INTER-REG-Projekts zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee an. Der Fokus wird auf der Beantragung und der Durchführung mit Projektstart im letzten Quartal 2025 liegen, sofern Baden-Württemberg zu einer Antragstellung aufgefordert wird (siehe Antwort zu Frage a Ziffer 1). M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r a n k B o n a t h F D P / D V P – Ö k o l o g i s c h e F l u - t u n g e n a m S t a n d o r t W y h l / W e i s w e i l a) Welche spezifischen Vorbehalte gegen die vorgeschlagene Kombination aus Schlutenlösungen und ökologischer Waldbewirtschaftung im Kontext der Planung des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil hält die Landesregierung für berechtigt, insbesondere hinsichtlich der Eignung des Vorschlags als Alternative zu ökologischen Flutungen im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms? b) In welcher Weise wurden bei der Planung des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms die umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Kritik durch die Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil“ und die betroffenen Gemeinden berücksichtigt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Das Ziel der „Ökologischen Schlutenlösung“ ist, so wie diese im Verfahren für den RHR Wyhl/Weisweil von den Gemeinden und der Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil so nitt e. V.“ vorgeschlagen wurde, dass bei erhöhter Durchströmung der Gewässer nahezu keine flächigen Überflutungen im Rückhalteraum auftreten. Wie die Erfahrungen aus den natürlichen Auen und anderen Rückhalteräumen – wie den z. B. seit über 35 Jahren betriebenen Poldern Altenheim – zeigen, können sich Lebensgemeinschaften, die mit Überflutungen zurechtkommen, nur bei regelmäßigen, flächigen Überflutungen entwickeln und auch dauerhaft in einem Gebiet halten. Bei der Schlutenlösung soll das Wasser hingegen möglichst nur in den Gewässern abfließen und nicht über die Ufer treten. Mit ökologischen Flutungen lässt sich somit vermeiden, dass die Natur durch Hochwassereinsätze wiederkehrend erheblich Schaden nimmt. Mit der Ökologischen Schlutenlösung kann jedoch die gesetzliche Pflicht zur Vermeidung von wiederkehrenden Schäden durch die Hochwassereinsätze nicht im rechtlich geforderten Maß erfüllt werden. Dies liegt vor allem daran, dass die flächige Überflutung nicht stattfindet. Anders ausgedrückt ist die Schlutenlösung Teil der ökologischen Flutungen und unterscheidet sich von ökologischen Flutungen nur an 19 Tagen im Jahr – im langjährigen statistischen Mittel –, an denen diese in die Fläche reichen. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energ Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in sei- nen Urteilen zum RHR Elzmündung und zum RHR Bellenkopf/Rappenwört die ökologischen Flutungen naturschutzrechtlich als zwingend notwendige Vermeidungsmaßnahme und gleichzeitig als Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten Eingriffe in Natur und Landschaft beurteilt. Die vorgeschlagenen waldwirtschaftlichen Maßnahmen, um einen hochwassertoleranten Wald zu schaffen, sind unterstützend hilfreich, um Absterbeerscheinungen nicht überflutungstoleranter Baumarten durch die vorsorgliche Entnahme dieser Baumarten zu vermeiden. Sie lassen aber alle anderen Pflanzen und Tiere im RHR außer Acht. Die erforderliche Umgestaltung zu einem überflutungstoleranten Naturraum würde nicht in vollem Umfang erfolgen. Alle anderen, nicht hochwassertoleranten Lebewesen – Pflanzen, Tiere, Pilze, Flechten – würden weiterhin durch seltene Hochwassereinsätze erheblich beeinträchtigt werden. Hochwassertolerante Tier- und Pflanzenarten könnten sich nicht etablieren, überflutungstolerante Lebensgemeinschaften nicht entwickeln. Bis zur Ausbildung an den Standort angepasster und überflutungstoleranter Wälder wird es in der Übergangszeit zu einer unterschiedlich starken Schädigung der aktuellen Waldbestände kommen. Der Prozess der Anpassung wird durch die ökologischen Flutungen begünstigt und sorgt dafür, dass sich angepasste Arten besser und schneller entwickeln können. Ohne diese Anpassung kann es nach jedem seltenen Hochwasserereignis zu starken Schädigungen der bestehenden Wälder kommen. Zu b: Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil wurde der Vorschlag für eine Schlutenlösung intensiv und gleichwertig zu den ökologischen Flutungen abgeprüft. Das Ergebnis des UVS-Gutachters ist, dass die Schlutenlösung auch kombiniert mit waldwirtschaftlichen Maßnahmen dem Vorsorgeprinzip des Naturschutzrechts und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht in dem erforderlichen und möglichen Maß Rechnung trägt. Die UVS kommt zu dem Schluss, dass – nur – mit dem vorgesehenen Zusammenspiel von Hochwasserrückhalt und ökologischen Flutungen einerseits das Hochwasserschutzziel erreicht und andererseits die Schutzgüter innerhalb des Rückhalteraums nicht erheblich beeinträchtigt werden. Entsprechend werden die Planungen als umweltverträglich eingestuft. Neben diesem zentralen Thema „Vorbereitung auf den Hochwasserrückhalt“ durch ökologische Flutungen oder eine Schlutenlösung waren im Zuge der Planung unterschiedlichste Themen Gegenstand von insgesamt zehn projektbegleitenden Arbeitsgruppensitzungen und weiteren Gesprächen mit den Gemeinden, Vereinen, Verbänden und der Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil so nitt e. V.“, darunter u. a. der Umgang mit den zu erhöhenden Rheinstraßen, der Erhalt von Alleebäumen und der Schutz vor ansteigendem Grundwasser beim Betrieb des Rückhalteraums. All diese Fragen wurden durch das Regierungspräsidium Freiburg abgearbeitet und nach Möglichkeit in die Planung übernommen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Z a h l d e r A n - t r ä g e z u r K o r r e k t u r d e r B o d e n r i c h t - w e r t e iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 giewirtschaft) a) Wie viele Anträge zur Korrektur von Bodenrichtwerten sind bislang sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ betrachtet zur Zahl der ausgestellten Grundsteuerwertbescheide bei den Finanzämtern eingegangen? b) Wie viele der eingereichten Anträge zur Korrektur der Bodenrichtwerte wurden von den Finanzämtern nach aktuellem Stand positiv beschieden, abgelehnt oder befinden sich noch in Bearbeitung? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen: Die Festlegung der Bodenrichtwertzonen und die Ermittlung der Bodenrichtwerte steht ausschließlich den Gutachterausschüssen als von der Finanzverwaltung unabhängigen Gremien zu. Die Finanzämter sind an die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte gebunden, das heißt, sie sind grundsätzlich nicht befugt, von diesen Werten abzuweichen. Aus diesem Grund sind die Finanzämter für Anträge zur Korrektur von Bodenrichtwerten auch nicht die richtigen Adressaten. Vor diesem Hintergrund werden durch die Finanzämter entsprechende Anträge zahlenmäßig auch nicht erfasst. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – E i n f l u s s d e r L a n d e s r e g i e r u n g a u f d e n S t r o m ü b e r - t r a g u n g s n e t z a u s b a u a) Inwiefern führt die Landesregierung direkt mit der TransnetBW Gespräche über die Finanzierung und den Ausbau der Stromübertragungsnetze innerhalb Baden-Württembergs sowie deutschlandweit? b) Inwiefern nimmt sie über ihre Beteiligung an der EnBW oder über die LBBW Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen der TransnetBW oder deren Finanzierung? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen: Die Arbeitsebene des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft führt mit der TransnetBW GmbH sowohl anlassbezogen als auch regelmäßig (vier Mal pro Jahr) Gespräche zu deren Ausbauvorhaben durch. Soweit baden-württembergische Interessen berührt sind, wird dabei auch der deutschlandweite Ausbau der Stromübertragungsnetze erörtert. Entsprechende Gespräche werden auch mit dem zweiten Übertragungsnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der Amprion GmbH, geführt. Daneben ist die Arbeitsebene des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in das gemeinsame Controlling des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der Bundesnetzagentur, der Länder und der Übertragungsnetzbetreiber zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans eingebunden. Die Arbeitsebene des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist ferner Mitglied beim Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur gemäß § 32 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG). Hinsichtlich der Einflussnahme des Landes als Aktionär der EnBW AG muss ich Ihnen mitteilen, dass Unternehmensentscheidungen und auch Finanzierungsfragen der TransnetBW GmbH nicht in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen. Dies ist aber das einzige Organ einer Aktiengesellschaft, (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen) in dem der Aktionär seine Mitverwaltungsrechte aus seinen Aktien ausüben kann. Der Aktionär Land übt somit keinen Einfluss auf Entscheidungen der oder betreffend die Transnet-BW GmbH aus. Dies gilt auch für die Zuständigkeit der Hauptversammlung der LBBW, in der die Befugnisse der Träger im Rahmen der Hauptversammlung auf die typischen Aufgaben einer Hauptversammlung nach dem Aktienrecht, insbesondere Informationsrechte und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, beschränkt sind. Die Zuständigkeit für die operative Geschäftsführung liegt beim Vorstand. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R u b e n R u p p A f D – S t r a f f ä l l i g e M i t g l i e d e r e i n e r s y r i s c h e n F a m i l i e i n S t u t t g a r t a) Warum werden die straffällig gewordenen Mitglieder einer durch zahlreiche Straftaten bekannten Stuttgarter Syrerfamilie nicht abgeschoben? b) Wo hat sich die Landesregierung wie eingesetzt, um Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen? Schriftliche Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration: Zu a: Die aus Syrien stammende Familie kam zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland. Das Familienoberhaupt hat drei Ehefrauen, mit denen es 13 gemeinsame Kinder hat, von denen der Großteil polizeibekannt ist. Besonders auffällig ist der 17-jährige Sohn, der in zweieinhalb Jahren 34 Straftaten begangen hat und sich derzeit wegen eines Messerangriffs in Untersuchungshaft befindet. Zwei Brüder (19 und 21 Jahre) wurden ebenfalls wegen Messerangriffen verurteilt und befinden sich in Haft. Gegen einen in Haft befindlichen 18-jährigen Sohn wird momentan wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem AG Stuttgart Anklage erhoben. Insgesamt werden verschiedenen Mitgliedern der Familie mindestens 154 Straftaten zur Last gelegt, darunter 47 Körperverletzungen (davon 22 gefährliche), elf Bedrohungen, zwei Raube, drei räuberische Diebstähle und ein Fall von Einschleusen von Ausländern. Mehrere Familienmitglieder befinden sich in der Bearbeitung des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“. Trotz der Vielzahl von Delikten ist eine Abschiebung bei allen Familienmitgliedern aufgrund bestehender Bleiberechte bzw. Abschiebungsverbote derzeit noch nicht möglich. Hier sind zunächst entsprechende strafrechtliche Verurteilungen erforderlich. Den Familienangehörigen wurde entweder der Flüchtlingsschutz gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes oder der subsidiäre Schutz gemäß § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt. Die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes eines Familienmitglieds wurde aufgrund eines Ausschlusstatbestands durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits widerrufen und ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Syrien festgestellt. Ein Familienmitglied ist bestandskräftig ausgewiesen und verfügt aufgrund eines vorliegenden Flüchtlingsstatus über eine Duldung. Insgesamt kann derzeit noch keines der Familienmitglieder abgeschoben werden. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Ungeachtet der noch ausstehenden Strafverfahren ist es nach dem Ende des Assad-Regimes nun am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Schutzstatus bzw. die Abschiebungsverbote auch dieser Familie schnellstmöglich zu überprüfen und neu zu bewerten. Aber auch bei vollziehbar ausreisepflichtigen syrischen Staatsangehörigen scheitert eine Aufenthaltsbeendigung jedoch daran, dass Abschiebungen nach Syrien derzeit entweder bereits rechtlich aufgrund eines festgestellten Abschiebungsverbots oder aber tatsächlich mangels Unterstützung durch den Bund nicht durchführbar sind. Der Bund ermöglicht derzeit faktisch keine Abschiebungen nach Syrien. Zu b: Im Zeitraum von 2012 bis 2020 wurde seitens des Bundes ein Abschiebungsstopp für Rückführungen nach Syrien verhängt. Seit dem 1. Januar 2021 besteht dieser generelle Abschiebungsstopp nicht mehr. Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat seither bereits mehrfach an das Bundesministerium des Innern und für Heimat appelliert, die Rückführungen schwerer Straftäter und Gefährder auch nach Syrien wieder aufzunehmen und die dafür erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Es ist vor dem Hintergrund der massiven Straftaten gegen Leib und Leben und die sexuelle Selbstbestimmung und zutage getretener Anschlagsplanungen nicht richtig, dass selbst bei Gefährdern und schweren Straftätern Rückführungen in Länder wie Syrien mangels der erforderlichen Unterstützung des Bundes weiterhin nicht erfolgen. Dies gilt umso mehr bei Gefährdern und schweren Straftätern, bei denen durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Abschiebungsverbote festgestellt sind, eine Abschiebung mithin rechtlich zulässig wäre. Auch bei der Befassung zu dieser Frage im Rahmen der Innenministerkonferenz hat sich die Landesregierung wiederholt dafür eingesetzt, die Rückführung schwerer Straftäter und Gefährder nach Syrien wieder zu ermöglichen. Ferner hat das Land Baden-Württemberg am 17. Oktober 2024 den Entschließungsantrag „Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten“ in den Bundesrat eingebracht und dort die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Steuerung der Migration und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit auf Bundesebene zu ergreifen. U. a. wurde die Bundesregierung hier auch aufgefordert, unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten unverzüglich Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen. Bundesinnenministerin Faeser hat sich jüngst dafür ausgesprochen, Straftäter und Islamisten schnellstmöglich nach Syrien abzuschieben. Dieser Ankündigung sollten nun auch Taten folgen. *

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt für heute erledigt. Ich rufe noch kurz Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat – hier: Wahl von stellvertretenden Mitgliedern (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, die Wahlvorschläge der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der AfD liegen auf Ihren Tischen (Anlagen 1 und 2). Es ist vereinbart, über die Wahlvorschlä- ge offen abzustimmen. Deshalb: Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Wie ich sehe, ist einstimmig zugestimmt worden. Dann komme ich zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Ich bitte auch hier um das Handzeichen, wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zustimmt. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Wahlvorschlag mehrheitlich abgelehnt. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung bereits erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes – Drucksache 17/8112 Das Wort zur Begründung erteile ich – – (Minister Thomas Strobl betritt den Plenarsaal.) – Minister Strobl ist sozusagen schon im Kommen und darf direkt ans Redepult kommen, denn ihm erteile ich jetzt das Wort zur Begründung in der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes, Drucksache 17/8112. – Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer träumt nicht vom großen Glück? Viele Menschen haben schon einmal einen Lottoschein ausgefüllt, ein Los auf dem Jahrmarkt oder wo auch immer gekauft, eine Münze in einen Spielautomaten geworfen oder doch zumindest mal eine Wette abgeschlossen. Das alles scheint ganz harmlos zu sein, kann aber auch in ein Suchtverhalten münden und zu einem Vermögensverlust führen. Deswegen ist es notwendig, auch für das Glücksspiel Regeln zu haben und Regeln aufzustellen, damit das Glücksspiel das bleibt, was es sein soll: ein Spiel möglichst ohne negative Folgen, jedenfalls möglichst ohne gesundheitlich negative Folgen. Genau das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen ein ausgewogenes Gesetz, das den Schutz der Spielerinnen und Spieler gewährleistet, gleichzeitig aber eine verantwortungsvolle Durchführung von Glücksspielen ermöglicht, ein Gesetz mit Maß und Mitte, pragmatisch, praktisch, gut. (Vereinzelt Heiterkeit) Doch nun der Reihe nach: Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag macht es notwendig, dass unser Ausführungsgesetz, das Landesglücksspielgesetz, an die geänderte Rechtslage angepasst wird. Inhaltlich hat der Staatsvertrag das Glücksspielwesen grundlegend neu gestaltet. Neben Lotterien, Pferdewetten, terrestrischen Sportwetten und dem Spiel in Spielbanken iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 und Spielhallen sind jetzt auch Sportwetten im Internet, Onlinepoker, virtuelles Automatenspiel und Onlinecasinospiele unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Im Staatsvertrag wurden außerdem vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vorgesehen. Aus unserer Sicht besonders wichtig ist, dass auch die Betreiber von Spielhallen und Gaststätten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt sind, verpflichtet sind, vor Spielbeginn einen Sperrdatenabgleich durchzuführen. Hervorzuheben ist auch die Neuregelung der Aufsicht. Die ländereinheitlichen Verfahren wurden auf die neu errichtete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, übertragen. Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht es den Ländern, für ihr jeweiliges Landesgebiet Onlinecasinospiele einzuführen. Hiervon macht Baden-Württemberg mit dem vorliegenden Entwurf Gebrauch. Spielerinnen und Spielern soll in Baden-Württemberg ein legales Angebot durch einen Anbieter, durch unsere Lotto-Gesellschaft, eröffnet werden. – Ich begrüße den ehemaligen Staatssekretär und Landtagsabgeordneten und Geschäftsführer von Toto-Lotto, Herrn Georg Wacker, auf der Zuschauertribüne. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Damit wird sichergestellt, dass die Vorgaben zum Schutz der Spieler und der Jugend strikt eingehalten werden. Uns ist bewusst, dass Onlinecasinospielen im Internet eine hohe Gefährlichkeit innewohnt. Aus diesem Grund sehen wir vor, dass für Onlinecasinospiele entsprechende Voraussetzungen wie für Onlinepoker oder für das virtuelle Automatenspiel zu erfüllen sind. Der Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet außerdem gestiegene Anforderungen an das Suchthilfesystem und die Suchtprävention im Glücksspielbereich. Dem tragen wir durch die Einrichtung einer Landesstelle für Glücksspielsucht Rechnung. Eine Spezialisierung ist erforderlich, um den erhöhten Gefahren durch die weitere Öffnung des Marktes für verschiedene Glücksspielformen im Internet wirkungsvoll begegnen zu können. Durch die Einrichtung der Fachstelle für Glücksspielsucht wird dies sichergestellt. Die Fachstelle unterstützt dabei Menschen, die in der Suchtprävention oder Suchthilfe arbeiten, und bündelt deren Know-how. Ziel ist, Präventionskonzepte zu entwickeln, wissenschaftliche Erkenntnisse auszuarbeiten und bei der Vernetzung der in diesem Bereich tätigen Stellen zu unterstützen. Ferner sieht der Entwurf Maßnahmen zur Stärkung des Vollzugs vor. Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags können nur erreicht werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Jugend- und Spielerschutzes, in der Praxis auch umgesetzt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und Verstöße geahndet werden. Um der Gefahr eines unzureichenden Vollzugs zu begegnen, ist angesichts der Vielzahl der zu kontrollierenden Spielstätten eine Kontrolle bei Gelegenheit oder anlassbezogen nicht ausreichend. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf eine verbindliche jährliche Kontrolle der Wettvermittlungsstellen vor. Weiter sehen wir vor, dass das Referat 86 des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das für die landesweite Glücksspielaufsicht zuständig ist, nun auch in Spielhallen kontrollieren kann, (Minister Thomas Strobl) für die es an sich nicht zuständig ist. Mit dieser Maßnahme schaffen wir zum einen eine spezialisierte Einheit, die landesweit Spielstellen kontrollieren kann, zum anderen unterstützen wir auch die lokalen Behörden bei ihrer Arbeit, was zu einer Verbesserung der Aufsicht und zu einer Entlastung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben führt. Wir professionalisieren also die Kontrolle und entlasten gleichzeitig unsere Kommunen vor Ort – liebe Kolleginnen und Kollegen, eine echte Win-win-Situation. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in summa, also zusammengefasst, drei Punkte: Erstens: Mit dem Entwurf für ein neues Glücksspielrecht stellen wir sicher, dass bei uns in Baden-Württemberg nationales und europäisches Recht umgesetzt werden. Zweitens: Wir stärken den Vollzug und gewährleisten die von der Rechtsprechung geforderte Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Regelungen. Drittens: Wir verbessern den Spielerschutz und machen die Aufsicht fit für die Zukunft. Insgesamt ist dies also ein ausgewogenes Gesetz, ein Gesetz mit Maß und Mitte, für das ich um Ihre Zustimmung bitte. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Wir kommen zur Aussprache. Das Präsidium hat fünf Minuten Redezeit je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet Herr Abg. Norbert Knopf für die Grünen.

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Norbert Knopf GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Kugel kann bald rollen, und wir können sie am Bildschirm in einem Onlinecasino made in „THE LÄND“ verfolgen. (Heiterkeit des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Möglich machen das der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 und das Landesglücksspielgesetz, das wir nun überarbeiten werden. Denn in den letzten Jahren hat sich der Glücksspielmarkt rasant verändert, und es ist unsere Aufgabe, die Weichen zu stellen, um Missbrauch zu verhindern und den Spielerschutz zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern auch um Prävention, Aufklärung und Forschung. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Landesglücksspielgesetzes an die geänderte Lage. Wichtig sind dabei aus meiner Sicht vor allem folgende Punkte: Die Landesstelle für Suchtfragen wird durch die neu zu schaffende Fachstelle Glücksspielsucht mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Das ist eine gute Maßnahme und wird zu einer besseren Koordinierung der Suchthilfe in diesem Bereich führen. Denn Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das noch keine Landesfachstelle hat. Wichtig ist, jetzt sicherzustellen, dass auch ausreichend Personal vorhanden ist, um diese Aufgaben erfolgreich umzusetzen. Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Spielersperrsystem OASIS ist entscheidend, um die Effizienz in der Glücksspielaufsicht zu steigern. Aktuell nutzen wir in Baden-Württemberg die vorhandenen Daten noch sehr zurückhaltend. Mit dem System bieten sich aber viele Möglichkeiten, unsere Konode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 trolle zu optimieren. Wir müssen sicherstellen, dass alle relevanten Daten direkt bei OASIS abgefragt werden. Ein wichtiges Element des neuen Gesetzes betrifft die Kontrolle vor Ort. Im RP Karlsruhe soll ein neues Kontrollorgan eingerichtet werden; es soll die Einhaltung des Landesglücksspielgesetzes vor Ort kontrollieren und die lokalen Behörden unterstützen. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Regelungen des Glücksspielmarkts in der Praxis eingehalten werden. Wir setzen dabei auf Fachkompetenz, die vor Ort greifbar ist. Es ist wichtig, dass wir die Kräfte bündeln, um effektiv arbeiten zu können, ohne dabei unnötige Bürokratie zu schaffen – oder um sogar Bürokratie zu reduzieren. Ein Beispiel sind die bisher verpflichtenden Gesprächsdokumentationen für auffällige Spieler. Bisher muss jedes – auch ergebnislose – Gespräch dokumentiert werden. Das bringt in der Praxis wenig Mehrwert. Wichtig ist es, erfolgreiche Gespräche zu dokumentieren und die Ergebnisse, wie Spielersperren, zu messen. Weniger Bürokratie bedeutet auch mehr Zeit und Ressourcen für die wirklich wichtigen Aufgaben: den Schutz der Spieler und die Förderung von Suchthilfe und -prävention. Wir werden im Bereich des Onlineglücksspiels ein Monopol für Toto-Lotto Baden-Württemberg aufrechterhalten, um den Glücksspielmarkt zu regulieren und den staatlichen Einfluss zu sichern. Dies betrifft den Bereich der Onlinecasinos und somit auch den Bereich des Roulettes. Die Kugel rollt in Baden-Württemberg also unter staatlicher Aufsicht. Zu guter Letzt müssen wir die Glücksspielforschung weiter stärken. Nur durch eine fundierte Forschung können wir die Auswirkungen von Glücksspiel auf unsere Gesellschaft besser verstehen und gezielt präventive Maßnahmen entwickeln. Dazu müssen wir zukünftig mehr Ressourcen einsetzen. Wir stehen hier an einem Wendepunkt: Die Glücksspielbranche ist im Wandel, und es ist unsere Aufgabe, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Mit diesem Gesetz werden wir den Schutz der Bürgerinnen und Bürger stärken, die Prävention ausbauen und die Kontrolle offensiver gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Baden-Württemberg ein sicheres Glücksspielumfeld bietet. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Der nächste Redner ist Herr Abg. Tim Bückner für die CDU-Fraktion.

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Tim Bückner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes ist sicherlich ein Werk für Feinschmecker. Ich gehe deshalb nicht davon aus, dass momentan die Landtagsserver unter einem großen Andrang beim Livestream Gefahr laufen, zusammenzubrechen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sicher weiß man das nicht!) Nichtsdestotrotz ist es mitnichten ein belangloses Gesetz, betrifft es doch ein wirklich sensibles Thema, das geregelt und reglementiert werden muss. Das tun wir mit diesem Gesetz. (Tim Bückner) Die Notwendigkeit zu dieser Gesetzesänderung rührt, wie bereits gesagt, aus dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021. Dieser eröffnet den Ländern die Möglichkeit, das bisher verbotene Onlineglücksspiel, Onlinecasinospiel in sehr engen Grenzen zu legalisieren. Baden-Württemberg macht hiervon mit diesem Gesetz Gebrauch, und wir machen zusätzlich Gebrauch von der Möglichkeit, einen Monopolisten mit dieser Aufgabe zu konzessionieren. Dies wird die bekannte und bewährte Lotto BW sein, wo wir dieses – ich sage es noch einmal – sehr sensible Thema in verantwortungsvollen Händen wissen. Das begrüßen wir ausdrücklich, weil wir hierdurch dem wachsenden illegalen Markt des Onlinespiels ein legales Angebot entgegensetzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Mit dem Gesetz werden ferner Details geregelt, für die uns mal mehr, mal weniger Spielraum in der Ausgestaltung bleibt. Gegebenenfalls werden wir diese Spielräume in den Ausschussberatungen und in der zweiten Lesung ebenso noch vertieft besprechen und beraten wie die Punkte, die in der Anhörung vorgebracht und gefordert wurden, aber keine Aufnahme gefunden haben, sowie die natürlich zu erwartende Kritik der Opposition an diesem Gesetz. Das soll jetzt kein präventiver Vorwurf des Findens des Haars in der Suppe sein, sondern ehrliches Interesse daran, wie Sie dieses Gesetz anders geschrieben hätten. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Wir haben doch noch nichts gesagt!) – Deswegen sage ich das ja. Diese Änderungen betreffen, wie bereits gesagt, Regelungen etwa zum neu eingerichteten gemeinsamen, spielformübergreifenden zentralen Spielersperrsystem und zum Vollzug von Vor-Ort-Kontrollen unter Einbeziehung der Kontrollgruppe beim RP Karlsruhe. An dieser Stelle entstehen auch die einzigen wirklich haushaltsrelevanten Kosten, die dann jedoch über Gebühren gegenfinanziert werden. Es geht ferner um die Anpassung an EU-Beihilferecht, um die Erhebung einer Ausgleichsabgabe, um Ordnungswidrigkeiten sowie neue Gebührentatbestände. Zuletzt wird die bereits angesprochene Fachstelle für Glücksspielsucht bei der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg eingerichtet. Ganz sicher werden wir diese Maßnahmen zu gegebener Zeit evaluieren und gegebenenfalls nachbessern, wobei wir uns da gedanklich natürlich schon in der nächsten Legislaturperiode befinden. Uns war wichtig, dass wir bei diesem Gesetz darauf geachtet haben, unnötige Bürokratie zu vermeiden und auch bei den Kosten und beim Personal wirklich Maß und Mitte zu wahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir wenige allgemeine Anmerkungen, die die Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss, dem Sozialausschuss und dem Petitionsausschuss bereits von mir kennen. Denn ich verantworte das Thema Glücksspiel nicht nur im Innenausschuss, wo es um den rechtlichen Rahmen geht, sondern auch im Sozialausiode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 schuss, wo es um die Glücksspielsucht geht. Aber auch im Petitionsausschuss begegnet uns dieses Thema immer wieder. Glücksspiel ist immer ein Bereich, der suchtgefährdend ist und der Existenzen vernichten kann. Die weit verbreitete Ansicht, dass das privatwirtschaftliche Glücksspiel das verruchte, anrüchige, schlechte Glücksspiel sei, das staatliche Glücksspiel in Casinos, auf Pferderennbahnen, bei der samstagabendlichen Ziehung der Lottozahlen demgegenüber das gute, mondäne Glücksspiel, das zum deutschen Kulturgut gehört, springt viel zu kurz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP) In diesen beiden Bereichen müssen wir sehr verantwortungsvoll handeln und Entscheidungen treffen und auch in diesem Fall gegebenenfalls nachbessern, sollten sich die Verheißungen und Erwartungen, die mit dem Glücksspielstaatsvertrag einhergehen, nicht realisieren. Jetzt kommt keine bahnbrechende Rede ohne Zitat aus. Deshalb zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten einen der größten Denker unseres Landes, den Kollegen Ulli Hockenberger, der zu sagen pflegt: „Ich bin ein Lebenszeitoptimierer.“ So sehe ich mich auch und schenke Ihnen den Rest meiner Redezeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Perfekt! Perfekter Abgang!)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Sascha Binder für die SPD-Fraktion.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzgebung zum Glücksspiel steht in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich den Ländern zu. Das heißt, es ist eine Kerngesetzgebung, die wir hier als Parlament haben, in die uns niemand reinredet, aber bei der wir bereit sind, mit den anderen fünfzehn Bundesländern – ähnlich wie in der Medienpolitik – einen gemeinsamen Staatsvertrag zu verhandeln und am Ende das, was da verhandelt wird, in ein Gesetz zu gießen. Rein theoretisch wäre nämlich ein Las Vegas auch in Baden-Württemberg möglich. Aber es ist sinnvoll, dass die 16 Bundesländer sich auf gemeinsame Richtlinien einigen, gemeinsam Klarheit darüber schaffen, wie wir Glücksspiel regeln. Es wird ja dieser Tage sehr viel über Deregulierung gesprochen. Ich meine, das Glücksspiel ist nicht der Bereich, in dem wir an weitere Deregulierung denken sollten, sondern wir müssen das Suchtpotenzial, das dem Glücksspiel innewohnt, ernst nehmen und dem auch begegnen. Darüber, dass man sich neuen Glücksspielvarianten nicht verschließt, diese regelt, diese ermöglicht und eben nicht die Augen vor neuen Angeboten verschließt, hat immer schon ein gewisser Grundkonsens innerhalb der demokratischen Fraktionen hier im Landtag bestanden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Es gibt hier nur demokra- tische Fraktionen!) (Sascha Binder) Deshalb ist es richtig – von uns gibt es da auch keine Gegenstimme, Herr Kollege Bückner –, dass wir auf das Thema Onlinecasino reagieren, dass wir auch die Möglichkeit schaffen, Herr Minister, das, was wir ins Gesetz schreiben, auch kontrollieren zu können, dass Sie spezialisieren. Wir hätten uns sicherlich vorstellen können, dass, wenn wir eine neue Fachstelle schaffen – Sie haben es angesprochen –, dies nicht nur eine Überschrift und die Einrichtung dieser Stelle bedeutet, sondern auch – wie die Forschungsstelle Hohenheim aus unserer Sicht zu Recht anmerkt – die Zurverfügungstellung des notwendigen Personals. Denn sonst kann eine solche Fachstelle nicht wirklich fachlich arbeiten. Deshalb ist nicht nur das, was im Gesetz steht, sondern auch die Art, wie man dieses Gesetz ausfüllt, wichtig. Daher bin ich der Überzeugung, dass wir, wenn wir diese Fachstelle wirklich als eine solche ausbauen wollen, so wie es andere Bundesländer tun, an dieser Stelle auch über mehr Personal sprechen müssen. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Oje!) Meine Damen und Herren, es ist ähnlich wie bei der Medienpolitik: Man verabschiedet den einen Staatsvertrag und redet eigentlich schon über den nächsten, über weitere Entwicklungen. Denn man kommt bei diesen neuen Entwicklungen fast nicht hinterher. Ein Thema, das wir bereits mehrmals im Innenausschuss diskutiert haben, ist, dass Tatbestände, die der Glücksspielstaatsvertrag vorsieht, die auch unser Gesetz vorsieht, einfach umgangen werden. So ist es nach dem Glücksspielgesetz Baden-Württemberg verboten, kurz vor oder während oder kurz nach Sportübertragungen Werbung für Tippspiele zu machen. Wenn Sie aber an die letzte Sportübertragung zurückdenken, können Sie wahrscheinlich eine Reihe von Wettanbietern aufzählen, die Sie im Umfeld der Sportübertragung mitbekommen haben. Aber wenn ich Ihnen jetzt sage, dass das keine Werbung ist, sondern lediglich Sponsoring, dann merken Sie sehr schnell: Das ist eigentlich ein Treppenwitz. Natürlich ist das Werbung – und natürlich darf im Umfeld von Sportveranstaltungen und Sportübertragungen laut Gesetz nicht Werbung für Tippspiel gemacht werden. Das ist übrigens auch der Grund, warum der VfB Stuttgart bei zwei Auswärtsspielen in der Champions League seine Sponsorenaufschrift nicht auf dem Trikot haben durfte: weil das eben im europäischen Ausland verboten ist. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war aber nicht entscheidend! – Vereinzelt Heiterkeit) – Das war nicht entscheidend. Gestern Abend durften sie das Trikot mit dieser Sponsorenaufschrift ja tragen, weil das Spiel in Stuttgart stattfand. Deshalb, meine Damen und Herren, appelliere ich an die Landesregierung, appelliere ich auch an die übrigen Bundesländer, diese Lücke zu schließen und keine Umgehungstatbestände mehr zuzulassen. Denn sonst kann man ein Gesetz auch nicht ordentlich kontrollieren, wenn man hier Unklarheiten schafft. In diesem Sinn freue ich mich über diese sehr spannende Debatte, weil sie natürlich auch die eine oder andere Auswirkung ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 auf ein staatliches Lotto-Unternehmen haben kann. Wir freuen uns auch auf die weiteren Debatten zum Glücksspiel. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Norbert Knopf GRÜNE und Tim Bückner CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner ist Herr Abg. Daniel Karrais für die FDP/DVP-Fraktion.

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Daniel Karrais FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mit etwas Bemerkenswertem anfangen, nämlich der Zeitschiene. 2021 hat dieses Haus die Zustimmung zum Glücksspielvertrag der Länder erteilt. Vier Jahre später kommt die gesetzliche Umsetzung der Regelung, der man damals zugestimmt hat. Da fragt man sich schon: Warum dauert das so lange? Ich finde das bemerkenswert. Vor allem wird jetzt gesagt, dass wir nun einen besonders schnellen Beratungsablauf in unserem Landtag haben müssen, weil man sonst die Fristen, die zur Umsetzung gesetzt sind, reißen würde. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir haben ver- sucht, die FDP noch davon zu überzeugen!) Meine Damen und Herren, das finde ich schon bemerkenswert, dass man sich so lange Zeit lässt. (Beifall bei der FDP/DVP) Man spürt und bekommt auch immer wieder zwischen den Zeilen mit – manchmal auch direkt –: In der grün-schwarzen Regierungskoalition ist das Thema Glücksspiel mit einem gewissen Igittfaktor versehen. (Abg. Tim Bückner CDU: Was?) Das teilen wir ausdrücklich nicht. Es ist ja grundlegend so: Menschen fragen Glücksspiel nach. Und ja, da gibt es Risiken. Es gibt Menschen, die dem Glücksspiel verfallen und eine Suchterkrankung entwickeln. Das kann schwere Auswirkungen auf sie persönlich, aber auch auf das familiäre Umfeld haben und zu weiterer Kriminalität führen. Das ist ein Umstand, gegen den man durch anständige Regulierungen vorgehen muss. Das unterstützen wir. Man bekommt das Glücksspiel aber nicht wegreguliert, indem man es völlig unattraktiv macht. Denn was ist die Folge? Das sehen wir ganz aktuell: Wir haben in den letzten Jahren einige Verschärfungen gehabt, die dazu geführt haben, dass zwar das legale Angebot von Glücksspiel zurückgegangen ist, aber das illegale Glücksspielangebot stark zugenommen hat. Die Landesregierung gibt in diversen Stellungnahmen zu Initiativen von uns und anderen Fraktionen auch zu, dass es hier mehr Aktivitäten im illegalen Bereich gibt. Genau das ist doch die Gefahr. Das legale Glücksspiel ist weniger das Problem; das wahre Problem, das wir bekämpfen müssen, ist das illegale Glücksspiel. Das müssen wir immer wieder festhalten und betonen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Dunkelfeld ist dabei ziemlich unbekannt, weil natürlich nur das in den Statistiken auftaucht, was wirklich aufgedeckt (Daniel Karrais) wurde. Das ist tatsächlich ein Problem. Da passt für mich in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Gewichtung nicht so ganz. Sie schaffen eine neue Einheit beim Regierungspräsidium Karlsruhe, die die legalen Glücksspielstellen überwachen und besser kontrollieren soll. Der Innenminister hat das angepriesen mit dem Argument: Da werden die Kommunen entlastet usw. Aber, meine Damen und Herren, das sind 13 Leute, die ungefähr 800 oder ein bisschen weniger Glücksspielstätten in Baden-Württemberg überwachen sollen. Da sieht man schon, wenn man das mal zusammenrechnet: Die haben ganz schön viel zu tun, wenn sie das wirklich machen. Die Folge wird eher sein, dass man noch mehr Personal aufbauen muss in Zeiten, in denen man eigentlich eher über Personalabbau sprechen müsste und nicht über Personalaufbau. Und vor allem: Auch da trifft es die legalen Glücksspielstellen – die ja weniger das Problem sind. Gegen die illegalen sehe ich keine solchen Aktivitäten. Das ist ein Problem und ein Missstand. (Beifall bei der FDP/DVP) Dann komme ich zu dem Thema Onlineglücksspiel. Es hat sich da einfach etwas getan. Es ist aus meiner Sicht richtig, dass man im Glücksspielstaatsvertrag darauf reagiert hat. Die Landesregierung hat jetzt das Modell gewählt, dass man einen Monopolisten dazu ermächtigt, Onlineglücksspiel legal anzubieten. Das ist die Toto-Lotto GmbH. Diese gehört dem Staat. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, das über Konzessionen an private Anbieter zu vergeben, so wie man das bei Spielstätten auch teilweise unternimmt. Das passt für mich nicht so ganz zusammen: Einerseits will man das Glücksspiel zurückdrängen; andererseits ist es, wenn man sich als Staat über eine staatseigene GmbH selbst unternehmerisch betätigen kann, auf einmal in Ordnung, Onlineglücksspiel anzubieten. Meine Damen und Herren, das passt nicht zusammen. (Beifall bei der FDP/DVP) Es wäre möglich gewesen – das würden wir auch befürworten –, das über Konzessionen an Unternehmen, die da die entsprechende Expertise haben, zu vergeben. Denn das illegale Glücksspiel im Onlinebereich nimmt wirklich überhand. Da hätte man mit ein bisschen Diversität an Anbietern, die das Ganze legal, innerhalb des gesetzten rechtlichen Rahmens betreiben, mehr für den Spielerschutz getan, als wenn wir das staatlich als Monopolist machen, nur weil der Staat hier jetzt Geld verdienen kann. Das finde ich nicht in Ordnung. Darum haben wir auch große Schwierigkeiten mit diesem Entwurf des Landesglücksspielgesetzes. Auch interessant: In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf geben Sie an, da gebe es eigentlich keine wesentlichen Alternativen. Das stimmt einfach nicht. Man hätte genau die genannte Alternative gehabt. Auch da wird das Parlament mindestens ansatzweise in die Irre geführt. (Beifall bei der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Aus unserer Sicht haben wir eine falsche Ausrichtung des Gesetzes. Es werden falsche Schwerpunkte gesetzt. Wir müssten mehr gegen das illegale Glücksspiel unternehmen, statt das legale iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Glücksspiel weiter einzuschränken und noch mehr zu kontrollieren, als es ohnehin schon kontrolliert wird. Deshalb sehen wir mit großer Skepsis der Beratung des Gesetzentwurfs entgegen und werden ihn deshalb am Ende wahrscheinlich auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Nächster Redner ist Herr Abg. Daniel Lindenschmid für die AfD-Fraktion. (Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Jetzt wird es lustig!)

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erneut haben wir uns hier mit der überaus komplexen Materie des Glücksspielrechts zu befassen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist es zerrissen zwischen Landeszuständigkeiten, länderübergreifender Zentralzuständigkeit, Ausnahmen und Unterausnahmen, und natürlich pfuscht auch die EU mit rein. Die hier vorliegende Gesetzesänderung ist nicht nur direkte Folge des Glücksspielstaatsvertrags, sondern auch Ermächtigungsgrundlage für das Land, in die Reihe der Onlinespieleanbieter aufzusteigen. Dass das Land Glücksspiele anbietet, ist an und für sich nichts Neues. Der Finanzminister freut sich jedes Jahr über die satten Gewinne seiner Spielbanken und seiner Toto-Lotto-Gesellschaft. Man nimmt ihm sogar ab, dass mit dem Spielcasinomonopol ein Wildwuchs an Spielbanken nach Wildwestmanier verhindert werden soll, der nur wenige reich, aber viele arm macht. Andererseits stellt sich aber auch die moralische Frage, an der finanziellen Pleite vieler Menschen und an zerrütteten Familien trotz aller Spielerschutzmaßnahmen schuld zu sein. Es gilt also, zwischen Freiheit und staatlichem Eingriff abzuwägen. Einerseits besteht ein großer Markt und die Nachfrage nach Glücksspiel, auch durch Bürger, die dieses Hobby verantwortungsvoll betreiben, ohne sich selbst und ihr engeres Umfeld zu ruinieren. Warum soll in einem freien Land das Glücksspiel verboten oder reglementiert sein? Andererseits fallen viele Menschen der Glücksspielsucht, einer anerkannten Suchterkrankung, zum Opfer, die viel Leid und Elend verursacht. Unzählige unserer Vorfahren spielten sich um Haus und Hof und stürzten Generationen in Elend und Hungersnot. Nicht ohne Grund wird schon seit Jahrhunderten von der europäischen Obrigkeit das Würfel- und Kartenspiel um Geld staatlich oder kirchlich pönalisiert und streng verfolgt. Schließlich würfelten der Überlieferung nach schon die römischen Soldaten am Kreuz Christi um dessen Kleider. Ohne Wetteinsatz gingen allerdings Brettspiele auch in die europäische höfische Kultur ein. Verbote aller Art blieben meist ohne Erfolg. Um es in Anlehnung an Albert Einstein zu sagen: Nur Gott würfelt nicht. Vereinzelt gab es auch schon christliche Zocker, die sich aber nicht durchsetzen konnten. Erstaunlicherweise sagte der Dominikaner und Kirchenvater Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert: Der Mensch muss spielen, wenn er menschlich leben möchte. (Daniel Lindenschmid) Das heutige Glücksspielrecht ist eine maximal sublimierte Form der damaligen Ge- und Verbote; da wünscht man sich fast die mittelalterliche Normklarheit zurück. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Oh!) Die Welt hat sich aber weitergedreht, und das Internet wurde erfunden, was das Glücksspiel zu einem grenzübergreifenden unkontrollierbaren Übel gemacht hat, das sich jeder berechtigten Kontrolle entzieht (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) und teilweise der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist. Glücksspiel macht vielen Menschen Spaß, ohne ihnen zu schaden. Glücksspiel macht aber auch viele Menschen krank und schadet ihnen und ihren Familien. Dieser Widerspruch ist unauflöslich. Staatliche Mechanismen zur Eindämmung von schädlichen Folgen sind daher verantwortbar, solange sie genug Freiraum lassen. (Beifall bei der AfD) Wir denken, das tun sie. Kein Spieler wird vom Spielen abgehalten, er tut das jedoch in einem staatlich geschützten Raum. Der bietet ihm ein Mindestmaß an Schutz gegen anonyme allmächtige Bankhalter, vor allem aus dem Ausland, denen die psychische Gesundheit der Spieler alles andere als wichtig ist und denen es nur um ihr Geld geht. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie auch die vorliegende Gesetzesanpassung haben den Spielerschutz als zentrales Ziel. Das ist gut so; aber auf ausreichenden Freiraum für Spielspaß werden auch wir hier achten. Die Detailkritik wird insoweit in der Zweiten Beratung folgen. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann beende ich hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8112 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 unserer Tagesordnung ist beendet. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8113 Zunächst erhält das Wort zur Begründung Herr Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herzlichen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes entwickeln wir insbesondere unser Feuerwehrwesen fort. Einmal mehr möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei den weit über 100 000 Frauen und Männern zu beode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 danken, die flächendeckend und größtenteils ehrenamtlich für unser aller Sicherheit sorgen. Es sind über 100 000 ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, die 365 Tage im Jahr – im letzten Jahr sogar 366 Tage –, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche bereit sind, für uns ins Feuer zu gehen. Das macht unser Land sicher. Dafür danken wir den Wehren, danken wir den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern in unserem Land von ganzem Herzen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD sowie Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD) Mein Haus steht in einem engen Austausch mit den kommunalen Landesverbänden sowie Expertinnen und Experten der kommunalen Feuerwehren. Es sind ja auch Praktiker und ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner hier im Parlament, wenn ich den Kollegen Konrad Epple hier erblicke. Diese Expertise beziehen wir natürlich mit ein, um die Rahmenbedingungen für die Gemeindefeuerwehren stetig zu verbessern, ganz nach dem Motto: Wir machen Gutes noch einmal besser. Bei den jetzt angestrebten Änderungen im Feuerwehrwesen geht es im Wesentlichen um zwei Punkte, die besonders wichtig sind. Zum einen geht es um die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einem Handicap. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in Notfällen einen schnellen und gleichwertigen Zugang zu den Notdiensten zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben wir bereits 2021 in Abstimmung mit den anderen Ländern die Notruf-App nora eingeführt, die es durch eine schnelle und einfache Kontaktmöglichkeit zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei insbesondere den Menschen mit einem Hör- oder Sprachhandicap ermöglicht, ganz ohne zu sprechen einen Notruf abzusetzen. Der barrierefreie Notruf soll jetzt im Zuge des technischen Fortschritts weiterentwickelt werden. So wird es zukünftig beispielsweise auch möglich sein, synchronisiert Text und Sprache in Echtzeit zu übertragen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einem gleichwertigen Notrufzugang für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen. Der zweite wichtige Punkt, den ich hervorheben möchte, ist die Einführung der Zulage für Lehrkräfte an unserer Landesfeuerwehrschule, die in der praktischen Ausbildung tätig sind. Eine gute Aus- und Fortbildung ist die Basis einer schlagkräftigen und für die immer komplexeren Herausforderungen gerüsteten Wehr. Hier leistet die Landesfeuerwehrschule seit vielen Jahren eine exzellente, eine hervorragende Arbeit. Gute Ausbildung bedeutet immer Handlungssicherheit im Einsatz; vor allem minimiert eine gute Ausbildung aber auch Unfallgefahren für die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in unserem Land. Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Landesfeuerwehrschule haben zuletzt mehrfach bei Großschadenslagen, z. B. den Hochwassereinsätzen im Ahrtal oder im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg etwa im Remstal oder in Oberschwaben, bei speziellen Einsatzmaßnahmen der Polizei wie der Zusammenarbeit mit der Polizeihubschrauberstaffel, bei der Bekämpfung von Vegetationsbränden mit ihrer Expertise und ihrer exzellenten Verzahnung im Feuerwehrwesen eine wertvolle und vor allem stets verlässliche Arbeit geleistet. (Minister Thomas Strobl) Es freut mich, dass wir die gute Arbeit der Ausbilderinnen und Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule, die sich wegen ihres einsatzdienstnahen Charakters deutlich von anderen Lehrtätigkeiten abhebt, durch die Zulage honorieren und zugleich für eine Vergleichbarkeit der Rahmenbedingungen zwischen Landesdienst und kommunalen Feuerwehren sorgen. Damit besteht nun auch die größere Chance, einsatzerfahrene Führungskräfte der Wehren für Ausbildungstätigkeiten an der Landesfeuerwehrschule zu gewinnen. Wir alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen, was wir an unseren Feuerwehren haben. Sie sind ein ganz wesentlicher Faktor für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Ihre Arbeit und ihr Einsatz verdienen daher unsere höchste Anerkennung und Wertschätzung. Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, der zur Sicherheit für alle Menschen und zu einer schlagkräftigen und gut ausgebildeten Feuerwehr heute und vor allem auch in der Zukunft beiträgt. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Andrea Schwarz.

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Andrea Schwarz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir zum einen eine europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit von Notrufen um und passen das Gesetz an den Digitalfunk an, und zum anderen stärken wir die Landesfeuerwehrschule. Bei den ersten beiden Punkten ändern wir das Gesetz nur entsprechend dem Stand der Technik. Die Umstellung auf einen einheitlichen und modernen Digitalfunk ist weitgehend abgeschlossen. Mit der nora-App nutzen die Leitstellen bereits ein Tool für den barrierefreien Notruf. Bei der Landesfeuerwehrschule haben wir, die Regierungskoalition, uns dazu bekannt, diese auch in der Zukunft zu stärken und das Angebot auszubauen. Dazu ist qualifiziertes Personal notwendig. Mit der Ausweitung der Feuerwehrzulage auf diejenigen, die in der praktischen Ausbildung an unserer Feuerwehrschule aktiv sind, kommen wir einem lang gehegten Wunsch der Feuerwehrausbilderinnen und -ausbilder in unserem Land nach. Für mich sind die pro Jahr veranschlagten 75 000 € wirklich gut investiertes Geld für die Sicherheit unseres Landes. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der FDP/DVP) Unsere Feuerwehrschule genießt landesweit einen sehr guten Ruf. Ihr wird große Kompetenz bei den verschiedenen Ausund Fortbildungsmodulen zugeschrieben. Die einzige Kritik, die ich höre, ist die vereinzelt lange Wartezeit, wenn die Feuerwehren ihre Mitglieder zu Fortbildungsseminaren anmelden. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! Stimmt!) iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Um das Angebot auszubauen, benötigt es Personal. Für dieses Personal müssen wir einen attraktiven Rahmen schaffen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! Ja!) – Genau. – In der ersten Vorlage dieses Gesetzentwurfs fand sich noch ein weiterer Punkt, nämlich eine Stellvertreterregelung für die Bezirksbrandmeister und für den Landesbranddirektor. Ich bedaure, dass diese Regelung gestrichen wurde. Denn selbst unser Ministerpräsident ist doch immer wieder froh, wenn er einen Stellvertreter hat, der ihn gut vertritt. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Unseren obersten Brandschützern sollten wir dies eigentlich auch zugestehen. Ich kann aber damit leben, dass die Änderung in die anstehende Novellierung des Feuerwehrgesetzes verschoben wird. Zum Schluss möchte ich die Möglichkeit nutzen, den Mitgliedern der Wehren in diesem Land zu danken – da schließe ich mich gern unserem Innenminister an –, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Feuerwehrschule. Auch ich danke ihnen von Herzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich hoffe, dass es mit dieser Aufstockung gelingt, neue Kolleginnen und Kollegen für diesen wichtigen Ausbildungsbereich zu gewinnen. Denn ihre Arbeit trägt auch dazu bei, die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen in unserem Land so auszubilden, dass sie sicher in den Einsatz gehen können. Auch wenn die Feuerwehrschule bei einem Einsatz nicht im Rampenlicht steht, so trägt ihr Engagement zur Sicherheit bei uns in „THE LÄND“ bei. Danke. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Der nächste Redner ist Herr Abg. Dr. Matthias Miller für die CDU-Fraktion. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: „The LÄNDSÄN“!)

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Matthias Miller CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen haben sich die Augen der Welt auf die verheerenden Waldbrände in Los Angeles gerichtet. Hunderte Feuerwehrleute riskierten dort ihr Leben, um Menschen zu retten und die Natur zu schützen. Dort sind ca. 230 km2 Land niedergebrannt. Das ist eine größere Fläche als die gesamte Fläche der Stadt Stuttgart. Über 16 000 Gebäude wurden durch das Feuer zerstört und 28 Menschen sind gestorben. In Baden-Württemberg sind wir bisher glücklicherweise von solchen verheerenden Waldbränden verschont geblieben. Die Bilder erinnern uns allerdings eindrücklich daran, wie unverzichtbar unsere Feuerwehren sind. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD, der FDP/DVP und der AfD) Dabei gilt: Baden-Württemberg ist Feuerwehrland. Es ist ein Land, das in brenzligen Momenten zusammenhält. Ob bei Un- (Dr. Matthias Miller) wettern, Bränden oder Rettungseinsätzen, unsere Feuerwehren sind der lebendige Beweis dafür. Ausweislich der Feuerwehrstatistik 2023 sind in den 1 097 Gemeindefeuerwehren über 115 000 Feuerwehrleute tätig. Besonders passend ist: Es gibt etwa 112 000 Ehrenamtliche, also 1-1-2-tausend Ehrenamtliche. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Ihren Einsatz können wir gar nicht hoch genug wertschätzen. Immer mit dem Melder unterwegs, „brennen“ sie für ihr Ehrenamt und sind rund um die Uhr bereit, zu einem Einsatz zu fahren. Auch in der nächsten Generation wird in den Jugendfeuerwehren bereits das Feuer entfacht. Darin engagieren sich knapp 38 000 junge Leute, darunter über 8 000 Mädchen. Vielen Dank für diesen unschätzbaren Einsatz und das Engagement. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) Um unsere Feuerwehren zu unterstützen, wird das Land auch weiterhin die Feuerschutzsteuer zweckgebunden für die Feuerwehren einsetzen. Dabei handelt es sich um Rekordsummen: 95 Millionen € im Jahr 2025; im nächsten Jahr sind es sogar 97 Millionen €. Das ist kein Tropfen auf den heißen Stein, das sind ganze Löschzüge für unsere Sicherheit. Es sind nachhaltige Investitionen in die Stärke unserer Wehren und den Schutz unserer Gemeinden. Mit dem heute zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes regeln wir Details zur Alarmierung sowie im Hinblick auf unsere Landesfeuerwehrschule. Einerseits setzen wir die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. In § 4 des Feuerwehrgesetzes wird es künftig – etwas kryptisch formuliert – heißen: Für die Beantwortung von an die Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen ist dasselbe Kommunikationsmittel wie für den Eingang zu verwenden. Damit ist alles klar. (Vereinzelt Heiterkeit) Was bedeutet das? Die nora-App wurde schon mehrmals erwähnt. Ich kann jedem Zuhörer nur empfehlen, sich die App herunterzuladen. (Abg. Anton Baron AfD: Sieht man da dann ein Por- trätfoto vom Strobl?) Darüber kann man sehr einfach, ohne einen Anruf zu tätigen, einen Notruf absetzen. Die Leitstellen sollen dann auf dem gleichen Weg mit dem App-Verwender kommunizieren. Das ist die Idee. Andererseits schaffen wir mit der Stellenzulage für die Beamten der Landesfeuerwehrschule Anreize, um den hohen Anforderungen an die praktische Ausbildung gerecht zu werden. Diese monetäre Wertschätzung ist unseres Erachtens ein Zeichen an die Tarifvertragsparteien, für die Angestellten an der Landesfeuerwehrschule über eine Zulage nachzudenken. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Im Zuge des Anhörungsverfahrens der Landesregierung wurde ferner darüber diskutiert, die Positionen von stellvertretenden Bezirksbrandmeistern und eines stellvertretenden Landesbranddirektors – einen Stellvertreter für Sie, Herr Egelhaaf – einzuführen. Hiervon wurde zunächst abgesehen. Das halte ich auch für richtig. Wir sollten solche Strukturanpassungen bei einer künftigen umfassenden Novellierung des Feuerwehrgesetzes diskutieren und nicht bei solchen mikrospezifischen Ergänzungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns haben sich – sei es im Gespräch vor Ort oder bei einem Einsatz – im vergangenen Jahr von der Professionalität und dem unermüdlichen Engagement unserer Feuerwehren überzeugen können. Kontinuierlich müssen wir das Ehrenamt stärken, den Einsatzkräften im Land den Rücken freihalten und uns für eine gute Ausstattung einsetzen. Darum bitte ich heute und künftig um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Klaus Ranger.

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Klaus Ranger SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich der Notrufdienste, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich, ebenso die Schaffung einer Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamten an der Landesfeuerwehrschule, die sich unermüdlich in der praktischen Feuerwehrausbildung engagieren. Die barrierefreie Gestaltung der Notrufdienste ist keine lästige Pflicht aus Brüssel, sie ist unsere ethische Verantwortung. Für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen ist der Zugang zu Notrufdiensten in der aktuellen Form oft unzureichend. Sie werden daran gehindert, ihre Notlage richtig zu schildern und gezielt Hilfe anzufordern. Ein synchronisierter Dienst, der Sprache und Text in Echtzeit kombiniert, ist hier die Lösung. Er ermöglicht direkte Kommunikation, und zwar unabhängig von individuellen Einschränkungen. Das bedeutet: Betroffene können sofort Hilfe rufen, und Rettungskräfte erhalten alle nötigen Informationen, um effektiv zu handeln. Verzögerungen, die heute durch fehlende Barrierefreiheit entstehen können, sind nicht hinnehmbar. Sie kosten wertvolle Zeit – Zeit, die Leben retten kann. Die Einführung barrierefreier Notrufdienste entspricht daher nicht nur den rechtlichen Vorgaben, sondern auch den Werten einer inklusiven, gerechten und solidarischen Gesellschaft. Wir senden damit eine klare Botschaft: Niemand wird ausgeschlossen, schon gar nicht in Notsituationen. Menschen mit Hör- oder Sprachstörungen bzw. -behinderungen lassen wir nicht im Stich. Stattdessen beseitigen wir bestehende Hindernisse und schaffen Chancengleichheit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP – Verein- zelt Beifall bei den Grünen) (Klaus Ranger) Ich möchte an dieser Stelle auch betonen: Die EU-Richtlinie, über die wir heute sprechen, ist ein Paradebeispiel dafür, wie europäische Zusammenarbeit Lösungen für echte gesellschaftliche Herausforderungen ermöglicht. Es ist nicht die Bürokratie aus Brüssel, wie oft behauptet wird, sondern es sind sinnvolle, zukunftweisende Impulse. Unsere Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten ist es, diese Zusammenarbeit wertzuschätzen, zu verteidigen, positiv darüber zu sprechen und – ganz praktisch – für die EU zu werben. (Beifall bei der SPD und des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir dürfen nicht die Verantwortung für Probleme nach Brüssel schieben und gleichzeitig die Lorbeeren für Erfolge nur von uns einsammeln wollen. Solche Doppelstandards spielen Populisten in die Hände, und das dürfen wir einfach nicht zulassen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zum Ende möchte ich auch auf einen kritischen Punkt eingehen. Die Landesregierung ist nach Artikel 71 Absatz 3 unserer Landesverfassung nicht verpflichtet, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, da es sich um eine weisungsfreie Aufgabe handelt. Allerdings haben die kommunalen Landesverbände vor den erheblichen Mehrkosten gewarnt. Die Kommunen in unserem Land stehen bereits jetzt vor großen finanziellen Herausforderungen. Rechtlich ist das Land nicht zur Unterstützung verpflichtet, doch das Verfassungsrecht steht einer solchen auch nicht im Wege. Also: Man darf es in den Haushalt mit aufnehmen, Herr Minister. (Vereinzelt Heiterkeit) Es liegt in unserer Verantwortung, genau zu prüfen, welche Mehrkosten entstehen und ob eine finanzielle Unterstützung durch das Land notwendig ist. Wir sichern den Städten und Gemeinden unsere volle Solidarität zu. Nur so können wir sicherstellen, dass diese wichtige Aufgabe nicht an der finanziellen Belastung der Kommunen in unserem Land scheitert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Nico Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Retten, löschen, bergen, schützen: So lautet der universelle Leitgedanke der über 115 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner; die überwiegende Mehrheit von ihnen ist im Ehrenamt tätig. Nicht selten riskieren sie ihr Leben, um Menschen in Not zu retten, Brände zu bekämpfen, Katastrophen abzuwehren oder technische Hilfe zu leisten. Dafür gebühren ihnen unser größter Respekt und unsere uneingeschränkte Unterstützung. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der AfD) Die FDP/DVP-Fraktion steht für ein starkes, zukunftsfähiges Feuerwehrwesen. Wir begrüßen daher die im Gesetzentwurf iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 der Landesregierung vorgesehene Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Notrufsystem. Es ist essenziell, dass auch Menschen mit Behinderungen die Notrufnummer 112 uneingeschränkt nutzen können. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft und steht im Interesse aller – im Interesse der Betroffenen, wenn ihnen schnellst- und bestmöglich geholfen wird, aber auch im Interesse der Retter selbst, wenn sie ihre Tätigkeit gut informiert, ordentlich vorbereitet und gut ausgerüstet erledigen können und, Gott beschütze, immer wohlbehalten und unversehrt von ihren Einsätzen zurückkehren. Der Aufbau digitaler wie redundanter Kommunikationsnetze, der mehr Sicherheit bei der Alarmierung der Feuerwehren verspricht, stellt dazu eine geeignete Ergänzung dar. Ebenso befürworten wir die Einführung einer Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamten an der Landesfeuerwehrschule. Eine solide Ausbildung der Feuerwehrkräfte ist eine zentrale Säule für die Sicherheit in Baden-Württemberg. Wer sich in der praktischen Feuerwehrausbildung engagiert, leistet einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität und Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Diese Anerkennung in Form einer Zulage ist demnach folgerichtig und ein schönes Zeichen der Wertschätzung. Zuletzt – das scheint im vorliegenden Fall erwähnenswert – wurden hier, anders als das „Augen zu und durch“ beim Rettungsdienstgesetz, Inhalte aus der Anhörung zum Gesetz – aus den Rückmeldungen von Städtetag und Landesfeuerwehrverband – berücksichtigt. So werden die eigentlich neu vorgesehenen Positionen der stellvertretenden Bezirksbrandmeister sowie des stellvertretenden Landesbranddirektors nicht, wie zunächst geplant, jetzt eingeführt, sondern bis zur gebotenen umfangreichen Reform des Feuerwehrgesetzes und der Analyse der landesweiten Strukturen im Bevölkerungsschutz zurückgestellt. Dies erscheint uns sinnvoll und plausibel. Schließlich muss unser Ziel sein, die Feuerwehren langfristig gut aufzustellen und für die aktuellen, aber auch für die zukünftigen Herausforderungen zu wappnen. Dazu gehört beispielsweise neben einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung eine solide Unterstützung des Ehrenamts, etwa durch die Förderung einer landeseinheitlichen Regelung für die sogenannte Feuerwehrrente für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Feuerwehren sind nicht nur ein Garant für Sicherheit, sie sind fürwahr auch Ausdruck von gelebtem Gemeinsinn und Verantwortung. Sie stehen für Hilfe, wo andere in Not sind, sie stehen für Zusammenhalt, wenn es darauf ankommt. Diese Werte gilt es zu schützen, diese gilt es zu bewahren. Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich bei allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern für ihren unermüdlichen Einsatz. Dieser Einsatz verdient fürwahr unsere höchste Anerkennung, unsere Unterstützung, unseren Respekt, aber auch unsere Wertschätzung. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) (Nico Weinmann)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dennis Klecker.

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Dennis Klecker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Da ich selbst Feuerwehrmann bin, muss ich aufgrund der aktuellen Sachlage vorab einen Punkt ansprechen, und zwar die Brandmauer. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Es gibt zwei Seiten einer Brandmauer. Auf der einen Seite werden Hab und Gut sowie Menschenleben geschützt. Auf der anderen Seite lodert das Feuer. Wenn man auf der falschen Seite der Brandmauer steht, verbrennt man. Die aktuellen Umfrageergebnisse zeigen, dass einige von Ihnen scheinbar gern im Feuer stehen. (Beifall bei der AfD) Nun zur Sache: Fraglos zählt die Feuerwehr zu den unverzichtbaren Institutionen in unserem Land. Entsprechend hoch angesehen ist sie in der Bevölkerung. Unzählige Familien sind über die freiwilligen Feuerwehren direkt auch innerlich damit verbunden. Ob beim Löschen, Retten, Bergen oder Schützen: Die Feuerwehr steht mit ihrem Fachwissen rund um die Uhr zur Verfügung. Die ehrenamtlichen Strukturen und deren Leistungsfähigkeit werden weltweit bestaunt. So sind bundesweit 93,6 % der Wehren ehrenamtliche, freiwillige Feuerwehren. In Baden-Württemberg sind es sogar 97,8 %. Auf diese Zahl von Ehrenamtlichen können wir stolz sein. (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Barrierefreiheit der europaweiten Notrufnummer 112 sowie die finanzielle Verbesserung für Ausbilder der Landesfeuerwehrschule, die Aufgaben im praktischen Bereich wahrnehmen, was wir natürlich auch begrüßen. Auch wurde vom Feuerwehrverband – das muss man dazusagen – kritisiert, dass durch die ursprünglich geplante Gesetzesänderung plötzlich und ohne jedwede Diskussion in den zuständigen Fachgremien drei stellvertretende Bezirksbrandmeister und ein stellvertretender Landesbranddirektor eingeführt werden sollten. Zudem stimmt es nicht, dass durch diese Posten keine zusätzlichen Kosten entstünden. Es wird verschwiegen, dass diese vier Planstellen im Haushalt 2024 erst neu geschaffen wurden. Wir schließen uns daher der Forderung des Landesfeuerwehrverbands an, dass die Finanzierung der Stellen hinterfragt werden muss. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es ist zwar herausgestrichen worden, aber ich bin mir sicher: Die Stellen werden bei weiteren Verhandlungen irgendwann hineinkommen. Der Eindruck eines möglichen Postengeschachers einflussreicher Präsidiumsbeamter mit Beförderungsabsichten im Hintergrund schadet dem ausgezeichneten Ruf unserer Feuerwehren. (Beifall bei der AfD) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Insofern ist die Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbands außerordentlich erhellend. Daher noch einmal unser ausdrücklicher Dank an den Verband. Seine Sachkenntnis und seine Uneigennützigkeit für die dortigen Führungsebenen sind von großem Vorteil. Dadurch genießt der Verband weit mehr Vertrauen als andere Beteiligte einschließlich der Landesregierung selbst. Da das Feuerwehrgesetz ohnehin in diesem Jahr grundlegend überarbeitet werden soll, besteht auch kein zeitlicher Druck. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass die Feuerschutzsteuer für solche geplanten Personalausgaben zweckentfremdet wird und unnötige Stellen an der politischen Spitze geschaffen werden. Für solche Rochaden ist unsere Feuerwehr zu wertvoll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann beende ich die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8113 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Tagesordnungspunkt 7 erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Drucksache 17/8161 Das Wort zur Begründung erhält Herr Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann im Prinzip nahtlos anschließen an das Thema Barrierefreiheit und das, was beim vorherigen Punkt gerade gesagt wurde. Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit allen Regelungen sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Kraft treten. Mit dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird somit die notwendige Rechtsgrundlage zur Errichtung einer gemeinsamen länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen geschaffen. Ziel dieses Gesetzes ist, die nach Artikel 50 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg erforderliche Zustimmung des Landtags zur Errichtung einer Stelle zur Marktüberwachung der Länder und Übertragung der hoheitlichen Aufgabe auf diese Stelle herbeizuführen. Sitzland der neuen Anstalt wird das Land Sachsen-Anhalt. Der Ministerrat hat dem Staatsvertrag und damit der Errichtung einer Stelle zur Marktüberwachung der Länder am 10. September 2024 zugestimmt und mich bevollmächtigt, den Vertrag für Baden-Württemberg zu unterzeichnen. Hierüber wurde der Landtag mit Mitteilung vom 12. September 2024 unterrichtet. Von dieser Unterrichtung haben der Sozialausschuss am 25. September 2024 und der Landtag am 10. Oktober 2024 Kenntnis genommen. (Minister Manfred Lucha) Nach Durchführung der Anhörung im November und Dezember 2024 bitte ich nun um Zustimmung zum Gesetzentwurf, um das Regelungsvorhaben zur Ratifizierung des Staatsvertrags im ersten Quartal 2025 abzuschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herstellung von Barrierefreiheit – wir haben es beim vorherigen Tagesordnungspunkt zum Feuerwehrgesetz gehört – bei Produkten und Dienstleistungen fördert die Schaffung einer inklusiveren Gesellschaft. Dadurch stärken wir für sehr viele Menschen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung waren 9,3 % der Menschen in Deutschland schwerbehindert. Das sind nur die Menschen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von 50 % bescheinigen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Menschen, die mit Einschränkungen leben, insbesondere im Alter. Vor dem Hintergrund der komplexen Bewertung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen auf der Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben wir uns sehr früh für die Einrichtung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde ausgesprochen und haben sie im Rahmen von Länderabstimmungen und Beschlüssen der zuständigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz von Beginn an unterstützt. Wir diskutieren regelmäßig über Bürokratieabbau und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie gleichermaßen der Verwaltungsbehörden. Die Einrichtung der länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde ist tatsächlich ein aktiver Beitrag zur Entlastung und zur Vermeidung eines Bürokratieaufwuchses. Mit der einheitlichen Überwachung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes durch eine bundesweit zuständige Stelle tragen wir dazu bei, dass sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Unternehmen einen einheitlichen Ansprechpartner haben. Diesen zentralen Punkt haben auch die beteiligten Verbände und Organisationen in ihren Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens betont und ausdrücklich positiv bewertet. Ich bitte Sie um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Präsidium hat für die Aussprache fünf Minuten Redezeit je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Thomas Poreski.

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Thomas Poreski GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes, dessen Umsetzung im Land wir heute beraten, ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Konvention ist bekanntermaßen kein „Nice to have“, sie begründet grundlegende Menschenrechte. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Im konkreten Fall geht es darum, dass vielfältige Dienstleistungen und Produkte barrierefrei werden und dies in geeigneter Weise überwacht und sanktioniert wird. Denn Barrierefreiheit geschieht nicht von allein, auch wenn sie in der Regel der gesamten Gesellschaft dient und nicht nur Menschen mit Behinderungen. Ein barrierefreies Selbstbedienungsterminal etwa nützt allen und vor allem älteren Menschen. Ja, es braucht Regelungen, um das Recht des Schwächeren gegen die Interessen von Stärkeren durchzusetzen. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben, aber es braucht dafür auch keine überbordende, sondern eine sachgerechte und schlanke Bürokratie. Deshalb begrüßen wir die mittels eines Staatsvertrags gestaltete Einrichtung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsstelle. Die Bündelung von Fachkompetenzen und die dadurch mögliche länderübergreifende Abstimmung sind viel effizienter, als wenn jedes Land versucht, das Rad neu zu erfinden und zu vermessen. Wir alle kennen den Klassiker, dass Forderungen nach einer inklusiven Lebenswelt reflexhaft mit dem Klageruf angeblich hoher Kosten und angeblich zu viel Bürokratie abgewehrt werden. Ebenso klar ist für uns, die grüne Landtagsfraktion: Wer Inklusion nicht will, findet Vorwände und schiebt Gründe dagegen vor; wer jedoch Inklusion und damit eine insgesamt menschlichere Gesellschaft will, sucht und findet dafür gute Wege. (Abg. Anton Baron AfD: Kleingeld!) Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die vorgeschlagene Umsetzung der Länder zeigen, wie es geht, nämlich so. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Nächste Rednerin ist Frau Abg. Ayla Cataltepe für die CDU-Fraktion.

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Ayla Cataltepe CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielfach wurde von Rednern der Sachverhalt zum Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geschildert. Daher möchte ich nicht wiederholt auf die weiteren Details eingehen, sondern den Fokus auf die Bedeutung von Barrierefreiheit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen richten und dabei auch auf ihre Rechte eingehen. Als Abgeordnete und Gesetzgeber stehen wir in der besonderen Verantwortung, den Lebensalltag aller Menschen landespolitisch mit Regeln und Gesetzen zu vereinfachen, ihn sozial gerecht, gleichberechtigt, diskriminierungsfrei und vor allem auch barrierefrei zu gestalten. Daher gilt es, den Blick zu schärfen und im Besonderen auf die Menschen zu richten, die mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen langfristig leben müssen. (Beifall bei der CDU) Ihr Alltag ist oft mit großen Hürden und Barrieren, mit einer emotionalen und körperlichen Kraftanstrengung zwischen dem Gefühl von Benachteiligung, Ungleichbehandlung und der gesellschaftlichen Anerkennung verbunden. Für Menschen (Ayla Cataltepe) mit einer Gehbehinderung sind es die Bordsteinkanten an Fußgängerwegen oder Haltestellen. Für Seh- und Hörbehinderte sind es auch die Ampelsignale. Im Zuge der Digitalisierung sind es eben auch die digitalen Barrieren, oft mit einer viel zu komplexen, unverständlichen Sprache. Vielleicht kennen Sie auch das Gefühl, nach einer Verletzung oder nach einer schweren Erkrankung benachteiligt zu sein. Vielleicht kennen Sie im Familien- oder Freundeskreis Menschen, die von Geburt an eine Behinderung haben oder nach einer Krankheit oder einem Trauma mit Einschränkungen leben müssen. Es sind sichtbare und unsichtbare Einschränkungen, die Menschen an ihre Grenzen bringen, ihr freies und selbstbestimmtes Leben eingrenzen. Oft sind dabei auch Angehörige und Familien mit betroffen. Es sind Einschränkungen, die die persönliche Freiheit, die Grund- und Menschenrechte und auch die menschliche Würde, die jedem Menschen innewohnt, berühren. (Beifall bei der CDU) Und wenn es um die Würde des Menschen geht, möchte ich Artikel 1 unseres Grundgesetzes hervorheben. Er ermahnt uns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, damit das gesellschaftliche Zusammenleben in Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit gewahrt wird. Das setzt aber das Vertrauen in den Staat und das Verständnis von staatlichem Handeln voraus. Gesetzliche Regelungen müssen daher klar und gut verständlich sein, damit auch Menschen mit Behinderungen ihre Rechte verstehen und, wenn nötig, auch einfordern können. (Beifall bei der CDU) Auch in Artikel 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter Beachtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, und auch unter Achtung der menschlichen Würde festgelegt. 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft getreten. Damit stehen wir in der besonderen Pflicht, den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikation für Menschen mit Behinderungen diskriminierungs- und barrierefrei zu gestalten. Dafür braucht es gesetzliche Regelungen, die Teilhabe ermöglichen, ohne unnötige Bürokratie aufzubauen. Dies gewährleistet der Staatsvertrag, den wir vorliegen haben, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ratifiziert werden soll. Der Gesetzentwurf schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, spart Personal- und Sachkosten ein, erspart Doppelstrukturen und Mehrkosten, stärkt das Vertrauen in den Staat, die Regierung und den Rechtsstaat. Und wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion, stehen für einen starken Sozial- und Rechtsstaat. Wir stehen für Solidarität und Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft. An dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank all denjenigen, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Ein herzlicher Dank den Verbänden und Organisationen, die im Rahmen der ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Anhörung Stellungnahmen abgegeben und den Gesetzentwurf begrüßt haben. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mit dem Ratifizierungs- und damit Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schaffen wir Transparenz und verhindern Barrieren, stärken die Teilhabe und Rechte von Menschen mit Behinderungen, sichern ihnen Freiheit, schützen ihre Grund- und Menschenrechte und damit ihre Menschenwürde. Ich bitte Sie um Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Die nächste Rednerin ist Frau Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke für die SPD-Fraktion.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Barrierefreiheit ist mehr als abgesenkte Bordsteine und Aufzüge, Barrierefreiheit betrifft auch Webseiten, Geldautomaten, Smartphones. Wenn wir uns darin einig sind, dann ist auch klar: Es geht hier nicht ohne Standards. Wenn wir von Standards ausgehen, braucht es eine Marktüberwachung. Genau deshalb sprechen wir über den heutigen Gesetzentwurf. Die Länder sind zuständig für die Marktüberwachung und haben sich hier für einen klugen und auch sehr schlanken Weg einer gemeinsamen, länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde entschieden. Um das schon einmal vorwegzunehmen: Wir, die SPD-Fraktion, werden diesem Vorschlag und dem Gesetzentwurf zustimmen und unterstützen das auch. Ich möchte aber noch eine Sache anmerken, weil es mich freut, dass die CDU an dieser Stelle auch so klar ist. Wir befinden uns doch in der Situation, dass wir in der letzten Zeit andauernd über das Thema „Bürokratieabbau und Deregulierung“ diskutieren – zu Recht, weil es da viel zu tun gibt. Das führt aber dazu, dass das Gefühl aufkommt: Weg mit allen Standards, das braucht es alles nicht. Sobald ein Gesetz oder irgendeine Behörde um die Ecke kommt, ist das ein Problem. Deshalb bin ich dankbar, dass wir uns an dieser Stelle zum einen einig sind, dass es sehr gute, schlanke und unbürokratische Methoden gibt, dass es aber zum anderen nicht ohne Standards, nicht ohne Behörden in unserem Land geht. Dann möchte ich noch sagen: Wenn wir uns an dieser Stelle so einig sind und Sie sagen: „Ja, hier gibt es auch durchaus einen Vorteil, das ist eigentlich ein unbürokratisches Vorgehen, da steht Beratung im Mittelpunkt“, sage ich insbesondere in Richtung der Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Dann können Sie genauso gut mit den gleichen Argumenten dem Landesgleichbehandlungsgesetz zustimmen. Wir sind gespannt auf Ihre Vorschläge. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Es folgt Herr Abg. Nikolai Reith für die FDP/DVP-Fraktion.

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Nikolai Reith FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinnen und Bürger mit einer Be- (Nikolai Reith) hinderung sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. So weit, so gut. So weit die Theorie. Auch ich bin in meinem Wahlkreis schon im Rollstuhl und mit dem Langstock unterwegs gewesen und habe selbst die Barrieren in unseren Innenstädten und an unseren Bahnhöfen erlebt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind da in der Praxis leider noch weit entfernt von einer gelebten Integration. Den Ansatz des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes begrüßen wir daher grundsätzlich. (Unruhe)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, einen Moment. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich habe gar nichts gesagt!) – Diesmal waren Sie nicht gemeint. (Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Ausnahmswei- se!)

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Nikolai Reith FDP

Die durchgängige Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist richtig und wichtig. Gerade der Onlinehandel bekommt für Bürgerinnen und Bürger mit einem Handicap eine zunehmend hohe Bedeutung. Deshalb ist die Barrierefreiheit dieser Dienstleistungen überaus wichtig, zumal sie im Netz nicht mit derart hohen Investitionen verbunden ist wie häufig die Umsetzung von baulichen Maßnahmen. Sie erlauben mir aber bei all der Euphorie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ein paar Worte der Sorge mit Blick auf diesen Gesetzentwurf. Immer dann, wenn wir regulativ in den freien Markt eingreifen, ist die bürokratische Mehrbelastung nicht weit. (Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Es ist eine!) Ich höre gern, dass wir genau das mit der Konstruktion dieses Gesetzes verhindern. Deshalb sehen wir dem durchaus positiv entgegen. Aber natürlich ist eine neue Behörde, die Beteiligung der Marktüberwachungsbehörde in den Ländern, sind CE-Zertifizierung, fünfjährige Dokumentationen durch die Hersteller und Dienstleister, Bußgeldverfahren bei Nichteinhaltung grundsätzlich immer Bürokratie. Sie haben es gesagt, Kollegin Kliche-Behnke: Ja, wir brauchen natürlich auch Bürokratie, aber auf das Maß komme es an. Darauf werden wir ein Auge haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich klingt das trotzdem nach einer bürokratischen Belastung. Aber wir werden das dann entsprechend beobachten und sehen, wie es sich umsetzen lässt. Mein zweiter Hinweis – der ist mir wichtig –: Was nützt der barrierefreie Ticketautomat, wenn der Bahnhof nicht barrierefrei ist? Was nützt der barrierefreie Zahlautomat, wenn der Zugang zum Rathaus nicht barrierefrei ist? Und die für mich entscheidende Frage lautet: Wenn laut Statista 33 % aller Meniode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 schen mit Behinderungen allein leben und davon mehr als 60 % angeben, einsam zu sein, was nützt da der barrierefreie Onlineeinkauf, wenn der Einkauf auf dem Wochenmarkt, verbunden mit einer Vielzahl von sozialen Kontakten, nicht gleichzeitig barrierefrei ist? Wenn Maßnahmen dazu führen, Menschen noch mehr in die Einsamkeit zu treiben, müssen wir zwingend entgegenwirken. Auch das sollten wir im Auge behalten. Bei allem Willen, hier Barrierefreiheit herzustellen: In allererster Linie sind es die sozialen Kontakte, die auch eine Integration ermöglichen. Denn am Ende des Tages ist aus meiner Sicht eine Teilhabe auch mit dem vielfältigen sozialen und gesellschaftlichen Miteinander verbunden. Mahatma Gandhi hat einmal gesagt: Unsere Fähigkeit, Einheit in der Vielfalt zu erreichen, wird die Schönheit und der Test unserer Zivilisation sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Carola Wolle für die AfD-Fraktion.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist alternativlos. Er vollzieht lediglich Pflichtaufgaben der EU und des Bundes. Aber, meine Damen und Herren, gibt es weitere Gründe für die Schaffung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Onlinehandel? Die übergeordnete Behörde – so behauptet die Landesregierung – würde Sach- und Personalkosten auf Landesebene sparen. Ebenso soll die Bürokratie in Baden-Württemberg abgebaut werden. Die finanzielle Auswirkung, also die geplanten Mehrausgaben hierfür, beziffern Sie auf 700 000 € im laufenden Jahr und 1,2 Millionen € in den folgenden Jahren. Wenn Sie, Herr Minister Lucha, in den kommenden fünf Jahren rund 5,5 Millionen € an diese Behörde zahlen wollen, dann wäre eine genaue Höhe der Einsparung von Personalstellen und Sachleistungen in Euro hochinteressant. In Baden-Württemberg sind es immerhin zehn Behörden, die sich um die Belange von Behinderten kümmern. Welche Behörde wird die Sach- und Personalkosten zugunsten der Marktüberwachungsbehörde abbauen? Die Landesbehindertenbeauftragte, die kommunalen Behindertenbeauftragten oder gar das Integrationsamt? Der Steuerzahler darf gespannt sein, auch wenn er mit Sicherheit von Ihnen enttäuscht sein wird. Von den 31 Verbänden, die Sie in das Anhörungsverfahren einbezogen haben, äußerten sich nur sechs – ich wiederhole: sechs – mit einer schriftlichen Stellungnahme. Die beiden Blinden- und Sehbehindertenverbände haben sich optimistisch über die zentrale Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen und über die künftige Rechtspraxis geäußert. Von Betroffenen, die ich persönlich kenne, wird jedoch ganz klar hervorgehoben, dass die technischen Voraussetzungen für (Carola Wolle) einen barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Sehbehinderte bereits sehr gut geregelt sind. Weit weniger optimistisch klingt es dann beim Handwerkstag oder beim Industrie- und Handelskammertag. Die bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis wird noch begrüßt. Aber der zu erwartende Aufwand zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zerstört jede Hoffnung auf einen tatsächlichen Bürokratieabbau. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich wusste es!) Die künftige Marktüberwachungsbehörde soll sich auch aus Bußgeldern finanzieren. Da liegt die Befürchtung der Unternehmer sehr nahe, dass die Bußgelder ohne Augenmaß verhängt werden könnten. Ich persönlich befürchte, dass dieses neue Verwaltungsmonster Marktüberwachungsbehörde wenig oder gar nichts zur Verbesserung im Alltag der rund 960 000 Schwerbehinderten in Baden-Württemberg beitragen wird. Meine Befürchtung von Kostensteigerungen anstatt Einsparungen nährt sich auch aus zwei scheinbar winzigen Details des Gesetzentwurfs. Die Beschäftigten der Anstalt werden den Status von Beamten haben. Der Bund der Steuerzahler hat festgestellt, dass Beamte bis zu 50 % teurer sind als Angestellte. Welche besonderen Anforderungen erfüllen die künftigen Mitarbeiter der Marktüberwachungsbehörde, die den Beamtenstatus tatsächlich rechtfertigen, meine Damen und Herren? Oder bastelt die Landesregierung hier bereits ein Schlupflöchlein für abgewählte Landtagsabgeordnete, die im nächsten Frühjahr ein warmes Pöstchen benötigen? (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe von den Grünen –

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Können wir mit Ihrer Bewerbung rechnen? – Weitere Zurufe von den Grünen, u. a. des Abg. Thomas Poreski – Unruhe) In Artikel 3 des Entwurfs wird ganz am Ende festgestellt: Die Anstalt kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. So eine Ankündigung sollte jeden kostenbewussten Politiker und Steuerzahler alarmieren. Das Recht zum Einsatz externer Berater und Gutachter ist die beste Voraussetzung für eine blühende Vetternwirtschaft. Patrick Graichen lässt grüßen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Oh!) Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist aus formalen Gründen leider nicht zu stoppen. Die länderübergreifende Marktüberwachungsbehörde stellt ein weiteres Bürokratiemonster ohne sichtbaren Nutzen für das Alltagsleben Hunderttausender Behinderter dar. Die versprochenen positiven Auswirkungen auf das Wohl und die Zufriedenheit von Menschen mit Behinderungen stehen vermutlich nur auf dem Papier. Der Gesetzentwurf wird nicht zum Kosten- und Personalabbau beitragen. Er wird im Gegenteil neue Chancen der Geldverschwendung schaffen. Die AfD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Sie sind einer ganz großen Sache auf der Spur! – Gegenruf der Abg. Carola Wolle AfD: Herr Poreski, nicht jeder Weg ist gut! – Weitere Zurufe)

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Daniel Born

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache, und zwar sowohl die Aussprache hier am Pult als auch die zwischen den Bänken im Moment. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8161 zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Da erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Jetzt bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit, damit wir die nächsten elf Punkte der Tagesordnung behandeln können. Ich rufe die Punkte 9 bis 16 der Tagesordnung auf: Punkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 8. Oktober 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Evaluationsbericht zum Landesdatenschutzgesetz – Drucksachen 17/7596, 17/8152 Berichterstattung: Abg. Hans Dieter Scheerer Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 20: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH – Drucksachen 17/7869, 17/8101 Berichterstattung: Abg. Winfried Mack Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 12: Ausgaben des Landes für die Förderprogramme „Start-up BW Pre-Seed“ und „Start-up BW Pro-Tect“ – Drucksachen 17/7945, 17/8104 Berichterstattung: Abg. Rudi Fischer Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 22. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Förder- (Stellv. Präsident Daniel Born) programm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ – Drucksachen 17/7879, 17/8105 Berichterstattung: Abg. Frank Bonath Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 15: Landesinitiative Elektromobilität III – Förderung der Elektromobilität durch das Ministerium für Verkehr – Drucksachen 17/7936, 17/8102 Berichterstattung: Abg. Winfried Mack Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 30. August 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Bericht über die Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg (Subventionsbericht) – Drucksachen 17/7382, 17/8100 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu der Mitteilung der Landesregierung vom 15. November 2024 – Bericht der Landesregierung nach § 17b Absatz 4; Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes – Drucksachen 17/7861, 17/8130 Berichterstattung: Abg. Jan-Peter Röderer Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 19. Dezember 2024 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung COM(2024) 497 final (BR 592/24) – Drucksachen 17/8054, 17/8129 Berichterstattung: Abg. Sebastian Cuny Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Dann ist es so beschlossen. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 17 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/8124, 17/8125, 17/8126, 17/8127, 17/8128 Die AfD-Fraktion hat zu zwei Petitionen aus den Drucksachen 17/8125 und 17/8128 namentliche Abstimmungen beantragt. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Ich rufe zunächst die Beschlussempfehlungen auf den Drucksachen 17/8124, 17/8126 und 17/8127 auf, die nicht von Anträgen auf namentliche Abstimmung betroffen sind. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Das ist dann damit so beschlossen. Wir fahren fort mit der Drucksache 17/8125 und zuerst mit der namentlichen Abstimmung zur Petition 17/3195 mit der laufenden Nummer 21 betreffend Coronamaßnahmen. Hat der Antrag auf namentliche Abstimmung die in § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgesehene Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Dies ist definitiv der Fall. Dann trage ich Ihnen noch mal vor, was der Petitionsausschuss beschlossen hat. Der Petitionsausschuss schlägt Ihnen vor: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, wird gebeten, die Stimmkarte mit dem Votum „Ja“ einzuwerfen. Wer dagegen stimmt, wählt die Stimmkarte mit dem Votum „Nein“. Bei Stimmenthaltung verwenden Sie bitte die entsprechende graue Stimmkarte. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Bitte holen Sie sich die Stimmkarten und nehmen entsprechend an der namentlichen Abstimmung teil. (Abgabe der Stimmkarten) Ich frage: Hat mittlerweile jeder abgestimmt, der im Saal ist? (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sieht so aus!) Ich schaue zu den Schriftführern. Gehen Sie bitte zur Abstimmungsmöglichkeit. Damit schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Das Abstimmungsergebnis werde ich dann später bekannt geben. Nun bitte ich Sie, wieder Platz zu nehmen, damit wir mit der Behandlung der Tagesordnungspunkte fortfahren können. (Unruhe – Abg. Gabriele Rolland SPD: Die CDU hat noch Diskussionsbedarf! – Glocke des Präsidenten) – Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich darf noch einmal darum bitten – wer noch an den Abstimmungen teilnimmt, die wir jetzt noch machen –, entsprechend Platz zu nehmen. Nun rufe ich die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8125 auf. Das sind die Petitionen mit den Nummern 1 bis 20 und 22. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. Nun muss ich kurz die Sitzung unterbrechen, bis die Wahlurne für die nächste namentliche Abstimmung frei ist, dann können wir zu dieser schreiten. Es kann sich nur um Minuten handeln, aber ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 16:05 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 16:07 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere Beratung fort. Als Nächstes beschäftigen wir uns mit der Drucksache 17/8128 und zuerst mit der namentlichen Abstimmung zur Petition 17/2764 mit der laufenden Nummer 1 betreffend Errichtung von Flüchtlingsunterkünften. Auch hier frage ich, ob der Antrag auf namentliche Abstimmung die Zustimmung von fünf Abgeordneten hat? – Das ist der Fall. Der Petitionsausschuss schlägt Ihnen Folgendes vor: Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen hinsichtlich des Aspekts, die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und den Abstand zur Gaststätte zu wahren. Im Übrigen kann der Petition nicht abgeholfen werden. Wer dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zustimmt, den darf ich bitten, die Stimmkarte „Ja“ einzuwerfen. Wer dagegen stimmt, wirft bitte die Stimmkarte „Nein“ ein, und wer sich enthalten möchte, wirft die graue Karte ein. – Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Ich stelle die Frage, ob sich alle an der Abstimmung beteiligt haben, die hier im Saal sind. – Ich glaube, das ist der Fall. Ich sehe auch die Schriftführer. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. (Unruhe) – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die an der weiteren Beratung teilnehmen, Platz zu nehmen. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Noch einmal der Hinweis: Wir setzen jetzt die Beratungen fort. Wer an diesen Beratungen teilnehmen möchte, den bitte ich, Platz zu nehmen. Wer Gesprächsbedarf hat, den bitte ich, die Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern. Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Das Abstimmungsergebnis gebe ich Ihnen später bekannt. Ich rufe nun die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8128 auf. Dies sind die Petitionen mit den Nummern 2 bis 7. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Das ist so beschlossen. Tagesordnungspunkt 17 ist damit vorläufig beendet. Wir haben ja noch zwei Abstimmungsergebnisse nachzutragen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/8019 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den zuständigen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Der unter Punkt 19 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Nun müssen wir noch kurz warten, bis die Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 16:13 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 16:18 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/8124, 17/8125, 17/8126, 17/8127, 17/8128 Ich gebe nun die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt. An der Abstimmung zur Petition 17/3195 haben sich 136 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 107 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 25 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich vier Abgeordnete. Der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ist somit zugestimmt. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Saskia Frank, Silke Gericke, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Marion Gentges, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Dr. Reinhard Löffler, Cornelia von Loga, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Nicole Razavi, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Willi Stächele, Andreas Sturm, Tobias Vogt, Guido Wolf. (Stellv. Präsident Daniel Born) SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Stephen Brauer, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert. AfD: Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Der Stimme e n t h a l t e n haben sich: FDP/DVP: Frank Bonath, Julia Goll, Dr. Timm Kern, Nico Weinmann. * An der Abstimmung zur Petition 17/2764 haben sich 135 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 108 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 27 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich kein Abgeordneter. Auch hier ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zugestimmt. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Saskia Frank, Silke Gericke, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Reinhold Pix, Tho-Schluss: iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 mas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Dr. Reinhard Löffler, Cornelia von Loga, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Nicole Razavi, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Willi Stächele, Andreas Sturm, Tobias Vogt, Guido Wolf. SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Rudi Fischer, Julia Goll, Jochen Haußmann, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Dennis Klecker, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. * Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 19. Februar 2025, um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich, schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag und Abend. Machen Sie etwas daraus. Bis dann! 16:20 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE Nachwahlen im Oberrheinrat Funktion scheidet aus (* wegen Manda mit Ablauf des 3 stellvertretendes Mitglied Bogner-Unden 29.1.2025 Andreas Schwarz und Fraktion ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Anlage 1 zur Wahl vorgeschlagen atsniederlegung 31.12.2024) n* Höh Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl der stellvertretenden parlamentarischen Mitglieder B Funktion zur Wahl vor stellvertretendes Mitglied Dr. Balzer stellvertretendes Mitglied Eisenhut 29.1.2025 Anton Baron und Fraktion iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Anlage 2 Baden-Württembergs in den Oberrheinrat rgeschlagen

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