Thomas Blenke
Das kann der Betreiber, meine ich, selbst machen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Was aber den Ausbildungsberuf „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ – früher hat man, meine ich, „Bademeister“ gesagt – angeht: Das ist ein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf. Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung. Ich erspare Ihnen jetzt – ich habe es dabei –, dass ich die Ausbildungsinhalte genau aufliste. Da ist aber eben auch dieser Rettungs- und Hilfeteil mit dabei, mit zum Teil sehr hohen Anforderungen. Man muss also auch relativ tief tauchen können. Man muss in Klamotten abschleppen können – innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Strecke. Das könnte ich Ihnen alles vorlesen. Das ist da alles geregelt. Das ist, wie ich höre, momentan in der Diskussion hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Änderung dieser Ausbildungsverordnung. Aber ansonsten ist es so: Die Ausbildung der Rettungsschwimmer wird von den Organisationen selbst erledigt. Da möchten wir uns seitens des Landes – ich denke, das ist auch in Ihrem Sinn – nicht unbedingt einmischen.
