Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es ist auch eine Punktlandung. Die Fragestunde ist damit auch vom Zeitablauf hiermit beendet. Ich danke Ihnen und will auch gleich darauf hinweisen: Wenn die Fragestellerinnen und Fragesteller damit einverstanden sind, werden die übrigen Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Das betrifft die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 10 bis einschließlich der neuen Ziffer 15. Sie kennen das übliche Verfahren. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – Z u k ü n f t i g e E n t - w i c k l u n g d e r B a h n s t r e c k e C r a i l s - h e i m – E l l w a n g e n iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 a) Besteht die Möglichkeit, auf der Bahnstrecke Crailsheim– Ellwangen zusätzliche Bahnhalte einzurichten? b) Welche weiteren Bahnhalte hält die Landesregierung auf dieser Strecke für sinnvoll? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Der Ostalbkreis hat eine „SPNV-Ergänzungsstudie zur Entwicklung des Schienenkorridors Stuttgart–Nürnberg“ beauftragt und dem Verkehrsministerium Ende vergangenen Jahres deren Ergebnis vorgelegt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass zusätzliche Bahnhalte in Stimpfach und Jagstheim technisch und betrieblich machbar wären. Die Bestätigung der fahrplantechnischen Machbarkeit auf der eingleisigen Strecke obliegt jedoch der DB InfraGO als Infrastrukturbetreiberin. Eine solche Prüfung ist mangels konkreter Planungen noch nicht erfolgt. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist ein Wirtschaftlichkeitsnachweis. Laut Studie würden sich die Investitionen in die Infrastruktur nur bei einer Bedienung der neuen Halte im Stundentakt als wirtschaftlich erweisen. Eine langfristige Perspektive für die Einrichtung weiterer Haltepunkte an der Jagstbahn und die Einrichtung eines Stundentakts für diese Halte kann das Verkehrsministerium nur im Zusammenhang mit dem sogenannten Zukunftsfahrplan geben, der derzeit erarbeitet wird. Zu b: Aufgrund der Nähe zur Bahnlinie würden auch Haltepunkte in Ellwangen-Rindelbach und Crailsheim-Süd grundsätzlich in Betracht kommen. Ein Haltepunkt in Ellwangen-Rindelbach ist laut der Studie des Ostalbkreises aufgrund der Lage in einer Kurve technisch nicht umsetzbar. Die Lage in einer Kurve spricht auch gegen eine Realisierung eines Haltepunkts in Crailsheim-Süd. Generell muss bei neuen Haltepunkten deren Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu deren Kosten und den betrieblichen bzw. fahrplantechnischen Rahmenbedingungen stehen. Insofern sollten auch aus Sicht des Verkehrsministeriums in erster Linie die beiden Haltepunkte weiter geprüft werden, die die Studie des Ostalbkreises identifiziert hat. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . K l a u s H o h e r F D P / D V P – W e i t e r e n t w i c k l u n g d e s K o r m o r a n m a n a g e m e n t s a) Wie ist der aktuelle Stand der unter den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen für ein zeitgemäßes Kormoranmanagement des am 31. Januar 2024 im Landtag beschlossenen Änderungsantrags Drucksache 17/6185 zum Antrag Drucksache 17/5748? b) Welche Schritte plant die Landesregierung, um das Kormoranmanagement während ihres einjährigen Vorsitzes der Internationalen Bodensee-Konferenz weiterzuentwickeln? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Fragen aus Landtagsdrucksache 17/6185 (Änderungsantrag GRÜNE und CDU): 1. den Zeitplan darzulegen für den Einstieg in ein länderübergreifendes und koordiniertes Kormoranmanagement am Bodensee mit dem Ziel einer wirksamen Be- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie standsregulierung, wie es in den unter Beteiligung der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) erarbeiteten Konsensformulierungen zum Abschluss des Dialogprozesses ‚Kormoran und Fisch‘ festgehalten ist; Das Projekt liegt im Zeitplan. Am 3. Februar 2025 wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projektskizze für ein INTERREG-Projekt „Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee“ bei der INTERREG-Geschäftsstelle fristgerecht eingereicht. Die Maßnahmenpakete für die Projektskizze wurden in den letzten Monaten vom Auftragnehmer Büro Walser in Abstimmung mit betroffenen Akteuren aller Anrainerstaaten und unter Begleitung eines Expertenkreises sowie der beiden Ministerien erarbeitet. Alle Anrainerstaaten haben eine finanzielle Beteiligung am Projekt zugesichert. MLR und UM werden als Antragsteller fungieren. In sechs bis acht Wochen ist mit einer Antwort von INTERREG zu rechnen, ob zu einer Antragstellung aufgefordert wird oder nicht. Sollte ein Antrag gestellt werden, wird über dessen Bewilligung bis zum Sommer 2025 entschieden, sodass ein INTERREG-Projekt voraussichtlich im vierten Quartal 2025 starten und bis Ende 2027 (Ende der Förderperiode) laufen könnte. Die technische Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Drohnentechnologie zur Manipulation des Brutbestands von Kormoranen wurde ebenfalls erfolgreich abgeschlossen und kam zu dem Ergebnis, dass eine technische Machbarkeit besteht. Ein Testflug mittels einer modifizierten Agrardrohne zum Einölen von Eiern in Gelegen verlief erfolgreich. Die konkrete pilothafte Anwendung der Drohnentechnologie an einer Kormorankolonie im Bodensee ist ein Maßnahmenbaustein des zuvor genannten INTERREG-Projekts. 2. in einem zukünftigen Schritt die Kormoranverordnung dahin gehend umzusetzen, dass Abschüsse (‚letale Kormoranvergrämungen‘) zum Schutz gefährdeter Fischarten sowie zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen auch in Schutzgebieten gestattet werden können und ... Die bereits berichteten Abstimmungen zwischen UM und MLR hinsichtlich einer Herangehensweise für eine koordinierte überregionale Kormoranvergrämung zum Schutz gefährdeter Fischarten auf der Ebene der Regierungspräsidien, welche auch möglicherweise notwendige Vergrämungen in Schutzgebieten beinhaltet, dauern derzeit noch an, da die Priorität von MLR und UM in der Kormoranthematik in den letzten Monaten auf der Bodenseeregion und dem dort laufenden Projekt lag. 3. die von der EU-Kommission genehmigte ‚Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur‘ in Baden-Württemberg umzusetzen und durch Kormorane verursachte Schäden in Fischerei- und Aquakulturbetrieben zu entschädigen. Ergänzend zu den im Rahmen der Berichtspflicht im Juni 2024 bereits angegebenen Schritten ist Folgendes zu ergänzen: Das zuständige Fachreferat im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat einen ersten Entode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 ewirtschaft) wurf für eine Verwaltungsvorschrift zum Ausgleich von durch geschützte Arten verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden erarbeitet und der Hausspitze zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Der Vorgang ruht, da momentan keine Haushaltsmittel vorhanden sind, um entsprechenden Anträgen auf Entschädigungsleistungen nachkommen zu können. Zu b: Die Landesregierung strebt eine Umsetzung des INTER-REG-Projekts zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee an. Der Fokus wird auf der Beantragung und der Durchführung mit Projektstart im letzten Quartal 2025 liegen, sofern Baden-Württemberg zu einer Antragstellung aufgefordert wird (siehe Antwort zu Frage a Ziffer 1). M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r a n k B o n a t h F D P / D V P – Ö k o l o g i s c h e F l u - t u n g e n a m S t a n d o r t W y h l / W e i s w e i l a) Welche spezifischen Vorbehalte gegen die vorgeschlagene Kombination aus Schlutenlösungen und ökologischer Waldbewirtschaftung im Kontext der Planung des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil hält die Landesregierung für berechtigt, insbesondere hinsichtlich der Eignung des Vorschlags als Alternative zu ökologischen Flutungen im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms? b) In welcher Weise wurden bei der Planung des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms die umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Kritik durch die Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil“ und die betroffenen Gemeinden berücksichtigt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Das Ziel der „Ökologischen Schlutenlösung“ ist, so wie diese im Verfahren für den RHR Wyhl/Weisweil von den Gemeinden und der Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil so nitt e. V.“ vorgeschlagen wurde, dass bei erhöhter Durchströmung der Gewässer nahezu keine flächigen Überflutungen im Rückhalteraum auftreten. Wie die Erfahrungen aus den natürlichen Auen und anderen Rückhalteräumen – wie den z. B. seit über 35 Jahren betriebenen Poldern Altenheim – zeigen, können sich Lebensgemeinschaften, die mit Überflutungen zurechtkommen, nur bei regelmäßigen, flächigen Überflutungen entwickeln und auch dauerhaft in einem Gebiet halten. Bei der Schlutenlösung soll das Wasser hingegen möglichst nur in den Gewässern abfließen und nicht über die Ufer treten. Mit ökologischen Flutungen lässt sich somit vermeiden, dass die Natur durch Hochwassereinsätze wiederkehrend erheblich Schaden nimmt. Mit der Ökologischen Schlutenlösung kann jedoch die gesetzliche Pflicht zur Vermeidung von wiederkehrenden Schäden durch die Hochwassereinsätze nicht im rechtlich geforderten Maß erfüllt werden. Dies liegt vor allem daran, dass die flächige Überflutung nicht stattfindet. Anders ausgedrückt ist die Schlutenlösung Teil der ökologischen Flutungen und unterscheidet sich von ökologischen Flutungen nur an 19 Tagen im Jahr – im langjährigen statistischen Mittel –, an denen diese in die Fläche reichen. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energ Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in sei- nen Urteilen zum RHR Elzmündung und zum RHR Bellenkopf/Rappenwört die ökologischen Flutungen naturschutzrechtlich als zwingend notwendige Vermeidungsmaßnahme und gleichzeitig als Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten Eingriffe in Natur und Landschaft beurteilt. Die vorgeschlagenen waldwirtschaftlichen Maßnahmen, um einen hochwassertoleranten Wald zu schaffen, sind unterstützend hilfreich, um Absterbeerscheinungen nicht überflutungstoleranter Baumarten durch die vorsorgliche Entnahme dieser Baumarten zu vermeiden. Sie lassen aber alle anderen Pflanzen und Tiere im RHR außer Acht. Die erforderliche Umgestaltung zu einem überflutungstoleranten Naturraum würde nicht in vollem Umfang erfolgen. Alle anderen, nicht hochwassertoleranten Lebewesen – Pflanzen, Tiere, Pilze, Flechten – würden weiterhin durch seltene Hochwassereinsätze erheblich beeinträchtigt werden. Hochwassertolerante Tier- und Pflanzenarten könnten sich nicht etablieren, überflutungstolerante Lebensgemeinschaften nicht entwickeln. Bis zur Ausbildung an den Standort angepasster und überflutungstoleranter Wälder wird es in der Übergangszeit zu einer unterschiedlich starken Schädigung der aktuellen Waldbestände kommen. Der Prozess der Anpassung wird durch die ökologischen Flutungen begünstigt und sorgt dafür, dass sich angepasste Arten besser und schneller entwickeln können. Ohne diese Anpassung kann es nach jedem seltenen Hochwasserereignis zu starken Schädigungen der bestehenden Wälder kommen. Zu b: Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil wurde der Vorschlag für eine Schlutenlösung intensiv und gleichwertig zu den ökologischen Flutungen abgeprüft. Das Ergebnis des UVS-Gutachters ist, dass die Schlutenlösung auch kombiniert mit waldwirtschaftlichen Maßnahmen dem Vorsorgeprinzip des Naturschutzrechts und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht in dem erforderlichen und möglichen Maß Rechnung trägt. Die UVS kommt zu dem Schluss, dass – nur – mit dem vorgesehenen Zusammenspiel von Hochwasserrückhalt und ökologischen Flutungen einerseits das Hochwasserschutzziel erreicht und andererseits die Schutzgüter innerhalb des Rückhalteraums nicht erheblich beeinträchtigt werden. Entsprechend werden die Planungen als umweltverträglich eingestuft. Neben diesem zentralen Thema „Vorbereitung auf den Hochwasserrückhalt“ durch ökologische Flutungen oder eine Schlutenlösung waren im Zuge der Planung unterschiedlichste Themen Gegenstand von insgesamt zehn projektbegleitenden Arbeitsgruppensitzungen und weiteren Gesprächen mit den Gemeinden, Vereinen, Verbänden und der Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil so nitt e. V.“, darunter u. a. der Umgang mit den zu erhöhenden Rheinstraßen, der Erhalt von Alleebäumen und der Schutz vor ansteigendem Grundwasser beim Betrieb des Rückhalteraums. All diese Fragen wurden durch das Regierungspräsidium Freiburg abgearbeitet und nach Möglichkeit in die Planung übernommen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Z a h l d e r A n - t r ä g e z u r K o r r e k t u r d e r B o d e n r i c h t - w e r t e iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 giewirtschaft) a) Wie viele Anträge zur Korrektur von Bodenrichtwerten sind bislang sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ betrachtet zur Zahl der ausgestellten Grundsteuerwertbescheide bei den Finanzämtern eingegangen? b) Wie viele der eingereichten Anträge zur Korrektur der Bodenrichtwerte wurden von den Finanzämtern nach aktuellem Stand positiv beschieden, abgelehnt oder befinden sich noch in Bearbeitung? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen: Die Festlegung der Bodenrichtwertzonen und die Ermittlung der Bodenrichtwerte steht ausschließlich den Gutachterausschüssen als von der Finanzverwaltung unabhängigen Gremien zu. Die Finanzämter sind an die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte gebunden, das heißt, sie sind grundsätzlich nicht befugt, von diesen Werten abzuweichen. Aus diesem Grund sind die Finanzämter für Anträge zur Korrektur von Bodenrichtwerten auch nicht die richtigen Adressaten. Vor diesem Hintergrund werden durch die Finanzämter entsprechende Anträge zahlenmäßig auch nicht erfasst. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – E i n f l u s s d e r L a n d e s r e g i e r u n g a u f d e n S t r o m ü b e r - t r a g u n g s n e t z a u s b a u a) Inwiefern führt die Landesregierung direkt mit der TransnetBW Gespräche über die Finanzierung und den Ausbau der Stromübertragungsnetze innerhalb Baden-Württembergs sowie deutschlandweit? b) Inwiefern nimmt sie über ihre Beteiligung an der EnBW oder über die LBBW Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen der TransnetBW oder deren Finanzierung? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen: Die Arbeitsebene des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft führt mit der TransnetBW GmbH sowohl anlassbezogen als auch regelmäßig (vier Mal pro Jahr) Gespräche zu deren Ausbauvorhaben durch. Soweit baden-württembergische Interessen berührt sind, wird dabei auch der deutschlandweite Ausbau der Stromübertragungsnetze erörtert. Entsprechende Gespräche werden auch mit dem zweiten Übertragungsnetzbetreiber in Baden-Württemberg, der Amprion GmbH, geführt. Daneben ist die Arbeitsebene des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in das gemeinsame Controlling des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der Bundesnetzagentur, der Länder und der Übertragungsnetzbetreiber zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans eingebunden. Die Arbeitsebene des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist ferner Mitglied beim Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur gemäß § 32 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG). Hinsichtlich der Einflussnahme des Landes als Aktionär der EnBW AG muss ich Ihnen mitteilen, dass Unternehmensentscheidungen und auch Finanzierungsfragen der TransnetBW GmbH nicht in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen. Dies ist aber das einzige Organ einer Aktiengesellschaft, (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen) in dem der Aktionär seine Mitverwaltungsrechte aus seinen Aktien ausüben kann. Der Aktionär Land übt somit keinen Einfluss auf Entscheidungen der oder betreffend die Transnet-BW GmbH aus. Dies gilt auch für die Zuständigkeit der Hauptversammlung der LBBW, in der die Befugnisse der Träger im Rahmen der Hauptversammlung auf die typischen Aufgaben einer Hauptversammlung nach dem Aktienrecht, insbesondere Informationsrechte und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, beschränkt sind. Die Zuständigkeit für die operative Geschäftsführung liegt beim Vorstand. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R u b e n R u p p A f D – S t r a f f ä l l i g e M i t g l i e d e r e i n e r s y r i s c h e n F a m i l i e i n S t u t t g a r t a) Warum werden die straffällig gewordenen Mitglieder einer durch zahlreiche Straftaten bekannten Stuttgarter Syrerfamilie nicht abgeschoben? b) Wo hat sich die Landesregierung wie eingesetzt, um Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen? Schriftliche Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration: Zu a: Die aus Syrien stammende Familie kam zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland. Das Familienoberhaupt hat drei Ehefrauen, mit denen es 13 gemeinsame Kinder hat, von denen der Großteil polizeibekannt ist. Besonders auffällig ist der 17-jährige Sohn, der in zweieinhalb Jahren 34 Straftaten begangen hat und sich derzeit wegen eines Messerangriffs in Untersuchungshaft befindet. Zwei Brüder (19 und 21 Jahre) wurden ebenfalls wegen Messerangriffen verurteilt und befinden sich in Haft. Gegen einen in Haft befindlichen 18-jährigen Sohn wird momentan wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem AG Stuttgart Anklage erhoben. Insgesamt werden verschiedenen Mitgliedern der Familie mindestens 154 Straftaten zur Last gelegt, darunter 47 Körperverletzungen (davon 22 gefährliche), elf Bedrohungen, zwei Raube, drei räuberische Diebstähle und ein Fall von Einschleusen von Ausländern. Mehrere Familienmitglieder befinden sich in der Bearbeitung des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“. Trotz der Vielzahl von Delikten ist eine Abschiebung bei allen Familienmitgliedern aufgrund bestehender Bleiberechte bzw. Abschiebungsverbote derzeit noch nicht möglich. Hier sind zunächst entsprechende strafrechtliche Verurteilungen erforderlich. Den Familienangehörigen wurde entweder der Flüchtlingsschutz gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes oder der subsidiäre Schutz gemäß § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt. Die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes eines Familienmitglieds wurde aufgrund eines Ausschlusstatbestands durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits widerrufen und ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Syrien festgestellt. Ein Familienmitglied ist bestandskräftig ausgewiesen und verfügt aufgrund eines vorliegenden Flüchtlingsstatus über eine Duldung. Insgesamt kann derzeit noch keines der Familienmitglieder abgeschoben werden. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Ungeachtet der noch ausstehenden Strafverfahren ist es nach dem Ende des Assad-Regimes nun am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Schutzstatus bzw. die Abschiebungsverbote auch dieser Familie schnellstmöglich zu überprüfen und neu zu bewerten. Aber auch bei vollziehbar ausreisepflichtigen syrischen Staatsangehörigen scheitert eine Aufenthaltsbeendigung jedoch daran, dass Abschiebungen nach Syrien derzeit entweder bereits rechtlich aufgrund eines festgestellten Abschiebungsverbots oder aber tatsächlich mangels Unterstützung durch den Bund nicht durchführbar sind. Der Bund ermöglicht derzeit faktisch keine Abschiebungen nach Syrien. Zu b: Im Zeitraum von 2012 bis 2020 wurde seitens des Bundes ein Abschiebungsstopp für Rückführungen nach Syrien verhängt. Seit dem 1. Januar 2021 besteht dieser generelle Abschiebungsstopp nicht mehr. Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat seither bereits mehrfach an das Bundesministerium des Innern und für Heimat appelliert, die Rückführungen schwerer Straftäter und Gefährder auch nach Syrien wieder aufzunehmen und die dafür erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Es ist vor dem Hintergrund der massiven Straftaten gegen Leib und Leben und die sexuelle Selbstbestimmung und zutage getretener Anschlagsplanungen nicht richtig, dass selbst bei Gefährdern und schweren Straftätern Rückführungen in Länder wie Syrien mangels der erforderlichen Unterstützung des Bundes weiterhin nicht erfolgen. Dies gilt umso mehr bei Gefährdern und schweren Straftätern, bei denen durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Abschiebungsverbote festgestellt sind, eine Abschiebung mithin rechtlich zulässig wäre. Auch bei der Befassung zu dieser Frage im Rahmen der Innenministerkonferenz hat sich die Landesregierung wiederholt dafür eingesetzt, die Rückführung schwerer Straftäter und Gefährder nach Syrien wieder zu ermöglichen. Ferner hat das Land Baden-Württemberg am 17. Oktober 2024 den Entschließungsantrag „Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten“ in den Bundesrat eingebracht und dort die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Steuerung der Migration und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit auf Bundesebene zu ergreifen. U. a. wurde die Bundesregierung hier auch aufgefordert, unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten unverzüglich Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen. Bundesinnenministerin Faeser hat sich jüngst dafür ausgesprochen, Straftäter und Islamisten schnellstmöglich nach Syrien abzuschieben. Dieser Ankündigung sollten nun auch Taten folgen. *
