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Muhterem Aras

30.01.2025 Sitzungen 17/115

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/8182. Bei dem Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/8182, handelt es sich um einen Beschlussantrag, der sich in Abschnitt I mit einem Feststellungsteil an den Landtag und in Abschnitt II mit einem Ersuchen an die Landesregierung richtet. Ich lasse darüber insgesamt abstimmen. Wer dem Antrag der FDP/DVP-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz für das schnellere Bauen – Drucksache 17/8022 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Razavi. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.) Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bauen und Wohnen sind ganz zentrale Themen unserer Zeit. Sie berühren die Lebenspläne der Menschen, sie berühren die Zukunft unserer Städte und Gemeinden und vor allem auch die Stärke unserer Wirtschaft. Mit einer modernen, mit einer sehr schlanken Landesbauordnung werden wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen dafür besser und vor allem deutlich unbürokratischer werden. Ich freue mich, Ihnen heute unseren Gesetzentwurf für eine sehr weitreichende Reform der Landesbauordnung vorstellen zu können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Mit dieser Reform, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werden wir Bauen und Sanieren in Baden-Württemberg schneller machen, wir werden es einfacher machen, und wir werden es dadurch auch günstiger machen. Diese Reform ist keine Schönheitsreparatur, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Reform ist eine echte Grundsanierung. Sie betrifft nicht das Kleingedruckte, sondern sie betrifft das Eingemachte, und sie markiert einen echten Paradigmenwechsel. Wir fragen nicht mehr zuerst: Was könnte denn alles gegen ein Bauvorhaben sprechen? Wir fragen viel lieber: Wie können wir endlich den Weg frei machen? Wir stellen mit dieser Reform die Hebel auf Ermöglichen. Das heißt aber auch: raus aus der Komfortzone. Denn ohne die Bereitschaft zu Neuem, ohne die Kraft zur Innovation und zur Eigenverantwortung, ohne Mut zu mehr Freiheit werden wir beim Bauen nichts zum Besseren verändern können. Deshalb trägt der Gesetzentwurf eine ganz klare Handschrift: Verfahren vereinfachen, Regelungen entschlacken, Baustandards absenken. Wir alle kennen die aktuell wirklich sehr schwierige Lage der Bauwirtschaft und derer, die bauen und sanieren wollen. Bauen rechnet sich aktuell kaum noch, und zwar für niemanden. Immer mehr Menschen sind von den hohen Mieten überfordert und können sich ihren Traum vom Eigenheim nicht verwirklichen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir keinesfalls hinnehmen. Dazu tragen gerade auch die viel zu langen Genehmigungsverfahren bei. Sie sind gerade auch ganz unnötige Kostentreiber. Deshalb wollen wir die Verfahren straffen, vereinfachen und klar strukturieren. Mein Ziel ist: Wer bauen will, wer sanieren will, der soll deutlich schneller zu seinem Baurecht kommen und darf nicht monatelang im Verfahren hängen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Die Reform für schnelleres Bauen ist die bedeutendste LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode, aber, wie wir wissen, sie ist nicht die erste. Wir haben die LBO ja schon dreimal geändert. Wir haben Erleichterungen für Aufstockungen geschaffen, die Voraussetzungen für den Mobilfunkausbau verbessert, und wir haben die LBO fit gemacht für das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Mit dieser Reform gehen wir jetzt noch einen ganz gewaltigen Schritt weiter. Sie bringt grundlegende Änderungen im Bauordnungsrecht, und sie wird auch eine ganz neue Kultur in der Baurechtsverwaltung schaffen. Was tun wir? Zunächst machen wir das Baugenehmigungsverfahren selbst deutlich schneller und besser. Wir werden das vereinfachte Verfahren ausweiten. Für viele Bauvorhaben bedeutet das: weniger Prüfaufwand, deutlich verkürzte Fristen und dann eine schnellere Baugenehmigung. Zeitlich spart das vereinfachte Verfahren mindestens einen Monat im Vergleich zum Vollverfahren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Es beschränkt die Prüfung auf das Wesentliche wie etwa die Abstandsflächen oder das Bauplanungsrecht, und – das ist mir ebenso wichtig – es entlastet die Behörden in ihrem Routinegeschäft. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Flankiert wird das vereinfachte Verfahren durch die neue Genehmigungsfiktion für alles außer Sonderbauten. Das bedeutet: Bei Entscheidungsreife wird das Verfahren nach drei Monaten beendet sein. Sobald also ein Antrag vollständig inklusive der geforderten Stellungnahmen vorliegt, läuft die Uhr. Spätestens nach drei Monaten ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen gilt das Projekt dann auch als genehmigt. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Das heißt also: Was nicht ausdrücklich gestoppt wird, darf dann automatisch nach drei Monaten gebaut werden. Genehmigungsfiktion heißt allerdings selbstverständlich auch nicht, dass alles plötzlich irgendwie erlaubt ist. Planer und Bauherren müssen sich natürlich an das Baurecht halten. Ich vergleiche das mal mit einem Beispiel, das wir alle ganz gut kennen. Wenn ich mich ins Auto setze, überprüft ja auch kein Beamter, ob ich mich angeschnallt habe. Die Gurtpflicht gilt sowieso. Das heißt auch mit Blick auf die Architektinnen und Architekten: Sie kennen die rechtlichen Vorgaben, sie sind die Fachleute; deswegen können wir auch erwarten, dass sie in der Lage sind, rechtskonforme Pläne zu machen und vorzulegen, und zwar, weil sie dazu ohnehin schon heute gesetzlich verpflichtet sind. Wir wollen mit dieser LBO-Reform weniger Bürokratie und damit mehr Freiheit. Aber mehr Freiheit heißt eben auch mehr Verantwortung. Und wer diese Freiheit nicht will, dem geben wir die Wahl. Die Bauherren können selbst entscheiden, ob sie die Genehmigungsfiktion nutzen oder lieber doch auf den üblichen Baurechtsbescheid warten wollen. Das bedeutet, dass (Ministerin Nicole Razavi) wir damit maximale Beschleunigung und maximale Flexibilität erreichen. (Beifall bei der CDU und der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) In einem dritten Punkt schaffen wir eine Regelung zur Typengenehmigung und ermöglichen dadurch, dass das serielle Bauen in Baden-Württemberg endlich viel, viel einfacher wird. Wir werden auch – das ist mir ganz persönlich sehr wichtig – das bau- und denkmalrechtliche Widerspruchsverfahren abschaffen. Bauherren sparen damit im Schnitt ein Jahr Zeit. Das muss man sich wirklich vor Augen führen: ein Jahr Zeit zwischen dem Bauantrag und dem Baubeginn. Wir alle wissen: Zeit ist Geld. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Weil einige befürchten, dass damit die Zahl der Klagen steigen könnte, haben wir hier vorgebaut. Um das abzufedern, erhalten die Verwaltungsgerichte insgesamt acht zusätzliche Richterstellen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich meiner Kollegin Marion Gentges für ihre Unterstützung bei dieser wichtigen Änderung danken, dass sie das mitträgt, und auch dem Innenminister, der uns hier stark unterstützt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Tayfun Tok und Cindy Holmberg GRÜNE) Denn damit werden die Baukammern natürlich personell entscheidend gestärkt. Wichtig ist mir: Wir nehmen damit keine Rechte. Das zu betonen ist mir ganz wichtig. Der Rechtsschutz bleibt für jedermann garantiert und erhalten. Wir schaffen so für alle Beteiligten schneller Rechtssicherheit. Der zweite Bereich der Reform zielt auf den Abbau baulicher Standards. Für Nutzungsänderungen wie etwa von Gewerbe zu Wohnraum ist kein Bauantrag mehr notwendig. Auch das Bauen im Bestand werden wir weiter vereinfachen und Bürokratie abbauen. Bei Aufstockungen oder beim Dachgeschossausbau wird es keine zusätzlichen Brandschutzanforderungen mehr geben. Wir ermöglichen damit Nachverdichtung; wir helfen – das ist das Entscheidende – den Eigentümerinnen und Eigentümern, denen, die sanieren wollen, denen, die Wohnraum schaffen wollen, deutlich schneller und deutlich günstiger zu ihrem Ziel zu kommen. Das schafft Wohnraum, und das ist unser Hauptziel. Die Landesbauordnung wird also zu einer echten Umbauordnung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Denn wir alle wissen: Vor allem im Bestand spielt die Musik. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir flexibilisieren die Regeln bei der Kinderspielplatzpflicht. Statt selbst ein Spielgerät zu bauen, können Bauherren eine Ablöse zahlen und so mehr Fläche zur Bebauung verwenden. Die Kommunen haben auch einen Vorteil davon. Sie können die Ablöse dann besser für den Ausbau ihrer vollwertigen Spielplätze verwenden. Davon profitieren wirklich alle. Wir machen damit endlich Schluss mit den Friedhöfen der traurigen Federtiere der Vergangenheit, die verrostet und ungenutzt nur herumstehen. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleichtern als erstes Bundesland ganz gezielt den Bau von Ladestationen für E-Autos. Ich finde, das steht dem Automobilland Baden-Württemberg auch wirklich sehr gut zu Gesicht. Außerdem erleichtern wir den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen, damit die Energiewende auch wirklich gelingen kann. Sie sehen also: Unsere LBO-Reform wirkt breit. Sie hilft bei vielen sehr wichtigen Themen, die Dinge auch wirklich in Schwung und auch wirklich in Bewegung zu bringen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat klar gezeigt: Wir sind damit auf dem richtigen Weg. 71 Verbände haben Stellung genommen, und die Resonanz ist im Tenor durchweg sehr, sehr positiv, was uns natürlich freut. Erst vor wenigen Tagen hat uns die Bauwirtschaft noch einmal ausdrücklich Rückendeckung gegeben, uns gelobt, dass wir bei der Digitalisierung und Vereinfachung genau das Richtige unternehmen. Auch die Wohnungswirtschaft ist mit an Bord, wie auch der Normenkontrollrat, auch vom Gemeindetag kam viel Beifall. Klar ist aber auch: Wir werden mit dieser Reform nicht alle Probleme beim Bauen lösen können. Aber wir werden enorm viele Hürden abbauen, absenken, Wege frei und Bauen wieder deutlich attraktiver machen. Wer in diesen Zeiten baut, den müssen wir unterstützen und dürfen ihn nicht gängeln. Dafür trete ich ein, das halte ich für extrem wichtig. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen: Es gab in der Vergangenheit, in jeder Legislaturperiode, schon viele LBO-Änderungen. Wir müssen uns aber eingestehen: Am Ende kamen immer noch mehr Vorschriften dazu, und wir haben unser Ziel eines Bürokratieabbaus, einer Vereinfachung nicht wirklich geschafft. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kehren wir jetzt mit dieser LBO-Änderung um. Wir lichten den Vorschriftendschungel und wir bringen echtes Tempo in das System. Wir geben Vertrauen und Verantwortung dorthin zurück, wo sie auch wirklich hingehören. Wir zeigen damit: Entbürokratisierung und Beschleunigung sind auch in Deutschland im Jahr 2025 möglich, wenn man es wirklich will. Es geht nicht nur um Paragrafen, es geht um die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung, es geht um bezahlbaren Wohnraum, und es geht um die Lebensqualität der Menschen in Baden-Württemberg. Hierfür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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