Andreas Schwarz
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uff, Herr Kollege Dr. Rülke. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich weiß! Das schmerzt mich auch!) Wenn der Landtag größer wird, müssen wir darüber nachdenken, was wir tun. Die sogenannte Plafondierung wäre eine Möglichkeit; davon habe ich gesprochen. Wovon ich nie gesprochen habe, war, das Wahlrecht ohne Not, rein aus Spekulation sofort zu ändern. Das, Herr Kollege, was Sie in den Raum stellen, ist eine Legende. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sie wollen das Wahlrecht allein aufgrund von Annahmen und Behauptungen ändern. Wir hingegen orientieren uns an dem, was Fakt ist. Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidung bei der Landtagswahl im März 2026. Das Ergebnis kennen wir erst dann, wenn alle Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung gefällt haben. Dann haben wir ein Ergebnis. Dann schauen wir uns dieses Ergebnis an. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Denn wir wissen momentan einfach nicht, wohin das führt. Es führt möglicherweise zu einem anderen Ergebnis. Wir wissen es aber aktuell nicht. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Wenn wir wissen, wohin uns dieses Landtagswahlrecht geführt hat, dann handeln wir; denn man geht nichts an, wenn iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 man nicht weiß, was es bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Aber selbstverständlich! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Ich finde, die Art und Weise, wie Sie diese Debatte in den letzten Monaten führen, wird der Bedeutung der Wahlrechtsreform in keiner Weise gerecht. Schauen wir uns einmal die Fakten an, die Sie, Herr Kollege Rülke, so elegant umschiffen. Eine mögliche Vergrößerung des Landtags liegt nicht im Wahlrecht begründet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! So ist es nämlich!) Eine mögliche Vergrößerung des Landtags liegt nicht im Wahlrecht begründet; denn es gibt einen Unterschied zwischen dem Wahlrecht und dem Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben das Stimmensplit- ting doch angesprochen! – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Die Größe des Landtags kann sich natürlich mit einem neuen Wahlergebnis verändern. Aber das liegt nicht am Wahlrecht, sondern daran, wie die Bürgerinnen und Bürger wählen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Frau Präsi- dentin! Ich kann dem grünen Fraktionsvorsitzenden nicht folgen, wenn der Kollege Dr. Rösler die ganze Zeit redet!)
