Sandra Boser
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Abg. Reith, für die Fragen. Das Rechtsgutachten von Herrn Professor Dr. Zuck zum Konnexitätsprinzip bei den Finanzierungen von Schulbausanierungen, das Sie vermutlich ansprechen, stand ja im Zusammenhang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2022. In dem Urteil ging es um ein Verfahren nach § 31 Absatz 1 Satz 2 des Schulgesetzes. Konkret ging es darum, ob die Bescheide, die das Kultusministerium zur Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erlassen hat, rechtmäßig sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtmäßigkeit bestätigt. In dem von Ihnen angesprochenen Fall, zu dem es im vergangenen Jahr noch einmal eine größere Runde mit den Bürgermeistern und mit Ihnen gab, ist auch noch einmal auf den Stand des Verfahrens zwischen Tuttlingen bzw. Mühlheim und den anderen umliegenden Gemeinden eingegangen worden. Aktuell gibt es noch keinen Antrag auf Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für den konkreten Fall, den Sie genannt haben. Bei diesem Antrag würde das Kultusministerium prüfen, ob ein öffentlich-rechtliches Interesse besteht und damit auch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung folgen müsste. Aber da uns dies momentan noch nicht vorliegt, können wir auch nicht auf die Frage eingehen, ob daraus dann ein Zusammenhang zum Konnexitätsprinzip gezogen werden könnte. Das Ganze ist noch in dem Freiwilligkeitsfeststellungsverfahren, wie Sie es auch angesprochen haben. Was Sie auch schon angesprochen haben: Um das ganze Verfahren für die Kommunen zu vereinfachen – die Auseinandersetzung gibt es, wie ich weiß, an verschiedenen Stellen – und die Kommunen zu befrieden, sind wir momentan dabei, mit den erhöhten Mitteln, also den 450 Millionen €, gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden eine neue Schulbauförderrichtlinie auf den Weg zu bringen, die am Ende nur noch Einzelfälle aufweist. Wir werden also nicht garantieren können, dass Fälle wie der, den Sie aus Tuttlingen schildern, komplett ausgeräumt werden, dass es diese auf gar keinen Fall mehr gibt. Derartige Einzelfälle wird es immer mal wieder geben können. Aber wir tun gerade gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden alles dafür, dass wir dem über eine Erhöhung des Auswärtigenzuschlags und eine neue Baukostenzuschussgrundlage entgegentreten.
