Arne Braun
Gern. Ich fange noch einmal von vorn an. – Brauchtumsveranstaltungen profitieren, wie gesagt, regelmäßig von der GEMA-Förderung des Landes. Gesangs- und Tanzabende, Blasmusikkonzerte, Dorffeste und all diese Veranstaltungen werden von Mitgliedsvereinen des Landesmusikverbands ausgerichtet. Die Fastnachtszünfte wiederum verfügen über eigene Organisationsstrukturen in Form von Dachverbänden wie der Vereinigung der Schwäbisch-Alemannischen Narrenzünfte. Diese agieren sehr selbstständig und sind bislang keinem übergeordneten Landesverband zugeordnet. Sie sind also keine Mitglieder im Landesmusikverband und können demnach keine GEMA-Förderung durch die Förderrichtlinie für Amateurmusik erhalten. Kommen wir zu den Fördermodellen anderer Bundesländer – ich nehme die Frage, die wahrscheinlich hinterherkommen würde, vorweg –; namentlich nenne ich Bayern, Niedersachsen und Hessen. Dort können die allermeisten Fastnachtsveranstaltungen – anders als man nachlesen konnte – auch nicht gefördert werden. Grund dafür sind die Beschränkungen in Bezug auf Eintrittsgelder, weil die Voraussetzungen kostenfreier Eintritt und Größe der Veranstaltungsfläche – die Fläche muss kleiner als 500 m2 sein – sind. Das sind die Voraussetzungen in diesen Bundesländern, um in den Genuss zu kommen. Das heißt: Karnevalssitzungen, Fastnachtssitzungen oder Umzüge kommen dafür in diesen Bundesländern gar nicht infrage, weil sie zu groß sind oder es sich um Veranstaltungen handelt, die, wie Fastnachtssitzungen, Eintritt kosten. Zudem würde eine solche Umstellung, wenn wir das machen würden, einen großen Nachteil für die Amateurmusik in Baden-Württemberg bedeuten. Denn schlussendlich bleiben die anderen Bundesländer mit ihren Fördermodellen allesamt vom Gesamtvolumen her deutlich hinter dem zurück, was wir hier als GEMA-Förderung zurückgeben. Vielen Dank.
