Sandra Boser
Sie wissen ja, dass die Sachkostenbeiträge für die Sekundarschulen alle zwei Jahre überprüft und dann angepasst werden, wenn ein erhöhter Sachkostenbeitrag notwendig ist. Da fällt ja alles Mögliche an laufenden Kosten an. Bei den Grundschulen gibt es da keine weiteren Gespräche. Es läuft bei den ganz normalen Ausgaben. Ich will aber trotzdem noch mal sagen: Man kann in diesem Bereich auch günstige Varianten nehmen, indem man nicht allein auf Wörterbücher im analogen Stil setzt, sondern gerade auch in den Sekundarschulen das Thema auch digital ermöglicht. Wir können aber in diesem einen Fall auch nicht von dieser Variante abweichen. Vielmehr sind grundsätzlich die Schulträger für die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig, so, wie wir dafür zuständig sind, dass wir die Lehrkräfte zur Verfügung stellen und das entsprechend auch an die aktuellen Bedarfe anpassen. So haben wir das in Baden-Württemberg geklärt. Wenn Sie abweichend dazu in Zukunft die Aufgaben der Schulträger auf das Land übertragen wollen, wäre das – wie soll ich sagen? – eine komplett neue Anwendung, die wir bei uns in Baden-Württemberg nicht haben.
