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Sandra Boser

30.01.2025 Sitzungen 17/115

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Frage, Frau Steinhülb-Joos. Das gibt mir die Möglichkeit, ein Stück weit zu sortieren, was die Zulassung der Wörterbücher und der einsprachigen Bedeutungswörterbücher bei der Leistungsfeststellung ermöglicht. Es dient vor allem dem Integrationserfolg für die Schülerinnen und Schüler und stärkt die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit als wichtige Ressource der Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache. Der Einsatz stärkt natürlich auch die Bildungsgerechtigkeit, weil damit der Einstieg in die Nachschlagekompetenz ermöglicht wird. Es spielt auch eine wichtige Rolle, den Einsatz von Wörterbüchern zu ermöglichen. Den Grundschulen kommt dabei beim schrittweisen Aufbau der notwendigen Kompetenzen eine wichtige Funktion zu. Hierfür eignen sich beispielsweise Bilderwörterbücher oder einfache Wörterbücher mit Audiofunktion. Es gibt auch spezielle Wörterbücher für die Grundschule, die daran anschließen, die hinsichtlich der Themenbreite und des Umfangs der Eintragung auf die Bedarfe der Grundschule zugeschnitten sind. Es gibt also spezielle Wörterbücher für die Grundschule mit unterschiedlichen Ansätzen, mit denen ein leichter Einstieg in das Nachschlagen und in den Aufbau der Kompetenz möglich ist. Wir haben dazu im vergangenen Jahr speziell für die Arbeit mit Wörterbüchern an den Grundschulen auch Fortbildungen durchgeführt. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung hat Informationsveranstaltungen dazu durchgeführt. Dabei wurden auch die Wörterbücher für die Grundschule vorgestellt. Grundsätzlich können natürlich aber auch digitale ein- und zweisprachige Wörterbücher eingesetzt werden. Zu Ihrer zweiten Frage, der Frage, wer diese Wörterbücher finanziert: Nach § 27 Absatz 1 bis 3 des Schulgesetzes tragen die Schulträger die sächlichen Kosten wie in jedem anderen Fall auch. Da gibt es keine Abweichung bei den Wörterbüchern. Egal, bei welchen Lernmitteln, sind zunächst die Schulträger dafür zuständig, dass diese Angebote vorgehalten werden. Sie wissen ja auch: Bei den Sekundarschulen gibt es dafür den Sachkostenausgleich, der den Schulen zur Verfügung gestellt wird; sie bekommen dafür einen Ausgleich. Die Grundschulen haben das nicht, weil so gut wie jede Gemeinde in Baden-Württemberg eine Grundschule hat und dadurch diese Belastung, sage ich jetzt mal, bei allen gleichermaßen vorhanden ist. Daher finanzieren wir dort nicht separat. Ich will aber auch hier nochmals auf die digitalen Angebote hinweisen, die es leichter bzw. einfacher machen, diese Angebote vorzuhalten, auch aktualisiert und auch speziell für die Bedürfnisse der Kinder vorzuhalten. Sie hatten beispielsweise die Vorbereitungsklassen angesprochen. Da muss man immer schauen, welche Kinder in den Vorbereitungsklassen sind, welche Übersetzungsangebote für diese Kinder gebraucht werden. Ich denke, gerade in diesem Bereich kommt den digitalen Angeboten nochmals eine wichtige Rolle zu, wenn es um Wörterbuch- und Übersetzungsangebote geht.

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