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Daniel Born

30.01.2025 Sitzungen 17/115

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann beende ich hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8112 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 unserer Tagesordnung ist beendet. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8113 Zunächst erhält das Wort zur Begründung Herr Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herzlichen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes entwickeln wir insbesondere unser Feuerwehrwesen fort. Einmal mehr möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei den weit über 100 000 Frauen und Männern zu beode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 danken, die flächendeckend und größtenteils ehrenamtlich für unser aller Sicherheit sorgen. Es sind über 100 000 ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, die 365 Tage im Jahr – im letzten Jahr sogar 366 Tage –, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche bereit sind, für uns ins Feuer zu gehen. Das macht unser Land sicher. Dafür danken wir den Wehren, danken wir den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern in unserem Land von ganzem Herzen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD sowie Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD) Mein Haus steht in einem engen Austausch mit den kommunalen Landesverbänden sowie Expertinnen und Experten der kommunalen Feuerwehren. Es sind ja auch Praktiker und ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner hier im Parlament, wenn ich den Kollegen Konrad Epple hier erblicke. Diese Expertise beziehen wir natürlich mit ein, um die Rahmenbedingungen für die Gemeindefeuerwehren stetig zu verbessern, ganz nach dem Motto: Wir machen Gutes noch einmal besser. Bei den jetzt angestrebten Änderungen im Feuerwehrwesen geht es im Wesentlichen um zwei Punkte, die besonders wichtig sind. Zum einen geht es um die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einem Handicap. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in Notfällen einen schnellen und gleichwertigen Zugang zu den Notdiensten zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben wir bereits 2021 in Abstimmung mit den anderen Ländern die Notruf-App nora eingeführt, die es durch eine schnelle und einfache Kontaktmöglichkeit zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei insbesondere den Menschen mit einem Hör- oder Sprachhandicap ermöglicht, ganz ohne zu sprechen einen Notruf abzusetzen. Der barrierefreie Notruf soll jetzt im Zuge des technischen Fortschritts weiterentwickelt werden. So wird es zukünftig beispielsweise auch möglich sein, synchronisiert Text und Sprache in Echtzeit zu übertragen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einem gleichwertigen Notrufzugang für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen. Der zweite wichtige Punkt, den ich hervorheben möchte, ist die Einführung der Zulage für Lehrkräfte an unserer Landesfeuerwehrschule, die in der praktischen Ausbildung tätig sind. Eine gute Aus- und Fortbildung ist die Basis einer schlagkräftigen und für die immer komplexeren Herausforderungen gerüsteten Wehr. Hier leistet die Landesfeuerwehrschule seit vielen Jahren eine exzellente, eine hervorragende Arbeit. Gute Ausbildung bedeutet immer Handlungssicherheit im Einsatz; vor allem minimiert eine gute Ausbildung aber auch Unfallgefahren für die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in unserem Land. Die Ausbilderinnen und Ausbilder der Landesfeuerwehrschule haben zuletzt mehrfach bei Großschadenslagen, z. B. den Hochwassereinsätzen im Ahrtal oder im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg etwa im Remstal oder in Oberschwaben, bei speziellen Einsatzmaßnahmen der Polizei wie der Zusammenarbeit mit der Polizeihubschrauberstaffel, bei der Bekämpfung von Vegetationsbränden mit ihrer Expertise und ihrer exzellenten Verzahnung im Feuerwehrwesen eine wertvolle und vor allem stets verlässliche Arbeit geleistet. (Minister Thomas Strobl) Es freut mich, dass wir die gute Arbeit der Ausbilderinnen und Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule, die sich wegen ihres einsatzdienstnahen Charakters deutlich von anderen Lehrtätigkeiten abhebt, durch die Zulage honorieren und zugleich für eine Vergleichbarkeit der Rahmenbedingungen zwischen Landesdienst und kommunalen Feuerwehren sorgen. Damit besteht nun auch die größere Chance, einsatzerfahrene Führungskräfte der Wehren für Ausbildungstätigkeiten an der Landesfeuerwehrschule zu gewinnen. Wir alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen, was wir an unseren Feuerwehren haben. Sie sind ein ganz wesentlicher Faktor für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Ihre Arbeit und ihr Einsatz verdienen daher unsere höchste Anerkennung und Wertschätzung. Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, der zur Sicherheit für alle Menschen und zu einer schlagkräftigen und gut ausgebildeten Feuerwehr heute und vor allem auch in der Zukunft beiträgt. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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