Daniel Lindenschmid
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erneut haben wir uns hier mit der überaus komplexen Materie des Glücksspielrechts zu befassen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist es zerrissen zwischen Landeszuständigkeiten, länderübergreifender Zentralzuständigkeit, Ausnahmen und Unterausnahmen, und natürlich pfuscht auch die EU mit rein. Die hier vorliegende Gesetzesänderung ist nicht nur direkte Folge des Glücksspielstaatsvertrags, sondern auch Ermächtigungsgrundlage für das Land, in die Reihe der Onlinespieleanbieter aufzusteigen. Dass das Land Glücksspiele anbietet, ist an und für sich nichts Neues. Der Finanzminister freut sich jedes Jahr über die satten Gewinne seiner Spielbanken und seiner Toto-Lotto-Gesellschaft. Man nimmt ihm sogar ab, dass mit dem Spielcasinomonopol ein Wildwuchs an Spielbanken nach Wildwestmanier verhindert werden soll, der nur wenige reich, aber viele arm macht. Andererseits stellt sich aber auch die moralische Frage, an der finanziellen Pleite vieler Menschen und an zerrütteten Familien trotz aller Spielerschutzmaßnahmen schuld zu sein. Es gilt also, zwischen Freiheit und staatlichem Eingriff abzuwägen. Einerseits besteht ein großer Markt und die Nachfrage nach Glücksspiel, auch durch Bürger, die dieses Hobby verantwortungsvoll betreiben, ohne sich selbst und ihr engeres Umfeld zu ruinieren. Warum soll in einem freien Land das Glücksspiel verboten oder reglementiert sein? Andererseits fallen viele Menschen der Glücksspielsucht, einer anerkannten Suchterkrankung, zum Opfer, die viel Leid und Elend verursacht. Unzählige unserer Vorfahren spielten sich um Haus und Hof und stürzten Generationen in Elend und Hungersnot. Nicht ohne Grund wird schon seit Jahrhunderten von der europäischen Obrigkeit das Würfel- und Kartenspiel um Geld staatlich oder kirchlich pönalisiert und streng verfolgt. Schließlich würfelten der Überlieferung nach schon die römischen Soldaten am Kreuz Christi um dessen Kleider. Ohne Wetteinsatz gingen allerdings Brettspiele auch in die europäische höfische Kultur ein. Verbote aller Art blieben meist ohne Erfolg. Um es in Anlehnung an Albert Einstein zu sagen: Nur Gott würfelt nicht. Vereinzelt gab es auch schon christliche Zocker, die sich aber nicht durchsetzen konnten. Erstaunlicherweise sagte der Dominikaner und Kirchenvater Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert: Der Mensch muss spielen, wenn er menschlich leben möchte. (Daniel Lindenschmid) Das heutige Glücksspielrecht ist eine maximal sublimierte Form der damaligen Ge- und Verbote; da wünscht man sich fast die mittelalterliche Normklarheit zurück. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Oh!) Die Welt hat sich aber weitergedreht, und das Internet wurde erfunden, was das Glücksspiel zu einem grenzübergreifenden unkontrollierbaren Übel gemacht hat, das sich jeder berechtigten Kontrolle entzieht (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) und teilweise der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist. Glücksspiel macht vielen Menschen Spaß, ohne ihnen zu schaden. Glücksspiel macht aber auch viele Menschen krank und schadet ihnen und ihren Familien. Dieser Widerspruch ist unauflöslich. Staatliche Mechanismen zur Eindämmung von schädlichen Folgen sind daher verantwortbar, solange sie genug Freiraum lassen. (Beifall bei der AfD) Wir denken, das tun sie. Kein Spieler wird vom Spielen abgehalten, er tut das jedoch in einem staatlich geschützten Raum. Der bietet ihm ein Mindestmaß an Schutz gegen anonyme allmächtige Bankhalter, vor allem aus dem Ausland, denen die psychische Gesundheit der Spieler alles andere als wichtig ist und denen es nur um ihr Geld geht. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie auch die vorliegende Gesetzesanpassung haben den Spielerschutz als zentrales Ziel. Das ist gut so; aber auf ausreichenden Freiraum für Spielspaß werden auch wir hier achten. Die Detailkritik wird insoweit in der Zweiten Beratung folgen. (Beifall bei der AfD)
