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Nico Weinmann

FDP 30.01.2025 Sitzungen 17/115

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Retten, löschen, bergen, schützen: So lautet der universelle Leitgedanke der über 115 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner; die überwiegende Mehrheit von ihnen ist im Ehrenamt tätig. Nicht selten riskieren sie ihr Leben, um Menschen in Not zu retten, Brände zu bekämpfen, Katastrophen abzuwehren oder technische Hilfe zu leisten. Dafür gebühren ihnen unser größter Respekt und unsere uneingeschränkte Unterstützung. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der AfD) Die FDP/DVP-Fraktion steht für ein starkes, zukunftsfähiges Feuerwehrwesen. Wir begrüßen daher die im Gesetzentwurf iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 der Landesregierung vorgesehene Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Notrufsystem. Es ist essenziell, dass auch Menschen mit Behinderungen die Notrufnummer 112 uneingeschränkt nutzen können. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft und steht im Interesse aller – im Interesse der Betroffenen, wenn ihnen schnellst- und bestmöglich geholfen wird, aber auch im Interesse der Retter selbst, wenn sie ihre Tätigkeit gut informiert, ordentlich vorbereitet und gut ausgerüstet erledigen können und, Gott beschütze, immer wohlbehalten und unversehrt von ihren Einsätzen zurückkehren. Der Aufbau digitaler wie redundanter Kommunikationsnetze, der mehr Sicherheit bei der Alarmierung der Feuerwehren verspricht, stellt dazu eine geeignete Ergänzung dar. Ebenso befürworten wir die Einführung einer Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamten an der Landesfeuerwehrschule. Eine solide Ausbildung der Feuerwehrkräfte ist eine zentrale Säule für die Sicherheit in Baden-Württemberg. Wer sich in der praktischen Feuerwehrausbildung engagiert, leistet einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität und Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Diese Anerkennung in Form einer Zulage ist demnach folgerichtig und ein schönes Zeichen der Wertschätzung. Zuletzt – das scheint im vorliegenden Fall erwähnenswert – wurden hier, anders als das „Augen zu und durch“ beim Rettungsdienstgesetz, Inhalte aus der Anhörung zum Gesetz – aus den Rückmeldungen von Städtetag und Landesfeuerwehrverband – berücksichtigt. So werden die eigentlich neu vorgesehenen Positionen der stellvertretenden Bezirksbrandmeister sowie des stellvertretenden Landesbranddirektors nicht, wie zunächst geplant, jetzt eingeführt, sondern bis zur gebotenen umfangreichen Reform des Feuerwehrgesetzes und der Analyse der landesweiten Strukturen im Bevölkerungsschutz zurückgestellt. Dies erscheint uns sinnvoll und plausibel. Schließlich muss unser Ziel sein, die Feuerwehren langfristig gut aufzustellen und für die aktuellen, aber auch für die zukünftigen Herausforderungen zu wappnen. Dazu gehört beispielsweise neben einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung eine solide Unterstützung des Ehrenamts, etwa durch die Förderung einer landeseinheitlichen Regelung für die sogenannte Feuerwehrrente für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Feuerwehren sind nicht nur ein Garant für Sicherheit, sie sind fürwahr auch Ausdruck von gelebtem Gemeinsinn und Verantwortung. Sie stehen für Hilfe, wo andere in Not sind, sie stehen für Zusammenhalt, wenn es darauf ankommt. Diese Werte gilt es zu schützen, diese gilt es zu bewahren. Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich bei allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern für ihren unermüdlichen Einsatz. Dieser Einsatz verdient fürwahr unsere höchste Anerkennung, unsere Unterstützung, unseren Respekt, aber auch unsere Wertschätzung. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) (Nico Weinmann)

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