Daniel Born
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann beende ich die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8113 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Tagesordnungspunkt 7 erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Drucksache 17/8161 Das Wort zur Begründung erhält Herr Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann im Prinzip nahtlos anschließen an das Thema Barrierefreiheit und das, was beim vorherigen Punkt gerade gesagt wurde. Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit allen Regelungen sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Kraft treten. Mit dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird somit die notwendige Rechtsgrundlage zur Errichtung einer gemeinsamen länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen geschaffen. Ziel dieses Gesetzes ist, die nach Artikel 50 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg erforderliche Zustimmung des Landtags zur Errichtung einer Stelle zur Marktüberwachung der Länder und Übertragung der hoheitlichen Aufgabe auf diese Stelle herbeizuführen. Sitzland der neuen Anstalt wird das Land Sachsen-Anhalt. Der Ministerrat hat dem Staatsvertrag und damit der Errichtung einer Stelle zur Marktüberwachung der Länder am 10. September 2024 zugestimmt und mich bevollmächtigt, den Vertrag für Baden-Württemberg zu unterzeichnen. Hierüber wurde der Landtag mit Mitteilung vom 12. September 2024 unterrichtet. Von dieser Unterrichtung haben der Sozialausschuss am 25. September 2024 und der Landtag am 10. Oktober 2024 Kenntnis genommen. (Minister Manfred Lucha) Nach Durchführung der Anhörung im November und Dezember 2024 bitte ich nun um Zustimmung zum Gesetzentwurf, um das Regelungsvorhaben zur Ratifizierung des Staatsvertrags im ersten Quartal 2025 abzuschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herstellung von Barrierefreiheit – wir haben es beim vorherigen Tagesordnungspunkt zum Feuerwehrgesetz gehört – bei Produkten und Dienstleistungen fördert die Schaffung einer inklusiveren Gesellschaft. Dadurch stärken wir für sehr viele Menschen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung waren 9,3 % der Menschen in Deutschland schwerbehindert. Das sind nur die Menschen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von 50 % bescheinigen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Menschen, die mit Einschränkungen leben, insbesondere im Alter. Vor dem Hintergrund der komplexen Bewertung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen auf der Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben wir uns sehr früh für die Einrichtung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde ausgesprochen und haben sie im Rahmen von Länderabstimmungen und Beschlüssen der zuständigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz von Beginn an unterstützt. Wir diskutieren regelmäßig über Bürokratieabbau und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie gleichermaßen der Verwaltungsbehörden. Die Einrichtung der länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde ist tatsächlich ein aktiver Beitrag zur Entlastung und zur Vermeidung eines Bürokratieaufwuchses. Mit der einheitlichen Überwachung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes durch eine bundesweit zuständige Stelle tragen wir dazu bei, dass sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Unternehmen einen einheitlichen Ansprechpartner haben. Diesen zentralen Punkt haben auch die beteiligten Verbände und Organisationen in ihren Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens betont und ausdrücklich positiv bewertet. Ich bitte Sie um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD)
