Sandra Boser
Vielen Dank, Frau Abg. Kliche-Behnke, für die wichtige Frage. Präventionsarbeit und Information zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung oder Beschneidung“ – ich werde es im Folgenden FGM/C nennen, damit die Sätze etwas verkürzt werden – ist ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein für dieses gravierende Menschenrechtsproblem zu schaffen und die Prävention von FGM/C in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten zu fördern. Da können Lehrkräfte natürlich eine wichtige Rolle einnehmen, wenn sie Anzeichen erkennen, und dabei auch als Ansprechpersonen fungieren, um Kinder und Jugendliche in ihren sensiblen Räumen ansprechen zu können. Die Behandlung des Themas Genitalverstümmelung ist im Rahmen der Istanbul-Konvention ein bedeutendes Anliegen im Kontext von Kinderrechten, Gleichstellung der Geschlechter und dem Schutz vor Gewalt. Die Istanbul-Konvention, die formell als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bekannt ist, stellt dabei eine wichtige Grundlage dar, um die Gewalt gegen Frauen und Mädchen einschließlich der Genitalverstümmelung zu reduzieren und auch die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern. Sie stellt auch Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung zur Verfügung, die als eine der gravierendsten Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen anerkannt wird. (Staatssekretärin Sandra Boser) Im Moment sind wir dabei, die Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg umzusetzen. Wir sind an einem Umsetzungsplan. Vieles davon liegt im Sozialministerium. Wir, die Kultusverwaltung, sind dabei aber ebenfalls vertreten. Die Behandlung des Themas in Schulen ist wichtig, um Aufklärung und Sensibilisierung zu fördern. Diese Aufklärung kann in der Grundschule genauso wie in der Sekundarstufe erfolgen, da die Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit möglicherweise anfällig für kulturelle oder soziale Einflüsse sind, die die Genitalverstümmelung fördern. Im Rahmen der Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt soll den Lehrkräften in Zukunft – das gibt es noch nicht – ein Informationsportal zur Verfügung gestellt werden, in dem sie die Informationen und Hinweise zu FGM/C wie auch Zwangsverheiratung vorfinden. Dort sind dann auch die Fachberatungsstellen explizit aufgeführt und Podcasts zum Thema eingestellt. Insbesondere wird auf die zentrale Anlaufstelle zu FGM/C in Baden-Württemberg hingewiesen. Eigene interne Lehrkräftefortbildungen gibt es zu diesem Thema nicht. Entscheidend ist für uns allerdings, dass das Thema insgesamt angesprochen wird, dass wir dafür sensibilisieren, dass die Lehrkräfte von den Anlaufstellen wissen, dass sie dann zu diesem Thema mithilfe von Experten professionell beraten können sowie psychosoziale, therapeutische und medizinische Hilfestellung geben können. Also: Lehrkräfte können sich so vor Ort Fachpersonal holen, Anlaufstellen und Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Frauenrechte, Medizin und Recht oder spezialisierte Frauenberatungsstellen wie YASEMIN oder Wildwasser einsetzen. Lehrkräfte können natürlich aber auch – das will ich wirklich betonen – durch die Umsetzung der Istanbul-Konvention wirklich dafür sorgen, dass in der Schule dieses Thema in einem sensiblen Rahmen behandelt wird, dass da ein unterstützendes Umfeld vorherrscht, dass über dieses Thema Bescheid gewusst wird und dass Schülerinnen und Schüler sich öffnen und Fragen stellen und somit Schulen auch als erste Anlaufstelle dienen, um Kinder, die gefährdet sind, zu schützen und Hilfe zu leisten.
