Nikolai Reith
Vielen Dank für die Antwort, Frau Staatssekretärin. – Ich habe ja auch die Nachbesserungen in der Verwaltungsvorschrift Schulbau angesprochen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Es gibt aber Gemeinden, für die diese nicht greift, die aber trotzdem natürlich in ihrer finanziellen Existenz zumindest mal in eine Schieflage (Nikolai Reith) geraten. Sind das die Einzelfälle, die Sie meinen? Gibt es dann für diese Gemeinden eine Einzelfallprüfung, wo man dann entsprechend reagieren kann? Wenn ich gleich eine zweite Frage anschließen darf: In der Freiwilligkeitsphase gibt es jetzt in einem anderen Bereich meines Wahlkreises auch schon eine Gemeinde, die per Gemeinderatsbeschluss – ich weiß gar nicht, ob das überhaupt das richtige Gremium ist – entschieden hat, dass man nicht in diese Phase eintritt bzw. keine Zahlungen leistet. Was passiert in solchen Fällen? Wie muss da die Kommune reagieren, die Rechnungen gestellt hat?
