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Katrin Steinhülb-Joos

SPD 30.01.2025 Sitzungen 17/115

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Es geht darum, dass ab dem Schuljahr 2024/2025 in den allgemeinbildenden Schulen und in den beruflichen Schulen einsprachige Bedeutungswörterbücher verwendet werden können. Es sind davon nur die Oberstufen ausgenommen. Ganz besonders in den VKL-Klassen und den VABO-Klassen dürfen die zweisprachigen Wörterbücher bei nichtdeutscher Herkunftssprache in den ersten fünf Jahren verwendet werden. Das bedeutet natürlich eine immense Anschaffung für die Schulen. Zunächst dazu zwei Fragen: a) Welche ein- und zweisprachigen Wörterbücher hält die Landesregierung für den Einsatz bei Leistungsfeststellungen und als Unterstützung in der Grundschule für geeignet? Die Nachfrage deshalb, weil die gängigen auf einem sehr hohen Niveau liegen. Sie sind nicht kindgerecht. b) Inwiefern werden die Schulträger vonseiten des Landes bei der Beschaffung der Wörterbücher finanziell unterstützt? Das ist eben in den Haushaltsplänen für die Schulen nicht vorgesehen. Daher muss natürlich die Finanzierung geklärt werden, denn es gilt ja die Lernmittelfreiheit. Danke schön.

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