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Carola Wolle

AfD 30.01.2025 Sitzungen 17/115

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist alternativlos. Er vollzieht lediglich Pflichtaufgaben der EU und des Bundes. Aber, meine Damen und Herren, gibt es weitere Gründe für die Schaffung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Onlinehandel? Die übergeordnete Behörde – so behauptet die Landesregierung – würde Sach- und Personalkosten auf Landesebene sparen. Ebenso soll die Bürokratie in Baden-Württemberg abgebaut werden. Die finanzielle Auswirkung, also die geplanten Mehrausgaben hierfür, beziffern Sie auf 700 000 € im laufenden Jahr und 1,2 Millionen € in den folgenden Jahren. Wenn Sie, Herr Minister Lucha, in den kommenden fünf Jahren rund 5,5 Millionen € an diese Behörde zahlen wollen, dann wäre eine genaue Höhe der Einsparung von Personalstellen und Sachleistungen in Euro hochinteressant. In Baden-Württemberg sind es immerhin zehn Behörden, die sich um die Belange von Behinderten kümmern. Welche Behörde wird die Sach- und Personalkosten zugunsten der Marktüberwachungsbehörde abbauen? Die Landesbehindertenbeauftragte, die kommunalen Behindertenbeauftragten oder gar das Integrationsamt? Der Steuerzahler darf gespannt sein, auch wenn er mit Sicherheit von Ihnen enttäuscht sein wird. Von den 31 Verbänden, die Sie in das Anhörungsverfahren einbezogen haben, äußerten sich nur sechs – ich wiederhole: sechs – mit einer schriftlichen Stellungnahme. Die beiden Blinden- und Sehbehindertenverbände haben sich optimistisch über die zentrale Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen und über die künftige Rechtspraxis geäußert. Von Betroffenen, die ich persönlich kenne, wird jedoch ganz klar hervorgehoben, dass die technischen Voraussetzungen für (Carola Wolle) einen barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Sehbehinderte bereits sehr gut geregelt sind. Weit weniger optimistisch klingt es dann beim Handwerkstag oder beim Industrie- und Handelskammertag. Die bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis wird noch begrüßt. Aber der zu erwartende Aufwand zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zerstört jede Hoffnung auf einen tatsächlichen Bürokratieabbau. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich wusste es!) Die künftige Marktüberwachungsbehörde soll sich auch aus Bußgeldern finanzieren. Da liegt die Befürchtung der Unternehmer sehr nahe, dass die Bußgelder ohne Augenmaß verhängt werden könnten. Ich persönlich befürchte, dass dieses neue Verwaltungsmonster Marktüberwachungsbehörde wenig oder gar nichts zur Verbesserung im Alltag der rund 960 000 Schwerbehinderten in Baden-Württemberg beitragen wird. Meine Befürchtung von Kostensteigerungen anstatt Einsparungen nährt sich auch aus zwei scheinbar winzigen Details des Gesetzentwurfs. Die Beschäftigten der Anstalt werden den Status von Beamten haben. Der Bund der Steuerzahler hat festgestellt, dass Beamte bis zu 50 % teurer sind als Angestellte. Welche besonderen Anforderungen erfüllen die künftigen Mitarbeiter der Marktüberwachungsbehörde, die den Beamtenstatus tatsächlich rechtfertigen, meine Damen und Herren? Oder bastelt die Landesregierung hier bereits ein Schlupflöchlein für abgewählte Landtagsabgeordnete, die im nächsten Frühjahr ein warmes Pöstchen benötigen? (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe von den Grünen –

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