Sascha Binder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzgebung zum Glücksspiel steht in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich den Ländern zu. Das heißt, es ist eine Kerngesetzgebung, die wir hier als Parlament haben, in die uns niemand reinredet, aber bei der wir bereit sind, mit den anderen fünfzehn Bundesländern – ähnlich wie in der Medienpolitik – einen gemeinsamen Staatsvertrag zu verhandeln und am Ende das, was da verhandelt wird, in ein Gesetz zu gießen. Rein theoretisch wäre nämlich ein Las Vegas auch in Baden-Württemberg möglich. Aber es ist sinnvoll, dass die 16 Bundesländer sich auf gemeinsame Richtlinien einigen, gemeinsam Klarheit darüber schaffen, wie wir Glücksspiel regeln. Es wird ja dieser Tage sehr viel über Deregulierung gesprochen. Ich meine, das Glücksspiel ist nicht der Bereich, in dem wir an weitere Deregulierung denken sollten, sondern wir müssen das Suchtpotenzial, das dem Glücksspiel innewohnt, ernst nehmen und dem auch begegnen. Darüber, dass man sich neuen Glücksspielvarianten nicht verschließt, diese regelt, diese ermöglicht und eben nicht die Augen vor neuen Angeboten verschließt, hat immer schon ein gewisser Grundkonsens innerhalb der demokratischen Fraktionen hier im Landtag bestanden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Es gibt hier nur demokra- tische Fraktionen!) (Sascha Binder) Deshalb ist es richtig – von uns gibt es da auch keine Gegenstimme, Herr Kollege Bückner –, dass wir auf das Thema Onlinecasino reagieren, dass wir auch die Möglichkeit schaffen, Herr Minister, das, was wir ins Gesetz schreiben, auch kontrollieren zu können, dass Sie spezialisieren. Wir hätten uns sicherlich vorstellen können, dass, wenn wir eine neue Fachstelle schaffen – Sie haben es angesprochen –, dies nicht nur eine Überschrift und die Einrichtung dieser Stelle bedeutet, sondern auch – wie die Forschungsstelle Hohenheim aus unserer Sicht zu Recht anmerkt – die Zurverfügungstellung des notwendigen Personals. Denn sonst kann eine solche Fachstelle nicht wirklich fachlich arbeiten. Deshalb ist nicht nur das, was im Gesetz steht, sondern auch die Art, wie man dieses Gesetz ausfüllt, wichtig. Daher bin ich der Überzeugung, dass wir, wenn wir diese Fachstelle wirklich als eine solche ausbauen wollen, so wie es andere Bundesländer tun, an dieser Stelle auch über mehr Personal sprechen müssen. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Oje!) Meine Damen und Herren, es ist ähnlich wie bei der Medienpolitik: Man verabschiedet den einen Staatsvertrag und redet eigentlich schon über den nächsten, über weitere Entwicklungen. Denn man kommt bei diesen neuen Entwicklungen fast nicht hinterher. Ein Thema, das wir bereits mehrmals im Innenausschuss diskutiert haben, ist, dass Tatbestände, die der Glücksspielstaatsvertrag vorsieht, die auch unser Gesetz vorsieht, einfach umgangen werden. So ist es nach dem Glücksspielgesetz Baden-Württemberg verboten, kurz vor oder während oder kurz nach Sportübertragungen Werbung für Tippspiele zu machen. Wenn Sie aber an die letzte Sportübertragung zurückdenken, können Sie wahrscheinlich eine Reihe von Wettanbietern aufzählen, die Sie im Umfeld der Sportübertragung mitbekommen haben. Aber wenn ich Ihnen jetzt sage, dass das keine Werbung ist, sondern lediglich Sponsoring, dann merken Sie sehr schnell: Das ist eigentlich ein Treppenwitz. Natürlich ist das Werbung – und natürlich darf im Umfeld von Sportveranstaltungen und Sportübertragungen laut Gesetz nicht Werbung für Tippspiel gemacht werden. Das ist übrigens auch der Grund, warum der VfB Stuttgart bei zwei Auswärtsspielen in der Champions League seine Sponsorenaufschrift nicht auf dem Trikot haben durfte: weil das eben im europäischen Ausland verboten ist. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war aber nicht entscheidend! – Vereinzelt Heiterkeit) – Das war nicht entscheidend. Gestern Abend durften sie das Trikot mit dieser Sponsorenaufschrift ja tragen, weil das Spiel in Stuttgart stattfand. Deshalb, meine Damen und Herren, appelliere ich an die Landesregierung, appelliere ich auch an die übrigen Bundesländer, diese Lücke zu schließen und keine Umgehungstatbestände mehr zuzulassen. Denn sonst kann man ein Gesetz auch nicht ordentlich kontrollieren, wenn man hier Unklarheiten schafft. In diesem Sinn freue ich mich über diese sehr spannende Debatte, weil sie natürlich auch die eine oder andere Auswirkung ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 auf ein staatliches Lotto-Unternehmen haben kann. Wir freuen uns auch auf die weiteren Debatten zum Glücksspiel. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Norbert Knopf GRÜNE und Tim Bückner CDU)
