Ayla Cataltepe
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielfach wurde von Rednern der Sachverhalt zum Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geschildert. Daher möchte ich nicht wiederholt auf die weiteren Details eingehen, sondern den Fokus auf die Bedeutung von Barrierefreiheit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen richten und dabei auch auf ihre Rechte eingehen. Als Abgeordnete und Gesetzgeber stehen wir in der besonderen Verantwortung, den Lebensalltag aller Menschen landespolitisch mit Regeln und Gesetzen zu vereinfachen, ihn sozial gerecht, gleichberechtigt, diskriminierungsfrei und vor allem auch barrierefrei zu gestalten. Daher gilt es, den Blick zu schärfen und im Besonderen auf die Menschen zu richten, die mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen langfristig leben müssen. (Beifall bei der CDU) Ihr Alltag ist oft mit großen Hürden und Barrieren, mit einer emotionalen und körperlichen Kraftanstrengung zwischen dem Gefühl von Benachteiligung, Ungleichbehandlung und der gesellschaftlichen Anerkennung verbunden. Für Menschen (Ayla Cataltepe) mit einer Gehbehinderung sind es die Bordsteinkanten an Fußgängerwegen oder Haltestellen. Für Seh- und Hörbehinderte sind es auch die Ampelsignale. Im Zuge der Digitalisierung sind es eben auch die digitalen Barrieren, oft mit einer viel zu komplexen, unverständlichen Sprache. Vielleicht kennen Sie auch das Gefühl, nach einer Verletzung oder nach einer schweren Erkrankung benachteiligt zu sein. Vielleicht kennen Sie im Familien- oder Freundeskreis Menschen, die von Geburt an eine Behinderung haben oder nach einer Krankheit oder einem Trauma mit Einschränkungen leben müssen. Es sind sichtbare und unsichtbare Einschränkungen, die Menschen an ihre Grenzen bringen, ihr freies und selbstbestimmtes Leben eingrenzen. Oft sind dabei auch Angehörige und Familien mit betroffen. Es sind Einschränkungen, die die persönliche Freiheit, die Grund- und Menschenrechte und auch die menschliche Würde, die jedem Menschen innewohnt, berühren. (Beifall bei der CDU) Und wenn es um die Würde des Menschen geht, möchte ich Artikel 1 unseres Grundgesetzes hervorheben. Er ermahnt uns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, damit das gesellschaftliche Zusammenleben in Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit gewahrt wird. Das setzt aber das Vertrauen in den Staat und das Verständnis von staatlichem Handeln voraus. Gesetzliche Regelungen müssen daher klar und gut verständlich sein, damit auch Menschen mit Behinderungen ihre Rechte verstehen und, wenn nötig, auch einfordern können. (Beifall bei der CDU) Auch in Artikel 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter Beachtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, und auch unter Achtung der menschlichen Würde festgelegt. 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in Kraft getreten. Damit stehen wir in der besonderen Pflicht, den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikation für Menschen mit Behinderungen diskriminierungs- und barrierefrei zu gestalten. Dafür braucht es gesetzliche Regelungen, die Teilhabe ermöglichen, ohne unnötige Bürokratie aufzubauen. Dies gewährleistet der Staatsvertrag, den wir vorliegen haben, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ratifiziert werden soll. Der Gesetzentwurf schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, spart Personal- und Sachkosten ein, erspart Doppelstrukturen und Mehrkosten, stärkt das Vertrauen in den Staat, die Regierung und den Rechtsstaat. Und wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion, stehen für einen starken Sozial- und Rechtsstaat. Wir stehen für Solidarität und Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft. An dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank all denjenigen, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Ein herzlicher Dank den Verbänden und Organisationen, die im Rahmen der ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Anhörung Stellungnahmen abgegeben und den Gesetzentwurf begrüßt haben. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mit dem Ratifizierungs- und damit Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schaffen wir Transparenz und verhindern Barrieren, stärken die Teilhabe und Rechte von Menschen mit Behinderungen, sichern ihnen Freiheit, schützen ihre Grund- und Menschenrechte und damit ihre Menschenwürde. Ich bitte Sie um Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)
