landtag-bw.de ↗

Dr. Wolfgang Reinhart

30.01.2025 Sitzungen 17/115

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt für heute erledigt. Ich rufe noch kurz Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat – hier: Wahl von stellvertretenden Mitgliedern (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, die Wahlvorschläge der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der AfD liegen auf Ihren Tischen (Anlagen 1 und 2). Es ist vereinbart, über die Wahlvorschlä- ge offen abzustimmen. Deshalb: Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Wie ich sehe, ist einstimmig zugestimmt worden. Dann komme ich zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Ich bitte auch hier um das Handzeichen, wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zustimmt. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Wahlvorschlag mehrheitlich abgelehnt. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung bereits erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes – Drucksache 17/8112 Das Wort zur Begründung erteile ich – – (Minister Thomas Strobl betritt den Plenarsaal.) – Minister Strobl ist sozusagen schon im Kommen und darf direkt ans Redepult kommen, denn ihm erteile ich jetzt das Wort zur Begründung in der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes, Drucksache 17/8112. – Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer träumt nicht vom großen Glück? Viele Menschen haben schon einmal einen Lottoschein ausgefüllt, ein Los auf dem Jahrmarkt oder wo auch immer gekauft, eine Münze in einen Spielautomaten geworfen oder doch zumindest mal eine Wette abgeschlossen. Das alles scheint ganz harmlos zu sein, kann aber auch in ein Suchtverhalten münden und zu einem Vermögensverlust führen. Deswegen ist es notwendig, auch für das Glücksspiel Regeln zu haben und Regeln aufzustellen, damit das Glücksspiel das bleibt, was es sein soll: ein Spiel möglichst ohne negative Folgen, jedenfalls möglichst ohne gesundheitlich negative Folgen. Genau das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen ein ausgewogenes Gesetz, das den Schutz der Spielerinnen und Spieler gewährleistet, gleichzeitig aber eine verantwortungsvolle Durchführung von Glücksspielen ermöglicht, ein Gesetz mit Maß und Mitte, pragmatisch, praktisch, gut. (Vereinzelt Heiterkeit) Doch nun der Reihe nach: Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag macht es notwendig, dass unser Ausführungsgesetz, das Landesglücksspielgesetz, an die geänderte Rechtslage angepasst wird. Inhaltlich hat der Staatsvertrag das Glücksspielwesen grundlegend neu gestaltet. Neben Lotterien, Pferdewetten, terrestrischen Sportwetten und dem Spiel in Spielbanken iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 und Spielhallen sind jetzt auch Sportwetten im Internet, Onlinepoker, virtuelles Automatenspiel und Onlinecasinospiele unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Im Staatsvertrag wurden außerdem vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vorgesehen. Aus unserer Sicht besonders wichtig ist, dass auch die Betreiber von Spielhallen und Gaststätten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt sind, verpflichtet sind, vor Spielbeginn einen Sperrdatenabgleich durchzuführen. Hervorzuheben ist auch die Neuregelung der Aufsicht. Die ländereinheitlichen Verfahren wurden auf die neu errichtete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, übertragen. Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht es den Ländern, für ihr jeweiliges Landesgebiet Onlinecasinospiele einzuführen. Hiervon macht Baden-Württemberg mit dem vorliegenden Entwurf Gebrauch. Spielerinnen und Spielern soll in Baden-Württemberg ein legales Angebot durch einen Anbieter, durch unsere Lotto-Gesellschaft, eröffnet werden. – Ich begrüße den ehemaligen Staatssekretär und Landtagsabgeordneten und Geschäftsführer von Toto-Lotto, Herrn Georg Wacker, auf der Zuschauertribüne. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Damit wird sichergestellt, dass die Vorgaben zum Schutz der Spieler und der Jugend strikt eingehalten werden. Uns ist bewusst, dass Onlinecasinospielen im Internet eine hohe Gefährlichkeit innewohnt. Aus diesem Grund sehen wir vor, dass für Onlinecasinospiele entsprechende Voraussetzungen wie für Onlinepoker oder für das virtuelle Automatenspiel zu erfüllen sind. Der Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet außerdem gestiegene Anforderungen an das Suchthilfesystem und die Suchtprävention im Glücksspielbereich. Dem tragen wir durch die Einrichtung einer Landesstelle für Glücksspielsucht Rechnung. Eine Spezialisierung ist erforderlich, um den erhöhten Gefahren durch die weitere Öffnung des Marktes für verschiedene Glücksspielformen im Internet wirkungsvoll begegnen zu können. Durch die Einrichtung der Fachstelle für Glücksspielsucht wird dies sichergestellt. Die Fachstelle unterstützt dabei Menschen, die in der Suchtprävention oder Suchthilfe arbeiten, und bündelt deren Know-how. Ziel ist, Präventionskonzepte zu entwickeln, wissenschaftliche Erkenntnisse auszuarbeiten und bei der Vernetzung der in diesem Bereich tätigen Stellen zu unterstützen. Ferner sieht der Entwurf Maßnahmen zur Stärkung des Vollzugs vor. Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags können nur erreicht werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Jugend- und Spielerschutzes, in der Praxis auch umgesetzt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und Verstöße geahndet werden. Um der Gefahr eines unzureichenden Vollzugs zu begegnen, ist angesichts der Vielzahl der zu kontrollierenden Spielstätten eine Kontrolle bei Gelegenheit oder anlassbezogen nicht ausreichend. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf eine verbindliche jährliche Kontrolle der Wettvermittlungsstellen vor. Weiter sehen wir vor, dass das Referat 86 des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das für die landesweite Glücksspielaufsicht zuständig ist, nun auch in Spielhallen kontrollieren kann, (Minister Thomas Strobl) für die es an sich nicht zuständig ist. Mit dieser Maßnahme schaffen wir zum einen eine spezialisierte Einheit, die landesweit Spielstellen kontrollieren kann, zum anderen unterstützen wir auch die lokalen Behörden bei ihrer Arbeit, was zu einer Verbesserung der Aufsicht und zu einer Entlastung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben führt. Wir professionalisieren also die Kontrolle und entlasten gleichzeitig unsere Kommunen vor Ort – liebe Kolleginnen und Kollegen, eine echte Win-win-Situation. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in summa, also zusammengefasst, drei Punkte: Erstens: Mit dem Entwurf für ein neues Glücksspielrecht stellen wir sicher, dass bei uns in Baden-Württemberg nationales und europäisches Recht umgesetzt werden. Zweitens: Wir stärken den Vollzug und gewährleisten die von der Rechtsprechung geforderte Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Regelungen. Drittens: Wir verbessern den Spielerschutz und machen die Aufsicht fit für die Zukunft. Insgesamt ist dies also ein ausgewogenes Gesetz, ein Gesetz mit Maß und Mitte, für das ich um Ihre Zustimmung bitte. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Alle Reden von Dr. Wolfgang Reinhart Protokoll ↗