Thomas Poreski
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes, dessen Umsetzung im Land wir heute beraten, ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Konvention ist bekanntermaßen kein „Nice to have“, sie begründet grundlegende Menschenrechte. iode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 Im konkreten Fall geht es darum, dass vielfältige Dienstleistungen und Produkte barrierefrei werden und dies in geeigneter Weise überwacht und sanktioniert wird. Denn Barrierefreiheit geschieht nicht von allein, auch wenn sie in der Regel der gesamten Gesellschaft dient und nicht nur Menschen mit Behinderungen. Ein barrierefreies Selbstbedienungsterminal etwa nützt allen und vor allem älteren Menschen. Ja, es braucht Regelungen, um das Recht des Schwächeren gegen die Interessen von Stärkeren durchzusetzen. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben, aber es braucht dafür auch keine überbordende, sondern eine sachgerechte und schlanke Bürokratie. Deshalb begrüßen wir die mittels eines Staatsvertrags gestaltete Einrichtung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsstelle. Die Bündelung von Fachkompetenzen und die dadurch mögliche länderübergreifende Abstimmung sind viel effizienter, als wenn jedes Land versucht, das Rad neu zu erfinden und zu vermessen. Wir alle kennen den Klassiker, dass Forderungen nach einer inklusiven Lebenswelt reflexhaft mit dem Klageruf angeblich hoher Kosten und angeblich zu viel Bürokratie abgewehrt werden. Ebenso klar ist für uns, die grüne Landtagsfraktion: Wer Inklusion nicht will, findet Vorwände und schiebt Gründe dagegen vor; wer jedoch Inklusion und damit eine insgesamt menschlichere Gesellschaft will, sucht und findet dafür gute Wege. (Abg. Anton Baron AfD: Kleingeld!) Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die vorgeschlagene Umsetzung der Länder zeigen, wie es geht, nämlich so. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
