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Arne Braun

30.01.2025 Sitzungen 17/115

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Karrais, vielen Dank für die Fragen. Wir haben uns mit dem Thema ja schon ausführlich beschäftigt. Die Amateurmusik in Baden-Württemberg ist eine Besonderheit im bundesweiten Vergleich. Nirgendwo sonst wird so gemeinschaftlich musiziert und wird das flächendeckend so praktiziert wie in Baden-Württemberg. Dementsprechend wichtig ist uns die Förderung dieses Bereichs, was durch eine Aufstockung der Fördermittel im letzten Jahr deutlich wurde. In meiner Haushaltsrede habe ich das betont. Auch beim Thema GEMA-Gebühren unterstützen wir die Amateurmusik in großem Maß, u. a. weil in diesem Bereich die meisten ehrenamtlich Tätigen von den Gebühren betroffen sind. Vereine der Amateurmusik, die im Landesmusikverband organisiert sind, können bis zu 75 % der angefallenen GEMA-Kosten erstattet bekommen. Eine Einschränkung der Anzahl oder bei der Art der Veranstaltung gibt es nicht. Zu Ihren Fragen zum Thema Fastnacht bzw. zum Thema „Fastnacht und Brauchtum“ – wir wollen ja genau sein –: Um von der GEMA-Förderung nach der Förderrichtlinie für Amateurmusik zu profitieren, müssen die Veranstalter der Fastnachts- und Brauchtumsveranstaltung Mitglied in einem der Dachverbände sein, die dem Landesmusikverband angehören. Das sind beispielsweise Blasmusikverbände, Chorverbände etc. (Staatssekretär Arne Braun) Die Dachverbände wiederum beantragen die Erstattung der GEMA-Kosten für Veranstaltungen ihrer Mitgliedsvereine beim Landesmusikverband. Bislang ist es unüblich, dass hierunter Fastnachtsveranstaltungen fallen. Brauchtumsveranstaltungen hingegen werden immer wieder auch von Vereinen der Amateurmusik ausgerichtet. Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage, also der Frage, wie hoch der Anteil der Fastnachts- und Brauchtumsvereine war, die in den Genuss der Rückerstattung von GEMA-Gebühren kamen: Brauchtumsveranstaltungen profitieren, wie gesagt, regelmäßig von der GEMA-Förderung des Landes. Gesangs- und Tanzabende – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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