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Thomas Blenke

30.01.2025 Sitzungen 17/115

DLRG. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen Dank, Herr Präsident. – Werter Kollege Brauer, vielen Dank für Ihre spannende Anfrage. Ihre beiden Fragen könnte ich aufgrund der Form, wie Sie sie gestellt haben, mit Ja oder Nein beantworten. Das will ich aber nicht tun. Vielmehr möchte ich versuchen, das etwas einzuordnen, damit es einigermaßen verständlich wird. Ja, es ist tatsächlich so, dass bisweilen Vereine Freibäder, die von der Schließung bedroht sind, weiterbetreiben. Das ist sehr begrüßenswert. Freibäder, die von einem Verein betrieben werden, sind dann keine kommunalen Bäder mehr. In diesem Fall ist der Betreiber der Verein und nicht die Kommune. Dem Vernehmen nach – ich habe das auch schon gehört – machen die betreffenden Kommunen allerdings gute Erfahrungen damit, dass man den Betrieb eines solchen Schwimmbads einem Förderverein überlässt und sich die Stadt dann auf – was weiß ich? – einen Zuschuss oder Sonstiges beschränkt. Nach § 10 der Gemeindeordnung schafft die Gemeinde „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“ (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Oh!) – der Kollege Hockenberger läuft schon zur Hochform auf – „die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen“. Die Errichtung und der Betrieb eines Schwimmbads ist eine freiwillige Aufgabe, über deren Wahrnehmung die Gemeinde einvernehmlich und im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts entscheidet. Und, Kollege Hockenberger, das ist auch gut so. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Darüber sind wir uns vermutlich auch alle einig. Den Gemeinden steht es frei, ob sie ein Schwimmbad selbst betreiben, ausgliedern – in welcher Rechtsform auch immer, z. B. in Form einer GmbH – oder an einen Verein übertragen. Der durch verschiedene Faktoren ausgelöste Mangel an Fachkräften betrifft bekannterweise nahezu alle Branchen und Sekode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 toren und ist von der Rechtsform einer Einrichtung zunächst einmal unabhängig. In vielen Schwimmbädern, unabhängig von der Rechtsform – Sie fragen ja ausdrücklich nur nach den vereinsbetriebenen –, fehlt das für die Badeaufsicht qualifizierte Personal. Die in der Frage angesprochene Tätigkeit eines Rettungsschwimmers in Bädern – mithin das Personal der Badeaufsicht in einem Hallen- oder Freibad – unterfällt nicht dem Rettungswesen, da der Betreiber der Bäder als Arbeitgeber Personal einstellt und dem Arbeitgeber die Aufsicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegt. Das ist sehr wichtig; Sie, Frau Kollegin Rolland, wissen als Angehörige des DLRG darüber auch Bescheid. Das Rettungsdienstgesetz ist in diesem Bereich nicht einschlägig. So viel zu Ihrer Frage unter Buchstabe a – also ja, es ist uns bekannt. Entsprechend war Ihre Frage gestellt. Aber ich wollte das Ganze auch entsprechend einordnen. Zu Ihrer Frage unter Buchstabe b, Kollege Brauer: Fachangestellte für Bäderbetriebe ist ein Berufsbild, das bundeseinheitlich geregelt ist. Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf. Ich höre, dass der Bund gerade bestrebt ist, eine Neuordnung dieses Ausbildungsberufs vorzunehmen. Das läuft wohl auch mit einer Beteiligung der Länder. In welchem Stadium sich die Neuordnung jetzt genau befindet, vermag ich Ihnen nicht zu sagen. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer wird bei uns direkt von der DLRG oder anderen Hilfsorganisationen selbst durchgeführt und entsprechend – das ist wichtig – ihren eigenen Richtlinien geregelt. Insofern besteht seitens der Landesregierung keine Handhabe – Ihre Frage –, Qualifikationen zu vereinfachen. Ich will aber auch ausdrücklich sagen: Ich halte es für richtig, dass wir dies nicht tun. Deswegen ist es auch nicht beabsichtigt. Eine von der DLRG oder anderen Organisationen durchgeführte profunde Ausbildung von Rettungsschwimmern für die Selbst- und Fremdrettung ist unerlässlich. Ich möchte an dieser Stelle den Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind – der DLRG, anderen Hilfsorganisationen –, ausdrücklich großen Dank aussprechen, dass sie die Ausbildung zum Rettungsschwimmer anbieten, durchführen und damit auch zur generellen Schwimmfähigkeit beitragen. Lassen Sie mich abschließend zum Thema Schwimmfähigkeit noch sagen: Wir stehen ja auch vor dem Problem, dass Schulschwimmbäder geschlossen werden. Die Koalition hat bei den letzten Haushaltsberatungen erstmals eine Zuschussmöglichkeit im Rahmen von 30 Millionen € jährlich für den Unterhalt und die Sanierung von Schulschwimmbecken – Kollegin Boser nickt – geschaffen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025. Das hat das Hohe Haus dankenswerterweise beschlossen, und das ist, denke ich, ein ganz, ganz wichtiger Baustein, um das Thema Schwimmfähigkeit, das in den vergangenen Jahren sehr gelitten hat, voranzubringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU: Sehr gut!) Eine letzte Bemerkung in Richtung DLRG und Sonderrettungsdienste. Dort, wo sie nach dem Rettungsdienstgesetz originär zuständig sind, haben wir jetzt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsberatungen eine deutliche Verbesserung der Mittel- (Staatssekretär Thomas Blenke) ausstattung erreichen können. Auch dafür sei dem Hohen Haus sehr herzlich gedankt. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen einigermaßen zufriedenstellend beantworten konnte.

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