Klaus Ranger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich der Notrufdienste, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich, ebenso die Schaffung einer Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamten an der Landesfeuerwehrschule, die sich unermüdlich in der praktischen Feuerwehrausbildung engagieren. Die barrierefreie Gestaltung der Notrufdienste ist keine lästige Pflicht aus Brüssel, sie ist unsere ethische Verantwortung. Für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen ist der Zugang zu Notrufdiensten in der aktuellen Form oft unzureichend. Sie werden daran gehindert, ihre Notlage richtig zu schildern und gezielt Hilfe anzufordern. Ein synchronisierter Dienst, der Sprache und Text in Echtzeit kombiniert, ist hier die Lösung. Er ermöglicht direkte Kommunikation, und zwar unabhängig von individuellen Einschränkungen. Das bedeutet: Betroffene können sofort Hilfe rufen, und Rettungskräfte erhalten alle nötigen Informationen, um effektiv zu handeln. Verzögerungen, die heute durch fehlende Barrierefreiheit entstehen können, sind nicht hinnehmbar. Sie kosten wertvolle Zeit – Zeit, die Leben retten kann. Die Einführung barrierefreier Notrufdienste entspricht daher nicht nur den rechtlichen Vorgaben, sondern auch den Werten einer inklusiven, gerechten und solidarischen Gesellschaft. Wir senden damit eine klare Botschaft: Niemand wird ausgeschlossen, schon gar nicht in Notsituationen. Menschen mit Hör- oder Sprachstörungen bzw. -behinderungen lassen wir nicht im Stich. Stattdessen beseitigen wir bestehende Hindernisse und schaffen Chancengleichheit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP – Verein- zelt Beifall bei den Grünen) (Klaus Ranger) Ich möchte an dieser Stelle auch betonen: Die EU-Richtlinie, über die wir heute sprechen, ist ein Paradebeispiel dafür, wie europäische Zusammenarbeit Lösungen für echte gesellschaftliche Herausforderungen ermöglicht. Es ist nicht die Bürokratie aus Brüssel, wie oft behauptet wird, sondern es sind sinnvolle, zukunftweisende Impulse. Unsere Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten ist es, diese Zusammenarbeit wertzuschätzen, zu verteidigen, positiv darüber zu sprechen und – ganz praktisch – für die EU zu werben. (Beifall bei der SPD und des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir dürfen nicht die Verantwortung für Probleme nach Brüssel schieben und gleichzeitig die Lorbeeren für Erfolge nur von uns einsammeln wollen. Solche Doppelstandards spielen Populisten in die Hände, und das dürfen wir einfach nicht zulassen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zum Ende möchte ich auch auf einen kritischen Punkt eingehen. Die Landesregierung ist nach Artikel 71 Absatz 3 unserer Landesverfassung nicht verpflichtet, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, da es sich um eine weisungsfreie Aufgabe handelt. Allerdings haben die kommunalen Landesverbände vor den erheblichen Mehrkosten gewarnt. Die Kommunen in unserem Land stehen bereits jetzt vor großen finanziellen Herausforderungen. Rechtlich ist das Land nicht zur Unterstützung verpflichtet, doch das Verfassungsrecht steht einer solchen auch nicht im Wege. Also: Man darf es in den Haushalt mit aufnehmen, Herr Minister. (Vereinzelt Heiterkeit) Es liegt in unserer Verantwortung, genau zu prüfen, welche Mehrkosten entstehen und ob eine finanzielle Unterstützung durch das Land notwendig ist. Wir sichern den Städten und Gemeinden unsere volle Solidarität zu. Nur so können wir sicherstellen, dass diese wichtige Aufgabe nicht an der finanziellen Belastung der Kommunen in unserem Land scheitert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
