Rüdiger Klos
Frau Präsidentin, werte Kollegen! Das ist ja interessant: Die Grünen setzen ein Schutzgitter über den Brunnen, wenn das Kind schon hineingefallen ist. Nein, wir setzen das Schutzgitter darauf, bevor Kinder in den Brunnen fallen. Das ist der große Unterschied zwischen Ihnen und uns. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD zu den Grünen: Das ist Ihre Politik!) Wir hatten hier in Baden-Württemberg bis zur letzten Landtagswahl ein ganz hervorragendes Landtagswahlrecht. Es bot den Bürgern alle Möglichkeiten der Wahl. In jedem Wahlkreis traten Kandidaten an, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) (Rüdiger Klos) die Bürger wussten sehr genau, wer die Kandidaten waren, was deren Agenda war und ob sie bisher im Wahlkreis in Erscheinung getreten waren. (Lachen der Abg. Dr. Susanne Aschhoff GRÜNE) In den Landtag konnte man nur über die Wahlkreise einziehen. Im Mittelpunkt des Wahlrechts stand die Heimatverbundenheit der Abgeordneten. Wer hier in der Vergangenheit nichts geleistet hatte, wer nichts vorzuweisen hatte, den präferierten die Wähler nicht. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ein Wähler in Mannheim stimmte nicht über den Wahlkreis vom Bodensee ab. Warum sollte er auch? (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Dieses bewährte und basisnahe Wahlrecht hatte auch weitere Vorteile. Das sieht man konkret an Herrn Innenminister Strobl. 2016 trat er zur Landtagswahl an. Die Wähler erteilten ihm eine eindeutige Absage und haben ihm gesagt: „Wir wollen Sie nicht als Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg.“ Der Wähler konnte entscheiden, der Wähler war der Chef. Statt aber dieses Urteil der Wähler zu akzeptieren, ließ sich Herr Strobl zum stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister ernennen. Das konnte er nur, weil er der Landesvorsitzende der CDU war. Nicht gewählt vom Wähler, sondern gewählt von den eigenen Parteimitgliedern bzw. den Delegierten. Ein wunderbares Beispiel für die verheerenden Auswirkungen von Parteimacht auf den Wählerwillen! (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) Im Jahr 2021 stellte er sich erneut zur Wahl, und wieder urteilten die Wähler über ihn und sagten ihm: „Sie wollen wir nicht als Abgeordneten im Landtag.“ Auch hier war von Demut nichts zu sehen: Auch hier ließ er sich vom Ministerpräsidenten in die Regierung berufen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Warum sind Sie dann nicht mehr in Mannheim angetreten?) So viel zu dem, was Herr Strobl von der Befolgung des Wählerwillens hält: nichts! Bei der Landtagswahl im nächsten Jahr – 2026 – gibt es eine Zäsur. Bei der nächsten Wahl haben die Wähler nicht mehr die Möglichkeit, Herrn Strobl als Mitglied des Landtags zu verhindern; denn diesmal gibt es eine Landesliste, (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) und wer da drauf ist, ist so sicher im Parlament, wie viele Prozente die Partei erhält. Das ist ein schlimmer Abbau von demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten für die Wähler in Baden-Württemberg. (Beifall bei der AfD) Der Einfluss des Parteiapparats steigt erheblich; der Machtzuwachs für die Parteien ist besorgniserregend, und der Machtiode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 verlust beim Bürger, beim Wähler enorm. Der Wähler zahlt mal wieder die Zeche für die grüne Ideologie. Weitere Gründe für unsere Ablehnung waren: Gescheiterte können sich am Wählerwillen vorbei ein Mandat sichern. Ich sage nur: Kreißsaal – Hörsaal – Plenarsaal. Wo da die linke Jugend hingeht – wir wissen Bescheid. Die Parteien haben sich nicht nur den Staat, sondern mittlerweile die Wählerentscheidung zur Beute gemacht. Der Abstand zwischen Wähler und Abgeordnetem wächst; denn während es vorher noch um die Aufmerksamkeit der Kandidaten im Hinblick auf die Wähler und den Wahlkreis ging, zählen jetzt Seilschaften, innerparteiliche Strippenzieherei und Netzwerke in der Partei. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass der Landtag nach dem neuen Wahlrecht rein theoretisch auf über 1 000 Abgeordnete anwachsen könnte, (Unruhe) aber schon konservative Rechnungen erwarten einen Anstieg auf deutlich über 200 Abgeordnete. Deshalb hat meine AfD-Fraktion sich gegen dieses Wahlrecht ausgesprochen. (Beifall bei der AfD) Die Gründe für die Wahlrechtsänderung sind auch rein vorgeschoben. Da wurde genannt: mehr Frauen in die Parlamente. Diese Forderung ist erstens grundgesetzwidrig, weil nach Artikel 3 Absatz 3 – ich zitiere – niemand „wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Zweitens hängen Geschlecht und Leistungsfähigkeit in keiner Weise zusammen. Eine Forderung nach einer Frauenquote ist genauso bescheuert wie eine Forderung nach einer Männerquote. Das ist nämlich der Punkt. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Grund, warum Sie eine Änderung des Wahlrechts wollen. Es sollten die Einschränkungen des Grundgesetzes umgangen werden, damit bei den Aufstellungsversammlungen der Parteien in grundgesetzwidriger Weise andere ideologische Kriterien bei der Kandidatenauswahl genutzt werden können. So wollen Sie die Zusammensetzung der Parlamente entsprechend Ihrer Ideologie manipulieren. Es geht weg von Kriterien wie Qualifikation, es geht hin zu für die Fähigkeiten eines Abgeordneten völlig unerheblichen Kriterien. Die AfD wäre bereit gewesen, um beim alten Wahlrecht einen weiteren Aufwuchs zu verhindern, auch die Kriterien der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen. Aber das wollten Sie ja nicht, und das wurde hier auch wieder gesagt. Wir sind gern bereit, an einer Deckelung mitzuarbeiten, weil – die Realität hat es gezeigt – Sie es ohne uns allein mal wieder nicht hinbekommen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Dass die FDP/DVP-Fraktion allen Ernstes diesen Tagesordnungspunkt aufruft, ohne eine konkrete Formulierung hinzulegen, wie denn eine Deckelung aussehen sollte, (Rüdiger Klos) (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wir haben doch einen Gesetzentwurf vorgelegt!) lieber Herr Dr. Rülke, das war keine Glanzleistung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
