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Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP 30.01.2025 Sitzungen 17/115

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Landtagsgröße lässt das politische Baden-Württemberg nicht los, und zwar nicht nur deshalb, weil die Landes-FDP vor einer explodierenden Größe des Parlaments warnt, sondern auch, weil es eine Volksinitiative mit mittlerweile über 100 000 Unterschriften gibt. Ich darf daran erinnern, dass beim letzten Mal, als über 100 000 Unterschriften gesammelt wurden – nämlich zum Thema G 9 –, die Regierungskoalition zu dem Ergebnis kam, den Koalitionsvertrag an dieser Stelle ad acta zu legen und das Thema G 9 aufzugreifen. Darüber hinaus ist es so, dass auch die Landtagsverwaltung Vorkehrungen trifft, Frau Präsidentin. (Zuruf: Genau!) Falls dieses Parlament nicht mehr ausreichen sollte für die Zahl der Abgeordneten, gibt es entsprechende Überlegungen. Deshalb ist die Öffentlichkeit und sind die Medien daran interessiert, wie die Regierungskoalition zu dieser Frage steht. Die beiden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen haben angekündigt: Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, also sollte nach der nächsten Landtagswahl das Parlament tatsächlich so groß werden, dass die Überlegungen der Landtagsverwaltung umgesetzt werden müssen, dann wäre man bereit, zu handeln, dann wäre man bereit, über Maßnahmen zur Änderung des Wahlrechts nachzudenken. Nun gibt es manche, die bestreiten, dass da überhaupt Handlungsbedarf sei. Es gibt aber die Berechnungen von Professor Behnke, bekanntlich kein FDP-Mitglied, sondern ehemals Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, also unverdächtig, der ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 FDP bei einem Thema helfen zu wollen. Professor Behnke sagt in seinem Gutachten auf Seite 18, das Stimmensplitting vergrößere den Landtag in seiner Simulation anhand der Bundestagswahlergebnisse von 2021 in Baden-Württemberg um ungefähr 20 Mandate. (Zuruf von der FDP/DVP: Hört, hört!) Das Stimmensplitting ist also ein potenzieller Treiber. Es ist ja auch völlig klar, dass man, wenn man die Möglichkeit des Stimmensplittings schafft, wenn man die Zweitstimme einführt, dann damit rechnen muss, dass die Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit des Stimmensplittings auch Gebrauch machen und damit die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate steigt. (Abg. Anton Baron AfD: Sie waren doch für die Zweit- stimme!) Deshalb ist es nicht abwegig, davon auszugehen, dass es gute Gründe dafür gibt, dass die Landtagsverwaltung diese Vorkehrungen trifft. Der Kollege Hagel hat angedeutet, man könne mit der CDU reden, falls das passiert. Der Kollege Deuschle hat ergänzt, er wolle aber keinesfalls ein Wahlrecht wie im Bund, wo dann möglicherweise direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr ins Parlament kommen. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Ich will Ihnen an dieser Stelle durchaus recht geben, Herr Kollege Deuschle. Auch ich halte das Wahlrecht, das im Bund von der Ampel beschlossen wurde, nicht für der Weisheit letzten Schluss. Wer aber einerseits das Parlament verkleinern möchte, andererseits keine Wahlrechtsreform wie im Bund möchte, der muss an die Zahl der Wahlkreise gehen. Eine weitere Möglichkeit gibt es nicht. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Nun wurde der Kollege Schwarz am 10. Januar dieses Jahres bei dpa konkreter. Ich zitiere: Der Kollege Schwarz hat deutlich gemacht, „dass er unter Umständen zur Einführung einer Obergrenze bereit“ wäre. Herr Kollege Schwarz, Sie wollen also unter Umständen eine Obergrenze einführen. Jetzt würde uns interessieren, wie Sie sich diese Obergrenze vorstellen. Da sind Sie völlig unkonkret geblieben – auch auf Nachfrage. Wir sind der Auffassung, dass man, wenn man so etwas in die Welt setzt, auch ganz konkret die Frage beantworten muss, wie diese Obergrenze aussehen soll. Jetzt können wir vielleicht von der grünen Fraktion nicht erwarten, dass sie einen Gesetzentwurf macht. Wir haben im Land Baden-Württemberg aber einen hoch kompetenten Innenminister mit einem glänzend geführten Ministerium, (Abg. Manuel Hagel CDU: Richtig!) der Ihnen dabei sicher zur Hand gehen würde. Herr Kollege Schwarz, erteilen Sie dem Innenministerium den Auftrag, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Dann kann man sich das Ganze anschauen. Ich kann Ihnen sagen: Wir, die FDP/DVP-Fraktion, wären auch bereit, ein solches Gesetz noch mit Blick auf die Landtagswahl 2026 zu beschließen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das geht doch gar nicht mehr!) Wir wären bereit, diesen Oberdeckel einzuführen. Wir sind auch ziemlich sicher: Wir würden im Landtag von Baden-Württemberg eine Mehrheit der demokratischen Mitte für diesen Gesetzentwurf finden. Herr Kollege Schwarz, geben Sie sich also einen Ruck. Konkretisieren Sie, was Sie sich unter dem Oberdeckel vorstellen. Lassen Sie sich gegebenenfalls vom Innenministerium helfen. Dann schauen wir uns dies gemeinsam an und können so vielleicht noch abwenden, dass die Landtagspräsidentin das umsetzen muss, was die Landtagsverwaltung plant. Also: Herr Kollege Schwarz, werden Sie konkret! (Beifall bei der FDP/DVP)

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