Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fragen des Landtagswahlrechts sind eine Sache des Parlaments und nicht der Exekutive, nicht der Landesregierung. Das ist eine ureigenste Parlamentsangelegenheit. Nicht die Exekutive gibt sich sozusagen das ihr passende Wahlrecht, sondern das ist ureigenste Aufgabe des Parlaments. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine zweite Bemerkung ist: Da, wo das Parlament es wünscht, wo das Parlament Aufträge an die Landesregierung gibt, werden diese selbstverständlich mit der ganzen Expertise der Landesregierung – die Expertise liegt bei dieser Frage in der Regel im Innenministerium – beantwortet. Das gilt insbesondere bei Wahlrechtsfragen zu häufig hochkomplexen Berechnungen. Hier gibt es zum aktuellen Thema auch Berechnungen des Statistischen Landesamts – übrigens eine Behörde, die nicht dem Innenministerium angegliedert ist und die, wie ich jedenfalls meine, über jeden Zweifel, was komplexe Berechnungen angeht, erhaben ist. Diese Expertise stellen wir, falls gewünscht, dem Parlament gern zur Verfügung und stellen Berechnungen an, allerdings Berechnungen, die auf einer seriösen und validen Grundlage bestehen. So haben wir das im Übrigen auch beim letzten Mal gemacht. Das Parlament hat sich ja zu einem sehr frühen Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode mit weitem Abstand zur nächsten Landtagswahl ein neues Wahlrecht gegeben. Als Mitglied der Landesregierung will ich insbesondere Respekt zum Ausdruck bringen, dass dieses Wahlrecht nicht nur mit der einfachen Koalitionsmehrheit beschlossen worden ist, sondern dass die größte Oppositionsfraktion, die SPD, aus staatspolitischer Verantwortung dieses Wahlrecht mitgetragen hat und sich konstruktiv eingebracht hat, damit das Wahlrecht auf einer breiten demokratischen Basis steht und möglicherweise auch mal einen Regierungswechsel überdauern kann. Das, finde ich, ist handwerklich lege artis. So hat man das im Übrigen über Jahrzehnte hinweg im Deutschen Bundestag gemacht. Ich halte das für staatspolitisch außerordentlich wichtig, weil sich nicht jede neue Parlamentsmehrheit dann auch ein neues Wahlrecht geben soll. Deswegen ist die Einbeziehung der Opposition sehr, sehr wichtig. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Das ist in Baden-Württemberg im Unterschied zu anderen Orten beim letzten Mal gelungen, und es verdient Respekt – jedenfalls aus Sicht der Landesregierung –, dass eine breite demokratische Basis für das gültige Wahlrecht hier im Landtag gefunden werden konnte. ode – 115. Sitzung – Donnerstag, 30. Januar 2025 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Eine letzte Bemerkung möchte ich noch machen: Das Parlament hat die Landesregierung an seiner Seite, wenn es darum geht, Diskreditierungen des Parlaments zurückzuweisen. Es hat eine unselige Geschichte in Deutschland, dass Parlamente diskreditiert werden – wobei im Übrigen diese Diskreditierungen leider nicht selten aus der Mitte des Parlaments selbst stattfinden. (Abg. Anton Baron AfD: Inwiefern ist das hier Dis- kreditierung?) Ich sage dies auch als jemand, der selbst 18 Jahre lang Parlamentarier gewesen ist, fünf Mal direkt gewählt wurde, (Abg. Anton Baron AfD: Auf der Liste!) der ein selbstbewusster Parlamentarier war und der mit großem Respekt vor der ersten Gewalt, vor diesem Hohen Haus, steht: Wehret den Anfängen! (Vereinzelt Beifall) Etwa hinsichtlich des Wortes „Bläh-Landtag“ – man weiß, was Blähungen sind –: Damit beginnt es. Achtet auf eure Worte, und die Landesregierung wird alles tun, was in ihrer Macht steht, um jegliche Diskreditierung von Parlamentariern und von diesem Parlament bei jeder Gelegenheit zurückzuweisen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
