Plenarprotokoll 8/6
23.01.2025 · 210 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (27)CDU (19)SPD (13)BSW (8)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie herzlich bitten, Platz zu nehmen. (Unruhe) – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Ruhe, um die Sitzung beginnen zu können. Ich begrüße Sie und die Zuschauerinnen und Zuschauer herzlich zur 6. Sitzung des Landtages Brandenburg. Meine Damen und Herren, es ist unfassbar, wenn Menschen auf einem Markt oder auf offener Straße Opfer von Angriffen werden. Es ist umso erschütternder, wenn diese Opfer Kinder sind. Ein durch Gewalttätigkeit auffällig gewordener Asylbewerber hat im bayerischen Aschaffenburg eine Menschengruppe angegriffen und verletzt. Ein zweijähriges Kind wurde erstochen; ein Mann, der helfen wollte, kam zu Tode. Es fehlen einem die Worte. Die Bürger und Bürgerinnen erwarten zu Recht Schutz, dass Hinweise und Vorfälle ernst genommen und verfolgt werden und dass wir Politiker konsequent handeln. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen. Ich möchte Sie bitten, sich zu einer Schweigeminute zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich.) Ich danke Ihnen. Mit diesen Gedanken im Kopf fällt es schwer, zur Tagesordnung überzugehen. Ich muss Sie trotzdem bitten, auf unsere Tagesordnung zu schauen, denn genau das wollen wir ja tun: Wir wollen handeln. – Gibt es von Ihnen Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2, 4 und 5 in Gebärdensprache gedolmetscht werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit der Damen und Herren Abgeordneten Bessin, Drenske, Filter, Günther, Dr. Ludwig, Möller, Nothing, Pardeik und Simon angezeigt. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Lösungen statt Absichtserklärungen: Wie kann Brandenburg die Zahl der Abschiebungen erhöhen? 2025 5 Antrag auf Aktuelle Stunde der AfD-Fraktion Drucksache 8/338 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/348 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/404 Wir beginnen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Kotré von der AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die illegale Masseneinwanderung hat unser Land weiterhin vollkommen im Würgegriff. Messerangriffe, Massenvergewaltigungen, Raubdelikte – all das ist an der Tagesordnung. Die Täter sind oftmals Migranten, die in dieses Land gekommen sind und vorgegeben haben, hier Schutz zu suchen. Schauen wir uns die Täterprofile an, stellen wir fest, dass es sich überwiegend um den typischen 2015er handelt: schwarze Haare, dunkler Teint, südländisches Äußeres. – Nach dieser Beschreibung wurde in der Vergangenheit noch öffentlich gefahndet. Heute werden die Täter in den Medien als „Mann“, „Jugendgruppen“ oder schlicht „Jugendliche“ bezeichnet – wenn überhaupt. Man sagt so wenig und doch so viel. Jeder weiß, welche Tätergruppen die Kriminalstatistiken in den letzten Jahren dominierten. Doch sie dominieren nicht nur die Kriminalstatistiken, sie dominieren mittlerweile ganze Stadtteile. (Beifall AfD) Ihr Gebaren ist Machtdemonstration und Landnahme. Die Bedrohungslage ist gravierender, als so mancher wahrhaben will. Deshalb kann es nur einen Weg geben: die Rückabwicklung der Masseneinwanderung, kurz Remigration. (Beifall AfD) Diejenigen, die kein Recht haben, hier zu sein, sowie diejenigen, die sich hier nicht an Recht und Gesetze halten, sind außer Landes zu schaffen. Das ist geltendes Recht, meine Damen und Herren. Doch geltendes Recht gilt immer nur dann, wenn es den Regierenden recht ist. Einerseits wird das Recht nicht konsequent umgesetzt und andererseits wird die Sicherheit der Bürger damit nicht nur absichtlich gefährdet, sondern in vielen Fällen auch aktiv verletzt. Als schockierendes Beispiel ist der widerliche Angriff des saudi-arabischen Staatsbürgers auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember letzten Jahres zu sehen, der nach bisherigen Erkenntnissen mindestens sechs Tote und rund 300 Verletzte gefordert hat. Der Täter hat offensichtlich als sogenannter Schläfer in Deutschland gelebt und uns einen Asylgrund vorgetäuscht. Vor der Billigung seines Asylantrages ist er übrigens straffällig geworden – und er durfte dennoch hierbleiben. Das ist eine Schande, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Oder denken Sie an den islamistischen Terroranschlag in Solingen im Sommer 2024, bei dem drei Menschen getötet wurden. Der Täter war ein abgelehnter Asylantragsteller, ein 26-jähriger Syrer. Diese und weitere grausame Verbrechen hätten verhindert werden können, wenn die Täter vorher konsequent abgeschoben worden wären. Das gilt auch im Fall des Täters von gestern, im Fall des Täters aus Aschaffenburg, der ein wehrloses zweijähriges Kind mit einem Messer angegriffen und getötet hat, der einen Mann getötet hat, der versuchte, diese angegriffene Kindergruppe zu beschützen. Der Täter ist ein Messermigrant aus Afghanistan, der eigentlich schon längst hätte ausgewiesen werden müssen. Er hatte angekündigt, dieses Land zu verlassen – und es ist nichts passiert. Man hätte diesen Mann sofort in Abschiebegewahrsam nehmen müssen, als man feststellte, dass er kein Recht hatte, hier zu sein. (Beifall AfD) Doch auch die nicht straffällig gewordenen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer sind konsequent abzuschieben – und nicht lediglich rund 10 % von ihnen. Der Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz hat im Oktober 2023 eine Abschiebeoffensive angekündigt – mit den Worten: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jaja!) Lippenbekenntnisse und Wählertäuschung – nichts anderes war das. (Beifall AfD) Wir von der AfD-Fraktion haben hier dementgegen schon eine Vielzahl von ernsthaften Anträgen unterbreitet – mit Vorschlägen etwa zur zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die Altparteien haben hier unter anderem die folgenden Lösungsvorschläge abgelehnt: die Kopplung der von Deutschland geleisteten Entwicklungshilfe an die Rücknahme illegaler Migranten; die Rückabwicklung des Chancen-Aufenthaltsrechts, das vorschnelle Einbürgerungen ermöglicht; die Einsetzung eines Remigrationsbeauftragten, der Abschiebungen vorantreibt und beaufsichtigt; und die Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen wegen arglistiger Täuschung, Bedrohung oder Bestechung. Es muss also keiner von Ihnen hier versuchen, den Bürgern da draußen weiszumachen, er wolle eine wirkliche Wende in der Migrationspolitik. Unsere Fraktion gibt allerdings nicht auf: Heute haben wir unseren Entschließungsantrag mit dem Titel „Remigrationsoffensive starten – Privatisierung von Abschiebeprozessen ermöglichen!“ vorgelegt. Mit der Privatisierung von Abschiebeleistungen kann eine erhebliche Effizienzsteigerung des Abschiebevorgangs erzielt werden; das Abschiebevolumen kann vervielfacht werden. Mit privaten Partnern, die über die notwendigen logistischen Kompetenzen verfügen, können wir sicherstellen, dass die Abschiebungen schneller und erfolgreicher durchgeführt werden, ohne dabei die gesetzlichen Vorgaben und die Menschenrechte zu verletzen. Denken wir einmal an die bisherigen Zahlen: Im Jahr 2023 gab es in Brandenburg nur 220 Abschiebungen; 2024 waren es bis Ende Juni 128. Zum Vergleich: Im Jahr 1994 wurden noch über 53 000 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Hier sehen Sie den dramatischen Rückgang. Wo ist der politische Wille? Wo bleibt das Engagement, das sich die Menschen draußen von der Landesregierung erhoffen? Wir müssen neben der Privatisierung von Abschiebeleistungen auch das Konzept der Abschiebezentren – ich habe es eben schon einmal erwähnt – ernsthaft in Erwägung ziehen. Bis zur Vollziehung der Abschiebungen müssen alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. (Beifall AfD) Dies muss nach dem Prinzip „Brot, Bett und Seife“ geschehen – menschenwürdig, aber mit einer klaren Botschaft: Wer ausreisepflichtig ist, hat dieses Land zu verlassen! (Beifall AfD) Illegale Migration muss eine klare Konsequenz haben und darf nicht einfach stillschweigend hingenommen werden. Es ist für die Bevölkerung unverständlich, dass Menschen trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen und der eindeutigen Ablehnung von Asylanträgen in Deutschland verbleiben können. Dies führt nicht nur zu einer enormen Belastung unserer sozialen Systeme, sondern auch zu einem Verlust an Vertrauen in die Staatsgewalt. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Recht auf unseren Straßen in unseren Städten und Dörfern kontinuierlich verletzt wird. Wir fordern daher die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht für alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer – ohne jegliche Ausnahme. Wir müssen weg von einer Asylindustrie, in der sich verschiedene Akteure die Taschen voll machen, hin zu einer Abschiebeindustrie, mit der wir auch den Mittelstand in diesem Land stärken können. (Beifall AfD – Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Es ist außerdem höchste Zeit, das bestehende System zu reformieren und keine falschen Anreize mehr zu dulden. Wenn wir etwa die Syrer, die sich bei uns aufhalten und als Fluchtgrund Assad angegeben haben, weiterhin hier dulden, machen wir deutlich, dass wir uns auf der Nase herumtanzen lassen – (Beifall AfD) doch das, meine Damen und Herren, darf sich ein starker Staat nicht gefallen lassen! Wir fordern die Landesregierung daher eindringlich auf, ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden und die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer auf allen Ebenen zu beschleunigen und durchzusetzen. Die immer gleichen Ausreden dürfen nicht zu einer Verhinderung der Durchsetzung des Rechts führen. Die Zeiten dürfen nicht immer gleich bleiben, wenn unsere Kommunen unter der Belastung von Menschen leiden, die nicht hierbleiben dürfen, und die Bevölkerung unter der von kulturfremder Einwanderung verursachten gesellschaftlichen Belastung allmählich zusammenbricht. Die Bevölkerung möchte keine Messermigranten. Die Bevölkerung möchte keine Massenvergewaltiger in diesem Land. Sie haben das Land zu verlassen, ohne Wenn und Aber, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Wir treten für eine Remigrationsoffensive ein – und für ein Brandenburg, in dem das Recht wieder konsequent durchgesetzt wird. Beweisen Sie alle doch auch einmal echten Mut! Beweisen Sie alle doch einmal, dass Sie die Volksvertreter der Deutschen sind! Stellen Sie doch einmal das Eigene über das Fremde – und nicht andersherum, meine Damen und Herren. Beweisen Sie Mut; stimmen Sie heute unserem Antrag zu. Wir stehen für Lösungen, nicht für bloße und inhaltsleere Absichtserklärungen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Adler. Bitte sehr. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn und André von Ossowski [BSW])
Uwe Adler SPD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Verehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Uns liegt ein Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde vor – mit dem Titel „Lösungen statt Absichtserklärungen: Wie kann Brandenburg die Zahl der Abschiebungen erhöhen?“ Die Aktuelle Stunde soll nach Vorstellung der antragstellenden Fraktion die Möglichkeit eröffnen, über die Frage zu diskutieren, wie die Zahl der Abschiebungen im Land Brandenburg erhöht und die der illegalen Einreisen gesenkt werden kann. Im dazugehörigen Entschließungsantrag fordert die AfD zudem die Privatisierung von Abschiebeprozessen. Die AfD bedient sich auf der Formulierungsebene ihres Entschließungsantrags bewusst einer scharfen Rhetorik. Diese Form der Rhetorik stellt nicht nur die Menschenwürde infrage; (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Oh nee!) auch werden damit die tatsächlichen Herausforderungen, vor denen wir in der Migrationspolitik stehen, ignoriert bzw. verzerrt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) 2025 7 Eine Forderung zur Unterbringung von Menschen nach dem Prinzip „Brot, Bett und Seife“ entmenschlicht diejenigen, die von einer Abschiebung betroffen sind. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Zudem stellt sie einen eklatanten Verstoß gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes – die garantierte Menschenwürde – dar. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Brot, Bett und Seife?!) Jeder Mensch, der zu uns kommt, hat unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus Anspruch auf eine humane Behandlung. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Was die AfD fordert, stellt eine inhumane Minimalversorgung dar, mit der klar auf eine Verletzung der Würde betroffener Menschen abgezielt wird: Es geht um Stigmatisierung, um Verächtlichmachung von Schutzsuchenden und geflüchteten Menschen. (Beifall SPD) Es ist von großer Bedeutung, dass wir mit Blick auf unsere politische, aber auch gesellschaftliche Verantwortung einen realistischen Ansatz verfolgen – einen Ansatz, der stets die Menschen, aber auch ihr Bedürfnis nach Sicherheit und Frieden in den Mittelpunkt stellt. – Nein zu der Zwischenfrage, Frau Präsidentin. Die AfD hat ja noch Redezeit. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der irregulären Migration erfordern von uns ein kluges und ausgewogenes Vorgehen, das die Einhaltung der Gesetze gewährleistet und gleichzeitig unsere humanitären Werte bewahrt. Schon im September 2024 forderte die AfD eine Privatisierung von Abschiebungen unter Berücksichtigung des besten, günstigsten und wirtschaftlichsten Konzeptes. (Vereinzelt Beifall AfD) Im gleichen Zusammenhang wurde von „optimiertem Ressourceneinsatz“ und „Kostenoptimierung“ im Sinne eines „Wettbewerbs“ zwischen privatrechtlichen Unternehmen gesprochen. Auch eine vorsätzliche oder gar böswillige Fehlinterpretation, beispielsweise die vorsätzliche Umdeutung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Übertragung des gesamten Abschiebevorganges einschließlich der Abschiebehaft auf Private aus dem Jahr 2024 ist für mich ein klarer Indikator für die sich in der politischen DNA der AfD wiederfindenden Umdeutungsreflexe und -fantasien, ihre Ablehnung einer rechtsstaatlich organisierten Demokratie (Oh! bei der AfD) und ihre Ablehnung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Dass wir die heutige Debatte auf Antrag der AfD führen, ist symptomatisch für eine Politik, deren Existenz sich im bewussten Heraufbeschwören und Befördern von Wut und Ängsten innerhalb der Bevölkerung begründet – eine Politik, deren Anspruch es noch nie war, lebensbejahende und humane Lösungen sowie gestalterische, verantwortungsvolle Zukunftsvisionen für unser Land zu entwickeln. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Antrag sowie dem dazugehörigen Entschließungsantrag der AfD wird der Schwerpunkt auf eine drastische Erhöhung der Anzahl der Abschiebungen und auf eine Privatisierung der damit verbundenen Prozesse gelegt. (Vereinzelt Beifall AfD sowie Zurufe) Die gesamte Antragsintention beruht auf der Fehlannahme, dass Abschiebungen durch private Unternehmen effizienter und kostengünstiger seien, und lässt dabei wissentlich oder unwissentlich unerwähnt, dass die Weisungsbefugnis und die Verantwortung für die Umsetzungskontrolle im Falle einer Übertragung auf private Unternehmen bei den staatlichen Behörden und ihren Institutionen zu verbleiben haben. (Lena Kotré [AfD]: Ja und?) Es obliegt nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dem Staat, Rechte und Ansprüche aus Gesetzen durchzusetzen. Dies ergibt sich aus Artikel 20 unseres Grundgesetzes und dient der Sicherung unserer Rechtsordnung und unseres Rechtsfriedens. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zurufe von der AfD) Um innerhalb dieser Leitplanken rechtsstaatlichen Handelns zu bleiben und die Würde des Menschen stets in den Mittelpunkt staatlichen Handelns zu stellen, braucht es weder eine Industrialisierung noch eine Privatisierung hoheitlichen Handelns. Es braucht eher mehr Personal in den Umsetzungsbehörden, klare Organisationsstrukturen und stringentes Verwaltungshandeln. Die Forderung der AfD verstößt nicht nur gegen das deutsche Grundgesetz, sondern auch gegen internationale Verpflichtungen, beispielsweise die Genfer Flüchtlingskonvention. (Andreas Galau [AfD]: So ein Quatsch!) Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut fliehen, verdienen eine menschenwürdige Behandlung bei uns. (Zurufe von der AfD) Migrationspolitik, verehrte Abgeordnete, braucht langfristige Lösungen. Die AfD-Fraktion setzt auf Abschreckung und Zwang. (Beifall SPD und BSW) Was wir aber brauchen, sind Konzepte und gesetzliche Rahmenbedingungen, die nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik bieten. (Zuruf von der AfD: Wie lange denn noch? – Andreas Galau [AfD]: Sie haben es nicht verstanden!) Dazu gehören – zuhören, lernen – die Beschleunigung von Asylverfahren, die Förderung freiwilliger Rückkehrprogramme und die schnelle und bessere Integration geflüchteter Menschen mit Bleibeperspektive. (Lars Hünich [AfD]: Sagt den Leuten, dass sie alle hierbleiben sollen!) Und: Deutschland als „begehrtes Reiseziel für Geflüchtete“ zu bezeichnen, (Zurufe von der AfD: Ist doch so!) ist schlichtweg unanständig, amoralisch und kleingeistig. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Es ist bedauerlich, dass die AfD-Fraktion das Thema Migration wiederholt instrumentalisiert, um bei Ihnen Ängste zu schüren und gesellschaftliche Spaltungen hervorzurufen. Das ist keine von Verantwortung getragene Politik im Sinne unseres Landes. Der vorliegende Antrag ist weder mit dem Grundgesetz noch mit den Werten unseres demokratischen Rechtsstaats vereinbar. (Lena Kotré [AfD]: Damit kennen Sie sich ja aus! – Andreas Galau [AfD]: Sie wollen die Leute für dumm verkaufen!) Er setzt auf Spaltung, Entmenschlichung und eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben. Das ist rechtsstaatlich nicht vertretbar. Was wir als Politiker machen müssen, ist, eine gerechte, menschenwürdige und pragmatische Migrationspolitik zu gestalten, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wie bisher!) eine Migrationspolitik, die unsere Kommunen entlastet und den Menschen gerecht wird, sowohl den Geflüchteten als auch uns als aufnehmender Gesellschaft. (Zuruf von der AfD: Wie viele Jahre soll das noch gehen?) Statt die Debatte auf Zwangsmaßnahmen zu verengen, sollten wir über Maßnahmen sprechen, die langfristige Lösungen bieten, beispielsweise (Lena Kotré [AfD]: Ein Stuhlkreis?) die Förderung freiwilliger Rückkehr, die Stärkung von Integration und eine verbesserte europäische Zusammenarbeit. (Beifall SPD) Verehrte Abgeordnete! Ich warne noch einmal davor, private Dienstleister in Abschiebeprozesse einzubeziehen. Das ist hoch problematisch. Sicherheit, Kontrolle und Menschenrechte dürfen nicht in die Hände privater Unternehmen gelegt werden, deren primäres Ziel stets der Profit sein wird. (Zurufe von der AfD) Abschiebungen sind keine logistische Dienstleistung, sondern ein sensibler, hoheitlicher Akt. Der Staat hat die Verantwortung, rechtsstaatliche und menschenwürdige Verfahren zu gewährleisten. (Beifall SPD) Wenn wir aber über eine Beteiligung oder eine bessere Einbindung privatwirtschaftlicher Unternehmen nachdenken wollen, müssen wir den Bereich der Integration in den Blick nehmen. Wir können den Privatsektor positiv einbinden, indem wir ihn in die Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt einbeziehen. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Der Privatsektor kann ein effektiver Partner bei der Bereitstellung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sein, was vielen Migranten hilft, sich produktiv und wertschöpfend in unsere Gesellschaft einzubringen und dadurch die staatliche Belastung zu reduzieren. (Birgit Bessin [AfD]: Haben Sie Kinder?) Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Wir als SPD-Fraktion stehen gemeinsam mit unserer Landesregierung zum Grundrecht auf Asyl (Dennis Hohloch [AfD]: Und zum Recht auf Messerstechereien!) und bieten asylberechtigten Personen auch in Zukunft Schutz in unserem Land. (Andreas Galau [AfD]: Das werden wir am 23. Februar sehen!) Gleichzeitig erkennen wir jedoch auch einen Handlungsbedarf zur Begrenzung und zur Steuerung von Migration. (Zuruf von der AfD: Ach nein!) Dazu gehört auch, dass wir uns für eine zentrale Abwicklung der Rückführungen durch den Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. über das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg einsetzen. (Zuruf der Abgeordneten Birgit Bessin [AfD]) 2025 9 Wir als Koalition werden auch das Landesaufnahmegesetz evaluieren und das Ergebnis in Form eines neuen Landesintegrationsgesetzes verabschieden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Scharfe Maßnahme!) Hierin werden sich auch die gemeinsamen Ziele des Landes und der Kommunen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne eines Systems des Förderns und Forderns wiederfinden. (Beifall SPD) Lassen Sie mich auch etwas Unverrückbares feststellen: Unser Brandenburg, das Land, das unser aller Zuhause ist, steht auch in Zukunft für Humanität und Solidarität. In unserem Land leben und arbeiten Menschen aus der ganzen Welt. Wir brauchen diese Menschen, weil sie auf vielen verschiedenen Ebenen eine Bereicherung für unser Land und unsere Gesellschaft darstellen. Die SPD Brandenburg hat sich in den zurückliegenden Jahren sehr stark für Integration eingesetzt, was auch die Zahlen belegen. Unser politisches Handeln ist der demokratische Gegenentwurf zu AfD-Masterplänen und -Remigrationsfantasien. Wir haben in der zurückliegenden Legislaturperiode unsere Kommunen mit insgesamt 233 Millionen Euro über Programme wie die Integrationspauschale bzw. das Integrationsbudget oder über Migrationssozialarbeit zur besseren Integration von zugewanderten oder geflüchteten Menschen unterstützt. (Andreas Galau [AfD]: Wieder Gelder, die woanders fehlen!) Wir haben mit 140 000 Euro Migrationsorganisationen und deren Vernetzung zur besseren Teilhabe, beispielsweise zum Ausbau der psychosomatischen Versorgung von Geflüchteten, unterstützt. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zur Aufwandsentlastung bei Unterbringung und Integration von Geflüchteten erhielten die Kommunen im Zeitraum von Januar 2020 bis Mai 2024 1,2 Milliarden Euro vom Land Brandenburg. Wir haben im Jahr 2023 das Modellprojekt „Spurwechsel“ auf den Weg gebracht, um durch die gezielte Förderung geduldeten Geflüchteten eine Chance auf berufliche Ausbildung oder auf Beschäftigung zu eröffnen. (Beifall SPD – Lena Kotré [AfD]: Ein Erfolgsmodell!) Wir haben gezeigt, wir zeigen und wir werden auch in Zukunft zeigen, dass wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderungen nicht im Stich lassen. Das wird immer so bleiben. Brandenburg braucht eine Politik, die den Zusammenhalt stärkt und den Menschen Chancen gibt. Keinen Beitrag dazu leistet die wütende Rhetorik der AfD. Wir brauchen also Konzepte, die nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik bieten. (Birgit Bessin [AfD]: Also geben Sie zu, dass Sie noch gar keine haben! – Weitere Zurufe von der AfD) Dazu gehören die Beschleunigung von Asylverfahren und Rückkehrprogramme – alles schon gesagt. (Andreas Galau [AfD]: Viel gesagt und nichts getan! – Lars Hünich [AfD]: Wir brauchen einen Kampf gegen rechts, das hilft!) Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ich stehe heute aber auch hier, um unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass Menschen, die zu uns kommen, um offen oder im Verborgenen gegen unseren Rechtsstaat und seine Institutionen zu handeln, die offen ihre Ablehnung unserer gesellschaftlichen, humanitären und sozialen Werte zum Ausdruck bringen und auf eine Destabilisierung unseres Rechtsstaates oder unseres Sozialstaates oder auf die Abschaffung unseres Wertesystems hinwirken, die unser Zusammenleben durch das Androhen oder das Begehen von Straftaten gefährden oder sich strafbar gegenüber den Menschen in unserem Land machen, den Rechtsstaat in seiner Wirkmächtigkeit erfahren müssen und ihr Recht auf einen sicheren Verbleib in unserem Land verwirken. (Zuruf von der AfD: Aha!) Das Instrument des Präventivgewahrsams ist hier zukünftig zu prüfen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zu prüfen?) Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Brandenburg ist unser aller Zuhause. Dieses Brandenburg ist unsere Zukunft, die Zukunft unserer Kinder und der ihnen nachfolgenden Generationen (Andreas Galau [AfD]: Leider nicht mehr aller Kinder!) und herzlich gerne auch die Zukunft der Menschen, die zu uns kommen, weil sie sich einbringen, unser Miteinander bereichern und gemeinsam mit all den anderen Menschen, die schon hier leben, Brandenburg voranbringen wollen. Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, wir haben nur dieses eine Brandenburg. (Torsten Arndt [AfD]: Genau deswegen! – Weitere Zurufe von der AfD) Behüten wir es, beschützen wir es und bewahren wir es in all seiner Vielfalt, seiner Toleranz und seiner Menschlichkeit! Wir alle sind Brandenburg. (Beifall SPD) Und ja, auch wir in Brandenburg trauern um die gestern bei einem Messerangriff getöteten Menschen in Aschaffenburg, (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist nicht einfach so passiert!) um einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen mutigen Menschen, der versuchte, sich dem Täter entgegenzustellen. (Dennis Hohloch [AfD]: Heuchler!) Unsere Herzen weinen, unser Verstand scheint betäubt. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie sind ein richtiger Heuchler!) Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Familien, den Freunden, bei all denen, deren Trauer um den Verlust von geliebten Menschen unermesslich zu sein scheint. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich kann diese Phrasen nicht mehr hören! Das ist immer das Gleiche!) Heute tragen wir nur euch im Herzen. Den vorliegenden Entschließungsantrag der AfD lehnen wir ab, ebenso den kurzfristig dazugekommenen Entschließungsantrag der CDU. (Zuruf von der AfD: Sie müssen endlich handeln!) Vielen Dank. Bleiben Sie gesund und glücklich! (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Eine Kurzintervention wurde von Herrn Abgeordneten Hohloch angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Adler, Sie sind der geistige Tiefflieger dieses Landtags. (Beifall AfD) Und Sie sind ein absoluter Heuchler. Sie stellen sich hierhin und weinen Krokodilstränen, weil gestern in Aschaffenburg ein zweijähriger Junge und ein Mann, der diesem Kind helfen wollte, von einem Ausländer ermordet wurden, der gar nicht hätte hier sein dürfen. Im gleichen Atemzug zeigen Sie aber, dass Sie aus Mannheim, aus Solingen, aus Aschaffenburg und aus Magdeburg nichts gelernt haben. Sie wollen nicht abschieben, sondern Sie wollen mehr Integration. Ja, genau das ist es, was wir jetzt brauchen. Diesen Afghanen hätten wir integrieren müssen, dann wäre das bestimmt nicht passiert. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie immer noch nicht begriffen haben, dass solche Dinge wie in Aschaffenburg wegen Ihrer Massenmigration mittlerweile alltäglich sind, und trotzdem immer noch davon schwafeln und schwadronieren, dass das „Einzelfälle“ seien und man dagegen nur eines tun könne, und zwar noch mehr Geld für Schlepperorganisationen und Migration auszugeben, dann haben Sie in diesem Landtag nichts verloren. (Beifall AfD) Und Ihre Partei, die SPD, hat so auch keine Zukunft. Das kann ich Ihnen sagen. (Beifall AfD) Wenn Sie sich beschweren, dass die AfD eine scharfe Rhetorik an den Tag legt: Die Rhetorik ist nicht scharf, sie ist angemessen. Wissen Sie, was scharf ist? Das Messer des Afghanen, das er in das Kind, in den armen Jungen, gebohrt hat (Beifall AfD) und in die Herzen der Eltern, die ihr Kind verloren haben. Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie Sie alle noch hier sitzen können, ohne sofort diesem Entschließungsantrag der AfD zuzustimmen. (Beifall AfD) Wenn Sie dem Antrag der AfD schon nicht zustimmen können, legen Sie gefälligst etwas Eigenes vor, um dieses Morden und Abschlachten der deutschen Bevölkerung endlich zu beenden. Ich kann das nicht verstehen. (Beifall AfD - Zurufe von der SPD) – Wenn ich von da hinten schon wieder höre, dass das alles übertrieben sei, dann sage ich: Das ist nicht übertrieben. Die Leute erwarten von der Politik – Ihre Präsidentin hat es vorhin gesagt – Vorschläge, wie man gegen solche Illegalen hier vorgehen kann, und entschiedenes Handeln. Sie wollen nicht, wie von Ihnen soeben – Sie gehören übrigens derselben Partei wie die Präsidentin an, der SPD –, hören, dass jeder Mensch, der hierherkommt, einen Anspruch auf Versorgung hat, egal welchen Status er hat. Nein, diese Menschen haben Anspruch auf ein Rückflugticket – wenn sie es überhaupt ins Land geschafft haben, meine Damen und Herren. Mit der AfD in der Regierung werden solche Leute unser Land überhaupt nicht mehr betreten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Adler, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? – Bitte schön. (Zuruf von der SPD: Würde! – Gegenruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]: Die habt ihr gar nicht!)
Uwe Adler SPD
Sehr geehrter Herr Hohloch, ich empfehle Ihnen, sich im Nachgang meine Rede noch einmal anzuhören. Sicherlich war auch für Sie etwas dabei, was Sie bereichern wird, auch in Bezug auf das Prinzip des Umgangs mit zu uns eingereisten, aber straffällig gewordenen Geflüchteten. Was ich jedoch noch einmal sagen möchte: Uns unterscheidet fundamental die Einstellung gegenüber Neuem. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach, Herr Adler!) 2025 11 Da, wo Sie in allem Neuen, in allen zu uns kommenden Menschen nur Angst und Gefahren sehen und säen, (Dennis Hohloch [AfD]: So ein Blödsinn!) da sehen wir als Demokraten auch Chancen, Zukunftschancen für unser Land. Sie haben doch gar keine Idee von diesem Land, seinen Menschen und von der Zukunft in unserem Land. (Zurufe von der AfD) Ihre Vorstellungen von unserer Zukunft sind doch die angelegten Fesseln der Vergangenheit, Fesseln der Angst vor einer aufgeklärten, resilienten und meinungsstarken Gesellschaft. Sie werfen, wenn es inhaltlich eng wird, (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Den würde ich rausschmeißen!) als Ihr schärfstes argumentatives Schwert immer mit rechten Kampfbegriffen um sich, so wie gestern, als Sie uns als „deutschfeindlich“ beschimpft haben. Dabei sind Sie es doch, die sich feindlich benehmen – zukunftsfeindlich und heimatfeindlich. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Das, was Sie gestern, und das, was Sie gerade gesagt haben, führt mich persönlich immer wieder zu der Feststellung – um es mit den Worten eines ehemaligen Bundeskanzlers zu sagen –: Wir alle teilen den gleichen Himmel, in Ihrem Fall bedauerlicherweise, (Dennis Hohloch [AfD]: Sie können nicht einmal frei reden!) aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. – Vielen Dank. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Adler hat eine durchdringende, laute Stimme und übertönt die vielen Zwischenrufe, die aus der AfD-Fraktion kommen. (Lena Kotré [AfD]: Ja, leider!) Aber das Mittel ist bei uns die Debatte und nicht der Zwischenruf. (Beifall SPD) Ich möchte Sie dringend bitten, sich zurückzuhalten und die Debatte als solche zu ermöglichen. „Geistiger Tiefflieger“ – das ist auch so ein Ausdruck, der flapsig dahergesagt worden ist. Er gehört aber nicht in ein Parlament. Herr Abgeordneter Adler ist übrigens gewählt wie alle anderen 87 auch, sodass Sie gar keinen Zweifel daran haben können, ob er hierhergehört oder nicht. (Beifall SPD und BSW) Ich werde in Kürze wieder Schülergruppen auf der Tribüne begrüßen können und hoffe sehr, dass wir dann eine Debatte beispielhaft durchführen können. Herr Abgeordneter Genilke hat das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte schön. (Lena Kotré [AfD]: Die Wendehälse sind jetzt dran!)
Rainer Genilke CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der schrecklichen Tat von Aschaffenburg fällt es selbstverständlich schwer, souverän und professionell über das Thema Abschiebung zu diskutieren. Zu schwer – das sehe ich genauso – wiegt der Schock durch diesen unfassbaren Angriff auf eine Gruppe von Kleinkindern, und zu schmerzhaft ist der Verlust unschuldiger Menschenleben. Unsere Gedanken und unsere Gebete gelten den Opfern und ihren Angehörigen. (Birgit Bessin [AfD]: Das kann man echt nicht mehr hören!) Wir sollten im Angesicht dieser Terrortat nicht versuchen, uns gegenseitig mit vermeintlich klugen Erkenntnissen zu überbieten. Zu wenig wissen wir bisher noch über die genauen Hintergründe des Täters. Klar ist trotzdem, dass das Thema Abschiebung nicht nur aktuell bleibt, sondern bisher nicht zufriedenstellend geregelt ist. Ich möchte es vorwegnehmen: Eine Privatisierung, wie Sie sie in Ihrem Antrag fordern, wird auch keine Lösung sein. (Zuruf von der AfD: Doch!) Wir dürfen unseren Blick auch nicht allein auf Abschiebungen richten, zumindest nicht, solange Jahr für Jahr mindestens viermal mehr Personen ankommen, als Ausreisepflichtige abgeschoben werden können. (Birgit Bessin [AfD]: Sie hatten ja schon Jahre Zeit!) Um die Kontrolle über das Migrationsgeschehen zurückzugewinnen, müssen wir die illegale Migration stoppen und die humanitäre Migration auf ein Maß beschränken, das unsere Gesellschaft schultern kann. Die CDU hat sich klar aufgestellt. Unsere wichtigsten Prämissen lauten: sofortiger faktischer Aufnahmestopp sowie Grenzkontrollen mit Zurückweisungen. Wer aus einem sicheren Land einreisen und bei uns einen Asylantrag stellen will, wird zurückgewiesen. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist auszusetzen, und alle freiwilligen Aufnahmeprogramme sind zu beenden. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder nach einer Haftstrafe sind in unbegrenzten Ausreisearrest zu nehmen, so lange, bis die Ausreise tatsächlich vollzogen ist. (Zustimmung des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sachleistungen vor Geldleistungen und die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte mit strengen Auflagen! (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Auf EU-Ebene werden wir darauf hinwirken, den subsidiären Schutzstatus abzuschaffen und zum Kern der Genfer Flüchtlingskonvention zurückzukehren. Zudem muss in der EU das Konzept der sicheren Drittstaaten umgesetzt werden. Wer in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Asylverfahren durchlaufen. Das sind die konkreten und, wie ich meine, auch wirksamen Maßnahmen. Dafür steht die CDU nicht nur in Brandenburg, sondern auch im Bund. (Zurufe der Abgeordneten Birgit Bessin und Lena Kotré [AfD]) Neben den grundsätzlich bundespolitischen Weichenstellungen gibt es aber noch genügend Punkte, die Brandenburg bereits selbst umsetzen kann. Die Landesregierung muss den Kurs, der in den vergangenen Jahren vom CDU-geführten Innenministerium eingeschlagen wurde, konsequent weiterverfolgen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein, bloß nicht!) Ich möchte ein paar Schwerpunkte nennen. Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollen in einer Landesübergangseinrichtung untergebracht werden, bis über den Asylantrag rechtskräftig entschieden wurde. Vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Rückführung wegen Vollzugshindernissen temporär ausgesetzt ist, sollen in Ausreisezentren untergebracht werden. Für die bessere Abwicklung von Ein- und Ausreisen muss das geplante Behördenzentrum mit einer ausreichenden Zahl von Gewahrsamsplätzen gebaut werden. Personen mit abgelehnten Asylverfahren müssen einer regelmäßigen, mindestens monatlichen Meldepflicht durch persönliches Erscheinen in der Leistungsbehörde unterliegen. Mögliche Leistungseinschränkungen müssen konsequent angewandt werden. Dies gilt auch und insbesondere für die sogenannten Dublin-Fälle. Bei diesen Punkten kann das Land ganz konkret dafür sorgen, dass mehr Kontrolle und Konsequenz umgesetzt werden. Herr Adler, Sie haben schon angekündigt, unserem Entschließungsantrag nicht zuzustimmen. Das halte ich für einen Fehler. Wir können aus dieser Debatte heute Morgen doch nicht nur mit Worten herausgehen. Wir müssen doch wenigstens mit einem beschlossenen Antrag herausgehen. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD) Mit unserem Entschließungsantrag haben wir es Ihnen sehr leicht gemacht, (Uwe Adler [SPD]: Ja, das haben wir gesehen!) ihm zuzustimmen. Der Ministerpräsident – da hatten wir schon keine Plenarsitzungen mehr – hat noch in der vergangenen Legislaturperiode mit den Landräten klare Prämissen vereinbart. Ich denke, wir sollten auch in der neuen Legislaturperiode – es gibt einen neuen Landtag und viele neue Abgeordnete – allen Verantwortlichen Rückenwind geben, das, was der Ministerpräsident mit den Landräten vereinbart hat, umzusetzen. Wir sollten hier nicht mit dem Ergebnis herausgehen: „Wir haben wieder einmal darüber geredet“, sondern mit einem klaren Statement. Dieses Statement liegt uns allen vor, und diesem Statement kann man zustimmen. (Uwe Adler [SPD]: Man kann auch über Schaufensteranträge reden!)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Rainer Genilke CDU
Gleich, Frau Präsidentin. – Ich denke, dass wir ein gutes und wichtiges Papier vor uns haben. Es hilft uns am Ende nicht weiter, aus einer Debatte zu gehen, ohne einen konkreten Beschluss gefasst zu haben. Jetzt bitte schön, Frau Präsidentin.
Ulrike Liedtke
Sehr schön. – Frau Abgeordnete Hildebrandt, bitte.
Elske Hildebrandt SPD
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich habe eine Nachfrage zum subsidiären Schutz. Sie sagten, die CDU werde sich dafür einsetzen, diesen Schutzstatus abzuschaffen. 2004 wurde er in der EU-Asylrichtlinie ergänzend hinzugefügt, um auch vor Todesstrafe, Folter und Lebensgefahr zu schützen. Ist es wirklich richtig, dass sich die CDU-Landtagsfraktion für die Abschaffung dieses Schutzstatus einsetzt?
Rainer Genilke CDU
Frau Abgeordnete, vielen Dank für die Frage. Was wir erleben, ist doch, dass wir durch diesen subsidiären Schutz in die Lage kommen, überhaupt nicht mehr in die Abschiebung hineinzugehen. Wir haben Gründe aufgebaut, die – das ist nachweisbar – unter Umständen gar nicht mehr dazu führen, dass wir uns mit diesem Problem beschäftigen, sondern dass wir einfach unterstellen: Ja, der ist halt subsidiär. Was wir tun, ist – ich denke, ich habe es deutlich gemacht –, auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass am Ende auch in Europa wieder die Genfer Flüchtlingskonvention als die große Grundlage gilt, warum und weshalb wir Flüchtlinge aufnehmen. Das ist auch sehr weitreichend. Ständig zu versuchen, Gründe zu finden, warum es nicht geht, wird uns an dieser Stelle nicht weiterhelfen. (Beifall CDU) Das ist die Situation, die wir derzeit haben, und die müssen wir verbessern. Damit bin ich am Ende meiner Rede angelangt, Frau Präsidentin; ich staune selbst, dass ich schon fertig bin. – Ich denke, an solch einem Tag muss das Richtige gesagt und vor allen Dingen das Richtige getan werden. Ich hoffe, dass sich die SPD-Fraktion 2025 13 vielleicht doch dazu durchringen kann, ihr Abstimmungsverhalten, was den Entschließungsantrag der CDU angeht, noch einmal zu überdenken. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die Fraktion des BSW spricht Herr Abgeordneter Lüders. Bitte sehr.
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Für die BSW-Fraktion ist klar: Wer hier kein Bleiberecht hat, hat Deutschland zu verlassen. Dies gilt in besonderem Maße auch für Straftäter, die das Bleiberecht verwirkt haben. Es fällt mir als Vater eines kleinen Sohnes außerordentlich schwer, auf die erschütternden Ereignisse in Aschaffenburg tiefer einzugehen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich angesichts des Mitgefühls mit den Betroffenen meine Emotionen unter Kontrolle halten kann – Sie merken es schon. Deswegen möchte ich gleich auf den Sachantrag eingehen. Es geht um die Abschiebung Ausreisepflichtiger. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unserer Ansicht nach der eigentliche Schlüssel für die Regulierung von Migration – die so wie gehabt natürlich nicht weitergehen darf – nicht bei den Abschiebungen liegt. Vielmehr braucht es Regelungen, die schon bei der Einreise ansetzen. Es kann und darf doch nicht sein, dass nach wie vor so viele Menschen, die nicht schutzbedürftig sind, ungeregelt in unser Land strömen. Dafür werden wir uns als BSW im Bund und auf europäischer Ebene einsetzen, Stichworte: Externalisierung von Asylverfahren und wirksame Einreisesperren. (Beifall BSW) Aber auch auf der Ebene unseres Landes müssen und werden wir gleichwohl an der konsequenten Abschiebung Ausreisepflichtiger arbeiten. Unsere diesbezüglichen Forderungen haben auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden: Ausländer ohne Bleiberecht und Bleibeperspektive werden deutlich länger zentral untergebracht, um Rückführungen schneller und konsequenter durchführen zu können. Wir schaffen landesweite Strukturen – wie Ausreisezentren und das Behördenzentrum am BER mit Gewahrsamseinrichtung – bzw. bauen diese mit Nachdruck weiter aus. Medienwirksame Reden schwingen, das ist relativ einfach. Das BSW handelt und liefert. Und wenn solche Reden – wie leider so oft, auch heute wieder – mit rassistischen und völkischen Untertönen daherkommen, verhindern sie sogar eine vernünftige und sachliche Eindämmung der irregulären Migration. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Jedenfalls fördern solche Reden die Eindämmung nicht, eben weil man sich dann nicht mit der Sache auseinandersetzen kann, sondern sich mit irgendwelchen Untertönen auseinandersetzen muss. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Dabei ist der Nachholbedarf im Sinne echter Lösungen riesig. (Lena Kotré [AfD]: Jetzt wissen wir, woran es gelegen hat, all die Jahre!) Die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Rückführung Ausreisepflichtiger werden bei Weitem nicht ausgeschöpft. Zum Beispiel scheitern Rückführungen nach der Dublin-III-Verordnung im Normalfall und nicht etwa im Ausnahmefall. Im Jahr 2023 hatte Deutschland für 74 622 Asylantragsteller ein Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten gestellt. Tatsächlich vollzogen wurden gerade einmal 5 053 Überstellungen. Im ersten Halbjahr 2024 richtete Deutschland 43 469 Übernahmeersuchen an die EU-Mitgliedsstaaten; von diesen wurden 25 049 tatsächlich bewilligt. Zu einer Überstellung kam es dann aber nur in 3 512 Fällen. Das entspricht nur etwa 8 % der ursprünglichen Ersuchen. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kann man durchaus als Staatsversagen bezeichnen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Es braucht auch hier in Brandenburg eine deutlich spürbare Trendwende. Ich muss sagen, die Aussagen von Frau Innenministerin Lange zur Migration gleich zu Beginn dieses Jahres stimmen mich sehr optimistisch, dass uns diese Trendwende gemeinsam mit der SPD gelingen kann. (Vereinzelt Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Niels-Olaf Lüders BSW
Eher nicht, weil ich finde, dass die Aktuelle Stunde genug Gelegenheit gibt, auf das Thema einzugehen. Ich bitte um Verständnis. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Können Sie uns trotzdem sagen, was völkisch und rassistisch war?) – Ja, darauf werde ich vielleicht später noch eingehen. Die AfD möchte stattdessen eine „Abschiebeindustrie“ aufbauen, und zwar eine private. Ich frage mich, ob das am Ende nicht dazu führt, dass diese „Abschiebeindustrie“ ein monetäres Interesse daran entwickelt, mehr illegale Einwanderung zu fördern, um Geld durch die dann folgenden Abschiebungen zu verdienen. (Beifall BSW und SPD) Mit Verlaub, meine Damen und Herren: Was für eine Schnapsidee! Wie gut die Kommerzialisierung staatlicher Kernaufgaben funktioniert, kann man bei der Deutschen Bahn oder im Gesundheitswesen sehr gut bewundern. Aber nach den jüngsten gegenseitigen Liebesbekundungen zwischen der AfD und dem Oligarchen Elon Musk kann ein solcher Ansatz nicht mehr wirklich überraschen. Ein handlungsunfähiger Minimalstaat, in dem der Kommerz regiert? Nicht mit uns! (Beifall BSW) Es ist klar, dass wir diesen Antrag nur ablehnen können. Noch ein Wort zu dem Entschließungsantrag der CDU: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich danke Ihnen sehr für diesen Entschließungsantrag und die darin quasi enthaltene Ankündigung, uns, die Koalition, bei der Umsetzung vieler Aufgaben im Bereich der Migration zu unterstützen. Die Problemstellungen, Aufgaben und Zielsetzungen sind aber bereits vollständig im Koalitionsvertrag enthalten und präzise beschrieben. Ich sehe also keinen Bedarf, extra einen Entschließungsantrag dazu zu beschließen – ganz abgesehen davon, dass ich unter Ziffer 1 eine recht gewagte rechtliche Argumentation in Bezug auf die tatsächlich kritisch zu bewertende Dublin-III-Verordnung gefunden habe, auf die ich aber an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen will. Am Schluss noch eine Anmerkung zu der Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion: Wenn bei Ihnen immer betont vom „deutschen Volk“ die Rede ist, halte ich das schon für einen Unterton, der unangenehm ist. (Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Aber wir sind doch das deutsche Volk! – Weitere Zurufe von der AfD: Was? Wir leben doch in Deutschland!)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Bretz hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Lüders, ich finde, es wäre mit Blick auf die Debatte ein verdammt starkes Zeichen, wenn dieser Landtag am Ende dieser Aktuellen Stunde, auch angesichts der gestrigen Ereignisse, die Kraft aufbringen würde, einen Antrag zu verabschieden. Es ist doch genau die Aufgabe eines Parlaments, sich zu aktuellen Ereignissen und grundsätzlichen Fragen auch in Form von beschlossenen Anträgen zu äußern. Wir als Fraktion bieten Ihnen deshalb an, unseren Entschließungsantrag, der übrigens Positionen enthält, die alle mit den Landräten und der gesamten kommunalen Familie sowie mit Vertretern der Landesregierung abgesprochen sind, gemeinsam zu beschließen. Wir bieten Ihnen sehr gern an, sich als Mitantragsteller unserem Entschließungsantrag anzuschließen. Und wir fragen Sie, ob nicht auch Sie es gut fänden, wenn wir als Landtag heute dieses gemeinsame Signal aussenden würden. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Lüders, möchten Sie auf diese Kurzintervention reagieren? – Bitte schön.
Niels-Olaf Lüders BSW
Damit zwingen Sie mich quasi, auf die rechtlichen Probleme, die ich in Ihrem Antrag sehe, einzugehen. Sie formulieren unter Ziffer 1, dass Sie unter Bezugnahme auf Artikel 16a des Grundgesetzes das Dublin-III-Verfahren aussetzen wollen. Das halte ich – abgesehen davon, dass Artikel 16a in der migrationsrechtlichen Praxis überhaupt keine Rolle spielt – für eine sehr gewagte rechtliche Konstruktion. Schon deshalb fällt es uns schwer, diesem Antrag zuzustimmen. Tut mir leid! (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache fort. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Lange. Bitte schön. Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin es – wie der Bundeskanzler – leid, dass sich alle paar Wochen solche Gewalttaten wie die am gestrigen Tag in Aschaffenburg bei uns zutragen. Der Tatverdächtige stammt aus Afghanistan. Er war ausreisepflichtig und mindestens dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen. Olaf Scholz hat auch mit Folgendem recht: Aus den gewonnenen Erkenntnissen müssen sofort Konsequenzen folgen. Der brutale Angriff auf kleine Kinder, ihre Betreuer und auf Passanten zeigt wie ein Brennglas, dass mit der Asylpolitik in Deutschland etwas ganz erheblich nicht stimmt. Die Menschen in Deutschland erwarten dringend Veränderungen – und sie haben recht damit! Schon im aktuellen DeutschlandTrend der ARD nannten die Befragten das Thema „Zuwanderung, Flucht“ als eines der beiden drängendsten Probleme, noch vor der Wirtschaftspolitik. Unser Koalitionsvertrag stellt dazu Folgendes fest: „Brandenburg unterstützt alle geeigneten und rechtssicheren Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung und Zurückweisung von irregulärer Migration.“
Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* Nein, ich würde gern im Zusammenhang vortragen.
Ulrike Liedtke
Danke. 2025 15 Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* Und: „Wir bekräftigen die ‚Gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz zum Thema Migration und Sicherheit‘ vom 6. September 2024 und werden diese konsequent umsetzen.“ So ist es vereinbart, und so wird es auch gemacht. Die Landesregierung wird dies gemeinsam tun, und das Innenministerium wird seinen Beitrag leisten. Es befinden sich dabei in vollem Einklang: die Positionen des Bundeskanzlers, der Landesregierung, der Landräte und der übergroßen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sowie die geltenden Maßgaben von Recht und Gesetz und nicht zuletzt die Gebote der politischen Vernunft. Klarer kann eine Sache eigentlich nicht sein. Natürlich kann man an den tatsächlichen Problemen auch einfach vorbeisehen und stattdessen Unterstellungen und politische Denunziation betreiben – wie erst jüngst eine Funktionärin der Diakonie in der hiesigen Presse. Da mir dieses Vorgehen bekannt vorkam, schaute ich einmal nach – und siehe da: Die Frau Vorständin war zuvor Landtagsabgeordnete der Grünen in NRW. Was für ein Zufall! Ich nehme das zur Kenntnis; mich beeindruckt das nicht. Ich will dazu nur sagen, dass der Koalitionsvertrag auch zu solch untauglichen Versuchen, politisch notwendige Debatten abzuwürgen und durch Unterstellungen zu vergiften, etwas feststellt, nämlich: „In Brandenburg diskutieren wir offen und unvoreingenommen miteinander.“ Auch das ist zutreffend, und das wird so sein. Es ist überhaupt ein sehr guter Koalitionsvertrag. (Beifall SPD und BSW) Allerdings spricht dieser Koalitionsvertrag nicht von allen möglichen, sondern von „alle[n] geeigneten und rechtssicheren Maßnahmen“. Das ist ein Unterschied. Eben daran mangelt es dem hier vorliegenden Entschließungsantrag der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren, es geht generell darum, dass nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens jene Personen, die kein Bleiberecht haben, unser Land wieder verlassen. Das ist das Anliegen. Dabei ist die freiwillige Ausreise grundsätzlich vorzuziehen, sofern es sich dabei nicht um bekannte Gewalttäter handelt, die zudem auch noch offensichtlich psychisch krank sind. Bei solchen – freiwilligen – Ausreisen bin ich für ein pragmatisches Herangehen. Das betrifft zum Beispiel finanzielle Unterstützungen, die auch heute schon gang und gäbe sind, oder auch Heimreisen, um sich hinsichtlich der Lage im Herkunftsland zu orientieren, was derzeit auf der Bundesebene diskutiert wird.
Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, ich muss Sie leider noch einmal fragen, ob Sie Zwischenfragen zulassen. Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* Ja, bitte.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter Bretz, und gleich im Anschluss Herr Abgeordneter Hohloch.
Steeven Bretz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, liebe Frau Ministerin Lange, dass Sie die Nachfrage zulassen. Frau Ministerin Lange, Sie haben gerade den Koalitionsvertrag gelobt. Ich darf feststellen, dass dieses Lob von den Koalitionspartnern frenetisch gefeiert wurde. Kollege Lüders führte aber gerade aus, dass er unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen könne, weil er darin eine Formulierung findet, die seine Fraktion nicht mittrage. Genau das, was in unserem Entschließungsantrag steht, ist aber Bestandteil dessen, was in Ihrem Koalitionsvertrag steht. Darin heißt es nämlich, dass Sie die Beschlusslage der Landrätekonferenz gemeinsam tragen. Deshalb meine Frage: Wie kann es sein, dass Sie und die Koalitionspartner diesen Vertrag loben, aber dennoch Kollege Lüders nach vorn geht und sagt, er könne unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen? Können Sie mich dazu aufklären? (Lars Hünich [AfD]: Also, er will sagen: Er ist der bessere Koalitionspartner! Bitte, bitte, bitte! Bitte, bitte, bitte! Bitte, bitte, bitte! – Ludwig Scheetz [SPD]: Herr Hünich, kriegen Sie es hin, ruhig zu sein?)
Ulrike Liedtke
Ich würde gern die Fragen von Herrn Abgeordneten Hohloch und Frau Abgeordneter Bessin gleich anschließen. Bitte sehr. Dennis Hohloch (AfD):* Frau Ministerin, verzeihen Sie bitte, dass die Präsidentin Sie „leider“ unterbrechen muss. – Sie sind ja Innenministerin und haben sicherlich einen besseren Überblick über die aktuelle Informationslage. Ist denn bekannt, ob der Afghane aus Aschaffenburg über das Ortskräfteprogramm nach Deutschland kam? Gibt es dazu schon Erkenntnisse?
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Bessin, bitte.
Birgit Bessin AfD
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Abgeordnete Adler bezeichnete vorhin die Formulierung „Bett, Brot, Seife“, die wir gewählt haben, als „entmenschlichend“. Wir haben diese Formulierung aber von Ihrem Noch-Kanzler übernommen, denn Scholz sprach im August 2024 genau davon. Er formulierte, dass er die Bedingungen verschärfen wolle, sodass nur noch „Bett, Brot, Seife“ gewährt werden sollten. Vielleicht können Sie Ihre Sicht auf diese Formulierung darlegen. Stimmen Sie dem Abgeordneten Adler zu, der diese Formulierung „entmenschlichend“ findet, oder sehen es auch Sie so, dass die Bedingungen sehr wohl verschärft werden müssen? Vielleicht können Sie uns auch noch erläutern, warum die Taskforce, die Ihre Regierung in der vergangenen Legislaturperiode im Innenministerium gebildet hatte, überhaupt nicht richtig funktioniert hat, sodass wir heute, nach so vielen Jahren, immer noch über Abschiebungen sprechen müssen.
Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, bitte. Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* Ich beginne mit der Frage von Herrn Bretz. Da der Koalitionsvertrag so gut ist und wir genau die Dinge, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag nur noch einmal wiederholt haben, dort schon aufgenommen haben, bedarf es dieses Antrags aus unserer Sicht nicht. Zu der Frage von Herrn Hohloch: Mir ist dazu nichts Näheres bekannt, nur aus der Presse, dass er im Jahr 2022 eingereist ist. Und auf die Frage von Frau Bessin, auch auf die Taskforce, werde ich im Weiteren noch eingehen. (Vereinzelt Beifall SPD) Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist in Brandenburg in den letzten fünf Jahren mit Ausnahme des Jahres 2022 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2024 verzeichnete Brandenburg 722 freiwillige Ausreisen. Das sind ca. 200 mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2024 gab es insgesamt 233 Abschiebungen aus Brandenburg, darunter 36 Dublin-Überstellungen. Insgesamt haben damit im letzten Jahr 955 Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive Brandenburg wieder verlassen. Das sind rund 20 % mehr als im Vorjahr. – Ja, das reicht nicht aus, aber man sollte diese Tatsachen wenigstens zur Kenntnis nehmen. Um zu einer besseren Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen zu kommen, ist die AfD jetzt auf eine groteske Idee verfallen, nämlich auf die Privatisierung von Abschiebeprozessen, wobei sich Frau Kotré bereits vorsorglich an einem Wettbewerb von Abschiebeunternehmen erfreut. Diese fixe Idee aus dem Inventar des Neoliberalismus liegt weit neben den tatsächlichen Notwendigkeiten zur Beseitigung von bestehenden Abschiebehindernissen. Denn beim Asylrecht und allen damit verbundenen Aufgaben handelt es sich nun wirklich um Kernaufgaben des Staates, die nicht privatisierungsfähig sind, auch wenn hier und da private Dienstleister, etwa bei Transport oder Bewachung, zum Einsatz kommen. Wenn es beim eigentlichen Rückführungsvollzug Defizite gibt – das ist ganz gewiss der Fall –, dann muss man diese Defizite beseitigen, anstatt nach der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben zu rufen. Jedenfalls kommt das hier in Brandenburg überhaupt nicht infrage. Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die Brandenburg in der Vergangenheit ergriffen hat, oft unter Beteiligung oder auf Anregung unserer Kreise und Kommunen, und die meines Erachtens auch für die Zukunft Bestand haben sollten. Dazu zählen die Zentralisierung der Zuständigkeiten für den Rückführungsvollzug bei der ZABH oder die Gründung der Taskforce zur priorisierten Abschiebung von Straftätern. Die Arbeit der Taskforce hat im vergangenen Jahr in 65 Fällen zur Ausreise der betreffenden Personen geführt, freiwillig oder per Abschiebung. Auf diese Personengruppe müssen wir auch zukünftig unser besonderes Augenmerk richten. Der weitere Verbleib von Straftätern unter Missbrauch des Gastlandes ist den Bürgern unseres Landes nicht zuzumuten. Das bedarf keiner weiteren Begründung. Ich weiß, dass die rechtlichen Hürden auch hier hoch sind, aber wir sehen und bereiten auch vor, was wir zusätzlich tun können. Die Notwendigkeit ist unbestritten. Das war auch schon vor Aschaffenburg so. Andere Maßnahmen befinden sich in der Planung oder Umsetzung, darunter das Behördenzentrum am BER, die Einrichtung landeseigener Ausreiseeinrichtungen sowie – in Vorbereitung und in Absprache mit dem Bund – ein entsprechendes Dublin-Zentrum zur Verbesserung der Überstellung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten. Wir werden die Meldung der Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen künftig quartalsweise vornehmen, so wie im Innenausschuss besprochen. Eine monatliche Meldung erscheint mir überzogen und unnötig, eine halbjährliche – wie zuletzt – reicht hingegen nicht aus. Wie so häufig dürfte der Weg der Mitte auch hierbei der richtige sein. Ende November 2024 gab es in Brandenburg 7 752 ausreisepflichtige, Ende Dezember 2024 4 331 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Bei anderen Themen hingegen wird es ohne den Bund und die EU nicht gehen. Das muss man klar sagen, damit nicht unrealistische Dinge erwartet werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Verhandlung von Rückführungs- und Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern oder um die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer. Auch die schweren Funktionsmängel des Dublin-Abkommens können nicht in Brandenburg selbst, sondern nur auf anderer Ebene behoben werden. Aber, meine Damen und Herren, keines dieser teils innerstaatlichen, teils zwischenstaatlichen Probleme lässt sich durch eine Privatisierung lösen. Der Titel der heutigen Aktuellen Stunde richtet sich damit gegen den Antragsteller selbst. Denn das, was uns hier als Privatisierungsprojekt vorgeschlagen wird, ist selbst eine reine Scheinlösung. Nein, nicht die Privaten, sondern Staat und Politik stehen jetzt in der Verantwortung. Nach Aschaffenburg gilt das erst recht. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, bevor wir die Aussprache fortsetzen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Pückler-Gymnasiums Cottbus. Schön, dass ihr zu uns gekommen seid. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Frau Abgeordnete Kotré spricht für die Fraktion der AfD. (Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Da steht aber „Berndt“!) 2025 17 Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich kurz auf das eingehen, was bislang in dieser Debatte gesagt wurde, bevor nachher noch mein Kollege Dr. Berndt das Wort ergreift. Frau Lange, Sie sprachen von der freiwilligen Ausreise. Mein Kollege Fabian Jank und ich haben eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und zum Beispiel gefragt: Wie viele Syrer haben von einem freiwilligen Rückkehrprogramm Gebrauch gemacht? – Elf. Elf Syrer! Das sind 0,05 % der hier lebenden Syrer. 22 000 Syrer leben hier in Brandenburg, und elf haben davon Gebrauch gemacht. Wir werfen also das Geld zum Fenster hinaus. Hören Sie auf mit diesen Märchen! (Beifall AfD) Sie sagen, dass eine Privatisierung von Abschiebeprozessen hier nicht das Mittel der Wahl sei. Dazu kann ich nur sagen: Entweder lügen Sie bewusst, oder Sie haben einfach keinen Durchblick. Selbstverständlich ist das der Fall. Die Privatisierung von Abschiebungen kann das Abschiebevolumen ganz massiv erhöhen, weil Private handeln können, wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist, zu handeln. Der Staat ist seit Jahren nicht mehr in der Lage dazu. (Beifall AfD) Damit komme ich zu Herrn Genilke, der eben mit warmen Worten gesagt hat, die CDU werde jetzt alles tun, um die Sicherheit im Land wiederherzustellen. Die CDU war es, die 2015 die Grenzen geöffnet hat. (Beifall AfD) Die CDU hat diese Masseneinwanderung in unser Land überhaupt erst ermöglicht. Und jetzt stellen Sie sich hier hin, weinen Krokodilstränen, bedauern die Toten, aber Sie meinen es nicht ernst. Denn alles, was Sie wollen, ist eine Wählertäuschung vor den Bundestagswahlen. (Beifall AfD) Die CDU trägt die Mitverantwortung für die Toten, für die Toten von Solingen, von Aschaffenburg, Magdeburg und wie die Städte alle heißen. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Tagtäglich kommt eine neue dazu. Es sind Phrasen, die Sie von diesem Tisch in die Luft posaunen, Phrasen und nichts als Phrasen. Damit komme ich auch zu Herrn Adler. Herr Adler, „geistiger Tiefflieger“ darf man ja hier nicht sagen. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich kannte mal jemanden, der hat auch ständig solche Phrasen in die Luft geblasen. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Das war ein Halbidiot. Er war 20 Jahre alt. Sie sind schon weit über 40! (Beifall AfD – Zuruf von der AfD) Wissen Sie, was ich Ihnen jetzt sage, das sage ich Ihnen nicht im Affekt, und das sage ich Ihnen auch nicht, weil mir das gerade so in den Sinn kommt: (Oh! bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD] – Steeven Bretz [CDU]: Sie sagen nie etwas im Affekt, Frau Kotré!) Ich verachte Sie. Ich verachte Sie aus meinem tiefsten Herzen. (Beifall AfD) Denn Sie machen Politik gegen das eigene Volk. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Das deutsche Volk!)
Ulrike Liedtke
Ich nehme das einmal als eine persönliche Äußerung von Ihnen, als eine Äußerung als Frau Kotré. (Lena Kotré [AfD]: Nehmen Sie es, wie Sie wollen!) Jetzt schaue ich nach den Redezeiten. – Eine dreiviertel Minute für Herrn Genilke. – Möchten Sie sprechen? (Rainer Genilke [CDU]: Ich hatte mich zu einer Kurzintervention gemeldet!) – Gut. Dann darf ich Sie um Ihre Kurzintervention bitten.
Rainer Genilke CDU
Frau Kotré, Sie waren jetzt wieder bei einem „wunderschönen“ Treffen in der Schweiz, (Lachen und vereinzelt Beifall SPD) wo Sie ganz offensichtlich Nachhilfeunterricht genommen haben, wo Sie sich mit einem Verein wie „Blood and Honour“ getroffen haben, wo Sie sich wieder einmal haben aufbrezeln lassen, weil Sie offensichtlich der Meinung waren: Jetzt müssen wir doch mal zeigen, wo der Hammer hängt! Jagen wir mal wieder eine andere Sau durchs Dorf – jetzt privatisieren wir die ganze Abschiebung! (Zuruf des Abgeordneten Peter Drenske [AfD]) Das ist absurd. Wer sich mit solchen Leuten trifft, Frau Kotré … Die haben doch jeglichen Anspruch verloren, in diesem Land auch nur ansatzweise etwas zu lösen. Sie werden ja demnächst wieder an einer solchen Versammlung teilnehmen und Ihr Pimpfe-Treffen veranstalten. Dann lassen Sie uns doch wenigstens mit solchen Dingen in Ruhe, die am Ende für das, was wir erreichen wollen, nicht besonders ergiebig sein werden. Im Übrigen darf ich noch einmal daran erinnern: Im Jahr 2015 hatten wir offene Grenzen. Ja! Die haben wir aber nicht aufgemacht; die waren schon offen. Das muss im Übrigen auch wieder das Ziel sein. (Heiterkeit und Beifall CDU und SPD – Vereinzelt Beifall BSW) Deshalb brauchen wir ein geordnetes Verfahren, und dieses geordnete Verfahren wird dafür sorgen, dass wir wieder in einem Europa leben, in dem wir Grenzkontrollen möglicherweise nicht mehr brauchen. (Zuruf des Abgeordneten Wilko Möller [AfD]) Das ist also unser Ziel. Dazu muss es auch harte Einschnitte geben. Ich habe sie genannt. Wenn wir sie machen, dann – dessen bin ich mir sicher – erreichen wir auch wieder eine Situation, in der Europa wieder stärker zusammenwächst. Aber das ist ja nicht Ihr Ziel. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Zuruf von der AfD: Hätte, hätte!)
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Kotré, Sie möchten auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Frau Präsidentin! Herr Genilke, schämen Sie sich! (Oh! bei der SPD) Gestern ist ein Kind gestorben. Die Eltern haben ihr Kind in die Kita gebracht und haben es am Ende des Tages nicht mehr lebend wiederbekommen. (Danny Eichelbaum [CDU]: Lenken Sie doch nicht ab! Das war nicht das Thema der Kurzintervention!) Schämen Sie sich, dass Sie jetzt hier von irgendwelchen Treffen irgendwo schwadronieren! Der Begriff „rechtsextrem“, den Sie hier immer in den Raum werfen, ist doch sowieso inhaltsleer. (Beifall AfD – Zuruf der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU]) Wenn es nach Ihnen geht, dann treffe ich mich ja fast tagtäglich mit Rechtsextremen, (Björn Lüttmann [SPD]: Ja!) mit dem gesichert rechtsextremen Christoph Berndt, mit dem gesichert rechtsextremen Dennis Hohloch. Mit diesen Leuten treffe ich mich doch ohnehin. Also hören Sie auf, hier irgendwelche Worte in den Raum zu werfen, die überhaupt keinen Inhalt mehr haben! (Beifall AfD) Davon lasse weder ich mich einschüchtern oder beeindrucken noch tun es die Menschen da draußen. Das werden Sie bei der nächsten Bundestagswahl auch sehen. (Vereinzelt Beifall AfD) Ihre Partei hat in der letzten Wahlperiode den Innenminister gestellt. Wie viel wurde denn abgeschoben? Was hat er denn gemacht? – Eine Taskforce ins Leben gerufen, damit man straffällig gewordene Ausländer abschieben kann. Wir haben eben die Zahlen gehört. Nichts ist das! (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Das ist einfach ein Nichts, um nicht zu sagen: Das ist ein Vogelschiss. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU])
Ulrike Liedtke
Ich behalte mir einmal vor, wie ich damit umgehe. Ich muss mir das noch einmal insgesamt durchlesen. (Lena Kotré [AfD]: Gut, machen Sie das!) Also: Die Beschuldigungen aus Ihrem emotionalen Affekt heraus (Lena Kotré [AfD]: Wahrscheinlich, ja!) muss ich mir erst noch einmal anschauen. Herr Adler hat keine Redezeit mehr. Herr Abgeordneter Genilke hat noch eine Dreiviertelminute zur Verfügung. – Nein, er möchte nicht mehr reden. Herr Abgeordneter Lüders hat noch anderthalb Minuten zur Verfügung. Herr Lüders, möchten Sie diese Zeit nutzen? – Dann frage ich Frau Ministerin Lange, ob sie noch etwas ergänzen möchte. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat das Wort für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Ende dieser Aktuellen Stunde können wir ein bisschen bilanzieren. Ich habe mir Notizen gemacht und möchte Ihnen drei Erkenntnisse vortragen, die ich aus dieser Aktuellen Stunde gewonnen habe und die wir, glaube ich, alle gewinnen und nach außen tragen können. Erstens. Diese Koalition, vor allem aber dieses Kabinett Woidke IV hat nichts zu bieten. Sie haben nichts zu bieten. Die 2025 19 früheren Woidke-Kabinette, I bis III, haben diesen wirklichkeitsfremden Kampf gegen rechts und gegen den Klimawandel geführt. Das Kabinett Woidke IV hat noch weniger zu bieten. Offensichtlich, Herr Woidke, haben Sie in Ihrer Angst vor einer Mehrheit der AfD, die Sie mit 75 % Ihrer Wähler geteilt haben, all Ihre Kraft verbraucht, sodass Sie jetzt nichts mehr zu bieten haben. (Beifall AfD) Sie haben Wahlkampf geführt, Herr Woidke, mit dem Slogan „Brandenburg braucht Größe“, aber trotz ihrer 1,94 m ist Brandenburg in der Migrationsfrage (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: 96!) – zwei Zentimeter drauf, aber nicht politisch, Herr Woidke; Sie könnten auch 2,05 m sein – politisch nicht sichtbar. Ich sage Ihnen: Sie sind biologisch ein paar Jahre jünger als ich, aber politisch sind Sie ein Greis. Politisch ist diese Landesregierung greisenhaft – und Herr Adler: Nicht wir sind gefangen in den Fesseln der Vergangenheit, Sie sind gefangen in den Fesseln der Vergangenheit! Sie stehen für eine Zeit, die gerade zu Ende geht. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Hans-Christoph Berndt AfD
Natürlich, von Herrn Bretz immer gern.
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter.
Steeven Bretz CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege Berndt, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Eine ihrer Fraktionskolleginnen sagte gerade – ich zitiere wörtlich –, sie verachte uns. Herr Kollege Berndt, weil Sie anderen vorwerfen, dass sie nichts zu bieten hätten, stelle ich Ihnen die Frage: Was haben Sie denn mehr zu bieten als Verachtung? (Beifall CDU und SPD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Bretz, was ich zu bieten habe, versuche ich gerade zu liefern: Ich achte Sie, indem ich Sie kritisiere. Das ist eine Zuwendung, für die Sie dankbar sein können. (Beifall AfD) Wie greisenhaft diese Brandenburger Landesregierung mit ihrem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke und dem Kabinett Woidke IV ist, zeigt der Vergleich mit einem anderen, der noch älter ist als ich und noch älter als Dietmar Woidke, nämlich 15 Jahre älter als er: Er heißt Donald Trump und ist Anfang der Woche als Präsident der Vereinigten Staaten eingeführt worden. (Beifall AfD) Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Woidke, hat der sofort losgelegt. Er hat am ersten Tag im Amt 100 Dekrete unterzeichnet, darunter so wichtige wie die zum Ausstieg aus der WHO, zum Ausstieg aus dem Klimaschwindel, zum Grenzschutz und zur Migration. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Der Mann will etwas tun! Der Mann will etwas ändern! Sie, Ihre Regierung und Ihre Koalition wollen Veränderung verhindern – das ist der große Unterschied. (Beifall AfD) Und – das ist der zweite Punkt, den ich in dieser Aktuellen Stunde ansprechen will –: Sie können nicht nur nicht liefern, offensichtlich wollen Sie auch nicht liefern. Sie wollen nichts ändern. (Beifall AfD) Wir haben das Thema Migration als Hauptthema im Wahlkampf gehabt. Das war das Thema Nummer eins; vor der Bildung übrigens. Thema Nummer eins war die Migration. Wir haben nach dem Mordanschlag von Solingen hier im Landtag diskutiert. Das war vor fünf Monaten. Die Landtagswahl war vor vier Monaten. Seit vier Monaten und einem Tag stand fest, dass Sie Ministerpräsident sein und mit wem Sie diese Regierung führen würden. Ihre Wahl, Herr Woidke – mithilfe der CDU –, war vor sechs Wochen. (Lachen bei der CDU) Der Anschlag von Magdeburg war vor vier Wochen. Sie hatten Zeit. Sie hatten Wochen und Monate Zeit, etwas zu tun, um in der Migrationsfrage – dem Problem, das die Menschen im Land am meisten bewegt – etwas zu verbessern. Sie haben nichts zustande gebracht. Frau Lange hat ein paar schöne Worte gemacht, Herr Adler hat ein paar schlimme Worte gemacht, aber getan haben Sie reinweg gar nichts. Auch heute waren es nur Ankündigungen. (Beifall AfD) In einer Zeit, die sich dramatisch verändert – zu Ihren Ungunsten –, bedeutet Stillstand eben Rückschritt. Und Nichtstun bedeutet, die Leute mörderischen Angriffen auszusetzen. Schauen Sie bitte einmal alle – auch Sie – auf die Netzseite www.messerinzidenz.de. Bitte nachsehen: Da können Sie tägliche Meldungen über Messerattacken in Deutschland nachverfolgen, einschließlich der Quellen, der Presselinks. Seit der Landtagsdebatte vom 29. August 2024 wurden 1 566 weitere Messerattacken verzeichnet – 1 566, ohne dass Sie etwas dagegen unternommen hätten, obwohl Sie regieren, obwohl Sie die Möglichkeiten haben. (Beifall AfD) Dazu gehören natürlich auch – beste Grüße an Herrn Wieprecht und den RBB – Messerattacken in Brandenburg, überall: in Rüdersdorf, in Neuruppin, in Rathenow und in Hoyerswerda. (Zurufe: Hoyerswerda ist in Sachsen!) Und was ist eigentlich mit diesem 15-jährigen Iraker? Was ist mit diesem 15-jährigen Iraker, Herr Woidke, der einen Anschlag auf Kirchen verüben sollte und der immer noch im Land ist? Haben Sie sich darum bemüht, den außer Landes zu bringen, oder ist der immer noch da und eine Gefahr für seine Umwelt? (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Wissen Sie, ob er am nächsten Tag jemanden absticht, so wie in Aschaffenburg? Sie wissen es nicht. Sie lassen es laufen. Offensichtlich wollen Sie nichts tun! Das ist die Lehre dieser Aktuellen Stunde – und damit nehme ich ein Wort auf, das auf unserem Lieblingsmedium X gepostet wurde: Es gab früher die Mauertoten, heute gibt es die Brandmauertoten. – Die Opfer von Aschaffenburg und Solingen und Magdeburg sind Brandmauertote, für die Sie mitverantwortlich sind, Herr Woidke. (Beifall AfD) Dann komme ich zum dritten und letzten Punkt und leite von Herrn Woidke auf den Rest der Koalition und den informellen Koalitionspartner über: Sie brechen Wahlversprechen! Mit Ihrem Nichtstun in der Migrationsfrage brechen Sie Wahlversprechen. Sie haben sich alle überboten. Sie von der SPD, Sie von der CDU und auch Sie, Herr Crumbach, haben sich vor den Wahlen in Ankündigungen überboten, die Migrations- und Asylpolitik zu ändern. Herr Woidke stand hier in diesem Landtag und hat gesagt, so könne es nicht weitergehen, es müsse Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan geben, es müsse Veränderungen wie beim Asylkompromiss in den 90er-Jahren geben – tiefgreifende Veränderungen, haben Sie gesagt, Herr Woidke! Getan haben Sie gar nichts. Und der damalige Innenminister Stübgen von der CDU sprach davon, dass wir endlich wieder Artikel 16a des Grundgesetzes in Kraft setzen müssten, sodass niemand, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, hier in Deutschland Anspruch auf Asyl anmelden könne. Die CDU hat nichts getan, aber sie legt uns heute immerhin einen Entschließungsantrag vor, der diese wesentlichen Forderungen enthält. Das will ich bei allen sonstigen Wortbrüchen einmal anerkennen. Die Frage ist nur, Herr Bretz und Herr Redmann: Warum haben Sie im Bund nichts getan? Warum nutzen Sie nicht die Möglichkeiten, die die CDU mit der AfD, mit der FDP und mit anderen Fraktionen – vielleicht mit dem BSW – im Bund hätte, um die Grenzen wirksam zu schützen? (Beifall AfD) Deswegen müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass das, was Sie hier tun, doch nur Ankündigungspolitik ist. – Egal. Wir werden Ihrem Entschließungsantrag zustimmen, weil er richtig ist. Und zum Schluss zum BSW: Auch Sie, Herr Crumbach, auch die Damen und Herren des BSW haben sich dafür ausgesprochen, abzuschieben. Auch Sie, Herr Lüders, haben ja gesagt, dass diejenigen, die hier kein Aufenthaltsrecht haben und straffällig geworden sind, das Land verlassen müssen. So ist es richtig. Aber dann verstehe ich nicht, warum Sie gegen den Entschließungsantrag der CDU sind, warum Sie gegen unseren Entschließungsantrag sind. Und noch eines will ich Ihnen sagen, Herr Lüders: Wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, es bereite Ihnen Probleme, wenn vom deutschen Volk die Rede ist, sage ich Ihnen zwei Dinge dazu. Erstens: Lesen Sie einmal die Aphorismen von Lichtenberg. Ich habe sie hier im Landtag schon einmal vorgetragen. Da gibt es diese schöne Notiz: „Der Charakter der Deutschen in zwei Worten: patriam fugimus.“ Wir fliehen das Vaterland. Sie sind deutscher, als Sie denken, Herr Lüders, wenn Sie sich so äußern. Das können Sie als Deutscher tun, aber nicht als Politiker. Als Politiker in Deutschland haben Sie die Verfassung, das deutsche Grundgesetz, zu achten, das deutsche Volk zu verteidigen und seine Interessen zu wahren. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Sie müssten bitte zum Ende kommen.
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin, der letzte Satz: Das BSW macht vor der Wahl Werbung mit Sahra Wagenknecht, und nach der Wahl kommen Amira Mohamed Ali und Katja Wolf. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren, es wurde eine Kurzintervention von Frau Abgeordneter Hildebrandt angezeigt. Bitte schön. (Zuruf von der AfD: Ich dachte, die Linke ist raus aus dem Parlament!)
Elske Hildebrandt SPD
Frau Präsidentin! Was ich in Ihrer Wortmeldung vermisst habe, Herr Dr. Berndt, ist wirklich eine saubere Trennung der Problemlagen und Themen. Ja, wir brauchen eine Aufarbeitung von Behördenversagen, wenn Warnzeichen übersehen werden, die Anschläge verhindern können. Und ja, wir brauchen auch eine rechtskonforme Umsetzung von Abschiebungen vollziehbar Ausreisepflichtiger nach intensiver Prüfung ihres individuellen Asylanspruchs und ihrer komplexen Lebenssituation. Aber das andere – und damit wird es immer vermengt – sind die Herausforderungen und Chancen der Migration und Integration für unser Bundesland, für unsere Kommunen, für unser Zusammenleben und für den Arbeitsmarkt. (Lars Hünich [AfD]: Sie verwechseln Flucht mit Einwanderung!) 2025 21 Das Gefährliche an dieser Aktuellen Stunde ist nicht, dass auf Probleme aufmerksam gemacht wird – das machen alle Parteien hier im Plenum, und das ist auch unser Job –, sondern dass die Menschen, die bei uns Sicherheit, Zuflucht und eine sichere Zukunft für sich und ihre Kinder suchen, durch die Vermischung der Problemlagen unter Generalverdacht gestellt werden. Ich habe einmal angefangen, diese Begriffe aufzuschreiben: illegale Massenmigration, Remigrationsoffensive, Messerasylanten, Massenvergewaltiger, Morden und Abschlachten von Deutschen – (Dennis Hohloch [AfD]: Wie soll man es denn sonst nennen? „Messerkitzeln“?) mit diesen Begriffen werden Ängste in unserer Gesellschaft geschürt, und das dürfen und das werden wir hier nicht zulassen. (Beifall SPD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Dr. Berndt möchte gerne reagieren. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin Hildebrandt! Es ist schon grotesk, dass Sie sich über eine Vermischung der Begriffe echauffieren. Sie vermischen seit zehn Jahren die Asylzuwanderung mit Einwanderung. (Beifall AfD) Sie vermischen das zielgerichtet, systematisch und zum Schaden unseres Landes, und ich kann es gar nicht oft genug sagen, vielleicht kriegt es der eine oder andere von Ihnen wirklich irgendwann mit: Wir haben seit 2015 – die Zahlen sind nicht ganz einheitlich – 10 oder 15 Millionen Zuwanderer. Wir haben 10 oder 15 Millionen Zuwanderer – und der Fachkräftemangel war noch nie so groß wie jetzt. Frau Hildebrandt, wie bringen Sie das zusammen? Ich glaube, das geht nicht zusammen. Und wenn Sie dann noch davon sprechen, dass diese Asylmigration unser Zusammenleben verbessere, dann weiß ich nicht, ob ich heulen oder schreien soll. Wir haben doch eben am Beispiel von Aschaffenburg leidvoll erlebt, was diese Asylmigration für unser Zusammenleben bedeutet. Wollen Sie, dass das immer so weitergeht? Ist das wirklich Ihre Absicht? Frau Hildebrandt, ob Sie es wollen oder nicht, Sie – Ihre Koalition und Ihre Partei – vertreten die Welt von gestern. Die Welt ändert sich. Die „Junge Freiheit“ hat gerade letzte Woche getitelt: „Die woke Welle bricht“. (Beifall AfD) Dem, was in Amerika passiert ist – dem, dass die frühesten Dekrete von Trump eben auch mehr Grenzsicherung bedeuten und dass es ernst damit wird, die nationalen Interessen zu vertreten –, werden Sie sich nicht widersetzen können. (Beifall AfD) Sie können gerne versuchen, die Rolle von Erich Honecker gegenüber Michael Gorbatschow zu spielen. Sie werden genauso scheitern wie die alte SED. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung, zuerst über den Entschließungsantrag der AfD, Drucksache 8/348, „Remigrationsoffensive starten – Privatisierung von Abschiebeprozessen ermöglichen!“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag der CDU, Drucksache 8/404, „Konsequenz und Verantwortung des Landes Brandenburg in der Migrationspolitik“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und begrüße ganz herzlich Gäste auf der Besuchertribüne, zu denen jetzt auch Schülerinnen und Schüler des Arnold-Gymnasiums Perleberg gehören. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/353 Uns liegen sieben mündliche Anfragen vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Genilke zur Formulierung seiner mündlichen Frage 17 (Gravierende Mängel am Neubau der Polizeiinspektion Falkensee) das Wort. Bitte.
Rainer Genilke CDU
Laut einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, weist der Neubau der Polizeiinspektion in Falkensee gravierende Mängel auf. Wasser dringe durch den Boden ins Gebäude, so wurde berichtet. Ich frage deshalb die Landesregierung: Um welche Mängel handelt es sich im vorliegenden Fall konkret, und bis wann können diese baulich abgestellt werden?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Lange, Ministerin des Inneren und für Kommunales. Bitte schön. Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Genilke! Meine Damen und Herren! Wir haben den Schaden besichtigt; vom BLB ist eine Studie, also eine Überprüfung gemacht und ein entsprechendes Gutachten erstellt worden. Es handelt sich um einzelne Ausblühungen an den Wänden aufgrund von Feuchtigkeit. Sie haben es ja gesagt: Der Neubau für die Polizeiinspektion Falkensee wurde Ende 2017 fertiggestellt. Im Jahr 2023, also nach Ablauf der fünfjährigen Sachmängelgewährleistung, wurden im Rahmen der jährlichen Objektbegehung Rissbildungen in der Fassade des Gebäudekomplexes festgestellt. Diese wurden entsprechend ausgebessert. Die Mängel, die Sie angesprochen haben, waren damals noch nicht ersichtlich. Der BLB wurde nun beauftragt, die Beseitigung umgehend in Auftrag zu geben; eine Zeitschiene kann ich Ihnen heute aber noch nicht nennen. Zudem sind wir mit der GdP zu den einzelnen Mängeln in anderen Revieren, zu denen Sie vorgetragen haben, im Gespräch. (Beifall des Abgeordneten Jörg Vogelsänger [SPD])
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Rückfragen dazu. – Wir kommen zu Frage 18 (Kitarechtsreform voranbringen) von Frau Abgeordneter Kristy Augustin für die CDU-Fraktion. Bitte schön. Kristy Augustin (CDU):* Dem Bildungsministerium ist es in der vergangenen Legislaturperiode nicht gelungen, die dringend erforderliche Kitarechtsreform umzusetzen. Eine vollständige Novellierung des Kitagesetzes für mehr Qualität und Rechtssicherheit ist eine dringende Forderung von Eltern, freien Trägern, Kommunen und Landkreisen. Die Koalition aus SPD und BSW hat im Koalitionsvertrag festgehalten, „die Kita-Finanzierung bis zum 1. Januar 2027 neu [zu] regeln“, und sie strebt dies mit „weitgehende[r] Kostenneutralität im Gesamtsystem an“. Welche Qualitätsaspekte bei der etwaigen Novellierung berücksichtigt werden, ist dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Auch die Überarbeitung der Kita-Personalverordnung spielt dort keine Rolle. Daher frage ich die Landesregierung: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Novellierung des Kitagesetzes aus?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön.
Steffen Freiberg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, der von Ihnen zitierte Auszug aus dem aktuellen Koalitionsvertrag „Brandenburg voranbringen – Bewährtes sichern. Neues schaffen.“ geht auf die Ihnen sicherlich bekannte Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Kitafinanzierung bis zum 1. Januar 2027 neu zu regeln, vom Ende der 7. Legislaturperiode zurück. Am 25. Juli 2024 haben sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Neuordnung der Kitafinanzierung geeinigt. Die Neuordnung des öffentlichen Finanzierungsrechts ist ein Prozess, der zuerst und vor allem zwischen den öffentlichen Finanzierungsverantwortlichen abzustimmen ist. Dieser Verabredung folgt auch die weitere zeitliche Planung: Wir beabsichtigen, die Gespräche mit den wichtigen Akteuren im Jahr 2025 fortzusetzen und die Ergebnisse dieses Prozesses im Jahr 2026 in ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes einmünden zu lassen. Es ist geplant, in den nächsten Wochen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden – also zunächst auf der Spitzenebene – zu führen.
Ulrike Liedtke
Frau Augustin hat eine Nachfrage. Bitte sehr. Kristy Augustin (CDU):* Vielen Dank, Herr Minister. Auch Sie wollen, glaubt man dem Koalitionsvertrag, mehr für die Qualität tun. Wie lässt sich das damit verbinden, dass beim Prozess der Novellierung der Kitafinanzierung bis 2027 explizit keine Standardverbesserungen zugelassen sind? Ich muss noch einmal auf die Verabredung der laut Koalitionsvertrag „weitgehende[n] Kostenneutralität“ eingehen, die in der vergangenen Legislaturperiode auch immer ein Knackpunkt war. Wie kann ich mir eine „weitgehende Kostenneutralität“ in der Ausgestaltung vorstellen? Dritte und letzte Frage: Wird zur Erarbeitung der Novellierung des Kitagesetzes auch der Expertendialog Kita wieder einberufen?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Steffen Freiberg
Wie lautete die erste Frage? Es waren so viele. Kristy Augustin (CDU):* Die erste Frage betraf im Groben die Einbindung von Qualitätsverbesserungen bei der Novellierung des Kitagesetzes.
Steffen Freiberg
Liebe Kristy Augustin, wir haben festgestellt, dass das Verfahren zur Novellierung des Kitagesetzes mit sehr vielen Anforderungen belegt war; das ist auch kein Geheimnis. Wir haben erlebt, dass die Frage, wie die Kitafinanzierung grundsätzlich ausgestaltet sein soll, mit Qualitätsdebatten vermischt worden ist und davon überlagert wurde. Das wollen wir – so lautet die Verabredung – auseinanderhalten. Wir wollen also zuerst ein grundsätzliches Kitafinanzierungssystem so miteinander vereinbaren, dass die Regeln klar sind. Darauf aufbauend kann man dann gern klar definierte und auch mit Kostenfolgenbetrachtungen versehene Qualitätsdebatten führen, um eben genau sagen zu können: Diese Standardverbesserung kostet soundso viel und hat folgende Auswirkungen auf den Personalschlüssel. – Ich will nicht sagen, dass dies im 2025 23 Moment im Bereich der Spekulation liege, aber es ist immer prognoseabhängig, weil niemand einen Überblick über das Gesamtsystem hat; das wissen Sie ja. Aus den Feststellungen der AG 6 zur Kitafinanzierung – veröffentlicht am 23. September 2021, meine ich – kann man im Wesentlichen zwei Erkenntnisse ableiten: Es gibt in Brandenburg, erstens, keinen Finanzierungsbeteiligten, der einen Gesamtüberblick über alle Finanzen hat, und es gibt, zweitens, in Brandenburg im Vergleich zum Rest von Deutschland die Besonderheit, dass alle theoretisch an der Kitafinanzierung Beteiligten tatsächlich an ihr beteiligt sind; das ist in keinem anderen Bundesland der Fall. Unter diesen Voraussetzungen haben wir uns entschieden, die Dinge nacheinander anzugehen und zu sagen: Wir sorgen zunächst für die Grundfinanzierung des Systems und führen danach die Qualitätsdebatten, die notwendigerweise zu führen sind. Die Frage nach den Kosten habe ich quasi schon mitbeantwortet: Da niemand genau weiß, was sich eigentlich wo im System befindet – das ist ja die große Herausforderung –, haben wir uns entschieden, diesen Prozess gemeinsam mit der kommunalen Spitzenebene zu beginnen, weil wir zu dritt – also wir, das Land, und die kommunale Ebene auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte einerseits und die kreiskommunale Ebene, also die kreisangehörige Ebene, als Restbedarfsfinanzierer andererseits – gemeinsam über 80 % der Gesamtfinanzierung des Systems stemmen. Dass man damit beginnt, sich mit diesen drei Ebenen – die vier Fünftel des Gesamtfinanzierungsaufwands tragen – auseinanderzusetzen, wenn man sich über die Grundlagen der Kitafinanzierung austauschen will, halte ich für das richtige Vorgehen. Die Feststellung, dass kein Gesamtüberblick über das Finanzierungssystem möglich ist, ohne dass sich alle zusammensetzen, wurde ja schon getroffen, bevor ich nach Brandenburg gekommen bin. Insofern muss ich dazu nicht spekulieren; das ist eine Feststellung aus einer breiten, konsensgetragenen Beteiligungsstruktur. Deswegen müssen wir uns zusammensetzen, um die Kostenfolgen abzuschätzen. Klar ist aber, dass der Koalitionsvertrag hierfür eine klare Zielstellung beinhaltet. – Damit habe ich die Reihenfolge erläutert. Drittens – ganz kurz –: Wir werden uns zuerst – so lautet die Verabredung mit der kommunalen Familie, die ich einzuhalten gedenke – mit denjenigen zusammensetzen, die rechtlich verantwortlich sind und die gemeinsam mit uns den wesentlichen Finanzierungsanteil tragen, und danach die Fachöffentlichkeit einbeziehen.
Ulrike Liedtke
Herr Minister, es gibt noch eine Rückfrage. Herr Abgeordneter Hohloch, bitte. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage noch zulassen. Ich habe nicht ganz verstanden, über welchen Zeithorizont wir sprechen. Ich habe jetzt verstanden, wie Sie vorgehen wollen, habe aber noch nicht verstanden, ob es überhaupt schon konkrete Terminabsprachen gab oder ob es wenigstens ein Zeitfenster gibt, mit dem wir rechnen können. Es ist natürlich auch für uns Abgeordnete interessant, wann wir im Bildungsausschuss mit diesem Thema konfrontiert sein werden, weil wir uns in allen Fraktionen seit Jahren mit dem Thema Kitarechtsreform beschäftigen. Deswegen wäre es sinnvoll, zu wissen, über welchen Zeitrahmen wir hier sprechen. Sprechen wir über Anfang 2025, Anfang 2026 – oder gibt es dazu noch gar keine Vorstellungen?
Steffen Freiberg
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Absicht ist, im Jahr 2026 – ich habe es ja vorhin gesagt – das Gesetzgebungsverfahren für das Kitagesetz einzuleiten. Das hat notwendigerweise etwas mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2027 zu tun; dafür müssen ja entsprechende Regelungen getroffen werden. Die Absicht ist – das ist der jetzige Planungsstand –, dabei abgestimmt und harmonisiert vorzugehen. Zu den Gesprächen mit der kommunalen Spitzenebene: Mit einem Spitzenverband bin ich bereits im kommenden Monat verabredet, mit einem zweiten laufen die Absprachen über einen Einzel- und dann einen gemeinsamen Termin, um dieses Thema an die Arbeitsgruppe bzw. an die Arbeitsebene weiterzugeben. Das Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren möglichst im Laufe des 1. Quartals 2026 zu beginnen – Stand: jetzt.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Wir kommen zu Frage 19 (Rock Tech Lithium Förderzusage) des Abgeordneten Frank Bommert, CDU-Fraktion. Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz erklärte in einem Zeitungsartikel der „Märkischen Oderzeitung“ vom 16. Januar 2025, dass die Firma Rock Tech Lithium einen Antrag beim Förderprogramm STARK des Bundes gestellt habe. Vor diesem Hintergrund bitten wir um weitere Informationen. Ich frage die Landesregierung: Die Firma Rock Tech Lithium hat in der Vergangenheit in den Medien bekräftigt, dass sie an ihrem Investitionsvorhaben am Standort festhält. Wie ist der aktuelle Sachstand, insbesondere im Hinblick auf die Landesförderung?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Keller, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bommert, vielen Dank für die Frage. Es ist zutreffend, dass die Firma Rock Tech Lithium GmbH für ihr Investitionsvorhaben „Lausitzer Lithiumkonverter“ an einem Standort in Guben interessiert ist. Hierzu wurden in der Vergangenheit mit dem Wirtschaftsministerium und der ILB verschiedene Gespräche zur Finanzierung des Projektes geführt, ohne dass bis dato eine konkrete Antragstellung erfolgt wäre. Das BMWK hat – das haben Sie ja schon berichtet – am 16. Oktober 2024 eine Förderbekanntmachung in Ergänzung der Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten“, kurz: STARK, veröffentlicht. Gemäß dieser Bekanntmachung wurden in einer ersten Stufe zunächst nur Projektskizzen beim Projektträger VDI/VDE eingereicht – und auf diesen ersten Schritt bezog sich meine Äußerung in der „MOZ“ vom 16. Januar 2025. Eine Antragstellung im technischen Sinne ist erst nach positivem Abschluss dieses Vorverfahrens möglich. Die Landesregierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen zum laufenden Verfahren liefern, doch das Unternehmen bekennt sich weiterhin zur beabsichtigten Investition am Standort Guben – auch in Gesprächen mit uns. Die Landesregierung hat weiterhin vor, die Investition und das Vorhaben zu unterstützen.
Ulrike Liedtke
Es gibt mehrere Rückfragen. Zuerst Herr Bommert und im Anschluss daran Herr Münschke, bitte. Frank Bommert (CDU):* Ich habe eine Nachfrage dazu: Welche weiteren Verfahrensschritte müssen jetzt eingeleitet werden bzw. werden begleitet? Und welche konkreten Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte die Förderung von Rock Tech? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Es ist so, dass als Erstes die Skizzen eingereicht werden. Es ist ja eine Förderung, die vor allem unter Beteiligung des Bundes bzw. durch den Bund erfolgt. Dementsprechend wird nach Einreichen der Skizzen darüber informiert, welches Unternehmen im Rahmen dieser Förderung zum Zuge kommt; dann erfolgen weitere Antragsverfahren im Rahmen der STARK-Förderrichtlinie. Es ist auch bekannt, dass zuvor eine andere Antragstellung in Form eines Letter of Intent erfolgte, den wir in Absprache mit dem Unternehmen Ende des Jahres vorerst haben auslaufen lassen. Jetzt sollten wir erst einmal die Antragstellung beim Förderprogramm STARK abwarten.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Münschke, bitte.
Daniel Münschke AfD
Sehr geehrter Herr Minister, Sie sind in Ihrer Antwort gerade darauf eingegangen: Die Firma Rock Tech hatte bereits eine Förderung beim Bund beantragt, die aufgrund der – aus meiner Sicht zu Recht als solche festgestellten – verfassungswidrigen Haushaltssituation Ende November nicht mehr zum Tragen kam. Das Land Brandenburg hat laut Letter of Intent, den Sie gerade angesprochen haben, bis zum 31.12.2024 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, weitere 10 Millionen Euro versprach das EBA für den Gleisanschluss an das Industriegebiet. Ich habe unlängst in einer Pressemitteilung gelesen – ich glaube, das war auch eine Aussage von Ihnen –, dass das Land Brandenburg daran festhält, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie haben sich aber nicht direkt dazu geäußert, dass es einen Letter of Intent bzw. eine feste Zusage, zum Beispiel für diese 90 Millionen Euro, gibt. Dazu meine konkrete Nachfrage: Sie sagten zwar gerade, Sie warten erst einmal das Verfahren auf Bundesebene ab. Aber was haben Sie als Landesregierung – Sie als Wirtschaftsminister – dem Unternehmen Rock Tech und letztendlich auch der Stadt Guben konkret an finanziellen Mitteln vielleicht nicht fest zugesagt, aber zumindest in Aussicht gestellt? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Zur Ergänzung: Es ist nicht unüblich, dass ein Unternehmen das Antragsverfahren wechselt, wenn es verschiedene bzw. neue Förderrichtlinien gibt. Die Landesregierung steht weiterhin an der Seite des Unternehmens. Wir sind mit ihm im Gespräch und begleiten die Antragstellung von Herr Harbecke als Geschäftsführer beim Förderprogramm STARK. Das sollten wir erst einmal abwarten. Wenn es erfolgreich verläuft, erübrigt sich Ihre Frage. Wenn es nicht erfolgreich verlaufen sollte, würden wir natürlich weitere Gespräche aufnehmen und schauen, wie wir mit den Förderrichtlinien und Fördermöglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, eine Förderung ermöglichen können. Ich sage es noch einmal: Wir haben im Hinblick auf das Gesamtcluster Automotive, vor allem auf den Bereich der nachhaltigen Elektromobilität, großes Interesse daran, eine Unterstützung zu ermöglichen.
Ulrike Liedtke
Herr Münschke, Sie haben noch eine Nachfrage? (Daniel Münschke [AfD]: Ja, eine direkte Nachfrage.) Bitte schön.
Daniel Münschke AfD
Danke für Ihre Antwort, Herr Minister. Ich möchte es aber noch etwas konkreter wissen: Sie sagten gerade zum zweiten Mal, dass Sie erst einmal die Verfahren auf Bundesebene abwarten und dann gegebenenfalls schauen, welche Förderprogramme und Möglichkeiten Sie haben. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie aktuell keine Überlegungen anstellen, schon einen möglichen Plan B vorzubereiten, um dann schnellstmöglich reagieren und Mittel in Aussicht stellen zu können? Oder habe ich Sie missverstanden? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich würde es einmal so formulieren – ich kann es auch ein bisschen konkreter machen –: Sie sind ja auch Mitglied des Ausschusses und wissen, dass wir dort oft über die Verteilung von GRW-Mitteln berichten. Wir müssen für dieses Unternehmen also keine neuen Förderinstrumente schaffen, sondern wir haben Förderinstrumente, zum Beispiel die GRW-Förderung oder auch andere, die dann, wenn es konkret wird, auch zur Anwendung kommen können. Klar ist, dass das Unternehmen selbst auch Eigenanteile übernehmen und seine Investitionsbereitschaft erklären muss. Deswegen seien Sie sich gewiss: Wir 2025 25 warten das Verfahren ab, und je nachdem, ob es zum Zuge kommt, greifen wir auf die Förderinstrumente, die Ihnen bekannt sind, zurück.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Die nächste Frage, Frage 20 (Glasindustrie in der Lausitz), stellt Herr Abgeordneter Julian Brüning, CDU-Fraktion. Bitte. Julian Brüning (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, die wirtschaftliche Situation vieler, insbesondere energieintensiver Unternehmen ist besorgniserregend. So steht – beispielhaft für den fortschreitenden Arbeitsplatzabbau, insbesondere im produzierenden Gewerbe – das Glaswerk Drebkau mit rund 163 Mitarbeitern vor der Schließung. Auch das Solarglaswerk in Tschernitz hat angekündigt, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demnächst in Kurzarbeit zu schicken. Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant sie angesichts der Herausforderungen in der energieintensiven Glasindustrie, die sowohl das Glaswerk Drebkau als auch den Solarglashersteller in Tschernitz betreffen, um die energieintensiven Unternehmen in der Lausitz zu entlasten und den Fortbestand dieser Arbeitsplätze zu sichern?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet wieder Herr Minister Keller. Bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Brüning, lassen Sie mich mit der Situation in Drebkau beginnen: Bereits ab 2021 gab es Gespräche zur Zukunft des Unternehmens Ardagh Glass Drebkau. Diese bezogen sich seinerzeit auf die Sicherstellung einer günstigen Energieversorgung und auf zukünftige Investitionen im Rahmen der Transformation. Die Investitionen des Unternehmens, auf die wir im Rahmen der Gespräche, die wir letztes Jahr geführt haben, hingewiesen haben, blieben jedoch aus, auch weil sich die Marktlage für Behälterglas regional und überregional bedauerlicherweise verschlechtert hat. Die Ankündigung der Schließung des Werkes der Ardagh Group in Drebkau kam auch insofern nicht völlig überraschend, als dass sich eine negative Entwicklung bereits 2024 mit der Entscheidung zur Kurzarbeit für 130 Beschäftigte abgezeichnet hat. Wir bedauern die Konzernentscheidung sehr, und es ist pressegängig, dass wir dazu morgen gemeinsam mit dem Bürgermeister und dem Landrat unter Beteiligung der örtlichen Landtagsabgeordneten ein Gespräch planen, um die Unterstützung der Landesregierung erneut anzubieten, wenn das Unternehmen – ein irisches Unternehmen, ansässig in Luxemburg – bereit ist, die Investitionen zu tätigen. Die Glasmanufaktur Brandenburg in Tschernitz ist ein weiteres Glasunternehmen in der Lausitz, jedoch mit einem anderen Hintergrund: die Krise in der Solarglasproduktion. Tschernitz hatte einen mehrjährigen Vorlauf; zur Konsolidierung des Glasstandortes hatte 2022 die indische Gruppe Borosil die GmbH übernommen. Die dann sehr stark gestiegenen Energiekosten sowie die Dumpingpreise – das muss man deutlich sagen – vor allem aus dem chinesischen Bereich, mit denen europäische Produzenten kaum mithalten konnten, haben aber die Produktion von Solarglas bedroht und tun dies auch weiterhin massiv. Bis 2024 konnte dies von Borosil abgefangen werden; seit Anfang 2025 ist auch in dieser GmbH Kurzarbeit angesetzt. Die industriellen Traditionsstandorte der Lausitz zu erhalten und langfristig zu sichern ist weiterhin Ziel dieser Landesregierung. Die Überbrückung der derzeit kritischen Marktlage bei Solarglas ist aber nur durch die Bundesregierung zu stemmen; auch darüber haben wir schon diskutiert. Die Regierung hatte bereits im 1. Quartal 2024 die Aufnahme von Resilienzmaßnahmen – Resilienzboni und Resilienzausschreibungen – zugunsten der deutschen und europäischen Solarindustrie diskutiert. Das damalige MWAE hatte sich sofort für die Aufnahme solcher Maßnahmen auch ausgesprochen, um so auch brandenburgische Hersteller und Zulieferer zu stützen. Die Koalition auf Bundesebene konnte sich bislang jedoch bedauerlicherweise nicht zur Aufnahme von Resilienzmaßnahmen oder Resilienzboni einigen. Nichtsdestotrotz werden wir dahin gehend weiterhin bei der Bundesregierung vorstellig werden, um dafür zu werben. Auch hat sich Brandenburg – wie alle übrigen Bundesländer – angesichts des Handlungsbedarfs wegen der steigenden Energiepreise bei der Bundesregierung massiv für günstigeren Industriestrom eingesetzt und wird dies weiterhin tun. Wir halten das vor allem in der Übergangszeit für dringend geboten, damit energieintensive Unternehmen in unserem Land weiterhin produzieren können und nicht nur auf dem europäischen, sondern auch auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig sind. Dementsprechend brauchen wir dringend eine handlungsfähige Bundesregierung, die mit uns die dahin gehend notwendigen Schritte einleitet.
Ulrike Liedtke
Danke schön. Herr Minister, ich würde die beiden angezeigten Nachfragen gern zusammengefasst beantwortet wissen wollen. – Herr Brüning und im Anschluss Herr Münschke, bitte schön. Julian Brüning (CDU):* Gern. – Ich habe eine kurze Nachfrage zu den Gesprächen bzw. zur Unterstützung der Stadt Drebkau. Wie gedenkt die Landesregierung, die Stadt Drebkau bei einer eventuellen Übernahme durch Mitbewerber zu unterstützen? Wurden diesbezüglich Gespräche schon aufgenommen bzw. vereinbart?
Ulrike Liedtke
Und Herr Münschke.
Daniel Münschke AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, vielen Dank für die Aussage in Ihrer ersten Antwort. Sie sind darin auf ein morgen stattfindendes Gespräch eingegangen, zu dem, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Landesregierung, in dem Fall das Ministerium, eingeladen hat. (Minister Daniel Keller schüttelt den Kopf.) – Gut. Dann habe ich zwei Fragen: Wer ist der Einlader? Also, wer initiiert diese Gespräche? Und wer definiert, welche Abgeden? Welche Abgeordneten, die dort regional verankert, vielleicht sogar im Kreistag Spree-Neiße oder vor Ort in anderen Gemeindegremien aktiv sind, wurden eingeladen?
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Minister. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Fangen wir mit der letzten Frage an: Einlader ist der Bürgermeister von Drebkau, so ist mein Kenntnisstand. Sie haben auch gesehen, dass sich in der Vergangenheit der Landrat Herr Altekrüger mit einem Brief an die Bundesregierung, aber auch an das MWAEK gewandt hat. Dahin gehend gab es am 9. Januar 2024, glaube ich, auch einen Brief von dem ehemaligen Minister Prof. Jörg Steinbach, dem Landrat und weiteren Personen an die Bundesregierung, um vor allem die erwähnten Resilienzboni etc. einzufordern. Bezüglich des Einladerkreises müssten Sie sich bitte an den Einlader wenden. Wir stehen natürlich, wenn Sie noch Fragen dazu haben, für alle Fraktionen bereit, das Thema Ardagh Glass zu diskutieren, gern auch im zuständigen Ausschuss; das können wir anbieten. Zu der Frage von Herrn Brüning – die Frage war, glaube ich, inwieweit die Förderung in der Gemeinde Drebkau schon möglich ist –: Dazu werden wir das morgige Gespräch abwarten. Ich würde das vielleicht ein bisschen gestaffelt machen: Das erste Ziel ist weiterhin, unser Interesse nochmals deutlich zu machen. Wir sind bereit, Fördermittel zur Verfügung zu stellen, wenn das Unternehmen auch bereit ist, in den Standort zu investieren. Der zweite Schritt wäre, was Sie angesprochen haben, nämlich zu schauen: Wenn das Unternehmen nicht investiert, wie geht man mit den Flächen und vor allem – das ist auch das Interesse der Landesregierung – mit den knapp 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern um? Aber lassen Sie uns – geordnet – zunächst den ersten Schritt versuchen.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Auch die nächste Frage, Frage 21 (Bürokratieabbau), richtet sich an den Wirtschaftsminister. Sie wird gestellt von Frank Bommert, CDU-Fraktion. Bitte. Frank Bommert (CDU):* Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 8/55, die auch in die Berichterstattung der Landespresse Eingang fand, zeichnet nur ein vages Bild von den Vorstellungen des Wirtschaftsministers, wie er angesichts der aktuellen Herausforderungen den Bürokratieabbau angehen will. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die in der Kleinen Anfrage 8/55 aufgezeigten Auswirkungen und Bürokratiekosten auf die Wirtschaft im Land Brandenburg? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung zeitnah ergreifen wird, um die Berichtspflichten zu reduzieren und die Wirtschaft in Brandenburg zu entlasten?
Ulrike Liedtke
Herr Minister Keller, bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Vielen Dank, Herr Bommert. Wir haben gestern ja schon kurz über das Thema Bürokratieabbau gesprochen; dahin gehend noch einmal der Hinweis, dass Sie selbst als Abgeordnete hier im Parlament die Einsetzung eines Ausschusses zum Abbau der Bürokratie beschlossen haben. Wir halten das auch für richtig. Die Landesregierung hat im Rahmen des Koalitionsvertrags deutlich gemacht, dass der Abbau von Bürokratie ein Kernthema für uns sein wird. Wir müssen feststellen, dass es uns in den letzten fünf Jahren – Herr Bommert, da waren Sie ja noch gemeinsam mit uns in einer Koalition – nicht ausreichend gelungen ist, Bürokratie abzubauen. Viele Vorhaben vor allen im Rahmen des OZG, die uns beim Bürokratieabbau helfen würden, sind beim damaligen Innenminister Stübgen und im Innenministerium hängen geblieben. Wir haben nun eine neue Struktur geschaffen und das Thema im Justizministerium angesiedelt. Darüber hinaus bin ich dankbar, dass die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern – anders als von Dr. Redmann gestern vermutet – nicht nur bei Neujahresempfängen schon sehr konkrete Vorschläge unterbreitet und erste Ideen an uns gerichtet haben, die wir diskutieren. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Jan Redmann) Grundlegend, Herr Dr. Redmann und Herr Bommert, wird es darum gehen, dass wir genau schauen: Welche Berichtspflichten stammen vonseiten der EU und vom Bund, und welche Berichtspflichten haben wir durch parlamentarische Gesetzgebung auf den Weg gebracht, obwohl es solcher Pflichten vielleicht nicht bedarf? – Das ist Punkt eins. Punkt zwei wird sicherlich sein – auch darüber haben wir gestern schon gesprochen –, dass wir im Rahmen der Vergabe sicherlich Vereinfachungen vornehmen wollen. Das sind Punkte, die wir gemeinsam mit den Abgeordneten im Bürokratieabbauausschuss, aber darüber hinaus auch, ich sage es noch einmal, mit den Expertinnen und Experten – den Handwerkskammern, den IHKs sowie Vertretern der kleinen und mittleren Unternehmen – im Ausschuss diskutieren wollen.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Münschke und Herr Abgeordneter Bommert haben Nachfragen. Dann bitte erst Herr Bommert. 2025 27 Frank Bommert (CDU):* Ich hätte eine Nachfrage, die ein bisschen geteilt ist: Welchen Zeitrahmen setzen Sie sich, um herauszufinden bzw. herauszufiltern, welche Sachen Sie in Ihrem Haus, die also wirklich nur das Haus des Wirtschaftsministers betreffen, angehen können? Und bis wann möchten Sie sie umgesetzt haben? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Herr Bommert, ich kann Ihnen zusichern, dass das MWAEK schon dabei ist, die verschiedenen Vorschläge zu prüfen, aber auch eigene Vorschläge zu unterbreiten. Ich habe einige Punkte schon angesprochen: Das eine sind Berichtspflichten; das andere betrifft das ganze Thema Vergabe. Die Vorschläge werden zügig eingearbeitet, und – ich sehe gerade Herrn Vogelsänger kommen – sie werden in Absprache sicherlich so in den Bürokratieausschuss einmünden, dass wir dann mit den Abgeordneten in die Beratung dazu treten können. Ich gehe davon aus, dass das eine der ersten Sitzungen sein wird, in der wir als MWAEK genau das diskutieren werden. Das wird also nicht mehr lange dauern.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Münschke, bitte.
Daniel Münschke AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich begrüße natürlich auch den Kollegen Vogelsänger im Saal zur Fragerunde. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Herr Minister, lassen Sie mich wieder ernst werden: Sie antworteten gerade in Bezug auf das Verfahren im Bürokratieausschuss, dass Sie sich auch einen Überblick darüber verschaffen wollen, welche Richtlinien und Verordnungen seitens der EU hier in Brandenburg ein Hemmnis darstellen. Dann habe ich die konkrete Nachfrage: Welche Einflussmöglichkeiten haben Sie als Landesregierung und Sie speziell als Wirtschaftsminister auf Richtlinien auf der einen Seite – wohl wissend, dass es bei Richtlinien immer einen gewissen Spielraum gibt, wie sie in nationale Gesetze einfließen – und auf Verordnungen auf der anderen Seite? Welchen Einfluss haben Sie also auf Verordnungen – starres Konzept – und Richtlinien – eher weniger starres Konzept –, um den Bürokratieabbau voranzutreiben?
Ulrike Liedtke
Herr Minister. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank für die Nachfrage. Ich nehme wahr, dass alle hier, egal aus welcher Fraktion, großes Interesse daran haben, das Thema Bürokratieabbau zu diskutieren. Das wird ein gestuftes Verfahren sein: Dabei geht es zunächst um die Richtlinien und Verordnungen, die wir als Land Brandenburg selbst verabschiedet haben. Ich verweise auf die Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Bommert; da ist das auch quantitativ dargestellt. Das Wie werden wir uns genau anschauen. Ich verweise auch darauf, dass nicht die Verantwortung für alle Wirtschaftsthemen im MWAEK verankert ist. Ich habe es gestern schon im Rahmen der Debatte zum Vergabegesetz gesagt: Die Themen Landeshaushaltsordnung und KomHKV müssen wir in Abstimmung mit dem MIK und dem MdFE diskutieren. Aber das werden wir zügig tun. Der zweite Aspekt, den Sie angesprochen haben, sind Verordnungen und Richtlinien vonseiten des Bundes oder der EU. Auch da werden wir natürlich unsere Möglichkeiten nutzen. Um ein Beispiel zu geben: Es gab in der vergangenen Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative dieser Landesregierung zum beschleunigten Schienenausbau. 15 Bundesländer haben sich dieser Bundesratsinitiative angeschlossen, und in die Bundesgesetzgebung sind vor allem verkürzte Rechtswege eingeflossen; das wurde umgesetzt. All das sind auch Möglichkeiten des Bürokratieabbaus; denn wir brauchen auch dringend eine Beschleunigung, wenn es um infrastrukturelle Maßnahmen geht.
Ulrike Liedtke
Noch eine Nachfrage?
Daniel Münschke AfD
Ja, genau. – Vielen Dank, Herr Minister für Ihre Antwort, auch Ihre konkrete Antwort in Bezug auf den Umgang der damaligen Landesregierung und womöglich auch der neuen Landesregierung in Bezug auf Bundesratsinitiativen. Nur noch einmal zur Bestätigung, ob ich Sie richtig verstanden habe: Sehen Sie Bundesratsinitiativen, die die Landesregierung bewusst umsetzen und initiieren kann, als ein probates Mittel an, Probleme, die im Land Brandenburg herrschen, gegenüber dem Bund und allen Bundesländern vorzutragen und so entsprechende Lösungen zu suchen und zu finden?
Ulrike Liedtke
Bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ja, selbstverständlich werden wir auch diesen Weg wählen. – Ich will aber gleich eine zweite Möglichkeit verdeutlichen: Wir haben uns während der Proteste der Landwirtschaft sehr zügig mit dem Landesbauernverband und anderen Verbänden in mehreren Sitzungen, unter Führung der Staatskanzlei und damals noch unter Beteiligung von Axel Vogel, zusammengesetzt und geschaut, welche Punkte wir im Land umsetzen können und welche wir an den Bund adressieren müssen. Der erste Weg ist natürlich, solche Informationen und Aufforderungen dem Bund schriftlich mitzuteilen. Wenn das aber nicht zum Erfolg führt, sind wir immer auch bereit, Bundesratsinitiativen zu starten. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Frau Abgeordnete Walter-Mundt stellt die Frage 22 (Bahnverbindung zwischen Cottbus und Lübbenau) für die CDU-Fraktion. Bitte.
Nicole Walter-Mundt CDU
Im Koalitionsvertrag von BSW und SPD wird erklärt: „Gegenüber dem Bund werden wir uns dafür einsetzen, dass […] Cottbus mit Fertigstellung des zweiten Gleises zwischen Lübbenau und Cottbus an das ICE-Netz angebunden wird." Diese Formulierung wirft Fragen auf, da die Bahnstrecke derzeit nur für eine maximale Geschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut wird. Das liegt unterhalb der üblichen Anforderungen für den Betrieb einer ICE-Verbindung. Darüber hinaus eröffnet der Ausbau nach Lübbenau Cottbus keinen Anschluss an ein ICE-Netz – etwa nach Berlin. Zudem hat die Deutsche Bahn bisher keinen Bedarf dafür festgestellt. Ich frage die Landesregierung: Wie kommen Sie zu der Einschätzung, dass Cottbus mit der Fertigstellung des zweiten Gleises an das ICE-Netz angebunden werden kann, obwohl die Strecke die technischen Anforderungen nicht erfüllt bzw. weder die Strecke die für ICE-Verkehre üblichen Geschwindigkeiten erlaubt, noch Lübbenau Cottbus die Anbindung an ein ICE-Netz eröffnet, noch ein entsprechender Bedarf von der Deutschen Bahn gesehen wird, Herr Minister?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Walter-Mundt, die für 2027 geplante Inbetriebnahme der ausgebauten Strecke zwischen Cottbus und Lübbenau bietet eine Verbesserung im Regionalverkehr. Wie im Netz Elbe-Spree vorgesehen sollen dann zwei Züge pro Stunde zwischen Berlin und Cottbus eingesetzt werden. Schon heute ist Cottbus mit einzelnen Fahrten an das deutsche Fernverkehrsnetz angebunden. Konkret sind damit der IC 2431 und der IC 2432 mit den Halten Cottbus, Berlin, Potsdam, Magdeburg, Hannover, Bremen, und Ostfriesland gemeint. Der Ausbau zu einer zweigleisigen elektrifizierten Strecke mit einer Streckengeschwindigkeit von – Sie haben es angesprochen – 160 km/h ist kein Ausschlusskriterium für einen Verkehr mit ICE-Zügen. Dafür gibt es bereits Beispiele auf anderen Strecken – darunter die Strecken Berlin–Prenzlau–Stralsund–Binz, Hamburg–Lübeck und Hamburg–Kiel. Mit dem neuen Bahnwerk in Cottbus hat der dortige Bahnstandort einen wichtigen Entwicklungsschub erfahren. Es ist Ziel der Landesregierung, die Angebote auf der Schiene in Brandenburg zu verbessern und zu entwickeln. Für die Bürgerinnen und Bürger in der Region Cottbus setzt sich die Landesregierung daher auch gegenüber dem eigenwirtschaftlich agierenden Eisenbahnunternehmen – in diesem Fall ist es die DB – für die Anbindung an den Schienenpersonenverkehr ein, um diesen attraktiver zu machen. Wir sehen die DB in der Pflicht, an diesem Standort auch eine ICE-Verbindung anzubieten.
Ulrike Liedtke
Eine Nachfrage? (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Ja!) – Bitte schön.
Nicole Walter-Mundt CDU
Ich habe leider nicht vernommen, wie Sie das technisch lösen wollen. Daher lautet meine Nachfrage: Welche Gespräche gab es bisher mit der Deutschen Bahn, um die technischen Herausforderungen, über die wir gerade sprachen, zu bewältigen? Momentan fährt meines Wissens ein Zug pro Tag hin und zurück, ein IC. Daher möchte ich gern wissen, wie die technischen Möglichkeiten von Ihnen und von der Deutschen Bahn eingeschätzt werden? Welche Gespräche gab es bisher dazu? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung):* Wir streben an, die entsprechenden Gespräche mit der Deutschen Bahn im ersten Halbjahr zu führen. Die technischen Möglichkeiten sind aus unserer Sicht gegeben: Der ICE kann auch langsamer als 250 km/h fahren. – Sie haben 160 km/h gesagt; deshalb habe ich vorhin die Strecken genannt, auf denen gegenwärtig in Deutschland ICE-Verkehr mit niedrigen Geschwindigkeiten angeboten wird.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Auch die nächste Frage richtet sich an den Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Herr Abgeordneter Brüning stellt Frage 23 (Baulastträgerschaft der neuen Verbindungsstraße zwischen Welzow und Spremberg) für die CDU-Fraktion. Bitte sehr. Julian Brüning (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, in den 1960er-Jahren musste die einstige Verbindungsstraße zwischen Welzow und Spremberg dem Tagebau weichen. Nun gibt es Pläne, eine neue Straße zu bauen. Der Energiekonzern LEAG hat sogar angeboten, die Baukosten zu übernehmen. Bislang ist jedoch unklar, wer für den zukünftigen Unterhalt der Straße verantwortlich sein soll. Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Zuständigkeitsfrage im Hinblick auf die geplante Verbindungsstraße zwischen Welzow und Spremberg zu klären, damit der Bau und der Unterhalt der Straße sichergestellt werden können? 2025 29
Ulrike Liedtke
Herr Minister Tabbert, bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Brüning, als dort tätiges Bergbauunternehmen ist die LEAG bereit, die in Rede stehende Straßenverbindung zwischen Welzow und Spremberg herzustellen, die Kosten dafür zu übernehmen und den Ausbau in wesentlich höherer Qualität vorzunehmen als ursprünglich festgelegt. Allerdings ist die Frage der zukünftigen Bauträgerschaft bisher nicht geklärt. Gemäß der fachlichen Einschätzung der Landesstraßenbauverwaltung ist die Straße hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung definitiv keine Landesstraße. Die Verkehrsnachfrage, die aufgrund ihrer Bedeutung auf Bundes- und Landesstraßen abzuwickeln ist, kann bereits mit den klassifizierten Straßen B 156, B 97 und L 52 verkehrsverträglich bedient werden. Seit 2018 hat die Gemeinsame Landesplanung fortwährend Gespräche zwischen den verschiedenen Akteuren initiiert, um eine einvernehmliche Lösung zwischen den Kommunen und dem Landkreis zu erzielen. Es ist festzustellen, dass die Vermittlungen seitens des Landes bisher keinen Erfolg hatten. Die Frage der Zuständigkeit hinsichtlich der zukünftigen Baulastträgerschaft müssen die betroffenen Kommunen und der Landkreis untereinander klären. Meine Haltung in dieser Angelegenheit ist klar und wird im Schreiben meines Hauses vom 20.01.2025 an Herrn Landrat Altekrüger bekräftigt. Ich gehe ausgehend von meiner Erfahrung davon aus, dass dafür innerhalb der kommunalen Familie eine Lösung gefunden werden kann. Ich werde bei meinem Besuch in der Lausitz im 1. Quartal dieses Thema definitiv noch einmal ansprechen. Ich sage ganz klar: Es handelt sich um drei Gemeinden, die eine Straße innerhalb eines Landkreises haben. Diese sind mit der Verkehrsproblematik vertraut, also allseitig befasst, sodass dort vor Ort bei gutem Willen, glaube ich, eine Lösung zu finden ist.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Brüning, Sie haben eine Nachfrage? Julian Brüning (CDU):* Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe eine kurze Nachfrage hinsichtlich der Betriebsstraße der LEAG, die im Jahr 2027 geschlossen werden soll. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die geplante Schließung dieser Betriebsstraße im Jahr 2027 nicht noch zu einer weiteren Verschlechterung der verkehrlichen Anbindung von Welzow ins Mittelzentrum Spremberg führt? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung):* Wir sind dazu mit der LEAG aktiv im Gespräch – wie gesagt auch bei dem gemeinsamen Termin mit der Landesplanung im März –, um zu verhindern, dass sich die Verkehrssituation dort verschlechtert. (Julian Brüning [CDU]: Danke!)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde angekommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Vorschlag zur Benennung eines Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/374 in Verbindung damit: Vorschlag zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/379 und Vorschlag zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/389 und Wahl von drei Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/372 und Wahl von drei Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/376 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/371 (Neudruck) und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/377 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/385 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/368 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/365 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/398 Bei der Wahl zum Richterwahlausschuss handelt es sich um den 2. Wahlgang. Es stehen zwei im 1. Wahlgang nicht gewählte Kandidaten der AfD-Fraktion zur Wahl. Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der vorliegenden Geschäftsordnung über die Anträge mit Wahlvorschlag zur stellvertretenden Mitgliedschaft im KGRE, zur Mitgliedschaft im Rundfunkrat und zur Mitgliedschaft bzw. stellvertretenden Mitgliedschaft in der G 10-Kommission geheim abzustimmen ist. Zum Antrag mit Wahlvorschlag zur Benennung eines Mitgliedes im KGRE ist eine offene Abstimmung vorgesehen, die ich hiermit eröffne. Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucksache 8/374, „Vorschlag zur Benennung eines Mitgliedes im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode“, vor. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Enthaltungen! – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Es gab keine Enthaltungen. Herr Johannes Funke wurde zum Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas für die 12. Mandatsperiode benannt. Ich frage Herrn Johannes Funke: Nehmen Sie die Wahl an? (Johannes Funke [SPD]: Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an!) – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD) Meine Damen und Herren, für die geheimen Wahlen zur stellvertretenden Mitgliedschaft im KGRE, zur Mitgliedschaft im Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg und zur Mitgliedschaft bzw. stellvertretenden Mitgliedschaft in der G 10-Kommission ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 der vorläufigen Geschäftsordnung gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat. Das Präsidium und die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen im selben Wahlgang durchzuführen. Gibt es dazu von Ihnen Bemerkungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich gebe Ihnen Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl 2025 31 nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor; die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen grünen und einen orangen Stimmzettel für den 2. Wahlgang zur Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses. Sie erhalten einen gelben Stimmzettel mit den Namen der zwei Kandidaten für die Wahl zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im KGRE, einen weißen Stimmzettel mit den Namen der drei Kandidaten für die Wahl der drei Mitglieder des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg sowie einen blauen Stimmzettel mit den Namen der vier Kandidaten für die Wahl der drei Mitglieder sowie einen rosafarbenen Stimmzettel mit den Namen der vier Kandidaten für die Wahl der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission. Sie können also insgesamt für den Rundfunkrat drei Stimmen und für die G 10-Kommission sechs Stimmen vergeben. Da somit für die Stellvertretung zum KGRE sowie zu den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die G 10-Kommission mehr Wahlvorschläge eingereicht wurden als Mitglieder gewählt werden dürfen, handelt es sich bei beiden Gremien um konkurrierende Wahlvorschläge. Die Stimmzettel wurden gemäß § 66 der Geschäftsordnung entsprechend vorbereitet. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist. So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, ich darf Sie fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. (Zuruf) – Es fehlt doch noch eine Stimmabgabe, gut. Damit haben alle ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte alle Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren entlasse ich in die Mittagspause. Wir werden eine gute Stunde zum Auszählen der Stimmen brauchen; es handelt sich immerhin um sechs verschiedene Stimmzettel. Wir streben eine Fortsetzung der Sitzung um 13.45 Uhr an; aber es wird erst weitergehen, wenn alle Stimmen ausgezählt sind. (Unterbrechung der Sitzung: 12.42 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.45 Uhr) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Ich möchte die Wahlergebnisse bekannt geben, und ich werde auch gleich nach der jeweiligen Annahme der Wahl fragen. An der Wahl zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im KGRE haben sich 83 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Steffen Kubitzki haben 33 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Falk Peschel haben 48 Abgeordnete gestimmt. Damit hat Herr Abgeordneter Peschel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, KGRE, für die 12. Mandatsperiode vorgeschlagen. (Allgemeiner Beifall) Herr Peschel, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Falk Peschel [BSW]: Ja!) – Sie nehmen die Wahl an. Herzlichen Glückwunsch! An der Wahl von Herrn Abgeordneten Erik Stohn zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3, Jastimmen: 49, Neinstimmen: 29, Stimmenenthaltungen: 3. Damit hat Herr Abgeordneter Stohn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt. (Allgemeiner Beifall) Herr Stohn, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Erik Stohn [SPD]: Sehr gerne!) – Herzlichen Glückwunsch! An der Wahl von Frau Abgeordneter Elske Hildebrandt zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3, Jastimmen: 49, Neinstimmen: 30, Stimmenenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Hildebrandt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt. (Allgemeiner Beifall) Frau Hildebrandt, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an? (Elske Hildebrandt [SPD]: Ja!) – Ja, Sie nehmen die Wahl an. Ganz herzlichen Glückwunsch! An der Wahl von Herrn Abgeordneten Dennis Hohloch zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2, Jastimmen: 33, Neinstimmen: 41, Stimmenenthaltungen: 8. Damit hat Herr Abgeordneter Hohloch nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt. An der Wahl von drei Mitgliedern der G 10-Kommission haben sich 83 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Für den Wahlvorschlag Frau Abgeordnete Tina Fischer haben 57 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter André von Ossowski haben 73 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Frau Barbara Richstein haben 58 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Frau Abgeordnete Lena Kotré haben 27 Abgeordnete gestimmt. (Einzelbeifall) Damit haben Frau Abgeordnete Fischer, Herr Abgeordneter von Ossowski und Frau Barbara Richstein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und sind zu Mitgliedern der G 10-Kommission gewählt. Ich frage Frau Fischer: Nehmen Sie die Wahl an? (Tina Fischer [SPD]: Ja! – Allgemeiner Beifall) – Herzlichen Glückwunsch! Ich frage Herrn Abgeordneten André von Ossowski: Nehmen Sie die Wahl an? (André von Ossowski [BSW]: Ich nehme die Wahl an! – Allgemeiner Beifall) Frau Barbara Richstein werden wir außerparlamentarisch befragen. – Herzlichen Glückwunsch den Gewählten! An der Wahl von drei stellvertretenden Mitgliedern der G 10- Kommission haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Für den Wahlvorschlag Frau Marlen Block haben 47 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Niels-Olaf Lüders haben 69 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Danny Eichelbaum haben 66 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Wilko Möller haben 33 Abgeordnete gestimmt. Damit haben Frau Marlen Block sowie die Herren Abgeordneten Niels-Olaf Lüders und Danny Eichelbaum die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und sind zu stellvertretenden Mitgliedern der G 10-Kommission gewählt. Ich frage Herrn Abgeordneten Lüders: Nehmen Sie die Wahl an? (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Ja!) – Er nimmt die Wahl an. Herr Eichelbaum, nehmen Sie die Wahl an? (Danny Eichelbaum [CDU]: Ich nehme die Wahl an! – Allgemeiner Beifall) – Dann gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. – Ob Frau Block die Wahl annimmt, werden wir außerparlamentarisch erfragen. An der Wahl von Frau Abgeordneter Lena Kotré zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3, Jastimmen: 36, Neinstimmen: 33, Stimmenthaltungen: 6. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré im zweiten Wahlgang nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. An der Wahl von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 78 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2, Jastimmen: 36, Neinstimmen: 35, Stimmenthaltungen: 7. Damit hat Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow im zweiten Wahlgang nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Abschließend lasse ich offen über die Wahlvorschläge zur Wahl der Vorsitzenden und zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Komission abstimmen. Die Abstimmung betrifft den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 8/371, Neudruck, Wahl der Vorsitzenden der G 10-Komission. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen, und Frau Abgeordnete Tina Fischer ist zur Vorsitzenden gewählt. (Zuruf von der AfD: Bei Gegenstimmen!) – Bei Gegenstimmen; das habe ich gesagt: Bei Gegenstimmen angenommen. – Frau Fischer, darf ich Sie fragen, ob Sie annehmen? (Tina Fischer [SPD]: Ja!) – Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall) Wir kommen zur offenen Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/398, Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Komission. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen, und Frau Barbara Richstein wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Wir werden Frau Barbara Richstein außerparlamentarisch fragen, ob sie die Wahl annimmt. (Allgemeiner Beifall) Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Hohloch. Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da der Richterwahlausschuss weiterhin nicht konstituierungsfähig ist, weil sich die „demokratische“ Mehrheit hier dazu entschlossen hat, beantragen wir einen weiteren Wahlgang, bei der Wahl zum Mitglied des Rundfunkrates ebenfalls. Die Wahlvorschläge bleiben dieselben.
Ulrike Liedtke
Wollen Sie die Wahlen jetzt durchführen lassen? (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, genau, jetzt!) 2025 33 – Dann müssten wir eine entsprechende Pause organisieren, weil die Wahlzettel vorbereitet werden müssen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja!) – Dann gehen wir jetzt in eine 30-minütige Pause. – Danke schön. (Unterbrechung der Sitzung: 13.53 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 14.20 Uhr) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. Wir setzen in Tagesordnungspunkt 3 fort, zum einen mit dem dritten Wahlgang der Wahl zum Richterwahlausschuss. Es handelt sich wie im ersten und zweiten Wahlgang um die nicht gewählten Kandidaten der AfD-Fraktion. Dazu liegt Ihnen weiterhin die Drucksache 8/365 vor. (Anhaltende Unruhe) – Darf ich Sie um Aufmerksamkeit bitten? Ich denke, es ist ein sehr wichtiger Wahlvorgang. Für den zweiten Wahlgang der Wahl zur Mitgliedschaft im Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg liegt Ihnen weiterhin der Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/376 mit dem im ersten Wahlgang nicht gewählten Kandidaten vor. Meine Damen und Herren, für die geheimen Wahlen zum Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Wahlprozedere noch präsent ist, und erspare mir daher die üblichen Hinweise zum Wahlverfahren. Gibt es Ihrerseits noch Bemerkungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. (Zuruf: Nein, es ist noch nicht fertig!) – Ich habe aber wirklich gefragt. Gut, dann verlängern wir. Ich frage noch einmal: Haben alle Abgeordneten … Herr Adam ist noch in der Kabine, ich sehe es. (Zuruf) – Es geht doch noch weiter? Gut, dann sage ich erst einmal nichts. Jetzt frage ich noch einmal: Haben alle Abgeordneten die Gelegenheit gehabt, ihre Stimme abzugeben? – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Die Schriftführer haben heute viel Übung und haben mir versichert, dass die Auszählung innerhalb von 20 Minuten beendet sein wird. Um 14.55 Uhr werden wir also ein Ergebnis haben. (Unterbrechung der Sitzung: 14.35 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 14.48 Uhr) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie wieder Platz genommen haben, können wir fortsetzen; mir liegt ein Ergebnis vor. Ich schaue in die Runde und frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, dass wir ein paar Minuten eher fortsetzen, als ich angesagt hatte. – Widerspruch gibt es nicht. Dann setzen wir mit Tagesordnungspunkt 3 fort. An der Wahl von Herrn Abgeordneten Dennis Hohloch zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 63 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3. Jastimmen: 36, Neinstimmen: 22, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Herr Abgeordneter Hohloch im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt worden. Herr Hohloch, nehmen Sie die Wahl an? (Dennis Hohloch [AfD]: Ja!) – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) An der Wahl von Frau Abgeordneter Lena Kotré zum Parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 58 Abgeordnete beteiligt. Ungültig sind drei Stimmzettel. Jastimmen: 38, Neinstimmen: 18, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré im dritten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt worden. Frau Abgeordnete Kotré, nehmen Sie die Wahl an? (Lena Kotré [AfD]: Ja!) – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) An der Wahl von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow zum stellvertretenden Parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 58 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3. Jastimmen: 39, Neinstimmen: 18, Stimmenthaltungen: 1. Damit hat Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow im dritten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt worden. Herr von Lützow, nehmen Sie die Wahl an? – Wo ist er? (Lena Kotré [AfD]: Wird nachgereicht!) – Wird nachgereicht. Gut. Wir erfragen es schriftlich. Dann darf ich jetzt – mit einiger Verspätung – Tagesordnungspunkt 3 beenden. Herr Vizepräsident Genilke wird die Sitzung fortsetzen.
Rainer Genilke
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es geht weiter. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“ Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/336 in Verbindung damit: Wahl einer/eines Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“ Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/373 und Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“ Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/388 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Herr Abgeordneter Lüttmann aus der SPD-Fraktion. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Björn Lüttmann SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist es fast auf den Tag genau fünf Jahre her, dass der erste Coronafall in Deutschland bestätigt wurde. Damals war wohl kaum jemandem klar, welche Auswirkungen die Krankheit, die zunächst in China aufgetreten war, auf Brandenburg, ganz Deutschland und sogar weltweit haben würde. Doch wir alle haben sie miterlebt: die gesundheitlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Folgen der Pandemie, die Einschränkungen der Freiheitsrechte zugunsten des Gesundheitsschutzes und die gesellschaftlichen Konflikte, die bis in die Familie und den Freundeskreis hineinreichten. Wir alle waren betroffen, wenn auch in unterschiedlicher Weise – manche durch die Krankheit, andere durch die Maßnahmen. Und für nicht wenige Menschen, so empfinde ich es, gibt es so etwas wie eine Zeit vor und eine Zeit nach Corona. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger erwarten deshalb zu Recht eine Aufarbeitung der Zeit der Coronapandemie. Dabei hatte ich bis vor Kurzem die Hoffnung, dass diese notwendige Aufarbeitung auf Bundesebene stattfinden würde. Ideen dafür gab es, von Bürgerräten über Untersuchungsausschüsse bis hin zu Enquetekommissionen; viele verschiedene Vorschläge dafür lagen auf dem Tisch. Leider gab es aber bis zum Ende der Ampelregierung keine Einigung darüber, wie diese Aufarbeitung stattfinden solle. Diesen Umstand bedauere ich sehr. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Denn mit einer vollständigen Aufarbeitung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Coronapandemie sind die Bundesländer, sind auch wir als Land Brandenburg überfordert. Das ist nicht und kann nicht unsere Aufgabe sein. Meine Damen und Herren, in weniger als fünf Wochen wählen wir einen neuen Bundestag. Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen, alle künftigen Bundestagsabgeordneten aufzurufen: Gehen Sie endlich eine gesamtdeutsche Aufarbeitung der Coronapandemie an! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Nur im Bundestag kann ein umfassendes Bild entstehen, und nur dort können Empfehlungen für ganz Deutschland ausgearbeitet werden. Der Blick in die Bundesländer zeigt heute einen parlamentarischen Flickenteppich: Von Untersuchungsausschüssen über Enquetekommissionen bis hin zu Coronasymposien wählten die Länder unterschiedliche Formate, um die Pandemie aufzuarbeiten. Einige Länder sind noch gar nicht aktiv geworden; dazu gehören Bayern, Berlin, Hamburg und Bremen. Im Land Brandenburg hingegen fangen wir hinsichtlich der parlamentarischen Aufarbeitung nicht bei null an. Auch wenn wir sie nicht wollten: Wir hatten zwei Untersuchungsausschüsse. Diese haben wir abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen vor und können für die Arbeit der Enquetekommission genutzt werden. 2025 35 Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen den gelaufenen Untersuchungsausschüssen und der geplanten Enquetekommission: In dieser geht es eben nicht darum, nachzutreten und der Landesregierung Staatsversagen in der Coronapolitik nachweisen zu wollen; das war nämlich oft der Tenor der Untersuchungsausschüsse. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Nein, mit der beantragten Enquetekommission richten SPD und BSW den Blick nach vorn. Wir wollen ganz explizit auch Bürgerinnen und Bürger einbeziehen und sie zu Wort kommen lassen. Wir wollen Menschen, die sich auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichen Rollen von der Coronapandemie betroffen sahen, ein Gesicht und eine Stimme geben. Wir werden Expertinnen und Experten einladen und uns mit Blick auf die Zukunft beraten lassen. Mit der heute einzusetzenden Enquetekommission machen wir dem Bund also ein weiteres Angebot, die notwendige bundespolitische Aufarbeitung zu flankieren. Was wollen wir konkret machen? Ganz wichtig ist die Aufstellung des brandenburgischen Gesundheitssystems im Falle einer erneuten Pandemie. Wir wollen die Kapazitäten und Strukturen des Gesundheitswesens in den Blick nehmen. Wir werden uns den Landespandemieplan ansehen und auch ganz konkret prüfen, ob eine Reserve an Schutzmaterialien und Medikamenten angelegt werden sollte und in welcher Form solche Materialien am besten vorgehalten werden können. Und: Wir sollten uns anschauen, wie die Menschen, die bis heute an Long Covid oder Post-Vac leiden, Behandlung finden können. Denn diese Menschen sind es doch, die die gravierendsten Folgen der Pandemie davongetragen haben. Ein weiterer Aufgabenbereich betrifft die Verhältnismäßigkeit und die Effektivität von Maßnahmen. Insbesondere Kinder und Jugendliche hatten unter den verhängten Kontakteinschränkungen in der Pandemie zu leiden – mit zum Teil dramatischen Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit. Wie erfolgte die Abwägung zwischen Schul- und Kitaschließungen auf der einen und dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten auf der anderen Seite? Welche Schlüsse können wir daraus für die Zukunft ziehen? Wir werden uns ansehen, ob wir die Datenerfassung und die Datennutzung verbessern können. Und wir wollen bewerten, ob der Infektionsschutz und die wissenschaftliche Beratung auf eine breitere fachliche Grundlage gestellt werden können. Ein weiterer Aufgabenbereich, den ich für zentral halte, ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. In einer Krise sind wir als Gesellschaft darauf angewiesen, dass Menschen freiwillig bei der Bewältigung mithelfen, dass sie Eigenverantwortung übernehmen und solidarisch sind. Werden Schutzmaßnahmen nicht als nützlich, sondern lediglich als Zwang wahrgenommen, trägt dies zu einer Spaltung der Gesellschaft bei. Diese Spaltung sehen wir heute in Teilen der Gesellschaft. Unser Ziel ist es deshalb auch, in der Coronapandemie entstandene Risse so gut wie möglich zu kitten und die Brandenburgerinnen und Brandenburger wieder näher zusammenzubringen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von SPD und BSW geforderte Enquetekommission ist der Versuch, aus dem Pandemiegeschehen in Brandenburg die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Nicht die politische Abrechnung, sondern die parlamentarische Aufklärung ist dabei unser Ziel. Gleichzeitig begeben wir uns auf den Weg, eine Langzeitstrategie zu entwickeln, auf die im Falle einer neuen Pandemie zurückgegriffen werden kann. Ob wir die Erwartungen der Brandenburgerinnen und Brandenburger, der Verbände und der Mitglieder des Landtags an die Enquetekommission erfüllen können, wird sich im Prozess noch zeigen. Denn machen wir uns nichts vor: Die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Coronapandemie haben sich auch in der Politik, auch hier im Landtag, ordentlich festgesetzt. Die Parteien, die in der Coronapandemie schnell und unter hohen Erwartungen der Bevölkerung handeln mussten, werden immer Sorge vor dem Nachweis von Fehlern haben. Und diejenigen, die zu Zeiten der Pandemie in der Opposition oder gar nicht in politischer Verantwortung waren, sind immer in der Versuchung, beim Nachweis von Fehlern zu überziehen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) Deshalb – ich wiederhole es – hoffe ich sehr, dass es uns gelingt, in der Enquetekommission konstruktiv und produktiv zusammenzuarbeiten, ohne ein Kleinreden von Dingen, die im Nachhinein auch kritisch betrachtet werden können, aber auch ohne geifernde Anklagen, wie es sie teilweise in den Untersuchungsausschüssen gab. Was die Enquetekommission leisten kann, ist, die Legitimation politischer Entscheidungen durch Transparenz zu verbessern, Vertrauen in Institutionen neu herzustellen und einen Beitrag dazu zu leisten, Verschwörungsmythen im Zusammenhang mit der Coronapandemie zu entkräften. Im besten Fall kommen wir mit Betroffenen ins Gespräch und überwinden gesellschaftliche Spaltungstendenzen. Wir als SPD-Fraktion sprechen uns deshalb für die Einsetzung dieser Enquetekommission aus. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in dieser. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank, Herr Lüttmann. – Es wurde eine Kurzintervention angemeldet. Frau Dr. Oeynhausen, bitte. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Es ist infam, was der SPD-Abgeordnete hier gerade erzählt hat: Er hat von einem „Nachtreten“ in den von der AfD initiierten Corona-Untersuchungsausschüssen gesprochen. Das ist infam gegenüber den Brandenburgern. Die damalige rotschwarz-grüne Regierung hat tatkräftig mitgeholfen, das Staatsversagen, das Behördenversagen hier zu vertuschen. Es wurde vertuscht. Es sollte unter den Teppich gekehrt und damit verborgen werden. Es ist Zeit, dass die Verantwortlichen tatsächlich zu ihren Taten stehen! Wir haben in den Corona-Untersuchungsausschüssen das Gegenteil erlebt. Sie sind es aber den Bürgern schuldig – Herr Lüttmann, schauen Sie mich ruhig an; Sie haben von „Nachtreten“ gesprochen –, zu erklären, warum immer mehr Jugendliche rauchen, saufen und kiffen, (Lachen bei der SPD und der CDU) warum wir immer mehr depressive Jugendliche haben und warum die Schulergebnisse immer schlechter werden. (Udo Wernitz [SPD]: Das entbehrt jeder Wissenschaft!) Sie sind es den Bürgern, die unter den Einschränkungen der grundgesetzlich garantierten Rechte gelitten haben, schuldig, sich zu Ihrer Verantwortung zu bekennen. Sie sind den Bürgern auch die Antwort schuldig, warum Sie sie zu einer experimentellen Impfung genötigt haben. Dass Sie hier so etwas verlautbaren, obwohl Sie – CDU, SPD, Grüne – im Untersuchungsausschuss wirklich tatkräftig die Aufklärung verhindert haben, macht mich wütend. Das ist Ausdruck von Verachtung gegenüber den Bürgern, die Ihre Politik zur Coronazeit ertragen mussten. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)
Rainer Genilke
Herr Lüttmann, Sie wollen antworten? – Bitte schön.
Björn Lüttmann SPD
Es ist ja nicht so, dass ich etwas anderes erwartet hätte. Aber mit Ihren Ausführungen, Frau Oeynhausen, haben Sie soeben bewiesen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit in der Enquetekommission wahrscheinlich nicht funktionieren wird. Das wäre allerdings sehr, sehr schade. Nach Ihren Ausführungen muss ich leider davon ausgehen, dass Sie daran gar kein Interesse haben. – Schade! (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Rainer Genilke
Wir kommen zum nächsten Redebeitrag. Dr. Berndt spricht für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] räuspert sich und gießt Wasser in sein Glas. – Steeven Bretz [CDU]: Mal nicht so viel rauchen, saufen und kiffen! – Heiterkeit SPD und CDU)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Bretz, das Saufen lasse ich mir nicht nehmen. (Vereinzelt Heiterkeit) Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor genau einer Woche hat unsere Fraktion hier im Landtag den Film „Nur ein Piks“ von Mario Nieswandt gezeigt. Es ist ein Film, der das Schicksal von Menschen in Deutschland und in England zeigt, die von der Covidimpfung betroffen sind. Der Film zeigt, wie diese Menschen alleingelassen werden, wie sie leiden und wie manche von ihnen sterben. Und dieser Film zeigt, wie die Politik ungerührt weiter Werbung für die Covid-19-Impfung macht. Der Besucherandrang war unglaublich. Wir mussten einen zweiten Saal bereitstellen, da es mehrere Hundert Interessenten gab. Wir waren uns einig in der Einschätzung: Covid und Corona sind so lange nicht zu Ende, solange nicht alle Geschädigten Hilfe bekommen haben und solange die Verantwortlichen für Leid und Willkür nicht zur Verantwortung gezogen worden sind. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen, Herr Lüttmann, sehr geehrte Damen und Herren vom BSW, ganz ehrlich: Ich bin skeptisch, dass die Enquetekommission das Erforderliche leisten kann. Erstens. Eine Enquetekommission blickt nach vorn. Das heißt, der Blick zurück ist ausdrücklich nicht gewünscht. Herr Lüttmann hat es ja eben ausgeführt. Aber ich fürchte, dass diese gewünschte Blickrichtung dazu führt, dass die erforderliche Analyse der Fehler, der Versäumnisse und der Verhängnisse der Coronazeit unterbleibt. Es scheint das Ziel der Enquetekommission und der Kompromiss der Koalition zu sein, die erforderliche Aufarbeitung zurückzustellen und zu schauen, was man zukünftig besser machen kann. Aber wie will man denn realistisch einen Plan machen, wie es besser gehen soll, wenn man nicht analysiert hat, was falsch gewesen ist? (Beifall AfD) Und in der Covid-Zeit ist eine ganze Menge falsch gewesen. Ich nenne Ihnen nur drei Begriffe, weil es – auch in Ihrem Einsetzungsantrag – schon mit den Begriffen beginnt, sodass ich fürchte, dass das Erforderliche nicht geleistet werden kann. Erstens: „Pandemie“. Auch Sie benutzen den Begriff „Coronapandemie“. Ihnen und uns allen ist doch klar, dass die WHO im Jahr 2009 die Definition der Pandemie in grotesker Weise verändert hat. Früher war eine Pandemie eine weltweite Infektionserkrankung mit schwerwiegenden Folgen, mit vielen Toten oder Kranken. Seit 2009 spielen die Folgen überhaupt keine Rolle mehr. Es geht nur noch darum, ob sich irgendein Erreger weltweit ausbreitet oder nicht. Insofern haben wir immer den Zustand der Pandemie. Wir können immer einen Alarm ausrufen, wir können immer Staatswillkür produzieren. Das wird von Ihnen nicht kritisch hinterfragt. Sie übernehmen den Begriff einfach. Zweitens: „Covid-19-Fälle“. Herr Lüttmann, Sie sprachen von dem ersten Covidfall hier vor fast fünf Jahren. Aber es ist doch auch ein groteskes Ärgernis, dass wiederum unsere WHO – vielen Dank an Donald Trump, dass er den Weg aus der WHO gefunden hat; ich hoffe, Deutschland folgt bald nach – (Beifall AfD) definiert hat, was ein bestätigter Coronafall ist, nämlich ein positiver PCR-Test. Die Symptome und die Krankheit spielen überhaupt keine Rolle. Das ist irre! Wenn Sie nur genügend PCR-2025 37 Zyklen durchführen – ich habe das mal getan –, können Sie jeden Dreck nachweisen. Sie können jeden krank machen. Sie müssen nur genügend Zyklen durchführen. Das schaffen Sie. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Also, diese Covid-Definition, die Definition der Covid-Fälle, so kritiklos zu übernehmen und dann vielleicht noch für die Auswertung und für die Analyse künftiger Maßnahmen zu übernehmen, das kann nicht gutgehen. Drittens: „Gefahrenabwehr“. Ich sage Ihnen ganz klar: Nach meiner Beobachtung, nach unserer Beobachtung war SARS-CoV-2 Gott sei Dank nicht so gefährlich wie befürchtet. Die größere Gefahr all dieser Maßnahmen und dieser ganzen Zeit … (Uwe Adler [SPD]: Reden Sie doch mal zur Enquetekommission!) – Herr Adler, Sie hatten vorhin Ihre große Stunde. Genießen Sie weiterhin Ihren Ruhm. (Uwe Adler [SPD]: Und Sie sind noch auf der Suche nach Ihrer großen Stunde!) Also: „Gefahrenabwehr“ ist ein falscher Begriff, denn die Gefahr lag ja nicht im Virus, sondern in der falschen Politik, in Gehorsam und in Gefolgschaft. (Beifall AfD) All das ist nicht genügend berücksichtigt, sodass ich wirklich skeptisch bin, dass die Enquetekommission das von Herrn Lüttmann Angedeutete leisten kann. Ein weiterer Punkt ist die Fehleranalyse. Frau Oeynhausen hat es schon gesagt: In den Corona-Ausschüssen haben Sie die Fehleranalyse unterbunden. Damit haben Sie sich keinen Ruhm erworben. Sie haben sich meiner Ansicht nach mitschuldig gemacht. Aber wir wollen es nicht dabei belassen. Wir haben den guten Willen, das, was Sie eingebracht haben, möglichst gut zu machen. Wir haben sehr gute Leute gefunden, mit denen wir in die Arbeit gehen werden. Wir haben Stephan Kohn gefunden, der uns unterstützen wird. Das ist der Ministerialbeamte, der für seine absolut berechtigten Warnungen, die er auch Ihnen, Herr Woidke, geschickt hatte, aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden ist, ein absolut qualifizierter Mann, ein integrer Mann. Wir gehen mit gutem Willen in die Arbeit. Wir werden dafür sorgen, dass die Mediendarstellung untersucht wird – denn ein ganz wesentlicher Punkt der Coronazeit war die irrwitzige mediale Berichterstattung –, vulnerable Gruppen, Gewalt und Polizeigewalt. Das alles ist Inhalt unseres Änderungsantrags. Ich bitte Sie, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir sowohl eine vollständige Aufarbeitung erreichen als auch, wie von Ihnen gewünscht, den Blick in die Zukunft werfen können. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Danke, Herr Dr. Berndt. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für das BSW spricht der Abgeordnete Dorst. (Beifall BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Sie werden nicht gesteinigt!) Christian Dorst (BSW):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer oben auf dem Rang und am Livestream! Muss Deutschland die Coronapandemie Ihrer Meinung nach besser aufarbeiten? Laut einer Infas-Umfrage aus dem vergangenen Monat beantworteten diese Frage 55 % der befragten Bürger deutschlandweit mit Ja, während 38 % mit Nein antworteten und dies offensichtlich nicht für erforderlich halten. Die gleiche Umfrage lieferte auch differenzierte Zahlen für Ost und West. Im Osten fällt das Ergebnis noch etwas deutlicher zugunsten der Befürworter einer besseren Aufarbeitung aus: 60 % antworteten hier mit Ja, im Gegensatz zu lediglich 29 %, die mit Nein antworteten. Bedenklich stimmt allerdings eine andere Differenzierung in der Auswertung der Umfrage, leider nur für Gesamtdeutschland ausgewiesen, nämlich jene, die in das Milieu der Arbeiter und in das der Akademiker unterteilt. Während im Milieu der Arbeiter der Wunsch nach einer besseren Aufarbeitung mit 62 % zu 33 % überproportional ausgeprägt ist, wünschen sich dies im Milieu der Akademiker lediglich verstörend geringe 17 %. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist wirklich verstörend!) Eine breite Mehrheit von 82 % hat daran kein Interesse. Das ist ein Problem, ist doch gerade das akademische Milieu im Prozess der öffentlichen Meinungsführerschaft in nahezu allen Bereichen weit überproportional vertreten. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Insofern steht es um die Chancen und um die Hoffnung, dass aus diesem zumindest nach meinem Verständnis eigentlich der Aufklärung verpflichteten Milieu nennenswerte Impulse zu erwarten sind, die dem Wunsch der deutlichen Mehrheit der Bevölkerung nachkommen, weiterhin schlecht. Gleichzeitig zeigen obige Ergebnisse sehr deutlich, dass es offensichtlich eine riesige Diskrepanz in der Wahrnehmung der Coronazeit und der damit verbundenen Maßnahmenpolitik gibt. Wer ein milieuübergreifendes Umfeld hat und mit offenen Ohren und offenem Geist ins Gespräch geht, wird dies immer wieder feststellen. Es sind sich selbst bestätigende Meinungs- und Wahrnehmungsblasen entstanden, die einander teils mit roher Verachtung gegenüberstehen; das jeweilige Interesse an einer anderen, abweichenden Perspektive, einer anderen Wahrnehmung und Wirklichkeit ist in diesem Zusammenhang weitgehend abwesend. Ein Gemeinwesen, welches sowohl im Alltag als auch insbesondere in Krisensituationen zwingend auf Solidarität angewiesen ist, kann sich einen solchen Zustand auf Dauer nicht leisten. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Was ist also zu tun? Wir müssen einen Rahmen schaffen, in dem diese teils völlig unterschiedlichen Perspektiven und Wirklichkeiten öffentlichere Aufmerksamkeit bekommen, insbesondere jene, welche in der öffentlichen Berichterstattung im besten Fall stiefmütterlich behandelt werden, wenn sie denn überhaupt Beachtung finden, und dies in einem herrschaftsfreien Diskurs. Das heißt: Es gibt keine Hierarchie zwischen den Diskursteilnehmern, alle haben die gleiche Möglichkeit, ihren Standpunkt zu Gehör zu bringen und zu begründen, niemand wird zum Schweigen gebracht, niemand beansprucht für sich die Diskurshoheit. Einige, wenn auch nicht alle Aspekte, die hier besondere Beachtung erhalten sollen, finden sich im Einsetzungsbeschluss, über den wir heute abstimmen. Ich möchte einen zweiten Aspekt ansprechen. Wie begann das alles? Ich meine hiermit nicht die Pandemie, sondern die politischen Maßnahmen, welche, verursacht durch Lockdowns, Schulschließungen, Geschäftsschließungen, Berufsverbote, Impfdruck durch 2G bis hin zum Impfzwang in Gesundheitsberufen und in der Bundeswehr bei Millionen von Betroffenen zu psychischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Schäden führten. Nachdem die WHO am 11. März 2020 eine globale Pandemie ausgerufen hatte, reagierten Bundes- und Landesregierung mit weichreichenden Maßnahmen auf der Grundlage des im Jahr 2017 aktualisierten Nationalen Pandemieplans, welcher noch am 3. März 2020 durch einen spezifischen Plan zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ergänzt worden war. Dieser sah insbesondere vor, das Virus in seiner Ausbreitung einzudämmen, eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu vermeiden und zugleich – das möchte ich betonen – das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben möglichst wenig zu beeinträchtigen. Dieser planmäßige Weg wurde innerhalb weniger Tage schlagartig verlassen, und sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen beschlossen am 22. März 2020 bisher nie gekannte und nicht plangemäße Kontaktbeschränkungen. Bereits drei Tage später, am 25. März 2020, beschloss der Deutsche Bundestag im Eilverfahren das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welches diesen neuen, unbestimmten Rechtsbegriff als Ergänzung in das Infektionsschutzgesetz einfügte und zugleich das Bestehen einer solchen epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellte. Damit wurde die Gewaltenteilung teilweise aufgehoben, die Bundes- und die Landesregierungen wurden befristet zum Erlass besonderer Rechtsverordnungen ermächtigt, die auch Grundrechtseinschränkungen zuließen. Hartnäckigen Journalisten des Magazins „Multipolar“ ist es zu verdanken, dass nach jahrelangem Prozessieren die Protokolle des Corona-Krisenstabes, zunächst in einer reichlich geschwärzten Version, das Licht der Öffentlichkeit erblickten. (Beifall BSW) Sie geben einen umfänglichen Einblick, wie letztlich nicht nur in diesen entscheidenden Tagen das eigentlich dafür vorgesehene staatliche – ich sage es einmal in Anlehnung an Begrifflichkeiten aus dieser Zeit salopp – Team Wissenschaft aus dem Spiel genommen wurde und mehr oder weniger entgegen der eigenen fachlichen Einschätzung veranlasst wurde, auf politische Weisung zu handeln und zu kommunizieren. Nun ist zu fragen: Wie konnte das passieren? Der kommende Bundestag ist ganz klar in der Pflicht, dies im Rahmen eines Untersuchungsausschusses zu klären. Damit sind wir hier in Brandenburg überfordert. Die meines Erachtens wichtigere Frage in Brandenburg, weil es hier bereits Untersuchungsausschüsse gab (Lars Hünich [AfD]: Aber Sie kommen ja nicht rein!) – ich bin sehr optimistisch, Herr Hünich – ist: Wie kann so etwas in Zukunft verhindert werden? Dies kann nur im Rahmen einer Enquetekommission sinnvoll geklärt werden. Ich appelliere an alle: Verlassen Sie Ihre Blase, und hören wir einander endlich aufmerksam und respektvoll zu. – Ich bedanke mich und bitte um Zustimmung. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Prof. Dr. Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! Alle 56 Jahre kommt es zu einer Pandemie. Wissenschaftler haben Ausbrüche, Pandemien und Epidemien der letzten 400 Jahre analysiert und sind zu der Auffassung gekommen, dass das Auftreten von Pandemien in einer Größenordnung von 2 % liegt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das war keine Pandemie!) Das hört sich erst einmal nicht nach sehr viel an, aber die schlechte Nachricht lautet: Aufgrund der Globalisierung hat sich die Dynamik von Pandemien deutlich verstärkt. Denken Sie an die Epidemien der letzten 25 Jahre, an die Asiatische Grippe, an die Hongkong-Grippe, an SARS 1. Die nächste Pandemie wird also kommen. Nehmen Sie deshalb die Coronapandemie als „Proxy“, als sogenannten Stellvertreter für zukünftige Pandemien.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Ja.
Rainer Genilke
Herr Dr. Berndt. 2025 39
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Prof. Schierack, dass Sie die Frage zulassen. Das ist jetzt eine echte Frage. Halten Sie das, was die WHO Pandemie genannt hat – mit diesen Voraussetzungen: Krank ist, wer einen positiven PCR-Test hat – für eine echte Pandemie? Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herr Abgeordneter, ja, es war eine Pandemie. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Eine echte?) – Ja. – Diese Pandemie, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, hat uns eine Fülle von Aufgaben gegeben. Zahlreiche Bereiche sind konfrontiert gewesen. Ich denke an die Politik, die Gesellschaft, die Justiz, das Klinik- und das Pflegepersonal, ärztliche Praxen, Schüler, Studenten, Kranke und Pflegebedürftige. Die Gesundheitsämter waren gefordert, Labore, Schule, Hochschulen, Industrie, Tourismus – das alles wurde angesprochen –, die Gastronomie, Unternehmer, Beschäftigte, Selbstständige, Künstler, Seelsorger. In der Pandemie haben sich zwischen jenen, denen die Maßnahmen immer zu weit gegangen sind, und jenen, die immer stärkere Restriktionen gefordert haben, verschiedene Spannungsfelder aufgetan. Genau darüber müssen wir reden. Meiner Meinung nach muss deshalb eine konstruktive Aufarbeitung erfolgen, nicht im Sinne eines Untersuchungsausschusses, sondern im Sinne einer Analyse, die als wichtiges Instrumentarium gilt, um es in Zukunft besser zu machen. Die Coronapandemie hat uns vor Augen geführt, wie das Leben plötzlich auf den Kopf gestellt werden kann, wie Regeln tatsächlich das Leben bestimmen und Maßnahmen unsere Gewohnheiten einschränken können, in der guten Hoffnung, Leben zu schützen. Doch waren all diese Regeln, all diese Maßnahmen gerechtfertigt und richtig? Meine Damen und Herren, einige Regeln waren sicherlich sinnvoll, andere sicherlich nicht. Einige Regeln wurden sogar von den Gerichten gekippt. Ja, wir waren auf diese Coronapandemie leider nicht richtig vorbereitet. Wir hätten besser vorbereitet sein können. Aus diesen Erfahrungen sollten wir lernen. Es sind also wichtige Fragen zu beantworten: Wie begegnet man dem Konflikt zwischen dem Infektionsschutz Älterer und vulnerabler Menschen und deren Wunsch nach Nähe, Familie und Kontakten zu anderen Menschen? Wie können wir sicherstellen, dass Menschen, die besonders gefährdet sind, sei es aufgrund des Alters, aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung, aufgrund ihrer sozialen Situation, mit Würde behandelt werden – und das im Spannungsfeld mit demjenigen Teil der Gesellschaft, der auch in einer Krise unbeschränkte Freiheit und Selbstbestimmung fordert? Wir benötigen also eine Richtschnur für die Zusammenarbeit von Politik, Öffentlichkeit und Wissenschaft – und hier ist einiges schiefgelaufen. Politik benötigt natürlich wissenschaftliche Beratung, aber Politik darf sich nicht hinter der Wissenschaft verstecken. Und Wissenschaft wiederum sollte nicht politische Forderungen bedienen, wie es leider vorgekommen ist. Wissenschaft muss unabhängig bleiben. Forschung wiederum war während der Pandemie zu langsam, schlecht koordiniert und scheiterte oft an bürokratischen Hürden. Daten müssen viel schneller erhoben werden, zum Beispiel mit Ad-hoc-Studien, sie müssen vergleichbar sein, und ihre Qualität muss schnell überprüfbar sein. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist unfassbar!) Wir benötigen also eine gestärkte, gut organisierte Wissenschaftslandschaft und ein effektives Surveillance-System zur Überwachung von Krankheitserregern. Meine Damen und Herren, die Pandemie ist vorbei, aber die Nachwehen sind immer noch zu spüren. Schon deshalb sollten wir die Fehler, die während der Pandemie gemacht worden sind, nicht wiederholen und keine Gräben vertiefen, sondern im Gegenteil versuchen, in Politik und Gesellschaft Brücken zu bauen und insgesamt zusammenzukommen. Es geht nicht um Abrechnung. Es geht auch nicht um Rechthaberei. Es geht um eine konstruktive Aufarbeitung, um einen guten Teil von Fehlerkultur. Eine Aufarbeitung der Coronapandemie, wie ich mir sie vorstelle, kann helfen, die Wunden, die in der Coronazeit entstanden sind, zu heilen und auch ihre Ursachen zu beheben. Wir sollten in Zukunft besser vorbereitet sein – darum geht es –, sei es durch klare Richtlinien, durch Warnsysteme, durch das Vorhandensein von medizinischen Schutzmaßnahmen und durch Vorhaltung von ITS- und von Krankenhausbetten. Darum geht es: Im Notfall müssen wir Leben retten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und BSW)
Rainer Genilke
Die Rede von Prof. Dr. Schierack hat eine Kurzintervention ausgelöst. – Herr Hünich. Bitte schön. (Beifall AfD)
Lars Hünich AfD
Herr Präsident! Ich hatte versucht, mich rauszuhalten, aber vor allem mit Blick auf diese Coronageschichte sind Sie nun einmal eine Regierungspartei, ob Sie das wollen oder nicht. – Numero eins: Wir hatten hier ja schon gehört, dass in diesem Zeitraum der erste Coronatote gemeldet wurde. Ein paar Wochen später ist Februar. Im Februar hätten Sie wissen müssen, dass dieses Virus überhaupt nicht das Virus ist, das Sie bekämpfen wollten – das zeigt nämlich die Heinsberg-Studie von Herrn Streeck. (Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Ganz ehrlich: Ich bin dafür, dass wir aus der Blase rauskommen, aber ihr kommt ja nicht aus eurer Blase raus. (Beifall AfD) Sie reden von Wissenschaftsfreiheit. Sie haben Wissenschaft eingeschränkt, Sie haben Wissenschaft diskreditiert und Sie haben Wissenschaft ausgeschlossen. Wir haben – neben den RKI-Files – in diesem Untersuchungsausschuss festgestellt, dass alles, was Sie getan haben, nicht angemessen war, nicht erforderlich war und vor allen Dingen politisch war. Ich bin dafür, dass wir gemeinsam etwas tun und wir irgendwann auch verzeihen – das ist überhaupt kein Thema –, aber ihr habt noch nicht einmal reflektiert, was für Fehler ihr gemacht habt. (Beifall AfD) Sie reden davon, dass die Daten schneller erfasst werden müssen. Sie haben überhaupt keine Daten erfasst! Null! Sie haben bis heute keine Daten darüber, wer von denjenigen, die Long Covid haben, geimpft ist. Und warum ist das so? Weil Sie sich vor der Antwort fürchten – weil Sie Angst davor haben. (Beifall AfD) Sie entschädigen heute Long-Covid-Kranke. Ja, das ist auch in Ordnung, denn die, die Long Covid haben, sind in der Regel Post-Vac-Kranke. Ich bin ja froh, dass die überhaupt irgendwas bekommen. Post-Vac-Kranke lassen Sie nicht nur allein, Post-Vac-Kranke diffamieren Sie heute noch. (Beifall AfD) Diese Pandemie, von der Sie sagen, sie sei vorbei, ist eben nicht vorbei – denn bei den Leuten sind die Grundrechtseinschränkungen immer noch im Kopf, und das müssen wir aufbrechen. Ich bin dafür, dass wir in die Zukunft blicken, und ich bin dafür, dass wir uns hinsetzen und uns zumindest darauf verständigen, zu sagen: So wie es abgelaufen ist, darf es nie wieder passieren. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack möchte antworten. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herr Hünich, Herr Berndt – weil Sie die Frage gestellt haben –, ich bin mir jetzt nicht sicher, ob Sie den Sinn meiner Rede tatsächlich verstanden haben. Ich habe hier – auch als CDU – ja durchaus ein Angebot gemacht. Ich habe durchaus kritisch den Blick auf das gerichtet, von dem ich meine, dass wir darüber nachdenken müssen. (Dennis Hohloch [AfD]: Auf Ihren eigenen Redebeitrag!) Und selbstverständlich müssen wir auch darauf eingehen, was die Wissenschaft tatsächlich gebracht hat – und das ist eben nicht so eindeutig, wie Sie das hier gesagt haben. Das führt jetzt ein bisschen weit. Um das klarzumachen, bräuchte ich ein bisschen mehr Zeit als zwei Minuten – und auch die Heinsberg-Studie, die Sie hier genannt haben: Wie Sie die gerade interpretiert haben, ist völlig falsch. Das wissen Sie genau. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Nein, nein, nein, ich habe mit Herrn Streeck darüber geredet. Sie müssen da … Ist schon gut. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Also, wir führen jetzt keinen Dialog. Ich will Ihnen nur sagen: Ich habe Ihnen angeboten, dass wir hier offen und ehrlich diskutieren. Ich habe gesagt, dass es um die Zukunft geht, und ich habe meine Zweifel daran, dass Sie daran tatsächlich interessiert sind, denn die Schuldzuweisungen, die Sie hier machen, entsprechen ganz dem alten Stil, den wir hier in diesem Zusammenhang nicht mehr haben wollen. – Danke schön. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie haben unseren Antrag auf eine repräsentative Studie siebenmal abgelehnt! – Weitere Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Lars Hünich [AfD])
Rainer Genilke
Herr Hünich, Herr Dr. Berndt, Sie haben sich beide an der Debatte beteiligt. Wer jetzt an der Reihe ist, ist Frau Ministerin Müller. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Herr Dr. Berndt, ganz ruhig. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein, da kann man nicht ruhig sein; da muss man sich aufregen! – Dennis Hohloch [AfD]: Wir schaffen das, Herr Vizepräsident!)
Britta Müller
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wird es erneut einen Coronaaufarbeitungsausschuss im Brandenburger Landtag geben? – Nein, denn es wird kein Untersuchungsausschuss sein. Die Enquetekommission soll bei der Aufarbeitung der Coronapandemie dort ansetzen, wo die Coronauntersuchungsausschüsse, deren Auftrag sich ausschließlich auf die Bewertung des Handelns während der Pandemie bezog, ihre entsprechenden Grenzen hatten. Verschiedene Akteurinnen und Akteure aus dem Gesundheitswesen und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der Ökonomie, der Rechtswissenschaft sowie aus weiteren Fachrichtungen sollen ihre Expertise einbringen, damit fachbereichsübergreifend Lehren für die Zukunft gezogen werden können. Die während der Coronapandemie getroffenen Maßnahmen sollen aus dem Blick der Gegenwart, aus heutiger Sicht, geprüft werden – nicht um Schuldzuweisungen zu finden, sondern um Schutzmaßnahmen für künftige Krisen erarbeiten zu können, die möglichst wenig in die Freiheitsrechte eingreifen. Diese Enquetekommission soll herausfinden, wie die Folgen künftiger Krisen für Unternehmen, für Institutionen, ja für unsere Gemeinschaft bis hin zu jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger effektiv abgemildert werden könnten. Das ist im Übrigen ein hochgestecktes Ziel. Ebenfalls zu betrachten: Die Krisenresilienz in der Pflege, im Öffentlichen Gesundheitsdienst und im Gesundheitswesen soll überprüft und hinterfragt werden; und bei Bedarf sollen 2025 41 Vorschläge für notwendige und umsetzbare Verbesserungen entwickelt werden. Es ist mir ein wichtiges Anliegen – und es muss daher auch ein Ziel der Enquetekommission sein –, zu eruieren und zu prüfen, inwieweit eine Amnestie für Bürgerinnen und Bürger realisierbar ist, die aufgrund der damals ergriffenen Schutzmaßnahmen schwere Nachteile erlitten haben. Bürgerinnen und Bürgern, die besonders von der Coronapandemie betroffen waren und sind, soll ebenfalls Gehör verschafft werden. Dazu gehören beispielsweise Menschen, die noch heute an den Folgen einer Impfung gegen Covid-19 oder unter den Langzeitfolgen einer Infektion mit dem SARS-Covid-Virus leiden. Ich spreche mich daher ausdrücklich für die Einsetzung dieser Kommission aus, denn ich halte die Aufarbeitung der aus der Coronapandemie gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse für wichtig und sehe dies als Chance, um als Gemeinschaft für künftige Krisen noch besser aufgestellt und gewappnet zu sein. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Danke, Frau Ministerin Müller. – Wir kommen nun zur Abstimmung über die Anträge, die ich anfangs erwähnt habe. Wir kommen als Erstes zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/381 – in Ziffer III, Aufgaben, Änderung der Punkte 1, 3 und 5 und Einfügung der neuen Punkte 6, 7 und 8 sowie Änderung der Ziffer IV. Wer mit dem Änderungsantrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Regierungskoalition, auf Drucksache 8/336, „Einsetzung einer Enquete-Kommission ‚Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg‘“. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ist sich die AfD einig? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) Kann ich auch das Votum erfahren? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir enthalten uns!) Ich wiederhole: Wer ist für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag einstimmig angenommen. Beim Antrag der SPD mit Wahlvorschlag, Drucksache 8/373, geht es um die Wahl des Vorsitzenden der Enquetekommission 8/1. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, Frau Sina Schönbrunn zur Vorsitzenden der Enquetekommission zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das war einstimmig, vielen Dank. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Frau Sina Schönbrunn, herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen bei den Aufgaben! (Beifall SPD, BSW, CDU und vereinzelt AfD) Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/388, zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquetekommission. Wer mit dem stellvertretenden Vorsitz von Lars Hünich einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist Lars Hünich zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD und vereinzelt BSW) Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe den von der CDU-Fraktion als ihre Priorität angemeldeten Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Bundeswehr in Brandenburg fördern Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/313 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/400 Herr Abgeordneter Eichelbaum von der CDU-Fraktion beginnt die Aussprache. Bitte schön.
Danny Eichelbaum CDU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Wiedergründung unseres Bundeslandes sind das Land Brandenburg und die Bundeswehr eng miteinander verbunden. Unsere Streitkräfte sind ein organischer Bestandteil unseres demokratischen Staatswesens. In den 18 Bundeswehrstandorten in Brandenburg sind rund 10 000 Soldaten und Zivilbeschäftigte tätig. Sie leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit unseres Landes, und dafür verdienen Sie nicht nur unseren Dank, sondern auch unsere uneingeschränkte Anerkennung und Unterstützung. (Beifall CDU) Brandenburg ist ein wichtiges Heimatland der Bundeswehr und muss dies auch bleiben. Überall im Land genießt die Bundeswehr hohes Ansehen. Sie war und ist immer da, wenn ihre Hilfe gebraucht wurde oder wird – sei es bei der Bekämpfung von Waldbränden, bei Hochwasser und Überschwemmung oder bei anderen Krisen wie zum Beispiel der Coronapandemie, als Tausende Soldaten in den Gesundheitsämtern in Brandenburg tätig waren. Seit 1994 verbindet Brandenburg auch eine enge Patenschaft mit der Fregatte Brandenburg und ihrer 235-köpfigen Besatzung. Im Oktober des letzten Jahres konnten wir auch das dreißigjährige Jubiläum dieser besonderen Patenschaft in Wilhelmshaven gemeinsam feiern. Die Bundeswehr ist zudem ein wichtiger Arbeitgeber und ein Wirtschaftsfaktor in Brandenburg. Einige Kolleginnen und Kollegen sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturminister haben letzte Woche ja auch am Neujahrsempfang von Rolls-Royce teilgenommen. Rolls-Royce hat in den letzten 30 Jahren 5,4 Milliarden Euro in seinen Standort in Dahlewitz investiert. Hier sind 2 500 Mitarbeiter beschäftigt, und die Bundeswehr ist einer der wichtigsten Kunden von Rolls-Royce. Rolls-Royce ist an jedem fliegenden System der Bundeswehr beteiligt. Deshalb hat Dr. Jörg Stratmann, der Vorstandsvorsitzende von Rolls-Royce Power Systems, auch noch einmal Unterstützung für die Bundeswehr eingefordert – und das ist richtig und wichtig, auch für Brandenburg. Aktuell sind in Brandenburg bis zum Jahr 2029 außerdem militärische Maßnahmen und Bauprojekte mit einem Volumen von gut einer Milliarde Euro geplant. Davon profitiert in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten auch unsere einheimische Wirtschaft. Der Ministerpräsident hat bei seinen Besuchen der Bundeswehrstandorte in Brandenburg immer wieder hervorgehoben, dass die Landesregierung die Bundeswehr bei diesen Projekten unterstützen werde. Bei seinem Besuch des Luftwaffenstandortes Holzdorf stellte er fest: „Die Soldatinnen und Soldaten verdienen die beste Technik, die beste Ausstattung und die besten Rahmenbedingungen an den Stützpunkten.“ Dafür hat der Ministerpräsident unsere uneingeschränkte Unterstützung. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Es darf aber nicht nur bei schönen Worten bleiben, sondern dem müssen natürlich auch Taten folgen. Hierzu bedarf es einer klaren Positionierung auf der Landesebene – von der neuen Landesregierung, aber auch vom Landtag. Unser Antrag trägt diesem Anspruch Rechnung und bietet konkrete Handlungsansätze, um die Bundeswehr in Brandenburg gezielt stärken und ihre gesellschaftliche Verankerung fördern zu können. Die geopolitischen Herausforderungen unserer Zeit haben eines deutlich gemacht: Eine einsatzbereite Bundeswehr ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb, die Bundeswehrstandorte in Brandenburg gezielt zu stärken und ihre Infrastruktur auszubauen. Das bedeutet: schnellere Genehmigungsverfahren, pragmatische Lösungen bei Bauvorhaben und eine klare Priorisierung von Bundeswehrprojekten seitens des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen. Die Truppe darf nicht an unnötiger Bürokratie scheitern! (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Eine starke Bundeswehr braucht aber auch eine starke gesellschaftliche Verankerung. Dazu gehört, über die Rolle der Bundeswehr aufzuklären und ihre Arbeit in den Schulen sichtbar zu machen. Wir fordern daher, eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr nach dem Vorbild anderer Bundesländer abzuschließen. Es geht hierbei nicht darum, Militarismus zu fördern, sondern darum, jungen Menschen sicherheitspolitische Zusammenhänge zu erklären und ihnen den Wert unserer Streitkräfte zu verdeutlichen. Die Einbindung von Jugendoffizieren in den Schulunterricht kann dabei eine wertvolle Ergänzung sein. Sie bringen Fachwissen und Praxiserfahrung ein und können Themen wie Sicherheitspolitik und Landesverteidigung verständlich vermitteln. Gleichzeitig müssen wir mit gezielten Fortbildungen auch die Lehrkräfte unterstützen, um sicherzustellen, dass diese Themen kompetent und ausgewogen im Unterricht behandelt werden. Brandenburg profitiert aber nicht nur sicherheitspolitisch und wirtschaftlich von der Präsenz der Bundeswehr: Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und unseren Hochschulen eröffnet neue Perspektiven, etwa bei der Erforschung und Entwicklung von Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Es ist an der Zeit, diese Chancen der Zusammenarbeit konsequent zu nutzen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass kooperative Forschungsprojekte weiter gestärkt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt unseres Antrages ist die gesellschaftliche Anerkennung der Bundeswehr und ihrer Soldatinnen und Soldaten. Der Tag der Bundeswehr sowie der Veteranentag und andere Gedenkveranstaltungen sind wichtige Gelegenheiten, um ihren Einsatz zu würdigen. Es liegt in unserer Verantwortung, diese Anlässe aktiv zu unterstützen, um die Leistung der Truppe sichtbar zu machen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sicherheit Deutschlands wird auch hier bei uns in Brandenburg gewährleistet. Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen schaffen wir die Grundlage dafür, die Bundeswehr in unserem Land besser zu unterstützen, sei es durch den Ausbau der Infrastruktur, die Förderung von Bildung und Forschung oder die gesellschaftliche Anerkennung. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen – für unsere Sicherheit, für unsere Bundeswehr und für Brandenburg! – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD])
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Stohn. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Unsere Sicherheit ist nichts, was wir als selbstverständlich hinnehmen sollten. Sie ist das Ergebnis oft harter und gefährlicher Arbeit – Arbeit von Männern und Frauen der Bundeswehr, die mit äußerster Einsatzbereitschaft und großem Verantwortungsbewusstsein geleistet wird. Was wir gerade erleben, ist eine auch gesellschaftliche Zeitenwende: Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass die Bundeswehr nicht nur unverzichtbarer Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur ist; sie ist auch gesellschaftlicher Partner und Arbeitgeber. Die Bundeswehr ist in Deutschland und Brandenburg unentbehrlich! (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) 2025 43 Neben den großen sicherheitspolitischen Aufgaben zeigt sich, dass die Bundeswehr immer dann Partner ist, wenn es schwierig wird in unserem Land – Herr Eichelbaum hat es gerade schon erwähnt –: Bei Waldbränden in Jüterbog und Treuenbrietzen etwa konnten wir uns davon überzeugen, wie schnell, zuverlässig und hoch professionell die Bundeswehr dabei ist, unsere zivilen Brandschützer zu unterstützen. Es ist aber auch unvergessen, wie stark der Einsatz der Bundeswehr bei großen Fluten in Brandenburg war. Dafür sind wir dankbar, und wir wissen, welche Wertschätzung die Kameradinnen und Kameraden der Bundeswehr verdienen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, richtig!) Brandenburg und die Bundeswehr sind eng miteinander verbunden – davon zeugt auch der Vortrag des Kollegen Eichelbaum –, daran gibt es keinen Zweifel. Das macht den vorliegenden Antrag in gewisser Weise entbehrlich; man merkt ihm auch den schnellen Wechsel der CDU von der Regierung in die Opposition an. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Den lernen Sie auch noch kennen!) Wenn man den Teil zur Infrastruktur liest, fragt man sich: Wurde der Infrastrukturminister nicht bis vor Kurzem noch von der CDU gestellt? Hätte man da nicht schon mit den Maßnahmen beginnen können? Was mich noch skeptisch stimmt, ist die kurze Frist, die Sie setzen: vier Monate, in denen ein umfangreicher Bericht erstellt werden soll. Das würde das Land und die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Das ist unpraktikabel, bürokratisch und unrealistisch. Anders formuliert: Das ist nun wirklich Oppositionsarbeit light. Zudem kann ich mich noch gut daran erinnern, wie Sie, als Sie noch mit auf der Regierungsbank saßen, bei dem Wort „Bericht“ mit den Augen rollten. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Also, um es kurz zu machen: Mit diesem Antrag entbürokratisieren Sie dieses Land nicht. – Aber ehrlicherweise geht es Ihnen darum auch gar nicht. Sie wollen einen giftigen Spaltpilz zwischen SPD und BSW treiben; im zweiten Absatz geht es nämlich um das Thema Bundeswehr und Schule. Hierzu heißt es im Koalitionsvertrag: „Eine Nachwuchswerbung der Bundeswehr kann in der Unterrichtszeit, aber [eben] nicht im Unterricht stattfinden.“ Nun beantragt die CDU die Einbindung von Jugendoffizieren in die Unterrichtsgestaltung. Das findet nicht die Zustimmung der SPD; denn wir sehen die Aufgabe von Schulen darin, Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, sich ein differenziertes Bild von gesellschaftlich relevanten Themen zu machen. Dazu gehört auch der Einblick in die Arbeit der Bundeswehr – unserer Parlamentsarmee, die unsere Demokratie schützt. Aber es ist enorm wichtig, dass es keine Vermischung von politischer Bildung und Nachwuchswerbung gibt. Schule muss ein geschützter Ort sein, an dem Wissen vermittelt wird, Perspektiven aufgezeigt werden, aber eben kein Druck auf Schülerinnen und Schüler ausgeübt wird. (Beifall SPD und BSW) Wir haben eine klare Haltung: Wir wollen eine saubere Trennung zwischen politisch-gesellschaftlicher Bildungsarbeit der Bundeswehr und Nachwuchswerbung – darum geht es. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Werbung der Bundeswehr ist möglich; das zeigt sich auch am 25. Januar beim Berufemarkt in Eberswalde, zu dem ich Sie herzlich einlade. Ich sage es noch einmal: Bundeswehr und Brandenburg – das gehört zusammen. Es ist kein Zufall, dass sich wichtige militärische Einrichtungen Deutschlands in Brandenburg befinden, etwa das Einsatzführungskommando in Geltow, das Logistikbataillon in Beelitz und der Luftwaffenstützpunkt in Holzdorf, wo unser Ministerpräsident unjüngst (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: „Unjüngst“?!) jene Angehörigen der Bundeswehr würdigte, die an Weihnachten nicht bei ihren Familien sein konnten, weil sie sich im Auslandseinsatz befanden. Das ist wahre Wertschätzung und mehr wert als dieser dünne Oppositionsantrag! Absicht und Ansicht passen hier nicht zusammen; deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Auf der Rednerliste folgt Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)
Wilko Möller AfD
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kollegen! Uns liegt der Antrag „Bundeswehr in Brandenburg fördern“ der CDU-Fraktion vor. – Liebe CDU, wir sind etwas amüsiert, dass der Antrag erst jetzt kommt; denn Sie hätten ihn ja schon in der vergangenen Legislaturperiode einreichen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) Durften Sie es nicht, weil die Grünen es nicht wollten, oder warum haben Sie den Antrag nicht längst gestellt? Die Merkel-CDU hat die Bundeswehr – das hat sie in den 16 Jahren von 2005 bis 2021 bewiesen – massiv beschädigt. Die Bundeswehr ist bis zur Verteidigungsunfähigkeit zusammengespart worden; man nannte das im linken Milieu „Friedensdividende“. Die Bundeswehr ist bestenfalls – das haben Sie heute in Ihren Reden immer wieder betont – ein Technisches Hilfswerk mit Waffen und Munition für zwei Tage. Das ist die derzeitige Lage der Bundeswehr. Dafür trägt die CDU mit ihren vergrünten Einstellungen zum Militär die Hauptverantwortung. Ein riesiger Fehler war auch, 2011 die Wehrpflicht auszusetzen, was einer Abschaffung gleichkommt. Der Generalmajor Christian Trull brachte es in einer vielbeachteten Rede, die er im Jahre 2005 als Kommandeur der 14. Panzergrenadierdivision im Rahmen der Amtsübergabe an seinen Nachfolger hielt, auf den Punkt: Man kann viele Verbände der Bundeswehr mit einem Federstrich auflösen, aber man wird zehn Jahre und mehr brauchen, um sie wieder aufzustellen. – In dieser Situation befinden wir uns jetzt in Deutschland. Die Bundeswehr ist gerade wegen der CDU in weiten Teilen nicht einsatzfähig. Ihr Antrag ist handwerklich schlecht. (Vereinzelt Beifall AfD) Er trägt nicht zur Glaubwürdigkeit der CDU bei. Man merkt, dass Wahlkampf ist. Die CDU-Fraktion hat überhaupt kein Interesse daran, sich mit Verteidigungspolitik intensiv auseinanderzusetzen – einen anderen Schluss lässt dieser Antrag nicht zu, Herr Eichelbaum. Verteidigungspolitik ist mehr als die Suche nach einer Gelegenheit, um medial kurzfristig Aufmerksamkeit zu erhalten. Gute Verteidigungspolitik setzt eine lange Strategie auf Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte voraus. Ein paar Jugendoffiziere in die Schule zu schicken ist keine befriedigende Lösung, um Personalgewinnung zu betreiben. Ihre CDU hat mit der Aussetzung der Wehrpflicht vielmehr die Bundeswehr gesellschaftlich isoliert. Den Bürger in Uniform, das alte Leitbild in Westdeutschland, gibt es heute nicht mehr. Die Bundeswehr ist ein Fremdkörper in der Gesellschaft geworden – das haben Sie mit dem Antrag indirekt auch zugegeben. (Uwe Adler [SPD]: Nee!) Ich erlebe den Niedergang der Bundeswehr in meiner Familie, in meinem Bekanntenkreis, auch bei Gesprächen mit Bürgern und ehemaligen Veteranen oder Veteraninnen immer wieder. Viele Soldaten der Bundeswehr verlassen sogar die Armee – nicht, weil sie keine Freude am Soldatenberuf haben, sondern weil das abartige Bild der links-grün-woken demokratischen Parteien die Bundeswehr sozusagen niederdrückt. Dadurch werden viele Soldaten abgeschreckt, weiter Dienst zu tun oder ihren Dienst zu verlängern; die Zeitsoldaten laufen lieber weg und machen etwas anderes. Die innere Führung der Bundeswehr legt mehr Wert auf politisch korrekte Haltung als auf Ausbildung und soldatische Tugenden. Sie sollten sich die Rede des Generalmajors einmal komplett anhören; da werden Sie verstehen, was mit gesellschaftlicher Akzeptanz und Anerkennung der Soldaten gemeint ist. Eines noch, Herr Eichelbaum: Der Antrag hat auch eine große Lücke. Sie haben mit keinem Wort den so dringend benötigten Zivilschutz beschrieben. Was nützt eine gut ausgestattete Bundeswehr, wenn der Bürger im Ernstfall keinen Schutz erfährt? In der Antwort auf meine Anfrage 2143 sowie in der Drucksache 7/5442 bestätigte die Landesregierung, dass das Land Brandenburg keinerlei Planung unternimmt, Schutzräume für die Bevölkerung anzubieten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Unglaublich!) Besonders schlimm: 2007 wurde das Schutzraumkonzept des Landes Brandenburg ersatzlos gestrichen. Das Land Brandenburg unterhält keine Schutzräume oder Bunkeranlagen; es ist nichts vorhanden. Im Spannungs- und Verteidigungsfall steht die Bevölkerung in Brandenburg komplett nackt da. Wo soll der Bürger hin, wenn es losgeht? Erst seit 2019 baut das Land Brandenburg überhaupt wieder einen Zivilschutz auf, aber das reicht nicht. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) – Herr Adler, Sie hatten Ihre Chance. (Vereinzelt Beifall AfD) Der CDU-Antrag geht mir nicht weit genug. Deswegen werden wir uns enthalten und haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. In einem Punkt haben Sie allerdings recht: Wir müssen uns als Brandenburger mit diesem Thema auseinandersetzen. Dabei wollen wir im Innenausschuss den Antrag der CDU, aber auch unseren Aspekt – Zivilschutz – intensiv mit Fachleuten besprechen. Wir wollen mit Fachleuten darüber reden, was wir Brandenburger machen können, um für die Bundeswehr attraktiv zu werden – noch attraktiver, als Sie es schon beschrieben haben. Auch der Zivilschutz muss erörtert werden; unser Vorbild ist Finnland, wo es schon seit Jahrzehnten einen Zivilschutz gibt, der mehr als 100 % der Bevölkerung einen Schutzraum bietet. Wir bitten um Zustimmung zur Überweisung des CDU-Antrages an den Innenausschuss. Wir bitten auch darum, dass über die vier Punkte unseres Antrags einzeln abgestimmt wird und das im Innenausschuss schön besprochen wird. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Danke, Herr Abgeordneter Möller. – Auf der Rednerliste steht nun der Abgeordnete Peschel; er spricht für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Zum Einstieg ein Zitat aus der Präambel unseres Grundgesetzes: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ „Dem Frieden der Welt zu dienen“! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich habe Ihren Antrag „Bundeswehr in Brandenburg fördern“ auf das Wort „Frieden“ durchforstet. Ergebnis: null! Das Wort „Frieden“ findet sich nullmal in Ihrem Antrag; kein Wort von „Sicherung des Friedens“ oder „Stärkung 2025 45 der Bundeswehr zur Gewährleistung einer friedlichen Koexistenz“ – nicht einmal in der Antragsbegründung. Sie meiden das Wort „Frieden“ wie der Teufel das Weihwasser. Warum thematisiere ich das? Ich habe in den Jahren 1993/94 Wehrdienst geleistet, und mir wurde vermittelt, dass ich meinen Dienst als Bürger in Uniform in einer Verteidigungsarmee zur Sicherung des Friedens verrichte. Das Bündnis Sahra Wagenknecht bekennt sich zur Bundeswehr und sieht die Notwendigkeit einer gut ausgestatteten und funktionalen Armee, um die Landesverteidigung gewährleisten und den Frieden sichern zu können. Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gebühren unser Dank und unsere Anerkennung, und unsere Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf eine auch ihre Sicherheit gewährleistende Ausstattung. (Beifall BSW und SPD) Ich denke, insofern gibt es keinen Widerspruch; bis hierhin stimmen wir überein. Was die CDU hier vorlegt, geht aber weit über dieses Verständnis von Landesverteidigung hinaus. Besonders die Vorschläge im Bildungs- und Wissenschaftsbereich sind inakzeptabel. Zwei Beispiele: Mit der Viadrina in Frankfurt (Oder) und der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde haben zwei Brandenburger Hochschulen eine Selbstverpflichtung getroffen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. (Vereinzelt Beifall BSW) Diese Zivilklausel ist ein wichtiges Signal an die Politik in Brandenburg für Diplomatie, Abrüstung und Entspannung, (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) auch in Zeiten des Angriffskrieges gegen die Ukraine und weiterer völkerrechtswidriger Kriege, die weltweit geführt werden und zu ächten sind. Die CDU-Fraktion will durch Verzicht auf Zivilklauseln die Wissenschaft in ihrer Entscheidungsfreiheit beschränken. Wir stehen für die Freiheit der Forschung und begrüßen Zivilklauseln an Hochschulen. (Beifall BSW) Aber nicht genug: Mit dem Antrag will man noch intensiver an die Schülerinnen und Schüler herantreten, um sie in die voranschreitende Militarisierung unserer Gesellschaft einzubeziehen. Die Koalition hat vereinbart, dass an Brandenburger Schulen nach dem Beutelsbacher Konsens gehandelt werden soll: (Danny Eichelbaum [CDU]: Sowieso!) Die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr kann in der Unterrichtszeit, aber nicht im Unterricht stattfinden – Kollege Stohn hat das bereits erwähnt. Die Schulen entscheiden darüber eigenständig. Der vorliegende Antrag reiht sich nach unserer Auffassung in die Strategie der Kriegstüchtigkeit ein. Der Kanzlerkandidat der Union spricht davon, dass Freiheit wichtiger als Frieden sei, weil es Frieden ja auch auf einem Friedhof gebe, und will Taurus-Raketen an die Ukraine liefern, die russische Großstädte – Großstädte einer Atommacht – erreichen können. Es ist richtig, Taurus-Lieferungen auszuschließen, da Deutschland sonst in diesen Krieg hineingezogen wird. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD und AfD) Zum Entschließungsantrag der AfD, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, weitere Bundeswehrstandorte im Land anzusiedeln. Damit stößt sie in das Horn der Bundes-AfD, 5 % des Bruttoinlandprodukts für Militär und Rüstung auszugeben – fast das Dreifache des bisherigen Wehretats. Das passt in den grotesken Überbietungswettbewerb bei Rüstungsausgaben, den wir momentan erleben. Aber: In den seltensten Fällen haben die Bundesländer eigenes Militär, für das sie Standorte bräuchten – genauer gesagt: nie. Das macht der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit. Dieser Entschließungsantrag entlarvt die AfD als Wolf im Schafspelz, wenn es um die Frage von Militarisierung und Kriegstüchtigkeit geht. Ich freue mich, dass es am 23. Februar die Möglichkeit gibt, der Militarisierungs- und Aufrüstungspolitik auf Bundesebene eine Absage zu erteilen. Wir sagen: Keine Militarisierung von Schulen und Hochschulen! Verteidigungsfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit! Diplomatie statt Aufrüstung! – Vielen Dank. (Beifall BSW)
Rainer Genilke
Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Lange. Bitte schön. (Steeven Bretz [CDU]: Katrin, du bist meine letzte Hoffnung!) Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* – Ich weiß. (Vereinzelt Heiterkeit) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Brandenburger Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag wie folgt verständigt: „Wir stimmen darin überein, dass für Frieden und Sicherheit die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes von großer Bedeutung ist und die Fähigkeit der Bundeswehr zur Verteidigung gestärkt werden muss. Deswegen stehen wir zur Bundeswehr und ihren Brandenburger Standorten.“ Entsprechend dieser Maßgabe wird die Landesregierung auch handeln, und damit wäre zu dem vorliegenden Antrag eigentlich auch schon alles Notwendige gesagt. Die sogenannte Zeitenwende hält für uns alle große Herausforderungen bereit, und es gibt unterschiedliche Ansätze, mit diesen großen Herausforderungen umzugehen. Die einen machen sich an die Arbeit und sind vor allem an Ergebnissen interessiert, die anderen wünschen sich mehr bedrucktes Papier. Die Landesregierung gehört in dieser Frage zu der ersten Kategorie. Das ist der erste Grund, warum ich Ihnen die Ablehnung des vorliegenden Antrages empfehle. Der zweite Grund ist: Die CDU stand fünf Jahre lang in Regierungs- und auch Ressortverantwortung; (Erik Stohn [SPD]: Genau!) nie ist dort jemand auf die Idee gekommen, einen Bundeswehrbericht „Brandenburg“ zu verlangen. Aber jetzt, ganz plötzlich, soll dringender Bedarf an einem solchen Bericht bestehen. Nein, meine Damen und Herren, meine Mitarbeiter im Ministerium, die Sicherheitsbehörden und der Landesbaubetrieb haben gerade anderes zu tun. Es geht darum, große Herausforderungen tatkräftig zu bewältigen – und nicht darum, noch mehr Papier vollzuschreiben. Aber ich nehme dies gern zum Anlass, die bestehenden Berichtspflichten in meinem Bereich einmal generell einer kritischen Inventur zu unterziehen. Meine Damen und Herren, auch die CDU weiß sehr gut, dass sich die Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Bundeswehr auf einer sehr vertrauensvollen Grundlage vollzieht. Das war in Brandenburg nie anders, und es wird bei uns auch nie anders sein. Das ändert aber nichts daran, dass die Standorte der Bundeswehr in Zuständigkeit des Bundes und nicht des Landes entwickelt und betrieben werden. In Bezug auf das Baugeschehen formuliert der Bund Bedarfe, die vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen im Rahmen der Organleihe umgesetzt werden. Diese Aufgabe fordert den Bereich Bundesbau beim BLB an allen militärischen Standorten des Landes: von Prenzlau bis Doberlug-Kirchhain und von Beelitz bis Strausberg. Im besonderen Fokus steht derzeit der Ausbau des Standortes Schönewalde/Holzdorf. Meine Damen und Herren, es ist in der Tat richtig, die gesellschaftliche Verankerung der Bundeswehr zu fördern, wie es der Antrag vorsieht. Bemerkenswert ist allerdings, dass dieser Antrag ausgerechnet von jener Partei eingebracht wird, die in der Ära Merkel wie keine andere die Verantwortung dafür trug, dass sich diese gesellschaftliche Verankerung gelockert hat und sich die Bundeswehr in jenem, teilweise traurigen, Zustand befindet, den wir heute gemeinsam beklagen. (Zuruf von der AfD: Hört, hört! – Danny Eichelbaum [CDU]: Und wer war Finanzminister, Finanzministerin? – Ludwig Scheetz [SPD]: Schäuble!) Gleichwohl ist der Vorschlag abzulehnen, gemeinsam mit der Bundeswehr Bildungs- und Informationsziele für den Unterricht zu formulieren. Denn, um auch das deutlich zu sagen, eine solche Kompetenz kommt der Bundeswehr nicht zu, und ich würde eine solche Kompetenzteilung auch aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Das Schulsystem in Brandenburg steht vor großen Herausforderungen, und die neue Koalition hat sich darauf verständigt, vor allem die Vermittlung von Kernkompetenzen zu fördern und die Berufsorientierung zu stärken. Das sind die tatsächlichen Prioritäten, auf die es in den Schulen im Interesse der jungen Menschen jetzt wirklich ankommt. (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Im Übrigen will ich auch meine generelle Skepsis nicht verhehlen, was das direkte Hineinregieren des Landtags in die Klassenräume angeht. Auch deshalb sollte der vorliegende Antrag abgelehnt werden. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Für die CDU-Fraktion hat noch einmal Danny Eichelbaum das Wort.
Danny Eichelbaum CDU
Herr Vizepräsident! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Wortbeiträge. Herr Peschel, Sie sagten, in unserem Antrag stehe nicht das Wort Frieden. Ich glaube, niemand von unseren Kolleginnen und Kollegen hier im Hause ist nicht für Frieden. Aber ich muss Ihnen auch sagen: Frieden, Freiheit und Sicherheit fallen ja nicht vom Himmel. Frieden, Freiheit und Sicherheit kommen nicht vom Nichtstun, sondern Frieden, Freiheit und Sicherheit werden 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche von unseren Soldatinnen und Soldaten garantiert. (Zuruf des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Deshalb geht es auch darum, die Bundeswehr zu unterstützen. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Wenn man über die Unterstützung der Bundeswehr spricht, geht es aber nicht nur um die Amtshilfe in Katastrophenfällen, sondern um das gesamte Aufgabenspektrum der Bundeswehr und vor allem natürlich auch um die Landes- und Bündnisverteidigung. Bündnisverteidigung heißt eben auch, dass die Bundeswehr ihre Aufgaben im Rahmen der NATO erfüllen muss. Wir werden nicht mehr von anderen Staaten beschützt. Und genau hier wackelt die Landesregierung, wenn sie sich bei der Abstimmung über die Aufstellung der Brigade in Litauen im Bundesrat enthält (Steeven Bretz [CDU]: Aha!) und der Fraktionsvorsitzende des BSW diesbezüglich von einem „teuren Militärabenteuer“ spricht. Die Landesregierung verspielt damit ihre Reputation bei der Bundeswehr, die sie sich über 30 Jahre mühevoll aufgebaut hat. Genau dieses praktische Regierungshandeln, das Agieren und die Wortwahl von Vertretern der Regierungsfraktionen sind es, die auch die Angehörigen der Bundeswehr hier in Brandenburg verunsichern. Dazu gehört auch das Thema Informationsveranstaltungen der Bundeswehr in Schulen. In Ihrem Wahlprogramm sprechen Sie von einer „Militarisierung“ der Schulen. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall: Der Einsatz von Jugendoffizieren in Schulen richtet sich gegen die Militarisierung, gegen Kriege und wirbt für Frieden und eine Debatte über den Sinn und Zweck der Bundeswehr. In Brandenburg gab es 346 solche Veranstaltungen von Jugendoffizieren; deshalb möchte ich mich auch noch 2025 47 einmal ganz herzlich bei den Jugendoffizieren bedanken – sie machen in Brandenburg einen wichtigen und tollen Job. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Ich kann nur alle Kolleginnen und Kollegen, die das noch nicht getan haben, ermuntern, sich einmal mit Jugendoffizieren über ihre Arbeit zu unterhalten oder sich im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr in Strausberg über die Ausbildung der Jugendoffiziere zu informieren. Die gesetzliche Grundlage der Ausbildung von Jugendoffizieren der Bundeswehr und damit auch ihrer Besuche an Schulen leitet sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 ab. Ich zitiere mal das Bundesverfassungsgericht: „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften ist in Grenzen nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig. Die Demokratie des Grundgesetzes bedarf – unbeschadet sachlicher Differenzen in Einzelfragen – eines weitgehenden Einverständnisses der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung. […] Diesen Grundkonsens lebendig zu erhalten, ist Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit.“ Daran halten sich auch die Jugendoffiziere hier in Brandenburg. Schließen möchte ich meinen Redebeitrag mit einem Zitat des Ministerpräsidenten vom Neujahrsempfang der Stadt Beelitz und des Logistikbataillons 172 am 12.01.2023, wo er sagte: „In Brandenburg ist die Bundeswehr bereits sehr gut verankert. Aber wir können noch mehr tun, um die Bundeswehr zu unterstützen und noch sichtbarer zu machen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Damit ist die Rednerliste erschöpft. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, zunächst über die Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/313, „Bundeswehr in Brandenburg fördern“, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer für eine Überweisung die Hand heben möchte, möge das jetzt tun. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt. Die AfD-Fraktion hat einen Entschließungsantrag eingereicht und die getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 bis 4 dieses Entschließungsantrags mit dem Titel „Bundeswehr zur Friedenssicherung stärken, Konfliktbeteiligung und Diplomatie gesellschaftlich verankern, Zivilschutzanlagen/Bunkeranlagen nach finnischem Vorbild ermöglichen sowie Programme ‚Diplomatie macht Schule‘ fördern“ beantragt. In Ziffer 1 geht es um die weitere Ansiedlung und den Ausbau der Bundeswehrstandorte in Brandenburg. In Ziffer 2 wird gefordert, durch Neuauflage des Schutzraumkonzeptes Zivilschutzanlagen nach finnischem Vorbild zu ermöglichen. In Ziffer 3 wird gefordert, die weiterführenden Schulen über das Programm „Diplomatie macht Schule“ zu informieren. In Ziffer 4 schließlich wird unter anderem gefordert, an Institute für Friedens- und Konfliktforschung heranzutreten und Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen. Ich frage: Gibt es … – Herr Scheetz, ich habe noch gar nicht zu Ende gesprochen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Ja, ich habe mich schon mal hingestellt!) – Ah. Ich würde erst einmal die Frage stellen, bevor Sie antworten. Regt sich Widerstand dagegen, dass wir eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 bis 4 des Antrags der AfD-Fraktion durchführen? – Herr Scheetz, bitte.
Ludwig Scheetz SPD
Herr Vizepräsident, es regt sich Widerstand. (Vereinzelt Heiterkeit)
Rainer Genilke
Ich nehme an, das ist die Gegenrede, Herr Hohloch? – Sie haben das Wort. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Wir meinen, es ist durchaus sinnvoll, getrennt über diese Punkte abzustimmen, weil es sich um unterschiedliche Zielrichtungen und Themen handelt. Sie sagten es eingangs schon: Zum einen geht es um die Stärkung der Bundeswehrpräsenz in Brandenburg, zum anderen geht es aber auch ganz klar um Diplomatie-Förderprogramme an Schulen, die sicherlich in einer getrennten Abstimmung anders behandelt werden müssen, als wenn man über den Gesamtantrag abstimmt. Deswegen plädiere ich dafür, dass wir eine getrennte Abstimmung durchführen. (Vereinzelt Beifall AfD)
Rainer Genilke
Es gibt also einen Dissens. Daher stimmen wir zunächst darüber ab, ob über diesen Antrag getrennt abgestimmt werden soll. Wer für eine getrennte Abstimmung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich lasse daher jetzt über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion abstimmen. Wer für den Antrag ist, hebe bitte die Hand. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Hauptantrag der CDU, der nicht überwiesen worden ist: „Bundeswehr in Brandenburg fördern“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und möchte Ihnen, bevor ich Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, zur Kenntnis geben, dass Tagesordnungspunkt 10 zum Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ein Ja zum Tierschutz und zu unseren Tierheimen in Brandenburg“ auf die kommende Landtagssitzung vertagt worden ist. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2023 (vom 16.10.2024) Bericht der Landesregierung Drucksache 8/83 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Berichts auf Drucksache 8/83 an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Bericht an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl benen Wahleinsprüchen Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses Drucksache 8/363 Es wurde auch hier vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/363 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Bericht zur Kenntnis genommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Neutralität der Staatsanwaltschaften herstellen - politische Einflussnahme unverzüglich beenden! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/163 Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der AfD-Fraktion, von Herrn Abgeordneten Hanko. Bitte schön. (Beifall AfD)
Michael Hanko AfD
Sehr geehrter Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Heute haben wir unseren Antrag unter dem Titel „Neutralität der Staatsanwaltschaften herstellen – politische Einflussnahme unverzüglich beenden!“ zur Beratung vorliegen. Das ministerielle Weisungsrecht in Bezug auf die Staatsanwaltschaften ist schon seit Jahrzehnten Gegenstand der Diskussion, nicht erst seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Mai 2019. Auf der einen Seite ist das staatsanwaltschaftliche Handeln durch das Legalitätsprinzip gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung – die Verfolgungspflicht der Staatsanwaltschaft – bestimmt, abgesehen von einer gewissen juristischen Handlungsfreiheit in den §§ 153 ff. der Strafprozessordnung. In diesem Zusammenhang existieren auch gesonderte Strafvorschriften, zum Beispiel Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Verfolgung Unschuldiger und Vollstreckung gegen Unschuldige, die ebenso zu beachten sind. Auf der anderen Seite weist § 147 Gerichtsverfassungsgesetz das Recht der Aufsicht und Leitung dem Bundesjustizminister hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich der staatsanwaltlichen Beamten des betreffenden Landes sowie dem Generalstaatsanwalt eines Bundeslandes hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks zu. Noch in einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2019 hatte die FDP-Fraktion auf der Bundesebene eine gänzliche Aufhebung des externen Weisungsrechts im Einzelfall gefordert und dies damit begründet, dass die Sonderstellung und die spezifische Zuordnung zur Justiz es rechtfertigten, die Einflussmöglichkeiten der parlamentarisch verantwortlichen Exekutive zu beschränken. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat zudem im Jahr 2001 zehn Leitlinien veröffentlicht, die sich dort seit mehr als 20 Jahren bewährt haben. In ständiger Selbstbindung kann eine Weisung in Einzelfragen durch das Ministerium nur erteilt werden, wenn die Generalstaatsanwaltschaft nach Prüfung gegen eine rechtsfehlerhafte Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht einschreitet. Mit Blick auf den dreistufigen Aufbau der staatsanwaltschaftlichen Dienstaufsicht muss eine Weisung zudem im Einzelfall immer an die unmittelbar nachgeordnete Behörde gerichtet und dokumentiert sein. Leider hat der Vorschlag des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, auf der Konferenz der Justizminister im Juni 2024, das ministerielle Einzelweisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften streng auf Fälle fehlerhafter Rechtsanwendung zu beschränken, keine Mehrheit gefunden. Ein Zitat des Justizministers: „Ich hätte mir gewünscht, dass sich die Länder heute für mehr Zurückhaltung beim ministeriellen Weisungsrecht aussprechen. Deutschland braucht starke und unabhängige Staatsanwaltschaften, die schon vor dem Anschein politischer Einflussnahme sicher sind. Wir werden im kommenden Gesetzgebungsverfahren weiter mit Überzeugung für eine strengere Beschränkung des Einzelweisungsrechts werben.“ Verstärkt wurde die zwischen zwingender Gesetzesbindung und politischer Weisungsbefugnis wechselnde Debatte durch das bereits zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieses hat nämlich klargestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund des externen Weisungsrechts nicht unabhängig genug sind, um als zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugte Justizbehörde gelten zu dürfen. Im April 2024 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgelegt. In einer Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zu dem aktuellen Referentenentwurf aus dem Mai 2024 heißt es: 2025 49 „Diese Begründung aber lässt den Kern der Kritik des EuGH an der deutschen Rechts- bzw. Weisungslage gänzlich unerwähnt. Denn das Gericht hat nicht lediglich das ‚Wie‘ der Weisungsausübung bemängelt, sondern bereits und gerade das ‚Ob‘ der Weisungsbefugnis zum Anlass genommen, deutsche Staatsanwaltschaften als nicht hinreichend unabhängig zu erachten. Dieses ‚Ob‘ soll zwar zukünftig geregelt werden, bleibt aber auch nach der in Aussicht genommenen Konkretisierung in § 146 GVG-E inhaltlich nahezu unbeschränkt. Denn insbesondere die über eine reine Rechtskontrolle […] hinausgehende Weisungsbefugnis im Bereich von Entscheidungs- oder Beurteilungsspielräumen sowie der Ermessensausübung (§ 146 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 GVG-E) unterwirft praktisch das gesamte staatsanwaltschaftliche Handeln einer exekutiven Kontrolle.“ Im Ergebnis leistet dieser Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums keinen Beitrag dazu, dass deutsche Staatsanwaltschaften künftig europarechtliche Vorgaben erfüllen. Selbst wenn man den Weg eines vollständigen Verzichts ohne eine Änderung des Grundgesetzes nicht beschreiten möchte, kommt auch die Beschränkung des Einzelweisungsrechts auf eine reine Rechtsfehlerkontrolle in Betracht, wie sie Nordrhein-Westfalen mit seinem Reformmodell vorschlägt. Ein solches Modell, das die Einzelweisungsbefugnis auf Fälle beschränkt, in denen die zuständige Generalstaatsanwaltschaft gegen eine rechtsfehlerhafte staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung zu Unrecht nicht einschreitet, räumt verfassungsrechtliche Bedenken aus, bedeutet aber zugleich einen echten Fortschritt in der Sache. Denn das externe Einzelweisungsrecht wird beibehalten und zugleich verfassungskonform auf eine Rechtsfehlerkontrolle gegenüber der Behördenleitung beschränkt, was etwaigen Durchgriffsversuchen auf die zuständigen Ermittler und allen Spekulationen darüber von vornherein den Boden entzieht. Nur so ließe sich auch die Kritik des Europäischen Gerichtshofes, des Europarates und der EU-Kommission an der Weisungsabhängigkeit deutscher Strafverfolger überzeugend ausräumen. In einer Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung vom 24.05.2024 zu dem Referentenentwurf wird wie folgt argumentiert: „Die dem Entwurf zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken können zwar dem Grunde nach nachvollzogen werden: Eine Staatsanwaltschaft völlig ohne demokratische Kontrolle erscheint im Lichte des Art. 20 GG ausgeschlossen. Allerdings stellt die ministeriale Kontrolle nicht den einzigen Weg zur Kontrolle der Staatsanwaltschaft dar. Zwar handelt es sich um ein Organ der Exekutive, sodass eine ministeriale Kontrolle naheliegt, doch werden auch andere Exekutivorgane außerhalb des ministerialen Systems überwacht. Beispielsweise werden Geheimdienstbehörden durch die Parlamente beaufsichtigt. Denkbar wäre, die Staatsanwaltschaften in engen Grenzen der Aufsicht und Weisung eines parlamentarischen Ausschusses (auf Bundes- und Länderebene) zu unterstellen. Des Weiteren bleibt bisher offen, ob das Substitutionsrecht gem. § 145 Abs. 1 Var. 2 GVG zur Vermittlung demokratischer Kontrolle nicht genüge. Das wäre nur dann zu verneinen, wenn alle zur Aufgabenübernahme geeigneten Staatsanwält*innen entgegen des Legalitätsprinzips handelten und also eine gesetzeskonforme Aufgabenwahrnehmung nicht sichergestellt werden könnte. So ein Fall ist schlicht undenkbar. Verblieben dem Gesetzgeber auch unter diesen Umständen verfassungsrechtliche Bedenken, so ist eine Erweiterung des Art. 97 Abs. 1 GG zu erwägen. Aus der Stellung der Staatsanwaltschaft als Justizbehörde folgt konsequent eine gerichtsgleiche unabhängige Stellung jedenfalls der Institution im Ganzen. Sofern dies aktuell mit Art. 20 Abs. 2 GG für unvereinbar erachtet wird, könnte eine Änderung der justiziellen Gewährleistungen der Verfassung verbleibende Zweifel ausräumen.“ Die Europäische Kommission hat mehrfach beanstandet, dass Deutschland bezüglich der angekündigten Neuregelung des ministeriellen Einzelweisungsrechts keine Fortschritte erzielt hat. Gerade vor dem Hintergrund der nicht zuletzt durch den Europäischen Gerichtshof festgestellten rechtsstaatlichen Mängel in Deutschland hinsichtlich des Weisungsrechts sollte die Kontrolle von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen in einzelnen Ermittlungsverfahren endlich auf reine Rechtsfehler beschränkt werden. Daher fordern wir die Landesregierung auf, bis zur Abschaffung des Weisungsrechts auf Bundesebene für das Land Brandenburg geeignete Verfahren, ähnlich zum Beispiel dem Verfahren im Bundesland Nordrhein-Westfalen, zu entwickeln, die die parlamentarische Kontrolle der Weisungen des Justizministers und die Dokumentation aller Weisungen gegenüber den Staatsanwaltschaften sicherstellen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Wir kommen nun zur Rednerin der SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete Fischer. (Beifall SPD)
Tina Fischer SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Zuhörer! Der erste Antrag der AfD zum wichtigen Bereich Justiz liegt vor, und ich muss sagen: Beim Lesen kam er mir irgendwie bekannt vor. (Zurufe von der SPD: Mir auch!) Kein Wunder, denn der Antrag ist mehr oder weniger wortgleich in der vergangenen Legislaturperiode gestellt worden. (Dennis Hohloch [AfD]: Diskontinuität!) Die Überschrift? Sie haben die Kraft gefunden, da ein Wort zu ergänzen. Die Begründung? Sie haben die vier Absätze noch einmal durcheinandergewürfelt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was richtig ist, bleibt richtig, Frau Fischer!) Wir versuchen, das Beste daraus zu machen; denn der Antrag eignet sich ganz gut für die neuen Kolleginnen und Kollegen unter uns, die daran sehen, wie die Antragstellerin hier vorgeht, nämlich nach ihrem Standardrezept. (Dennis Hohloch [AfD]: Genau diese Rede haben Sie schon einmal gehalten, in der letzten Legislatur!) Die erste Zutat ist immer: Man nehme eine reißerische Überschrift. „Neutralität der Staatsanwaltschaften herstellen – politische Einflussnahme unverzüglich beenden!“: Fast aus jedem Wort trieft Empörung; es schreit nach einem Skandal. (Dennis Hohloch [AfD]: Es trieft und schreit!) Die zweite Zutat der Antragsteller: Sie spielen sich als – vermeintliche – Helfer auf. Im konkreten Fall fordert die AfD – genau wie in der vergangenen Legislaturperiode; Sie nehmen ein paar mehr Worte – einen Rechtsrahmen, der Staatsanwaltschaften zu politisch unabhängigen Organen der Rechtspflege werden lässt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist ja unerhört!) Heraus kommt am Ende eine relativ giftige Mixtur, denn Sie unterstellen zwei Dinge. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist genau dieselbe Rede wie in der letzten Legislatur!) – Ich habe in der letzten Legislatur gar nicht dazu geredet, Herr Hohloch. Regen Sie sich doch bitte nicht so auf! Wovon träumen Sie denn? (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Sie unterstellen nämlich zweierlei: dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte überhaupt nicht neutral arbeiten und dass der Ausgang von Strafverfahren vom Parteibuch des jeweiligen Justizministers abhängt. Ich sage einmal: Es sind dermaßen heftige, haltlose Vorwürfe, die Sie hier gegenüber der Justiz erheben, dass ich sie für meine Fraktion nur strikt zurückweisen kann. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Cum-Ex war ein wunderbares Beispiel für Neutralität!) Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht weiter. Sie fordern nämlich immer noch, als Hüter der Demokratie verkleidet, die parlamentarische Kontrolle und die Dokumentation aller Weisungen gegenüber den Staatsanwaltschaften sicherzustellen. Ich denke, nach so viel parlamentarischer Erfahrung könnten Sie es besser wissen. Kollegen von Ihnen sitzen im Richterwahlausschuss. Da geht es auch um Staatsanwälte. Wir entscheiden nach Bestenauslese, nicht nach Parteibuch. Das haben Sie vielleicht eines Tages einmal vor, wir nicht. Auch die parlamentarische Kontrolle durch den Rechtsausschuss ist gegeben. Ich erinnere mich an die letzte Legislatur, in der die damalige Justizministerin regelmäßig gefragt wurde, ob sie denn politisch Einfluss genommen habe. Ich erinnere mich auch gut an eine Sitzung im gerade aktuellen Rechtsausschuss, in der Sie den aktuellen Justizminister gefragt haben. Und alle haben es, trotz all Ihrer Nachfragen, natürlich verneint. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach nein! Das ist der Beweis?) Sie wissen es also nicht besser. Sie wissen aber, wie die parlamentarische Kontrolle funktioniert, wie dieses Haus arbeitet. In ihrer Not schreibt die AfD dann auch noch aus unserem Koalitionsvertrag ab. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da war die Not aber groß!) Da steht nämlich, dass Ministerweisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft zukünftig schriftlich zu erfolgen haben und auch aktenkundig zu machen sind. Ich bin mir relativ sicher, dass mein sehr geschätzter Kollege von Ossowski nachher noch dazu ausführen wird. Ich möchte aber gar nicht über unseren Koalitionsvertrag reden, sondern noch einmal zu Ihrem Antrag kommen. Das Fazit ist und bleibt: Sie wollten mit diesem Antrag Erregung und Empörung generieren. Das ist Ihnen nicht gelungen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Bei Ihnen hat es doch geklappt!) Was Sie uns hier servieren, ist fade und langweilig. Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD)
Rainer Genilke
Wir fahren entsprechend der Rednerliste fort. Das Wort hat nun für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Eichelbaum.
Danny Eichelbaum CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der CDU-Fraktion besteht bei dem Thema Weisungsrecht der Justizminister keinerlei Änderungsbedarf. Unsere Justiz war, ist und bleibt neutral; das ist das Fundament unseres Rechtsstaates. Dafür möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal den Beschäftigten in den Justizbehörden meinen ausdrücklichen Dank und Respekt aussprechen. Ihre tagtägliche Arbeit verdient höchste Anerkennung. (Beifall CDU und SPD) Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zeichnet ein Zerrbild der Realität. Sie werfen unserer Justiz implizit vor, ein politischer Spielball, ein verlängerter Arm der Landesregierung zu sein. Das ist schlichtweg falsch. Und: Das ist nicht nur falsch, sondern das ist auch gefährlich. Mit solchen Unterstellungen beschädigen Sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz, Vertrauen, das ein zentraler Pfeiler unseres demokratischen Systems ist. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) 2025 51 Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in unserem Land arbeiten nach Recht und Gesetz und genießen das vollste Vertrauen dieses Hauses. Auch das von Ihnen in Ihrem Antrag angesprochene EuGH-Urteil ist kein Argument für die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was denn sonst?) – Hören Sie einmal zu, Herr Dr. Berndt; dann lernen Sie vielleicht noch etwas. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da bin ich gespannt!) Der EuGH entschied zwar, dass die Staatsanwälte in Deutschland keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen, weil sie nicht vollständig unabhängig seien. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach?) Diese Problematik wurde aber im Einvernehmen mit allen Landesjustizverwaltungen und dem Bundesjustizministerium geklärt. Zuständig für den Erlass des Europäischen Haftbefehls ist jetzt nämlich grundsätzlich der Ermittlungsrichter. Dieser entscheidet natürlich in garantierter richterlicher Unabhängigkeit. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier vor allen Dingen über ein theoretisches Problem.
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Danny Eichelbaum CDU
Gleich. Ich würde gern die Ausführungen beenden; dann lasse ich die Frage zu. In den letzten 30 Jahren – Kollegin Fischer hat es angesprochen – wurden in Brandenburg kaum Weisungen erteilt. Externe Weisungen dienen in erster Linie dazu, eine sachgerechte Handhabung der strafprozessualen und strafrechtlichen Vorschriften und damit eine einheitliche Strafrechtspflege zu gewährleisten. Das von der AfD angeführte Schreckgespenst einer einzelfallbezogenen politischen Weisung seitens des Justizministers existiert nicht und wäre bereits nach geltendem Recht unzulässig. (Beifall CDU) Herr Präsident, jetzt antworte ich gern auf die Frage von Herrn Dr. Berndt.
Rainer Genilke
Herr Dr. Berndt, ich werte das als Möglichkeit, jetzt die Frage an den Abgeordneten zu stellen.
Hans-Christoph Berndt AfD
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Präsident, und bei Ihnen, Herr Kollege Eichelbaum, dafür, dass ich die Frage stellen darf. – Herr Eichelbaum, nun erklären Sie doch einmal einem Unwissenden – Sie haben es eben dargelegt –: Der Europäische Gerichtshof hat gesagt, die Staatsanwaltschaft sei weisungsgebunden. Er hat es am Fall des Europäischen Strafbefehls ausgeführt. Im Fall des Europäischen Strafbefehls ist es jetzt zu einer Regelung gekommen, die den Einwänden des Europäischen Gerichtshofs den Wind aus den Segeln nimmt. Aber ist damit die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft abgeschafft oder existiert sie weiter? (Zuruf der Abgeordneten Tina Fischer [SPD])
Danny Eichelbaum CDU
Ich gehe noch einmal darauf ein – Sie hätten besser zuhören sollen –: Auf der einen Seite gab es Kritik an den Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft. Aber die Landesjustizverwaltungen und auch das Bundesjustizministerium haben dann klargestellt, dass der Ermittlungsrichter für den Europäischen Haftbefehl zuständig ist. Der Ermittlungsrichter ist natürlich weisungsunabhängig. Dadurch ist das theoretische Problem, das hier aufgestellt wurde, erledigt. Ich komme zu weiteren Argumenten, die im Zusammenhang mit der Weisungsgebundenheit anzuführen sind. Ich möchte aber noch einmal betonen: Wir sollten hier nicht immer vor allem solche rechtstheoretischen Debatten führen, sondern wir sollten uns den Themen widmen, die die Menschen in unserem Land bewegen. (Dennis Hohloch [AfD]: Dieses Thema bewegt die Menschen!) Vor allen Dingen geht es um die Stärkung unserer Justiz. Es geht natürlich auch um die Beschleunigung von Verfahren. Es geht um die konsequente Verfolgung von Straftaten und um Digitalisierung. Ihnen geht es in Wirklichkeit gar nicht um die Unabhängigkeit von Justiz. Ihnen geht es doch um populistische Schlagworte.
Rainer Genilke
Lassen Sie noch eine Frage zu?
Danny Eichelbaum CDU
Nein, jetzt lasse ich keine Frage mehr zu. – Sie verschweigen nämlich, dass das externe Weisungsrecht – jetzt komme ich dazu, Herr Dr. Berndt – ein notwendiges Instrument der demokratischen Kontrolle ist. Es ist auch verfassungsrechtlich abgesichert. Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive, nicht zur Judikative. Ihre Arbeit unterliegt dem Legalitätsprinzip. Das heißt, sie muss bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Straftaten tätig werden, unabhängig von politischen Erwägungen. Aber der Justizminister ist auch oberster Dienstherr und damit dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Ohne Weisungsrecht wäre die Staatsanwaltschaft jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen, und das wäre mit dem Grundgesetz unvereinbar. (Beifall CDU) Das in § 147 Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebene externe Weisungsrecht des Justizministers ist auch gesetzgeberischer Ausfluss des in Artikel 20 Grundgesetz verfassungsrechtlich festgeschriebenen Demokratieprinzips. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet sich nämlich ein weisungsfreier Raum innerhalb der Exekutive. Ausgenommen davon sind nach dem Grundgesetz selbstverständlich die Gerichte als judikative Gewalt; sie sind weisungsfrei und unabhängig. Lassen Sie mich bitte auch dies klarstellen – Frau Kollegin Fischer ist schon darauf eingegangen –: Das Weisungsrecht ist streng begrenzt. Es darf nur auf rechtlich und sachlich begründeten Erwägungen beruhen. Ein Missbrauch hätte schwerwiegende Konsequenzen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung auch des Justizministers. Wir lehnen deshalb den Antrag der AfD ab. Unsere Justiz ist neutral, unabhängig und ein Garant des Rechtsstaats, und das soll auch so bleiben. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Fraktion des BSW spricht der Abgeordnete von Ossowski. Bitte schön. (Beifall BSW) André von Ossowski (BSW):* Herr Präsident! Meine Damen und Herren und die vielen Hundert Zuschauer am Livestream! Hallo nach oben auf die Tribüne an die paar Zuschauer! Ja, ich darf das erste Mal in diesem Hohen Haus sprechen; danke schön. Irgendwann ist immer das erste Mal. Ich möchte das gern als eine sachliche, juristische Debatte sehen. Wir hätten über dieses Thema hier im Zweifel nicht sprechen müssen, weil es auf der Bundesebene angesiedelt ist. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist Grundlage für die Unabhängigkeit unserer Gerichte und Richter. Für die Arbeit der Staatsanwälte ist es die rechtliche Grundlage. Mir bleibt insofern nichts anderes übrig als Sie zu loben, Herr Eichelbaum. Denn ich sage eines: Auch Staatsanwälte sind Menschen. Das glaubt man gar nicht. (Heiterkeit CDU) Unsere Staatsanwälte sind fleißig, arbeiten hart und viel und unterliegen je nach Dezernat einer großen psychischen Belastung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Dienst sind ganz eng gestrickt in ihrer Arbeitsbelastung; sie unterliegen einer großen Arbeitsintensität. Die Staatsanwälte sind einigermaßen auskömmlich ausgestattet. Die Planstellen sind gut besetzt, soweit ich weiß. Da gibt es keine großen Probleme. Im mittleren Dienst haben wir aus meiner Sicht tatsächlich Nachholbedarf. Insofern unterliegen die Staatsanwälte tatsächlich der Aufsicht und Leitung der Landesjustizverwaltungen und damit auch dem Justizministerium. Sie hätten natürlich, Herr Eichelbaum, auch aus unserem Koalitionsvertrag zitieren können. Das haben Sie nicht getan. (Steeven Bretz [CDU]: Ja nun, das ist auch nicht sein Job!) Aber Sie finden sicherlich gut, was wir hineingeschrieben haben. Es ist tatsächlich so, dass derzeit für externe Einzelanweisungen weder das Schriftformerfordernis noch ein Begründungszwang vorgesehen ist. Herr Hanko hat aus meiner Sicht rein sachlich – Sie kennen sich viel besser, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion; deswegen staune ich immer, wie man sich die Bälle zuspielt – und richtig aus den Stellungnahmen der Neuen Richtervereinigung und des Deutschen Richterbundes zitiert. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als ehemaliger Arbeitsrichter die Standpunkte teile, die darin wiedergegeben werden, und dass man die Befürchtung einer möglichen Weisungserteilung durch den Justizminister gegenüber dem Generalstaatsanwalt hat. Es geht nur um diese Ebene: Minister gegenüber dem Generalstaatsanwalt oder den Staatsanwälten. Es geht nicht um die Ebene Generalstaatsanwalt gegenüber den Staatsanwälten; selbstverständlich sind die Staatsanwälte insofern weisungsgebunden und müssen ihre Arbeit nach Weisung erfüllen. – Es gibt die Angst, dass auf der zuerst beschriebenen Ebene tatsächlich etwas passiert. Ein Weisungsrecht muss transparent ausgestaltet sein. Transparenz ist aus meiner Sicht der Schlüssel zu Vertrauen. Insofern ist der jetzige Zustand im Gesetz tatsächlich unzureichend. Aber das haben nicht wir zu vertreten, sondern das Gerichtsverfassungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Wir werden aber möglicherweise unseren Einfluss geltend machen – mir ist noch nicht ganz klar, wie wir es auf dieser Ebene tun können –, damit dieses Bundesgesetz eine bestimmte Gestaltung bekommt. Allein, ich bin nicht sehr optimistisch im Hinblick auf die Zusammensetzung der künftigen Bundesregierung, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Einen Versuch ist es wert! – Steeven Bretz [CDU]: Sie schreiben fleißig mit!) weil der jetzt vorliegende Gesetzentwurf unzureichend ist. Er ist auf Eis gelegt, weil die Ampel zerbrochen ist. Insofern müssen wir schauen, wer Bundesjustizminister wird. Aber mit Blick auf die Landesebene muss ich sagen: Erstens bin ich froh, dass ich mit einem jungen, souveränen Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, zusammenarbeiten darf. Er ist aus meiner Sicht völlig unverbraucht (Lachen bei der CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nicht mehr lange!) und hat juristische Fachkenntnis. – Das war ein Kompliment, bitte schön. – Ich freue mich, mit ihm zusammenarbeiten zu dürfen. Unser Koalitionsvertrag besagt: Jawohl, wir wollen, dass Weisungen des Justizministers an die Staatsanwaltschaft tatsächlich nur noch schriftlich erfolgen. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Nun reicht die Schriftform nicht wirklich aus. Denn wir wissen ja: Man greift zum Telefon, zum privaten Handy – das sehen wir in jedem Krimi –, und dann ruft der Minister oder die Ministerin den Generalstaatsanwalt an und sagt ihm oder ihr, dass er oder sie gern eine bestimmte Fügung in einem bestimmten Prozess hätte. – Das kann es immer wieder geben. So etwas muss ausgeschlossen werden. Deswegen müssen wir entsprechende Regeln festlegen. Ich habe vom Justizminister das Zeichen erhalten, dass wir eine solche Regelung treffen, und zwar innerministeriell. Dafür brauchen wir kein Gesetz, und dafür brauchen wir auch keine weiteren Überweisungen an Ausschüsse, sondern 2025 53 das alles können wir auch in der Diskussion im Rechtsausschuss schaffen und machen, sodass das sichergestellt ist. Staatsanwälte sind nicht unabhängig wie Richter. Tatsächlich wissen wir, dass auch andere Druckmittel auf Staatsanwälte wie auch auf Richter angewendet werden können. Man könnte ihnen vorher sagen, dass man eine bestimmte Entscheidung erwartet, weil vielleicht eine Ermittlung in diesem Fall einer derzeit regierenden Exekutive unangenehm wäre. Ja, das ist rein theoretisch möglich, und das muss ausgeschlossen werden. Wir müssen die Staatsanwälte auch so ausstatten, dass sie sozusagen ein Zurückweisungsrecht gegen Weisungen haben, die außerhalb der Überprüfung ihrer Handlungen liegen, die ansonsten rechtlich gedeckt sind. Aber all das ist möglich. Das wird der Justizminister machen können. Insofern bin ich guter Dinge. Im Zweifelsfalle haben wir im Rechtsausschuss gute Diskussionsmöglichkeiten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit, auch mit Herrn Eichelbaum, auch mit Ihnen, Herr Hanko. (Dennis Hohloch [AfD]: Wenigstens einer freut sich!) Frau Kotré, Sie sind schon lange Jahre im Rechtsausschuss tätig. Frau Tina Fischer ist schon Vorsitzende des Rechtsausschusses gewesen. Ich freue mich darauf und wünsche Ihnen wie auch mir Erfolg. Unsere Fraktion macht Ihnen den Vorschlag, diesen Antrag zurückzuweisen, weil er nicht erforderlich ist. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Für die Landesregierung – darüber freuen sich die Abgeordneten ganz besonders – spricht jetzt der unverbrauchte Justizminister Dr. Grimm zu uns. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Lieber Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem Antrag machen wir einen Evergreen der Rechtspolitik zum wiederholten Male zum Gegenstand der Debatte. Fast wortgleich – Tina Fischer hat es schon gesagt – hatten wir das hier bereits. Von daher will ich nicht nach dem Motto verfahren: „Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von mir“, sondern ich versuche, mich auf vier Punkte zu beschränken, die ich bei dieser Frage für besonders bedeutsam halte. Der erste Punkt ist der Anlass Ihres Antrags. Gleich zu Anfang der Begründung gehen Sie darauf ein, dass wir jetzt ein Problem hätten, den Europäischen Haftbefehl zu erlassen. Das ist übrigens etwas anderes, Herr Dr. Berndt, als ein Strafbefehl. Mit dem Europäischen Haftbefehl haben wir überhaupt keine Probleme. Er wird in Brandenburg jetzt von Gerichten erteilt. Das ist bei einem Haftbefehl auch ansonsten üblich. Wir haben hier also kein Problem. Von daher verstehe ich nicht, woher der Anlass für diesen Antrag kommt. Die Urteile, auf die Sie sich beziehen, sind übrigens aus den Jahren 2019 und 2020. Zum Zweiten: Den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft warte geradezu darauf, rechtswidrige Weisungen von ihrem Justizminister zu bekommen, weise ich wirklich in aller Entschiedenheit zurück. Das ist, ehrlich gesagt, auch völlig fernab jeder Realität. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind an Recht und Gesetz gebunden. Wenn sie gegen dieses verstoßen, ist das strafbewehrt. Das tut niemand. Ich finde es eher richtig – ich bin froh, dass der Vorsitzende des Rechtsausschusses es schon getan hat –, dass man hier auch einmal den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, den Richterinnen und Richtern sowie dem sonstigen Personal bei uns in der Justiz einen Dank ausspricht. Sie machen wirklich einen tollen Job und sind für unseren Rechtsstaat von eminenter Bedeutung. (Beifall SPD, BSW und CDU) Zum dritten Punkt: Ja, wir haben das Weisungsrecht, und es ist wichtig, dass wir es haben. Ansonsten könnten unter anderem Abgeordnete Ihrer Fraktion mich im Rechtsausschuss nicht nach Ermittlungsverfahren – am besten nach abgeschlossenen; zu den anderen kann man nicht viel sagen – fragen. Das war in der ersten Sitzung des Rechtsausschusses schon der Fall; auch in der Vergangenheit ist es der Fall gewesen. Der Justizminister ist gerade gegenüber dem Parlament derjenige, der demokratisch legitimiert ist, für die Staatsanwaltschaft zu sprechen. Ich bin Ihr Ansprechpartner und muss mich für die Entscheidungen, die dort getroffen werden, rechtfertigen. Natürlich kann man das auch anders machen. In den USA werden Staatsanwälte vom Volk gewählt. Das kann man sich in diversen Fernsehserien anschauen. Auch dieses System ist demokratisch. Das kann man natürlich so machen. Aber dann ist meine Frage: Warum jetzt wechseln? Wir haben doch ein gutes System, das funktioniert. Ich sehe hier überhaupt kein Problem – Sie anscheinend auch nicht, wenn Sie sich auf fünf Jahre alte Entscheidungen des EuGHs beziehen. Vierter und letzter Punkt: Wir schaffen trotz allem noch einmal ein Mehr an Transparenz. Wir werden nämlich sicherstellen – ich werde es sicherstellen –, dass zukünftig Weisungen eines Justizministers bzw. einer Justizministerin immer schriftlich erfolgen – wenn sie denn erfolgen – und zudem auch zur Akte genommen werden. Spätestens dann wird sich jeder Justizminister sehr gut überlegen, ob er eine solche Weisung erteilt. Zusammenfassend stelle ich fest: Das Anliegen Ihres Antrags ist erledigt und damit obsolet. Er ist daher abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Rainer Genilke
Die Rede des Justizministers hat eine Kurzintervention herausgefordert. Herr Dr. Berndt, Sie haben das Wort. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Justizminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen! Ich greife gern den vierten Punkt auf: Wenn Sie jetzt Regelungen treffen, die für mehr Transparenz bei der Ausübung des Weisungsrechts sorgen, sagen Sie damit, dass solche Regelungen sinnvoll sind und dass es Bedarf gibt, das Weisungsrecht transparenter zu gestalten. Damit sagen Sie dann auch, dass unser Antrag sinnvoll war. Ich danke Ihnen sehr für diese Ausführungen. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Der Justizminister möchte erwidern. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Herr Dr. Berndt, ich verstehe Ihre Ausführungen so, dass damit für Sie Ihr Anliegen erledigt ist. (Gelächter bei der AfD) Das nehme ich erfreut zur Kenntnis; dann müssen wir den Antrag hier nicht noch ein drittes Mal behandeln. Noch eine Feststellung, die ganz allgemein gilt: Auch wenn etwas gut ist, kann man es immer noch besser machen, und das tun wir hier. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Rainer Genilke
Wir fahren entsprechend der Rednerliste fort. Herr Hanko, Sie haben noch 1 Minute und 6 Sekunden zur Verfügung. (Beifall AfD)
Michael Hanko AfD
Das wird mir reichen. – Ich möchte nur ein kurzes Schlusswort an die Abgeordneten richten: Die Abgeordneten, die heute gegen unseren Antrag stimmen, werden morgen die Ersten sein, die diesen Antrag wieder herausholen werden, wenn die AfD den ersten Justizminister stellt. – Danke. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Ich schlage vor, dass wir, bis es so weit ist, zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 8/163 kommen, (Heiterkeit SPD und AfD) „Neutralität der Staatsanwaltschaften herstellen – politische Einflussnahme unverzüglich beenden!“ Wer für diesen Antrag ist, hebe bitte die Hand. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Ärztliche Versorgung auf dem Lande sichern und Landärzte fördern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/198 in Verbindung damit: Landärzteprogramm fortsetzen - Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/309 Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen von der AfD-Fraktion beginnt die Aussprache. Bitte schön. (Beifall AfD – Einige Abgeordnete der AfD-Fraktion verlassen den Saal. – Ludwig Scheetz [SPD]: Dass Ihre Fraktion gerade fluchtartig den Saal verlassen hat, ist bezeichnend!)
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Dass die Landesregierung die Brandenburger mit immer mehr Steuern und Abgaben abzockt, ist bekannt. Für alles und jeden ist Geld da, nur nicht für die einheimische Bevölkerung. Aber jetzt ist es nicht mehr nur teuer; bald ist es auch lebensgefährlich, in Brandenburg zu leben, denn es geht um unsere medizinische Versorgung. Die Landesregierung hat eine Fehlentscheidung nach der anderen getroffen, unter anderem in der Standortpolitik und der Gesundheitspolitik. Jetzt steht das Land vor großen Problemen. Unsere Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden immer älter. Aktuell sind 380 Hausarztplätze unbesetzt; im vergangenen Jahr waren es noch 320. In vielen Regionen droht bereits die Unterversorgung. Wer sich behandeln lassen will, der muss nicht nur weit fahren, sondern auch lange auf einen Arzttermin warten, wenn er denn überhaupt einen bekommt. Das ist ein Skandal, der weit über die übliche Geldverbrennung für Klimawahn, Massenmigration und linke Vorfeldorganisationen hinausgeht. Nachdem die CDU aus der Regierung geflogen ist, hat sie das tatsächlich auch erkannt – und fleißig aus unseren Anträgen abgeschrieben. Das ist zwar politisch unseriös, aber zumindest ein Fortschritt in der Sache. Allerdings geschieht das zu spät; denn schon vor zwei Jahren stellten wir fest: Unser Land braucht junge Humanmediziner, Zahnärzte und Apotheker! Die Landesregierung aber unternimmt nichts in diese Richtung. Ein erfolgreiches Förderprogramm für Landärzte wurde zusammengestrichen, weil das Geld woanders gebraucht wurde: 60 Millionen Euro zum Beispiel für den sogenannten klimagerechten Umbau unserer Krankenhäuser, wenn sie denn die SPD-Lauterbach-Reform überhaupt überleben. 60 Millionen Euro also stellen Sie für die Dachbegrünung und die Umstellung auf 2025 55 Elektro-Nutzfahrzeuge zur Verfügung. Aber 5 Millionen Euro für Medizinstudenten, die sich im Gegenzug verpflichten, für mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum Brandenburgs tätig zu werden – das ist der Landesregierung zu teuer. Was für ein Irrsinn! Die Menschen müssen leiden, weil wir hier in Brandenburg die Welt retten und ein bisschen CO einsparen wollen. Deswegen 2 fordern wir von der Alternative für Deutschland: Brandenburg muss das Förderprogramm sofort wieder auflegen und flexibler gestalten, als es damals war. Wir müssen auch junge Zahnärzte und Apotheker unterstützen, denn auch das sind Berufsgruppen, die immer älter werden. Viele, viele Kollegen werden in den nächsten Jahren in Rente gehen. (Vereinzelt Beifall AfD) Niemand – niemand! – soll uns hier erzählen, das Geld dafür sei nicht da. Ich gebe Ihnen direkt ein Beispiel für die Haushaltsberatungen: 15 Millionen Euro werden jährlich für Sozialarbeiter ausgegeben, die sogenannten Flüchtlingen helfen, Anträge auf Bürgergeld korrekt auszufüllen. Sie hören richtig. Das ist eine freiwillige Leistung des Landes, die man sofort streichen könnte; dann hätte man 15 Millionen Euro zur Verfügung, zum Beispiel für das Förderprogramm für Landärzte. – So sieht gegenwärtig die Verteilung der Mittel in der Gesundheits- und Sozialpolitik in Brandenburg aus. Das Geld für solche fragwürdigen Projekte rauszuhauen, war ursprünglich eine Idee der SPD, der CDU und der Grünen; wir von der AfD haben das damals abgelehnt. Heute, nach dem Regierungsaus, kopiert die CDU unsere Anträge. Angesichts dessen frage ich die Trittbrettfahrer von der CDU, warum Sie nicht schon in der vergangenen Legislaturperiode Landärzte fördern wollten und unseren Anträgen nicht zugestimmt haben. Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das Original bleibt die AfD. Deshalb haben wir natürlich einen eigenen Antrag eingebracht. Ich bitte um die Zustimmung der Abgeordneten – zum Wohle der Brandenburger! (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Wir machen entsprechend der Rednerliste weiter. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörer! Ich bin ganz froh, dass wir als Union einen zwar ähnlichen, aber anderen Antrag eingebracht haben. Denn ich teile nicht die Polemik meiner Kollegin, die gerade hier vorn gestanden hat. Das will ich so deutlich sagen. Ich möchte auch nicht, dass dieses wichtige Thema so verballhornt wird, meine Damen und Herren. Wir haben schon häufig über das Thema Ärztemangel gesprochen. Die Zahlen, die Frau Oeynhausen genannt hat, stimmen. Im heutigen Pressespiegel ist nachzulesen, dass in Brandenburg insgesamt 380 Ärzte – 320 Hausärzte und 60 Fachärzte – fehlen. Das ist ein Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Ich will Ihnen, Frau Oeynhausen, auch sagen: Als wir an der Regierung beteiligt waren, startete das Landärzteprogramm. Sie sagen, wir hätten nichts gemacht. Ich stelle fest: Wir haben etwas gemacht. Es stimmt auch nicht, dass es zusammengestrichen worden sei. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) – Nein, es ist nicht zusammengestrichen worden. Tatsächlich ist es sehr gut angenommen worden. Da das Programm aber budgetiert war, konnten nicht alle Antragsteller davon profitieren. Daher zielt unser Antrag darauf, die Budgetierung aufzuheben. Wir wollen mehr junge Menschen dafür begeistern, nach Brandenburg zu kommen und hier als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker tätig zu sein. Das Programm soll sich also nicht auf Hausärzte beschränken, sondern auf Fachärzte, Stomatologen – also Zahnärzte – und Apotheker ausgeweitet werden. Das ist die Idee; die wir mit unserem Antrag verfolgen. Wir wollen also Anreize schaffen. Ich muss das gar nicht näher ausführen. Der Ministerin habe ich am Dienstag beim Empfang der Landesärztekammer sehr gut zugehört. Sie hat sich deutlich für dieses Landärzteprogramm ausgesprochen. Sie hat es als positiv empfunden. Deshalb glaube ich, dass wir bei diesem Thema vielleicht mit der Landesregierung übereinkommen. – Das wollte ich anmerken. In einem zweiten Punkt geht es, anders ist als im Antrag der AfD, um die MHB, weil die MHB eine Hochschule ist, die sich in all den Jahren bewährt hat, die einen signifikanten Anteil an der medizinischen Ausbildung im Land Brandenburg hat. Wir können sehen, dass mindestens 140 Medizinstudierende pro Jahr ins Land kommen. Zwei Drittel bleiben nach Aussage der MHB im Land. Das ist ein Erfolg. Für ihn sollten wir alle dankbar sein, und diesen Weg sollten wir auch weiter beschreiten. Unser Antrag ist klar und deutlich formuliert: Wir wollen die institutionelle Förderung der MHB. Das ist etwas Neues. Wir wollen, dass das in der Haushaltsaufstellung berücksichtigt wird. Wir wollen darin auch einen Kostenaufwuchs vorsehen. Ja, das kostet etwas. Aber wir wollen die MHB nicht im Regen stehen lassen, sondern ihr eine Perspektive geben. Der dritte Punkt – ihn will ich hier nicht unerwähnt lassen – ist der Aufbau der Universitätsmedizin in Cottbus. Das hat nichts mit dem Antrag zu tun, aber ich will zumindest erwähnen, dass das Land hierbei sehr aktiv ist. Auch diesbezüglich drücke ich sowohl der Landesregierung als auch uns allen hier die Daumen, dass das funktioniert und wir 2026/27 die ersten Studierenden in der Ausbildung haben. Aber wir wissen auch genau: Es wird eine Weile, bis zu den Jahren 2032 und 2033, dauern, bis sie tatsächlich am Markt sind. Ich glaube, dass sowohl die Erweiterung des Stipendienprogramms um die Ausbildung von Stomatologen und Apothekern als auch die institutionelle Förderung der MHB wesentliche Beiträge sind, um voranzukommen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Als Nächste steht für die SPD Frau Abgeordnete Sahi auf der Liste. (Beifall SPD und BSW)
Julia Sahi SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Oeynhausen, wenn man Ihnen zuhört, fühlt man sich sehr krank, und das ist gefährlich, auch für Brandenburg. (Beifall SPD) Die Menschen in Brandenburg müssen sich nämlich auf die medizinische Versorgung verlassen können. Gestern haben wir an dieser Stelle über die Notfallversorgung gesprochen und uns alle auf denselben Wissensstand zu den Vorgaben des G-BA gebracht. Heute liegen zwei Anträge zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum vor, die im Ziel vereint sind. Ich muss sagen, gewissermaßen erfreulich ist die kreative Inspiration, die die Antragstellenden dabei aus unserem Koalitionsvertrag geschöpft haben. Eine Redensart besagt: Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung. – So dürfen wir das als Koalition auch verstehen. (Beifall SPD) Stichwort Landärzte: Sie behaupten, das Stipendium sei eingestellt worden, und unterstreichen damit einmal mehr Ihr Behauptungstalent. Das ist nicht nur nicht ganz richtig; das ist ganz schön falsch. Denn der letzte Bewerbungsschluss war im August 2024, und die Stipendien sind vergeben. 2019 von der damaligen Landesregierung ins Leben gerufen, wird das Landärzteprogramm seitdem von der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgreich ausgeschrieben und umgesetzt. Auch wenn es bei uns Ende 2023 380 freie Niederlassungen gab, kam und kommt das Landärztestipendium inzwischen über 200 Studierenden zugute. Brandenburg hat also auch hier Außergewöhnliches vorzuweisen und vorausschauend gegengesteuert. Als Sozialdemokratin freue ich mich, dass wir damit auch einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten. 18 Ehemalige absolvieren inzwischen ihre Facharztausbildung. Das Wichtigste an dem Programm ist, dass sich alle Empfängerinnen und Empfänger der Stipendien im Gegenzug verpflichten, nach der Facharztausbildung fünf Jahre im ländlichen Raum zu praktizieren. Aus diesem Grund ist das Landärzteprogramm in den Koalitionsvertrag gemeißelt. Keine Sorge! Wir haben uns darauf geeinigt, das Programm aufzustocken, und das werden wir auch tun. Wir werden zudem dafür sorgen, dass neben Fachrichtungen wie beispielsweise Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie künftig auch Studierende der Zahnmedizin unterstützt werden. Dass es heute keine monetäre Bezifferung und Zusagen über die künftige Anzahl der Stipendien gibt, liegt schlicht und einfach daran, dass der Haushaltsplanentwurf gerade erstellt wird, und das wissen Sie ganz genau. Dazu wird die Landesregierung Zahlen und verlässliche Perspektiven bereitstellen, aber Sie müssen sich noch ein bisschen gedulden. Auch die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem ist kein geplantes Projekt oder Konzept mehr. Dank unserer Landesregierung, insbesondere dank Ministerpräsident Woidke und Ministerin Schüle, ist die Universitätsmedizin in Cottbus inzwischen eine gegründete Realität. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies-Köhler und Falk Peschel [BSW]) Ab dem Wintersemester 2026/27 wird sie angehende Medizinerinnen und Mediziner auf die Bedingungen in Brandenburg vorbereiten. Über ein Landärztegesetz, das die Landesregierung in den nächsten Jahren anstrebt, sollen auch Rahmenbedingungen für eine Landärztequote geschaffen werden. Übrigens hat das Land in der Vergangenheit auch die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane finanziell gefördert. Aufgrund der starken Einbindung der Studierenden in die Krankenhäuser verbleibt ein beachtlicher Teil der Absolventinnen und Absolventen in Brandenburg, und das schon heute. Auch der Vorschlag, ein eigenes Stipendium für Apotheker ins Leben zu rufen, greift Ideen auf, die längst verfolgt werden. Schauen Sie sich noch einmal unseren Koalitionsvertrag an. Das tun Sie ja gern, auch beim Abfassen der eigenen Anträge. Es ist erstaunlich, dass im Wahlprogramm der CDU zur Landtagswahl davon nichts zu lesen war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wirksame Gesundheitspolitik erfordert Durchhaltevermögen, Mut und einen klaren Plan. Die SPD hat diesen Mut und diesen klaren Plan immer bewiesen. Wir setzen jetzt in der neuen Koalition fort, was wir in der Vergangenheit begonnen haben. Wir lehnen die Anträge ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Für das BSW spricht Frau Dr. Gruhn. (Beifall BSW und SPD)
Jouleen Gruhn BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebes Publikum zu später Stunde! Ich schließe mich der Befunderhebung einiger Vorredner bezüglich des eklatanten Ärztemangels im Land Brandenburg und auch der Prognose an, dass es in den nächsten Jahren nicht mehr besser wird – und das, obwohl die ambulante Versorgung das Rückgrat unseres Gesundheitssystems ist. 97 % aller medizinischen Behandlungen finden ambulant statt – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. An dieser Stelle ein großes Dankeschön den Kolleginnen und Kollegen draußen in der Niederlassung, die unermüdlich für ihre 2025 57 Patienten arbeiten und teilweise nicht einmal dafür bezahlt werden. Danke, dass Sie den Laden am Laufen halten! (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Was können wir tun, um die gesundheitliche Versorgung in unserem Land zu sichern? In der Zukunft wird die Entwicklung neuer Konzepte und Ideen zur Vernetzung der gesamten Versorgungskette in der Medizin gemeinsam mit der KV, den Krankenhäusern, den Kommunen und den Kostenträgern wichtig sein. Wir müssen als Politik den Rahmen dafür schaffen, die Patienten sinnvoll durch unseren Versorgungsdschungel, wie er im Moment besteht, zu steuern, indem wir die Digitalisierung in der Medizin massiv vorantreiben. Mittlerweile gibt es schöne Beispiele aus aller Welt, was zum Beispiel eine einheitliche digitale Terminvergabe bewirken kann. Wir sollten die guten Aspekte der ePA bewerben, aber gleichzeitig darauf achten, dass mit den Daten kein Schindluder getrieben wird und den Arztpraxen überhaupt sinnvolle und ausgereifte technische Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Es kann nicht sein, dass wir reihenweise Ärzte an den Ruhestand verlieren, weil die ePA von Herrn Lauterbach anwenderfeindlich und unausgegoren ist. Es scheint nahezu absurd, wenn man in einem hoch entwickelten Land wie Deutschland vielerorts noch persönlich zur Arztpraxis muss, um einen Termin zu bekommen, und das nur, weil die MFA keine Zeit hat, ans Telefon zu gehen. Ja, auch MFA sind echte Mangelware, dabei aber entscheidend für den Praxisbetrieb. Leider gehen beide Anträge hierauf gar nicht ein. Schade ist auch, dass Sie nicht auch aus unserem Koalitionsvertrag abgeschrieben haben, dass wir uns alle gemeinsam für den Ausbau von kommunalen MVZ und des AGnES-Programms für Gemeindeschwestern einsetzen wollen. Auch das würde Ihren Anträgen inhaltliche Tiefe geben. (Beifall des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW] sowie vereinzelt SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Steht doch nur in unserem Wahlprogramm!) Ich gehe noch auf das ein, was Sie beantragt haben. Das Landärzteprogramm in Brandenburg ist grundsätzlich ein hervorragendes Beispiel dafür, wie gezielte Maßnahmen dazu beitragen können, die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten zu sichern. Ja, Herr Bretz, der Antrag der CDU greift wieder zu kurz und ist dieses Mal auch zu schnell. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Den Grund verrate ich Ihnen – ich kenne ihn, weil ich selbst an dem Vertag mitgeschrieben habe –: Die Kassenärztliche Vereinigung hat zunächst einmal bis zum 30. April dieses Jahres Zeit, dem Ministerium ausführlich über die Umsetzung der Förderrichtlinie zu berichten. Erst dann kann und sollte das MGS entscheiden, welche Teilaspekte sich als sinnvoll erwiesen haben, was weiter ausgeführt und was aufgebaut werden sollte. Diese Regel wurde aufgenommen – einige von Ihnen wissen es noch –, um der Kritik des Landesrechnungshofs, die er in der Vergangenheit geäußert hatte, Rechnung zu tragen. Ich denke, wir tun gut daran, uns daran zu halten. Denn wir haben die Verantwortung, gerade bei leeren Kassen Steuergeld nur zielgerichtet einzusetzen. Aber das Landärzteprogramm ist auch nur ein Puzzleteilchen der Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in Brandenburg. Schluss mit dem Arbeiten umsonst! Wir brauchen jetzt auf Bundesebene eine echte Entbudgetierung der ambulanten Medizin. Nur dann wird sie für junge Ärztinnen und Ärzte wieder ein attraktives Berufsziel werden. Fragt man die KV-Ärzte selbst – ich weiß, einige sind sogar hier –, wird klar, dass beide Anträge viel zu kurz greifen. Die KV fordert in einer aktuellen Veröffentlichung mehr Studienplätze, weniger Bürokratie und einen wertschätzenden Umgang mit Ärztinnen und Ärzten. Dies alles sind Dinge, die wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier in Brandenburg gemeinsam anpacken können. Fazit: Um uns gemeinsam dem Fachkräftemangel in der Medizin zu stellen und diese Herausforderung zu meistern, braucht es ein breites Spektrum an Maßnahmen. Die von der CDU und von der AfD vorgelegten Anträge greifen insgesamt leider zu kurz und sind daher abzulehnen. – Danke. (Beifall BSW und SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: An den Haaren herbeigezogen!)
Rainer Genilke
Es folgt eine Kurzintervention des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Gruhn, herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Ich möchte auf einige Punkte eingehen. Erstens ist mir die Kontrolle des Landärztestipendiums durch die Vergabe der KV aufgestoßen. Ich bin selbst Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle und auch Berichterstatter zu diesem Thema. Es geht nicht um die Art und Weise des Landärztestipendiums, sondern darum, wie die KV die Richtlinie umgesetzt hat. Das untersteht einer Kontrolle. Das ist etwas ganz anderes als das, was Sie gesagt haben. Es geht also nicht um den Erfolg, sondern es geht darum, wie die KV mit der Richtlinie umgegangen ist. Zweitens hätte ich von Ihnen gern gewusst, ob Sie die institutionelle Förderung der MHB ins Auge fassen. Das wäre wichtig gewesen. Drittens will ich Ihnen sagen: Heute geht es nur um das Landärztestipendium. Das habe ich heute hier diskutiert. Wenn Sie alles vermischen und uns mangelnde Tiefe vorwerfen, haben Sie den Antrag nicht so verstanden, wie ich ihn gemeint habe. – Danke. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Frau Dr. Gruhn möchte erwidern. Bitte schön. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Jouleen Gruhn BSW
Vielen Dank, dass Sie mir noch einmal Gelegenheit geben, zu reden; ich freue mich. Die MHB ist ein ganz wichtiger Baustein auch in der Aus- und Weiterbildung von jungen Medizinern hier im Land Brandenburg. Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag – so steht es darin – zur MHB bekannt. Dafür stehen wir ein. Ich freue mich, dass Sie noch einmal darauf hingewiesen haben. In welcher Form diese Förderung nun am besten ist und ob man gleich dem Antrag der CDU folgen muss und sonst eine Chance vergibt – insoweit bin ich nicht sicher. Bisher hat es ohne eine institutionelle Förderung wunderbar funktioniert, und wir als Koalition sehen die MHB auch weiterhin als sehr wichtigen Baustein in der Fachärzteausbildung und in der Weiterbildung der Ärzte. Zu Ihrer anderen Frage nach der KV: Sie haben natürlich recht, auch bei der KV gab es Mängel. Die habe ich jetzt aus Freundlichkeit verschwiegen, weil die Menschen bei der KV – zugegeben – keine Experten im Haushaltsrecht sind. Das Verwaltungsverfahrensrecht ist komplex, das wissen Sie, und deshalb muss man den Kollegen von der KV auch einfach einmal einen Lernprozess zugestehen. Ich denke, das ist fair. Zudem ist es auch notwendig – ich glaube, irgendwer fordert das auch in seinem Antrag –, dass man evaluiert; und genau das ist mit diesem Bericht, der Ende April folgt, erst möglich. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Wunderbar, vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Müller.
Britta Müller
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, wir waren ja beide – und ich glaube, noch ein paar Kollegen, auch Abgeordnete – am Dienstagabend bei dem Neujahrsempfang der KVBB hier in Potsdam, und ich bin schon etwas erstaunt über die Ausführungen, die Sie heute machen: sozusagen ein Abgesang auf die ambulante Versorgung hier im Land. Ich dachte, Sie wären den Vorträgen an dem Abend aufmerksam gefolgt. Sie konnten hören, dass in Neuruppin unter anderem ein Ärztenetzwerk existiert, das die Versorgung sichert. Sie haben gesehen, welches Konzept die KVBB für die ambulante Versorgung auf die Beine gestellt hat. Alles, was Sie hier heute behauptet haben, hat demgegenüber überhaupt gar keinen Bestand. Deshalb sind Ihre Behauptungen wieder mal falsch – das sind wieder einmal Fake News – und beleidigen die Ärzte hier im Land. Ich hoffe auch, dass einige von ihnen dieser Debatte heute zusehen und die Tatsache wahrnehmen, dass sie alles verdrehen, was Sie am Dienstag eigentlich wahrgenommen haben müssten. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt CDU) Die Fraktionen der CDU und der AfD haben den Koalitionsvertrag offensichtlich gründlich gelesen (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist unser Wahlprogramm!) und sich bei ihren beiden Anträgen zum Thema – zu den Landärzten – an ihm ausgerichtet; „abgeschrieben“ möchte ich gar nicht sagen, aber es geht schon in die Richtung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das Wahlprogramm war vorher da!) Bei dem, was Sie jetzt fordern – dem Preisschild –, sollte Ihnen natürlich klar sein, dass gerade mit der Aufstellung des Haushaltes begonnen worden ist, eine intensive Haushaltsdebatte erfolgt und also das, was Sie heute erwarten – nämlich die Ausfinanzierung eines Programms, obwohl wir erst in die Beratung gehen –, heute nicht erfolgen kann. Das wissen Sie natürlich auch, aber so können Sie sich nach der Debatte ja wieder hinstellen und sagen, die Landesregierung mache nichts. Das ist ja das eigentliche Ziel Ihrer Anträge. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie können es doch tun!) Es kommt bei der Ausgestaltung eines Regierungsprogramms aber nicht nur auf die Schlagworte, sondern auch auf die inhaltliche Ausgestaltung an, und genau der werden wir uns widmen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Na, dann sind wir mal gespannt!) Die Ausgestaltung der Ideen braucht eben Zeit und Gespräche, und solche Gespräche hatten wir auch am Dienstag bei der KV miteinander. Man sollte aufnehmen und wahrnehmen, was die KV, also der Berufsstand, zu uns sagt, wie er mit uns spricht und was wir zusammen vereinbaren – und wir haben am Dienstag verabredet, uns gemeinsam auf den Weg zu machen, diese Dinge, die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung, zu gestalten. Es braucht also die Gespräche mit den Menschen, und das sind unter anderem die Gespräche mit den Ärztinnen und Ärzten. Das ist mein Ansatz: Ich höre zu, was gebraucht wird, und vor allem auch, wo es gebraucht wird. Damit, dass wir die Planung tatsächlich bedarfsgerecht vornehmen, will ich auch noch einmal auf Herrn Redmanns Frage von gestern eingehen. Fakt ist aber auch: Es gibt so viele Ärztinnen und Ärzte wie noch nie; die Versorgung pro Kopf lag laut den Daten der Bundesärztekammer auf einem Rekordhoch. Einige wichtige Dinge sind jedoch anders als in den vergangenen Jahren: Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte ergreifen andere Berufe, arbeiten in Teilzeit oder nehmen Auszeiten für die Kindererziehung, arbeiten lieber in der Stadt als auf dem Land und suchen sich ihre Fachrichtung gerne selber aus. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und Bürokratie!) 2025 59 Auch hier im Plenum gibt es eine Anzahl von Ärzten. Ich kenne sogar einen, der noch praktisch tätig ist, also auch Patienten begleitet. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Guter Mann!) Die Landesregierung wird die Ausbildung junger Medizinerinnen und Mediziner durch den zügigen Aufbau der Universitätsmedizin in Cottbus verstärken. Das ist ein Schwerpunkt unserer Gesundheitspolitik. Die Ausbildung im eigenen Land ist langfristig der richtige Weg. Das ist gut und wichtig, denn die Fachkräftesicherung ist ohne Zweifel eine der größten Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Fachkräftesicherung wird uns in den kommenden Jahren besonders beschäftigen, und wir stellen uns dieser Herausforderung. Gleichzeitig müssen wir aber attraktive Arbeitsbedingungen schaffen, etwa mit moderner Technik in den Krankenhäusern und mit digitalen Lösungen im ambulanten Bereich. Junge Menschen leben digital und wollen natürlich auch digital arbeiten. Die Digitalisierung wird die Arbeitsbedingungen verbessern und Ärztinnen und Ärzte entlasten. Künstliche Intelligenz wird in der Medizin zum Beispiel maßgeblich dazu beitragen, Ärzte von zeitaufwendiger Datenauswertung bei der Diagnostik zu befreien. Ich bin wirklich sehr froh, dass die Digitalisierung an der Medizinischen Universität Lausitz einen Forschungsschwerpunkt darstellen wird. Für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sind auch arztentlastende Konzepte wie „agnes zwei“ wichtig. Auch dabei ist Brandenburg Vorreiter. Eine Kernforderung der Ärzteschaft ist zudem der konsequente Abbau unnötiger Bürokratie, um Personal zu entlasten und mehr Zeit für die Patientenversorgung zu schaffen. Auch der Bürokratieabbau ist ein Schwerpunkt der Landesregierung. Klar ist, dass für die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen verschiedene, ineinandergreifende und auf die jeweiligen Berufsgruppen zugeschnittene Maßnahmen erforderlich sind. Die starke Ausbildung im Land und die finanziellen Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum mit dem Landärzteprogramm sind wichtige Bausteine. Aber natürlich sind weitere Maßnahmen notwendig, und hierbei sind die Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen gemeinsam gefordert. Herr Schierack, die konkrete Ausgestaltung des Landärzteprogramms in den kommenden Jahren ist Gegenstand der Haushaltsverhandlungen – jetzt hört er mir leider nicht mehr zu …
Rainer Genilke
Das liegt vielleicht auch daran, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist.
Britta Müller
… dem greife ich an dieser Stelle natürlich nicht vor. Die vielen Gespräche, die ich als Gesundheitsministerin zu den möglichen Maßnahmen führe, stimmen mich aber sehr optimistisch – so auch die Teilnahme an dem Empfang der KV am Dienstag. Ich sehe hier von sehr vielen den Willen und Tatendrang, zu einem großen Konsens in der breiten Gesellschaft für die Herausforderungen zu kommen, die wir nur gemeinsam meistern können. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Es gibt eine Kurzintervention. – Frau Dr. Oeynhausen, ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass Sie auch noch fünf Minuten Redezeit haben. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Dann ziehe ich zurück!) Dann ziehen Sie die Kurzintervention zurück und sind trotzdem dran. Sie haben fünf Minuten. (Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Der Haushalt wird gerade entworfen, und ich fordere die Landesregierung auf, das Landärzteförderprogramm großzügig auszugestalten. (Beifall AfD) In der letzten Richtlinie war für die jungen Mediziner ein Deckel von 75 000 Euro pro Person vorgesehen. Das hört sich erst einmal üppig an, aber es ist eine sehr gute Investition in die Zukunft, denn nicht nur, dass wir in Brandenburg damit hochqualifizierte Ärzte anwerben und halten, nein, die Ärzte werden auch sehr viele Steuern zahlen. Es ist also eine klassische Win-win-Situation – ein Geschäft für beide Seiten –, zumal das Geld auch nicht verschenkt werden soll, denn wir fordern von den jungen Medizinern ja ein, dass sie sich nach ihrem Studienabschluss für mindestens fünf Jahre in einer ländlichen Region niederlassen. Deswegen ist dieses Programm – im Gegensatz zu den Hoffnungen, die die Landesregierung auf die neue Unimedizin in Cottbus setzt – sehr sinnvoll, um mittelfristig Mediziner für Brandenburg zu gewinnen, denn die ersten Fachärzte, die in Cottbus ausgebildet werden, werden dem Land erst Ende der 30er-Jahre zur Verfügung stehen, wenn sie denn überhaupt kleben bleiben, denn wir haben ja Daten, laut denen etwa jeder zweite Absolvent Brandenburg verlässt. Nach der Logik dieser Hoffnung hätte auch Mecklenburg-Vorpommern mit seiner sehr schönen Unimedizin in Greifswald keine Probleme. Die haben sie aber ganz genauso. Jetzt zu den Kollegen: Die CDU hat die MHB erwähnt, die eine sehr, sehr wichtige Aufgabe für unser Land erfüllt. Mit einem ganz kleinen Budget bildet sie viele, viele Ärzte aus. Auch wir sind gespannt, inwieweit die neue Landesregierung ihre Ankündigung, die MHB zu berücksichtigen, erfüllen wird.
Rainer Genilke
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Daniela Oeynhausen AfD
Ja, gern.
Rainer Genilke
Bitte.
Ines Seiler SPD
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Frau Oeynhausen. Ich will Sie fragen, ob Sie wissen, wie viele der derzeit bei uns in Brandenburg arbeitenden Ärzte eine ausländische Staatsbürgerschaft haben – das ist die erste Frage –, und ob Sie wissen, wie viele ausländische Ärzte bei uns gerade auf eine Zulassung warten.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank für diese Frage – die aber überhaupt nichts mit meiner Rede zu tun hat. (Vereinzelt Beifall AfD – Heiterkeit des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Aber es ist schön, dass Sie das Migrationsthema ansprechen; denn das gibt mir die Gelegenheit, die Landesregierung aufzufordern, endlich mehr für junge Ärzte zu tun, damit diejenigen, die teuer in Deutschland ausgebildet wurden, auch tatsächlich hierbleiben. Damit Sie es wissen: Mittlerweile wandern pro Jahr 1 000 bis 2 000 Ärzte, die hier teuer ausgebildet wurden, die hoch qualifiziert sind, ins Ausland ab. – Das gehört noch zur Beantwortung der Frage. Bitte stoppen Sie noch einmal die Uhr, Herr Vizepräsident. – Diese Ärzte fehlen uns schmerzlich. Sie wissen vielleicht – oder auch nicht –, dass wir nur 12 000 Ärzte pro Jahr ausbilden. Und da mittlerweile jeder fünfte Arzt in der Schweiz ein Deutscher ist, frage ich mich, was in der Politik hier bis heute falsch läuft. Diese Frage sollten Sie sich einmal stellen, anstatt solche Pseudopsychiater wie den Attentäter von Magdeburg anzulocken!
Rainer Genilke
Vielleicht ist das ja die Frage, die die Abgeordnete nun stellen will. Da ich das nicht weiß, frage ich Sie jetzt: Lassen Sie eine weitere Frage zu?
Daniela Oeynhausen AfD
Nein, ich möchte bitte fortfahren. Zu Gesundheitsministerin Müller: Vielen Dank für Ihre Belehrungen. Ich glaube, Sie lesen keine Presse. Wenn Sie die Presse gelesen und sich auch beim KVBB-Empfang umgehört hätten, wüssten Sie, dass im Land Brandenburg 380 Hausarztsitze unbesetzt sind – Tendenz: steigend; vor einem Jahr waren es noch 320. Die KVBB ist übrigens sehr dafür, das Landärzteprogramm großzügig auszulegen; sie ist daran sehr interessiert. Wenn Sie meine Kleine Anfrage gelesen hätten – ich kann Ihnen gern die Drucksachennummer mailen –, würden Sie die Bereiche, in denen in unserem schönen Brandenburg eine Unterversorgung droht – vor allen Dingen die Prignitz, die Ostprignitz und OSL –, kennen. Dann wüssten Sie, dass es sehr schlecht um unsere ambulante ärztliche Versorgung bestellt ist, und zwar wegen einer politischen Fehlentscheidung nach der anderen seitens der etablierten Politik. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn Sie tatsächlich eine neue Richtlinie für das Landärzteförderprogramm auflegen, kann ich Ihnen nur raten, sie flexibler zu gestalten; in der bisherigen wurden sehr enge Grenzen gesetzt. Warum zum Beispiel wurde ein Medizinstudent nur zwölfeinhalb Semester lang gefördert? Fördern Sie doch über 13 Semester; denn es kann immer etwas dazwischenkommen. Warum wurden nur bestimmte Facharztausbildungen gefördert? Heute fehlen der HNO- und der Augenarzt, morgen vielleicht der Orthopäde oder der Urologe; deshalb muss man das Ganze viel großzügiger gestalten. Die Richtlinie, dass ein Großteil der Facharztausbildung in Brandenburg erfolgen muss, ist natürlich gut für die Kliniken. Aber die Brandenburger Patienten profitieren davon, wenn ein Arzt in verschiedenen Kliniken ausgebildet wurde. Zur Zeit meiner Ausbildung gab es noch den Spruch: In anderen Häusern werden die Patienten auch gesund. – Davon kann man nur profitieren. Gestalten Sie diese Richtlinie – wenn Sie den Plan denn tatsächlich in die Tat umsetzen – großzügig, damit Brandenburg attraktiv für junge Mediziner wird! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen und kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes steht der Antrag „Ärztliche Versorgung auf dem Lande sichern und Landärzte fördern“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/198 zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, hebe die Hand! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist notiert!) Ich komme zu dem Antrag der CDU-Fraktion. Sie hat die Überweisung ihres Antrags „Landärzteprogramm fortsetzen – Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken“ auf Drucksache 8/309 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit wurde der Antrag nicht überwiesen. Ich komme somit zur Schlussabstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgewiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9. – Wenn ich Glück habe, übernimmt jetzt Herr Münschke die Sitzungsleitung. Herzlichen Dank! 2025 61
Daniel Münschke
Einen wunderschönen guten Abend, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: „Pflege vor Ort“ verstetigen - Projekte jetzt sichern Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/308 Die Aussprache beginnt Frau Abgeordnete Fährmann von der CDU-Fraktion, der ich jetzt das Wort übergebe. Bitte sehr.
Ellen Fährmann CDU
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Werte Besucher auf der Tribüne – es sind ja nicht viele übriggeblieben! Kennen Sie Gesundheitsbuddys? Gesundheitsbuddys sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Menschen, die nur noch eingeschränkt mobil sind, zu Hause besuchen und sie mit viel Freude zu gemeinsamer Bewegung ermuntern. Koordination, Kraft und Gleichgewicht werden geschult – und man ist überrascht, dass kleine Bewegungsübungen Großes bewirken können, weil dadurch der Radius der Bewegungen und damit die Teilhabe am Leben größer werden. – Das ist ein Projekt des Amtes Brück. Auf dem Land fällt es vielen pflegebedürftigen Menschen oft schwer, zum Arzt oder zum Friseurtermin zu kommen; aber auch Freunde oder Bekannte zu treffen wird zu einer echten Herausforderung. Mit dem ehrenamtlichen Tür-zu-Tür-Fahrangebot „Für – Euch – mobil“ reagierte die Stadt Prenzlau auf diesen Bedarf. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer übernehmen Fahrdienste und entlasten damit pflegende Angehörige. Vorn ein Ehrenamtler am Piano, ihm gegenüber 10 bis 15 Sangesfreudige – in Lübbenau ist das inzwischen ein gewohntes Bild. Keine Frage: Musik verbindet Menschen, und sie kann den Verlauf von Demenz oder Kreislauferkrankungen positiv beeinflussen. Das ist das Ziel des generationsübergreifenden Musikprojektes „Alte Hasen – Junge Hüpfer“. Das Musizieren und der Erfahrungsaustausch sollen es älteren und pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, aus der Einsamkeit herauszukommen – ein Projekt in Lübbenau. Dies sind nur drei von über 640 Projekten, die dank des Landesprogramms „Pflege vor Ort“ – ein Teil des Paktes für Pflege – seit 2021 im ganzen Land Brandenburg entstanden sind. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Brandenburg hat hier einen so erfolgreichen Weg beschritten, dass es eine Vorreiterrolle eingenommen und über die Landesgrenzen hinaus viel Interesse geweckt hat. Das Engagement und die hohe Bereitschaft der Landkreise und kreisfreien Städte, sich an dem Projekt zu beteiligen, sind beeindruckend; bis dato sind es 85 % der Kommunen. Ich gebe zu, am Anfang sah ich die Idee von „Pflege vor Ort“ durchaus skeptisch, denn wir hatten schon viele Projekte, die irgendwann im Sande verlaufen sind. Jedoch überzeugen die unzähligen Projekte der sozialen und kulturellen Teilhabe, der mobilen und unterstützenden Alltagsangebote oder Schulungen und des Austausches für pflegende Angehörige, die in den letzten Jahren entstanden sind – immer flankierend begleitet von der Fachstelle FAPIQ, die jederzeit mit Beratung, Begleitung bei Projektideen und Umsetzung an der Seite der Kommunen stand, so wie auch das Kompetenzzentrum Demenz. „Pflege vor Ort“ ist jedoch nur dank der Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren möglich, die diese Aufgabe steuern und ausbauen. Und es sind die vielen Hunderten Ehrenamtlichen, die diese Projekte mit Leben erfüllen. Sie haben hier ein sinnvolles Betätigungsfeld gefunden, das sie ausfüllt und dem sie gern ihre Freizeit widmen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Ich möchte diesen Ehrenamtlichen an der Stelle von ganzem Herzen danken, dass sie ihre Freizeit für unsere Pflegebedürftigen und die Seniorinnen und Senioren im Land einsetzen. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Diese Projekte sind deshalb so bedeutsam, da sie durch niedrigschwellige Angebote die Prävention und das Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit mit in den Blick genommen haben. Viele Seniorinnen und Senioren nutzen die Angebote, um fit zu bleiben und ein möglichst langes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu führen. Es zeigt sich, dass hier der Problematik der Vereinsamung entgegengesteuert wird und die Nutzer an Lebensqualität gewinnen. Für pflegende Angehörige bedeutet es Hilfe bei alltäglichen Problemen im Pflegealltag, die Möglichkeit des Austausches mit Gleichgesinnten und der eigenen Weiterentwicklung durch Schulungen zu den unterschiedlichsten Krankheitsbildern und Pflegethemen. Nur so kann es ihnen möglich sein, die so aufopferungsvolle, psychisch und physisch anstrengende Tätigkeit als Pflegende im Interesse der Gesellschaft lange Zeit auszuüben. Wenn hier professionelle Pflege, sei es in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form, einspringen müsste, wäre das der Kollaps für das Pflegesystem in Brandenburg. Schon jetzt gibt es nicht ausreichend Pflegefachkräfte und Pflegeassistenten, um die Anfragen zur Übernahme professioneller Pflege zu berücksichtigen. Es gibt in Brandenburg kaum noch eine Familie, die sich nicht mit dem Thema Pflege beschäftigt, sei es bei der Unterstützung im Alltag oder dann später bei der Pflegebedürftigkeit nach dem Erhalt eines Pflegegrades. Es hat sich nichts daran geändert: Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst Deutschlands und vor allem in Brandenburg, wo 87 % der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden – und die Zahl steigt weiter. Diese mehr als 640 wertvollen Projekte von „Pflege vor Ort“ stehen aktuell vor dem Aus. Meine anfängliche Skepsis war also doch nicht ganz unbegründet. Die alte Landesregierung sorgte noch dafür, dass der Förderzeitraum mittels Überbrückungen auf 30.06.2025 verlängert wurde. Doch wie geht es jetzt weiter? Viele Akteure vor Ort sind verunsichert und bangen um jedes einzelne mühsam geschaffene Angebot in den Städten und Dörfern. Dies zeigen die vielen Gespräche, die ich führe, sowie die Mails und Anrufe, die mich erreichen. Es darf nicht wieder passieren, dass solch ein wertvolles, mit Engagement und viel Leidenschaft auf den Weg gebrachtes Projekt eingestampft oder gar die Weiterfinanzierung den schon klammen Kassen der Landkreise und kreisfreien Städte überlassen wird. Sie, die Abgeordneten des 8. Brandenburger Landtages, haben dieses Thema während des Wahlkampfes in Ihren Wahlbezirken aufgerufen und den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, sich dafür einzusetzen, dass der Pakt für Pflege weitergeführt wird. Halten Sie Ihre Versprechen ein! Unterstützen Sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Weiterführung und Verstetigung des Paktes für Pflege sowie seiner Verankerung im Landespflegegesetz. Stimmen Sie unserem Antrag zu und sorgen Sie so für die Fortsetzung dieses erfolgreichen Projektes und bringen Sie so den Ehrenamtlichen die Wertschätzung entgegen, die sie verdient haben! – Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt Beifall SPD sowie Einzelbeifall BSW)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Schönbrunn von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall SPD) Wenn ich richtig informiert bin, ist das heute Ihre erste Rede hier – (Sina Schönbrunn [SPD]: So ist es!) deshalb auch der unterstützende Applaus Ihrer Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sina Schönbrunn SPD
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Schön, dass ich zum Thema Pflege sprechen darf, denn dieses Thema geht uns alle an. „‚Pflege vor Ort‘ verstetigen“ – sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, wir haben uns mit Ihrem Antrag befasst. Nach unserem Geschmack bleibt etwas offen. Ich könnte es mir jetzt leicht machen und sagen: Schauen Sie in den neuen – aktuellen – Koalitionsvertrag; da steht alles drin! (Beifall SPD und BSW) Aber so leicht will ich es mir doch nicht machen. Der Pakt für Pflege war ein besonderer Meilenstein für eine verbesserte Pflegeversorgung und ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024. Er gilt heute als bundesdeutsches Pilotprojekt. Mit großem Stolz können wir, die SPD-Fraktion, heute sagen: Der Pakt für Pflege war ein Herzensprojekt der SPD, und wir freuen uns, dass er so gut wirkt – und das bis heute. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wie gut er gewirkt hat, wo aber auch noch nachzusteuern ist, darüber gibt die wissenschaftliche Evaluation vom Juni 2024 detailliert Auskunft – ein Report, den zu lesen ich jedem und jeder empfehlen kann und muss. Die vier Säulen – Förderprogramm „Pflege vor Ort“ für Kommunen, Förderung des Ausbaus der Pflegestützpunkte, Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege sowie die Maßnahmen zur Ausbildung und zur betrieblichen Fachkräftesicherung – sind in Gang gesetzt worden und heute nicht mehr wegzudenken. Mein vorläufiges Fazit: Das sind sehr gut investierte 20 Millionen Euro im Jahr! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wer profitiert davon? Erstens: die Menschen, die gepflegt werden; zweitens: die Menschen, die als Angehörige pflegen; drittens aber auch die Menschen, die beruflich Tag für Tag in der Pflege unterwegs sind – und das verdient unser aller Respekt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sehr geehrte Abgeordnete, mir liegt es am Herzen, auf einen wichtigen Punkt hinzuweisen, der gerade bei uns im ländlichen Märkisch-Oderland wichtig ist: 87 % der brandenburgweit insgesamt 185 000 Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – das ist der bundesweit höchste Wert. Hier, kann ich Ihnen sagen, hat der Pakt für Pflege deutliche Verbesserungen gebracht; das ist nicht zu leugnen. Dass Menschen, auch wenn sie pflegebedürftig sind, zu Hause, mit ihren Angehörigen zusammen leben können, ist ein ganz entscheidender Aspekt für das Familienzusammenleben, denn die Pflege zu Hause entspricht dem dringenden Wunsch der Menschen. Außerdem – darauf muss ich hinweisen – begrenzt es den Personalbedarf. Müssten nämlich all die Menschen, die derzeit zu Hause versorgt werden, in Einrichtungen versorgt werden, bräuchten wir 5 000 zusätzliche Pflegekräfte. Haben wir die? Die haben wir nicht. Die Erfolge des Paktes für Pflege werden von der CDU auch ausdrücklich gelobt. – Der Text Ihres Antrages zeigt, dass Sie die einschlägigen Bewertungen des Paktes für Pflege sehr gut gelesen haben. Nicht ganz so gut gelesen haben Sie unseren neuen Koalitionsvertrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Pakt für Pflege verstetigen, weiterentwickeln und insbesondere die Pflegeversorgung vor Ort sichern und die häusliche Pflege stärken. Darüber sind wir alle uns doch einig. (Beifall SPD sowie BSW) Die SPD wird sich auf Bundesebene für eine Reform der Pflegeversicherung einsetzen. Der Eigenanteil der Betroffenen muss gedeckelt werden. Die Kosten für einen Pflegeplatz dürfen für die Menschen nicht zum Armutsrisiko werden. Das ist unser Fokus. Was haben wir vor? Wir starten eine Ausbildungsoffensive in der Pflege und in weiteren Gesundheitsberufen. Wir erhöhen die Investitionspauschalen für Pflegeschulen und Schulen für Gesundheitsfachberufe. Wir unterstützen mehrstufige Pflegeausbildungen und die Ausbildungsqualifikation. Zudem unterstützen wir die Weiterbildung und Qualifizierung von Pflegehilfskräften. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) 2025 63 Ich danke dem Landespflegeausschuss des Landes Brandenburg an dieser Stelle für seine wertvollen Hinweise – gerade im Hinblick auf die Integration der im Lande lebenden internationalen Pflegekräfte. Diese Arbeit ist gerade dieser Tage von unschätzbarem Wert. (Beifall SPD und BSW) Sie sehen: Wir sind auf einem sehr guten Weg. – Bitte gestatten Sie mir, das zu sagen. Das, was wir vorhaben, geht weit über Ihren Antrag hinaus. Wir werden diesen Antrag daher heute ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Als nächste Rednerin in dieser Aussprache hat Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen von der AfD-Fraktion das Wort. (Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Jeder zehnte Brandenburger ist pflegebedürftig. Eine Viertelmillion Menschen in unserem Land sind also auf Hilfe im Alltag angewiesen. Die Tendenz ist steigend. Eine INSA-Umfrage zur Landtagswahl hat ergeben: Der Pflegenotstand ist tatsächlich Topthema in Brandenburg. – Darum sind Angebote, die Betroffenen zu Hause helfen und Angehörige unterstützen, natürlich sinnvoll – auch der Pakt für Pflege. Doch er muss unbedingt nachgebessert werden, denn so, wie der Pakt in der letzten Legislaturperiode ausgestaltet war, hat er nicht immer das bewirkt, was er eigentlich bewirken sollte. Zudem ist er mit über 20 Millionen Euro pro Jahr sehr teuer – dieses Geld muss angesichts der klammen Kassen, die wir aktuell haben, verantwortungsbewusst eingesetzt werden. (Zuruf) In Brandenburg mangelt es vor allem an Pflegekräften. An diesem Mangel trägt die Landesregierung eine erhebliche Mitschuld, denn ihre Politik verschärft das Problem sogar noch, anstatt es zu lösen. Knapp 100 zusätzliche Stellen wurden in den Kommunen mit den Mitteln aus dem Pakt für Pflege geschaffen. Ja, Sie hören richtig: 100 zusätzliche Stellen aus den Mitteln des Pakts für Pflege. Doch der Großteil dieser neuen Mitarbeiter ist beratend tätig – er verwaltet also das eigentliche Problem –; und weil die meisten Mitarbeiter aus Pflegeberufen stammen, fehlen sie bei den Patienten vor Ort. (Beifall AfD) Der Mangel an Pflegekräften wird so also verschärft, anstatt dass er behoben wird. Das muss ein Ende haben. Ich fordere die Landesregierung auf, es zu unterlassen, dem Arbeitsmarkt mit viel Steuergeld wichtige Fachkräfte zu entziehen. (Vereinzelt Beifall AfD) Bei jeder Stelle, die mit Steuergeld geschaffen wird, muss dreimal geprüft werden, ob sie überhaupt notwendig ist. Das sind Sie den Steuerzahlern hier im Land schuldig. (Beifall AfD) Genauso korrekturbedürftig ist die „Pflege vor Ort“. Über das Programm erhalten die Kommunen Millionen an Steuergeld. Ich habe mal nachgefragt, was damit eigentlich unterstützt wird: sehr viele sinnvolle Projekte – ohne Frage –, aber auch viele, über die ich einfach nur den Kopf schütteln konnte, zum Beispiel, dass die AWO Frühstücke für über 60-Jährige organisiert. An anderer Stelle gab es viel Steuergeld für Ausflüge nach dem Vorbild einer Kaffeefahrt. Da frage ich Sie: Welchem bettlägerigen Rentner soll das bitte helfen? – Es gibt doch viel sinnvollere Ideen, mit denen man Senioren und Angehörige fördern kann: altersgerechter Sport, gesundes Kochen etc. Da frage ich Sie: Ist die Landesregierung wirklich nicht in der Lage, dieses Projekt kritisch auszuwerten? Das Folgende wurde gerade schon angesprochen: In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses der vergangenen Legislaturperiode erfolgte eine Auswertung, die sehr beschönigend war. Bei dieser Auswertung standen nicht die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen im Fokus, nein, Landräte und Bürgermeister wurden gefragt, wie sie es finden, dass sie Millionen vom Land bekommen. (Unruhe bei der CDU) Es ist doch klar, dass sie das gut finden. Die Frage ist, ob der Steuerzahler das auch so sieht, wenn er für Projekte mit fragwürdigem Nutzen blechen muss. (Zwiegespräch zwischen Abgeordneten der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion – Dennis Hohloch [AfD]: Pst!) Wohl kaum, denke ich. Deswegen werbe ich für den Änderungsantrag meiner Fraktion. Der Pakt soll befristet fortgeführt werden. Die Schwachstellen sollen benannt und ausgebessert werden. Dabei müssen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Vordergrund stehen. Wenn Pflegedienste vermittelt werden, soll das ausgewogen und neutral erfolgen. Das Geld muss tatsächlich für die Betroffenen eingesetzt werden und sollte nur sehr restriktiv ins Beratungswesen fließen. – Wenn Ihnen das Wohl der Brandenburger auch am Herzen liegt, dann stimmen Sie heute für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Zwiegespräch zwischen Abgeordneten der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die BSW-Fraktion hat Herr Abgeordneter Kutsche das Wort. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich, bevor der Redebeitrag beginnt, kurz darauf hinweisen, dass die Zwiegespräche zwischen den Fraktionen während eines Redebeitrags sehr unangenehm sind – nicht nur für das Präsidium, sondern auch für die Rednerin oder den Redner. Bei dieser Gelegenheit weise ich noch darauf hin, dass Geräusche von Süßigkeitenverpackungen im Plenarsaal untersagt sind. (Zuruf von der CDU: Die Geräusche! – Zuruf von der AfD – Heiterkeit) Ich habe das besonders im Blick. Auch das Verzehren dieser Süßigkeiten werde ich in dieser Legislaturperiode etwas stärker ahnden als in der vergangenen. – Herr Kutsche, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Andreas Kutsche BSW
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer an den Bildschirmen und auf den Rängen! Noch einmal ein herzliches Willkommen, auch wenn es heute bereits spät geworden ist. Im Vorfeld meiner Rede möchte ich auf etwas eingehen, das mir die letzten zwei Tage etwas missfallen hat – das ist gestern schon angeklungen –: Fast alle Anträge, die Sie, liebe Opposition, gestern und heute eingebracht haben, sind Ideen der Regierungskoalition. (Zuruf von der CDU: Was?! – Kristy Augustin [CDU]: Der Pakt für Pflege?! – Unmut bei der CDU) Sie haben den Koalitionsvertrag gelesen, das ist schön. Sie haben unsere Wahlprogramme gelesen, das ist sehr schön. Doch ich frage Sie: Haben Sie keine anderen Ideen? (Beifall BSW und SPD) Wir debattieren heute über einen zentralen Punkt der sozialen Infrastruktur unseres Landes: über den Pakt für Pflege und das Programm „Pflege vor Ort“. Es steht außer Frage, dass dieses Programm mit seinen mehr als 660 Projekten ein beeindruckendes Angebot für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und unsere Kommunen geschaffen hat. (Zurufe der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Prof. Dr. Michael Schierack [CDU])
Daniel Münschke
Herr Kollege Kutsche, lassen Sie zwei Zwischenfragen zu – einmal des Kollegen Bretz und einmal des Kollegen Hohloch?
Andreas Kutsche BSW
Herr Präsident, nein, ich lasse sie nicht zu. (Unmut bei der AfD und der CDU) Beide hatten ihre Redebeiträge, und sie können … (Zurufe der Abgeordneten Andreas Galau [AfD] und Danny Eichelbaum [CDU] – Weitere Zurufe) – Alles gut. Ich mache weiter. Doch wir als BSW-Fraktion wollen nicht nur das Bestehende loben, sondern auch fragen: Wie stellen wir sicher, dass die „Pflege vor Ort“ in Brandenburg langfristig und nachhaltig unterstützt wird? An dieser Stelle werde ich jetzt wahrscheinlich einen etwas anderen Slang einbringen als den, den die anderen Fraktionen hier heute an den Tag gelegt haben: Wie fügen wir diese Maßnahmen in eine gerechte und finanzierbare Gesamthaushaltsstrategie ein? – Die BSW-Fraktion erkennt die immense Bedeutung des Pakts für Pflege an. Jetzt nenne ich für alle Fraktionen, die heute gesprochen haben, die aktuellen Zahlen. Angesichts von mittlerweile über 214 000 Pflegebedürftigen in Brandenburg, von denen 89 % zu Hause versorgt werden, ist klar: Ohne Programme wie „Pflege vor Ort“ wäre das Pflegewesen in unserem Land nicht tragfähig. Wir stehen hinter dem Pakt für Pflege, sehen jedoch auch die Notwendigkeit, diese Maßnahme in den Kontext einer gesamthaften Finanzplanung zu stellen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) – Die vorliegende Forderung der CDU-Fraktion, das Programm sofort unbefristet zu verlängern, ist unserer Meinung nach vorschnell und greift zu kurz, Herr Bretz. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist ja gedrechseltes Politikerdeutsch!) – Ach, ist ja gut. (Lachen bei der AfD) Als verantwortungsbewusste Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass Programme wie „Pflege vor Ort“ nicht nur gut gemeint, sondern auch langfristig finanzierbar sind. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Die bevorstehende Haushaltsdebatte ist der richtige Rahmen, um die Mittel für Pflege, soziale Infrastruktur und andere essenzielle Bereiche sinnvoll zu verteilen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, wann kommt denn die Haushaltsdebatte?!) Lassen Sie uns die Fortführung des Programms „Pflege vor Ort“ im Rahmen der Haushaltsdebatten diskutieren. Nur so können wir sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen langfristig unterstützt werden, ohne andere wichtige Bereiche zu vernachlässigen. Der Pakt für Pflege muss Teil einer übergeordneten Sozialstrategie sein, die soziale Gerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes garantiert. Pflege ist für uns kein Randthema, sondern ein Kernstück der sozialen Gerechtigkeit und wird uns in Zukunft noch vor größere Herausforderungen stellen. Gerade weil uns dieses Thema so wichtig ist, plädieren wir für eine umfassende, strategischere Betrachtung, und deshalb gehört es in die Haushaltsplanung, die wir jetzt angehen und hier in den nächsten Wochen sicherlich auch heiß debattieren werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen hinter den Zielen des Pakts für Pflege. Allerdings stehen wir auch für eine ehrliche 2025 65 und verantwortungsvolle Finanzpolitik. Dieser Antrag kommt für die langfristige Lösung der drängenden Probleme zu früh. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Damit kommen wir zum Redebeitrag der Landesregierung; Frau Ministerin Müller erhält das Wort. (Lars Hünich [AfD]: Das heißt, wir hätten gar keine Plenarsitzung machen müssen! – Steeven Bretz [CDU]: Nee, steht alles im Koalitionsvertrag! – Zuruf vom BSW) Meine Damen und Herren Abgeordneten …
Britta Müller
Bekomme ich auch Ihre Aufmerksamkeit, Herr Bretz?
Daniel Münschke
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte – die Aufgabe, hier für Ruhe zu sorgen, obliegt dann doch dem Präsidium. Ich unterstütze Sie dabei gerne und möchte die Kollegen Abgeordneten dazu aufrufen, zur fortgeschrittenen Stunde die Kräfte, die sie noch haben, für den weiteren Verlauf des Abends zu nutzen und ihre Aufmerksamkeit jetzt der Ministerin zu widmen. Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. (Beifall BSW)
Britta Müller
Vielen Dank. – Vielleicht darf ich die Kollegen angesichts ihrer Zuckerattacken unterstützen: Unterzuckerte Menschen werden irgendwann noch wütend, und das wollen wir nicht. Wir wollen bis zum Abend noch gute Debatten führen, und daher glaube ich, dass der Zucker an der Stelle auch ganz gut ankommt.
Daniel Münschke
Damit haben Sie mich überzeugt.
Britta Müller
Vielen Dank. (Heiterkeit AfD sowie des Abgeordneten Steven Bretz [CDU]) Sehr geehrte Kollegin bzw. Abgeordnetenkollegin – historisch verläuft man sich da ja manchmal … Also: Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Oeynhausen, Sie fragen die Landesregierung, was ihr die Steuerzahler wert sind. Ich frage Sie: Was sind Ihnen die alten Menschen, was ist Ihnen die ältere Bevölkerung in Brandenburg wert? Sie vergessen dabei, dass sie auch Steuerzahler sind. Ich sage Ihnen: Ihrer Rede habe ich entnommen, dass Ihnen die älteren Menschen in Brandenburg nichts wert sind. Die Momente der Freude in geselligen Runden – das bezeichnen Sie als „Kaffeefahrten“ –, die Bewegung, die Momente, die sie in Gemeinschaft erleben dürfen – es gibt ja auch Menschen, die einsam sind –, all das wollen Sie den Menschen in Brandenburg nehmen, weil Sie den Pakt für die Pflege und seine Finanzierung infrage stellen. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Dr. Oeynhausen zu?
Britta Müller
Nein.
Daniel Münschke
Okay. – Bitte schön.
Britta Müller
Mit dem vorliegenden Antrag wird ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen: die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Land Brandenburg. Die Menschen wünschen sich – wir selbst wünschen es uns auch – im Alter und bei Eintritt in die Pflegebedürftigkeit nichts sehnlicher, als zu Hause leben zu können, so lange es geht. Und weil wir die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen, haben wir als Gesamtgesellschaft den Auftrag, für dieses Lange-zu-Hausebleiben-Können die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. „Ambulant vor stationär“ – dies ist die Leitlinie der brandenburgischen Pflegepolitik, seit vielen Jahren und im überparteilichen Konsens, und dies wird auch in dieser Legislaturperiode die Leitlinie sein. „Ambulant vor stationär“ ist zum einen menschenfreundlich, denn ein Umzug in ein Pflegeheim ist immer auch mit Entwurzelung und dem Abbruch sozialer Beziehungen verbunden. Zum anderen ist der Vorrang der ambulanten Versorgung der einzige Weg, um die Pflege zu Hause überhaupt personell abzusichern. Der demografische Wandel führt dazu, dass die Anzahl älterer Menschen steigt und zugleich die Anzahl erwerbsfähiger Menschen sinkt. Daher müssen wir zum einen so viele Menschen wie möglich für die Pflegeberufe gewinnen und mit guten Arbeitsbedingungen dort halten. Zum anderen müssen wir die kostbare Ressource Personal noch sorgfältiger als bisher einsetzen. Wie Sie wissen, ist die Versorgung im Heim mit Abstand die personalintensivste und auch teuerste Versorgungsform. Sie ist ein notwendiger Bestandteil der pflegerischen Versorgungskette, muss aber den Situationen vorbehalten bleiben, in denen alle Hilfen in der häuslichen Pflege ausgeschöpft sind. Ich möchte, dass jeder pflegebedürftige Mensch in Brandenburg auf alle Formen der Beratung, Entlastung und Teilhabe, die es inner- und außerhalb der Pflegeversicherung gibt, zugreifen kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen ins Heim ziehen müssen, weil sie sonst vereinsamen, keine Hilfe beim Einkaufen haben oder ihnen nicht bekannt ist, welche technischen Hilfen es gibt und wie man sie beantragen kann. (Beifall BSW und SPD) Pflege findet vor Ort statt. Der Pakt für Pflege zeigt, wie diese Aufgabe gesamtgesellschaftlich angegangen werden kann – und er zeigt insbesondere, welchen großen Beitrag die Kommunen hierbei leisten, denn vor Ort zeigt sich deutlich, ob die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen auf ein Netzwerk an täglicher Unterstützung zugreifen können. Das wurde mit dem Pakt für Pflege geschafft: Die Kommunen in Brandenburg haben die Pflege vor Ort auf ihre eigene kommunalpolitische Agenda gesetzt und mithilfe des Landes, aber auch mit eigenen Mitteln mehr als 660 Projekte vor Ort in Gang gesetzt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) So wurden in etwa hundert Kommunen sogenannte Kümmerer bzw. Lotsen installiert – und das sind keine Pflegekräfte, die dem Pflegesystem entzogen worden wären –, (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) also Ansprechpersonen vor Ort für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, dazu in vielen Orten Helferkreise, Informationsangebote, Schulungsangebote für Angehörige von Menschen mit Demenz, gemeinsame Mittagstische – ja, sie sind auch wichtig –, Begegnungsangebote, Hilfsgruppen, Pflegestammtische und Maßnahmen zur Unterstützung von Mobilität. Diese Unterstützungsstrukturen sollen nicht wegbrechen, und das großartige kommunale Engagement soll nicht enttäuscht werden. Meine Damen und Herren, der Pakt für Pflege ist eine beachtliche gemeinsame Anstrengung aller pflegepolitischer Akteure hier im Land. Wir wissen, dass andere Bundesländer auf Brandenburg schauen und vergleichbare Aktivitäten planen. Daher halten wir an dem Ziel, Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich zu versorgen, ihre Angehörigen gut zu informieren und zu entlasten, fest. Ich bin dabei guten Mutes; unsere Koalitionsvereinbarung enthält eine entsprechende Verabredung. In der Landesregierung haben wir verabredet, dass wir für den Doppelhaushalt 2025/2026 einen gemeinsamen Entwurf erarbeiten und diesen dem Parlament vorlegen.
Daniel Münschke
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Britta Müller
Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich bei aller Sympathie für den Antrag seine Ablehnung empfehle. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Fährmann hätte jetzt noch genügend Zeit. – Entschuldigung, Frau Dr. Oeynhausen hat eine Kurzintervention angezeigt. Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben das Wort.
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Die aktuelle Gesundheitsministerin hat keinen Mut, meine Fragen zu beantworten. Da befindet sie sich in guter Gesellschaft und reiht sich mit ihrer Vorgängerin ein: Die grüne Gesundheitsministerin wollte auch nicht antworten; deshalb muss ich zum Mittel der Kurzintervention greifen. Frau Ministerin, die Verbreitung von Fake News überlasse ich Ihnen. Gestern haben Sie über den Krankenhausplan und die Basisnotfallversorgung am Beispiel der Umstrukturierung des Kreiskrankenhauses Prenzlau berichtet, und diese Fake News, die Sie gestern in diesem Zusammenhang verbreitet haben, sind Ihres Amtes unwürdig. Und jetzt verbreiten Sie auch noch Fake News zu meiner Rede. Wenn Sie genau zugehört hätten, hätten Sie erfahren: Wir wollen den Pakt für Pflege verbessern, (Beifall AfD) damit er tatsächlich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugutekommt – und nicht den Wohlfahrtsverbänden wie der SPD-AWO. Ja, die SPD-AWO ist regelmäßig in den Schlagzeilen! Wir wollen verhindern, dass sie nachher noch in den Schlagzeilen ist, weil viele Frühstücksfahrten für über 60-Jährige angeboten werden. Nein, wir wollen, dass mit dem Steuergeld sorgfältig umgegangen wird – das entspricht übrigens Recht und Gesetz. Das sollten Sie auch als Ministerin wissen, dass man mit Steuergeld sorgsam umzugehen hat. Wir wollen die Pflege verbessern. Wir wollen eine tatsächliche Auswertung und schauen: Wo sind die Schwachstellen? Wo müssen wir nachjustieren? – Das ist in der vergangenen Legislaturperiode nicht passiert. Wir wollen die Pflege stärken. Deswegen unser Änderungsantrag, für den ich noch einmal werbe. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Frau Ministerin, möchten Sie erwidern? – Nein; okay. Dann hat jetzt Frau Abgeordnete Fährmann das Wort. Sie haben zu unser aller Freude noch 3 Minuten 32 Sekunden Redezeit.
Ellen Fährmann CDU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, dass sich die CDU-Fraktion, allen voran Roswitha Schier, in diesem Parlament außerordentlich für den Pakt für Pflege eingesetzt hat. Das müssen wir ganz einfach einmal würdigen. (Beifall CDU und SPD) 2025 67 Ihnen, Herr Kutsche, muss ich sagen: Sie waren noch nicht im Parlament, und ich war noch nicht im Parlament – wobei ich den Vorteil habe, seit über 20 Jahren im Landespflegeausschuss zu sitzen. Ich habe diesen Prozess begleitet. Wir haben immer wieder daran mitgewirkt, den Pakt für Pflege weiterzuentwickeln. Ja, es darf keine Doppelstrukturen geben; diese wären, mit Blick auf die dafür aufzuwendenden Mittel, einfach zu teuer. Aber ich möchte auch sagen: Beratung ist, gerade was die Strukturen zwischen Kranken- und Pflegekassen betrifft, wichtig. Die Menschen wissen nicht, was sie alles in Anspruch nehmen können. Deswegen braucht es eine vernünftige Beratungsstruktur. Des Weiteren möchte ich Ihnen sagen, Frau Dr. Oeynhausen: Der Pakt für Pflege ist nicht nur für die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen da, sondern es muss uns wirklich auch darum gehen, präventiv zu wirken, also Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuzögern. Dazu sind all die Projekte da, die hier angesprochen worden sind – auch die Projekte, die Sie nicht als sinnvoll ansehen. Ich arbeite seit 43 Jahren in der Pflege und weiß, was Vereinsamung von Menschen bedeutet. Ich weiß auch, dass Menschen diese Unterstützung brauchen. Unterstützung brauchen auch die Menschen, deren Angehörige noch nicht pflegebedürftig sind; auch sie brauchen Beratung, auch sie brauchen Unterstützung, um dann lange pflegen zu können. Ich habe es vorhin gesagt: Wenn wir keine pflegenden Angehörigen haben, wird dieses System kollabieren. – Der Pakt für Pflege ist gut! Wenn die Koalition jetzt sagt, dass er weitergeführt wird, dann hört sich das sehr gut an. Aber der Termin 30.06.2025 steht nun einmal fest. Wir wissen noch nicht: Wann haben wir einen Haushalt? Wie sollen die Projektträger planen? Nicht, dass wir es da auch erleben, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abwenden und Projekte verlassen. Das wollen wir natürlich vermeiden. Deshalb werbe ich noch einmal für unseren Antrag. – Danke schön. (Beifall CDU)
Daniel Münschke
Somit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags „‚Pflege vor Ort‘ verstetigen – Projekte jetzt sichern“ auf Drucksache 8/308 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsantrag mehrheitlich ohne Stimmenthaltungen abgelehnt worden. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/384, Änderung des ersten und des dritten Forderungspunktes sowie Anfügung eines neuen sechsten und eines neuen siebenten Forderungspunktes. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich ohne Stimmenthaltungen abgelehnt worden. Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/308, „‚Pflege vor Ort‘ verstetigen – Projekte jetzt sichern“. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich bei Stimmenthaltungen abgelehnt worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen durch Kommunen beenden - Städte und Gemeinden entlasten! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/119 (2. Neudruck) Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag des Herrn Abgeordneten Hohloch, AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede klar und deutlich sagen: Die AfD will und wird grundsätzliche Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland durchsetzen; das ist nur eine Frage der Zeit. (Beifall AfD) Dass das bitter nötig ist und dieses alte, morsche und kranke System des ÖRR reformiert werden muss, zeigen nicht zuletzt Äußerungen von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur gestrigen Messerattacke in Bayern. Da sagte eine Journalistin, das Ganze sei – wie hat sie es gesagt? – „spannend“ und „interessant“. Sie vergisst dabei völlig Maß und Mitte – und trifft damit den Nagel auf den Kopf. Meine Damen und Herren, es sind nicht nur solche Aussagen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern es ist auch der RBB-Skandal bei uns, bei unserem sogenannten Heimatsender, bei dem Korruption, Veruntreuung und Vetternwirtschaft aufgedeckt wurden, wobei nicht zuletzt der von der AfD beantragte Untersuchungsausschuss zur Aufklärung beigetragen hat. (Beifall AfD) Es sind die utopischen Gehälter, die gezahlt werden und die bei den Menschen auf Unverständnis treffen, vor allem bei denjenigen, die nicht verstehen, warum sie für ein Programm zahlen sollen, das für sie kein Programm ist und das vor allem ideologisch völlig einseitig ausgerichtet ist; von einigen wird es auch „Erziehungsfunk“ genannt. Im RBB genauso wie in allen anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geht es um manipulierte Interviews mit eigenen Mitarbeitern, um manipulierte Interviews mit Parteifunktionären, deren Parteizugehörigkeit nicht gekennzeichnet wird, oder um Talkshows wie „Die 100“, in denen ein Haufen von gecasteten, sogenannten freien Bewerbern auftritt, die nicht gekennzeichnet werden, um den Menschen draußen vorzugaukeln, es handle sich um ein unabhängiges Programm und eine unabhängige Sendung. Es geht darum, dass Alice Weidel, die Spitzenkandidatin und Kanzlerkandidatin der größten Oppositionspartei im Land, nicht zum Kanzlerkandidatenduell eingeladen wird, oder um den Ausfall des Phoenix-Moderators zur Trump-Wiederwahl. Er schaltete aus Versehen sein Mikrofon nicht aus und sagte: „Sag mal, wie lange wollt ihr bei dem Scheiß noch bleiben?“ Meine Damen und Herren, all das sind Gründe dafür, warum Menschen in unserem Land keine Rundfunkbeiträge zahlen, und sie zahlen sie zu Recht nicht. (Beifall AfD) 3 Millionen Haushalte in Deutschland zahlen bereits keine Rundfunkbeiträge; drei Viertel der Menschen in Deutschland finden, dass der Rundfunkbeitrag zu hoch ist. Ich habe im Rundfunkrat nachgefragt – die Anfrage ist ein bisschen älter; ich habe erneut eine eingereicht –: Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren allein beim RBB 105 000 Mahnverfahren und 40 000 Zwangsvollstreckungen anhängig, und insgesamt sollten noch Beiträge in Höhe von 35 Millionen Euro eingetrieben werden, und das allein bei der kleinsten Rundfunkanstalt der Bundesrepublik. Wer sind die Leidtragenden? Es sind zum einen die Beitragszahler selbst, die gezwungen werden, für etwas zu zahlen, was sie nicht haben wollen, und es sind zum anderen unsere Kommunen, die dazu gezwungen werden, diese Beiträge zwangszuvollstrecken, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgabe nicht wahrnimmt. Kommunen, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter sind für die Vollstreckung der Forderungen zuständig; dem Ganzen liegt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg zugrunde. Das Ganze ist mit hohem Personalaufwand verbunden. Sie können es sich vorstellen: Unsere Kommunen haben heutzutage etwas Besseres zu tun, als Forderungen des RBB einzutreiben, nur weil der RBB nicht in der Lage ist, ein gutes Programm zu liefern. (Beifall AfD) Dementsprechend legt Ihnen die AfD heute den Antrag vor, dieses Vollstreckungsgesetz zu ändern. Wir sind dabei auch – „in guter Gesellschaft“ will ich nicht sagen – in Gesellschaft. In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wird dieses Prinzip nämlich längst angewendet. Der SWR, der WDR und der BR müssen die Zwangsvollstreckungen für die Beiträge, die die jeweiligen Zuschauer nicht zu zahlen gewillt sind, selbst durchführen. Selbst in Sachsen geht man diesen Weg, und in Sachsen-Anhalt hat das CDU-geführte Ministerium erst kürzlich einen Antrag vorgelegt, genau diesen Weg zu beschreiten. Das heißt, der MDR, eine Drei-Länder-Anstalt, treibt zukünftig die Beiträge in Sachsen und Sachsen-Anhalt ein, während in Thüringen die Beiträge noch von den Kommunen eingetrieben werden müssen. Rechtlich ist das, wie gesagt, einfach zu regeln, und zwar per Rechtsverordnung aufgrund von § 17 Abs. 5 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg. Es wäre also von heute auf morgen möglich, unsere Kommunen von dieser Aufgabe zu entlasten, die unglaublich viel Personal bindet und viel Geld kostet, was durch die Zahlungen des RBB nicht ausgeglichen wird. Die Erfahrungen zeigen, dass solche Änderungen positiv sind. Sie sind zum einen für die Kommunen positiv – ich habe es bereits gesagt; sie entlasten die Kommunen –, und zum anderen wird die Verantwortung denjenigen übergeben, die die Schuld daran tragen, dass die Menschen nicht mehr gewillt sind, diese Zwangsbeiträge zu zahlen. Es gibt demnach keine guten Argumente, warum man in Brandenburg nicht genau diesen Weg beschreiten sollte. Deswegen bitten wir darum, dass die Koalition genauso wie die Opposition diesem Antrag zustimmt; denn es ist eben ein Beitrag dazu, zum einen die Kommunen zu entlasten und zum anderen demjenigen – das sage ich zum Schluss noch einmal –, der die Schuld daran trägt, dass offensichtlich 105 000 Haushalte in diesem Land nicht zahlen wollen, die Aufgabe zu übertragen, diese Beiträge selbst einzuziehen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Noack das Wort. (Beifall SPD) Andreas Noack (SPD):* Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Herr Hohloch, Sie sind nicht Teil der Lösung, sondern Sie sind immer Teil des Problems. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Na logisch! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: KI ist gar nicht so schlecht, nicht wahr?) Ich sage es als Vorbemerkung: Sie diffamieren, und Sie delegitimieren. Das ist Ihre Hauptaufgabe, insbesondere wenn es um öffentliche Körperschaften oder um staatliche Institutionen geht. Der uns vor zweieinhalb Stunden noch zugegangene Änderungsantrag – Änderung der Begründung – macht dies deutlich. Sie stellen nämlich alle Mitarbeitenden des RBB unter Generalverdacht. (Lars Hünich [AfD]: Ausnahmslos alle!) Ich zitiere: „… die Ablehnung einer Zwangsabgabe für eine Rundfunkanstalt,“ – also den RBB – „die ihren gesetzlichen Auftrag ignoriert und, anstatt ihre Zuschauer und Zuhörer wahrheitsgemäß, objektiv und umfassend zu informieren, sie pädagogisch betreut und ideologisch indoktriniert.“ (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vollkommen richtig!) Belegen tun Sie dies nicht. Aber worum geht es eigentlich in Ihrem Antrag? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hat er doch gesagt!) Die Kommunen sollen zukünftig nicht mehr für die öffentlichrechtliche Anstalt RBB Rundfunkbeiträge im Rahmen des Zwangsvollstreckungsgesetzes eintreiben. Sie von der AfD zahlen natürlich nicht gerne Rundfunkbeiträge. Ich für meinen Teil zahle sie gerne, und ich denke, die meisten in meiner Fraktion 2025 69 auch; denn wir möchten, auch als Grundpfeiler unserer Demokratie, einen vielfältigen und unabhängigen Rundfunk haben. (Beifall SPD) Bei der AfD würde ich zumindest vermuten, dass das eher nicht der Fall sein dürfte. Wie wir gestern auf dem Neujahrsempfang der Landespressekonferenz und auch in den vergangenen Wochen wiederholt erfahren durften, nimmt es die AfD mit der Wahrheit nicht so genau. Fake News und Fox News bilden, neben „Epoch Times“, die Meinungsblase, in der sich die AfD wohlfühlt. Schon aus diesem Grund verwundert mich der heute vorgelegte Antrag nicht; denn die steigende Zahl von Vollstreckungsaufträgen für die öffentlich-rechtliche Anstalt RBB ist nicht nur auf eine gesunkene Zahlungsmoral oder das Versagen der ehemaligen Führungsetage des RBB zurückzuführen, sondern hat durchaus auch politische Ursachen. Hier spielt die AfD nach meiner Einschätzung keine unwesentliche Rolle; (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) das haben wir ja eben erlebt. Die Diffamierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist bei der AfD Programm. Ich verweise auf die Aussagen von Bernd Höcke, dem thüringischen AfD-Landeschef, vor der letzten Landtagswahl. (Lars Hünich [AfD]: Entweder Sie lernen den richtigen Namen, oder Sie lassen es! – Weitere Zurufe von der AfD) Er forderte einen steuerfinanzierten Rundfunk. Oder meinte er vielleicht eher einen Reichsfunk? Es wäre ihm zumindest zuzutrauen. Bereits seit 2017 fordert die AfD die Abschaffung von Rundfunkbeiträgen. Das Ziel der AfD ist möglicherweise, eine schleichende Entkapitalisierung des RBB herbeizuführen, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dafür sorgt die Intendanz schon selbst!) indem durch gesetzliche Änderungen Rundfunkgebühren nicht mehr in voller Höhe vereinnahmt werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Antrag der AfD soll die Kommunen von der Pflicht entbinden, Beiträge zu vereinnahmen – natürlich auf Rundfunkbeiträge beschränkt. Andere öffentliche Körperschaften, zum Beispiel die IHK, sind davon nicht betroffen. Wie soll das geschehen? – Per Rechtsverordnung. Dies kann nach meiner Auffassung allerdings nur durch eine Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg erfolgen. Schon aus diesem Grunde ist der Antrag abzulehnen. Der Antrag lässt als Zweites völlig offen, durch wen zukünftig die Vereinnahmung säumiger Beiträge erfolgen soll: Durch die Finanzämter? Durch die Gerichtsvollzieher an den Amtsgerichten? Oder soll zusätzliche Bürokratie beim RBB selbst aufgebaut werden, welche die Gebührenzahler zusätzlich zu finanzieren hätten? (Torsten Arndt [AfD]: Direkt!) All dies lässt der Antrag natürlich völlig offen. Insoweit ist der Antrag nicht nur unvollständig; er ist nicht einmal zielführend. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Eine durchschnittliche Kommune in Brandenburg, Herr Hohloch – die Zahlen braucht man nicht bloß zu errechnen, sondern sie liegen beim RBB sicherlich vor –, mit 10 000 Einwohnern hat eine geringe dreistellige Anzahl, um die 100 bis 200, Vollstreckungsaufträge des RBB vorliegen. Es ist richtig, die Zahlen steigen an. Aber Sie haben das mit verursacht. Und: Sie verursachen es wissentlich mit, weil Sie Probleme schaffen, an denen Sie sich zum Schluss ergötzen. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Der RBB verursacht sie doch selbst!) Die Forderung der AfD nach Bürokratieabbau in unseren Kommunen wird in dem Antrag nicht inhaltlich untersetzt oder gar belegt. Ich empfehle allerdings der Landesregierung, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) im Zusammenwirken mit der Rundfunkanstalt den Tatbestand an sich zu beleuchten. Der Sonderausschuss, den wir auch unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus gerade ins Leben gerufen haben, sollte sich der Sache annehmen; sie ist durchaus zu beleuchten. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ein Zuwachs an Bürokratie nicht auszuschließen wäre, sofern man dem Antrag der AfD folgen würde. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Der Redebeitrag hat eine Reaktion per Kurzintervention des Kollegen Hohloch hervorgerufen. Er hat das Wort. (Beifall AfD – Zuruf von der SPD: Er hat wieder etwas ausgedruckt! Er hat wieder etwas vorbereitet! Sehr spontan!) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Noack, mit Hass und Hetze kennen Sie sich offensichtlich aus, nur nicht mit dem Thema. (Beifall AfD) Sie sagen, wir seien Teil des Problems, und ich delegitimiere angeblich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Ich sage Ihnen Folgendes: Ich habe nicht dafür gesorgt, dass 105 000 Haushalte in Mahnverfahren sind. (Zuruf von der SPD) Ich habe auch nicht dafür gesorgt, dass 40 000 Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden müssen, weil die Menschen nicht mehr bereit sind, diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu konsumieren und zu tolerieren. (Beifall AfD) Das ist die Schuld dieser Rundfunkanstalt. Offensichtlich haben Sie in den vergangenen fünf Jahren gar nichts mitbekommen. Sie haben offensichtlich überhaupt nicht begriffen, was wir im Untersuchungsausschuss gemacht haben. Das war kein Versagen der Führungsspitze, wie Sie es immer so schön darzustellen versuchen. Sie wollen das Ganze auf drei, vier Leute projizieren, insbesondere auf Frau Schlesinger und Herrn Brandstäter, und damit hat es sich für Sie. Allein 40 Leute haben vom Bonussystem profitiert. Ein Haufen Leute hat hohe Gehälter kassiert. Die meisten von denen arbeiten heute immer noch in der Führungsetage des RBB, und sie bekommen dort immer noch einen Haufen Kohle – und meiner Meinung nach viel zu viel Geld, meine Damen und Herren. Sie sind nicht in der Lage, diesen Rundfunk zu reformieren. Das haben Sie in der letzten Legislaturperiode bewiesen. (Beifall AfD) Heute zu behaupten, dass das, was wir machen, völlig absurd sei, grenzt – das muss ich sagen – an wirklich krasse Fantasien. Es gibt Bundesländer, die das längst durchgeführt haben. Ich sage es noch einmal: Der SWR tut das, der WDR tut das, und der MDR wird es zukünftig in zwei Bundesländern tun. – Das hat nichts mit aufwachsendem Bürokratismus zu tun. Das hat etwas damit zu tun, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einmal seine eigene Pille schlucken muss, und zwar die Auswirkung seines schlechten Programms. (Beifall AfD) Ein Beispiel zum schlechten Programm will ich Ihnen noch geben: Ich musste letztens auf Instagram einen Beitrag des RBB sehen, in dem es darum ging, ob Elon Musk Konsequenzen wegen des angeblichen Hitlergrußes in den USA drohen. Erst einmal: So ein Schwachsinn, diese Schlagzeile! – Eine Sekunde später sagt der interviewte Jurist: Natürlich nicht! – Das war der Beitrag. Es ging nur um Stimmungsmache. (Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Wenn keine Konsequenzen drohen, dann soll man sich so etwas sparen. Sie haben das bei der Präsidentenwahl erlebt. Wir erleben es in Aschaffenburg. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Wir erleben es bei allen Dingen, die im Land vorfallen. Wir haben keine neutrale Berichterstattung. (Beifall AfD – Zurufe von der SPD)
Daniel Münschke
Kommen Sie bitte zum Schluss. Dennis Hohloch (AfD):* Deswegen zahlen die Menschen nicht für dieses Programm, und deswegen haben wir so viele Zwangsvollstreckungen. Für diese soll der RBB aufkommen und nicht unsere Kommunen. (Beifall AfD – Uwe Adler [SPD]: Sie haben Angst vor Meinungsfreiheit und Vielfalt in der Berichterstattung!)
Daniel Münschke
Ich sehe an der Reaktion des Kollegen Noack, dass er antworten will. Bitte sehr.
Andreas Noack SPD
Herr Vizepräsident! Herr Hohloch, der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass wir, die Demokraten, etwas differenziert betrachten können. (Lachen bei der AfD sowie Zurufe) Herr Hohloch, wenn Sie wenigstens ein Minimum an Respekt aufbringen würden! Ihre Fraktion ist nicht einmal vollzählig anwesend, ja eher schwach besetzt, und das bei Ihrem eigenen Antrag. Das ist schon ein Armutszeugnis. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch AfD]) – Herr Hohloch, unterbrechen Sie mich bitte nicht ständig! Sie haben einfach nicht den Anstand, andere ausreden zu lassen. Schon das ist ein Armutszeugnis. (Lars Hünich [AfD]: Sie haben keinen Anstand!) Noch einmal: Wir haben die Defizite beim RBB und sicherlich auch bei anderen Rundfunkanstalten erkannt. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode den Rundfunkstaatsvertrag geändert. Ich bin dem ehemaligen Staatssekretär Benjamin Grimm, der dies in der Staatskanzlei federführend zu verantworten hatte, sehr dankbar dafür, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Rutschen Sie nicht aus, Herr Grimm!) dass wir die Dinge wieder auf die Füße gestellt und die notwendigen Konsequenzen gezogen haben, die der Gebührenzahler von uns erwarten kann. Selbstverständlich stinkt es mich an – das geht wahrscheinlich allen Gebührenzahlern so –, dass in der Führungsetage des RBB – das Gerichtsverfahren läuft noch – Dinge passiert sind, die nicht gutzuheißen und nicht zu tolerieren sind. (Dennis Hohloch [AfD]: Die sind alle noch da! – Weitere Zurufe von der AfD) 2025 71 Deswegen darf man aber nicht das Grundkonstrukt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland infrage stellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wenn mir schlecht wird, dann ist es dann, wenn ich die Beiträge lese, die Sie veröffentlichen. Sie sind sich ja noch nicht einmal zu schade, Herr Hohloch, in einer Pressekonferenz hier in diesem Landtag Fake News zu verbreiten und die Menschen zu verunsichern. Hinterfragen Sie sich erst einmal selbst, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen! (Starker Beifall SPD – Vereinzelt Beifall BSW)
Daniel Münschke
Der letzte Tagesordnungspunkt verspricht eine gewisse Aufmerksamkeit. In der Aussprache hat jetzt Kollege Genilke von der CDU-Fraktion das Wort. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herr Genilke, Sie müssen ja zu allem reden!)
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hätte ich nicht gedacht, dass dieser Tagesordnungspunkt der emotionalste des Tages wird. (Andreas Noack [SPD]: Aber mir war das klar! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das hatte er sich vorgenommen!) – So kann es manchmal sein. Wir sind manchmal auch nicht vor Überraschungen gefeit. – Der Antrag der AfD-Fraktion wurde schon vorgestellt, von beiden Vorrednern. Die Entlastung der Kommunen ist das, was fachlich eigentlich dahintersteht, unabhängig davon, was vielleicht gedacht ist und was zum Teil auch unterstellt wurde. Generell geht es auch um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir müssen uns vor Augen halten, dass es am Ende gar nicht so entscheidend ist, wer das Mahnverfahren durchführt, sondern entscheidend ist, ob es für den Nutzer des Fernsehens am Ende des Tages billiger oder teurer wird. (Beifall AfD sowie vereinzelt CDU) Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Vorschlag so funktioniert. (Zuruf von der AfD: Doch!) Wir sind nicht ganz so groß wie der WDR und auch nicht ganz so groß wie der MDR. Aber sei es drum. Ich muss zugeben, dass mir, wenn ich über die Entlastung unserer Kommunen nachdenke, von Gesundheitsvorsorge über Bevölkerungsschutz bis hin zu Integrationsleistungen – darüber haben wir heute auch schon gesprochen – viele Aspekte einfallen. Ich muss auch zugeben, dass mir, wenn ich dieser Tage über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachdenke, durchaus auch andere Themen einfallen, etwa die fahrlässige öffentliche Zerstörung eines Bundestagsabgeordneten, eine übertriebene Zuneigung zu gewissen politischen Positionen oder auch ein „Tatort“ wie der vom vergangenen Sonntag, der zumindest mitten in Wahlkampfzeiten politisch mehr als grenzwertig war. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wir könnten trefflich darüber diskutieren, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Aufgabe, unabhängig und neutral zu berichten, in ausreichendem Maße nachkommt. Die Entbindung von der Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen erscheint mir aus beiden Blickwinkeln aktuell nicht wirklich als prioritär. Umso mehr überrascht es, dass ausgerechnet die AfD darüber nachdenkt und sich darum sorgt – es war immer eher eine Partei, die darüber nachgedacht hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen –, (Lars Hünich [AfD]: Ja!) dass die Eintreibung der fehlenden Gelder prioritär sein sollte und müsste. (Beifall CDU) Eine grüne Ministerin würde sagen: Sie haben sich um 360 Grad gedreht. – Ich würde sagen: vielleicht um 180 Grad. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Seien Sie doch froh!) Die GEZ-politische Wende ist manchmal auch eine Wende, und das ist so hinzunehmen. In Nordrhein-Westfalen – Sie haben es angesprochen – hat eine CDU-geführte Landesregierung das bereits durchgeführt, und zwar vollumfänglich. Das haben Sie in Ihrem Antrag durchaus erwähnt. Trotzdem muss die Maßnahme differenziert bewertet werden. Diesbezüglich bin ich der Meinung meines Vorredners, Herrn Noack. Ja, man kann über Zuständigkeitsverlagerungen und darüber, ob es unseren Kommunen hilft, durchaus diskutieren. Deshalb sind wir dafür, das im Hauptausschuss zu besprechen. Wir werden diesen Antrag also gern überweisen. Aber ich bin mir noch nicht ganz klar darüber, ob das am Ende sehr erfolgreich sein wird. Deshalb werden wir uns bei der direkten Abstimmung – falls es dazu kommt; aber das scheint sich abzuzeichnen – der Stimme enthalten. Ich schlage also vor, diesen Antrag als das zu betrachten, was er ist: ein Punkt von nicht ganz so großer Bedeutung im Vergleich zu den vielen wirklich gravierenden Themen, die wir heute besprochen haben. Statt uns in Diskussionen über eine Weitergabe von Vollstreckungsaufgaben zu verlieren, sollten wir unsere Aufmerksamkeit auf tatsächliche Entlastungsmaßnahmen für unsere Kommunen richten. Lassen Sie uns insofern den Antrag genau so sehen. Reden wir darüber, was wir da tun können. Vielleicht fällt uns noch mehr ein. Deshalb werden wir den Antrag überweisen, wie es von Ihnen vorgesehen ist. – Vielen Dank. (Beifall CDU und AfD)
Daniel Münschke
Wir fahren in der Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion hat der Abgeordnete von Ossowski das Wort. Bitte schön. (Beifall BSW) André von Ossowski (BSW):* Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, die jetzt alle den Fernseher ausgemacht haben, weil sie am Livestream unserer Debatte folgen wollen; denn sie ist sehr spannend. (Heiterkeit) Ich tue es ein letztes Mal: Lieber Herr Grimm, Herr Scheetz, wie sagte mein unverbrauchter Minister: Es ist alles gesagt, nur noch nicht durch mich. – Ich wollte es juristisch aufarbeiten und aus dieser Perspektive etwas dazu sagen; aber es ergibt, denke ich, wenig Sinn, hier juristisch zu argumentieren. Ich will trotzdem etwas sagen. Die Redezeit zu versteigern, ist nach vorläufiger Geschäftsordnung nicht erlaubt. (Heiterkeit des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) Insofern muss ich das tun, und dann nutze ich diese Möglichkeit auch. Wir haben kein Vertragsverhältnis mit dem RBB oder mit ARD und ZDF. Deswegen ist die Zahlung des Beitrages keine Frage dessen, ob man sie verweigern kann oder nicht, sondern wir sind Beitragsschuldner kraft Gesetzes. Das wollen Sie ändern; das verstehe ich. Aber erst einmal sind wir es. Insofern ist die Rechtslage völlig klar: Wer nicht zahlt, begeht eine Pflichtverletzung. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist nicht Teil des Antrags!) – Sie sagen ja manchmal auch etwas, was nicht mit dem Antrag zusammenhängt. Ich will nur sagen, dass man sich von Beiträgen befreien lassen kann. Es gibt auch Menschen, die nicht zahlen können oder die es vergessen. Aber darum geht es hier ja gar nicht. Sie haben tatsächlich deutlich gemacht, dass Sie mit dem Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht zufrieden sind. Auf diese Feststellung läuft Ihr Antrag im Prinzip hinaus. Tatsächlich gibt es eine Menge Menschen, die Ihnen vielleicht zustimmen würden. Auch wir sehen, dass es derzeit ein paar Probleme mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen gibt. So musste sich das BSW auf eine Wahlveranstaltung zur Europawahl einklagen. Fabio De Masi hat erst durch eine einstweilige Verfügung beim Oberverwaltungsgericht den Zugang zur Fernsehdebatte erlangen können. Vor sechs Stunden schrieb der „Spiegel“: „BSW klagt sich in Wahlkampfsendungen des SWR ein“, selbstverständlich mit Erfolg. (Beifall BSW) Das hier ist sicherlich eine gute Gelegenheit, allen gegenüber, die zuhören, diesen Erfolg zu erwähnen. (Steeven Bretz [CDU]: Noch wichtiger ist aber die Einschaltquote!) – Okay, gut. Ich höre Ihnen gern zu, Herr Bretz. Es macht Spaß, mit Ihnen in einen Diskurs zu treten. Ich opfere auch ein paar Sekunden Redezeit dafür. (Heiterkeit) Ich wollte sagen: Ja, an der Qualität des öffentlich-rechtlichen Fernsehens kann man arbeiten. Das ist wie mit einer Arbeitsleistung: Manchmal ist sie besser, manchmal ist sie schlechter, und es gibt Gründe dafür, warum es so ist. Tatsächlich stimme ich allen zu, die Kritik am Fernsehen üben und sagen: Es könnte besser sein. – Aber wir brauchen das öffentlich-rechtliche Fernsehen, weil es, wenn es wieder so läuft, wie es einmal gelaufen ist, einen Bildungsauftrag hat. Die Regelungen, die dazu gemacht worden sind, waren gut. Sie haben einen hervorragenden Grundgedanken. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wenn man es richtig macht, dann schauen auch wieder alle. Ganz ehrlich: Sind RTL und SAT.1 besser? Nein. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: „X“ ist besser! – Lars Hünich [AfD]: Nein, aber glauben Sie, dass sie sich selbst reformieren können?) – Ja, ich antworte gern.
Daniel Münschke
Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter, einen Augenblick! Lassen Sie den Abgeordneten doch bitte aussprechen und führen Sie keine Zwiegespräche! Wir haben immer noch zwei Minuten und fünf Sekunden lang Zeit, vielleicht doch noch eine kleine juristische Auswertung dieses Antrages zu hören. Ansonsten bitte ich von Zwiegesprächen abzusehen. Herr Abgeordneter, Sie haben wieder das Wort. André von Ossowski (BSW):* Danke schön. Aber Ihre Ansprache hat meine Zeit nicht verkürzt, oder? (Heiterkeit)
Daniel Münschke
Ich bin, wenn es um Zeiten geht, sehr gründlich und habe natürlich Ihre Uhr angehalten. Ich bin auch geneigt, vielleicht etwas hinzuzufügen, wenn die juristischen Ausführungen hilfreich sind. 2025 73 André von Ossowski (BSW):* Sie helfen hier, glaube ich, keinem mehr. Danke schön. (Heiterkeit) Insofern sage ich: Kritik am Fernsehen? Ja! Aber: Die Gebühren sind selbstverständlich zu zahlen. Eine Frage haben Sie nicht beantwortet: Wenn wir den Beitragszahlservice einer Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens direkt übertragen, dann schaffen wir einerseits zwar etwas Bürokratie ab. Andererseits schaffen wir auch Bürokratie, sodass die Gebühren noch höher werden. Man müsste nämlich für die neue Aufgabe Menschen einstellen. Bisher sind die Kommunen, die kreisfreien Städte und die Ämter entsprechend dem dafür vorgesehenen Verfahren für die Vollstreckung offener Gebührenforderungen zuständig. Ja, auch die Finanzbehörden, die Gerichtsvollzieher und sogar der Zoll ziehen offene Forderungen ein. Letzterer würde hier aber wohl nicht losgehen. Es bleibt bei der Feststellung: Die Kommunen haben viel zu tun – ja. Wenn man herumlaufen muss, um Forderungen einzutreiben, dann ist das keine schöne Aufgabe; das können Sie sich sicherlich vorstellen. Es ist unangenehm, wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt. Gerichtsvollzieher – auch das ist ein Job. Augen auf bei der Berufswahl! Das macht man nicht so gern. (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wenn wir den Beitragsservice verpflichten, offene Forderungen selbst einzuziehen – den Beitrag selbst hätten wir ja noch nicht abgeschafft –, dann würden die Beiträge in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Wir alle müssen das ja bezahlen. Deswegen mache ich an dieser Stelle, um 18.25 Uhr, einfach Schluss. – Herr Präsident, haben wir die Zeit eingehalten?
Daniel Münschke
Ja. André von Ossowski (BSW):* Haben wir. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, vielen Dank. Sie hätten in der Tat noch 57 Sekunden gehabt, uns durch Ihre Ausführungen zu erhellen. Wir setzen jetzt die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Frau Ministerin Schneider zu uns.
Kathrin Schneider
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat eine muntere Aussprache. – Herr Hohloch, wir sind uns einig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformbedürftig ist. Aber ich glaube, dann hört es mit der Einigkeit schon wieder auf, weil der Begriff „Reformbedürftigkeit“ von Ihnen anders ausgelegt wird als von uns; das haben Sie heute wieder deutlich gemacht. Ich will für die Landesregierung sagen: Wir sind natürlich der Meinung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen – nicht nur in Brandenburg, sondern im gesamten Land –, auch wenn er reformbedürftig ist. Wir haben eine Reform des RBB auf den Weg gebracht; auch das ist schon erwähnt worden. Die Kritikpunkte, die Sie hier erwähnt haben, sind durch den neuen Staatsvertrag abgestellt worden; er muss jetzt umgesetzt werden. Was die Bundesebene angeht, so haben alle 16 Bundesländer Reformen auf den Weg gebracht. Änderungen des Staatsvertrags waren Gegenstand der Beratung in der jüngsten Hauptausschusssitzung. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt über Rundfunkbeiträge – ja. Die Rundfunkanstalten sind übrigens nicht völlig außen vor, denn die zuständige Landesrundfunkanstalt setzt die Höhe der rückständigen Rundfunkbeiträge fest. Der Vollzug, das heißt die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, erfolgt durch die Kommunen. In den meisten Ländern ist das so. In den hier schon erwähnten ist es anders; dort vollstrecken die Rundfunkanstalten selbst. Die Vollziehung dieses Verwaltungsakts ist in den Ländern halt unterschiedlich geregelt. Wir haben uns die verschiedenen Modelle angeschaut. Mit dem RBB sind wir bereits im Austausch darüber, ob eine Änderung der bestehenden Regelung auch für Brandenburg sinnvoll sein könnte. Der RBB selbst hatte vorgeschlagen, in diesen Austausch einzutreten. Ich glaube aber, dass die Intention des RBB eine andere ist als Ihre, Herr Hohloch. Wir denken, wir sollten darüber zunächst einmal mit den Kommunen sprechen. Sie sprechen in diesem Zusammenhang von „Bürokratieabbau“; laut Ihrer Darstellung ist die Vollstreckung offener Beitragsforderungen ein Riesenaufwand für die Kommunen. Uns haben die kommunalen Spitzenverbände auf dieses Thema noch nie angesprochen. Ich habe noch nie von einer Kommune gehört, dass sie damit Schwierigkeiten hätte. Schwierigkeiten haben die Kommunen eher mit den vielen anderen Dingen, die auf der kommunalen Ebene eine Rolle spielen. Insofern empfehle ich, diesen Antrag abzulehnen. Man sollte mit allen, die potenziell betroffen sind, reden, bevor man solche Entscheidungen trifft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat Herr Kollege Hohloch noch 4 Minuten und 38 Sekunden zur Verfügung. Sie haben das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Entschiedene Gegenreden sehen anders aus, muss ich sagen. Wir haben also offensichtlich einen Nerv getroffen. (Beifall AfD) Frau Ministerin, Sie sagten, Sie hätten nur wenige Rückmeldungen bekommen. Ich kann Ihnen eine Rückmeldung geben: Die Gemeindevertretung von Kyritz hat beschlossen, zukünftig keine Beiträge mehr für den RBB einzuziehen. Natürlich ist das ein symbolischer Akt; aber offensichtlich ist die Mehrheit der Gemeindevertretung der Ansicht, dass man diese Amtshilfe nicht mehr leisten möchte. Das lässt sich leider noch nicht realisieren, weil die Verordnung, die wir brauchen, damit solchen Gemeinden unter die Arme gegriffen werden kann, noch nicht da ist, meine Damen und Herren. Herr Genilke von der CDU, Sie haben behauptet, wir wollten den Rundfunk abschaffen. Das stimmt nicht. Sie haben uns einfach nicht richtig zugehört. Wir möchten diesen Rundfunk nicht! (Beifall AfD) Wir möchten keinen Rundfunk, der uns 10 Milliarden Euro kostet. Wir möchten keinen Rundfunk, der Zwangswahrheiten und teilweise Lügen verbreitet – für die wir dann auch noch bezahlen müssen! Wir möchten auch keinen Rundfunk, der durch Zwangsbeiträge finanziert wird. Das war übrigens vor einigen Jahren überhaupt noch nicht üblich. Ich erinnere mich noch: Als ich im Studium war, gab es keinen Zwang zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen. – Heute muss jeder pauschal, egal, wo er lebt und ob er ein Empfangsgerät hat oder nicht, Rundfunkbeiträge zahlen. Das wird einfach als Gesetz hingenommen. Meine Damen und Herren, wir nehmen das nicht hin. Wir möchten erstens zurück zum alten System. Im zweiten Schritt möchten wir von diesem Rundfunkbeitragssystem gänzlich abkommen, weil wir der Meinung sind, dass der Rundfunk nicht so finanziert werden muss. (Beifall AfD) Ein weiterer Punkt: 74 % der Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wählen laut einer Erhebung aus dem Jahr 2024 SPD oder Grüne. Genau das merkt man dem Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach an. Genau deswegen möchten so viele Leute keine Zwangsbeiträge mehr zahlen. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Herr von Ossowski, Sie haben gesagt, die von uns vorgeschlagene Neuregelung würde viel mehr als bisher kosten. Das ist nicht wahr. Die AfD-Fraktion hat in ihrem Entwurf eines Staatsvertrags zum RBB deutlich gemacht, wo Einsparpotenziale sind. Der allererste Ansatzpunkt ist die Gehaltsstruktur des RBB. Wir möchten, dass nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt wird und nicht nach einem Haustarif, der völlig überteuert ist. Wir möchten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Megagehälter. Wir brauchen keine zwei Sendeanstalten wie ZDF und ARD, die parallel immer das Gleiche berichten. In allen Rundfunkanstalten gibt es erhebliches Einsparpotenzial. Wir müssen nicht den teuersten Rundfunk der Welt haben. (Beifall AfD) Kein anderes Land auf dieser Welt leistet sich einen so teuren Rundfunk – nicht einmal die Volksrepublik China, meine Damen und Herren. Vor diesem Hintergrund ist ganz klar, dass die von uns vorgeschlagene Umstellung des Systems nicht mehr kosten würde. Das wäre vielmehr auch Teil der erziehungstechnischen Maßnahmen. Man muss es einmal ganz klar sagen: Wer die Schuld daran trägt, dass die Leute dieses Programm nicht konsumieren wollen, der muss auch dafür sorgen, dass das Geld, das die Leute dafür nicht bezahlen wollen, eingetrieben wird. Es kann nicht sein, dass das unsere Kommunen machen müssen; denn sie haben in diesen Zeiten von Massenmigration und Fachkräftemangel ganz andere Dinge zu tun als Beiträge für diesen RBB einzukassieren. (Oh! bei der SPD) Meine Damen und Herren, machen Sie es wie die CDU: Lassen Sie uns im Hauptausschuss darüber diskutieren und gegebenenfalls den Antrag so anpassen, dass er für Sie alle annahmefähig ist. In anderen Bundesländern ist das Usus. Es ist also nicht rechtsextrem, es ist also nicht böse, sondern etwas, was auch in anderen Bundesländern schon umgesetzt worden ist. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir sind somit am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. 2025 75 Wie es in der einen oder anderen Rede bereits formuliert worden ist, beantragt die AfD-Fraktion die Überweisung ihres Antrags unter dem Titel „Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen durch Kommunen beenden – Städte und Gemeinden entlasten!“ auf Drucksache 8/119, Neudruck, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich ohne Stimmenthaltungen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über den Antrag auf Drucksache 8/119, Neudruck. Er trägt den Titel „Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen durch Kommunen beenden – Städte und Gemeinden entlasten!“ Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich – bei Stimmenthaltungen – abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 sowie die heutige Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Restwoche. Kommen Sie gut dorthin, wo Sie hinkommen wollen! (Lars Hünich [AfD]: Und vielen Dank an die Mitarbeiter der Verwaltung!) Natürlich gilt unser Dank auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Plenardienstes sowie des Stenografischen Dienstes – auch Ihnen einen schönen Feierabend! (Vereinzelt Beifall) Ende der Sitzung: 18.33 Uhr Anlagen 2 Gefasste Beschlüsse Vorschlag zur Benennung eines Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Johannes Funke als Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode." Vorschlag zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag benennt Herrn Abgeordneten Falk Peschel als stellvertretendes Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode. “ Wahl von drei Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Herrn Abgeordneten Erik Stohn (49 Jastimmen / 29 Neinstimmen / 3 Enthaltungen) und Frau Abgeordnete Elske Hildebrandt (49 Jastimmen / 30 Neinstimmen / 2 Enthaltungen) als Mitglieder des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg.“ Wahl von drei Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Herrn Dennis Hohloch (36 Jastimmen / 22 Neinstimmen / 2 Enthaltungen) als Mitglied des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg.“ Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Frau Abgeordnete Tina Fischer (57 Jastimmen) als Mitglied und Vorsitzende sowie Frau Marlen Block (47 Jastimmen) als stellvertretendes Mitglied der G 10-Kommission. “ 2 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 3 im Sinne des § 66 Absatz 1 Satz 5 vorläufige GOLT: 58 Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „ Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Herrn Abgeordneten André von Ossowski (73 Jastimmen) als Mitglied und Herrn Abgeordneten Niels-Olaf Lüders (69 Jastimmen) als stellvertretendes Mitglied der G 10-Kommission. “ Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Frau Barbara Richstein (58 Jastimmen) als Mitglied und Herrn Abgeordneten Danny Eichelbaum (66 Stimmen) als stellvertretendes Mitglied der G 10-Kommission.“ Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehr-3 heit der anwesenden Abgeordneten Frau Abgeordnete Lena Kotré (38 Jastimmen / 18 Neinstimmen / 2 Enthaltungen) als Mitglied und Herrn Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (39 Jastimmen / 18 Neinstimmen / 1 Enthaltung) als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses.“ Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Frau Barbara Richstein als stellvertretende Vorsitzende der G 10-Kommission.“ Einsetzung einer Enquete- Kommission „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Die Coronapandemie, ausgelöst durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, das Ende 2019 erstmals in Wuhan, China, identifiziert wurde, entwickelte sich innerhalb weniger Monate zu einer globalen Gesundheitskrise. Die rasante Verbreitung des Virus stellte alle Gesellschaften, insbesondere mit Blick auf ihre nationalen und regionalen Gesundheitssysteme, die Wirtschaftssysteme sowie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen vor große Herausforderungen. Besonders von der COVID-Erkrankung betroffen waren vulnerable Gruppen, darunter ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen. In Brandenburg ergriff die Landesregierung ab dem 18. März 2020 Maßnahmen, darunter die Schließung von Schulen, Kitas und kulturellen Einrichtungen, sowie Kontaktbeschränkungen und wirtschaftliche Hilfsprogramme. Alle kontaktbeschränkenden Maßnahmen hatten dabei zum Ziel, die Ausbreitung des Virus einzugrenzen und den Gesundheitsschutz der Brandenburgerinnen und Brandenburger zu gewährleisten. Einige dieser Maßnahmen blieben im Hinblick auf soziale, psychologische und wirtschaftliche Konsequenzen aber nicht folgenlos. Familien waren gefordert, Betreuung und Beruf zu vereinen, viele Unternehmen und Selbstständige kämpften mit existenziellen Herausforderungen, und zahlreiche Menschen litten unter Isolation und psychischen Belastungen. Manche Einschränkungen der individuellen Freiheitsrechte sind heute in einem anderen Licht zu sehen. Der gesellschaftliche Diskurs in jener Zeit hat unser Land in Teilen tief gespalten. Insoweit offenbarte die Pandemie und wie wir als Gesellschaft darauf reagiert haben, einerseits die Bedeutung solidarischen Handelns und eines starken, handlungsfähigen Staates. Sie zeigte aber andererseits auch, dass wichtige Errungenschaften einer Demokratie wie Meinungsfreiheit und der sachliche Austausch verschiedener Auffassungen sowie individuelle Freiheitsrechte immer eine Abwägungssache darstellen. In der Zukunft muss aus den Erfahrungen der Coronapandemie und den ergriffenen Maßnahmen gelernt werden. Der Landtag setzt deshalb eine Enquete-Kommission ein, um die Erfahrungen der Pandemie im Land Brandenburg aufzuarbeiten, um sie für die Zukunft nutzbar zu machen. Die Kommission soll insbesondere herausarbeiten, wie das Brandenburger Gesundheitssystem sowie unsere gesellschaftlichen Strukturen in Pandemiezeiten krisenfester gestaltet werden können. Zugleich soll sie Empfehlungen erarbeiten, wie auch in Zeiten einer hohen Priorität des Gesundheitsschutzes staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so gering wie möglich bleiben können. Im Fokus stehen zudem die Resilienz von Bildungseinrichtungen, die Unterstützung vulnerabler Gruppen und die Analyse wirtschaftlicher und sozialer Folgewirkungen. Außerdem soll eine Prüfung zur Ausarbeitung eines Corona-Amnestiegesetzes stattfinden und Lehren aus der gesellschaftlichen Debatte jener Zeit gezogen werden. Auch ausgewählte betroffene Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher Altersgruppen und sozialer Schichten sind anzuhören. Ziel ist es, praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die Brandenburg auf künftige Krisen besser vorbereiten, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die gesellschaftliche Spaltung in der Gesellschaft, die in jener Zeit entstanden ist, weitgehend zu heilen. Der Landtag beschließt: I. Einsetzung Der Landtag setzt gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg die Enquete-Kommission ‚Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg‘ ein. II. Zusammensetzung Der Kommission gehören neun parlamentarische Mitglieder und vier Sachverständige an. Die Fraktionen der SPD und AfD benennen jeweils drei parlamentarische Mitglieder, die Fraktion des BSW zwei parlamentarische Mitglieder und die Fraktion der CDU ein parlamentarisches Mitglied. Jede Fraktion benennt einen Sachverständigen. Für jedes parlamentarische Mitglied wird durch die Fraktionen eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag Brandenburg können je ein ständiges mitberatendes Mitglied 2025 77 ohne Stimmrecht in die Enquete-Kommission entsenden. Die Landesregierung wird gebeten, beratend mit einem Vertreter oder einer Vertreterin an den Sitzungen der Kommission teilzunehmen. III. Aufgaben Die Enquete-Kommission befasst sich mit den folgenden Aufgabenbereichen: • Resilienz des Gesundheitssystems: Untersuchung der Kapazitäten und Strukturen des Gesundheitswesens, einschließlich der Versorgung mit Schutzmaterialien, Intensivbetten und Personal, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben: Dazu gehören auch eine Analyse des Landespandemieplans und Vorschläge zu seiner Überarbeitung, Beratungen über eine Landespandemiereserve für Schutzmaterialien und Medikamente so- wie über die Sinnhaftigkeit der Schaffung eines Einsatzplanes für Krankenhäuser im Land Brandenburg nach Beispiel anderer Bundesländer sowie von regelmäßig stattfindenden Katastrophenübungen. Um zukünftig ein zügiges, effektives und verhältnismäßiges Handeln des Staates zu ermöglichen, soll die Enquete-Kommission gegebenenfalls konkrete gesetzliche Änderungen im Landes- oder Bundesrecht vorschlagen. • Analyse staatlicher Eingriffe: Klärung juristischer Fragen, die während der Pandemie auftraten, einschließlich der Abwägung von staatlichen Eingriffen in Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem berechtigten Interesse zum Schutz der öffentlichen Sicherheit; dazu gehören auch Fragen eines Corona-Amnestie-Gesetzes. Es soll zudem untersucht werden, wie viele Verordnungen Gegenstand einer Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Rahmen von Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO waren, in wie vielen Fällen davon das Gericht welche konkreten Regelungen mit welcher Begründung für unwirksam erklärt hat und welche Schlussfolgerungen sich hieraus für die Zukunft ziehen lassen. • Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Effektivität von Maßnahmen wie: Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen, verschiedene sogenannte ‚G-Regeln‘, Geschäfts-, Gastronomie- und Schulschließungen sowie Ausgangsbeschränkungen, Impfkampagne und die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht um bei eventuellen kommenden Pandemien Eingriffe in die Freiheitsrechte so gering wie möglich zu halten. Es sollen Empfehlungen für eine bestmögliche Datenerfassung und einen bestmöglichen Datenaustausch zwischen allen relevanten Akteurinnen und Akteuren im Krisenfall entwickelt werden, um das Kontaktpersonenmanagement im Pandemiefall noch proaktiver zu gestalten. Es gilt zu bewerten, ob Infektionsschutz und die Entscheidung über die Verhängung staatlicher Maßnahmen zukünftig auf fachlich breitere Füße gestellt werden sollte, um mögliche Auswirkungen besser abwägen zu können. • Bewertung der Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung: Die im Rahmen der Coronapandemie getroffenen Maßnahmen des Landes Brandenburg zur finanziellen Vorsorge und wirtschaftlichen Unterstützung von Betrieben einerseits und Bürgerinnen und Bürgern anderseits sollen aufgearbeitet und unter Hinzuziehung von Fachexpertinnen und Fachexperten aus der Ökonomie und Sozialökonomie Empfehlungen für zukünftige Krisenfälle entwickelt werden. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Familienbericht des Landes Brandenburg sollen im Rahmen der Untersuchung Empfehlungen für pandemiespezifische Arbeitsmodelle entwickelt werden, welche die individuellen und sozialen Besonderheiten aller Familienmodelle auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wie etwa die finanzielle Ausgangslage im Fall von Alleinerziehenden besonders berücksichtigen. • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Überwindung gesellschaftlicher Spaltung: Analyse der sozialen Auswirkungen der Coronamaßnahmen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen, auf den gesellschaftlichen Diskurs und die Meinungsfreiheit. Entwicklung von Strategien zur Förderung des Zusammenhalts, die auch in Krisensituationen unterschiedliche Auffassungen respektieren. Dies umfasst auch eine Betrachtung der Rolle privater sowie öffentlich-rechtlicher Medien. Die Enquete-Kommission soll zudem Vorschläge erarbeiten, wie zukünftig die demokratische Beteiligung des Landtages Brandenburg beim Erlass und bei der Änderung von Infektionsschutzverordnungen verbessert bzw. gestärkt werden kann. IV. Arbeitsweise 1. Die Arbeit der Enquete-Kommission soll die bundespolitische Aufarbeitung sowie die gesellschaftlichen Debatten zu den Folgen der Coronapandemie und den verhängten Maßnahmen flankieren. Dazu sollen Sachverständige die Arbeit des Ausschusses unterstützen und Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Fachrichtungen gehört werden. So sollen beispielsweise Expertinnen und Experten aus Sozialverbänden und Betroffenenorganisationen so- wie medizinische Sachverständige, Angehörige des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Rettungskräfte, der Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen angehört werden. Auch von den Auswirkungen der Coronapandemie und der verhängten Maßnahmen betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen mit ihren Anliegen gehört werden. Dabei sollen Menschen unterschiedlichen Alters und sozialer Stellung zu Wort kommen, damit das gesamte gesellschaftliche Meinungsspektrum zu diesen Themenfeldern abgebildet werden kann. Betroffene von langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion sowie von Nebenwirkungen der Coronaimpfstoffe (Post-Vac-Syndrom) sollen dabei eine angemessene Beachtung erfahren. Auch von durch Schulschließungen betroffene Kinder und Jugendliche, ihre Eltern sowie pädagogische und psychologische Fachkräfte sollen Gehör finden. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. 2. Die Enquete-Kommission greift zur Analyse auf wissenschaftliche Studien zurück und zieht ebenso die Ergebnisse der Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse anderer Bundesländer (und gegebenenfalls des Bundes) zum Themenkomplex ‚Coronapandemie‘ heran. Zudem sollen die Erkenntnisse aus den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtags Bandenburg genutzt werden. 3. Die Enquete-Kommission kann bei Bedarf zusätzliche Expertisen in Auftrag geben. 4. Ergebnisse und Gutachten werden auf einer eigens hierfür eingerichteten Internetseite veröffentlicht. desregierung die Enquete-Kommission jederzeit unterrichtet und aktiv unterstützt, um unnötigen Mehraufwand und Doppelprüfungen zu vermeiden. V. Sächliche und personelle Ausstattung (§ 1 Absatz 4 EnKoG) 1. Inhaltliche und organisatorische Betreuung der Enquete-Kommission sowie Ausstattung der Kommission mit Sachmitteln: Die Enquete-Kommission wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Für die Dauer der Tätigkeit der Enquete-Kommission werden im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 zwei zusätzliche Planstellen für die vorübergehende Beschäftigung von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern (bis Besoldungsgruppe A 15 oder R 2) zur Betreuung und wissenschaftlichen Begleitung der Kommission ausgebracht. Außerdem wird im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 eine zusätzliche Stelle E 8 für die vorübergehende Beschäftigung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters als Sachbearbeiter ausgebracht. Die Planstellen/Stellen stehen bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit der Enquete-Kommission endet, zur Besetzung zur Verfügung. Für die Dauer der Tätigkeit der Enquete-Kommission sind im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 Sachmittel insbesondere zu veranschlagen für: - Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der Kommission (insbesondere für die Vergütung von Gaststenografen und deren Reisekosten sowie ggf. für die Beschaffung von Technik und für Raummieten bei auswärtigen Kommissionssitzungen), - die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission, - Kosten für die sachverständigen, nichtparlamentarischen Mitglieder der Kommission (Ersatz für entstandenen Verdienstausfall und Reisekostenentschädigung bzw. Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung), - Kosten für die Erstellung von Gutachten und Entschädigungszahlungen an Sachverständige nach § 6 Absatz 2 EnKoG, - Reisen der Kommission in Gebiete außerhalb des Landes Brandenburg. 2. Zuschüsse an die Fraktionen zur fraktionsseitigen Betreuung der Enquete-Kommission: Jede im Landtag vertretene Fraktion kann nach § 1 Absatz 4 Satz 2 und 3 EnKoG zusätzliche zweckgebundene finanzielle Mittel zur fraktionsseitigen Betreuung der Enquete-Kommission in Anspruch nehmen. Die Mittel können ab dem 1. Februar 2025 bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, für jeden Kalendermonat in Höhe von 1/12 der Personaldurchschnittskosten einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in Anspruch genommen werden. Die bis zum Ende des Leistungszeitraums (Monat) nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die zweckgebundene Verwendung der Mittel ist gegenüber der Verwaltung des Landtages nachzuweisen.“ Wahl einer/eines Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Frau Abgeordnete Sina Schönbrunn als Vorsitzende der Enquete-Kommission ‚Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg‘.“ Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete- Kommission „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“ 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt Herrn Abgeordneten Lars Hünich als stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission ‚ Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg‘.“ Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum Wahleinsprüchen 2025 zum TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Landtag folgt den aus der Anlage ersichtlichen Empfehlungen zu den Wahleinsprüchen mit den Aktenzeichen WPA8/LTW24/2, WPA8/LTW24/3 sowie WPA8/LTW24/6 und WPA8/LTW24/7 und weist die Wahleinsprüche zurück. 2. Der Landtag beschließt zu den Wahleinsprüchen mit den Aktenzeichen WPA8/LTW24/1 sowie WPA8/LTW24/4 und WPA8/TLW24/5 gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes eine Fristverlängerung um zwei Monate.“ Anlage 1 Beschluss in der Wahleinspruchssache des Herrn D. aus P. Az.: WPA8/LTW24/2 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. 2025 79 I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 25. September 2024 hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben. Der Einspruchsführer wendet sich gegen die in § 3 Absatz 1 Satz 1 des Landeswahlgesetzes Brandenburg (BbgLWahlG) festgelegte 5 %-Sperrklausel für Landeslisten der Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen. Er trägt vor, die Regelung führe zu einer Ungleichwertigkeit der abgegebenen Stimmen und verletze in verfassungswidriger Art und Weise das Grundrecht auf Gleichheit der Wahl. 9,7 % der abgegebenen Stimmen seien „verschenkt“ und „zählten“ nicht. Weiterhin entfalte die Sperrklausel eine psychologische Vorwirkung in der Art und Weise, dass sie entweder die Wahlentscheidung zugunsten von taktischem Wählen beeinflusse oder Wahlberechtigte vom als sinnlos empfundenen Wahlgang bereits abhalte. Der Einspruchsführer verweist darauf, dass 27,1 % der Wahlberechtigten nicht gewählt hätten und Auswertungen von Wahlforschenden ergeben hätten, dass die Mehrheit der SPD-Wähler diese Partei aus taktischen Gründen gewählt habe, ohne hinter ihren Positionen zu stehen. Damit sei der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt, da der Wähler seinen wirklichen Willen nicht unverfälscht zum Ausdruck bringe. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 ergänzte der Einspruchsführer seinen Vortrag. Hinsichtlich der Einzelheiten des gesamten Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 der Eingang seines Einspruchs bestätigt. Nach der Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses am 19. November 2024 wurde dem Einspruchsführer mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 das Aktenzeichen mitgeteilt. II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen. Der Landtag hat im Rahmen des Verfahrens lediglich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl unter Anwendung der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzuprüfen. wahlgesetz in § 3 Absatz 1 Satz 1 die sogenannte Sperrklausel vor, nach der „[b]ei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten […] nur Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen berücksichtigt [werden], die mindestens fünf vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder mindestens in einem Wahlkreis einen Sitz errungen haben.“ Die aus dem Wahlergebnis erfolgende Verteilung der Zweitstimmen steht damit im Einklang mit dem Landeswahlgesetz. Die Verfassungsmäßigkeit der Wahlvorschriften im Landeswahlgesetz hingegen wird nicht durch das Parlament selbst überprüft. Der Wahlprüfungsausschuss und der Landtag des Landes Brandenburg als Gesetzgeber überprüfen daher die Gültigkeit von Wahlrechtsvorschriften im Wahlprüfungsverfahren nicht auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung; diese Kontrolle ist dem Landesverfassungsgericht vorbehalten. Dem Landtag fehlt die Verwerfungskompetenz. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Anlage 2 Beschluss in der Wahleinspruchssache des Herrn G. aus B. Az.: WPA8/LTW24/3 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben. Der Einspruchsführer fordert, die Ergebnisse anhand der Wahlunterlagen öffentlich zu prüfen, da er den Prüfgremien nicht traue. Es seien - von ihm nicht näher benannte - Unregelmäßigkeiten bei der Wahlauszählung festgestellt und Wahlbeobachter nicht zugelassen worden. Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 der Eingang seines Einspruchs bestätigt. Nach der Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses am 19. November 2024 wurde dem Einspruchsführer mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 das Aktenzeichen mitgeteilt. II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen. Dem Einspruchsführer fehlt die Einspruchsbefugnis. Einspruchsberechtigt ist jeder nach § 3 WPrüfG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landeswahlgesetz Wahlberechtigte. Der Einspruchsführer hatte zum Zeitpunkt der Wahl jedoch keinen Wohnsitz in Brandenburg und war damit nicht wahlberechtigt gemäß § 5 Absatz 1 Landeswahlgesetz. Es fehlt ihm folglich die Einspruchsbefugnis gemäß § 3 WPrüfG. Aus diesem Grunde ist der Wahleinspruch unzulässig. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Anlage 3 Beschluss in der Wahleinspruchssache des Herrn G. aus G. Az.: WPA8/LTW24/6 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 4. Oktober 2024 hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben. Der Einspruchsführer trägt vor, es sei nicht ausgeschlossen worden, dass Mitglieder des Landtages, denen die Beteiligung an politischen Entscheidungen nach den im Grundgesetz umzusetzenden Kontrollratsgesetzen verboten ist, Stimmrechte ausüben könnten. Mit Telefax vom 26. Oktober 2024 wurde ein vom Einspruchsführer genanntes Schreiben nachgereicht. Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. Dem Einspruchsführer wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 der Eingang seines Einspruchs bestätigt. Nach der Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses am 19. November 2024 wurde dem Einspruchsführer mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 das Aktenzeichen mitgeteilt. II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen. Dem Einspruchsführer fehlt die Einspruchsbefugnis. Einspruchsberechtigt ist jeder nach § 3 WPrüfG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landeswahlgesetz Wahlberechtigte. Der Einspruchsführer hatte zum Zeitpunkt der Wahl jedoch keinen Wohnsitz in Brandenburg und war damit nicht wahlberechtigt gemäß § 5 Absatz 1 Landeswahlgesetz. Es fehlt ihm folglich die Einspruchsbefugnis gemäß § 3 WPrüfG. Aus diesem Grunde ist der Wahleinspruch unzulässig. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Anlage 4 Beschluss in der Wahleinspruchssache der Frau S. aus G. Az.: WPA8/LTW24/7 2025 beschlossen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen. I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 4. Oktober 2024 hat die Einspruchsführerin, vertreten durch den Einspruchsführer Herrn G. aus G. (Aktenzeichen WPA8/LTW24/6), unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024 erhoben. Es wird vorgetragen, dass nicht ausgeschlossen worden sei, dass Mitglieder des Landtages, denen die Beteiligung an politischen Entscheidungen nach den im Grundgesetz umzusetzenden Kontrollratsgesetzen verboten ist, Stimmrechte ausüben könnten. Mit Telefax vom 26. Oktober 2024 wurde ein von der Einspruchsführerin genanntes Schreiben nachgereicht. Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. Der Einspruchsführerin wurde mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 der Eingang ihres Einspruchs bestätigt. Nach der Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses am 19. November 2024 wurde der Einspruchsführerin mit Schreiben vom 3. Dezember 2024 das Aktenzeichen mitgeteilt. 2025 81 II. Entscheidungsgründe Der Einspruch ist zurückzuweisen. Der Einspruchsführerin fehlt die Einspruchsbefugnis. Einspruchsberechtigt ist jeder nach § 3 WPrüfG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Landeswahlgesetz Wahlberechtigte. Die Einspruchsführerin hatte zum Zeitpunkt der Wahl jedoch keinen Wohnsitz in Brandenburg und war damit nicht wahlberechtigt gemäß § 5 Absatz 1 Landeswahlgesetz. Es fehlt ihr folglich die Einspruchsbefugnis gemäß § 3 WPrüfG. Aus diesem Grunde ist der Wahleinspruch unzulässig. III. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung des Landtages ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg die Beschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zulässig. Die Beschwerde kann gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Nummer 7 und § 59 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit der Zustellung der Entscheidung des Landtages beim Verfassungsgericht erhoben werden; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Beschwerdeberechtigt ist ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Landtag verworfen worden ist, wenn ihm hundert Wahlberechtigte beitreten. Die Wahlberechtigten, die einem Wahlberechtigten als Beschwerdeführer beitreten, müssen diese Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben (§ 59 Absatz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg). Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD)
