Danny Eichelbaum
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der CDU-Fraktion besteht bei dem Thema Weisungsrecht der Justizminister keinerlei Änderungsbedarf. Unsere Justiz war, ist und bleibt neutral; das ist das Fundament unseres Rechtsstaates. Dafür möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal den Beschäftigten in den Justizbehörden meinen ausdrücklichen Dank und Respekt aussprechen. Ihre tagtägliche Arbeit verdient höchste Anerkennung. (Beifall CDU und SPD) Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zeichnet ein Zerrbild der Realität. Sie werfen unserer Justiz implizit vor, ein politischer Spielball, ein verlängerter Arm der Landesregierung zu sein. Das ist schlichtweg falsch. Und: Das ist nicht nur falsch, sondern das ist auch gefährlich. Mit solchen Unterstellungen beschädigen Sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz, Vertrauen, das ein zentraler Pfeiler unseres demokratischen Systems ist. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) 2025 51 Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in unserem Land arbeiten nach Recht und Gesetz und genießen das vollste Vertrauen dieses Hauses. Auch das von Ihnen in Ihrem Antrag angesprochene EuGH-Urteil ist kein Argument für die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was denn sonst?) – Hören Sie einmal zu, Herr Dr. Berndt; dann lernen Sie vielleicht noch etwas. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da bin ich gespannt!) Der EuGH entschied zwar, dass die Staatsanwälte in Deutschland keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen, weil sie nicht vollständig unabhängig seien. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach?) Diese Problematik wurde aber im Einvernehmen mit allen Landesjustizverwaltungen und dem Bundesjustizministerium geklärt. Zuständig für den Erlass des Europäischen Haftbefehls ist jetzt nämlich grundsätzlich der Ermittlungsrichter. Dieser entscheidet natürlich in garantierter richterlicher Unabhängigkeit. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier vor allen Dingen über ein theoretisches Problem.
