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Steffen Freiberg

23.01.2025 Sitzungen 8/6

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, der von Ihnen zitierte Auszug aus dem aktuellen Koalitionsvertrag „Brandenburg voranbringen – Bewährtes sichern. Neues schaffen.“ geht auf die Ihnen sicherlich bekannte Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Kitafinanzierung bis zum 1. Januar 2027 neu zu regeln, vom Ende der 7. Legislaturperiode zurück. Am 25. Juli 2024 haben sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Neuordnung der Kitafinanzierung geeinigt. Die Neuordnung des öffentlichen Finanzierungsrechts ist ein Prozess, der zuerst und vor allem zwischen den öffentlichen Finanzierungsverantwortlichen abzustimmen ist. Dieser Verabredung folgt auch die weitere zeitliche Planung: Wir beabsichtigen, die Gespräche mit den wichtigen Akteuren im Jahr 2025 fortzusetzen und die Ergebnisse dieses Prozesses im Jahr 2026 in ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes einmünden zu lassen. Es ist geplant, in den nächsten Wochen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden – also zunächst auf der Spitzenebene – zu führen.

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