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Ulrike Liedtke

23.01.2025 Sitzungen 8/6

Frau Ministerin, bitte. Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):* Ich beginne mit der Frage von Herrn Bretz. Da der Koalitionsvertrag so gut ist und wir genau die Dinge, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag nur noch einmal wiederholt haben, dort schon aufgenommen haben, bedarf es dieses Antrags aus unserer Sicht nicht. Zu der Frage von Herrn Hohloch: Mir ist dazu nichts Näheres bekannt, nur aus der Presse, dass er im Jahr 2022 eingereist ist. Und auf die Frage von Frau Bessin, auch auf die Taskforce, werde ich im Weiteren noch eingehen. (Vereinzelt Beifall SPD) Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist in Brandenburg in den letzten fünf Jahren mit Ausnahme des Jahres 2022 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2024 verzeichnete Brandenburg 722 freiwillige Ausreisen. Das sind ca. 200 mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2024 gab es insgesamt 233 Abschiebungen aus Brandenburg, darunter 36 Dublin-Überstellungen. Insgesamt haben damit im letzten Jahr 955 Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive Brandenburg wieder verlassen. Das sind rund 20 % mehr als im Vorjahr. – Ja, das reicht nicht aus, aber man sollte diese Tatsachen wenigstens zur Kenntnis nehmen. Um zu einer besseren Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen zu kommen, ist die AfD jetzt auf eine groteske Idee verfallen, nämlich auf die Privatisierung von Abschiebeprozessen, wobei sich Frau Kotré bereits vorsorglich an einem Wettbewerb von Abschiebeunternehmen erfreut. Diese fixe Idee aus dem Inventar des Neoliberalismus liegt weit neben den tatsächlichen Notwendigkeiten zur Beseitigung von bestehenden Abschiebehindernissen. Denn beim Asylrecht und allen damit verbundenen Aufgaben handelt es sich nun wirklich um Kernaufgaben des Staates, die nicht privatisierungsfähig sind, auch wenn hier und da private Dienstleister, etwa bei Transport oder Bewachung, zum Einsatz kommen. Wenn es beim eigentlichen Rückführungsvollzug Defizite gibt – das ist ganz gewiss der Fall –, dann muss man diese Defizite beseitigen, anstatt nach der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben zu rufen. Jedenfalls kommt das hier in Brandenburg überhaupt nicht infrage. Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die Brandenburg in der Vergangenheit ergriffen hat, oft unter Beteiligung oder auf Anregung unserer Kreise und Kommunen, und die meines Erachtens auch für die Zukunft Bestand haben sollten. Dazu zählen die Zentralisierung der Zuständigkeiten für den Rückführungsvollzug bei der ZABH oder die Gründung der Taskforce zur priorisierten Abschiebung von Straftätern. Die Arbeit der Taskforce hat im vergangenen Jahr in 65 Fällen zur Ausreise der betreffenden Personen geführt, freiwillig oder per Abschiebung. Auf diese Personengruppe müssen wir auch zukünftig unser besonderes Augenmerk richten. Der weitere Verbleib von Straftätern unter Missbrauch des Gastlandes ist den Bürgern unseres Landes nicht zuzumuten. Das bedarf keiner weiteren Begründung. Ich weiß, dass die rechtlichen Hürden auch hier hoch sind, aber wir sehen und bereiten auch vor, was wir zusätzlich tun können. Die Notwendigkeit ist unbestritten. Das war auch schon vor Aschaffenburg so. Andere Maßnahmen befinden sich in der Planung oder Umsetzung, darunter das Behördenzentrum am BER, die Einrichtung landeseigener Ausreiseeinrichtungen sowie – in Vorbereitung und in Absprache mit dem Bund – ein entsprechendes Dublin-Zentrum zur Verbesserung der Überstellung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten. Wir werden die Meldung der Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen künftig quartalsweise vornehmen, so wie im Innenausschuss besprochen. Eine monatliche Meldung erscheint mir überzogen und unnötig, eine halbjährliche – wie zuletzt – reicht hingegen nicht aus. Wie so häufig dürfte der Weg der Mitte auch hierbei der richtige sein. Ende November 2024 gab es in Brandenburg 7 752 ausreisepflichtige, Ende Dezember 2024 4 331 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Bei anderen Themen hingegen wird es ohne den Bund und die EU nicht gehen. Das muss man klar sagen, damit nicht unrealistische Dinge erwartet werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Verhandlung von Rückführungs- und Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern oder um die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer. Auch die schweren Funktionsmängel des Dublin-Abkommens können nicht in Brandenburg selbst, sondern nur auf anderer Ebene behoben werden. Aber, meine Damen und Herren, keines dieser teils innerstaatlichen, teils zwischenstaatlichen Probleme lässt sich durch eine Privatisierung lösen. Der Titel der heutigen Aktuellen Stunde richtet sich damit gegen den Antragsteller selbst. Denn das, was uns hier als Privatisierungsprojekt vorgeschlagen wird, ist selbst eine reine Scheinlösung. Nein, nicht die Privaten, sondern Staat und Politik stehen jetzt in der Verantwortung. Nach Aschaffenburg gilt das erst recht. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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