Danny Eichelbaum
Ich gehe noch einmal darauf ein – Sie hätten besser zuhören sollen –: Auf der einen Seite gab es Kritik an den Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft. Aber die Landesjustizverwaltungen und auch das Bundesjustizministerium haben dann klargestellt, dass der Ermittlungsrichter für den Europäischen Haftbefehl zuständig ist. Der Ermittlungsrichter ist natürlich weisungsunabhängig. Dadurch ist das theoretische Problem, das hier aufgestellt wurde, erledigt. Ich komme zu weiteren Argumenten, die im Zusammenhang mit der Weisungsgebundenheit anzuführen sind. Ich möchte aber noch einmal betonen: Wir sollten hier nicht immer vor allem solche rechtstheoretischen Debatten führen, sondern wir sollten uns den Themen widmen, die die Menschen in unserem Land bewegen. (Dennis Hohloch [AfD]: Dieses Thema bewegt die Menschen!) Vor allen Dingen geht es um die Stärkung unserer Justiz. Es geht natürlich auch um die Beschleunigung von Verfahren. Es geht um die konsequente Verfolgung von Straftaten und um Digitalisierung. Ihnen geht es in Wirklichkeit gar nicht um die Unabhängigkeit von Justiz. Ihnen geht es doch um populistische Schlagworte.
