Daniel Münschke
Wir fahren in der Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion hat der Abgeordnete von Ossowski das Wort. Bitte schön. (Beifall BSW) André von Ossowski (BSW):* Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, die jetzt alle den Fernseher ausgemacht haben, weil sie am Livestream unserer Debatte folgen wollen; denn sie ist sehr spannend. (Heiterkeit) Ich tue es ein letztes Mal: Lieber Herr Grimm, Herr Scheetz, wie sagte mein unverbrauchter Minister: Es ist alles gesagt, nur noch nicht durch mich. – Ich wollte es juristisch aufarbeiten und aus dieser Perspektive etwas dazu sagen; aber es ergibt, denke ich, wenig Sinn, hier juristisch zu argumentieren. Ich will trotzdem etwas sagen. Die Redezeit zu versteigern, ist nach vorläufiger Geschäftsordnung nicht erlaubt. (Heiterkeit des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) Insofern muss ich das tun, und dann nutze ich diese Möglichkeit auch. Wir haben kein Vertragsverhältnis mit dem RBB oder mit ARD und ZDF. Deswegen ist die Zahlung des Beitrages keine Frage dessen, ob man sie verweigern kann oder nicht, sondern wir sind Beitragsschuldner kraft Gesetzes. Das wollen Sie ändern; das verstehe ich. Aber erst einmal sind wir es. Insofern ist die Rechtslage völlig klar: Wer nicht zahlt, begeht eine Pflichtverletzung. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist nicht Teil des Antrags!) – Sie sagen ja manchmal auch etwas, was nicht mit dem Antrag zusammenhängt. Ich will nur sagen, dass man sich von Beiträgen befreien lassen kann. Es gibt auch Menschen, die nicht zahlen können oder die es vergessen. Aber darum geht es hier ja gar nicht. Sie haben tatsächlich deutlich gemacht, dass Sie mit dem Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht zufrieden sind. Auf diese Feststellung läuft Ihr Antrag im Prinzip hinaus. Tatsächlich gibt es eine Menge Menschen, die Ihnen vielleicht zustimmen würden. Auch wir sehen, dass es derzeit ein paar Probleme mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen gibt. So musste sich das BSW auf eine Wahlveranstaltung zur Europawahl einklagen. Fabio De Masi hat erst durch eine einstweilige Verfügung beim Oberverwaltungsgericht den Zugang zur Fernsehdebatte erlangen können. Vor sechs Stunden schrieb der „Spiegel“: „BSW klagt sich in Wahlkampfsendungen des SWR ein“, selbstverständlich mit Erfolg. (Beifall BSW) Das hier ist sicherlich eine gute Gelegenheit, allen gegenüber, die zuhören, diesen Erfolg zu erwähnen. (Steeven Bretz [CDU]: Noch wichtiger ist aber die Einschaltquote!) – Okay, gut. Ich höre Ihnen gern zu, Herr Bretz. Es macht Spaß, mit Ihnen in einen Diskurs zu treten. Ich opfere auch ein paar Sekunden Redezeit dafür. (Heiterkeit) Ich wollte sagen: Ja, an der Qualität des öffentlich-rechtlichen Fernsehens kann man arbeiten. Das ist wie mit einer Arbeitsleistung: Manchmal ist sie besser, manchmal ist sie schlechter, und es gibt Gründe dafür, warum es so ist. Tatsächlich stimme ich allen zu, die Kritik am Fernsehen üben und sagen: Es könnte besser sein. – Aber wir brauchen das öffentlich-rechtliche Fernsehen, weil es, wenn es wieder so läuft, wie es einmal gelaufen ist, einen Bildungsauftrag hat. Die Regelungen, die dazu gemacht worden sind, waren gut. Sie haben einen hervorragenden Grundgedanken. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wenn man es richtig macht, dann schauen auch wieder alle. Ganz ehrlich: Sind RTL und SAT.1 besser? Nein. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: „X“ ist besser! – Lars Hünich [AfD]: Nein, aber glauben Sie, dass sie sich selbst reformieren können?) – Ja, ich antworte gern.
