Rainer Genilke
Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Fraktion des BSW spricht der Abgeordnete von Ossowski. Bitte schön. (Beifall BSW) André von Ossowski (BSW):* Herr Präsident! Meine Damen und Herren und die vielen Hundert Zuschauer am Livestream! Hallo nach oben auf die Tribüne an die paar Zuschauer! Ja, ich darf das erste Mal in diesem Hohen Haus sprechen; danke schön. Irgendwann ist immer das erste Mal. Ich möchte das gern als eine sachliche, juristische Debatte sehen. Wir hätten über dieses Thema hier im Zweifel nicht sprechen müssen, weil es auf der Bundesebene angesiedelt ist. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist Grundlage für die Unabhängigkeit unserer Gerichte und Richter. Für die Arbeit der Staatsanwälte ist es die rechtliche Grundlage. Mir bleibt insofern nichts anderes übrig als Sie zu loben, Herr Eichelbaum. Denn ich sage eines: Auch Staatsanwälte sind Menschen. Das glaubt man gar nicht. (Heiterkeit CDU) Unsere Staatsanwälte sind fleißig, arbeiten hart und viel und unterliegen je nach Dezernat einer großen psychischen Belastung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Dienst sind ganz eng gestrickt in ihrer Arbeitsbelastung; sie unterliegen einer großen Arbeitsintensität. Die Staatsanwälte sind einigermaßen auskömmlich ausgestattet. Die Planstellen sind gut besetzt, soweit ich weiß. Da gibt es keine großen Probleme. Im mittleren Dienst haben wir aus meiner Sicht tatsächlich Nachholbedarf. Insofern unterliegen die Staatsanwälte tatsächlich der Aufsicht und Leitung der Landesjustizverwaltungen und damit auch dem Justizministerium. Sie hätten natürlich, Herr Eichelbaum, auch aus unserem Koalitionsvertrag zitieren können. Das haben Sie nicht getan. (Steeven Bretz [CDU]: Ja nun, das ist auch nicht sein Job!) Aber Sie finden sicherlich gut, was wir hineingeschrieben haben. Es ist tatsächlich so, dass derzeit für externe Einzelanweisungen weder das Schriftformerfordernis noch ein Begründungszwang vorgesehen ist. Herr Hanko hat aus meiner Sicht rein sachlich – Sie kennen sich viel besser, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion; deswegen staune ich immer, wie man sich die Bälle zuspielt – und richtig aus den Stellungnahmen der Neuen Richtervereinigung und des Deutschen Richterbundes zitiert. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als ehemaliger Arbeitsrichter die Standpunkte teile, die darin wiedergegeben werden, und dass man die Befürchtung einer möglichen Weisungserteilung durch den Justizminister gegenüber dem Generalstaatsanwalt hat. Es geht nur um diese Ebene: Minister gegenüber dem Generalstaatsanwalt oder den Staatsanwälten. Es geht nicht um die Ebene Generalstaatsanwalt gegenüber den Staatsanwälten; selbstverständlich sind die Staatsanwälte insofern weisungsgebunden und müssen ihre Arbeit nach Weisung erfüllen. – Es gibt die Angst, dass auf der zuerst beschriebenen Ebene tatsächlich etwas passiert. Ein Weisungsrecht muss transparent ausgestaltet sein. Transparenz ist aus meiner Sicht der Schlüssel zu Vertrauen. Insofern ist der jetzige Zustand im Gesetz tatsächlich unzureichend. Aber das haben nicht wir zu vertreten, sondern das Gerichtsverfassungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Wir werden aber möglicherweise unseren Einfluss geltend machen – mir ist noch nicht ganz klar, wie wir es auf dieser Ebene tun können –, damit dieses Bundesgesetz eine bestimmte Gestaltung bekommt. Allein, ich bin nicht sehr optimistisch im Hinblick auf die Zusammensetzung der künftigen Bundesregierung, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Einen Versuch ist es wert! – Steeven Bretz [CDU]: Sie schreiben fleißig mit!) weil der jetzt vorliegende Gesetzentwurf unzureichend ist. Er ist auf Eis gelegt, weil die Ampel zerbrochen ist. Insofern müssen wir schauen, wer Bundesjustizminister wird. Aber mit Blick auf die Landesebene muss ich sagen: Erstens bin ich froh, dass ich mit einem jungen, souveränen Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, zusammenarbeiten darf. Er ist aus meiner Sicht völlig unverbraucht (Lachen bei der CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nicht mehr lange!) und hat juristische Fachkenntnis. – Das war ein Kompliment, bitte schön. – Ich freue mich, mit ihm zusammenarbeiten zu dürfen. Unser Koalitionsvertrag besagt: Jawohl, wir wollen, dass Weisungen des Justizministers an die Staatsanwaltschaft tatsächlich nur noch schriftlich erfolgen. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Nun reicht die Schriftform nicht wirklich aus. Denn wir wissen ja: Man greift zum Telefon, zum privaten Handy – das sehen wir in jedem Krimi –, und dann ruft der Minister oder die Ministerin den Generalstaatsanwalt an und sagt ihm oder ihr, dass er oder sie gern eine bestimmte Fügung in einem bestimmten Prozess hätte. – Das kann es immer wieder geben. So etwas muss ausgeschlossen werden. Deswegen müssen wir entsprechende Regeln festlegen. Ich habe vom Justizminister das Zeichen erhalten, dass wir eine solche Regelung treffen, und zwar innerministeriell. Dafür brauchen wir kein Gesetz, und dafür brauchen wir auch keine weiteren Überweisungen an Ausschüsse, sondern 2025 53 das alles können wir auch in der Diskussion im Rechtsausschuss schaffen und machen, sodass das sichergestellt ist. Staatsanwälte sind nicht unabhängig wie Richter. Tatsächlich wissen wir, dass auch andere Druckmittel auf Staatsanwälte wie auch auf Richter angewendet werden können. Man könnte ihnen vorher sagen, dass man eine bestimmte Entscheidung erwartet, weil vielleicht eine Ermittlung in diesem Fall einer derzeit regierenden Exekutive unangenehm wäre. Ja, das ist rein theoretisch möglich, und das muss ausgeschlossen werden. Wir müssen die Staatsanwälte auch so ausstatten, dass sie sozusagen ein Zurückweisungsrecht gegen Weisungen haben, die außerhalb der Überprüfung ihrer Handlungen liegen, die ansonsten rechtlich gedeckt sind. Aber all das ist möglich. Das wird der Justizminister machen können. Insofern bin ich guter Dinge. Im Zweifelsfalle haben wir im Rechtsausschuss gute Diskussionsmöglichkeiten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit, auch mit Herrn Eichelbaum, auch mit Ihnen, Herr Hanko. (Dennis Hohloch [AfD]: Wenigstens einer freut sich!) Frau Kotré, Sie sind schon lange Jahre im Rechtsausschuss tätig. Frau Tina Fischer ist schon Vorsitzende des Rechtsausschusses gewesen. Ich freue mich darauf und wünsche Ihnen wie auch mir Erfolg. Unsere Fraktion macht Ihnen den Vorschlag, diesen Antrag zurückzuweisen, weil er nicht erforderlich ist. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)
