Daniel Münschke
Ich bin, wenn es um Zeiten geht, sehr gründlich und habe natürlich Ihre Uhr angehalten. Ich bin auch geneigt, vielleicht etwas hinzuzufügen, wenn die juristischen Ausführungen hilfreich sind. 2025 73 André von Ossowski (BSW):* Sie helfen hier, glaube ich, keinem mehr. Danke schön. (Heiterkeit) Insofern sage ich: Kritik am Fernsehen? Ja! Aber: Die Gebühren sind selbstverständlich zu zahlen. Eine Frage haben Sie nicht beantwortet: Wenn wir den Beitragszahlservice einer Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens direkt übertragen, dann schaffen wir einerseits zwar etwas Bürokratie ab. Andererseits schaffen wir auch Bürokratie, sodass die Gebühren noch höher werden. Man müsste nämlich für die neue Aufgabe Menschen einstellen. Bisher sind die Kommunen, die kreisfreien Städte und die Ämter entsprechend dem dafür vorgesehenen Verfahren für die Vollstreckung offener Gebührenforderungen zuständig. Ja, auch die Finanzbehörden, die Gerichtsvollzieher und sogar der Zoll ziehen offene Forderungen ein. Letzterer würde hier aber wohl nicht losgehen. Es bleibt bei der Feststellung: Die Kommunen haben viel zu tun – ja. Wenn man herumlaufen muss, um Forderungen einzutreiben, dann ist das keine schöne Aufgabe; das können Sie sich sicherlich vorstellen. Es ist unangenehm, wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt. Gerichtsvollzieher – auch das ist ein Job. Augen auf bei der Berufswahl! Das macht man nicht so gern. (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wenn wir den Beitragsservice verpflichten, offene Forderungen selbst einzuziehen – den Beitrag selbst hätten wir ja noch nicht abgeschafft –, dann würden die Beiträge in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Wir alle müssen das ja bezahlen. Deswegen mache ich an dieser Stelle, um 18.25 Uhr, einfach Schluss. – Herr Präsident, haben wir die Zeit eingehalten?
