Steffen Freiberg
Liebe Kristy Augustin, wir haben festgestellt, dass das Verfahren zur Novellierung des Kitagesetzes mit sehr vielen Anforderungen belegt war; das ist auch kein Geheimnis. Wir haben erlebt, dass die Frage, wie die Kitafinanzierung grundsätzlich ausgestaltet sein soll, mit Qualitätsdebatten vermischt worden ist und davon überlagert wurde. Das wollen wir – so lautet die Verabredung – auseinanderhalten. Wir wollen also zuerst ein grundsätzliches Kitafinanzierungssystem so miteinander vereinbaren, dass die Regeln klar sind. Darauf aufbauend kann man dann gern klar definierte und auch mit Kostenfolgenbetrachtungen versehene Qualitätsdebatten führen, um eben genau sagen zu können: Diese Standardverbesserung kostet soundso viel und hat folgende Auswirkungen auf den Personalschlüssel. – Ich will nicht sagen, dass dies im 2025 23 Moment im Bereich der Spekulation liege, aber es ist immer prognoseabhängig, weil niemand einen Überblick über das Gesamtsystem hat; das wissen Sie ja. Aus den Feststellungen der AG 6 zur Kitafinanzierung – veröffentlicht am 23. September 2021, meine ich – kann man im Wesentlichen zwei Erkenntnisse ableiten: Es gibt in Brandenburg, erstens, keinen Finanzierungsbeteiligten, der einen Gesamtüberblick über alle Finanzen hat, und es gibt, zweitens, in Brandenburg im Vergleich zum Rest von Deutschland die Besonderheit, dass alle theoretisch an der Kitafinanzierung Beteiligten tatsächlich an ihr beteiligt sind; das ist in keinem anderen Bundesland der Fall. Unter diesen Voraussetzungen haben wir uns entschieden, die Dinge nacheinander anzugehen und zu sagen: Wir sorgen zunächst für die Grundfinanzierung des Systems und führen danach die Qualitätsdebatten, die notwendigerweise zu führen sind. Die Frage nach den Kosten habe ich quasi schon mitbeantwortet: Da niemand genau weiß, was sich eigentlich wo im System befindet – das ist ja die große Herausforderung –, haben wir uns entschieden, diesen Prozess gemeinsam mit der kommunalen Spitzenebene zu beginnen, weil wir zu dritt – also wir, das Land, und die kommunale Ebene auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte einerseits und die kreiskommunale Ebene, also die kreisangehörige Ebene, als Restbedarfsfinanzierer andererseits – gemeinsam über 80 % der Gesamtfinanzierung des Systems stemmen. Dass man damit beginnt, sich mit diesen drei Ebenen – die vier Fünftel des Gesamtfinanzierungsaufwands tragen – auseinanderzusetzen, wenn man sich über die Grundlagen der Kitafinanzierung austauschen will, halte ich für das richtige Vorgehen. Die Feststellung, dass kein Gesamtüberblick über das Finanzierungssystem möglich ist, ohne dass sich alle zusammensetzen, wurde ja schon getroffen, bevor ich nach Brandenburg gekommen bin. Insofern muss ich dazu nicht spekulieren; das ist eine Feststellung aus einer breiten, konsensgetragenen Beteiligungsstruktur. Deswegen müssen wir uns zusammensetzen, um die Kostenfolgen abzuschätzen. Klar ist aber, dass der Koalitionsvertrag hierfür eine klare Zielstellung beinhaltet. – Damit habe ich die Reihenfolge erläutert. Drittens – ganz kurz –: Wir werden uns zuerst – so lautet die Verabredung mit der kommunalen Familie, die ich einzuhalten gedenke – mit denjenigen zusammensetzen, die rechtlich verantwortlich sind und die gemeinsam mit uns den wesentlichen Finanzierungsanteil tragen, und danach die Fachöffentlichkeit einbeziehen.
