Britta Müller
Mit dem vorliegenden Antrag wird ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen: die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Land Brandenburg. Die Menschen wünschen sich – wir selbst wünschen es uns auch – im Alter und bei Eintritt in die Pflegebedürftigkeit nichts sehnlicher, als zu Hause leben zu können, so lange es geht. Und weil wir die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen, haben wir als Gesamtgesellschaft den Auftrag, für dieses Lange-zu-Hausebleiben-Können die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. „Ambulant vor stationär“ – dies ist die Leitlinie der brandenburgischen Pflegepolitik, seit vielen Jahren und im überparteilichen Konsens, und dies wird auch in dieser Legislaturperiode die Leitlinie sein. „Ambulant vor stationär“ ist zum einen menschenfreundlich, denn ein Umzug in ein Pflegeheim ist immer auch mit Entwurzelung und dem Abbruch sozialer Beziehungen verbunden. Zum anderen ist der Vorrang der ambulanten Versorgung der einzige Weg, um die Pflege zu Hause überhaupt personell abzusichern. Der demografische Wandel führt dazu, dass die Anzahl älterer Menschen steigt und zugleich die Anzahl erwerbsfähiger Menschen sinkt. Daher müssen wir zum einen so viele Menschen wie möglich für die Pflegeberufe gewinnen und mit guten Arbeitsbedingungen dort halten. Zum anderen müssen wir die kostbare Ressource Personal noch sorgfältiger als bisher einsetzen. Wie Sie wissen, ist die Versorgung im Heim mit Abstand die personalintensivste und auch teuerste Versorgungsform. Sie ist ein notwendiger Bestandteil der pflegerischen Versorgungskette, muss aber den Situationen vorbehalten bleiben, in denen alle Hilfen in der häuslichen Pflege ausgeschöpft sind. Ich möchte, dass jeder pflegebedürftige Mensch in Brandenburg auf alle Formen der Beratung, Entlastung und Teilhabe, die es inner- und außerhalb der Pflegeversicherung gibt, zugreifen kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen ins Heim ziehen müssen, weil sie sonst vereinsamen, keine Hilfe beim Einkaufen haben oder ihnen nicht bekannt ist, welche technischen Hilfen es gibt und wie man sie beantragen kann. (Beifall BSW und SPD) Pflege findet vor Ort statt. Der Pakt für Pflege zeigt, wie diese Aufgabe gesamtgesellschaftlich angegangen werden kann – und er zeigt insbesondere, welchen großen Beitrag die Kommunen hierbei leisten, denn vor Ort zeigt sich deutlich, ob die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen auf ein Netzwerk an täglicher Unterstützung zugreifen können. Das wurde mit dem Pakt für Pflege geschafft: Die Kommunen in Brandenburg haben die Pflege vor Ort auf ihre eigene kommunalpolitische Agenda gesetzt und mithilfe des Landes, aber auch mit eigenen Mitteln mehr als 660 Projekte vor Ort in Gang gesetzt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) So wurden in etwa hundert Kommunen sogenannte Kümmerer bzw. Lotsen installiert – und das sind keine Pflegekräfte, die dem Pflegesystem entzogen worden wären –, (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) also Ansprechpersonen vor Ort für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, dazu in vielen Orten Helferkreise, Informationsangebote, Schulungsangebote für Angehörige von Menschen mit Demenz, gemeinsame Mittagstische – ja, sie sind auch wichtig –, Begegnungsangebote, Hilfsgruppen, Pflegestammtische und Maßnahmen zur Unterstützung von Mobilität. Diese Unterstützungsstrukturen sollen nicht wegbrechen, und das großartige kommunale Engagement soll nicht enttäuscht werden. Meine Damen und Herren, der Pakt für Pflege ist eine beachtliche gemeinsame Anstrengung aller pflegepolitischer Akteure hier im Land. Wir wissen, dass andere Bundesländer auf Brandenburg schauen und vergleichbare Aktivitäten planen. Daher halten wir an dem Ziel, Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich zu versorgen, ihre Angehörigen gut zu informieren und zu entlasten, fest. Ich bin dabei guten Mutes; unsere Koalitionsvereinbarung enthält eine entsprechende Verabredung. In der Landesregierung haben wir verabredet, dass wir für den Doppelhaushalt 2025/2026 einen gemeinsamen Entwurf erarbeiten und diesen dem Parlament vorlegen.
