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Rainer Genilke

23.01.2025 Sitzungen 8/6

Für die Landesregierung – darüber freuen sich die Abgeordneten ganz besonders – spricht jetzt der unverbrauchte Justizminister Dr. Grimm zu uns. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Lieber Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem Antrag machen wir einen Evergreen der Rechtspolitik zum wiederholten Male zum Gegenstand der Debatte. Fast wortgleich – Tina Fischer hat es schon gesagt – hatten wir das hier bereits. Von daher will ich nicht nach dem Motto verfahren: „Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von mir“, sondern ich versuche, mich auf vier Punkte zu beschränken, die ich bei dieser Frage für besonders bedeutsam halte. Der erste Punkt ist der Anlass Ihres Antrags. Gleich zu Anfang der Begründung gehen Sie darauf ein, dass wir jetzt ein Problem hätten, den Europäischen Haftbefehl zu erlassen. Das ist übrigens etwas anderes, Herr Dr. Berndt, als ein Strafbefehl. Mit dem Europäischen Haftbefehl haben wir überhaupt keine Probleme. Er wird in Brandenburg jetzt von Gerichten erteilt. Das ist bei einem Haftbefehl auch ansonsten üblich. Wir haben hier also kein Problem. Von daher verstehe ich nicht, woher der Anlass für diesen Antrag kommt. Die Urteile, auf die Sie sich beziehen, sind übrigens aus den Jahren 2019 und 2020. Zum Zweiten: Den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft warte geradezu darauf, rechtswidrige Weisungen von ihrem Justizminister zu bekommen, weise ich wirklich in aller Entschiedenheit zurück. Das ist, ehrlich gesagt, auch völlig fernab jeder Realität. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind an Recht und Gesetz gebunden. Wenn sie gegen dieses verstoßen, ist das strafbewehrt. Das tut niemand. Ich finde es eher richtig – ich bin froh, dass der Vorsitzende des Rechtsausschusses es schon getan hat –, dass man hier auch einmal den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, den Richterinnen und Richtern sowie dem sonstigen Personal bei uns in der Justiz einen Dank ausspricht. Sie machen wirklich einen tollen Job und sind für unseren Rechtsstaat von eminenter Bedeutung. (Beifall SPD, BSW und CDU) Zum dritten Punkt: Ja, wir haben das Weisungsrecht, und es ist wichtig, dass wir es haben. Ansonsten könnten unter anderem Abgeordnete Ihrer Fraktion mich im Rechtsausschuss nicht nach Ermittlungsverfahren – am besten nach abgeschlossenen; zu den anderen kann man nicht viel sagen – fragen. Das war in der ersten Sitzung des Rechtsausschusses schon der Fall; auch in der Vergangenheit ist es der Fall gewesen. Der Justizminister ist gerade gegenüber dem Parlament derjenige, der demokratisch legitimiert ist, für die Staatsanwaltschaft zu sprechen. Ich bin Ihr Ansprechpartner und muss mich für die Entscheidungen, die dort getroffen werden, rechtfertigen. Natürlich kann man das auch anders machen. In den USA werden Staatsanwälte vom Volk gewählt. Das kann man sich in diversen Fernsehserien anschauen. Auch dieses System ist demokratisch. Das kann man natürlich so machen. Aber dann ist meine Frage: Warum jetzt wechseln? Wir haben doch ein gutes System, das funktioniert. Ich sehe hier überhaupt kein Problem – Sie anscheinend auch nicht, wenn Sie sich auf fünf Jahre alte Entscheidungen des EuGHs beziehen. Vierter und letzter Punkt: Wir schaffen trotz allem noch einmal ein Mehr an Transparenz. Wir werden nämlich sicherstellen – ich werde es sicherstellen –, dass zukünftig Weisungen eines Justizministers bzw. einer Justizministerin immer schriftlich erfolgen – wenn sie denn erfolgen – und zudem auch zur Akte genommen werden. Spätestens dann wird sich jeder Justizminister sehr gut überlegen, ob er eine solche Weisung erteilt. Zusammenfassend stelle ich fest: Das Anliegen Ihres Antrags ist erledigt und damit obsolet. Er ist daher abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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