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Ulrike Liedtke

23.01.2025 Sitzungen 8/6

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde angekommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Vorschlag zur Benennung eines Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/374 in Verbindung damit: Vorschlag zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/379 und Vorschlag zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/389 und Wahl von drei Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/372 und Wahl von drei Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/376 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/371 (Neudruck) und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/377 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/385 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/368 und Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/365 und Wahl der drei Mitglieder und der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission Antrag mit Wahlvorschlag der CDU-Fraktion Drucksache 8/398 Bei der Wahl zum Richterwahlausschuss handelt es sich um den 2. Wahlgang. Es stehen zwei im 1. Wahlgang nicht gewählte Kandidaten der AfD-Fraktion zur Wahl. Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der vorliegenden Geschäftsordnung über die Anträge mit Wahlvorschlag zur stellvertretenden Mitgliedschaft im KGRE, zur Mitgliedschaft im Rundfunkrat und zur Mitgliedschaft bzw. stellvertretenden Mitgliedschaft in der G 10-Kommission geheim abzustimmen ist. Zum Antrag mit Wahlvorschlag zur Benennung eines Mitgliedes im KGRE ist eine offene Abstimmung vorgesehen, die ich hiermit eröffne. Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucksache 8/374, „Vorschlag zur Benennung eines Mitgliedes im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) für die 12. Mandatsperiode“, vor. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Enthaltungen! – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Es gab keine Enthaltungen. Herr Johannes Funke wurde zum Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas für die 12. Mandatsperiode benannt. Ich frage Herrn Johannes Funke: Nehmen Sie die Wahl an? (Johannes Funke [SPD]: Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an!) – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD) Meine Damen und Herren, für die geheimen Wahlen zur stellvertretenden Mitgliedschaft im KGRE, zur Mitgliedschaft im Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg und zur Mitgliedschaft bzw. stellvertretenden Mitgliedschaft in der G 10-Kommission ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 5 der vorläufigen Geschäftsordnung gilt für die Feststellung des Ergebnisses als anwesend, wer seine Stimme abgegeben hat. Das Präsidium und die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen im selben Wahlgang durchzuführen. Gibt es dazu von Ihnen Bemerkungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich gebe Ihnen Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl 2025 31 nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor; die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen grünen und einen orangen Stimmzettel für den 2. Wahlgang zur Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses. Sie erhalten einen gelben Stimmzettel mit den Namen der zwei Kandidaten für die Wahl zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im KGRE, einen weißen Stimmzettel mit den Namen der drei Kandidaten für die Wahl der drei Mitglieder des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg sowie einen blauen Stimmzettel mit den Namen der vier Kandidaten für die Wahl der drei Mitglieder sowie einen rosafarbenen Stimmzettel mit den Namen der vier Kandidaten für die Wahl der drei stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission. Sie können also insgesamt für den Rundfunkrat drei Stimmen und für die G 10-Kommission sechs Stimmen vergeben. Da somit für die Stellvertretung zum KGRE sowie zu den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die G 10-Kommission mehr Wahlvorschläge eingereicht wurden als Mitglieder gewählt werden dürfen, handelt es sich bei beiden Gremien um konkurrierende Wahlvorschläge. Die Stimmzettel wurden gemäß § 66 der Geschäftsordnung entsprechend vorbereitet. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist. So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, ich darf Sie fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. (Zuruf) – Es fehlt doch noch eine Stimmabgabe, gut. Damit haben alle ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte alle Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren entlasse ich in die Mittagspause. Wir werden eine gute Stunde zum Auszählen der Stimmen brauchen; es handelt sich immerhin um sechs verschiedene Stimmzettel. Wir streben eine Fortsetzung der Sitzung um 13.45 Uhr an; aber es wird erst weitergehen, wenn alle Stimmen ausgezählt sind. (Unterbrechung der Sitzung: 12.42 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.45 Uhr) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Ich möchte die Wahlergebnisse bekannt geben, und ich werde auch gleich nach der jeweiligen Annahme der Wahl fragen. An der Wahl zur Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes im KGRE haben sich 83 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Steffen Kubitzki haben 33 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Falk Peschel haben 48 Abgeordnete gestimmt. Damit hat Herr Abgeordneter Peschel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und wird zur Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, KGRE, für die 12. Mandatsperiode vorgeschlagen. (Allgemeiner Beifall) Herr Peschel, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Falk Peschel [BSW]: Ja!) – Sie nehmen die Wahl an. Herzlichen Glückwunsch! An der Wahl von Herrn Abgeordneten Erik Stohn zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3, Jastimmen: 49, Neinstimmen: 29, Stimmenenthaltungen: 3. Damit hat Herr Abgeordneter Stohn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt. (Allgemeiner Beifall) Herr Stohn, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Erik Stohn [SPD]: Sehr gerne!) – Herzlichen Glückwunsch! An der Wahl von Frau Abgeordneter Elske Hildebrandt zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3, Jastimmen: 49, Neinstimmen: 30, Stimmenenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Hildebrandt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt. (Allgemeiner Beifall) Frau Hildebrandt, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an? (Elske Hildebrandt [SPD]: Ja!) – Ja, Sie nehmen die Wahl an. Ganz herzlichen Glückwunsch! An der Wahl von Herrn Abgeordneten Dennis Hohloch zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2, Jastimmen: 33, Neinstimmen: 41, Stimmenenthaltungen: 8. Damit hat Herr Abgeordneter Hohloch nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt. An der Wahl von drei Mitgliedern der G 10-Kommission haben sich 83 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Für den Wahlvorschlag Frau Abgeordnete Tina Fischer haben 57 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter André von Ossowski haben 73 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Frau Barbara Richstein haben 58 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Frau Abgeordnete Lena Kotré haben 27 Abgeordnete gestimmt. (Einzelbeifall) Damit haben Frau Abgeordnete Fischer, Herr Abgeordneter von Ossowski und Frau Barbara Richstein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und sind zu Mitgliedern der G 10-Kommission gewählt. Ich frage Frau Fischer: Nehmen Sie die Wahl an? (Tina Fischer [SPD]: Ja! – Allgemeiner Beifall) – Herzlichen Glückwunsch! Ich frage Herrn Abgeordneten André von Ossowski: Nehmen Sie die Wahl an? (André von Ossowski [BSW]: Ich nehme die Wahl an! – Allgemeiner Beifall) Frau Barbara Richstein werden wir außerparlamentarisch befragen. – Herzlichen Glückwunsch den Gewählten! An der Wahl von drei stellvertretenden Mitgliedern der G 10- Kommission haben sich 84 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Für den Wahlvorschlag Frau Marlen Block haben 47 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Niels-Olaf Lüders haben 69 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Danny Eichelbaum haben 66 Abgeordnete gestimmt. Für den Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Wilko Möller haben 33 Abgeordnete gestimmt. Damit haben Frau Marlen Block sowie die Herren Abgeordneten Niels-Olaf Lüders und Danny Eichelbaum die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und sind zu stellvertretenden Mitgliedern der G 10-Kommission gewählt. Ich frage Herrn Abgeordneten Lüders: Nehmen Sie die Wahl an? (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Ja!) – Er nimmt die Wahl an. Herr Eichelbaum, nehmen Sie die Wahl an? (Danny Eichelbaum [CDU]: Ich nehme die Wahl an! – Allgemeiner Beifall) – Dann gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. – Ob Frau Block die Wahl annimmt, werden wir außerparlamentarisch erfragen. An der Wahl von Frau Abgeordneter Lena Kotré zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3, Jastimmen: 36, Neinstimmen: 33, Stimmenthaltungen: 6. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré im zweiten Wahlgang nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. An der Wahl von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 78 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2, Jastimmen: 36, Neinstimmen: 35, Stimmenthaltungen: 7. Damit hat Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow im zweiten Wahlgang nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Abschließend lasse ich offen über die Wahlvorschläge zur Wahl der Vorsitzenden und zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Komission abstimmen. Die Abstimmung betrifft den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 8/371, Neudruck, Wahl der Vorsitzenden der G 10-Komission. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen, und Frau Abgeordnete Tina Fischer ist zur Vorsitzenden gewählt. (Zuruf von der AfD: Bei Gegenstimmen!) – Bei Gegenstimmen; das habe ich gesagt: Bei Gegenstimmen angenommen. – Frau Fischer, darf ich Sie fragen, ob Sie annehmen? (Tina Fischer [SPD]: Ja!) – Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall) Wir kommen zur offenen Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/398, Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Komission. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen, und Frau Barbara Richstein wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Wir werden Frau Barbara Richstein außerparlamentarisch fragen, ob sie die Wahl annimmt. (Allgemeiner Beifall) Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Hohloch. Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da der Richterwahlausschuss weiterhin nicht konstituierungsfähig ist, weil sich die „demokratische“ Mehrheit hier dazu entschlossen hat, beantragen wir einen weiteren Wahlgang, bei der Wahl zum Mitglied des Rundfunkrates ebenfalls. Die Wahlvorschläge bleiben dieselben.

Alle Reden von Ulrike Liedtke Protokoll ↗