Nicole Walter-Mundt
Im Koalitionsvertrag von BSW und SPD wird erklärt: „Gegenüber dem Bund werden wir uns dafür einsetzen, dass […] Cottbus mit Fertigstellung des zweiten Gleises zwischen Lübbenau und Cottbus an das ICE-Netz angebunden wird." Diese Formulierung wirft Fragen auf, da die Bahnstrecke derzeit nur für eine maximale Geschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut wird. Das liegt unterhalb der üblichen Anforderungen für den Betrieb einer ICE-Verbindung. Darüber hinaus eröffnet der Ausbau nach Lübbenau Cottbus keinen Anschluss an ein ICE-Netz – etwa nach Berlin. Zudem hat die Deutsche Bahn bisher keinen Bedarf dafür festgestellt. Ich frage die Landesregierung: Wie kommen Sie zu der Einschätzung, dass Cottbus mit der Fertigstellung des zweiten Gleises an das ICE-Netz angebunden werden kann, obwohl die Strecke die technischen Anforderungen nicht erfüllt bzw. weder die Strecke die für ICE-Verkehre üblichen Geschwindigkeiten erlaubt, noch Lübbenau Cottbus die Anbindung an ein ICE-Netz eröffnet, noch ein entsprechender Bedarf von der Deutschen Bahn gesehen wird, Herr Minister?
