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Kathrin Schneider

23.01.2025 Sitzungen 8/6

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat eine muntere Aussprache. – Herr Hohloch, wir sind uns einig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformbedürftig ist. Aber ich glaube, dann hört es mit der Einigkeit schon wieder auf, weil der Begriff „Reformbedürftigkeit“ von Ihnen anders ausgelegt wird als von uns; das haben Sie heute wieder deutlich gemacht. Ich will für die Landesregierung sagen: Wir sind natürlich der Meinung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen – nicht nur in Brandenburg, sondern im gesamten Land –, auch wenn er reformbedürftig ist. Wir haben eine Reform des RBB auf den Weg gebracht; auch das ist schon erwähnt worden. Die Kritikpunkte, die Sie hier erwähnt haben, sind durch den neuen Staatsvertrag abgestellt worden; er muss jetzt umgesetzt werden. Was die Bundesebene angeht, so haben alle 16 Bundesländer Reformen auf den Weg gebracht. Änderungen des Staatsvertrags waren Gegenstand der Beratung in der jüngsten Hauptausschusssitzung. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt über Rundfunkbeiträge – ja. Die Rundfunkanstalten sind übrigens nicht völlig außen vor, denn die zuständige Landesrundfunkanstalt setzt die Höhe der rückständigen Rundfunkbeiträge fest. Der Vollzug, das heißt die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, erfolgt durch die Kommunen. In den meisten Ländern ist das so. In den hier schon erwähnten ist es anders; dort vollstrecken die Rundfunkanstalten selbst. Die Vollziehung dieses Verwaltungsakts ist in den Ländern halt unterschiedlich geregelt. Wir haben uns die verschiedenen Modelle angeschaut. Mit dem RBB sind wir bereits im Austausch darüber, ob eine Änderung der bestehenden Regelung auch für Brandenburg sinnvoll sein könnte. Der RBB selbst hatte vorgeschlagen, in diesen Austausch einzutreten. Ich glaube aber, dass die Intention des RBB eine andere ist als Ihre, Herr Hohloch. Wir denken, wir sollten darüber zunächst einmal mit den Kommunen sprechen. Sie sprechen in diesem Zusammenhang von „Bürokratieabbau“; laut Ihrer Darstellung ist die Vollstreckung offener Beitragsforderungen ein Riesenaufwand für die Kommunen. Uns haben die kommunalen Spitzenverbände auf dieses Thema noch nie angesprochen. Ich habe noch nie von einer Kommune gehört, dass sie damit Schwierigkeiten hätte. Schwierigkeiten haben die Kommunen eher mit den vielen anderen Dingen, die auf der kommunalen Ebene eine Rolle spielen. Insofern empfehle ich, diesen Antrag abzulehnen. Man sollte mit allen, die potenziell betroffen sind, reden, bevor man solche Entscheidungen trifft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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