Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien genauso wie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Eger, Herr Abgeordneter Emde, Frau Ministerin Siegesmund und Frau Ministerin Taubert, obwohl ich sie sehe, entschuldigt. Dann offensichtlich zeitweise, ja, Frau Taubert? Gut. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 8, 16, 18, 28, 29 und 31 auf jeden Fall aufzurufen. Ich gehe davon aus, dass sich kein Widerspruch erhebt, diese Tagesordnungspunkte in der genannten Reihenfolge aufzurufen, um die Abarbeitung zu gewährleisten. Nach der Mittagspause wird vereinbarungsgemäß die Wahl zu Tagesordnungspunkt 77 erneut aufgerufen, während der Auszählung der Stimmen die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 78 fortgesetzt und nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu Tagesordnungspunkt 77 der Tagesordnungspunkt 73 aufgerufen. Die in der Plenarsitzung am Mittwoch neu aufgesetzte Wahl zu Tagesordnungspunkt 77 a wurde gestern zurückgenommen. Sollte nach dieser Abarbeitung der Tagesordnung noch Beratungszeit verbleiben, käme vorbehaltlich anderslautender Festlegungen als Nächstes der Tagesordnungspunkt 4 zum Aufruf. Wird dieser Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, auch mit Blick auf die Tagesordnung und den gegenwärtigen Stand der Abarbeitung würden wir um die Ergänzung zweier Tagesordnungspunkte bitten. Das ist als Erstes der Tagesordnungspunkt 5, Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags. Das gilt ab 01.07. – bekanntermaßen seit gestern – und der Thüringer Landtag hat noch keine Zustimmung gegeben. Demzufolge bitten wir um Aufnahme in die Tagesordnung heute zur Abarbeitung. Auch bei Tagesordnungspunkt 10, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes, wäre die Notwendigkeit, zur Verabschiedung eines möglichen Thüringer Schiedsstellengesetzes die jetzige erste Beratung durchzuführen. Beide Punkte bitte am Ende der Einordnung.
Vielen Dank. Dann lasse ich darüber schon mal abstimmen. Es gibt also den Antrag, Tagesordnungspunkt 5 in jedem Fall zum Ende des heutigen Tages aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist das beschlossen. Dann gibt es den gleichen Antrag für Tagesordnungspunkt 10. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann ist das so beschlossen. Dann frage ich nach weiteren Bemerkungen. Bitte, Herr Abgeordneter Bühl.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will zum Ersten informieren, dass die entsprechenden Abgeordneten, die den Antrag zu Tagesordnungspunkt 73, dem Untersuchungsausschuss, unterschrieben haben, diesen zurückgezogen haben. Im gleichen Zuge sind zwei neue Anträge bei der Präsidentin in folgender Reihenfolge eingegangen, nämlich „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandgesellschaft in Thüringen“, Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, und als Zweites: Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“. Ich will ganz klar sagen: Wir wollen uns hier nicht vorführen lassen von Leuten, die
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ihr
lasst euch von der AfD vorführen!) mit der Tagesordnung bzw. Geschäftsordnung tricksen. Deshalb würde ich beantragen, dass wir die Punkte heute auch noch in der genannten Reihenfolge abarbeiten, nämlich zum einen zuerst den Antrag zur Treuhand und danach den Antrag zur politischen Gewaltkriminalität.
Ich nehme das entsprechend auf, zunächst die Bemerkung, dass TOP 73 zurückgezogen ist, das ist bei der Präsidentin auch eingegangen. Dann gibt es den Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses „Treuhand“ und als Zweites die Einsetzung des Untersuchungsschusses „politische Gewalt“ – ich kürze das mal ab. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag dazu. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Ich unterstelle, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage sowieso gestellt hätten, ob der Verkürzung der Frist zugestimmt wird. Wir würden der Verkürzung der Frist nicht zustimmen. Der Grund liegt darin begründet, dass uns der Gegenstand der beiden Untersuchungsausschüsse überhaupt nicht bekannt ist. Erst nach Wissen über den Inhalt können wir eine entsprechende Votierung vornehmen.
Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich hätte bei der Abarbeitung jetzt ohnehin nach der ersten Einsetzung des Untersuchungsausschusses die Fraktion der CDU nach der Begründung der Dringlichkeit gefragt. Möchten Sie das tun? Dann bitte, Herr Bühl.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der ganzen Aufregung hier muss man sich fragen, was gestern passiert ist und was heute hier den Antrag auf Dringlichkeit notwendig macht. Die AfD hat gestern erneut in die unlautere Trickkiste des Parlaments gegriffen, um das Parlament an der Nase herumzuführen.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Euch,
nicht das Parlament!) Die gegebene Reihenfolge der Untersuchungsausschüsse, die vorgegeben ist, wurde durch den kurzfristigen Rückzug des Antrags zum Untersuchungsausschuss „Treuhand“ ausgehebelt. Das Angebot eines Tausches des Zugriffsrechts, was ja auch vonseiten der AfD gemacht wurde, wurde vonseiten der Landtagsverwaltung aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten als verfassungsrechtlich nicht für möglich erachtet, weil es die Systematik des Tausches mit einem Einzelfall jetzt für die komplette Zukunft ändern würde.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie stottern,
weil Sie lügen!) Damit hätte die AfD den Zugriff auf den Vorsitz des Untersuchungsausschusses zu politischer Gewaltkriminalität bekommen. Es kann nicht im Interesse des Hohen Hauses sein, einer Fraktion, die im Blick des Verfassungsschutzes steht, aufgrund von Tricksereien mit der Geschäftsordnung den neutralen Vorsitz eines Ausschusses in die Hände zu legen, der gerade extremistische Strukturen in diesem Land beleuchten soll. Das kann nicht der Anspruch sein.
(Beifall CDU)
Dabei ist das Aufklärungsinteresse hoch. Eine Vielzahl an Fällen von rechtsextremistisch, aber auch linksextremistisch motivierten Taten und eine Vielzahl von Opfern machen es notwendig, dass wir hier mit einer Betrachtung dieser Taten beginnen müssen.
(Unruhe DIE LINKE)
Darauf haben sich die Fraktionen auch im Vorfeld dieser Sitzung eingestellt und deshalb sollten die demokratischen Kräfte des Landtags, die sich nicht von der AfD vorführen und austricksen lassen wollen, heute diesem Antrag zur Platzierung auf der Tagesordnung
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
als Abweichung von der Geschäftsordnung zustimmen. Gemeinsam können wir heute ein Zeichen setzen, damit solche Tricksereien eben hier nicht zugelassen werden, sondern dass wir es möglich machen, diese Themen, die wir heute auch auf der Tagesordnung hatten, in der entsprechenden Reihenfolge zu behandeln. Nebenbei haben wir als CDU-Fraktion einen Antrag zu einem Untersuchungsausschuss „Treuhand“ vorbereitet, der anders als bei der AfD verfassungsrechtlich keine Probleme bereitet und damit heute auch hier abgehandelt werden kann. Deshalb wünsche ich mir, dass wir heute diese Punkte hier auf der Tagesordnung platzieren, und hoffe auf Zustimmung im Hohen Haus. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Frau Präsidentin, ich spreche gegen die Dringlichkeit. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gegen die Dringlichkeit dieses Antrags wurde ja schon vom Kollegen Blechschmidt ausgeführt, dass es für Fraktionen hier im Hause relativ schwierig ist, der Dringlichkeit von Anträgen auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zuzustimmen, wenn diese Anträge noch gar nicht vorliegen. Das ist der erste Punkt und das ist die rein formale Betrachtung.
(Beifall AfD)
Es kann beim besten Willen nicht erwartet werden, dass der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zugestimmt wird. Das sind Institutionen, die ernst zu nehmen sind. Das sind Gremien, die
(Heiterkeit CDU)
– das sehen Sie/sieht die CDU-Fraktion wohl anders? – nicht dem Wahlkampf dienen, wie es die CDU-Fraktion offensichtlich bei der Einsetzung ihres Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“
(Beifall AfD)
beabsichtigt hat, sondern das sind Gremien, die eine ernsthafte Aufgabe haben: die Aufklärung. Sie erwarten von uns jetzt, dass wir der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmen, ohne dass wir die Anträge kennen – das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt, da bin ich über die Ausführungen des Kollegen Bühl doch einigermaßen verwundert. Ich bin deswegen einigermaßen darüber verwundert, weil Herr Bühl – und das werden Sie nicht gern hören, aber das werde ich jetzt sagen, weil mir das überhaupt nicht gefällt, dass Sie hier nach vorn kommen und die Unwahrheit erzählen, wider besseres Wissen behaupten, dass es Ihre Fraktion sei, die anders als meine Fraktion jetzt in der Lage gewesen sei, ohne verfassungsrechtliche Bedenken aus Ihrer Sicht einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand“ zu erarbeiten und einzubringen. Herr Bühl, Sie waren es, der mich am Mittwoch noch anrief und sagte: Herr Braga, ist Ihnen bekannt, dass die Verwaltung Bedenken hinsichtlich Ihres Antrags hat? Und ich sagte: Ja, ist mir bekannt. Dann teilten Sie mir mit: Herr Braga, ich wollte Ihnen mitteilen, dass wir diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilen und dass wir der Einsetzung Ihres Untersuchungsausschusses sehr offen gegenüberstehen. Das haben Sie mir mitgeteilt, Herr Bühl, das wissen Sie auch. Das haben Sie getan. Sie wissen auch genau,
(Unruhe CDU)
Herr Bühl, dass ich Sie in dem Moment, als meine Fraktion es für notwendig erachtet hat, diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zurückzuziehen, darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ich die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt habe
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben
doch zurückgezogen!) und dass sofort das Angebot unterbreitet wurde, einen Tausch in der Reihenfolge des Vorschlags des Vorsitzenden vorzunehmen.
(Unruhe CDU)
Es scheiterte eben nicht an der Verwaltung.
(Unruhe CDU)
Sie haben behauptet, die Verwaltung des Landtags hätte behauptet, ein Tausch sei nicht möglich, das sei rechtlich nicht zulässig, und Sie wissen, es war nicht so.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU)
Es war nicht so, Herr Bühl. Meine Fraktion hat deutlich gemacht, dass sie Ihrem Ansinnen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politisch motivierten Gewaltkriminalität in diesem Land zustimmt, dieses unterstützt. Das tun wir auch nach wie vor. Die Aufgabe des Vorsitzes wollen Sie hier als Wahlkampfmanöver benutzen, wollen Sie nutzen, um einem bestimmten Mitglied Ihrer Fraktion offensichtlich eine öffentlichkeitswirksame Rolle zu geben.
(Unruhe CDU)
Ja, Frau Präsidentin, ich komme dazu. Das ist der einzige Zweck. Jetzt sind Sie es, die hier einen Trick in der Geschäftsordnung nutzen wollen,
(Unruhe CDU)
und beim besten Willen nicht meine Fraktion. Ich bin offen, transparent mit der
(Heiterkeit CDU)
Entscheidung meiner Fraktion umgegangen.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie versuchen
hier, Unwahrheiten zu verbreiten!) Wir haben Ihnen einen Tausch angeboten. Es scheiterte nicht an uns, das wissen Sie. Sie verbreiteten hier die Unwahrheit. Danke schön.
(Beifall AfD)
Eine Sitzungsunterbrechung für 15 Minuten, bitte. Das heißt also, um 9.41 Uhr treffen wir uns wieder hier. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen in unserer Beratung fort. Ich rufe auf wie vor der Unterbrechung die Abstimmung zur Einordnung in die Tagesordnung des Antrags der CDU-Fraktion zur Einsetzung Untersuchungsausschuss „Treuhand“. Wer der Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung … Frau Rothe-Beinlich, bitte.
Frau Präsidentin, ich hätte eine Bitte: Niemand von uns kennt den Text über den Antrag, der jetzt beschlossen werden soll. Könnten Sie ihn bitte einmal verlesen? Dann wissen wir wenigstens, worum es geht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Also sorry, so
geht das doch nicht!)
Ich schlage Ihnen vor – jetzt von meiner Seite –: Ich unterbreche die Sitzung, wir drucken das aus und jeder bekommt das an seinen Platz.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Herr Braga.
Danke, Frau Präsidentin. Ich bitte in diesem Zuge die Verwaltung, zu prüfen, inwiefern hier möglicherweise gegen § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung verstoßen wird, indem eine gleichlautende Initiative eingebracht wird. Ich bitte die Verwaltung, das zu prüfen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine halbe Stunde. Um 10.15 Uhr setzen wir die Beratung fort. Die Unterlagen zu beiden Ausschüssen werden jetzt verteilt. Ich gebe noch einmal 15 Minuten Lesezeit dazu.
(Heiterkeit im Hause)
Wir setzen unsere Plenarsitzung fort. Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns in der Abstimmung zur Tagesordnung. Hatten Sie alle die Möglichkeit, die Drucksache 7/3665 zu lesen? Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann setze ich die Abstimmung fort. Wer dem Antrag zur Einsetzung … Herr Abgeordneter Braga, bitte.
Herzlichen Dank. Frau Präsidentin, nach dem Dafürhalten meiner Fraktion liegt im Fall der Drucksache 7/3666 ein Verstoß gegen § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. Ich bitte um die Einberufung des Justizausschusses zur Prüfung.
Wir stimmen zunächst über die Drucksache 7/3665 ab und ich rufe die zweite ohnehin noch auf mit Dringlichkeit usw. Das haben wir ja noch nicht gemacht. Dann rufe ich zur Abstimmung über die Aufnahme des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in Drucksache 7/3665 in die Tagesordnung auf. Wer seine Zustimmung zur Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU. Wer ist gegen die Aufnahme in die Tagesordnung? Das sind die Stimmen aus der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der rot-rot-grünen Fraktion, also Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linke, und FDP. Damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung abgelehnt, es sei denn, es ergibt sich Widerspruch zur Zählung der Stimmen. Dann stelle ich fest, dass der Antrag hier abgelehnt ist. Damit rufe ich zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/3666 auf, Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 UAG usw. Möchte die antragstellende Fraktion, die CDU, zur Dringlichkeit dieses Antrags sprechen? Herr Parlamentarischer Geschäftsführer? Das ist nicht der Fall. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das ist auch nicht der Fall?
(Zwischenruf aus dem Hause)
Formal gegen die Dringlichkeit. Dann nehme ich das als Widerspruch, geltend für die Abstimmung hier zur Aufnahme in die Tagesordnung. Herr Bühl, bitte schön.
Damit ist der Antrag auf Aufnahme der Drucksache 7/3666 in die Tagesordnung von der CDU-Fraktion zurückgezogen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Missbrauch
des Parlaments wird hier gemacht!) Wir befinden uns in der Beratung zur Bestätigung der Tagesordnung für den heutigen Tag. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer mit der geänderten Tagesordnung, den Aufnahmen in die Tagesordnung, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Die Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit können wir mit der Tagesordnung beginnen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3068 korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/3606 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3658 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Sie haben das Wort. Ich bitte das Plenum jetzt auch wieder um die entsprechende Aufmerksamkeit. Bitte, Frau Marx.
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss über das Thüringer Gesetz zur weiteren Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise – Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz –. Der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes über die Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise – Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz – wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 42. Sitzung am 21. April 2021 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 23. April 2021, seiner 19. Sitzung am 27. Mai 2021 und seiner 20. Sitzung am 24. Juni 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs stellen die Absenkung der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsunterschriften für die Aufstellung von Landeslisten und Wahlkreisvorschlägen für die nicht im Landtag vertretenen Parteien und die Neueinteilung der Wahlkreise im Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt dar. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften wurde mit dem Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahr 2021 vom 23. März 2021 auf 125 für Wahlkreisvorschläge und 500 für Landeslisten und damit auf die Hälfte der nach dem Thüringer Landeswahlgesetz erforderlichen Anzahl festgesetzt. Die den Gesetzentwurf einbringenden Fraktionen hielten es für angezeigt, die Anzahl der Unterstützungsunterschriften auf 50 für Wahlkreisvorschläge und 200 für Landeslisten abzusenken, um den doppelt erschwerten Umständen bei der Unterschriftensammlung Rechnung zu tragen, die sich aus der pandemiebedingt erschwerten Kontaktaufnahme und aus den verkürzten Sammlungsfristen bei einer potenziellen vorzeitigen Neuwahl ergeben. Der Anzuhörende Dr. Fabian Michel, WWU Münster, und der Thüringer Landeswahlleiter befürworteten eine solche nochmalige Reduktion der notwendigen Unterstützungsunterschriften. Im Rahmen der politischen Abwägung und Kompromissfindung sind die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem Ergebnis gekommen, dass diesen Umständen durch eine Festsetzung der notwendigen Unterstützungsunterschriften auf 300 für Landeslisten und 75 für Wahlkreisvorschläge hinreichend Rechnung getragen wird. Diese Regelung finden Sie nun in der Beschlussempfehlung wieder. Weiterhin beinhaltete der Gesetzentwurf eine Neueinteilung der Wahlkreise 26 Erfurt III und 24 Erfurt II, wobei der Stimmbezirk Johannesvorstadt dem Wahlkreis 24 zugeordnet werden sollte. Diese Neueinteilung der Wahlkreise ist notwendig geworden, weil die durchschnittliche Bevölkerungszahl im Wahlkreis 26 zum 30. Juni 2020 um mehr als 25 Prozent, nämlich plus 27,44 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Landtagswahlkreise abwich. Nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist eine Neueinteilung der Wahlkreise zwingend vorzunehmen, wenn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht. Hier geht es quasi um das Problem der sonst fehlenden Gleichgewichtigkeit von Stimmen. Die Fraktion der CDU brachte einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ein, der ebenfalls Gegenstand des schriftlichen Anhörungsverfahrens war. Im Rahmen der Anhörung machten die Parteien Die Linke und SPD deutlich, dass sie die von der CDU-Fraktion beabsichtigte Änderung für einen zu großen Eingriff hielten. Das war die sogenannte Ring-Lösung rund um Erfurt. Im Ergebnis der Ausschussberatung sieht die Beschlussempfehlung nunmehr vor, die Stimmbezirke Ermstedt und Gottstedt dem Wahlkreis 24 und den Stimmbezirk Frienstedt dem Wahlkreis 25 zuzuordnen. Jetzt sozusagen außerhalb der Berichterstattung: Mit Schreiben vom 25. Juni 2021 hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dem Ausschuss jetzt jedoch neu mitgeteilt, dass dieser in der Beschlussempfehlung enthaltene Zuschnitt des Wahlkreises 25 aufgrund der aktuelleren Bevölkerungsberechnung vom 31. Dezember 2020 nunmehr mit 25,22 Prozent vom Bevölkerungsdurchschnitt der Wahlkreise abweicht und somit eine weitere Änderung der Beschlussempfehlung angezeigt wird. Dazu liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das Thüringer Wahldebakel begann bereits im November 2019, als seitens der Presse Neuwahlen gefordert wurden, nach dem Prinzip: Es wird so lange gewählt, bis das Ergebnis stimmt. Nunmehr dreht sich der Wind, die Thüringer sind es leid, ständig zur Wahlurne zu rennen. Hinzu kam die allseits bekannte politisch verursachte CoronaKrise mit ihren persönlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen, die sowohl das öffentliche als auch das private Leben der Bürger lähmte.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Können Sie mal zum Thema reden!) Genau in diesen Zeiten und nach der Wahl des Kurzzeitministerpräsidenten Kemmerich, der nicht den Mut hatte, das Land nach vorne zu regieren, reifte der Entschluss, eine Neuwahl auch juristisch unangreifbar vorzubereiten.
(Beifall AfD)
Der Wissenschaftliche Dienst hat hierzu ein entsprechendes Gutachten vorgelegt, das sich mit der rechtssicher durchführbaren Neuwahl beschäftigte. Im Anschluss daran wurde das Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahr 2021 für den Thüringer Landtag sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 23.03.2021 am 31.03.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Bereits unmittelbar danach ergab sich infolge aktueller Rechtsprechung ein Änderungsbedarf. Am 14.04.2021 reichten die regierungstragenden Fraktionen mit dem Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise entsprechende Änderungsanträge ein. Das zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sensibel das Thema zu handhaben ist. Gerade im Hinblick auf die aktuellen Entscheidungen der Verfassungsgerichte kristallisiert sich ein Anfechtungsschwerpunkt dieses Gesetzes heraus. Ich möchte gar nicht auf die Themenbereiche Erfrischungsgeld, Neueinteilung der Wahlkreise und Paritätsfragen eingehen, denn es geht darum – und das ist die streitentscheidende Frage: Wie viele Unterstützungsunterschriften müssen nun nicht im Parlament vertretene Parteien für deren Wahlbewerber und deren Landeslisten vorlegen? Die Wahlkreisvorschläge von im Parlament nicht vertretenen Parteien – wir haben es von Frau Marx gehört – müssen nach alter Gesetzeslage von 250 wahlberechtigten Unterstützern unterschrieben sein und die Landeslisten nach § 29 Abs. 1 Thüringer Landeswahlgesetz von 1.000 Wahlberechtigten. Im Neuwahlgesetz, § 2, wurden die Quoren zunächst halbiert. Und jetzt begann das Schauspiel. Während Rot-Rot-Grün unter Verweis auf die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs die Herabsetzung auf 20 Prozent der ursprünglichen Quoren als rechtssicher und unanfechtbar ansah, wollte sich die CDU dieser Herabsetzung nicht beugen. Schlussendlich einigte man sich wieder im Hinterzimmer, letzte Woche am Donnerstag, dem 24.06.2021, bei Gesprächen parallel zum tagenden Innen- und Kommunalausschuss,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
kein Hinterzimmer!) auf eine möglicherweise noch zulässige Obergrenze von 30 Prozent der ursprünglich beizubringenden Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern: 75 Unterschriften für den Wahlkreisbewerber und 300 Unterschriften für die Landesliste. Diese Hinterzimmerpolitik von Rot-Rot-Grün zusammen mit der CDU ist weder verfassungskonform noch in sonstiger Form demokratisch, denn sie entspricht nicht dem Willen des Thüringer Wählers, welcher neben den Parteien aus den vorbezeichneten Fraktionen auch die AfD und die FDP gewählt hat.
(Beifall AfD)
Letztere Fraktionen werden bewusst und gewollt am demokratischen Willensbildungsprozess nicht beteiligt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ihr sitzt
im Ausschuss und schweigt die ganze Zeit!) In der Thüringer Landespolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es darum nicht um die Durchsetzung sachgerechter Entscheidungen, sondern um die Durchsetzung fragwürdiger Mehrheitsentscheidungen, in diesem Falle zulasten von nicht parlamentarisch vertretenen Parteien. Die vorstehenden Fraktionen der Nationalen Front und ihrer Blockflöte CDU liefern daher das Anfechtungspotenzial für die kleinen Parteien und tragen zur erneuten Unsicherheit der Rechtmäßigkeit der Landtagswahlen bei.
(Beifall AfD)
Auch im Hinblick auf die zu erwartenden Ergebnisse und die pandemiebedingten Mehrkosten einer solchen Wahl wird eine Befriedung der Wähler wohl kaum erzielt werden können. Damit beteiligen sich die, die Neuwahl forderten, an einer bewusst und gewollten Steuerverschwendung zulasten der Thüringer Bürger.
(Beifall AfD)
Außer Spesen nichts gewesen! Das Neuwahlschauspiel nimmt langsam groteske Züge an. Es bleibt zu befürchten, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich der Landtag am Schluss wieder mit sich selbst und nicht mit den Problemen der Bürger auseinandersetzt.
(Beifall AfD)
Schade um die wertvolle Zeit, die fehlt, um wichtige andere Projekte hier im Landtag zu beschließen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sesselmann, Sie haben doch eben meiner Berichterstattung auch lauschen können und gehört, wie oft wir uns im Innenausschuss mit dieser Problematik befasst haben. Und es gab schon den Zwischenruf des Kollegen Bilay: Wo waren Ihre Anträge, wo waren Ihre Vorschläge? Immer wieder hier in Ihren Reden, wahrscheinlich für das AfD-TV, tun Sie so, als würde keiner irgendwas von Ihnen aufnehmen oder diskutieren wollen. Aber wenn nichts kommt, wenn Sie stumm sind, wenn Sie still sind, was soll dann sozusagen beschlossen werden?
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie wissen
vielleicht nicht, wie die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss sind!) Was wir bei der ersten Gesetzesänderung zunächst einmal gemacht haben, war schlicht, eine Regelungslücke zu schließen, die im Thüringer Wahlrecht vorhanden war. Wir haben das Recht zur vorzeitigen Landtagsauflösung, das ist eine Verfassungsbestimmung, die steht seit 1994 in der Thüringer Landesverfassung. Aber es gab keine Vorschriften dazu, wie es bei den dann verkürzten Fristen mit Unterstützerunterschriften zu handhaben ist. Dass man in einer wesentlich kürzeren Zeit natürlich nicht die gleiche Anzahl von Unterschriften verlangen kann, lag auf der Hand. Diese Regelungslücke wurde geschlossen. Dann hatten wir die zweite Frage: Wie sieht es jetzt aus mit der Pandemie, mit dem Problem, dass man möglicherweise schwieriger an die Bürgerinnen und Bürger herankommt bzw. die Bürgerinnen und Bürger sich vielleicht auch scheuen, zu einer Unterschriftensammlung zu gehen, sich in Bewegung zu setzen und diese Unterschriften abzugeben? Deswegen haben wir jetzt in einem zweiten Änderungsantrag vorgesehen, dieses Quorum weiter abzusenken. Was wir unabhängig von Neuwahlen, vorzeitigen Neuwahlen oder fristgemäßen Neuwahlen oder was auch immer, machen müssen, ist schlicht, dass wir Wahlkreise neu schneiden müssen, wenn sich eine Bevölkerungsabweichung von über 25 Prozent nach oben oder unten ergibt. Ich erkläre es gern noch mal für die Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich nicht so genau mit dem Wahlrecht befassen. Es geht darum: Bei einem Wahlkreis, wo extrem wenig Leute wohnen, wo also die Abweichung größer wäre als 25 Prozent vom Durchschnitt, würde praktisch, wenn ein solch kleiner Wahlkreis – klein, was die Einwohnerzahl anbelangt – einen direkt gewählten Abgeordneten, eine direkt gewählte Abgeordnete entsenden könnte, das Gewicht der Stimmen in diesem Wahlkreis unzulässig erhöht. Genauso gut oder genauso schlecht wäre es andersrum: Wenn in einem Wahlkreis plötzlich verhältnismäßig sehr viel mehr Menschen wohnen als in einem anderen Wahlkreis, dann hätten die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger dort weniger Gewicht. Wir ändern hier sozusagen den Wahlkreiszuschnitt, nicht einfach nach Gutdünken, sondern nach vernünftig erhobenen Bevölkerungszahlen. Da wir das Problem hatten, dass in dem Gesetzgebungsprozess zum Neuzuschnitt der Wahlkreise noch mal eine neue Zahl der Wahlberechtigten eingegangen ist, müssen wir jetzt mit diesem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, noch mal in die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses einschneiden. Die neue Einteilung sehen Sie jetzt. Letztendlich wird jetzt nur noch ein Ort mit gut 1.000 Einwohnern in einen anderen Wahlkreis herübergezogen. Damit ist diese Zahl wieder gerecht hergestellt. Und damit schaffen wir die förmlichen Voraussetzungen, und das muss hier nicht Anlass für irgendwelche politischen Debatten oder irgendwelche Behauptungen und Verschwörungen sein. Und, wie gesagt, wenn Sie eigene wunderbare Ideen konstruktiver Art zu haben meinen, dann lassen Sie es uns doch das nächste Mal wissen und beschimpfen Sie uns nicht einfach nur unqualifiziert in der Plenardebatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir einen Hinweis: Wir haben Ihnen deshalb Gläser auf Ihre Tische gestellt, damit Sie Flaschen und Thermoskannen bitte nicht oben auf den Plenartischen zu stehen haben. Deshalb stehen die Gläser da. Vielen Dank. Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Walk, bitte schön.
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will zunächst einmal unsere Besucher auf der Besuchertribüne begrüßen. Dabei handelt es sich um Mitglieder der Jungen Gruppe der Gewerkschaft der Polizei, nicht nur aus Thüringen, sondern auch aus Rheinland-Pfalz.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich finde, es passt sehr gut, weil sie ein spannendes Projekt haben, was ich mal zusammenfasse mit zwei Schlagworten: Demokratie und Respekt. Das sind auch die Punkte, die wir uns hier im Hohen Hause auch immer vornehmen. Ich glaube, die Gelegenheit ist passend, dass ich Ihnen zum einen alles Gute wünsche für Ihr spannendes Projekt, aber zum anderen auch danke stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen. Ich finde, Sie machen in einer wirklich schwierigen Zeit einen tollen Job. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall CDU)
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt vor allem zwei Zielrichtungen: zum einen das Absenken von Unterschriftenquoren zur Landtagswahl 2021, aktuell dazu Vorlage 7/2354, und in einem zweiten Punkt die Wahlkreisneueinteilung im Wahlkreis Erfurt, siehe Drucksache 7/3658. Am 14. April 2021, Kollegin Marx hat es bei der Einführung gesagt, haben die rot-rot-grünen Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingereicht, um für den Fall einer gleichzeitigen Durchführung der Bundestagswahl und einer möglichen Landtagswahl am 26. September dieses Jahres weitere Vorkehrungen zu treffen. Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf in dem ersten Punkt um eine erneute Absenkung der Unterschriftenquoren für die Einreichung von Wahlkreisvorschlägen und Landeslisten zu einer möglichen Landtagswahl in diesem Jahr. Die rot-rot-grünen Fraktionen hatten vorgesehen, diese auf 50 für Wahlkreisvorschläge und auf 200 für die Landeslisten zu senken. Ich habe für meine Fraktion bereits in der ersten Beratung und auch in früheren Debatten immer wieder darauf hingewiesen und deutlich gemacht, dass es für meine Fraktion natürlich wichtig und zwingend ist, die verfassungsrechtlichen Hürden einzuhalten. Aber, das sage ich auch in aller Deutlichkeit, wir haben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Wahlkreis- und Landeslistenvorschläge auch in Zeiten wie diesen, auch in der pandemiebedingten Erleichterung zur Aufstellung von Wahlvorschlägen nicht dazu führen darf, dass sozusagen die demokratische Legitimation der eingereichten Wahlvorschläge an Bedeutung verliert. Deswegen gilt es, einen Kompromiss zu finden. Ich finde – vorab schon einmal –, dass uns das gelungen ist. Wir sagen, vielmehr muss doch Maßstab sein, Wahlvorschläge dann zuzulassen, bei denen auch ohne Sonderregelung eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung vorgelegen hätte. Das hat auch die Anhörung hier im Ausschuss gezeigt. In der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschuss vom letzten Donnerstag haben wir dafür gesorgt, dass nun mit den vorgeschlagenen 75 Unterschriften für die Wahlkreisvorschläge und die 300 Unterschriften für Landeslisten beide der von mir eben genannten Aspekte aus unserer Sicht ausreichend berücksichtigt werden. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal an die Reduzierung von erforderlichen Unterschriften zur Bundestagswahl erinnern. Der Bundestag hat entschieden, am 9. Juni 2021 ist ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht worden. Da haben wir folgende Zahlen. Für die Bundestagswahl in diesem Jahr gelten folgende Quoren: Für die Landeslisten 442 Unterschriften und für die Kreiswahlvorschläge mindestens 50 Unterschriften. Damit komme ich zu dem zweiten Punkt und damit zu den Zuschnitten im hiesigen Wahlkreis Erfurt. In diesem Punkt geht es um die notwendige Anpassung aufgrund von Bevölkerungsentwicklung in dem Erfurter Wahlkreis. Ich verweise noch einmal auf Kollegin Marx, dazu gibt es eine Beschlussempfehlung aus dem zuständigen Ausschuss vom 24. Juni dieses Jahres. Aufgrund der neuen Bevölkerungszahlen mit Stand vom 31.12.2020 waren weitere marginale Änderungen in den Erfurter Wahlkreisen 24 bis 26 notwendig, welche wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag auch hinreichend berücksichtigt haben. Durch die beabsichtigte Änderung wird nun verhindert, dass die Bevölkerungszahl im Wahlkreis 25 Erfurt II um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Landtagswahlkreise abweicht. Damit kommen wir als Gesetzgeber der Pflicht nach, die wir haben, die zwingend erforderliche Wahlkreisneueinteilung Wahlkreis Erfurt II im Vorfeld der möglichen Landtagswahl neu vorzunehmen und das Ganze, wenn man so will, vernünftig und auch minimalinvasiv. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Aus den von mir genannten Gründen werden wir der Beschlussempfehlung aus dem Innen- und Kommunalausschuss und dem dazugehörigen Änderungsantrag heute zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich erst mal den Blick nach oben richten. Es ist ein richtig schöner Anblick, mal wieder Besucher hier im Hohen Haus sehen zu können, und als Innenpolitiker freut man sich natürlich auch über diese fachliche Ausrichtung. Herzlich willkommen!
(Beifall FDP)
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen einerseits wahlrechtliche Vorschriften angepasst werden, hier unter anderem die noch immer umstrittenen Unterschriftenquoren. Dazu hatte ich schon in der ersten Lesung ausgeführt, dass wir das für bedenklich halten. Nicht nur, dass in einer Pandemie mit Kontaktbeschränkungen das Sammeln von Unterschriften wesentlich erschwert sein dürfte, auch der im Falle einer Neuwahl verkürzte Zeitraum, der für das Sammeln zur Verfügung steht, erschwert das zusätzlich. Wir haben mittlerweile aber auch gelernt, dass Rot-Rot-Grün und CDU weder Anmerkungen der Opposition noch Ergebnisse der Anhörungen wirklich zu interessieren scheinen, zumindest dann nicht, wenn sie die eigenen Ziele nicht befürworten. Sei es drum. Auch wurde die Einteilung der Wahlkreise in dem vorliegenden Entwurf thematisiert, denn sobald die Einwohnerzahl eines Wahlkreises um mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweicht, müssen Verschiebungen stattfinden. So ist das in Erfurt nun der Fall. Die Änderungen wurden auch vorgeschlagen, erst von Rot-Rot-Grün, dann hat die CDU einen Gegenentwurf eingebracht, der die Einwohner so den anderen Wahlkreisen zuzuteilen scheint, dass sie selbst wieder bessere Chancen bei der Wahl hat. Dann ist erst einmal gar nichts passiert, weil sich nämlich CDU und Rot-Rot-Grün nicht einigen konnten. Dann wurde es dringend und man hat sich geeinigt. Nun kam nach der Beschlussempfehlung eine weitere Änderung. Meine Damen und Herren, mal abgesehen davon, dass wir hier über die Erfurter Einwohner sprechen, also Personen, Wähler, die Sie schachbrettartig von A nach B schieben, könnte man dieses Geschachere natürlich als peinlich bewerten, zumal der Eindruck bleibt, dass es sich dabei lediglich um wahltaktische Vorteile handelt. Allerdings wissen wir, dass die Neueinteilung der Wahlkreise und auch eine Korrektur der Quoren notwendig sind. Und weil wir, meine Damen und Herren, zu unserem Wort stehen, dass wir Neuwahlen nicht verhindern werden, enthalten wir uns bei diesem Entwurf. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielleicht zunächst mal, weil es keine Rolle gespielt hat, die zwei nicht strittigen Punkte im ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, nämlich die Anpassung der Regelung zur Vermeidung von Wahlbeeinflussung am Wahltag an die für die Bundestagswahl geltenden Regelungen und die Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer, weil ohne die vielen Tausenden Wahlhelfer Wahlen, egal welcher Art, in Thüringen nicht möglich wären. Deswegen ist es gut, dass wir an dieser Stelle auch die Anerkennung zeigen und das Erfrischungsgeld angehoben wird.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Auch das soll in der zweiten Lesung gesagt werden. In der Tat, es gibt zwei strittige Punkte, über die wir uns lange ausgetauscht haben. Herr Bergner, ich schätze Sie ja als demokratischen Abgeordneten, der auch keinem polemischen Streit aus dem Weg geht. Aber das, was Sie hier gerade gesagt haben, dass wir die Erfurter Wählerinnen und Wähler wie auf dem Schachbrett umherschieben würden und schachern würden, um einen politischen Vorteil zu bekommen – das ganze Gegenteil ist sowohl mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses als auch mit dem Änderungsantrag der Fall. Ich weise ausdrücklich und entschieden Ihren Vorwurf zurück.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es kann doch kein Geschachere sein, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, wie Frau Marx sagte, und die Abweichung mehr als 25 Prozent in einzelnen Wahlkreisen betrug, es kann doch kein Geschachere sein, wenn wir uns hier damit auseinandersetzen, dass wirklich jede Stimme in Thüringen, die ein Mensch zu einer Wahl abgibt, genauso viel wert ist wie die Stimme eines anderen Menschen, der zur Wahl gegangen ist. Das ist unsere verfassungsrechtliche Aufgabe,
(Beifall DIE LINKE)
denn die Gleichheit der Wahl ist eine der fünf Wahlrechtsgrundsätze, die gilt es selbstverständlich einzuhalten und dafür auch die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das ist kein Geschachere, Herr Bergner, das ist verfassungsrechtlich verantwortungsvoller Umgang mit dem Wahlrecht in diesem Land.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will es mal deutlich sagen: Wir haben uns eben auch im Wissen um die Wahlkreisbindung von Wählerinnen und Wählern, zu ihren Abgeordneten, die in ihren Wahlkreisen tätig sind, von vornherein, auch von diesem Pult aus, immer wieder dazu bekannt, in diesem Gesetzentwurf die verfassungsrechtliche Notwendigkeit zu berücksichtigen und tatsächlich nur im Fall des Änderungsantrags Frienstedt mit 1.354 Wählerinnen und Wählern vom Wahlkreis 26 in den Wahlkreis 25 zu verschieben und Salomonsborn mit 1.081 Wählerinnen und Wählern vom Wahlkreis 25 in den Wahlkreis 24. Wenn Sie jetzt mal die Gesamtzahl auch der Wahlkreise sehen – wir haben im Wahlkreis 25 immer noch 56.656. Das zeigt doch, dass dieser Eingriff minimalinvasiv ist und zu überhaupt keiner Veränderung der politischen Mehrheitsverhältnisse führt, aber eben den Grundsätzen der Gleichheit der Wahl gerecht wird. Da möchte ich mich bedanken, dass wir in diesem Punkt Einigkeit erzielt haben. Und es ist keine Hinterzimmerpolitik, wenn sich Abgeordnete darüber verständigen, welche Regelung tatsächlich auch mehrheitsfähig wird. Es ist keine Hinterzimmerentscheidung, sondern es ist, worauf der Ausschussvorsitzende zu Recht hingewiesen hat, eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses, der entsprechend den Wahlergebnissen vom Oktober 2019 zusammengesetzt ist. Es ist eine zutiefst demokratische Entscheidung, die hier vorgelegt worden ist. Ich will aber auch zu dem zweiten Punkt noch etwas sagen, zu den Quoren, Herr Walk. Ja, in der Tat haben wir eine unterschiedliche Auffassung. Sie haben die beiden Leitplanken beschrieben, eine gewisse Hürde, die sagt, es muss garantiert, es muss gewährleistet sein, dass auf der einen Seite Kandidaten oder auch Landeslisten einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung haben und dass auf der anderen Seite natürlich dadurch auch keine Beeinträchtigung insbesondere kleinerer Parteien dargestellt werden kann, sondern dass Chancengleichheit auch für kleinere Parteien herrscht. Sie haben auch die Absenkung der Quoren zur Bundestagswahl durch den Bundestag, aufgrund der Corona-Pandemie, benannt. Nun haben wir aber noch eine Besonderheit in Thüringen zu berücksichtigen, wir haben nicht nur die Corona-Pandemie, eine möglicherweise auch im September konkret bestehende Bedrohungslage, wir haben möglicherweise auch ein anderes Kommunikationsverhalten von Wählerinnen und Wählern, wenn sie im Prinzip mit Parteien auch interagieren, aber wir haben darüber hinaus möglicherweise auch noch eine Wahl mit verkürzten Fristen, die es Parteien nur in maximal 33 Tagen erlaubt, ihre notwendigen Unterschriften zu sammeln. Und das ist etwas, was wir gleichermaßen mit berücksichtigen müssen. Wenn Sie hier darstellen, wie hoch die Quoren bei der Bundestagswahl sind, dann kann ich Ihnen auch sagen: Das, was wir heute unter den doppelten Beeinträchtigungen für kleinere Parteien beschließen, liegt, was die Wahlkreiskandidaten anbetrifft, immer noch über dem, was in Bundestagswahlkreisen bei verlängerten Fristen notwendig ist. Bei der Landesliste ist es umgekehrt, da ist das Erfordernis bei der Bundestagswahl höher als das, was wir heute beschließen. Ich glaube aber, dass das, was wir heute beschließen, die 75 notwendigen Unterstützungsunterschriften im Wahlkreis, was einen Prozentsatz von etwa 0,195 der Wahlberechtigten im Durchschnitt betrifft, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass wir 0,26 an notwendigen Unterschriften der Wahlberechtigten nicht überschreiten dürfen. Wir unterschreiten dies. Aber ob es tatsächlich den Bedingungen auch der Corona-Pandemie und der verkürzten Frist entsprechen wird, das ist noch mal zu diskutieren. Wir glauben, dass wir eine verantwortungsvolle Entscheidung, eine verantwortungsvolle Abwägungsentscheidung getroffen haben. Einer verfassungsrechtlichen Bewertung, wenn sich diese anschließt, sehen wir natürlich auch entgegen. Ich will aber auch deutlich sagen, meine Damen und Herren: In beiden Fällen, sowohl was die Wahlkreise anbetrifft, als auch die Quoren, haben wir nach wie vor Handlungsbedarf. Was wir hier regeln, ist nur in einem Fall der Quoren etwas für eine möglicherweise im Jahr 2021 stattfindende Neuwahl, aber eben nicht für alle nachfolgenden Wahlen. Und dort haben wir auch einen verfassungswidrigen Zustand, was die Quoren beispielsweise für Wahlkreiskandidaten anbetrifft. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, perspektivisch auch Änderungen vorzunehmen und Vorsorge zu treffen für künftige Wahlen mit verkürzten Fristen. Auch bei den Wahlkreisen haben wir, auch wenn wir jetzt keinen verfassungswidrigen Zustand mehr haben, eine sehr große Spreizung zwischen einzelnen Wahlkreisen, Überschreitung und Unterschreitung des Durchschnittswerts der Wahlberechtigten. Auch hier wäre es notwendig, dass der Gesetzgeber sich weit vor einer nächsten Wahl damit beschäftigt, nicht nur an einer Stelle Korrekturen vorzunehmen, sondern die weitestgehende Gleichheit dadurch sicherzustellen, dass er sich alle 44 Wahlkreise genauer anguckt. Das ist aber eine Verpflichtung, die besteht nicht heute.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: So wurde es
besprochen!) Der Verpflichtung, die heute ansteht, kommen wir mit dem Änderungsantrag und der Beschlussempfehlung nach. Aber für die Zukunft hat der Landesgesetzgeber in Bezug auf das Wahlgesetz noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wird noch das Wort gewünscht? Seitens der Abgeordneten sehe ich keine weitere Wortmeldung. Möchte die Landesregierung Stellung nehmen? Dann bitte, Herr Minister Maier.
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Innenminister und damit auch als der für das Wahlrecht zuständige Minister begrüße ich den Beschluss des Landtags zur Verabschiedung eines Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetzes. Die Anpassungen diverser Regelungen des Landeswahlrechts an die Vorschriften des Bundes erleichtern den Wahlorganen vor Ort ihre anspruchsvolle Arbeit. Die Erhöhung des Erfrischungsgelds ist ein Zeichen der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der ca. 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die wir in Thüringen für die rechtssichere Durchführung der Wahlen benötigen. Ich begrüße es auch ausdrücklich, dass sich die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses auf eine weitere Absenkung der notwendigen Anzahl der Unterschriften für die nicht in den Parlamenten vertretenen Parteien verständigen konnten. Auch diese Regelung führt zu einer größeren Rechtssicherheit und berücksichtigt sowohl die Erschwernisse für diese Parteien, unter den Bedingungen einer Pandemie im öffentlichen Raum Unterschriften zu sammeln, als auch das verfassungsrechtliche Erfordernis, durch die Vorlage einer bestimmten Anzahl von Unterschriften die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung und Wahlteilnahme nachzuweisen. Schließlich ist es zu begrüßen, dass sich die Regierungsfraktionen mit der Fraktion der CDU sehr kurzfristig für das Plenum nach der abschließenden Beratung des Innen- und Kommunalausschusses am 24. Juni 2021 auf eine Änderung der Einteilung der Wahlkreise für das Stadtgebiet Erfurt verständigen konnten. Nunmehr ist sichergestellt, dass alle Wahlkreise in Thüringen unterhalb der verfassungsrechtlich kritischen Schwelle einer mehr als 25-prozentigen Abweichung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise liegen. Diese Anpassung war deshalb sehr kurzfristig erforderlich, weil das Statistische Bundesamt erst letzte Woche aktualisierte Bevölkerungszahlen veröffentlichte, die noch berücksichtigt werden mussten und nunmehr auch entsprechend berücksichtigt worden sind. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Krombholz als Landeswahlleiter für die schnelle Reaktion und Berechnung dieser aktualisierten Zahlen für Thüringen. Auf gesetzlicher Ebene sind mit der Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs die wesentlichen Voraussetzungen für die Durchführung von vorzeitigen Neuwahlen gleichzeitig mit der Bundestagswahl geschaffen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise
Vielen Dank, Herr Minister. Ich beende damit die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3658. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/3606 unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses zu dem Änderungsantrag ab. Wer der jetzt veränderten Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Damit hat auch die Beschlussempfehlung die Mehrheit gefunden. Dann stimmen wir jetzt insgesamt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3068 – korrigierte Fassung – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer das eben befundene Ergebnis noch einmal in der Schlussabstimmung bekräftigen möchte, den bitte ich jetzt, seine Jastimme durch Aufstehen zu dokumentieren. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen das Gesetz? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 16 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3575 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten gefasst. In diesen hat es zum einen die Prüfkriterien, die es in seinen Beschlüssen aus dem Jahr 2015 festgelegt hat, konkretisiert und erstmalig eindeutige Vorgaben zur Festlegung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Zudem hat es die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte Kind und weitere Kinder neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis der nunmehr festgelegten Kriterien haben ergeben, dass die verfügbare Nettoalimentation für die als fiktive Bezugsgröße heranzuziehende vierköpfige Alleinverdienerfamilie – das ist bei der gesamten Bewertung außerordentlich wichtig – in den unteren Besoldungsgruppen teilweise unter dem gebotenen Mindestabstand von 115 Prozent zur Grundsicherung liegt. Gleiches gilt hinsichtlich des Besoldungsbedarfs für das dritte Kind und weitere Kinder. Ferner hat die Überprüfung ergeben, dass derzeit das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W3 nunmehr mehr als 10 Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder liegt. Um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, enthält der Gesetzentwurf daher rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen: In den Besoldungsgruppen A6 und A7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen. Ich will ergänzen, weil wir auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss dazu auf Antrag der CDU-Fraktion gesprochen haben: Das bedeutet natürlich, dass Menschen mit einer geringeren Ausbildung die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter im Freistaat Thüringen zu werden, damit völlig versagt wird. Zum Zweiten werden in allen Besoldungsgruppen die kinderbezogenen Familienzuschläge in gleicher Höhe erhöht, und zum Dritten wird in der Besoldungsgruppe W3 das Grundgehalt erhöht. Auch in Thüringen gab es Widersprüche und Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen die Besoldungshöhe. Für die Widerspruchsführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird daher eine Nachzahlungsregelung für frühere Jahre im Besoldungsgesetz implementiert. Der Gesetzentwurf gewährleistet damit, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsmäßige Alimentation in Thüringen. Er bewegt sich insbesondere innerhalb des Gestaltungsspielraums, über den der Besoldungsgesetzgeber hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss hierzu ausgeführt, dass insbesondere keine Verpflichtung bestehe, eine verfassungsgemäße Alimentation über die Anhebung der Grundbesoldung zu gewährleisten. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und weiter für das zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, die Kinder bringen die Erhöhung mit ein und deswegen ist es rechtens, das auch über die Familienzuschläge zu regeln. Wir sagen, es ist auch geboten. Dies wurde im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt, denn von meinem Haus durchgeführte Berechnungen haben ergeben, dass nur bei Familien mit Kindern der Abstand zum Grundsicherungsniveau problematisch ist. Die Ursachen liegen hierfür insbesondere in den zu berücksichtigten Kosten für Kinderbetreuung sowie Bildung und Teilhabe. Um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, sollen daher verursachergerecht die kindbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags angepasst werden. Ich weise darauf hin, dass die zu berücksichtigenden Berechnungsgrößen stetigen Veränderungen unterliegen. Daher hat das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber eine kontinuierliche Kontroll- und Begründungspflicht auferlegt. Es ist also eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsgemäßheit zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus wird das Thüringer Finanzministerium im nächsten Jahr das Besoldungsgefüge im Freistaat Thüringen evaluieren. Hierbei sollen auch aufkommensneutrale, strukturelle Veränderungen zur Verbesserung der Attraktivität und der Zukunftsfähigkeit des Freistaats Thüringen geprüft werden. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Während der DGB den Gesetzentwurf insgesamt als guten Ansatz bewertete, lehnte der Thüringer Beamtenbund leider den gewählten Weg ab und fordert hingegen die Anhebung der Grundgehaltssätze. Das würde bedeuten, in Zahlen ausgedrückt, dass wir – weil ja vom TBB auch eine Rückwirkung für alle Beamtinnen und Beamten gefordert wird – rückwirkend einmalig 600 Millionen aufbringen müssen und zukünftig jährlich 350 Millionen für Beamtinnen und Beamte. Das heißt, die Diskrepanz zwischen Angestellten und Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats würde extrem auseinanderfallen. Weitere über den Gesetzentwurf hinausgehende Maßnahmen, die auf eine Erhöhung der Grundbesoldung hinwirken, sind jedoch in Anbetracht der derzeitigen Haushaltssituation nicht angezeigt. Soweit insbesondere vom TBB kritisiert wird, dass sich Änderungen nur auf das Allernotwendigste beschränken, möchte ich betonen, dass durch den Gesetzentwurf die Familienzuschläge nicht nur in den unteren Besoldungsgruppen und auch nicht gestaffelt nach Höhe des Abstands zur Grundsicherung, sondern für alle Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe entsprechend dem Abstand zur Grundsicherung, der sich bei der Besoldungsgruppe A6 ergibt, angehoben werden sollen. Hierdurch werden zugleich Ausstrahlungswirkungen in höhere Besoldungsgruppen vermieden, welche von der Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen ausgehen können. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Ausführungen des Thüringer Beamtenbundes wurde Ihnen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf ein Gesetz über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professorinnen und Professoren neuen Rechts. Danach sollen die Leistungen ehemals ostdeutscher Professorinnen und Professoren, die sich im Rahmen ihrer Angestelltentätigkeit nach der friedlichen Revolution für unsere Hochschulen und deren Erneuerung eingesetzt haben, jedoch trotz ihrer Qualifikation und ihrer persönlichen Integrität aufgrund des Erreichens der Höchstaltersgrenze nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen werden konnten, durch eine Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro angemessen gewürdigt werden. Sie hatten auch Haushaltsmittel für diesen Zweck in den Haushalt 2021 eingestellt. Das zukünftige Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Auszahlung dieser Mittel. Meine Damen und Herren, wir bitten, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion das Wort.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe Zuhörer, Zuschauer, insbesondere diejenigen, die es betrifft, die sicher auch lange Zeit darauf warten, weil es ja auch häufig beklagt worden ist! Ich möchte mein Augenmerk darauf richten, dass es von den 108 Seiten des Gesetzentwurfs tatsächlich einmal fünf Seiten sind, die eigentliche Gesetzesänderungen sind, die restlichen knapp 100 Seiten sind Erläuterungen, Berechnungsmodelle. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es ein sehr komplexer Sachverhalt ist; das haben Sie auch sehr gut ausgeführt, Frau Ministerin. Deshalb will ich der Ausschussberatung nicht vorweggreifen. Das werden wir sicher mit den Experten noch mal ausreichend erörtern können. Wie Sie ausgeführt haben, geht es hier um die Anerkennungsleistung für angestellte Professoren, die sogenannten Lückeprofessoren, und natürlich vor allen Dingen um die Besoldungsanpassung auf eine angemessene Alimentation nach dem Urteil, das Sie zitiert haben, aus dem Mai 2020. Den Weg, den Sie gewählt haben, haben Sie beschrieben: Streichung der ersten Erfahrungsstufen in den Gruppen A6, A7 und Abstandswahrung über die Besoldungsgruppen hinweg durch die Erhöhung der kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlags. Ich möchte vorab aber auf zwei Punkte hinweisen, nämlich die Außenwirkungen dieses ganzen Verfahrens. Zum einen steht ja auch der öffentliche Dienst, die öffentliche Hand vor einem massiven Fachkräftemangel. Drei von vier Stellen werden wegfallen in den nächsten 15 Jahren. Das Problem hat ja nicht nur Thüringen, das hat nicht nur die öffentliche Hand, sondern das hat ja die Wirtschaft insgesamt. Wir wissen, dass von ungefähr 1 Million zurzeit in Beschäftigung stehenden Menschen ca. 250.000 nach geltenden Methoden nicht zu besetzen sind, dass sie einfach aus dem Arbeitsmarkt wegfallen. Das heißt, wir müssen also mit anderen Methoden, mit neuen Methoden dafür Sorge tragen, dass die vielfältigen Aufgaben, die auch hier zu erledigen sind, in Zukunft erledigt werden können. Wir Freien Demokraten haben auch mehrere Anträge noch im Laufen im Parlament zur Steigerung der Attraktivität des Beamtentums, des öffentlichen Dienstes. Auch da gibt es sicherlich vielfältige Ansätze, das insgesamt zu verbessern. Aber ein Satz ist, dass man attraktive Konditionen herstellt für den öffentlichen Dienst. Es ist auch richtig, dass nicht nur die Besoldung zählt, aber die Besoldung außer Acht zu lassen, ist natürlich genauso fatal. Nun hat es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen gegeben, wo auch die Alimentation eine Rolle gespielt hat – Sie haben das zitiert. Das Alimentationsprinzip umfasst ja auf Seiten des Dienstherrn die gesamte Lebenszeit. Deshalb müssen wir darauf achten, dass es nicht nur in der aktiven Zeit greift, sondern auch in der Zeit des Ruhestands. Und da ist ja zumindest strittig, ob mit der gewählten Methode, die Sie vorschlagen, auch – bei den Ruhestandsbezügen wird es ja nicht oder nicht ausreichend angerechnet – dem Anspruch des Verfassungsgerichtsurteils Genüge getan wird. Da werden wir auf das Expertenvotum sehr gespannt sein, das wir dann im Ausschuss zu diskutieren haben. Was ich irritierend bis fatal finde, ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf rückwirkend nur auf die Beamten angewendet werden soll, die geklagt haben oder sich in einem nicht abgeschlossenen Rechtsverfahren befinden. Ich glaube, das zerstört das Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit. Ich weiß, dass das fiskalische Herz anders schlagen muss, aber es kann nicht davon abhängig sein, dass man sich mit seinem Dienstherrn oder mit seinem Arbeitgeber – ich sage es mal als Unternehmer – gerichtlich auseinandersetzt, um am Ende Gerechtigkeit zu erfahren.
(Beifall FDP)
Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir da für alle Leute ein gleiches Maß in Anwendung bringen. Bei der Wahl des Mittels möchten wir auch noch mal auf eines hinweisen: Man bildet eine Vergleichsgruppe zu der Grundsicherung, reine Grundsicherung, aber wir haben ein großes Feld an Menschen, die auch Erwerbssicherung beziehen aufgrund einer Aufstockung. Es ist insbesondere in Familien oftmals der Fall, dass Familien mit Kindern aus dem Erwerbseinkommen und den Ansprüchen, die sie gegenüber dem Gesetz aber haben, aufzustocken haben, weil der Monatslohn nicht ausreichen kann. Ich denke, dass man da andere Gruppenvergleiche ziehen sollte, weil es doch am Ende schwer vermittelbar wäre, wenn ein voll arbeitender Thüringer Beamter weniger Alimentation erhält als letztlich ein ebenso arbeitender Aufstocker. Ich glaube, da ist noch eine kleine Dissonanz, aber auch das können wir im Ausschuss entspannt klären. Insofern freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Kowalleck von der CDU-Fraktion das Wort.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hat inhaltlich schon zum Thema gesprochen. Ich denke, da ist es an dieser Stelle zunächst erst mal nicht notwendig, noch mal auf diese detaillierten Einzelheiten einzugehen. Wir hatten auch, wie Sie sagten, Frau Finanzministerin, im Haushalts- und Finanzausschuss als CDU-Fraktion den Antrag eingebracht bzw. über diese Thematik im Ausschuss schon gesprochen, was auch insbesondere wichtig ist, denn Sie wissen, dass im Vorfeld schon von den Beamtinnen und Beamten die Hinweise kamen. Sie sind auch darauf eingegangen, dass schon ausführliche Stellungnahmen vorliegen. Wir werden uns im zuständigen Ausschuss damit beschäftigen. Ich denke, es ist auch sinnvoll, dazu eine Anhörung vorzunehmen, wo man auch noch mal auf die verschiedenen Problembereiche eingeht. Für uns war es wichtig, auch im Vorfeld das Gespräch zu suchen. Wir hatten verschiedene Runden auch mit dem Thüringer Beamtenbund. Wichtig ist uns insbesondere, dass hier die Vorschläge aufgenommen werden, dass wir als Fachpolitiker noch mal darüber diskutieren, wo können wir Lösungen anbringen. Frau Finanzministerin hat es schon gesagt, dass es hier mit dem Gesetzentwurf auch die Ansätze gibt. Wir sind in der Pflicht, auch die Anregung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend umzusetzen. Das ist ein laufender Prozess. Ich bin jetzt mittlerweile schon fast zwölf Jahre Mitglied im Haushaltsund Finanzausschuss, und gerade die Thematik der Besoldung beschäftigt uns regelmäßig. Es ist unsere Pflicht auch als Land Thüringen, dass wir für unsere Beamtinnen und Beamten Sorge tragen und dies auch mit einer entsprechenden Besoldung umsetzen. Das haben wir, denke ich, in den vergangenen Jahren hier auch an dieser Stelle umgesetzt – sicher nicht immer zur Zufriedenheit der Beamtinnen und Beamten, aber es ist am Ende auch unsere Pflicht, diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wir müssen eben auch schauen, welche Möglichkeiten wir da auch haben. Die fiskalische Komponente wurde da angesprochen. Natürlich darf man das nicht aus dem Auge verlieren. Sie erinnern sich, mit dem vorletzten Haushalt haben wir auch die 3-Milliarden-Grenze überschritten, was die Personalausgaben angeht. Auch die Finanzministerin hat das hier an dieser Stelle erwähnt. Aber nichtsdestotrotz ist es notwendig, dass auch unsere Beamtinnen und Beamten eine gerechte Besoldung erhalten. Es wurde hier an dieser Stelle auch schon angesprochen, gerade auch im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft stehen wir heutzutage vor ganz besonderen Herausforderungen. Der Beamtenbund hat ja in seiner Stellungnahme auch so ein Beispiel angeführt. Wenn man sieht, dass man im öffentlichen Dienst teilweise dann weniger als 40 Prozent erhält, dann ist das eine Aufgabe, die uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen wird. An dieser Stelle haben wir auch schon über Themen wie Digitalisierung, Fachkräftegewinnung diskutiert. Wenn man dann in die Privatwirtschaft, in die freie Wirtschaft schaut und sieht, was gerade im Bereich IT für Fachkräfte bezahlt wird, dann ist es unsere Aufgabe, hier auch mitzuhalten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Aus diesem Grund ist es notwendig, das umfangreich im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und entsprechend aufzurufen. Wir müssen sehen, inwieweit wir hier auch unterstützen können, mit den verschiedensten Argumenten auch umgehen können. Und wir werden als CDU Fraktion ‑ auch weiter mit dem Beamtenbund und mit den anderen Vertretern der Beamtinnen und Beamten hier im Freistaat im Gespräch bleiben, Lösungen suchen, damit wir auch hier im Bereich der Besoldung eine gute Lösung finden. Heute ist es unsere erste Beratung zum Gesetzentwurf. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versprechen, dass wir uns weiterhin intensiv hier einbringen und Lösungen suchen und auch notwendige Lösungen finden werden. Erst mal an dieser Stelle vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Eingangs wurde schon viel, auch sehr detailliert von unserer Finanzministerin gesagt. Ich will mich hier wirklich ganz speziell auf das Besoldungsrecht beschränken. Es wurde die Notwendigkeit oder das Interesse der sogenannten Lückeprofessoren kurz angerissen, das wir über diesen Gesetzentwurf mit beraten. Aber es geht hier vor allem maßgeblich um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, das sich auf Urteile der Länder in Nordrhein-Westfalen und des Stadtstaats Berlin bezogen hat. Neben der Bestätigung und inhaltlichen Prüfung der fünf geltenden Parameter zur Überprüfung der Beamtenalimentation hat sich das Bundesverfassungsgericht vor allem der Ermittlung des Alimentationsbedarfs für die dritten und weiteren Kinder zugewandt. Im Ergebnis kommen die Richter zu dem Statement, dass der Mindestabstand der unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten wurde. Das muss nun angepasst werden, schlussendlich müssen mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Als Vergleichsgröße wurde eine vierköpfige Beamtenfamilie mit einem Alleinverdiener in der untersten Besoldungsgruppe zugrunde gelegt. Hier kann man schon gut streiten, ob das noch der normalen Familie, der Durchschnittsfamilie bei uns Rechnung trägt. Aber alles das können und werden wir dann im Ausschuss mit beraten. Die Maßgaben der beiden Beschlüsse sind auf Thüringen übertragbar und wurden in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Großen und Ganzen ist die Besoldung in Thüringen ordentlich geregelt und verfassungskonform. Bei vier von fünf Parametern, die das Verfassungsgericht überprüft hat, liegt Thüringen im Soll. Im Vergleich zu anderen Bundesländern beispielsweise findet sich der Freistaat im Mittelfeld wieder. Lediglich bei den W3-Professoren gab es Korrekturbedarf, was aber bereits im Gesetzentwurf zur Einführung des EU-Altersgeldes mit erledigt wird. Der hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf greift die geschilderte Beschlusslage des Verfassungsgerichts auf und macht einen aus unserer Sicht guten, zielgerichteten und angemessenen Vorschlag zur Behebung der aktuell nicht vollständig verfassungsgemäßen Beamtenbesoldung in Thüringen. Die Kernregelungen in Kürze wurden schon benannt. Es geht maßgeblich um die Anhebung der Familienzuschläge. Pro Kind werden die Zuschläge mitunter um mehr als 300 Euro angehoben. Allein aus familien- und sozialpolitischer Sicht kann ich das im Entwurf nur so begrüßen. Gleichzeitig kann so innerhalb des Besoldungsgefüges kein Ungleichgewicht entstehen, wenn dadurch der Mindestabstand hergestellt wird. Um den Mindestabstand zusätzlich zu gewährleisten, wird in den unteren Besoldungsgruppen A6 und A7 die Eingangsbesoldung wegfallen. Es wird eine Erstattungsregelung für Widerspruchsführer und Kläger eingezogen. Da muss ich als Haushaltspolitikerin Herrn Kemmerich aus rein fiskalischer Sicht widersprechen, dass momentan nur die Widerspruchsführer eine Erstattung erhalten würden. Diese Anpassung gibt es freilich nicht zum Nulltarif. Durch die dauerhafte Anhebung der Kinderzulage im vorliegenden Entwurf entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von 50 Millionen Euro für das Land Thüringen. Nicht zu vergessen sind die Kommunen, deren Kommunalbeamte ebenfalls unter dieses Gesetz fallen. Hier werden schätzungsweise 5 Millionen Euro mehr pro Jahr benötigt. Obendrauf kommen noch mal die rund 4,6 Millionen Euro Nachzahlungen. Mehrfach wurde von verschiedenen Seiten in diesem Zusammenhang die Anhebung der allgemeinen Grundbesoldung ins Spiel gebracht. Natürlich würde auch das eine verfassungskonforme Alimentation gewährleisten. Aber, um es ganz einfach zu sagen, dieser Lösungsansatz ist in der Sache nicht zielgerichtet und letztendlich leider auch nicht finanzierbar. Denn damit würden Besoldungen angehoben, bei denen im Kern keine Un teralimentation vorliegt. Gerecht wäre das nicht. Wie eingangs erwähnt, orientiert sich das Verfassungsgericht in seinen Leitsätzen bei der Bewertung an den Unterhaltskosten für Kinder. Das war der besondere Fokus, der auch im Gesetzentwurf aufgenommen worden ist. Die Anhebung der Familienzulage wurde dabei explizit auch durch das Gericht hervorgehoben. Das ist eben auch der Maßstab für das Gesetz. Zudem würde eine Erhöhung aller Grundbesoldungen, wie von einigen schon angesprochen, in der Summe unseren Landeshaushalt mit jährlich 340 Millionen Euro belasten. Hintergrund ist, dass diese Besoldungsgruppen nicht einfach linear um einen Pauschalbetrag erhöht werden können, denn dann würde der verfassungsgemäß vorgegebene Parameter des Abstandsgebots zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen wieder verletzt. Auch seitens des Verfassungsgerichts wurde in den Urteilen dargelegt, dass eine angemessene Alimentation durch den Dienstherrn und den Gesetzgeber erfolgen muss, dass dieser aber auch eine Einordnung unter anderem der finanziellen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zugrunde liegen soll. Vor dem Hintergrund gesunkener Steuereinnahmen, einem höheren Schuldenstand aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen Zusatzkosten kann niemand ernsthaft der Meinung sein, dass wir pro Jahr bis zu 340 Millionen Euro einfach mal so zusätzlich zur Verfügung haben; von den bereits genannten Kommunen, die ebenfalls von der Erhöhung massiv betroffen wären, nämlich mit mehr als 5 Millionen Euro, ganz zu schweigen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht wurde mit diesem Gesetzentwurf ein guter Vorschlag unterbreitet, der die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten verfassungskonform gestaltet. Über die Details werden wir wie gewohnt im Ausschuss sicher auch viel debattieren und beraten. Ich beantrage die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Kießling.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, vor allem auch liebe zuschauende Beamte an den Bildschirmen, heute geht es ja auch um Ihre Belange! Danke auch Frau Ministerin Taubert für die Einführung der Gesetzesvorlage. Ein moderner, verlässlicher und leistungsfähiger öffentlicher Dienst gehört zu den elementaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat sowie für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort gerade hier in Thüringen. Der Freistaat wird in seiner Verantwortung nur so gut funktionieren, wie der öffentliche Dienst dort, wo die eigentliche Arbeit geleistet wird, nämlich an der Basis und bei und an unseren Bürgern. Gerade dort sind die vom Bundesverfassungsgericht ins Visier genommenen Beamten unterer Besoldungsgruppen zu finden, denen seit 2008 – ich wiederhole, seit 2008 – wegen fehlendem Abstand der Nettoalimentierung zur Grundsicherung eine nicht auskömmliche Alimentation bescheinigt werden muss. Wie nun die diesbezügliche Kuh vom Eis gebracht werden soll, zeigt der uns vorliegende Gesetzentwurf. In welchem Maße beschämend dieser Gesetzentwurf ist, führt Ihnen der Thüringer Beamtenbund in seiner Stellungnahme von Mitte Juni 2021 auf über 30 Seiten aus. Dem ist inhaltlich wenig hinzuzufügen. Dazu später noch mehr. In erster Linie fordert meine Fraktion Sie heute in erster Lesung auf: Verscherzen Sie es sich nicht mit Ihren Beamten! Sie sind Ihnen nämlich nicht mehr sicher, denn mit der Forderung der EU, nun auch in Thüringen Altersgeld einzuführen, haben sich die Rahmenbedingungen entsprechend deutlich geändert. Für die Beamten in Thüringen ist die Einführung des Altersgeldes zu begrüßen, denn es erlaubt ihnen, bereits erworbene Pensionsansprüche zu behalten, wenn sie ihren Dienst für den Freistaat beenden. Für Sie, liebe Landesregierung, und für uns, die wir als Abgeordnete eine für die Bürger funktionierende Verwaltung benötigen, müsste diese neue Option jedoch in höchstem Maße besorgniserregend sein und sollte zum Nachdenken anregen. Thüringen wird sich einiges einfallen lassen müssen, um die unzufriedenen Beamten im Landesdienst zu halten, wenn es ihnen noch einfacher gemacht wird, zu gehen. Sollte der Mangel an Fachkräften nicht in die Handlungsunfähigkeit abgleiten, müssen die Bedingungen so gestaltet werden, dass Thüringer Beamtenverhältnisse im schärfer werdenden Wettbewerb um kluge Köpfe konkurrenzfähig sind. Bundesländer, denen zum Beispiel die Honorierungsbereitschaft fehlt, werden hinter anderen Ländern zurückbleiben. Dazu gab es auch Ausführungen in dem Gerichtsurteil, das, wie gesagt, nicht der alleinige Maßstab ist, wie die finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist. Hier lohnt gerade auch der Blick auf den Umgang der Nachbarbundesländer mit der Thematik der Alimentationsanpassung nach dem Verfassungsgerichtsurteil. Sachsen-Anhalt, beispielsweise, passte kürzlich die Besoldung fünf Jahre rückwirkend an, unabhängig von der Anhängigkeit irgendwelcher Rechtsbehelfe.
(Beifall AfD)
Der Freistaat Sachsen zahlte mit den Bezügen für Juli 2018 für alle Beamten Nachzahlungen ab 01.01.2008, nachdem dort ebenfalls mit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2015 das fehlende Abstandsgebot zur Grundsicherung bemängelt wurde. Alles scheint also möglich, wenn man den Fehler korrigieren will. Thüringen ist das einzige Bundesland, das extra für Besoldungsansprüche die Verjährungsfrist von einem Jahr im Landesbeamtenbesoldungsgesetz festgeschrieben hat und somit sogar hinter den Verjährungsfristen des BGB bleibt, man höre und staune. Das auch nun im vorliegenden Gesetzentwurf – so soll es angewendet werden gegen die Bestimmungen des BGB. Werte Kollegen, was sollen sich da bitte vorhandene Beamte wertgeschätzt fühlen, in Thüringen bleiben zu wollen?
(Beifall AfD)
Wie sollen da Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst in Thüringen gewonnen werden? War es bisher anerkanntes Ziel, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst so auszugestalten, dass es gelingt, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen, ist es jetzt mit der Einführung des Altersgeldes eine noch viel größere Aufgabe geworden, gute Beschäftigte zu halten. Ein funktionierender Freistaat Thüringen benötigt nachhaltig einen professionellen und loyalen Umgang mit dem Personalkörper. Es ist wichtig, gerade auch in Krisenzeiten eine funktionsfähige Struktur zu haben. Wenn Sie Ihre Scheuklappen ablegen, werden Sie erkennen, dass im öffentlichen Dienst ein massiver Verlust von Erfahrungswissen und ein fortschreitender Fachkräftemangel bevorsteht, wenn nicht korrekt gehandelt wird. Menschen verlassen eine Struktur, wenn sie ungerechtfertigt Druck empfinden, die Frustrationsgrenze überschritten ist oder auf Dauer die Wertschätzung fehlt, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
In erster Linie gilt es, eine Arbeitsleistung zu entlohnen. Das funktioniert eben nicht über kinderbezogene Zulagen, welche zudem nicht ruhegehaltsfähig sind. Sie haben nicht nur Beamte mit mehr als zwei Kindern, für die im vorliegenden Gesetzentwurf deutliche Gehaltsnachzahlungen vorgesehen sind. Der Thüringer Beamtenbund hat auf 30 Seiten mehr als deutlich den Finger in diese und andere Wunden gelegt. Wenn sich künftig nur noch kinderreiche Beamte für einen Job im öffentlichen Dienst Thüringens begeistern lassen und dort halten lassen, bis sie dann mit Altersgeld in die freie Wirtschaft abwandern, dann klingt das zwar nach einem guten Plan für Familienpolitik, aber nicht nach einem zukunftsfähigen Personalkonzept für einen funktionierenden Verwaltungsdienst für den Bürger.
(Beifall AfD)
Der heute in erster Lesung diskutierte Vorschlag zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist keine gute Lösung. Lassen Sie Ihre Thüringer Beamten nicht länger Bittsteller sein, fangen Sie endlich an, den Artikel 33 Absatz 5 unseres Grundgesetzes ernst zu nehmen und Ihre Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wertzuschätzen! Diese Beamten, die weit weg von Erfurt sind, müssen auch Probleme vor Ort lösen, die sie selbst hier nicht einmal richtig mitbekommen. Zusammenfassend – wenn man 2021 per Gerichtsurteil aufgefordert wird, weil das Grundsicherungsniveau für Beamte offensichtlich seit 2008 nicht mehr eingehalten war, dann wäre es das Mindeste, eine ausgebliebene gesetzlich geregelte amtsangemessene Alimentierung zeitanteilig nachzuholen. Jedes Herauswinden aus gesetzlichen Verpflichtungen ist jetzt fehl am Platz. Vor dem Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar sind zahlreiche Klagen anhängig. Was jetzt Gesetz werden soll, sollte unbedingt einer dortigen Überprüfung standhalten können, auch um weitere Klagekosten für den Freistaat zu vermeiden. Schon allein, dass das Bundesverfassungsgericht im letzten Absatz seines 39 Seiten langen Urteils vom 4. Mai 2020 explizit ausführt, dass es nicht darauf ankommt, ob Widersprüche oder Klagen für Nachzahlungsansprüche noch offen sind, sondern schon dann ein Nachzahlungsanspruch besteht, wenn sich der Beamte gegen die Höhe seiner Besoldung zeitnah und mit statthaftem Rechtsbehelf gewehrt hat. Dies werden auch die Richter in Weimar nicht anders sehen können. Mindestens das muss zwingend in eine Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu den §§ 67e und f des Thüringer Besoldungsgesetzes münden. Da der Thüringer Beamtenbund auf Grundlage des Thüringer Beamtengesetzes verlangt hat, dass die Landesregierung dem Landtag die nicht übernommenen Vorschläge begründet, wird im Ausschuss wohl noch erhebliche Arbeit auf uns alle zukommen. Aber sicherlich ist die Regierung mindestens im Ausschuss gewillt, auf die Argumentation des Beamtenbunds einzugehen. Ich denke mal, Frau Taubert, da werden wir noch einiges von Ihnen hören. Das Ziel soll die faire Bezahlung und Wertschätzung für gute und faire Arbeit sein.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Was sagt denn die AfD zum Mindestlohn?)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Nichts!)
(Unruhe AfD)
Hier sind wir auch bei den ehemaligen angestellten Professoren neuen Rechts, weil die endlich faire Bezahlung für ihre geleistete Arbeit erhalten sollen. Lassen Sie uns daher gemeinsam im Haushaltsausschuss darum ringen und darüber reden, wie wir die besten Regelungen finden können, damit wir der Sache gerecht werden. Meine Redezeit ist leider um. Daher danke – und ich bin gespannt auf die Arbeit im Ausschuss.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Herr Schaft für die Fraktion Die Linke.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, ich bin noch mal vorgekommen für unsere Fraktion, um auf einen Punkt hinzuweisen, der ein-/zweimal genannt wurde, aber, glaube ich, heute auch nicht hinten runterfallen darf. Ich glaube, zu der Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Klärung der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsätze in den Besoldungsfragen haben Frau Ministerin Taubert und auch Kollegin Merz von der SPD-Fraktion schon einiges ausgeführt. Deswegen konzentriere ich mich für unsere Fraktion auf einen Punkt, der sich vor allem auch im Petitionsausschuss die letzten Jahre sehr intensiv als Beratungsgegenstand gezeigt hat, nämlich die Anerkennung der Leistungen der sogenannten Lückeprofessuren, wobei das Wort der Lückeprofessuren vielleicht auch eher ein falsches Bild vermittelt, denn die Professorinnen, die in den frühen 90er-Jahren an den Hochschulen als angestellte Professorinnen neuen Rechts tätig waren, waren keinesfalls Lückenbüßer. Wahrscheinlich trifft der Name „Aufbauprofessorinnen“ es viel mehr, denn sie haben nicht zuletzt auch einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Hochschullandschaft in Thüringen nach den frühen 90er-Jahren mitzugestalten.
(Beifall DIE LINKE)
Dennoch werden sie benachteiligt. Das Problem, das es zu beheben gilt, besteht darin, dass die betreffenden Professorinnen als ostdeutsche Hochschullehrerinnen, die nach 1989/1990 neu berufen wurden, gegenwärtig eine Benachteiligung bei der Altersversorgung erfahren. Denn aufgrund von beamtinnenversorgungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben konnte ein Teil dieser Personen, der das entsprechende Höchstalter bereits überschritten hatte, nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Was das konkret bedeutet – Frau Kollegin Müller wird mir das bestätigen können – hat auch den Petitionsausschuss in der letzten Legislatur sehr intensiv umgetrieben. 2019 hatte der Ausschuss im Rahmen einer Anhörung konstatiert, dass die betroffene Personengruppe die geringsten Altersbezüge von allen deutschen Hochschullehrern bzw. Wissenschaftlerinnen erhält. Damit soll nun Schluss sein. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Einmalzahlung vor, die den antragsberechtigten ehemaligen Angestellten, beschäftigten Professorinnen gewährt wird. In den Haushaltsverhandlungen zum Landeshaushalt 2021 lag zur Behebung des Problems auch von unserer Fraktion ein Antrag vor, aufgrund dessen Mittel im Landeshaushalt eingestellt werden sollten. Vorgeschlagen hatten wir eine Fondslösung, über die den Betroffenen mit einer monatlichen Ausgleichszahlung ein Ausgleichsbetrag zugeführt wird. Im Haushalt eingestellt wurde dann schließlich das Geld in Höhe von 950.000 Euro inklusive Verpflichtungsermächtigung. Doch was fehlte, war bisher die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung, und die liegt nun vor. Mit dieser Regelung soll nachträglich die Lebensleistung der betreffenden Personengruppe gewürdigt werden, denn es wurde zwar bereits seit Langem auf Bundesebene auf die ungelöste Problematik eingegangen, aber eine Lösung schien lange nicht in Sicht, um den Auswirkungen Rechnung zu tragen und das Problem zu beheben. Verschiedene Bemühungen zur Lösung des Problems sind immer wieder in mühsamen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern leider zu keinem Ergebnis gekommen. Jahr für Jahr mussten die Betroffenen auf eine Lösung warten. Auch das führte letztlich dazu, dass sich die Betroffenen – ich hatte es erwähnt – an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt haben und eine Lösung einforderten. Der Ausschuss bekannte sich in der vergangenen Legislatur im Jahr 2019 einstimmig dazu, dass nach den vielen Jahren der Bund-Länder-Abstimmungen nun eine Lösung gefunden werden muss, und bat die Landesregierung darum, der Beschwerde der Petentinnen zu folgen. Der Landtag hat dies – wie bereits erwähnt – im Rahmen der Haushaltsverhandlungen getan, und nun folgt auch die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Dass dieser nun vorliegt und Mittel, die wir als Haushaltsgesetzgeber eingestellt hatten, noch verwendet werden können, dafür will ich auch meinen Kolleginnen Anja Müller und Ronald Hande meinen herzlichen Dank aussprechen,
(Beifall DIE LINKE)
die in den vergangenen Wochen mit den beteiligten Akteurinnen in der Landesregierung einen Weg gesucht und, wie ich finde, jetzt auch gefunden haben. In der Anhörung zum Gesetz werden wir seitens unserer Fraktion sicherlich auch noch mal diskutieren, ob der gewählte Weg der Einmalzahlung ausreicht oder nicht doch die erwähnte regelmäßige Ausgleichszahlung eine Alternative darstellt. Aber das ist dann etwas für die Fachdebatte im Ausschuss. Angesichts aber der langwierigen und jahrelangen Debatten über die Frage des Wie scheint das meines Erachtens nur noch ein Klacks zu sein und für die Betroffenen endlich die Beendigung der Problematik in Aussicht zu stellen. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist auch ein Schritt von vielen, die immer noch notwendig sind, um über 30 Jahre nach dem Mauerfall die nachwendebedingten Ungerechtigkeiten im Sozial- und Rentenrecht und in der Überleitung, von denen auch noch viele andere Berufsgruppen betroffen sind, abzubauen. Wir hoffen, dass damit auch ein Stück weit ein Zeichen gesetzt wird, dass der Abbau der immer noch bestehenden Nachteile möglich ist, wenn gemeinsam im Sinne der Betroffenen an einer Lösung gearbeitet wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann gebe ich noch einmal Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich ist dieser Tagesordnungspunkt, weil er sehr komplex ist, sehr gut geeignet, mit Populismus hier ans Rednerpult zu treten und das auch in der Öffentlichkeit zu machen. Ich habe ja die ersten Reflexe gehört. Jetzt sage ich mal: Vielleicht können wir uns darauf verständigen, es geht immer um gerechte Bezahlung von Bediensteten, von Beamtinnen und Beamten, und es geht natürlich – und das sage ich – auch um gerechte Besoldung im Vergleich zu allen anderen, die wir in Thüringen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. In einem Teil wird es hier bei der Argumentation auch beim tbb herausgegriffen. Ich bin ja als Finanzministerin in Person, aber auch immer das Finanzministerium in der Kritik des tbb, so nach dem Motto: Bist du nicht willig, dann mach ich dich schlecht. Das ist schon so eingeübt, man kann sich schon gut darauf einstellen. Deswegen finde ich es sehr grenzwertig in der Argumentation des tbb, der sich herausnehmen will, dass man eine 15-prozentige Gehaltserhöhung, die Beschäftigte, also Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte, in den letzten sechs Jahren bekommen haben – 15 Prozent – am Ende ins Gegenteil rechnet und sagt, die Beamtinnen und Beamten haben in den letzten Jahren Gehalt verloren, weil man mit der Lebensarbeitszeit redet und weil man sagt, da habt ihr im Jahre Ultimo drei Monate später die Besoldung angeglichen und deswegen sind wir so schlecht gestellt. – Ich weiß, dass sich kaum jemand mit dieser Materie beschäftigt, sondern einfach die Argumente aufzählt. Deswegen bitte ich darum, wenn wir tatsächlich Einigkeit erzielen können, dass es um gerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst und natürlich um die amtsangemessene, verfassungsgemäße Alimentation geht – da geht es überhaupt nicht um Gerechtigkeit, da geht es um eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation. Das ist eben ein Unterschied. Jeder, der sich mit Artikel 33 Grundgesetz und den besoldungsrechtlichen Fragen dazu beschäftigt, weiß das. Es ist erwähnt worden: Wir haben eine hundertseitige Begründung gemacht. Das ist nicht ohne Grund so. Wir wissen, uns ist völlig bewusst, dass es wiederum Beamtinnen und Beamte gibt, die dagegen klagen werden. Da sage ich auch sehr deutlich, ich bin da sehr ehrlich, weil mich manches auch ärgert: Da verstecken sich die A15er und B3er hinter den A6ern – ganz deutlich. Und was wir jetzt als Faktum haben – ich habe es vorhin kurz angerissen –, ist, dass wir Arbeiten, die im öffentlichen Dienst vorhanden sind und die unter A6 Stufe II sind, nicht mehr an eine Beamtin oder einen Beamten geben können. Diese Urteile sagen das noch einmal sehr deutlich. Das heißt, um es ganz krass zu sagen: Die Drecksarbeit können die einfachen Tarifbeschäftigten machen. Das ist nicht gerecht. Deswegen will ich noch einmal dafür werben: Schauen Sie sich die Dinge ganz genau an und reden Sie an der Stelle von Gerechtigkeit! Wir haben einen Auftrag zu erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns an der Stelle Aufgaben gegeben. Ob der Vergleich mit der Grundsicherung tatsächlich ein gerechter Vergleich ist, sei dahingestellt. Wir haben jetzt einmal das Gerichtsurteil. Hier wird die Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern berücksichtigt. Über 50 Prozent dessen, was dazu führt, dass wir verfassungswidrige Alimentationen haben, kommt von den Kindern, von den Kindergartengebühren, von Bildung und Teilhabe. Wir haben auch berechnet, weil es auch Rückmeldungen gibt – auch an mich –: Was ist denn mit den verheirateten Kinderlosen? Was ist denn mit den Alleinstehenden? All das haben wir berechnet, das können Sie nachlesen. Das können wir im Ausschuss dann auch noch einmal vortragen, wenn jemand sich so tief eingearbeitet hat und das gern mit uns diskutieren möchte. Da haben wir keine verfassungswidrige Alimentation. Auch bei den Seniorinnen und Senioren – es ist von einer Fraktion angesprochen worden –, also bei den Ruheständlern haben wir auch keine verfassungswidrige Alimentation. All die Dinge sind durchgeprüft. Wir haben sie Ihnen vorgelegt, wir können Ihnen das im Ausschuss sehr gründlich darstellen. Ich denke, es ist auch nicht redlich, die Frage der gut Ausgebildeten und der Abwanderung als Argument vorzuschieben. Wir haben – das hat Einigkeit gefunden – Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis. Warum haben wir denn das getan? Weil das so unattraktiv ist? Wir haben Problemlagen bei IT-Beschäftigten. Das haben wir aber auch im Angestelltenbereich, das betrifft nicht nur den Bereich der Beamtinnen und Beamten. Wir haben jetzt erst überhaupt diese technische Laufbahn IT eingeführt nach vielen Widerständen an unterschiedlicher Stelle. Wenn Sie die Ärzte nehmen – die Ärzteschaft – wissen Sie ja –, vor allen Dingen die kommunalen Gebietskörperschaften, die mit uns im Beamtenrecht gleichlaufen, da haben wir eine ewig lange, mittlerweile über Jahrzehnte dauernde Diskussion darüber: Kann ich denn den Arzt in einer A15 gleich verbeamten und ist denn dieses Geld, was am Ende netto kommt, überhaupt jemals ausreichend, um einen in den öffentlichen Dienst zu bringen? Der Arzt sagt: Ja, aber, wenn ich im Krankenhaus arbeite und dazu noch quasi Bereitschaftsdienst habe, dann habe ich ein doppeltes Gehalt A15. Wie wollen Sie denn das im Beamtenrecht abbilden? Sie können es nicht allgemein abbilden. Sie können es eben nur sehr speziell für einzelne Berufsgruppen abbilden. Insofern sind da auch in der Begründung des Beamtenbundes – ich will mich nur auf ihn beziehen, weil das die umfangreichste Rede und Argumentation gegen diese Verfahrensweise ist mit den Familienzuschlägen –, da hat der Beamtenbund auch keine konsistente Argumentation in seiner Vorlage. Deshalb freue ich mich, wenn wir das im Ausschuss diskutieren. Es wäre natürlich schön, wenn es uns auch gelingt, das jetzt noch zu beschließen, weil die Beamtinnen und Beamten – das, denke ich, ist allgemein offensichtlich auch anerkannt – dann auch schon rückwirkend ab 2020 dieses Geld zeitnah erhalten sollten. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es war beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Dann ist das so beschlossen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Es geht weiter mit dem Aufruf des TagesordAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3580 Wird aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, Ihnen liegt in der Drucksache 7/3580 eine Änderung zur Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vor, die wir auch im Ältestenrat diskutiert haben. Darin befinden sich zwei Änderungen. Erstens sollen für die beim Thüringer Landtag angesiedelten unabhängigen Beauftragten, also den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, den Bürgerbeauftragten, den Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und den Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, zukünftig parlamentarische Unterlagen wie Ausschussprotokolle und Beratungsgrundlagen etc. pp. elektronisch im AIS bereitgestellt werden. Ich war, ehrlich gesagt, überrascht, dass wir das noch nicht machen. Jetzt haben wir, wenn wir das heute hier verabschieden, dafür auch eine Geschäftsordnungsgrundlage. Das wollen wir nun ändern, und zwar in den §§ 52, 76, 80 und 107. Und zweitens haben wir mit einem neuen § 60 a ein Informationsverfahren, das sogenannte Notifizierungsverfahren, aufgenommen. Dafür schaffen wir jetzt auch eine Geschäftsordnungsgrundlage für den Thüringer Landtag. Und das ist eine Regelung zur Implementierung des Notifizierungsverfahrens für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Das ist notwendig, weil wir eine EU-Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt haben. Die gibt es schon seit dem 9. September 2015, sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, für Rechtsvorschriften, die den freien Warenverkehr oder die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt mittelbar oder unmittelbar beeinflussen können, ein Informationsverfahren, also ein Notifizierungsverfahren, durchzuführen. In einer mindestens dreimonatigen Stillhaltefrist können Mitgliedstaaten und die EU-Kommission Stellungnahmen zu einer Rechtsvorschrift abgeben; im Einzelfall kann diese Stillhaltefrist auf 18 Monate ausgedehnt werden. Die Rechtsvorschrift darf in dieser Prüfphase nicht erlassen werden. Verstöße gegen das Notifizierungsverfahren sind europarechtswidrig, die Rechtsvorschriften dürfen dann nicht angewendet werden. Wir gestalten diese Praxis bei Gesetzentwürfen nun in § 60 a. Der Landtag stimmt in zweiter Beratung also einem Gesetzentwurf zu, die erste Beratung und gegebenenfalls Beratungen in Ausschüssen gehen dem dann voraus. Und in der Stillhaltefrist, also mindestens drei und höchstens 18 Monate, läuft das Notifizierungsverfahren. Dann können sozusagen die Stellungnahmen abgegeben werden. Wurden die Stellungnahmen abgegeben, wird der Gesetzentwurf zur Durchführung des Notifizierungsverfahrens an den federführenden Ausschuss überwiesen. Die dritte Beratung erfolgt dann nach Ablauf der Stillhaltefrist im Plenum. Das sind die Änderungen in Gänze – ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Vielen Dank. Wortmeldungen für die Debatte zur Änderung der Geschäftsordnung habe ich keine. Herr Montag zieht zurück. Gibt es noch Wortmeldungen, die abgegeben werden sollen? Das sehe ich nicht. Dann können wir unmittelbar über diese Geschäftsordnungsänderung abstimmen. Ich bitte um Handzeichen, wer dieser Geschäftsordnungsänderung zustimmen möchte. Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist die notwendige Mehrheit zur Änderung der Geschäftsordnung hier erreicht. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2019 dazu: Für eine dauerhafte und wirkungsvolle Einbindung der Thüringer Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und invasiver Wildarten sowie gegen eine Schlechterstellung der Thüringer Jägerschaft im Waffenund Jagdrecht Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2289 Wünscht die FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Ja. Herr Abgeordneter Bergner, bitte.
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Afrikanische Schweinepest beschäftigt uns im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten schon seit vielen Monaten. Nach Brandenburg hat auch Sachsen einen Ausbruch erlebt und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Thüringen betroffen sein dürfte. In der vorletzten Sitzung des Ausschusses hatten wir zudem eine Anhörung mit dem Thüringer Bauernverband und dem Verband der schweinehaltenden Betriebe durchgeführt, in der uns deren schwierige Situation eindrucksvoll geschildert wurde. So wirkt sich auch jetzt schon die Gefahr eines ASP-Ausbruchs negativ auf die auf dem Markt erzielbaren Preise für Schweinefleisch aus. Das Näherrücken der ASP an den Freistaat Thüringen wird die hiesige Jägerschaft vor große Herausforderungen stellen, gelten doch die Wildschweinbestände als Reservoir der Krankheit. Die Ausbreitung erfolgt – und so lässt sich das beobachten – durch die natürliche Wanderungsbewegung der Tiere. Hierbei kann man von einer Ausbreitungsgeschwindigkeit von etwa 100 Kilometern pro Jahr ausgehen. Durch intensive Bejagung, eine Erhöhung der Jagdstrecke und eine effektive Bestandskontrolle von Schwarzwild könnte dem entgegengewirkt werden und – ich ergänze – muss dem auch entgegengewirkt werden. Die Afrikanische Schweinepest verursacht erhebliches Leiden bei den Tieren und führt meist zu einem schnellen, qualvollen Tod. Es gilt auch in diesem Sinne, alles zu unternehmen, die ASP-Fälle so gering wie möglich zu halten. Jagd ist, meine Damen und Herren, an dieser Stelle als Tierschutz zu sehen.
(Beifall FDP)
Eine unkontrollierte Ausbreitung führt, wie beschrieben, ebenfalls zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei Landwirten, Schweinezüchtern, Forstwirtschaft nachgelagerten Betrieben. Auch würde bei einem Auftreten von infiziertem Schwarzwild in Thüringen durch die dann notwendigen Eindämmungsmaßnahmen die Bevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden, denn tritt in einem Gebiet ein Fall von ASP auf, wird als Reaktion eine ganze Kette von Maßnahmen in Gang gesetzt. Dazu zählt das Einstellen von land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, Betretungsverbote und das Abgrenzen und Einzäunen der Fundstellen in größerem Umkreis. Dagegen, meine Damen und Herren, klingen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dann schon fast moderat. Ein Baustein in der ASP-Bekämpfungsstrategie fehlt allerdings bisher völlig, und das ist die Legalisierung der Nachtzielgeräte bei der Jagd auf Schwarzwild. Diese sind nämlich derzeit gesetzlich verboten. Und nun, da sich in Berlin eine Legislatur dem Ende zuneigt und es verpasst wurde, entgegen den Ankündigungen eine Novellierung im Bundesjagdgesetz zu schaffen, ist der Antrag der Freien Demokraten eine saubere Lösung, den Jägern das Handwerkszeug zu geben, sich den Herausforderungen durch die Afrikanische Schweinepest zu stellen. Dieses Thema, meine Damen und Herren, ist aktuell. Dieses Thema ist ein wichtiges Anliegen der organisierten Jägerschaft und könnte mit unserem Antrag auf befristete Zulassung auf eine zufriedenstellende Weise gelöst werden. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Ja. Dann bitte, Herr Abgeordneter Lauerwald. – Entschuldigung, es geht doch um Jäger, alles klar. Herr Schütze – ich sehe schon, passend gekleidet –, Sie haben das Wort.
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Danke schön, Frau Präsidentin. Danke den Zuhörern und Zuschauern. Der FDP-Antrag ging uns nicht weit genug. Es handelt sich um eine befristete …
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das soll doch eine Rede sein! Dann muss man auch reden!) Ja, genau. Die befristete Zulassung von Nachtsichtgeräten geht uns nicht weit genug. Man muss sich mal vorstellen, ich kaufe mir ein Fahrrad für 4.000 oder 2.000 Euro und darf es nur drei Monate im Jahr fahren. Das haben wir besser gemacht, dazu werde ich dann gleich ausführen.
(Beifall AfD)
Im Antrag der AfD wird am Ende weit genug ausgeführt, dass die Nachtsichtgeräte passen. Danke schön.
(Beifall AfD)(Unruhe im Hause)
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Ich bitte doch um etwas mehr Aufmerksamkeit und Ruhe. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Ich bitte jetzt um Ruhe und ein bisschen um einen gegenseitigen Umgang, der den Namen verdient. Ich eröffne jetzt die Aussprache und es besteht die Möglichkeit, weitere Wortmeldungen abzugeben. Als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wagler von der Fraktion Die Linke das Wort.
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Nach nunmehr anderthalb Jahren Corona ist der Seuchenschutz bei uns allen im Alltag angekommen. Aber auch die Afrikanische Schweinepest ist eine Seuche, an der Tiere schwer leiden und die im Regelfall tödlich endet. Um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen, müssen unsere zu hohen Schwarzwildbestände reduziert werden. Eine entschlossene Bejagung unseres Schwarzwildes soll die Ansteckungskette unterbrechen und eine Ansteckung vor allem unserer Hausschweinbestände möglichst verhindern. Nachtzielgeräte sind nun eines von mehreren Mitteln zur besseren Bejagung und Eindämmung der Tierkrankheit. Der Antrag der FDP lässt sich wie folgt zusammenfassen: Den Jägern in Thüringen soll die Verwendung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild pauschal bis zum Inkrafttreten der Novellierung des Bundesjagdgesetzes und der Novellierung der entsprechenden Thüringer Ausführungsverordnung gestattet werden. Vor dem Hintergrund der Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und der wirtschaftlich wirklich stark angespannten Situation der schweinehaltenden Betriebe in Thüringen ist es natürlich sinnvoll, den Schwarzwildbestand auch mit dem Einsatz von Nachtzielgeräten weiterhin zu reduzieren.
(Beifall FDP)
Für die schweinehaltenden Betriebe drohen im Fall der Einstufung in ein Risikogebiet erhebliche Einschränkungen und wirtschaftliche Einbußen. Auch die drohende Einrichtung von Pufferzonen und Betretungsverboten würden erhebliche Einschränkungen für die landwirtschaftliche und forstliche Nutzung in diesen Risikogebieten bedeuten. Die sogenannte Abschussprämie für erlegte Stücke Schwarzwild und der geförderte Jagdhundeeinsatz gehören genauso wie die Aufhebung der Schonzeit bis auf den Elterntierschutz zu den notwendigen Puzzlesteinen auf dem Weg zu einer wirksamen Eindämmung des Schwarzwildbestandes und des Übertragungsrisikos der ASP. Besonders in der aktuellen brandheißen Phase der Borkenkäferkalamität ist es wichtig, dass der Wald für Schutzmaßnahmen betretbar bleibt. Aktuell ist es ja auch schon erlaubt, in mondhellen Nächten Schwarzwild zu bejagen. Unter Einbeziehung von Tierschutzaspekten ist der Einsatz von Nachtzielgeräten natürlich die bessere Option,
(Beifall FDP)
da hierdurch ein sichereres, stressfreieres und besseres Erlegen des Schwarzwildes möglich ist. Wie uns an verschiedenen Stellen vom Ministerium nun schon versichert wurde, soll die Durchführungsverordnung in Bälde in Kraft treten. Als regierungstragende Abgeordnete sehe ich nun meine Aufgabe eher darin, die vom Ministerium zugesicherte Verordnungsänderung in der schnellstmöglichen Umsetzung zu kontrollieren. Inhaltlich steht die Koalition hier der Sache also gar nicht entgegen. Aufgrund des fortgeschrittenen Implementierungsprozesses der Verordnung werden wir uns aber enthalten. Zum Antrag der AfD: Unter dem Deckmantel eines Alternativantrags zur Zulassung von Nachtzielgeräten für die Schwarzwildbejagung bekräftigen Sie hier auch noch einmal den Widerstand gegen die Novellierung des Bundesjagdgesetzes bezüglich der Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes. Es ist eine Sache, die Augen vor der hochkomplexen Situation Klimawandel absichtlich zu verschließen, nicht entrinnen können Sie aber den Folgen des Klimawandels mit der Borkenkäferkalamität und dem Absterben großer Teile unserer Fichtenbestände – immerhin die Hauptbaumart im Thüringer Wald, darauf haben Sie selbst auch schon in mehreren Redebeiträgen hingewiesen. Diese Waldkatastrophe, meine Damen und Herren, macht vor allen Dingen eines nötig: gut regulierte, angepasste Rot-, Reh- und Muffelwildbestände. Den notwendigen Waldumbau hin zu einem klimaresilienten artenreichen Mischwald schaffen wir auf eine volkswirtschaftlich vertretbare Art und Weise nur mit einem gut regulierten angepassten Wildbestand. Sonst sind alle Bemühungen der Pflanzung, der Jungwaldpflege für die Katz‘ bzw. für den Magen von Reh und Hirsch und alles wird so teuer, dass es nicht stattfinden wird. Deswegen wird die Koalition Ihren Antrag ablehnen. Meine Damen und Herren, ein klimaresilienter, artenreicher Mischwald mit einer vielfältigen Äsung, also einem guten Futterangebot, ist auch einmal der bessere Lebensraum für das wiederkäuende Schalenwild. Aber zu diesem Wald müssen wir erst einmal wieder hinkommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun auf unsere Forderungen im vorliegenden Antrag eingehen, nachdem die Notwendigkeit schon ausreichend beleuchtet wurde. Derzeit ist die Anwendung einer Nachtzielgerätschaft bei der Jagd grundsätzlich verboten. Die oberste Jagdbehörde kann das Verbot zwar durch Verordnung oder Erlass von Einzelanordnungen aufweichen, siehe hierzu § 29 Abs. 6 Thüringer Jagdgesetz. Diese Einzelanordnungen werden aber derzeit nur mittels einzelner Ausnahmegenehmigungen erteilt – mit entsprechender Bürokratie und Wartezeiten für die Antragssteller. Auch der Bund hat das Problem mittlerweile erkannt, das zuständige Ministerium arbeitet an einer Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Hierbei soll unter anderem auch eine Zulassung von Nachtzielgeräten erfolgen. In dieser Legislatur des Bundestags ist aber nichts mehr in dieser Hinsicht geschehen. Wir haben schon darüber gesprochen. Und nach der Wahl und gegebenenfalls einer langen Regierungsfindung wird das nicht gleich die oberste Priorität haben. Ebenfalls soll auf Landesebene die Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes überarbeitet werden, auch hier mit dem Ziel, Nachtzieltechnik zuzulassen. Auch hier ist mit einer Feststellung erst nach der Entscheidungsfindung auf Bundesebene zu rechnen. Umso wichtiger ist es deshalb, für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer einheitlichen Bundesregelung hier in Thüringen eine Übergangsregelung zu schaffen. Daher machen wir mit dem von uns eingebrachten Antrag in Drucksache 7/2019 ein entsprechendes Angebot an das Hohe Haus. Die Zulassung von Nachtzielgeräten würde neben einer effektiveren Bejagung von Schwarzwild zudem noch weitere positive Effekte bewirken. So würde sich die potenzielle Unfallgefahr bei der nächtlichen Jagd reduzieren. Auch könnten Tiere durch ein besseres Trefferbild sauber, schonend und ohne unnötiges Leid erlegt werden, meine Damen und Herren. Wir fordern daher die Landesregierung auf, den Jägern im Freistaat Thüringen die Verwendung von Nachtzielgeräten zur Nutzung bei der Jagd auf Schwarzwild zu gestatten. Diese Gestattung soll ohne die bisher notwendige Antragsstellung beim zuständigen Ministerium pauschal für alle in Thüringen zur Jagdausübung Berechtigten erteilt werden. Die Dauer der Gestattung ist bis zum Inkrafttreten der Novellierung des Bundesjagdgesetzes oder der Novellierung der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes festzusetzen. Deswegen erlaube ich mir an dieser Stelle ein Wort zu dem Alternativantrag der AfD. Natürlich klingt der Ansatz einer dauerhaften Lösung erst einmal gut. Aber genau das ist eben die Lösung, die im Bund längst hätte geregelt sein müssen und sicherlich in der kommenden Legislatur auch geregelt wird, und ich sage auch, wenn die FDP in der Bundesregierung vertreten sein sollte: geregelt werden wird; davon bin ich vollkommen überzeugt. Deswegen, meine Damen und Herren, bietet unser Antrag eine sinnvolle Übergangslösung. Unser hier vorliegender Antrag ist kurz und zielführend und sollte heute auch direkt beschlossen werden, ohne noch weitere Monate beraten zu werden. Wir brauchen eine schnelle Lösung für unsere Jägerschaft in Thüringen, eine schnelle Lösung, die auch diesen Kompromiss als Übergang schafft bis zur entsprechenden Regelung im Bundesjagdrecht. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin selbst langjähriger Jäger, darum weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwer und anspruchsvoll die Jagd auf Schwarzwild ist. Nicht nur, dass Wildschweine überaus wehrhaft, schlau und mobil sind, durch die Verlagerung ihrer Aktivitäten in die Nacht und durch ihre Vorsicht ist deren Bejagung sehr zeit- und arbeitsintensiv. Viele Stunden und meist bis tief in die Nacht muss man sitzen, um die Rotten in Anblick zu bekommen, und dabei hoffen, dass das Licht des Mondes reicht, um richtig ansprechen zu können. Ein falscher Schuss bedeutet dabei nicht nur vermeidbares Tierleid, sondern ist unter Umständen auch eine Straftat nach dem Jagdgesetz und nach dem Tierschutzgesetz. Besonders vor dem Hintergrund der drohenden ASP in Thüringen und deren Ausbruch in Sachsen und Brandenburg stellt die Bejagung eine besondere Herausforderung für die ehrenamtlichen Thüringer Jäger dar. Allein im Jagdjahr 2019/2020 wurde in Thüringen eine Schwarzwildstrecke von über 45.000 Stück erzielt; im Vergleich zum Jagdjahr 2018/2019 ist das eine Zunahme von 55 Prozent. Aber nicht nur das Schwarzwild bereitet Grund zur Sorge, auch invasive Wildarten wie der Waschbär nehmen in Thüringen zu. Über 10.000 Stück wurden im Jagdjahr 2018/2019 in Thüringen erlegt. Auch diese jagen in der Regel in der Nacht. Leider macht die Regierung den Jägern mit unsinnigen Verschärfungen das Leben schwer. Aber allein schon für den Einsatz bei Umwelt- und Artenschutz gebührt ihnen Dank, Anerkennung und Unterstützung. Deshalb geben Sie mir eine Chance, mich hier bei der gesamten Thüringer Jägerschaft für ihren Dienst zu bedanken.
(Beifall AfD)
Den Thüringer Jägern den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für die Jagd zu gestatten, wäre also nicht nur eine längst fällige Anerkennung ihrer Arbeit. Es würde auch mögliches Tierleid vermeiden, helfen, invasiven Wildarten Einhalt zu gebieten und natürlich zu einer wirksamen Bekämpfung der ASP beizutragen. Also geht der Antrag der FDP schon mal in die richtige Richtung. Trotzdem ist und bleibt der Antrag der FDP nur ein Schaufensterantrag, man könnte auch sagen: viel zu kurz geschossen.
(Beifall AfD)
Denn eine solche Vorrichtung kostet im Schnitt 2.000 bis 4.000 Euro. Wenn ein Jäger diese nur ein paar Monate nutzen darf, wird er so eine teure Anschaffung wahrscheinlich nicht tätigen. Eine Eindämmung der Schweinepopulation und somit der ASP kann daher mit dem FDP-Antrag nicht realisiert werden. Mal abgesehen davon, dass schon der Titel des FDP-Antrags rechtlich ungenau ist, unterscheidet doch das Waffenrecht ganz genau zwischen Nachtzielgeräten, Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen.
(Beifall AfD)
Unser Alternativantrag hingegen ist nicht nur fachlich tiefer und an der jagdlichen Realität ausgerichtet, sondern berücksichtigt die Forderungen und Bedürfnisse der Thüringer Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild und invasiver Wildarten in vollem Umfang.
(Beifall AfD)
Er zollt den Jägern den ihnen gebührenden Respekt und zeigt mögliche Lösungsansätze bei der Bekämpfung der ASP. Wir bitten daher um die Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön.
(Beifall AfD)
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, meine Damen und Herren am Livestream, meine Fraktion befürwortet eine vorzeitige generelle Freigabe der Nachtzielhilfen für die Schwarzwildjagd in Anbetracht der ASP-Gefahr.
(Beifall AfD)
Es hat viel zu lange gedauert, diese Möglichkeit nunmehr endlich zu schaffen. Eine Option wäre eine Regelung im Bundesjagdgesetz gewesen. Die kommt nun nicht mehr in dieser Legislatur – ich verhehle nicht, dass uns das ganz recht ist. Die andere Option hat die Landesregierung selbst in der Hand. Mit der Änderung der Ausführungsverordnung zum Jagdgesetz soll eine solche generelle Freigabe für Nachtzielgeräte erfolgen. Aber hier wissen wir noch nicht, wie weit es gediehen ist. Vielleicht klärt uns der Minister ja nachher noch auf. Fakt bleibt, wie die FDP sprechen wir uns für eine schnelle Regelung aus, in der auch die Nachtzieltechnik und der Einsatz von künstlichen Lichtquellen zur Schwarzwildjagd für die Jäger in Thüringen ohne Antragsverfahren freigegeben werden. Wir würden dem FDP-Antrag bzw. einer Überweisung zustimmen. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen das auch begründen. Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg und Sachsen ist die Gefahr der Einschleppung dieser Tierseuche nach Thüringen erheblich gestiegen. Wir haben zwar konkrete Präventionsmaßnahmen, wie die Zahlung von Aufwandspauschalen, wir haben auch eine anerkennenswerte Arbeit des Schwarzwildkompetenzzentrums beim Bauernverband, aber, meine Damen und Herren, um die Jagdstrecke beim Schwarzwild zu erhöhen, ist der Einsatz von Nachtzieltechnik unverzichtbar, denn der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hätte erhebliche Auswirkungen auf schweinehaltende Landwirtschaftsbetriebe in Thüringen. Schon allein deshalb muss der Schwarzwildbestand weiter reduziert werden. Die Mithilfe der Jäger bei der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist unverzichtbar. Meine Damen und Herren, das geht zwar über den FDP-Antrag hinaus, aber wir brauchen auch noch weitere Maßnahmen zur ASP-Prävention. Wir müssen alle Maßnahmen ausschöpfen, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Hierfür ist es erforderlich, die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild in jedem Fall auch künftig sicherzustellen bzw. gegebenenfalls zu erhöhen. Daneben müssen wir die Arbeit des Schwarzwildkompetenzzentrums durch adäquate Förderung ebenfalls sicherstellen. Auch die Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr und der Untersuchungsgebühr für die Untersuchung auf Radioaktivität bei Schwarzwild ist eine Maßnahme, die helfen kann. Wir haben darüber schon oft im Ausschuss gesprochen. Zum Schluss, meine Damen und Herren: Schon jetzt möchte ich mich bei den Thüringer Jägern bedanken, die bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Schlüsselrolle spielen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Für die Landesregierung und das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft darf ich Herrn Staatssekretär Weil das Wort erteilen.
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Tiergesundheit ist ein möglicher Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen derzeit eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen. Aber ich will auch sagen, wir können heute konstatieren, es hat im Moment nach Thüringen kein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest stattgefunden. Wir haben Einträge in Brandenburg und Sachsen. Die sind besorgniserregend, wobei man sagen muss, dass die Entwicklung eher in nördlicher als in westlicher Richtung erfolgt. Aber es ist sicherlich auch wichtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass wir eine aktive ASP-Entwicklung in der Bundesrepublik haben. Wir haben im Moment einen Stand von 1.026 positiv auf ASP getesteten Wildschweinen mit den unterschiedlichen Ausbrüchen in den Landkreisen in Brandenburg und Sachsen. Die Thüringer Landesregierung hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um sich auf das Szenario eines Eintrags nach Thüringen vorzubereiten. Herr Gottweiss hat bereits darauf hingewiesen, dass schon im Jahr 2018 ein Schwarzwildkompetenzzentrum beim Thüringer Bauernverband eingerichtet wurde. Wir haben eine Vielzahl von präventiven Projekten wie zum Beispiel die Information von Jägerinnen und Jägern und der Bevölkerung oder auch eine verstärkte Wildbretvermarktung bearbeitet. Ich kann mich nur den Worten von Herrn Gottweiss, von Herrn Bergner und auch von Frau Wagler anschließen: Der Dank geht an die Jägerinnen und Jäger und auch an alle anderen, die in dem Bereich aktiv waren. Ich möchte auch an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Thüringer Bauernverband erwähnen, der sozusagen die Heimstatt dieses ASP-Kompetenzzentrums ist. Eine mögliche Ausbreitung der Seuche kann durch eine Verminderung des Schwarzwildbestandes erschwert werden. Dass dies geboten ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Die Schwarzwildstrecke in Thüringen befindet sich auf einem historischem Hoch. Im Jagdjahr 2019/2020 wurde mit insgesamt 45.814 Stück Schwarzwild eine bisher noch nie erreichte Strecke erzielt. Die Schwarzwildstrecke und der Schwarzwildbestand korrelieren, und deswegen muss von einem enorm hohen Schwarzwildbestand ausgegangen werden. Vor dem Hintergrund dieses hohen Schwarzwildbestandes, der damit verbundenen Wildschäden und der ASP-Prävention ist eine verstärkte Bejagung des Schwarzwildes angezeigt. Je geringer der Schwarzwildbestand, desto geringer ist auch die Möglichkeit der Ansteckung. Um diese Bejagung zu unterstützen, zahlt der Freistaat Thüringen unter anderem seit 2018 eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild und je Einsatz eines brauchbaren Jagdhundes bei einer revierübergreifenden Bewegungsjagd. Auch jagdrechtlich haben wir mit der Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild mit Ausnahme des Elterntierschutzes den Weg für einen verstärkten Abschuss freigemacht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Einsatz von Nachtzielgeräten kann helfen, die Schwarzwildstrecke weiter zu steigern. Schwarzwild ist im Wesentlichen nachtaktiv, weshalb Schwarzwild als einzige Schalenwildart auch nachts erlegt werden darf. Traditionell werden dafür vor allem die Vollmondphasen genutzt. Im Zuge der technischen Weiterentwicklung sind Restlichtverstärker, Infrarotaufheller und Wärmebildkameras für die nächtliche Jagd auf Schwarzwild in den Fokus gerückt, mit denen unabhängig von den Lichtverhältnissen auch Schwarzwild gejagt werden kann. Insbesondere aus Tierschutzgründen ist der Einsatz dieser Technik zu empfehlen, da die Tiere sauber erkannt werden können, sichtbar ist, ob Frischlinge dabei sind, und Schüsse sauber angetragen werden können. Sollte es zum Ausbruch der ASP in Thüringen kommen, so steht die Verpflichtung, den Schwarzwildbestand als Seuchenherd so schnell wie möglich zu beseitigen. Dazu ist der Einsatz von Nachtzieltechnik unverzichtbar. In fast allen Flächenländern der Bundesrepublik ist deshalb die Nutzung von Nachtzieltechnik zur Bejagung von Wildschweinen erlaubt. Auch die Thüringer Landesregierung hat deshalb im Entwurf der überarbeiteten Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz das Verbot der jagdlichen Nutzung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild gestrichen. Der Verordnungsentwurf wird derzeit abschließend durch das Justizministerium in rechtsförmlicher Hinsicht geprüft und das Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof wird hergestellt. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der Verordnungsentwurf fertiggestellt werden. Nach dem Entwurf sollen die Regelungen zur Nachtzieltechnik am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass uns das Thüringer Jagdgesetz jetzt schon die Möglichkeit gibt, im Zuge von Einzelanordnungen den Einsatz von Nachtzielgeräten zu ermöglichen. Aktuell wird der Einsatz von Nachtzieltechnik über Einzelanordnungen genehmigt, wobei bisher jeder Antrag positiv beschieden wurde. Insofern kann ich auch nicht erkennen, warum die AfD meint, wir hätten die Regelungen im Jagdrecht eher verkompliziert. In dem Fall ist es so, dass wir einen aktiven Bürokratieabbau betreiben und übrigens auch die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen, die mit diesen Einzelanordnungen beschäftigt sind, von Arbeit entlasten. Ich will auch darauf hinweisen. Sie meinen ja, die FDP-Fraktion würde nur einen befristeten Einsatz der Nachtzieltechnik beantragen wollen. Der Grund steht aber im Antrag. Die FDP-Fraktion hebt auf die Änderung des Bundesjagdgesetzes ab, das jetzt gescheitert ist, darauf hat Herr Bergner schon hingewiesen. Aber insofern würde jedenfalls bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesjagdgesetzes auch diese Regelung gelten. Ich kann also nicht erkennen, warum der Antrag der FDP-Fraktion nicht weitgehend genug sein soll. Deswegen spricht aus Sicht der Landesregierung jedenfalls nichts dagegen, den FDP-Antrag zu unterstützen. Den Antrag der AfD-Fraktion halten wir nicht für zielführend und notwendig. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der AfD. Ausschussüberweisung wurde ausdrücklich nicht gewünscht. Es soll direkt über den Antrag abgestimmt werden. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Der AfD?)
Der FDP-Antrag – habe ich mich versprochen? Sorry, Entschuldigung, dann habe ich mich hier versprochen.
(Unruhe DIE LINKE)
Natürlich kommt zuerst der Antrag der FDP, weil es der zuerst eingebrachte Antrag ist. Entschuldigung. Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der FDP ab, die keine Ausschussüberweisung, sondern eine direkte Abstimmung zum Antrag wünschte. Das ist der Antrag in der Drucksache 7/2019. Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer diesem FDP-Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Niemand ...
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das war
anders angekündigt!) Was?
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ich
bin nicht weisungsgebunden!) Es gibt die Stimmen der FDP für ihren eigenen Antrag.
(Heiterkeit CDU)
Gegenstimmen gibt es keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist der Antrag angenommen, weil er mehr Ja- und keine Neinstimmen bekommen hat.
(Beifall FDP)
Da der Antrag der FDP angenommen ist, erübrigt sich insoweit die Abstimmung zum Alternativantrag. Der ist damit entfallen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Jetzt ist die Frage: Eigentlich müssten wir jetzt eine Lüftungspause machen. Wollen wir das zu einem frühzeitigen Eintritt in die Mittagspause nutzen? Das bietet sich eigentlich an. Dann beginnen wir jetzt mit der Mittagspause. Dann endet diese um 13.10 Uhr und wir finden uns hier wieder ein zum Tagesordnungspunkt Wahlen und der anschließenden Fragestunde. In der Mittagspause, 5 Minuten nach deren Beginn – also jetzt gleich – treffen sich zu einer außerordentlichen Sitzung der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Raum F 125/125a sowie ebenfalls in 5 Minuten der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport im Raum F 101. Bis nachher, 13.10 Uhr geht es weiter mit dem Tagesordnungspunkt Wahlen. Bitte unterrichten Sie die gerade ortsabwesenden Mitglieder Ihrer Fraktion. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf die Sitzung fortsetzen. Wir kommen zum Aufruf des TaWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3638 Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Vorgeschlagen für eine erste Wahlwiederholung ist Frau Abgeordnete Corinna Herold. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir in den Wahlgang eintreten. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Schubert und Herr Abgeordneter Urbach. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl; Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Janine Merz, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Denny Möller, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Babett Pfefferlein, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Karola Stange, Christina Tasch, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Prof. Dr. Mario Voigt, Dr. Marit Wagler, Laura Wahl, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelfer, die Stimmen auszuzählen. Vereinbarungsgemäß wird während der Auszählung der Stimmen der Tagesordnungspunkt 78 aufgerufen. Jetzt sehe ich, dass wir so schnell vorangekommen sind, dass weder die Fragesteller alle da sind noch die Ministerien in der Reihenfolge, in der sie eigentlich hier gelistet sind. Ich fange dann mal an mit der vierten Frage. Bitte? Ach so, Herr Staatssekretär Götze vertritt das Finanzministerium. Danke für den Hinweis. Dann ist die erste Fragestellerin – wie ausgedruckt – Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/3600. Bitte, Frau Abgeordnete.
Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen In der Vergangenheit häuften sich Fälle, in denen teils linke und globalisierungskritische Vereine von verschiedenen Finanzämtern die steuerliche Gemeinnützigkeit aberkannt bekamen oder diese Aberkennung angedroht wurde. Bekannte bundesweite Beispiele sind die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Campact oder auch Attac. Im Fall Campact hieß es vom Finanzamt, die Organisation sei überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen. Im Steuerbescheid für das Jahr 2016 führt die Behörde aus, dass es sich auch nicht um politische Bildung handele, Zitat: „Im Vordergrund stand nicht die Information über politische Prozesse, sondern vielmehr die Einflussnahme auf diese.“ In der Vergangenheit war in Thüringen beispielsweise der Verein „jouwatch“ ansässig, der dem rechten Spektrum zugerechnet wird und lange über die Gemeinnützigkeit verfügte. Diese wurde ihm nach Medienberichten erst nach dem Umzug nach Sachsen aberkannt. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2019 in Thüringen ansässigen Vereinen die Gemeinnützigkeit aus welchen Gründen aberkannt? 2. Wie viele Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit werden aktuell durch Thüringer Finanzbehörden betrieben? 3. In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2019 wurde die Prüfung auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen durch andere Behörden als Finanzbehörden angeregt, beispielsweise durch Aufforderung zur Prüfung oder Übermittlung von Hinweisen? 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau König-Preuss möchte ich wie folgt beantworten. Die Anfrage thematisiert das Gemeinnützigkeitsrecht, mit dem sowohl die Fördertätigkeiten von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, aber auch ehrenamtlich Tätige und Leistungen von Zuwendenden, insbesondere in Form von Spenden steuerlich begünstigt werden. Es wird nach Fällen der Aberkennung und Reformen gefragt. Hierzu möchte ich einige einführende Erläuterungen machen. Die umfassenden steuerlichen Vergünstigungen, die mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einhergehen, sind an diverse Voraussetzungen geknüpft, unter anderem, um eine ausschließliche Förderung der in der Abgabenordnung genannten Zwecke zugunsten der Allgemeinheit zu gewährleisten. Entsprechen Satzung und/oder tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften, kann dies unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Verfehlung die Aberkennung der Steuervergünstigung nach sich ziehen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fragen 1 bis 3 möchte ich zusammenfassend beantworten. Mit den Fragestellungen werden Angaben zur Anzahl der Aberkennung der Gemeinnützigkeit seit dem Jahr 2019, den Gründen für die Aberkennung, die Anzahl der aktuell insoweit laufenden Verwaltungsverfahren und statistische Werte zum Eingang von Prüfanregungen externer Behörden erbeten. Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Entsprechende Daten werden von der Steuerverwaltung nicht gesondert statistisch erfasst. Lassen Sie mich nun zum Thema „Reform des Gemeinnützigkeitsrechts“ und Ihrer letzten Frage kommen, die wie folgt beantwortet wird: Das Gemeinnützigkeitsrecht wurde zuletzt im vergangenen Jahr durch das Jahressteuergesetz 2020 umfassend reformiert. Die Landesregierung hatte sich bereits im Rahmen der ersten Befassung im Bundesrat mit dem Gesetzentwurf, welcher zu diesem Zeitpunkt keine steuerlichen Erleichterungen für Gemeinnützige vorgesehen hatte, unter anderem für die folgenden letztlich auch umgesetzten Änderungen eingesetzt: Zunächst wären da zu nennen die Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke, zum Beispiel um die Förderung des Klimaschutzes, Förderung der Ortsverschönerung und Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, weiterhin die Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht für sogenannte kleine Körperschaften sowie die Etablierung von Kooperationen und Holdingstrukturen sowie schlussendlich die Erweiterung der Katalogzweckbetriebe, zum Beispiel um Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt zwei Nachfragen. Als Erstes: Die statistische Erfassung kann ich für die rückwirkende Darstellung bezüglich der Aberkennung der Gemeinnützigkeit akzeptieren, aber nicht in Bezug darauf, wie viele Verfahren aktuell laufen, weil das sowohl bei den entsprechenden Behörden durch das Ministerium abfragbar als auch dann darstellbar sein müsste. Also lautet die Frage, ob die aktuell laufenden Verfahren mir in Antwort auf meine Mündliche Anfrage nachgeliefert werden.
Ich gehe davon aus, dass aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung eine im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit erschöpfende Antwort nicht gegeben werden kann und dass der Rechercheaufwand hier auch derart groß ist, dass Ihre Frage nicht beantwortet werden kann.
Zweite Frage: Ist es zutreffend, dass ein rechter, Fake News betreibender und vertreibender Verein in Thüringen die Gemeinnützigkeit behalten konnte und diese Gemeinnützigkeit erst in Sachsen aberkannt wurde? Ich frage für eine rot-rot-grüne Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Müller in der Drucksache 7/3601.
Die Deutsche Bahn AG hat am 22. Juni 2021 mitgeteilt, dass die Werrabahn zu einer der 20 wichtigsten Strecken in Deutschland gehört, die für den Nahverkehr reaktiviert werden soll. In einer Pressenachricht vom 23. Juni 2021 in den „Coburger Neuen Nachrichten“ wird die Landesregierung damit zitiert, dass dazu die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan notwendig sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann plant die Landesregierung die Umsetzung des Raumordnungsverfahrens für die Reaktivierung der Werrabahn? 2. Welche Gespräche werden derzeit mit der bayerischen Seite geführt? 3. Welche Finanzierungsoptionen sieht die Landesregierung für notwendige Investitionen in die Werrabahn? 4. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der angestrebten – nur langfristig möglichen – Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan vor dem Hintergrund einer bereits jetzt vom Bund ermöglichten 90-prozentigen Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz?
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Ich möchte noch einiges vorwegschicken. Nach wie vor hat die Thüringer Landesregierung großes Interesse an der Reaktivierung der Werrabahn. Die Mitteilung der Deutsche Bahn AG vom 22. Juni dieses Jahres mit dem Bekenntnis zur Reaktivierung der Werrabahn als einem von 20 Reaktivierungskandidaten in Deutschland – das war schon ein Meilenstein. Zu diesem Bekenntnis gehört allerdings auch, dass sich der Bund als Eigentümer der DB AG klar zur Reaktivierung bekennt und dann auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellt, damit für die Reaktivierung der Werrabahn eine verlässliche Finanzierung sichergestellt und dann auch die Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden kann. Darüber hinaus wurde in Bayern die Reaktivierung bislang eher kritisch gesehen, weshalb dort auch mit dem Bekenntnis der DB AG ein Wandel in der ablehnenden Haltung zum Lückenschluss vollzogen werden muss, insbesondere in der Region vor Ort. Dies vorausgeschickt. Nun zu den Unterfragen. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann Thüringen natürlich nicht allein planen. Das kann nur gemeinsam mit dem Freistaat Bayern erfolgen, da bekanntermaßen die Strecken auf beiden Seiten bzw. sowohl in Thüringen als auch in Bayern liegen. Wie bereits erwähnt, stößt die Reaktivierung in Bayern durchaus auf Skepsis. Deswegen waren die Gespräche auch ein Stück weit ins Stocken geraten. Die bayerische Staatsregierung betont zwar, dass man dem Lückenschluss aufgeschlossen gegenübersteht, aber dies muss sich natürlich wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll darstellen und durch die regionalen Gremien unterstützt und mitgestaltet werden. Letzteres vor allen Dingen war noch nicht der Fall. Genau da muss man ansetzen. Wir zählen da auch, ehrlich gesagt, auf die Unterstützung Bayerns, denn wir brauchen die Zustimmung der Region. Die IHK Südthüringen und Nordbayern haben sich dazu auch bereits positiv geäußert. Ich glaube, da muss es eine weitere Unterstützung geben bzw. ein weiteres Commitment. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir mit der jüngsten Ankündigung der DB Rückenwind für die weiteren Gespräche mit den Akteuren auch im Freistaat Bayern bekommen haben. Das gilt es jetzt, auch ein Stück weit abzuwarten bzw. weiter zu vollführen. Mit der Mitteilung der DB AG und der Tatsache, dass es sich bei der Werrabahn-Trasse nach wie vor um eine bundeseigene Infrastruktur handelt, sehe ich da auch den Bund in der Verantwortung. Wie schon eingangs erwähnt, brauchen wir eine verlässliche Finanzierung und das dann auch entsprechend mittels einer Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan. Die Voraussetzungen für ein GVFG-Projekt liegen derzeit noch nicht vor. Es ist auch noch völlig offen, ob das GVFG-Bundesprogramm für die Lückenschlussmaßnahmen kurzfristig angewendet werden kann, da ein Teil der Trasse, wie gesagt, in Bayern dann auch gar nicht mehr als Trasse sichtbar ist, sondern bzw. überbaut worden ist. Auch da müssen wir entsprechend bei den Finanzierungsmöglichkeiten und der Finanzierungsfrage gemeinsam agieren und sollten vor allen Dingen den Bund da auch nicht aus der Verantwortung entlassen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben gerade gesagt, dass die Voraussetzungen für die Förderung des Bundes über die GVFG-Mittel noch nicht vorliegen würden. Können Sie das näher spezifizieren, welche Voraussetzungen fehlen, um diese Fördermittel nutzen zu können?
Zum einen ist die Antragsfrist für die GVFG-Mittel sehr kurzfristig. Die GVFG-Mittel sind auch kein lang angelegtes Programm. Bei der Werrabahn – ich hatte es gerade dargestellt – braucht es tatsächlich noch ein Raumordnungsverfahren, was durchaus längerfristig angelegt ist. Ob das jetzt kurzfristig so umgesetzt werden kann, wage ich zu bezweifeln. Wie gesagt, wenn, dann müsste es auch – das habe ich auch dargestellt – wäre es kein Alleingang Thüringens, sondern dann müssten sich nicht nur beide Landesregierungen, sondern vor allen Dingen – und das ist das Wichtige für Bayern – die Regionen dazu bekennen. Es wäre meines Erachtens kein ausschließliches Länderprojekt, sondern da ist vor allen Dingen der Bund in Verantwortung genommen. Deswegen halte ich das jetzt für nicht möglich, in dieser Kurzfristigkeit ein GVFGProjekt dort durchzuführen oder anzumelden.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Henke in der Drucksache 7/3602. Herr Abgeordneter Henke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Umgehungsstraße B 2/B 175 Im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind die Maßnahmen B 2/B 175 Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf in dem Vordringlichen Bedarf eingestuft. Für die B 175 Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf wurden die Planfeststellungsunterlagen erstellt und die Fachplanungsbeiträge angepasst, um entsprechendes Baurecht zu erlangen. Am 26. Mai 2021 wurden die Planfeststellungsunterlagen an das Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde versandt. Nach Vorliegen vollziehbaren Baurechts kann die Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt und damit die Sicherstellung der Finanzierung erfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden die umliegenden Gemeinden beim Planfeststellungsverfahren eingebunden? 2. Welche finanziellen Mittel werden vom Land Thüringen für diese Maßnahmen bereitgestellt? 3. Inwieweit werden private Anlieger in das Planfeststellungsverfahren einbezogen? 4. Welche Gründe liegen vor, dass es bei dem geplanten Bauvorhaben der Umgehungsstraße zu permanenten Verzögerungen kam? Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zum ersten Teilaspekt: Der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens ist in §§ 72 ff. Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz sowie in den Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien 2019) geregelt. Die Anhörungsbehörde, das ist die Planfeststellungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt, veranlasst nach vorheriger Bekanntmachung die Auslegung der vollständigen Planungsunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Straßenbauvorhaben voraussichtlich auswirken wird, zu jedermanns Einsicht. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamts veröffentlicht. Die Anhörungsbehörde fordert gemäß den in den Planfeststellungsrichtlinien 2019 genannten Fristen die zu beteiligenden Behörden, also in dem Fall die Gemeinde, und andere Träger der öffentlichen Belange zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Im weiteren Verfahren werden durch die Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahmen die eingegangenen Hinweise und Einwendungen gegenüber der Anhörungsbehörde beantwortet. Nach einem nach Ermessen der Anhörungsbehörde durchzuführenden Erörterungstermin können von den beteiligten Behörden und den anderen Trägern öffentlicher Belange gegenüber dem Straßenbaulastträger und denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, dann auch noch mal Argumente vorgebracht werden. Zum zweiten Teilaspekt: In Wahrnehmung der Auftragsverwaltung für den Bund werden durch den Freistaat Thüringen die finanziellen Mittel für die Planung der Maßnahme B 2/B 175 Ortsumgehung Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf einschließlich der Ausbauabschnitte bedarfsgerecht bereitgestellt. Baulastträger für Bundesstraßen ist die Bundesrepublik Deutschland. Zum Teilaspekt drei Ihrer Frage: Der Verfahrensablauf für von Straßenbauvorhaben privat Betroffene orientiert sich an den gerade zu Frage 1 beschriebenen Verfahrensschritten. Den Planungsunterlagen für die Auslegung ist eine gesonderte Liste der Grundeigentümer beizulegen, mit deren Hilfe durch die betroffenen Grundeigentümer auf Anfrage Auskunft zu den vom Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücken gegeben werden kann. Diese Liste wird nicht öffentlich ausgelegt. Die Anhörungsbehörde veranlasst, dass Betroffene, die ihren Sitz oder ihre Wohnung nicht im Gebiet der Gemeinden haben, in denen sich das Straßenbauvorhaben voraussichtlich auswirken wird, deren Person oder Aufenthalt aber bekannt ist oder sich innerhalb einer angemessenen Frist ermitteln lässt, durch die Gemeinden rechtzeitig vorher über die Auslegung und mittels Übersendung des Bekanntmachungstextes benachrichtigt werden. Zum vierten Aspekt: Die im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthaltene Linienführung der B 175 Ortsumfahrung Großebersdorf/südlich von Großebersdorf wurde mit der Anmeldung des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH) Naturschutzgebiet Frießnitzer See-Struth und des Vogelschutzgebiets Auma-Aue und Struthbach-Niederung ab dem Jahr 2004 hinfällig, da sie diese Schutzgebiete durchquert hätte. Im Ergebnis der Umplanung wurde im Raumordnungsverfahren eine Vorzugsvariante mit Linienführung westlich und nördlich von Großebersdorf, nördlich von Frießnitz und südlich von Burkersdorf mit den landesplanerischen Beurteilungen vom 25. Mai 2009 als raumverträglichste Variante bestätigt und die vorgeschlagene Vorzugsvariante durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Schreiben vom 25. Januar 2011 linienbestimmt. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Bund die Ortsumfahrung nur im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015 einordnen würde, wenn eine signifikante Kostensenkung zu erreichen wäre und das Kosten-Nutzen-Verhältnis damit erhöht werden kann, wurden die Ortsumgehung Großebersdorf und der Trassenverlauf bis zum Beginn der Ortsumgehung Frießnitz komplett überplant. Im Oktober 2013 wurde der überarbeitete Grobentwurf mit der ortsnahen Linienführung der Ortsumgehung Großebersdorf und Ortsumgehung Frießnitz dem Bund vorgestellt. Die Kostenminimierung wurde positiv zur Kenntnis genommen, aber keine Zusage gegeben, ob die Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf auch Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 sein werden. Danach ruhte die Entwurfsplanung der Ortsumgehung bis zur Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2030, die im August 2016 erfolgte. Der Deutsche Bundestag hat dann am 2. Dezember 2016 das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenbaugesetzes und damit einen neuen Bedarfsplan für die Bundesverkehrsstraße beschlossen. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30.12. des gleichen Jahres, was dann auch in Kraft getreten ist, wurden die Maßnahmen B 175 Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf dann auch in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Im Jahr 2017 wurde dann die Entwurfsplanung wieder aufgenommen. Die Planung musste in der weiteren Bearbeitung an aktuelle Vorschriften angepasst werden, um dem sich wandelnden Stand der Technik gerecht zu werden. Hinzu kamen dann während des Planungsprozesses auch neu eingeführte Gesetze, Richtlinien und Normen, wie beispielsweise die Schutzgebietsverordnungen, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Einführung einer neuen Lärmschutzrichtlinie, die Zeitverluste durch zusätzlich notwendige Erhebungen, Planungsleistungen und Überarbeitung von Unterlagen verursacht haben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre Erläuterungen, die Sie uns gerade gegeben haben. Wir haben ja im Frühjahr bereits zu der gleichen Ortsumgehung eine relativ umfangreiche Mündliche Anfrage gehabt. Und jetzt meine Frage: Nach meinem Kenntnisstand ist es ja so, dass die Säge beim Planfeststellungsverfahren klemmt. Können Sie uns sagen, wie viele Mitarbeiter in der Planfeststellungsbehörde in Thüringen für Straßenbau eingesetzt sind und wie viele dieser für Straßenbau eingesetzten Mitarbeiter im Augenblick anderweitig verwendet werden?
Diese Aufstellung habe ich jetzt nicht parat, die könnte ich Ihnen nachliefern, wenn Sie diese Ortsumfahrung Großebersdorf meinen, was ich vermute, dass sich Ihre Frage darauf bezieht.
Ja, meine Frage bezieht sich darauf, dass, wenn mein Informationsstand nicht falsch ist, in der Planfeststellungsbehörde insgesamt vier Leute arbeiten, zwei davon im Straßenbau und von den zweien, die im Straßenbau tätig sind, einer für coronabedingte Aufgaben abgezogen ist. Wenn das so sein sollte – das ist jetzt die zweite Nachfrage –: Wären Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass dort wieder aufgestockt wird?
Also wir befinden uns zurzeit ja im Zuge der Haushaltsberatungen und der Haushaltsaufstellung. Zur Fragestellung, wie viele sozusagen im Amt für Planfeststellung bzw. für den Straßenbau eingesetzt werden, liegen Ihnen offensichtlich sehr konkrete Zahlen vor, die würde ich erst mal verifizieren lassen und Ihnen dann auch entsprechend zur Verfügung stellen.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, gestellt durch Frau Abgeordnete Baum, in der Drucksache 7/3604.
Vielen Dank, Herr Präsident. Digitalgestützte Unterrichtsformate für den Klinikund Hausunterricht Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde der digitalgestützte Distanzunterricht zu einer zentralen Säule der Aufrechterhaltung von Bildung in dieser besonderen Situation. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern in Thüringen, die aufgrund schwerer Erkrankungen nicht in die Schule gehen können, ergeben sich hieraus erhebliche Chancen. Wenn Schülerinnen und Schüler in der Klinik oder zu Hause unterrichtet werden, können digitale Unterrichtsformate das aktuelle Angebot erweitern und gegebenenfalls eine digitale Teilnahme am Unterricht ihrer Klasse zumindest teilweise ermöglichen, soweit ihr Gesundheitszustand dies zulässt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele digitale Endgeräte stehen aktuell bei den Schulträgern für die Nutzung im Klinikunterricht oder Hausunterricht bereit? 2. Inwiefern wird die Thüringer Schulcloud oder auch andere digitale Lernplattformen für den Klinikunterricht genutzt? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass der Klinik- und Hausunterricht sowie die schrittweise Wiedereingliederung der Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsalltag gut mit digitalen Instrumenten unterstützt werden können? 4. Welche Fortbildungsangebote bestehen für Lehrkräfte für den Einsatz digitaler Lernmittel im Klinikund Hausunterricht bzw. inwiefern sind diese geplant?
Herr Präsident, sehr geehrte Frau Baum, meine Damen und Herren! Eine kurze Vorbemerkung sei mir gestattet. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde der digital gestützte Distanzunterricht zu einer zentralen Säule der Aufrechterhaltung von Bildung in dieser besonderen Situation. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern in Thüringen, die aufgrund schwerer Erkrankung nicht in die Schule gehen können, ergeben sich hieraus erhebliche Chancen. Wenn Schülerinnen und Schüler in der Klinik oder zu Hause unterrichtet werden, können digitale Unterrichtsformate das aktuelle Angebot erweitern und gegebenenfalls eine digitale Teilnahme am Unterricht ihrer Klasse zumindest teilweise ermöglichen, soweit ihr Gesundheitszustand dies zulässt. Die konkrete Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da es keine entsprechenden Erhebungen gibt. Der Bestand an digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte wächst ständig an, da das Land den Schulträgern im Rahmen der Thüringer DigitalPakt-Richtlinie hierfür gesonderte Mittel bereitstellt. Für die Verteilung sind die Schulträger zuständig, die sich hierfür mit den Schulen abstimmen. Zu Frage 2, betreffend der Thüringer Schulcloud: Die Thüringer Schulcloud kann von allen Thüringer Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften genutzt werden, damit auch von Lehrkräften, die im Klinikund Hausunterricht eingesetzt sind, und von Schülerinnen und Schülern, die entsprechend beschult werden. Eine Erfassung der Nutzung im Klinik- und Hausunterricht erfolgt nicht. Zu Frage 3, welche Maßnahmen durch uns ergriffen werden: Das Thüringer Schulgesetz berücksichtigt die fortschreitende Entwicklung digitaler Unterrichtsformen. In § 54 Abs. 7 wird für den Unterricht in Fällen, in denen den Schülerinnen und Schülern der Besuch eines regulären Unterrichts nicht möglich ist, auf die Möglichkeiten verwiesen, moderne Datenkommunikation für die Unterrichtsabsicherung zu nutzen. Mit Zustimmung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums kann der Unterricht ganz oder teilweise in digitalen Lernumgebungen erfolgen. Die im Klinik- oder Hausunterricht tätigen Lehrerinnen und Lehrer gehören zum Stammpersonal einer Schule. Damit können sie die Endgeräte nutzen, mit denen die jeweilige Stammschule ausgestattet ist, sowie gegebenenfalls auch die digitalen Endgeräte, die in den Kliniken oder im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Die fachliche Empfehlung zum Klinik- und Hausunterricht dient den Lehrkräften als Leitfaden. Sie zeigt als Entwicklungsaufgabe auf, die fortschreitende Digitalisierung für den Bildungsbereich als ergänzendes Angebot zum Haus- und Klinikunterricht im Krankheitsfall zu nutzen. Diese Empfehlung findet man auf unserer Internetseite, die Adresse kann ich Ihnen dann auch geben, das liest sich immer so schwer vor. Ich gebe Ihnen das nachher an die Hand, Frau Baum, damit Sie das nachlesen können, weil Sie Interesse haben. Daneben können die Lehrkräfte auf die Materialien zurückgreifen, die für das häusliche Lernen entwickelt worden sind und auf der Homepage des TMBJS unter der Rubrik „Häusliches Lernen“ frei abrufbar sind. Soweit in der Hausbeschulung wie bei den übrigen Schülerinnen und Schülern auch auf Struktur, Hardware zurückgegriffen werden konnte, wurden die Schülerinnen und Schüler im Klinik- und Hausunterricht in digitale Lernangebote mit einbezogen. Die Schülerinnen und Schüler verfügen teilweise über eigene oder vom zuständigen Schulträger geliehene digitale Endgeräte. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass einige Beschulungen aufgrund der Schülerspezifik, beispielsweise Förderbedarf, körperliche und motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung, eine digitale Unterstützung erschweren. Der Unterricht in den Kliniken wurde auch in den Zeiträumen der Schulschließungen und des Wechselunterrichts überwiegend in Präsenz durchgeführt. Zu Frage 4, betreffend die Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte, die hier im Einsatz sind: Thüringer Lehrkräfte, die im Klinik- und/oder Hausunterricht eingesetzt sind, können die entsprechenden Fortund Weiterbildungsangebote sowie Materialien und Selbstlernangebote im Bereich der digitalen Bildung nutzen, die das ThILLM für alle Lehrkräfte anbietet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Ausführungen. Wenn ich richtig informiert bin, läuft diese Finanzierung des Klinikunterrichts nach der letzten Schulgesetznovelle ja eigentlich zentral über das Schulamt Mittelthüringen. Wenn Sie jetzt sagen, dass Ihnen keine Daten vorliegen, wie die digitalen Endgeräte ausgegeben werden und ob die da vorhanden sind, und auch zur Nutzung der Schulcloud keine Informationen weiter vorliegen, heißt das, dass nicht zentral über das Schulamt Mittelthüringen sortiert wird – dass es zum Beispiel eine einheitliche Klasse für alle, die irgendwie im Krankenhausunterricht unterrichtet werden, gibt oder dass die Daten dort zentral versorgt werden und auch das Kollegium, das sich ja mit diesem Thema beschäftigt, irgendwie einen zentralen Ansprechpartner hat?
Es gibt keine zentrale Klasse, sondern man muss unterscheiden zwischen Klinikaufenthalt von Schülerinnen und Schülern, die so erkrankt sind, dass sie sich lange Zeit in einer Klinik aufhalten müssen, um hoffentlich wieder gesund zu werden. Dann gibt es die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Erkrankung zu Hause sind und nicht die Schule besuchen können, und dann gibt es noch den Hausunterricht, das betrifft die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der besonderen Situation der Eltern, wie zum Beispiel Schausteller, nicht regulär unterrichtet werden können. Die Kinder reisen ja mit. Das läuft im Grunde so, dass wir, das hatte ich ausgeführt, Lehrerinnen und Lehrer im Klinik- und Hausunterricht zum Einsatz gebracht haben mit dementsprechenden Abminderungsstunden, die sie dann nicht an ihrer Stammschule geben. Diese Lehrerinnen und Lehrer sind in Thüringen unterwegs und unterrichten die betreffenden Schülerinnen und Schüler an dem jeweiligen Ort, also entweder in der Klinik oder zu Hause oder diejenigen, die reisende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Selbstständige sind, dann auch an dem Ort – bleiben wir mal bei den Schaustellern –, wo sich beispielsweise der jeweilige Jahrmarkt gerade befindet. Das heißt, diese Schülerinnen und Schüler werden nicht in einer eigenständigen Klasse zusammengeführt, sie haben alle eine Stammschule, an der sie sozusagen zu Hause sind, auch die reisenden und fahrenden Schülerinnen und Schüler. Für den Fall, dass sie an den Wohnort zurückkehren, gehen sie auch an diese Stammschule. Ansonsten werden sie in der Regel dann durch Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet, die von Ort zu Ort unterwegs sind. Was den digitalen Unterricht betrifft, so wurden auch schon vor Corona digitale Möglichkeiten genutzt, vorausgesetzt Technik, Breitbandanbindung usw. funktionieren und diese Möglichkeiten bestehen. Wie das im Einzelnen erfolgt, das wissen diese Lehrerinnen und Lehrer, aber wir haben da keine zentrale Erfassung. Ich kann da gern noch mal beim Schulamt nachfragen, das können wir dann in der Ausschusssitzung oder am Rande noch mal gemeinsam bereden.
Das Angebot nehme ich gern an, Herr Minister, vielen Dank. Gerade zur Möglichkeit, die sich ja durch dieses Digitalgestützte ergibt – dass sie sich austauschen können –, wäre jetzt noch die Nachfrage gewesen, ob Sie sich vorstellen könnten, dass man in Zukunft einfach den Austausch zwischen den Lehrern, die natürlich thüringenweit unterwegs sind, sich am Ende aber in einem Kern einen, nämlich, dass sie nicht ganz normal in einer Schule unterrichten, sondern sehr individuell, dort intensivieren kann.
Frau Baum, ich gehe mal davon aus, dass es den Austausch gibt. Aber die Anregung nehme ich mit und ich werde mich auch in dieser Frage noch mal erkundigen, denn – da haben Sie recht – das ist ja eine spezifische Form des Unterrichts. Man muss berücksichtigen, dass da teilweise auch schwers t erkrankte Kinder dabei sind, sofern sie denn überhaupt einem Unterricht folgen können. Und in § 54 heißt es ja auch, dass sie in Grundfächern unterrichtet werden. Deswegen gehe ich davon aus, dass unter diesen wenigen Lehrkräften auch ein Austausch über Erfahrungen, die jede und jeder gemacht hat, erfolgt. Aber auch das kann ich Ihnen dann noch mal konkret nachreichen.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/3605, gestellt durch Abgeordneten Herrgott.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Neubau von Leitplanken im Saale-Orla-Kreis entlang der Bundesstraße 90 Im Saale-Orla-Kreis wurden entlang der Bundesstraße 90 zwischen Bad Lobenstein und Wurzbach Leitplanken an den Fahrbahnrändern installiert. Die schützende Funktion ist dort nicht ohne Weiteres erkennbar. So besteht für Radfahrer nun an einigen Stellen eine erhöhte Gefahr, da sie durch die installierten Leitplanken nicht mehr ausweichen können. Im Rahmen eines bundesweiten Programms zur Nachrüstung von passiven Schutzeinrichtungen im Bestandsnetz der Bundesstraßen sollen Schutzeinrichtungen an unfallauffälligen Streckenabschnitten errichtet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Zuständigkeit lag die Entscheidung, am genannten Streckenabschnitt passive Schutzeinrichtungen zu errichten? 2. Auf der Grundlage welcher Kriterien wurde festgelegt, die passiven Schutzeinrichtungen am genannten Streckenabschnitt zu installieren? 3. Inwieweit werden Unfallstatistiken in die Entscheidung zur Installation von passiven Schutzeinrichtungen einbezogen?
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Für die Feststellung der Notwendigkeit der Installation eines Fahrzeugrückhaltesystems (FRS) sowie die Art und Ausgestaltung des Systems ist der Straßenbaulastträger einer Straße zuständig. Dementsprechend lag die Zuständigkeit für die Bundesstraße B 90 zwischen Bad Lobenstein und Wurzbach beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, beim TLBV. Die Grundlage für die Notwendigkeit der Errichtung von Fahrzeugrückhaltesystemen sowie die grundsätzlichen Anforderungen an diese Systeme bilden die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009 (RPS 2009). Die Notwendigkeit eines Fahrzeugrückhaltesystems am Fahrbahnrand ergibt sich dann, wenn sich eine Gefahrenstelle innerhalb eines sogenannten kritischen Abstands zum Fahrbahnrand befindet. Sowohl die Anforderung an die Konstruktion der Fahrzeugrückhaltesysteme als auch der kritische Abstand zum Fahrbahnrand ergeben sich unter anderem aus dem Gefährdungspotenzial der Gefahrenstelle. Hier werden vier verschiedene Gefährdungsstufen unterschieden. Es gibt die Gefährdungsstufen 1 und 2, die schutzbedürftige Bereiche mit Gefährdung Dritter – Gefährdungsstufe 2 – bzw. besonderer Gefährdung Dritter – Stufe 1 – definieren, dann die Gefährdungsstufen 3 und 4, die Hindernisse mit Gefährdung – das wäre Stufe 4 – bzw. besondere Gefährdung – das wäre Stufe 3 – von Fahrzeuginsassen definieren. Stufe 3 beinhaltet unter anderem nicht verformbare flächenhafte oder punktuelle Hindernisse, hierzu zählen auch Bäume mit Stammdurchmessern, die größer sind als 8 Zentimeter. Der kritische Abstand ergibt sich zum Beispiel bei einer Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde bei einem ebenen Seitenhang, also keine abfallende oder ansteigende Böschung neben der Straße. Für die Gefährdungsstufen 3 und 4 sind das dann also 7,5 Meter. Im in Rede stehenden Streckenabschnitt, also der Bundesstraße B 90 zwischen Bad Lobenstein und Wurzbach, ergibt sich in Folge vorhandener Bäume mit entsprechend großen Stammdurchmessern innerhalb des kritischen Abstands zum Straßenrand die Notwendigkeit eines Fahrzeugrückhaltesystems. Damit diese Systeme entsprechend Wirkung bei einem Fahrzeuganprall entfalten können, müssen diese mit hinreichend großen Längen vor und hinter einem punktuellen Hindernis errichtet werden. Dabei kann es mitunter aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen effektiver sein, ein Fahrzeugrückhaltesystem bei mehreren punktuellen Hindernissen im Streckenverlauf über eine größere Strecke zu installieren statt mehrfach bautechnisch zu unterbrechen. Die örtliche Unfallkommission analysiert alle gemeldeten Unfallhäufungsstellen und beschließt dann geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung. Eine mögliche Maßnahme ist die Installation von Fahrzeugrückhaltesystemen und die sind dann entsprechend, wie gerade ausgeführt, in den Regelungen der RPS 2009 enthalten. Vielen Dank.
Also was die zeitliche Planung für den Streckenabschnitt betrifft, das würde ich noch mal mitnehmen und Ihnen diesen Entwurf zur Verfügung stellen, das habe ich jetzt hier nicht mit aufgeführt.
Welche Möglichkeiten gibt es für das Ministerium bzw. für den Straßenbaulastträger, Fahrradfahrer im genannten Streckenabschnitt besonders zu schützen, die jetzt durch die Straßeneinengung an verschiedenen Stellen einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind?
Die Verantwortung, wie gerade ausgeführt, liegt erst mal beim TLBV. Ich empfehle, dort weiterhin das Gespräch zu suchen. Dann muss natürlich auch erst mal eine Analyse vorgenommen werden, ob die Gefährdung, die ausgeht und weswegen diese Maßnahme jetzt eingerichtet wird, in einem Verhältnis steht bzw. tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass es gefährdend ist oder eine stärkere Gefährdung für Fahrradfahrer vorliegt, um dann entsprechend diese Maßnahme anzupassen. Es ist ja keine willkürliche Maßnahme, sondern sie wird, wie gerade aufgeführt, anhand von unterschiedlichen Gefährdungsstufen eingerichtet und damit sozusagen durchgängig eingerichtet. Also in dem Sinne müsste dann entweder das Gespräch gesucht werden, dass eine andere Sicherheitsmaßnahme ausgeführt wird bzw. ob sie angepasst werden kann. Aber ich empfehle dazu das Gespräch mit dem TLBV bzw. die direkte Erörterung mit dem Straßenbaulastträger.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete! Seit dem Beginn der Straßenausbaumaßnahme der Ortsdurchfahrt Oßla der Landesstraße 1096 vor über einem Jahr und der daraus resultierenden Vollsperrung kam es im Engstellenbereich der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach zu Beschädigungen an Gebäuden und Gartenmauern. Grund dafür ist, dass vor allem der Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen die offiziell ausgewiesene Umleitungsstrecke über die Ortslage Wurzbach abkürzt und dabei auch die Verkehrssicherheit von Fußgängern in der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach aufgrund von Gehwegbreiten von weniger als 50 Zentimetern beidseits der Straße massiv gefährdet wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Anwohner der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach vor Beschädigungen und Verkehrslärm zu schützen? 2. Welche Maßnahmen sollen dort zum Schutz der Fußgänger getroffen werden? 3. Beabsichtigt die Landesregierung Maßnahmen zur Beseitigung der durch die nicht ausgewiesene Umleitung über die Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach auftretenden Schäden? 4. Aus welchem Grund erfolgt zur Schadenminderung keine Sperrung der Heberndorfer Straße in der Ortslage Wurzbach für Kfz mit einer tatsächlichen Masse von über 7,5 Tonnen während der Dauer der bestehenden Umleitung für die gesperrte Ortsdurchfahrt Oßla der Landesstraße 1096?
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis hat in Absprache mit der Kreisstraßenverwaltung eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde aus Gründen der Sicherheit und Ordnung entlang der Heberndorfer Straße in Wurzbach angeordnet. Diese Anordnung wurde umfassend umgesetzt. Diese Anordnung ergänzt auch die bisherige Bestandsbeschilderung, zu der bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde im Bereich einer Engstelle zählt. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde dient ja ebenfalls dem Schutz auch der Fußgänger. Für die angesprochene Vollsperrung entlang der Ortsdurchfahrt Oßla wurde ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verkehrskonzept erarbeitet und angeordnet, das eine Umleitung des Gesamtverkehrs über die Bundesstraße 90 beinhaltet. Die Heberndorfer Straße in Wurzbach ist somit kein Bestandteil einer Umleitung. Bezüglich möglicher Schäden an Gebäuden und Gartenmauern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Generell ist darauf hinzuweisen, dass eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Straßenbauverwaltung geltend zu machen wären. Hierbei liegt jedoch die Beweislast, ob der aufkommende Verkehr ursächlich dafür ist, grundsätzlich beim Geschädigten. Zum vierten Teilaspekt Ihrer Frage liegen der Landesregierung keine abschließenden Erkenntnisse vor, aber nichtsdestotrotz werde ich die zuständige Behörde bitten, die Möglichkeit einer Sperrung noch mal zu überprüfen.
Eine Nachfrage zu Punkt 2: Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Heberndorfer Straße in Wurzbach ist meines Erachtens nicht ausreichend, um dort die Fußgänger ausreichend zu schützen. Sehen Sie weitere Maßnahmen vor, damit dort ein entsprechender Schutz hergestellt wird?
Also das müsste dann gemeinsam mit der Kreisstraßenverwaltung bzw. mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erörtert werden, inwiefern noch weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Das ist keine Zuständigkeit der Landesregierung, sondern das ist die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, da müssten Sie oder müsste man sich dann noch mal mit dem Landkreis bzw. mit der Kreisstraßenverwaltung ins Benehmen setzen, ob noch weitere Maßnahmen umgesetzt werden können, wenn diese nicht ausreicht.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/3615. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass beim Gang durch den Plenarsaal bitte die Maske zu tragen ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Versorgungssituation von an Long-COVID erkrankten Kindern und Jugendlichen in Thüringen Long-COVID ist eine komplexe, in hohem Maße mit körperlichen Einschränkungen verbundene Erkrankung, deren Beschwerden länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärbar sind. Betroffen sind nicht nur Erwachsene, sondern zunehmend auch Kinder und Jugendliche. Die derzeitige Versorgungslage für an Long-COVID erkrankte Kinder und Jugendliche ist ebenso mangelhaft wie der Stand der Forschung. Deutschlandweit gibt es lediglich in Jena und München Anlaufstellen, welche Kindern und Jugendlichen mit Beschwerden nach COVID-19 eine strukturierte Betreuung anbieten. In der Long-COVID-Ambulanz der Universitätskinderklinik Jena arbeitet das medizinisch-pflegerische Personal allerdings schon an der Kapazitätsgrenze und kann Patientenanfragen derzeit nur aufgrund der internen Verschiebung von Ressourcen – und damit zulasten anderer Abteilungen – bewältigen. Die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung der Pädiatrie und ganz besonders der universitären Pädiatrie macht es den Medizinern vor Ort unmöglich, auf Versorgungsengpässe angemessen zu reagieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die klinische Versorgung von an Long-COVID erkrankten Kindern und Jugendlichen in Thüringen im Allgemeinen und am Universitätsklinikum Jena im Besonderen sichergestellt und refinanziert? 2. Kann die Landesregierung sichere Aussagen zur Prävalenz von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen machen und wenn nicht, was unternimmt sie, um Prävalenz und Krankheitslast in dieser besonders vulnerablen Gruppe zu untersuchen? 3. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung unternommen, um die Thüringer Bevölkerung und Ärzteschaft über das Krankheitsbild aufzuklären? 4. Welche Forschungsprojekte zum Thema LongCOVID im Allgemeinen und Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen unterstützt die Landesregierung derzeit?
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich Ihre Anfrage sehr gern beantworten. Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen voranschicken. Ich habe bereits in der Drucksache 7/3154 über die Erkrankung Long-COVID sehr ausführlich berichtet, insbesondere, weil es sich um eine komplexe Erkrankung handelt, deren Langzeitfolgen bislang nicht angemessen bewertet werden können, da es bislang an einer medizinischen Evidenz fehlt. Mit Landtagsbeschluss vom 4. Juni 2021 hat der Thüringer Landtag zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die als Long-COVID bezeichneten Langzeitfolgen einer Corona-Infektion schnell zu erforschen und eine gute Behandlung der Betroffenen sicherzustellen. Mit vorgenanntem Beschluss hat der Thüringer Landtag festgestellt, dass die Erforschung von Long-COVID einen zentralen Stellenwert in der Gesundheitspolitik des Landes einnimmt. Im Rahmen der Landtagsbefassung habe ich auch darüber berichtet, dass Long-COVID auch bei Kindern auftritt und gesondert zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Kinderklinik des Universitätsklinikums bereits eine interdisziplinäre LongCOVID-Ambulanz eingerichtet hat und die Ambulanzen und stationären Behandlungskapazitäten in Thüringen als auskömmlich betrachtet werden. Hinsichtlich der Behandlungsmöglichkeiten und Fallzahlen von Long-COVID-Betroffenen darf ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 7/2062 der Abgeordneten Pfefferlein verweisen, in der auch Behandlungsmöglichkeiten und Fallzahlen in Thüringen dargestellt wurden. Dies vorausgeschickt, jetzt möchte ich Ihre Fragen im Einzelnen beantworten: Zu Frage 1: Für die klinische Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long-COVID- und PostCOVID-Syndrom stehen generell die Thüringer Krankenhäuser zu Verfügung. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Zudem hat das UKJ – wie bereits ausgeführt – eine Hochschulambulanz für Kinder, die an Long-COVID erkrankt sind, eingerichtet. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der vorgenannten Kleinen Anfrage mitgeteilt, werden die ambulanten und stationären Behandlungskapazitäten in Thüringen als auskömmlich betrachtet. Hinsichtlich der Finanzierung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die an Long-COVID erkrankt sind, ist dies im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen abgesichert. Das gilt auch für die klinische Versorgung am UKJ. Mit Blick darauf, dass die Post-COVID-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am UKJ eine interdisziplinäre Arbeit der Gesundheitsakteure, eine engmaschige Betreuung der Patientinnen und Patienten und zudem eine ausführliche Forschung ermöglicht, hat der Thüringer Landtag zusätzlich beschlossen, die Post-/Long-COVID-19-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am UKJ aus dem Landeshaushalt sicherzustellen und die Ausweitung der Versorgungskapazitäten durch Landesmittel zu forcieren. Diesbezüglich möchte ich auch noch einmal auf diesen Landtagsbeschluss hinweisen. Mit vorgenanntem Landtagsbeschluss hat der Landtag zudem weitere Maßnahmen für die Sicherstellung einer hochqualifizierten Behandlung der Long-COVID-Patientinnen und -Patienten, zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören, wie zum Beispiel die Stärkung und Unterstützung langfristiger Therapieangebote zur Behandlung von Long-COVID im ambulanten oder stationären Rehabilitationsbereich, beschlossen. Die weiteren Maßnahmen können dem Landtagsbeschluss entnommen werden. Zu Frage 2: Eine sichere Aussage zur Prävalenz von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da die Datenlage hier besonders eingeschränkt ist. Insoweit ist eine Verbesserung der epidemiologischen Datenlage, aber auch Ursachen- und Versorgungsforschung zu Long-COVID geboten. Dies soll mit den im Landtagsbeschluss getroffenen Maßnahmen zur Erforschung und Behandlung von Long-COVID, insbesondere mit der Errichtung eines mitteldeutschen Forschungszentrums innerhalb der Ländergemeinschaft aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen und der Post-/Long-COVID-19-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Jena erreicht werden. Hinsichtlich der weiteren Maßnahmen verweise ich auch hier auf den vorgenannten Landtagsbeschluss. Zu Frage 3: Zur Aufklärung bzw. zum Wissensmanagement von Ärztinnen und Ärzten über die Behandlung der Long-COVID-Patientinnen und Pati‑ enten hat der Thüringer Landtag zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Schaffung einer Austauschplattform, die die Erfahrungen aus der klinischen Praxis bei der Behandlung von Long-COVID sammelt und zur gemeinsamen Nutzung bereitstellt. Zur Förderung des Wissensmanagements um COVID-19 und Long-COVID sowie zur Stärkung des Forschungsclusters ist die Landesregierung aufgefordert, auf den Aufbau einer internationalen Plattform durch den Bund und die Länder hinzuwirken. Zu den weiteren Maßnahmen möchte ich auch hier auf den Landtagsbeschluss verweisen. Wie ich bereits ausgeführt habe, ist noch wenig über die Spätfolgen von COVID-19 bekannt. Die Thüringer Bevölkerung wird daher entsprechend dem jeweiligen Kenntnisstand durch das Thüringer Gesundheitsministerium unterrichtet, über Medien oder die Internetseite des Gesundheitsministeriums jeweils informiert. Für Informationskampagnen der Landesregierung und des Gesundheitsministeriums stehen noch nicht genügend evidenzbasierte Informationen zur Verfügung. Zu Frage 4: Zu der Frage, welche Forschungsprojekte zum Thema „Long-COVID im Allgemeinen und Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen“ derzeit von der Landesregierung unterstützt werden, hat das für Wissenschaft und Forschung zuständige Ministerium mitgeteilt, dass eine direkte Projektförderung aus Landesmitteln derzeit nicht besteht. Derzeit befindet sich aber das TMWWDG in Abstimmung mit dem UKJ bezüglich der Forschung zum Thema „Long-COVID“. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin, auch noch mal für das Rekapitulieren auf den Beschluss, der, glaube ich, uns allen sehr gut zu Gesicht steht in diesem Hause. Vielen Dank dazu. Eine konkrete Nachfrage: Wir wissen, dass die Kapazitäten vor allen Dingen personell begrenzt sind – auch in Jena – und dass aktuell die Versorgung der schon begrenzten Terminannahmemöglichkeiten nur zulasten anderer Stationen sichergestellt werden kann. Gibt es denn konkrete Ideen, Maßnahmen und Pläne, dort personell nachzubessern, um eben explizit die Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche mit Long-COVID, die es nur in Jena und in München gibt, zu verbessern?
Zu konkreten Plänen kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Das würde ich gern noch einmal nachfragen wollen. Aber ich glaube, dass wir uns einig sind, dass das Thema „Kinder- und Jugendmedizin“ in Krankenhäusern und bei der stationären Versorgung uns nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit bewegt. Deswegen gab es beispielsweise auch einen Bundesratsantrag, in dem es darum ging, im ersten Schritt das DRG-System in diesem Bereich nicht mehr anzuwenden. Generell – das wissen Sie ja – stehe ich dafür, die Fallpauschalen insgesamt abzuschaffen. Aber ich glaube, dass gerade im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin großer Nachholbedarf und großer Bedarf besteht, anders heranzugehen, damit hier die personellen Ressourcen tatsächlich auch gesichert werden können.
Genau, da es sich um ein Universitätsklinikum handelt in direkter finanzieller Abhängigkeit von der Landesregierung – es sind Ihnen jetzt aber keine zusätzlichen fiskalischen Möglichkeiten bekannt, explizit in Bezug auf Personal beispielsweise?
Auszahlung der Gelder an Kur- und Erholungsorte Nach Beschluss des Thüringer Landtags sollen Kur- und Erholungsorte in Thüringen auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie besonders unterstützt werden. Diese Gelder müssen den Kur- und Erholungsorten zeitnah ausgezahlt werden, damit vor Ort Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden können. Besonders der südliche IlmKreis verfügt über einige Kur- und Erholungsorte im Thüringer Wald, die neue touristische Angebote schaffen wollen. Zum aktuellen Stand ist – zumindest nach Kenntnis des Fragestellers – das Geld in den Kommunen noch nicht angekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Geldsumme erhalten die Kur- und Erholungsorte im südlichen Ilm-Kreis und Suhl in diesem Jahr (bitte nach Ort und Summe aufschlüsseln)? 2. Wann plant die Landesregierung, das Geld an die Kommunen auszuzahlen? 3. Müssen Kur- und Erholungsorte nachweisen und rechtfertigen, welche Projekte mit diesem Geld umgesetzt werden? 4. Wie verlief der Bearbeitungsprozess der Zuweisungsauszahlung seit Haushaltsbeschluss?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Vorbehaltlich der endgültigen Bescheiderteilung werden die nachgefragten Kommunen voraussichtlich folgende Sonderzuweisungen erhalten: Suhl 639.515,86 Euro, Ilmenau 635.221,91 Euro, Geratal 121.006,45 Euro und Großbreitenbach 303.236,38 Euro. Die Antwort zu Frage 2: Die Sonderzuweisungen sollen noch in diesem Monat – also im Juli – an die Kur- und Erholungsorte ausgezahlt werden. Die Antwort zu Frage 3: Nein, solche Nachweise und Rechtfertigungen sind nicht erforderlich. Die Antwort zu Frage 4: Da sich die Verteilung der Sonderzuweisungen für Kurorte am Kurlastenausgleich orientiert, war zunächst abzuwarten, bis die für den Kurlastenausgleich maßgeblichen Daten der Kommunen vollständig vorlagen. Nachdem dies der Fall war, wurden im Juni die Bescheide für den Kurlastenausgleich versandt. Nunmehr können kurzfristig die Bescheide für die Sonderzuweisungen für Kurorte erstellt und versandt werden, und im Anschluss werden die Mittel ausgezahlt. Für die Ermittlung der Sonderzuweisungen für Erholungsorte war es zunächst notwendig, dass die Ergebnisse der kommunalen Jahresrechnungsstatistik für das Haushaltsjahr 2019 im März 2021 durch das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht wurden, da diese einen wesentlichen Bestandteil der Verteilungsparameter der Mittel darstellen. Im nächsten Schritt mussten Auszüge dieser Daten beim TLS sowie eine aktuelle Übersicht der staatlich anerkannten Erholungsorte beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abgefragt werden. Nach der Erarbeitung der Richtlinie über die Verteilung der Sonderzuweisungen an die Erholungsorte und der dazugehörigen Modellrechnung wurde diese mit anderen Ressorts und dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt sowie der Beirat für kommunale Finanzen angehört. Nachdem die Zeichnung der Richtlinie durch Herrn Minister diese Woche erfolgt ist, wird diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie sollen die Sonderzuweisungen für die Thüringer Erholungsorte unverzüglich verbescheidet und ausgezahlt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage für den heutigen Tag, gestellt durch Herrn Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/3617.
Bundesstraße 62 in der Ortslage Krayenberggemeinde Dem Fragesteller liegt die Information vor, dass der Bund eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung unter anderem für die Bundesstraße 62 einschließlich der Ortslage der Krayenberggemeinde bereits vor einigen Monaten zugesagt hat. 50 Prozent der entstehenden Kosten für die auf zwei bis drei Jahre angelegte Untersuchung würden demnach vom Bund getragen. Der Startschuss könne noch dieses Jahr fallen. Allerdings erfolgten nach Kenntnis des Fragestellers aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen hierfür noch keine konkreten Aktivitäten. Die verkehrswirtschaftliche Untersuchung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Abschnitt der B 62 bis zur Landesgrenze zu Hessen, um wieder Aussicht auf Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan zu erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Unterstützt die Landesregierung das Vorhaben einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung durch kurzfristige Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen? 2. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der von ihr vorangetriebenen Zentralisierung des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr einerseits und Verzögerungen beim Beginn der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung aufgrund personeller Engpässe andererseits? 3. Was unternahm die Landesregierung bisher, um die Ortsumfahrungen von Merkers und Dorndorf wieder in den vorrangigen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Aufnahme der Ortsumfahrungen von Merkers und Dorndorf in den vorrangigen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans zu beschleunigen?
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage von Herrn Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung wurde durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für Bundesstraßen im Raum zwischen Bundesautobahn A 4 Eisenach/Kirchheimer Dreieck und A 7 Fulda und der B 19 Meiningen – Eisenach in Thüringen und Hessen beantragt. Der Bund hat mit dem Schreiben vom 8. Dezember 2020 der Mitfinanzierung zugestimmt. Die anteiligen finanziellen Mittel für die geplante verkehrswirtschaftliche Untersuchung sind im Landeshaushalt eingeplant. Die Beauftragung der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung wird aufgrund der angespannten und nicht kurzfristig zu lösenden Personalsituation im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für das Jahr 2022 angestrebt. Zu Frage 2: Einen Zusammenhang zwischen der Verwaltungsreform 2019 – ich gehe davon aus, dass Sie sich bei Ihrer Frage auf diese beziehen – und Verzögerungen beim Beginn der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung aufgrund personeller Engpässe kann von der Landesregierung nicht erkannt werden. Die personellen Engpässe in der Thüringer Straßenbauverwaltung, also im TLBV, ergeben sich aus einer demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der Nachwuchssituation für Bauingenieure im Besonderen, genauso wie das andere Verwaltungen eben auch trifft. Zu den Fragen 3 und 4, die ich gemeinsam beantworte: Die Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan ist erst mit dessen Fortschreibung möglich. Diese ist bisher nicht terminiert, lässt sich aber für die zweite Hälfte des Jahrzehnts erwarten. Die Zeit bis dahin wird genutzt, um die Chancen zur Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan objektiv zu verbessern. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde durch das TLBV im Jahr 2019 mit unterschiedlichen Lösungsansätzen eine Verbesserung der verkehrlichen Situation in Dorndorf und Merkers untersucht. Die Änderungen, die dort im Bestand untersucht worden sind, würden zu einer punktuellen Verbesserung im Verkehrsablauf führen, aber das Problem des Durchgangsverkehrs nicht lösen. Es wurden daraufhin weiter für die bisher gewählten Linien der Ortsumgehung Varianten bearbeitet, die den Anforderungen der Richtlinien im Straßenbau Rechnung tragen, aber beispielsweise durch kostengünstigere Lösungen für die Bauwerke im Überschwemmungsbereich der Werra das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessern. Dies allein erscheint aber noch nicht hinreichend erfolgversprechend. Auf die Initiative meines Hauses, also des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, fand daher im August letzten Jahres eine Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien von Thüringen und Hessen zu grundsätzlichen Verfahrensfragen und Verwaltungsentscheidungen betreffend grenzüberschreitende Landstraßen statt. Das TMIL und das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stimmten überein, dass für die B 62 eine Überprüfung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses in Abstimmung mit dem BMVI und unter Beteiligung des Fachgutachtens des Bundes auf Basis der neuesten konventionellen Beschaffungsvariante für den Prognosehorizont 2035 erfolgen muss. Die Vertreter Thüringens, aber auch Hessens verständigten sich in einem ersten Schritt mit dem Fachgutachter unter Einbindung der B 19 Waldfisch bis Meiningen über die Bildung möglicher, gegebenenfalls auch neuer, bisher nicht bewerteter verkehrswirksamer Abschnitte für die B 62, die zunächst anhand der vorliegenden Daten auf ihre Erfolgsaussichten überprüft oder hinsichtlich erforderlicher Einsparung bewertet werden soll. Hessen Mobil und das TLBV überprüfen in einem zweiten Schritt die Bedarfsbegründung, den Entwurf und die Kosten auf dem Niveau aller Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 im Zuge der B 62, Abschnitt BAB A 4 bis B 19 Bad Salzungen, um die Maßnahme B 62 Ortsumfahrung Dorndorf und Merkers in den Kontext mit anderen Vorhaben zu stellen. Ziel ist es, kostenoptimierte technische Lösungen für die verkehrswirksamen Abschnitte zu finden, die ein ausreichend großes Kosten-Nutzen-Verhältnis erwarten lassen. Vielen Dank.
Mich würde die Anzahl der Planstellen in der zuständigen Abteilung interessieren, dazu eine Aussage, wie viele der Planstellen wirklich besetzt sind, und auch eine Konkretisierung, wie viele Mitarbeiter in dieser Abteilung momentan für andere Arbeiten eingesetzt sind, die nicht zum Bereich Straßenverkehr gehören, beispielsweise Corona – das wäre die erste Frage. Die zweite Frage bezieht sich darauf, dass die angrenzenden Bundesländer Hessen und Bayern ja gerade ihre Landesbehörden dezentralisieren, unter anderem weil sie Probleme bei der Personalgewinnung haben. Womit begründet der Freistaat Thüringen, dass er genau das Gegenteil tut, das heißt zentralisiert und damit die Personalgewinnung noch einmal schwieriger macht? Gibt es dafür eine logische Begründung?
Also zum ersten Teilaspekt Ihrer Nachfrage, die ist ja kongruent mit der Nachfrage vorhin bei der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner. Ich würde einfach diese Antwort auch Ihnen zur Verfügung stellen, weil sie deckungsgleich ist. Und zum zweiten Aspekt: Also das ist schon eine steile These, die Sie jetzt erst mal in den Raum werfen. Ich habe es gerade in meiner Antwort versucht dazustellen, vielleicht ist es nicht ganz rübergekommen, dass die Verwaltungsreform 2019 eben nicht in einem direkten Sachzusammenhang steht und dass für die Straßenverwaltung ein Zusammenhang zwischen zentral und dezentral und der Personalsituation nicht ohne Weiteres so hergestellt werden kann. Sondern ich habe gerade angeführt, dass wir es in der Straßenbauverwaltung tatsächlich – wie im Übrigen auch in anderen Branchen – mit einem Fachkräftemangel zu tun haben, dem wir mittelfristig und langfristig natürlich werden begegnen müssen, und da auch entsprechende Instrumente fortführen. Insofern kann ich jetzt erst mal Ihre These, die Sie vorangestellt haben, so nicht teilen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich stelle fest, dass wir in dieser aktuellen Fragestunde eine Reihe von Fragen nicht abarbeiten konnten, und weise darauf hin, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen innerhalb einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung beantwortet werden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut auf den Tagesordnungspunkt 77 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3638 um das Wahlergebnis bekannt zu geben. Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Herold, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen von der Tagesordnung her jetzt zum TaAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2041 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Zippel.
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, eines der ersten Dinge, die man in der Fahrschule lernt, ist vorausschauendes Fahren: nicht auf die Bremslichter des Vordermanns starren, sondern Gefahren möglichst früh erkennen, rechtzeitig reagieren. Auch in der Politik empfiehlt sich das durchaus als kluge Strategie, zum Beispiel nicht warten, bis ein Krankenhaus in Schieflage gerät, und dann hektisch nach einer Lösung suchen, nicht von Krise zu Krise sich hangeln, sondern langfristige Entwicklungen im Auge behalten, eine Vision haben, wo Thüringen in fünf oder zehn Jahren stehen soll. Wir wissen, der demografische Wandel trifft Thüringen früher und härter als andere Länder. Wir haben eine alternde Bevölkerung, also auch eine weniger mobile Bevölkerung. Wir haben eine Zunahme an Mehrfacherkrankungen, die sogenannte Multimorbidität. Und wir haben einen sehr großen Fokus auf dem Thema „Barrierefreiheit“ und den Anspruch an intelligente Mobilitätskonzepte. Die Bevölkerungsanzahl und damit auch die Patientenanzahl werden weiter zurückgehen, das heißt eben auch: sinkende Einnahmen für die Krankenhäuser. Gerade kleinere Krankenhäuser auf dem Land sind davon überproportional betroffen. Zudem: Die demografische Entwicklung macht auch vor dem medizinischen Fachpersonal nicht halt, weniger Nachwuchs heißt auch weniger Berufsanfänger. Die Frage ist also nicht, ob es einen Umbruch der Gesundheitslandschaft geben wird, die Frage ist: Handeln wir früh genug, dass wir diesen Umbruch noch selbst gestalten können? Grundsatz ist dabei, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land und das große Vertrauen der Menschen in das Thüringer Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Dieses große Vertrauen ist das höchste Gut. Unsere Aufgabe als Politiker ist es, das Vertrauen in eine gut funktionierende und im Notfall schnelle Versorgung zu erhalten. Thüringen hat hier auch eine Pionierleistung zu vollbringen, wir brauchen dafür eine mutige und aktive Gestaltung. Das alles ist der Hintergrund unseres Antrags „Garantiert gut versorgt“. Wir wollen eine Brücke in die Gesundheitsversorgung der Zukunft bauen und sehen unseren Antrag hier als eine breit aufgestellte Diskussionsgrundlage für einen ganzheitlichen Ansatz, ein ganzheitliches Konzept. Es mangelt nicht an guten Ideen und Initiativen, Konzepten und Modellprojekten in Thüringen – das alles wollen wir in ein Konzept gießen und auch machen, es soll nicht nur theoretisiert werden, sondern es soll auch umgesetzt werden. So viel an dieser Stelle zur Einbringung, auf die Details werde ich dann später noch eingehen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, erst mal vielen Dank für die Vorlage dieser Initiative. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, dass wir uns mit Themen beschäftigen, die vor allen Dingen perspektivisch Probleme lösen wollen, und nicht so tun, als müsste man bei jedem Mal – den Eindruck gewinnt man ja zunächst – erst mal eine ganze Zeitlang gar nichts tun, um am Ende hektisch irgendwie Symbolpolitik zu betreiben – Klammer auf: Geld in die Hand zu nehmen –, um ein Problem nur kurzfristig zu lösen, aber nicht tatsächlich strukturell, langfristig. Allerdings, ein bisschen Kritik darf auch sein, denn 39 Maßnahmen, das ist ganz gut. Ich sage mal so: Der beste Abgeordnete wäre da der Herr „Man müsste mal“.
(Beifall FDP)
Aber ich glaube, nur das Spiegelstrichpolitikmachen, also zu sagen, welche Probleme es gibt, ist ein guter Ansatz für eine breite Diskussionsbeilage, aber er hilft jetzt erst mal noch nicht, den aktuellen Erkenntnisstand, den wir haben, in politisches Handeln umzusetzen. Und das haben wir ja. Ich will beispielsweise nur mal noch auf die Frage der Digitalisierung hinweisen. Völlig richtig, wir müssen vorankommen in der Digitalisierung im Gesundheitswesen, gerade in Thüringen. Und es ist auch richtig, darauf hinzuweisen, dass man auch Modellregionen braucht. Aber das allein reicht natürlich nicht. Deswegen lagen dem Hohen Hause vier Anträge zur Frage „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ seitens der FDP-Fraktion vor. Und, lieber Christoph Zippel, du weißt es, im Ausschuss – ich will das hier mal deutlich sagen – hat Rot-Rot-Grün mit der AfD gegen die Stimmen der FDP und der CDU dafür gesorgt, dass es nicht einmal zu einer Anhörung dieser komplexen Anträge gekommen ist. So sieht Hintertürsachpolitik von Rot-Rot-Grün aus, wenn es darum geht, tatsächlich wichtige Themen mal umfassend zu besprechen mit denjenigen, die das nicht nur langfristig fordern, sondern die vor allen Dingen davon betroffen sind – ich sage nur Versorgungssicherheit.
(Beifall CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE)
Da brauchen Sie nicht mal so dazwischenrufen, Herr Schubert, informieren Sie sich erst. Das hilft immer, die Qualität einer Debatte zu erhöhen. Thema „Nachwuchs“: Auch das ist ein richtiger Punkt, Herr Zippel, überhaupt keine Frage. Da haben wir als Landtag auch schon einen großen Schritt getan. Die Frage ist tatsächlich, wie bekommen wir dann die Noch-Studierenden in die Fläche. Da haben wir den Mangel, auch wenn er schon an Kliniken selbst angekommen ist, dort über Assistenzkräfte allerdings häufig noch abgefedert. Ihr wollt evaluieren – die Frage ist, welche weiteren Maßnahmen da eben möglich sind, die Niederlassungsförderung zu betreiben. Da sind wir auch schon einen Schritt weiter, auch in der Debatte, denn wir haben auch da als FDP einen Antrag vorgelegt. Es liegt unter anderem an der Frage Unzulässigkeit von Doppelförderung durch Förderprogramme der Kassenärztlichen Vereinigung und eben des Landes, die ausgeschlossen ist. Wie gesagt, das ist auch eine Frage, die wir dort schon haben und die auch Zahnmediziner und Apotheker betrifft, die von Niederlassungsförderung bisher noch gar nicht betroffen sind oder die Möglichkeit dazu haben. Bürokratieabbau ermitteln: Wie viel Bürokratie gibt es und welche Dokumentationspflichten? Das weiß man auch schon. 52 Millionen Bürokratiestunden verbringen Ärztinnen und Ärzte jedes Jahr mit Verwaltungstätigkeiten, die im Übrigen zum Großteil Dokumentationspflichten sind, die vor allen Dingen Misstrauensvoten sind – das muss man leider sagen – aus dem System selbst, nämlich häufig durch die Krankenkassen. Auch da wissen wir schon mehr, als wir tatsächlich als Politik handeln, um das einzudämmen. Da hatten wir einen kleinen inhaltlichen Antrag hier gehabt zu der Frage: Muss denn jeder Arzt tatsächlich strafbewehrt dafür sorgen, seine Telefonnummer und seine Adresse dem Gesundheitsamt vor Ort zu melden, oder kann das nicht eine Körperschaft öffentlichen Rechts machen, wie eine Kammer oder eine Kassenärztliche Vereinigung, die über diese Daten sowieso verfügt?
(Beifall FDP)
Das wurde, das sage ich ganz deutlich, mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Begründung war die Pandemiebekämpfung. Wie das zusammenpasst, habe ich bis heute nicht verstanden; die Akteurinnen und Akteure im Übrigen auch nicht.
(Beifall FDP)
Das Thema „Sektorenübergreifende Versorgung“ ist ein zentrales Kernproblem, bei dem wir absolut auch an der Seite der CDU stehen. Hier werden verbindliche Vorschaltgespräche einer zukunftsfesten Krankenhausstruktur vorgeschlagen. Das ist immer richtig. Ich glaube, das ist auch ein normaler Prozess bei der Entwicklung des Landeskrankenhausplans. Ich will jetzt mal ein bisschen deutlicher werden. Aus Sicht der FDP haben wir auch da kein Erkenntnisproblem. Wer mal eine Bedarfsanalyse macht, was die Patienten in einer Region brauchen, der wird feststellen, dass die dazugehörigen geplanten Strukturen nicht mehr passend sind. Sie sind ungenau, sie sind teuer, sie stehen in Konkurrenz zueinander. Das wissen wir. Es gibt mittlerweile Versorgungsmodelle, die anderswo erprobt sind, die erfolgreich sind, die kostengünstiger sind und die Qualität heben. Die Digitalisierung der Notfallversorgung: Seit 2019 liegt der IVENA-Antrag im entsprechenden Ausschuss. Wir hoffen auf alsbaldige Behandlung. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu und freuen uns auf eine gute Diskussion dazu und auch auf ein Anhörungsverfahren, das diesmal hoffentlich Rot-Rot-Grün mithilfe der AfD nicht verhindern wird. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Plötner, Fraktion Die Linke, auf. Kein Redebedarf. Danke. Dann wäre die nächste Rednerin Frau Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns darauf geeinigt, dass ich für die Koalition hier zum Antrag der CDU reden darf. Vielen Dank, Herr Zippel, für Ihren Antrag. Als ich Ihren Antrag gelesen habe, war vor meinem geistigen Auge die blühende Gesundheitslandschaft in Thüringen zu sehen.
(Beifall CDU)
Jeder Mensch hat Zugang zu Arztterminen und Behandlungen und Leistungen. VERAH radelt mit ihrem telemedizinischen Rucksack ausgestattet zu den Hausbesuchen: so können sich der Arzt und der Opi gegenseitig sehen, wenn der Bus gerade nicht fährt, die Telemedizin ergänzt nämlich die Termine der Präsenzmedizin. Ich sehe Landambulanzen, in denen hochmotivierte junge Ärztinnen und Ärzte in Angestelltenverhältnissen arbeiten. Die Betreuung der Kinder ist selbstverständlich auch abgesichert, weil es in den Kleinstädten nämlich eine gut funktionierende Infrastruktur gibt, die flexible Arbeitszeiten und Betreuungszeiten anbietet. Fröhliche Seniorinnen und Senioren genießen neue Eindrücke in der Kurzzeitpflege usw., usf. Und das Beste ist, ich sehe die Abstimmung aller demokratischen Parteien in Stadt- und Kommunalräten, die sich zur Einrichtung von Versorgungszentren bekennen. Das wäre super. Das trifft mich voll ins Herz und da stehe ich voll dahinter. Aber leider sind wir davon noch ein Stück weit entfernt und das wissen wir alle. Wir haben diesen Prozess hier schon mehrfach begleitet. Ich sage nur mal: Umstrukturierung von Krankenhäusern. Das ist an der einen oder anderen Stelle eben doch nicht so einfach. Wenn es darum geht, die Probleme zu lösen, sind nämlich Trippelschritte und das Voranschreiten, wie Sie das hier so beschreiben, gut miteinander abzuwägen und abzustimmen, denn das ist doch theoretisch immer leicht gesagt. Wir wissen alle, dass man hier auch ein Stück weit nach vorn gehen muss, aber in der Umsetzung kommt man doch oft, und nicht nur kommunal, an seine Grenzen. Wie Sie das auch in Ihrem Antrag beschrieben haben, sind wir da auch nicht entfernt – keineswegs –, aber wir müssen trotzdem an der einen oder anderen Stelle noch einen anderen Ansatz finden. Ihr Antrag ist auch an der einen oder anderen Stelle etwas allgemein gehalten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe FDP)
Und einen solchen umfassenden Umbau schaffen wir nicht ohne Basis vor Ort. Das habe ich jetzt schon mehrfach gesagt, denn wir haben ja alle schon erlebt, was da schiefgehen kann. Es gehören vor allem die Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitssektor dazu, die Krankenkassen finde ich ganz wichtig, die Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer, alle Akteurinnen und Akteure der Gesundheitswirtschaft und die privaten Anbieterinnen und Anbieter im Gesundheitswesen, natürlich die parlamentarischen Vertretungen und die kommunale Verwaltungsebene. Aber Ihr Antrag weist auch zu Recht darauf hin, dass es in Thüringen schon eine hochwertige und auf kurzem Wege verfügbare Gesundheitslandschaft gibt. Das sollten wir nicht als selbstverständlich hinnehmen. Besonders mit dem Blick auf den demografischen Wandel, den Sie auch angesprochen haben, sind die anhaltende Landflucht und andere anstehende strukturelle Veränderungen eine besondere Herausforderung, diese auch zu erhalten. Deshalb müssen wir hier auch nicht nach neuen Besen rufen, sondern auch mit denen weiter kehren, die bislang gut funktioniert haben. Wir müssen uns aber auf das konzentrieren, was unsere Gesundheitslandschaft langfristig verändern und verbessern kann. Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, was noch zu einem zukunftsfähigen Gesundheitssystem gehört. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung muss für alle sichergestellt werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dazu müssen wir den Aufbau von fachübergreifenden Behandlungseinrichtungen, kooperativen Versorgungsformen und die Zusammenarbeit von Kommunen und Gesundheitsanbietenden von Landesseite aus zwar unterstützen, aber auch von der anderen Seite her anfangen und die Kommunen von Anfang an mitnehmen. Der Umbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes, das hat uns gerade die Zeit einmal mehr gezeigt, um ihn wirklich zur tragenden dritten Säule für die Gesundheitsversorgung aufzustellen. Die Prävention und die Gesundheitsförderung sind hoch wichtig. Gemeinwohlorientiert, multiprofessionell und frei von kommerziellen Interessen muss der ÖGD arbeiten können. Für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem brauchen wir auf lange Sicht vor allem eins: Fachkräfte – das hat Herr Montag schon gesagt, und wir haben hier auch schon gemeinsam in zig Anträgen und Anhörungen darum gekämpft, dass das Anerkennungsverfahren erleichtert wird. Ohne die eingewanderten Erwerbstätigen, die als Ärztinnen und Ärzte, als Pflegefachkräfte oder auch in anderen medizinischen Fachberufen tätig sind, ginge hier nämlich schon einiges nicht mehr. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es attraktiv ist, in Thüringen zu leben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nötig ist ein echter Aufbruch mit wirksamen Schritten für noch mehr Zusammenarbeit und Vernetzung, für eine neue Aufgabenteilung zwischen den Gesundheitsberufen und für eine Ökonomie, die dem Ganzen und nicht nur dem Einzelnen dient. Vielen Dank an dieser Stelle. Wir überweisen den Antrag gern mit an den Sozialausschuss. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, wenn ich mir den Antrag der CDU so anschaue, ist festzustellen, dass vier Hauptanliegen vorgebracht werden, ich zitiere: „A. Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern“, „B. […] Förderung telemedizinischer Versorgung“, „C. […] intelligente Vernetzung medizinischer Leistungen“ und „D. […] verstärkte Nachwuchsförderung, Fachkräftezuwanderung und ertüchtigte Gesundheitsberufe“. Dazu werden insgesamt – Herr Montag hat es schon erwähnt – 39 Unterpunkte aufgeführt. Das ist ein Rundumschlag, mit dem nun endlich alles gut wird, so möchte man glauben, als ob das alles noch niemandem eingefallen wäre. Es lohnt sich nicht, inhaltlich auf alle 39 Forderungen im Antrag der Fraktion der CDU einzugehen, weil das meiste bereits altbekannte Schlagworte sind, die seit Jahren immer wieder von allen Beteiligten im Gesundheitswesen artikuliert werden und leider kaum zu Ergebnissen führten.
(Beifall AfD)
Greifen wir mal einige Punkte heraus: Was nutzt es zu wiederholen, dass es Unterschiede in der medizinischen Versorgung zwischen Stadt und Land gibt, die Sie wiederholt formulieren in Punkt II.2, 3, 4, 6 und IV.9 und 10? Das sind doch leider altbekannte Tatsachen. Seit Jahrzehnten wird von allen Beteiligten, die Patienten an der Basis versorgen, gefordert, die Bürokratie abzubauen. Die heilenden Leistungserbringer erleben das Gegenteil: Die Bürokratie ufert immer mehr aus.
(Beifall AfD)
Da können Sie in Ihrem Antrag in Punkt IV.13 zwar eine Studie zur Distribution ärztlicher Leistungen fordern, die die Ärzte von Bürokratie entlasten soll, aber eine Verschiebung des Problems auf die Pflegekräfte führt nicht zum Ziel eines wirksamen generellen Bürokratieabbaus. Telemedizin und Digitalisierung sind sicher eine Möglichkeit, weitere Ressourcen zu erschließen. Die von Ihnen geforderte telemetrische Testregion auf dem Land soll Voraussetzungen erkunden, wie eine flächendeckende und gute Versorgung damit im ländlichen Raum zukunftsfähig sein könnte. Wir alle wissen, dass ohne ein schnelles flächendeckendes Internet in Thüringen diesbezüglich gar nichts läuft, weder in den Schulen, in der Medizin noch in zahlreichen anderen Bereichen. Es werden nämlich essenzielle technische und physikalische Voraussetzungen ignoriert und die übernächsten Schritte vor den ersten Anlauf gesetzt. So werden Digitalisierung und Telemedizin nie funktionieren. Dieses realitätsferne Wunschdenken kennen wir leider schon aus der Energie-, Klima- und Mobilitätspolitik, die nicht zu Ende gedacht und uns in eine Sackgasse führen wird.
(Beifall AfD)
Des Weiteren wird die immer älter werdende Landbevölkerung genauso wenig flächendeckend telemetrieaffin werden, wie die jetzige Generation über 70 computeraffin ist. Ein Dauerbrenner ist der Mangel an ärztlichen sowie nicht ärztlichen Fachkräften in der Medizin. Wer soll denn in den von Ihnen geforderten neu zu schaffenden Kurzzeitpflegestationen arbeiten – III.11? Sie wollen weiterhin eine Fachkräftezuwanderung, obwohl bereits jetzt jeder vierte Klinikarzt aus dem Ausland stammt; die fachlichen und sprachlichen Barrieren sind bekannt. Der Fachkräftemarkt des Auslands wird bereits regelmäßig brutal abgesaugt, da wird dauerhaft schwerlich noch jemand zu finden sein. Sie wollen generell zusätzlich zahlreiche Förderungen inklusive EUFördermittel, um die bestehenden Engpässe zu bewältigen – Punkte II.7, 8, 9; III.8; IV.7, 8, 10. Zum Glück füllen sich alle Fördertöpfe wie im Märchen ständig nach; Geld ist, wie wir aus der Corona-Krise wissen, unendlich vorhanden und die Steuerzahler geben dafür natürlich gern und mit wachsender Begeisterung ihr Geld nach Erfurt, Berlin und Brüssel.
(Beifall AfD)
Es gibt aber auch positive Aspekte in Ihrem Antrag, hier einige Beispiele: Punkt IV.3 und 8 – Erhöhung der Landarztquote entsprechend Drucksache 7/1731. Dankenswerterweise greifen Sie auf den Antrag der AfD-Fraktion zurück – AfD: Landarztquote – „Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz)“, Drucksache 7/1644.
(Beifall AfD)
In Punkt IV.11 – Schulgeldfreiheit für Heilberufe umsetzen – greifen Sie dankenswerterweise auf den Antrag der AfD-Fraktion zurück –
(Beifall AfD)
AfD: „Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen“, Drucksache 7/548.
(Beifall AfD)
In Punkt IV.1 – Steigerung der Kapazitäten im Pharmaziestudium; IV.10 – Förderung der Niederlassung von Pharmazeuten im ländlichen Raum – greifen Sie dankenswerterweise auf den Antrag der AfD-Fraktion zurück –
(Beifall AfD)
AfD: „Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern“, Drucksache 7/157 vom 22.01.2020. AfD wirkt!
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das haben
wir schon gemacht, bevor Sie im Landtag waren!)
(Beifall AfD)
Sie wollen die Thüringer Lehrkrankenhäuser verstärkt in die klinische Ausbildung von Studenten einbeziehen – Punkte IV.5 und 6. Diese Einbeziehung gab es auch schon zu DDR-Zeiten und sie hat sich bewährt. Alles steht und fällt aber – wie in allen anderen Bereichen – mit dem Personal. Die Klinikärzte arbeiten jetzt schon am Limit. Es gibt unbesetzte Stellen und Abteilungsschließungen bis hin zu Überlegungen, ganze Klinikstandorte auf dem Land aufzugeben. Wer soll sich denn – wie von Ihnen gefordert – um die Ausbildung der Studenten noch intensiver als bisher kümmern? Noch einmal zum Thema der ambulanten ärztlichen Versorgung: In IV.9 wollen Sie Maßnahmen evaluieren lassen, wie die Niederlassung im ländlichen Raum erhöht werden kann. Immer und immer wieder fehlt es an medizinischem Personal. Das Problem liegt – wie in vielen politischen Bereichen – auch in der Medizin in der Vergangenheit. Meine sehr verehrten Kollegen von der CDU, Sie haben in Deutschland seit Jahrzehnten eine verfehlte Familienpolitik betrieben.
(Beifall AfD)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Nein. Zusätzlich hat die Politik der CDU im Gesundheitswesen die soziale Marktwirtschaft durch eine sozialistische Planwirtschaft ersetzt. Jetzt haben wir die Misere: Mangelverwaltung, Dirigismus, Einschränkung der Freiheitsgrade. Aber man lernt wieder nichts daraus. Es wird nicht an der Ursache des Problems angesetzt, sondern nur mit kleinen Stellschrauben versucht, die selbst verursachten Symptome zu mildern. Das funktioniert doch nicht. Sozialismus hat noch nie funktioniert und wird es auch nie. Meine Empfehlung für den niedergelassenen Bereich: Setzen Sie sich im Bundesrat für die Abschaffung der Budgetierung ein, das macht den Arztberuf wieder attraktiv. Leistung lohnt sich endlich wieder.
(Beifall AfD)
Angebot und Nachfrage wird die ambulante Versorgung mit ausreichend Ärzten auch auf dem Land dauerhaft sichern. Die Nachfrage zur Ausbildung für Arbeitsplätze beim mittleren medizinischen Personal wird eine Folge sein. Daher brauchen Sie abschließend auch keine Vorschläge für mehr MVZ – Punkt III.10 –, die nachweislich 30 Prozent weniger effektiv arbeiten als eine Kassenarztpraxis. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal auf die Vorredner kurz eingehen und muss sagen, das war schon ein großes Spannungsfeld von blühenden Landschaften, die da gezeichnet wurden. Da bin ich natürlich emotional sehr nah bei der Kollegin Pfefferlein, die verstanden hat, was die Grundintention des Antrags ist. Natürlich kann man das mit diesem Optimismus betreiben. Dann haben wir das Gegenteil erlebt – eine Partei, eine Fraktion, die davon lebt, alles negativ darzustellen, und uns dargelegt hat, wo hier das Haar in der Suppe ist. Das geht sogar so weit, dass sie nicht nur ein Haar in der Suppe gefunden haben. Alles, was Sie hier dargestellt haben, Herr Dr. Lauerwald, war auch deswegen interessant, weil Sie mit aller Mühe an verschiedenen Stellen gesagt haben, wo alles schiefläuft. An der Stelle, wo Sie nicht sagen konnten, dass etwas schiefläuft, da haben Sie sich plötzlich ausgedacht: Da hat die AfD schon längst etwas gemacht. Ich kann Ihnen mal eins sagen: Alle Anträge, die Sie hier aufgezählt haben, wo Sie angeblich Lösungen vorgelegt haben, das sind eigenartigerweise die Sachen, wozu andere Fraktionen hier im Landtag auch schon etwas vorgelegt haben – verrückterweise, noch bevor Sie überhaupt hier im Landtag waren. Also scheint es mir doch so, dass auch andere parlamentarische Gruppierungen hier wirken.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Deswegen sit-
zen wir jetzt auch hier!) Ich kann Ihnen mal eins sagen, weil Sie das immer so schön wiederholt haben: Die AfD wirkt vollkommen hilflos in diesem Zusammenhang.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem wir das klargestellt haben, will ich mich auf den Inhalt dieses Antrags konzentrieren. Die entscheidende Frage der Gesundheitspolitik wird nämlich in Zukunft sein – und das hat ja ein Großteil der Vorredner erkannt: Wie kommt der Patient zum Arzt, oder wie kommen Patient und Arzt zusammen, und zwar vor allem dort, wo einerseits immer mehr alte und multimorbide Menschen wohnen und andererseits immer weniger Ärzte präsent sein werden? Unsere Antworten darauf: technische Innovation, intelligente Vernetzung und konsequente Nachwuchsförderung. Ich will das Stück für Stück mal kurz auseinandernehmen und Ihnen hier offenlegen. Punkt 1: Thüringen bietet die idealen Voraussetzungen für eine telemedizinische Testregion, für telemedizinische Versorgungskonzepte. Wir haben das schon vereinzelt in Thüringen, aber wir gehören doch ohne Zweifel mit unserer gesamten Struktur, sowohl geografisch als auch von der Bevölkerungsstruktur her, zu einer Region, die dort noch viel Potenzial hat. Wir sind ländlich geprägt. Wir haben aber auch zum Beispiel auf der anderen Seite eine aktive E-Health-Community in Jena. Eine Testregion im ländlichen Raum auszuwählen und dort alle bestehenden Konzepte rigoros auf Herz und Nieren zu prüfen, kann Wege aufzeigen für den gesamten Freistaat. Ich will an der Stelle nur zeigen, dass man das Rad nicht neu erfinden muss, denn wir haben ja schon Projekte, die auf dem Weg sind. Im Rahmen des WIR-Projekts gibt es zum Beispiel auch WeCaRe Jena, die auch voranschreiten und schon viele gute Ideen einbringen und uns zeigen, wie das eben auch laufen könnte. Dann haben wir das Thema „Tele-Notarzt“, Notärzte in der Fläche schneller verfügbar machen. Wir haben natürlich das Problem, dass wir immer weniger Ärzte direkt an die Patienten rankriegen und auch in der vorgegebenen Zeit, und da kann der TeleNotarzt der Schlüssel sein, um den Patienten frühzeitig mit der entsprechenden medizinischen Kompetenz in Verbindung zu bringen. Telekonsile, TeleMonitorings und vor allem aber auch das Ganze in Pflegeeinrichtungen, der Ausbau der Tele-VERAH, der Versorgungsassistent in der Hausarztpraxis, all das sind Themen, die in diesem Rahmen eine Rolle spielen könnten. Nun ist die Frage des Testlaufs. Wo liegen die Probleme? Die Probleme liegen in der Anwendbarkeit, in der sicheren Datenübermittlung, im Datenschutz. Aber das sind alles Themen, die man lösen kann. Das Ziel dabei muss es sein, durch Telemedizin Ärzte und Pflegepersonal effektiver einzusetzen. Es geht eben nicht darum, irgendetwas zu delegieren, irgendjemanden herabzuwürdigen, irgendeine andere Berufsgruppe zu überlasten. Es geht um den effektiveren Einsatz des Personals, das wir haben, darum, Überarbeitung zu verhindern und die Strukturen, die wir haben, auch effektiv zu nutzen. Der zweite große Hebel neben der Digitalisierung ist die Vernetzung medizinischer Leistungen. Auch hier geht es darum, vorhandene Ressourcen effektiver einzusetzen. Die Krankenhausstruktur darf eben nicht dem Zufall überlassen werden. Es geht darum, Akteure an einen Tisch zu bringen und vor allen Dingen ein Zukunftsbild zu entwerfen, mutig und ehrlich. Natürlich haben wir in Thüringen in verschiedenen Rahmenbedingungen, aber auch im Krankenhausplanungsausschuss immer wieder die Akteure alle an einem Tisch. Was uns aber als CDU-Fraktion fehlt – und das atmet der Antrag, den wir hier vorliegen haben –, dass wir eben ein Zukunftsbild entwerfen wollen, dass wir Ansagen haben wollen: Wie soll die Krankenhauslandschaft, wie soll die Gesundheitsversorgung in Thüringen 2030, 2040 aussehen? Mutig und ehrlich! Wir müssen in diesem Zusammenhang aber auch über Rettungsmittel sprechen, bodengebunden und auch die Luftrettung. Das Überschreiten der Hilfsfristen war mehrfach Thema in der Presse, aber der Rettungswagen ist eben nicht nur Transportmittel ins nächste Krankenhaus. Krankenhausähnliche Versorgung muss bereits im Rettungswagen bzw. im Rettungshubschrauber möglich sein. Das sind entscheidende Minuten in der Rettungskette. Und hier reden wir von einem Fundament für eine bestmögliche Anschlussversorgung. Wir schlagen vor, uns hier an Baden-Württemberg zu orientieren. Dort gab es ein Gutachten über die Luftrettung und auch insbesondere über die Rettungsmittel und die Leitstellenstruktur. Das soll als Basis für zukünftige politische Entscheidungen dienen – eine ehrliche, saubere Analyse, ob wir hier in Thüringen noch nachsteuern können und sollten. Es mag sein, dass die derzeit drei Rettungshubschrauber plus ein Intensivtransporthubschrauber ausreichen, wie das Innenministerium im Übrigen in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu dem Thema geschrieben hat. Aber genau das meinte ich vorhin mit dem Thema „Vision“. Nicht nur schauen, was ist jetzt, sondern wo wollen wir hin, was ist in fünf, was ist in zehn, was ist in fünfzehn Jahren? Wie können wir Strukturen, die wir jetzt haben, effektiver gestalten, umstrukturieren und zukunftsfest machen? Eventuell gibt es auch weniger Krankenhäuser im ländlichen Raum, was heißt: Wir brauchen mehr Kapazitäten in der Luftrettung. Das Gesundheitsministerium drängt doch darauf, stationäre Versorgung in größeren Krankenhäusern zu bündeln. Anders – und das ist die Interpretation der CDU-Fraktion, Frau Ministerin, wir sind da oft im Diskurs – ist die Facharztquote doch für uns nicht zu verstehen. Das bedeutet dann aber auch: Die Wege werden länger. Dann muss man so ehrlich sein, die nötigen Konsequenzen beim Rettungsdienst und beim Krankentransport zu ziehen. Der Ausbau des Rettungsdienstes, auch und gerade der Luftrettung, ist eben hier der logische Schritt. Der dritte große Punkt ist der Fachkräftebedarf. Da ist zum einen das Thema der Studienplätze. Der gemeinsam eingeschlagene Weg bei der Humanmedizin, bei den Zahnärzten und bei den Pharmazeuten sollte konsequent weitergegangen werden. Die Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung ist ein gutes und wichtiges Instrument, das von anderen Bundesländern kopiert wurde und sich in Thüringen bewährt hat. Dieses gilt es auszubauen. Die Stiftung sollte auch als Ansprechpartnerin und Vermittlerin dienen, zum Beispiel nicht nur für Absolventen einerseits, sondern auch für arztsuchende Kommunen auf der anderen Seite. Wir erleben immer wieder Kommunen, die einen Ansprechpartner suchen, die auf der Suche nach Hilfe sind, wie sie in ihren ländlichen Raum Ärzte hineinbringen, hineinsteuern können. Dort fehlt oftmals der Ansprechpartner. Ich erlebe auch immer wieder junge Mediziner, die sagen: Ich will mich zwar niederlassen, gern auch in kleineren Städten oder auf dem Land, aber eine eigene Praxis mit allen, auch finanziellen Konsequenzen ist momentan eine zu große Verpflichtung. – Deswegen sehen wir die Stiftungspraxen als ideale Lösung an und schlagen vor, das auch in Richtung der Pharmazie zu erweitern. Warum nicht über die Idee einer Stiftungsapotheke nachdenken? Wir müssen an vielen Stellen das Rad nicht neu erfinden.
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Dann komme ich zum Ende. Vielen Dank, Herr Präsident. Wir sollten unsere Stärken ausbauen, fördern und durch eine bessere Steuerung zu den Zielen kommen. Das Ziel ist es, eine bestmögliche medizinische Versorgung zu garantieren, und zwar überall in Thüringen. Deswegen freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Ich frage die Landesregierung. Frau Ministerin Werner, bitte, Sie haben das Wort.
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es haben jetzt schon alle gesagt: die medizinische Versorgung in Thüringen ist uns allen ein Herzensanliegen. Insofern ist es immer gut, im Ausschuss über die Probleme zu sprechen, auch natürlich darüber, was wir alles schon erreicht haben. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Es sind unter Punkt A, denke ich, viele Dinge beschrieben, die uns nicht nur einen, sondern die genau die Herausforderungen beschreiben, die uns an der Stelle wichtig sind, denen wir gemeinsam mit verschiedenen Wegen und Maßnahmen schon begegnen. Auch das wird dann sicherlich im Ausschuss von mir etwas ausführlicher dargestellt werden. Ich will mit dem aus Sicht einer Landesministerin Allerbesten beginnen, nämlich welche Punkte mir am besten gefallen. Diejenigen, die jetzt den Antrag dabeihaben, können das auch nachschauen. Das sind die Punkte B.II.11, C.III.13 und D.IV.14, herzlichen Dank dafür. Es ist immer wichtig, dass natürlich nicht nur …
(Zwischenruf aus dem Hause)
Genau, lassen wir das mal im Ungewissen als Geheimnis für uns. Ich möchte mich trotzdem bedanken für den Antrag, der nicht nur Dinge aufgreift, die uns wichtig sind, sondern der sich zum Teil an Anträgen orientiert, die es gemeinsam gab, nämlich dem gemeinsamen Antrag von Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, und auch an Anträgen der FDP. Zur AfD kann ich an der Stelle nur sagen: Ja, Sie können gut abschreiben, aber das ist auch alles. Ein wirkliches Konzept habe ich von Ihnen noch nicht gelesen. Die einzelnen Punkte werden wir, denke ich, im Ausschuss ausführlicher besprechen. Es gibt Punkte – das muss ich sagen, Herr Zippel, ganz ehrlich –, die sich wiederholen. Es gibt bestimmte Dinge, die wir natürlich auch schon angefangen haben und die sogar schon abgeschlossen sind. Es sind aber auch neue Aspekte, die sich wiederfinden. Ich freue mich auf die Diskussion dazu und wie wir das weiterentwickeln. Ich will an der Stelle aber auch sagen, dass der Antrag Forderungen stellt, die sich nicht nur auf das Landesrecht beziehen, sondern es gibt auch eine ganze Menge Forderungen, die eigentlich die Belange der Selbstverwaltung angehen, beispielsweise in den gesetzlichen Krankenkassen, oder die Bundesrecht betreffen. Es gibt auch bestimmte Dinge, die vom Land, wie gesagt, gar nicht zu regeln sind, oder wo die Handlungsspielräume des Landes oder bei den Partnern der Leistungserbringer der Krankenkasse eben auch nicht genügend berücksichtigt sind. Ich habe aber, wie gesagt, Sympathie für den Antrag und glaube, dass wir aber auch feststellen werden, dass die Forderungen jetzt nicht alle neu sind, sondern dass viele Dinge schon auf dem Weg sind, die hier in Thüringen von Bedeutung sind. Ich habe es schon gesagt, wir müssen bei all dem, was wir diskutieren, immer schauen, wer der jeweilige Verantwortliche ist. Es gibt zum Beispiel bei der Frage des Sicherstellungsauftrags natürlich die Kassenärztliche Vereinigung, die hier der Ansprechpartner ist. Bei der Ausgestaltung der Versorgung ist es in weiten Teilen Aufgabe der Vertragspartner und der Gremien der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene, die entsprechende Maßnahmen umsetzen können oder entsprechende Dinge auf den Weg bringen können. Die Regelungen zum Datenschutz, zu Datenerhebungs- und übermittlungsbefugnissen finden sich größtenteils ‑ in den Sozialgesetzbüchern wieder. Ich möchte auch darum bitten, dass wir berücksichtigen, dass sich viele Themen des Antrags derzeit bereits auf der Bundesebene in abgeschlossenen oder laufenden Gesetzgebungsverfahren befinden oder in Arbeitsgruppen oder sonstigen Gremien diskutiert werden. Ein Beispiel ist die Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung. Hier sind auch schon erste Eckpunkte auf Bundesebene entstanden. Leider hat durch die Pandemie die Arbeit etwas ruhen müssen. Ich bin aber ganz sicher, dass der Prozess jetzt wieder Fahrt aufnimmt, sobald die äußeren Umstände das zulassen. Auch das Thema „Digitalisierung“ ist ein weiteres Thema, welches – und das haben Sie auch gesagt, Herr Zippel – nicht neu erfunden werden muss. Hier gibt es ganz viel, worauf man aufbauen kann. Es gibt hier auch einige Gesetze, die auf Bundesebene schon beschlossen wurden, zum Beispiel das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Es gibt das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation und – nicht zu vergessen – auch beispielsweise die am 1. Januar 2021 geplante Einführung der elektronischen Patientenakte. Mit den Gesetzen wurden und werden dauerhafte Finanzierungsregelungen geschaffen. Telekonsile, mit denen wir in Thüringen gute Erfahrungen gemacht haben und die eben nicht erst gemacht werden müssen, wie das im Antrag steht, sind inzwischen in die Regelfinanzierung – SGB V – überführt worden. Ich will hier an der Stelle auch noch mal sagen, dass es uns allen klar sein muss, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern dass Digitalisierung nur dort funktioniert, wo wirklich der Mensch im Mittelpunkt steht. Das heißt aber eben auch, dass wir schauen müssen, was wirklich angemessen, was richtig und was auch tragfähig und nachhaltig ist. Hier will ich an eine Forderung anknüpfen, die sich im Antrag wiederfindet, nämlich die Frage einer Testregion. Ich will die Frage stellen, ob wir mit der Vorbereitung und Planung einer telemedizinischen Testregion in Thüringen nicht Gefahr laufen, den Entwicklungen der Digitalisierung auf Bundesebene hinterherzulaufen oder vielleicht gar überrollt zu werden. Ich halte es in dem Bereich für sinnvoll, dass wir diese Entwicklung aktiv begleiten, bei Bedarf auch finanziell unterstützen. Sie fordern in Ihrem Antrag den Abbau bürokratischer und rechtlicher Hemmnisse für eine mögliche Testregion, haben aber nicht benannt, um was es wirklich geht. Es braucht auf jeden Fall auch Vorgaben im Gesundheitswesen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Steht im
SGB IV! Das macht nur keiner!) Wir brauchen keine Modellvorhaben, denn, das hat Herr Zippel doch vorhin sehr gut beschrieben, wir sind ein Land, das nicht mit Modellvorhaben agieren muss, sondern wir können auf Landesebene tatsächlich die begonnenen Strukturen im Bereich der Digitalisierung flächendeckend ausweiten. Das ist das Petitum an dieser Stelle, sich nicht nur auf eine Testregion zu beschränken, sondern das Thema insgesamt anzufassen. Es gibt, wie gesagt, viele Vorarbeiten, die wir an der Stelle schon geleistet haben. Eine solche Vorarbeit ist die Frage eines Telenotarztes, Herr Zippel, den Sie angesprochen haben. Das ist tatsächlich etwas, was man nicht nur in einer Modellregion ausprobieren sollte, sondern ganz im Gegenteil, es gibt derzeit sogar schon bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein planerisches Grundkonzept zunächst für eine Pilotregion, aber dann auch für die Ausweitung auf ganz Thüringen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bereits ein mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmtes Stufenkonzept aufgebaut. Es geht um die Einrichtung von zwei Telearbeitsplätzen, die in Weimar eingerichtet wurden, um zum Beispiel notärztliche Versorgung kurzfristig aufrechterhalten zu können, aber auch großflächig auftretende Notarztausfälle kompensieren zu können. Ich würde darüber gern ausführlicher im Ausschuss berichten wollen. Es gibt im Antrag auch Forderungen – das muss ich an dieser Stelle sagen –, die eher unkonkret oder eher appellatorische Formulierungen sind, beispielsweise, dass wir EU-Fördermittel nutzen sollen. Das ist, denke ich, selbstverständlich. Das muss man hier an der Stelle nicht noch mal sagen. Wichtig ist, da besteht Konsens, dass wir eine sektorenübergreifende Versorgung brauchen – und das sind die bestehenden Telekonsile, die wir, wie gesagt, in Thüringen schon haben –, und dass wir diese weiter stärken und weiterentwickeln. Ein Telekonsil, das es schon seit einer ganzen Weile gibt und das deutschlandweit Vorbildcharakter hat, ist das SATELIT-Netzwerk, wo es um die neurologische Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten geht. Hier sind die verschiedenen Kliniken in Thüringen miteinander vernetzt. Wir können dadurch vor allem eine gute Versorgung in den ländlichen Räumen sicherstellen, und auf diesen gewonnenen Erfahrungen wollen wir natürlich aufbauen. Wir wollen das weiterentwickeln. Das haben wir bei COVID-19 auch schon geschafft und wir sind gerade dabei zu schauen, welche weiteren Krankheitsbilder es gibt, die genau in solche Telekonsile mit eingebaut werden können. Man könnte jetzt ganz viele Dinge zum Thema „Digitalisierung“ nennen. Das will ich an der Stelle nicht leisten. Aber ich möchte zumindest auf eine Frage eingehen, die Sie hier angesprochen haben, nämlich die Frage zu den kommunalen Krankenhäusern: Wie kann man Erleichterung bei der Gründung von MVZs schaffen? Das ist so ein Beispiel, wo wir sagen müssen, das ist tatsächlich schon erledigt für Thüringen, denn mit der Verabschiedung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung im Rahmen der Novellierung der Thüringer Kommunalordnung haben wir diese Benachteiligung von MVZ in kommunaler Trägerschaft bereits beendet. Denn mit dieser Novellierung der Thüringer Kommunalordnung wurden im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen gerade mit Blick auf die Erbringung von Gesundheitsleistungen Erleichterungen geschaffen. Es wurde klargestellt, dass die Gesundheitsversorgung und -vorsorge als Daseinsversorgungsaufgabe bei einer kommunalwirtschaftlichen Betätigung nicht dem Subsidiaritätsprinzip gegenüber einer Erbringung durch andere Private unterfällt. Es wurden also hier entsprechende Änderungen erlassen. Das heißt jetzt im Ergebnis, dass es eben für die MVZ deutliche Erleichterungen gibt und dass Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, aber auch Medizinische Versorgungszentren, die von ihnen oder den Kommunen unmittelbar gehalten werden, gestärkt werden, damit sie am Markt bestehen können.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sehr
gut!) Zu einer weiteren Frage noch, und dann würde ich es an der Stelle, zumindest was Beispiele angeht, damit bewenden lassen. Sie haben auch die Forderung aufgestellt, dass es eine Börse geben soll, in der die Niederlassungen, die ausgeschrieben sind, eingestellt werden. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es tatsächlich schon eine Praxisbörse. Dort werden Praxen nicht nur zur Übernahme angeboten, dort können sich Medizinerinnen und Mediziner, die eine Niederlassung anstreben, auch informieren und sich einbringen. Man kann den Kommunen nur empfehlen, sich dort ebenfalls zu informieren. Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Wir werden natürlich an all den Stellen, wo es geht und möglich und notwendig ist, diese Wünsche, Forderungen unterstützen. Wir werden uns natürlich auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Strukturen geschaffen werden, die notwendig sind. Aber was wir nicht brauchen, sind Doppelstrukturen. Ich will uns davor warnen, in Aktionismus überzugehen. Nicht jede Idee ist auf andere Bereiche übertragbar. Sie haben beispielsweise ein Gutachten angesprochen, das für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben wurde. Das ist zum Beispiel in Thüringen aufgrund der Struktur, wo der Rettungsdienst angebunden ist, gar nicht möglich. So gibt es auch noch weitere Fragen, die noch mal ganz genau rechtlich geprüft werden sollten. Das würden wir Ihnen aber gern im Ausschuss nahelegen wollen. Ganz zum Schluss noch etwas: Wie gesagt, ich finde, dass es wichtig ist, darüber gemeinsam zu diskutieren. Der Ausschuss ist da auf jeden Fall auch der richtige Ort. Aber ich möchte auch sagen, dass Sie in bestimmten Dingen viel zu zögerlich sind. Sie beschreiben blühende Landschaften, aber wir wissen auch, gerade wenn wir die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen wollen und zum Beispiel kleine Krankenhäuser erhalten wollen und wenn wir wollen, dass diese eine Perspektive haben – Sie brauchen Krankenhäuser in bestimmten Bereichen für die Notfallversorgung.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das brau-
chen die doch nicht!) Und auch für die Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung braucht es neue Versorgungskonzepte. Dafür gibt es aber noch keine Finanzierung. Gemeinsam mit den Krankenkassen müssen wir hier Konzepte entwickeln, und es braucht eben eine Finanzierung, damit diese Konzepte auch wirklich im ländlichen Raum umsetzbar sind. Dazu braucht es ein Wegkommen von beispielsweise den DRGs, denn mit diesem System sind solche Strukturen im ländlichen Raum nicht umzusetzen. Auch die Fragen zur Kurzzeitpflege usw. – das geht beispielsweise nur mit einer Pflegereform. Oder wenn es um die Niederlassung von Ärztinnen oder Ärzten im ländlichen Raum geht – da braucht es beispielsweise eine Veränderung der Bedarfsplanung. Also Sie sehen, es ist ein weites Feld. Wir können es im Ausschuss, denke ich, genauer und intensiver diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es würde jetzt für die Fraktionen noch zusätzliche Redezeit zur Verfügung stehen. Möchte die jemand nutzen? Das kann ich nicht erkennen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wie viel
denn?) – 5 Minuten. – Also, das wäre nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung.
(Zuruf aus dem Hause: Abgeordneter Mon-
tag möchte sprechen!) Gut, dann müssen wir das so regeln, dass wir jetzt erst einmal in die Lüftungspause eintreten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das heißt, wir machen jetzt Lüftungspause bis 15.50 Uhr, dann hat Abgeordneter Montag das Wort und dann kommen wir zur Abstimmung über den entsprechenden Antrag. – Lüftungspause jetzt!
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Frau Ministerin, es ärgert mich immer, wenn wir darüber diskutieren, dass wir uns in der Analyse der Probleme häufig einig sind, und in dem Weg, wie man Probleme löst, nicht. Ich will das mal kurz andeuten. Sie haben eben dem Kollegen Zippel gesagt, wir brauchen doch überhaupt keine Modellregion bei der Frage der Digitalisierung. Dabei ist genau – und das wissen wir doch – ein großes Problem, dass potenzielle neue digitale oder technologische Lösungen den Weg in die Versorgung nicht finden, weil sie nicht ausreichend getestet werden können, weil sie vor allen Dingen nicht getestet werden können genau in diesem Parameter zwischen Anwendern, also Medizinerinnen und Medizinern, Patienten und bei den Kostenträgern bzw. denjenigen, die sie einsetzen, beispielsweise Krankenhausträgern. Genau das ist der Grund, warum wir eben auch in Deutschland nicht vorankommen mit der Lösung, mit der Digitalisierung. Google, Amazon, Apple investieren Milliarden in digitale Lösungen. Und wir haben heute schon viele kleine variable Helfer, die ja teilweise besser funktionieren als stationäre EKGs beispielsweise usw., diese haben wir schon als Medizinprodukte zugelassen, doch wir bringen sie nicht zu den Versorgern. Unsere eigenen Start-ups, unsere eigenen Ideen bringen wir nicht an den Patienten.
(Beifall FDP)
Deswegen braucht es genau diese Struktur, die hilft, Projekte zu organisieren. Das ist das, was Herr Zippel formuliert hat mit Modellregionen. Das ist das, was Sie sehr konkret beschrieben haben mit der Struktur, die wir brauchen. Thema „Krankenhäuser“. Sie haben eben gesagt, die DRGs müssen weg. Die Meinung können Sie haben. Das wird das Problem jedoch nicht lösen. Denn wir haben eine Diskrepanz zwischen dem Bedarf in den Regionen und der Angebotsstruktur, wie sie in einem Krankenhaus heute aussieht. Deswegen sind andere Bundesländer viel weiter, die teilweise Krankenhäuser als originäre Struktur gar nicht mehr einbinden, sondern sie umbauen zu ambulant-stationären Zentren. Unter anderem ein rotrot-geführtes Bundesland wie Brandenburg hat es vorgemacht, wie es geht. Ich wünsche mir diesen Innovationsgeist auch für Thüringen – vielleicht bringt das die Debatte am Rande des CDU-Antrags auch in Thüringen voran. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Weitere Ausschüsse? Offenbar nicht. Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, dass der Antrag der CDU an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist der Antrag der CDU an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2053 - Neufassung dazu: Arbeit der Strafvollzugskommission unterstützen Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3417 Neufassung Wünscht die AfD-Fraktion das Wort? Bitte, Herr Abgeordneter Czuppon.
Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, schön, dass Sie mir im Rücken sitzen. Werte Abgeordnete, liebe Thüringer! Unser Antrag ist eigentlich selbsterklärend und ich möchte daher dieses Plenum nicht unnötig in die Länge ziehen,
(Beifall CDU)
aber ein paar einleitende Worte möchte ich trotzdem verlieren. Am Montag, dem 21.06.2021, ist es endlich wahr geworden: Ich durfte nach anderthalb Jahren Mitgliedschaft in der Strafvollzugskommission des Thüringer Landtags endlich eine Thüringer Justizvollzugsanstalt betreten –
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) nicht als Sträfling, was einigen hier im Hohen Hause sicherlich gefallen würde, sondern als Vertreter des Thüringer Landtags, welcher seiner Aufgabe nachgekommen ist, die Sorgen und Nöte von Strafgefangenen, aber auch der Bediensteten vor Ort aufzunehmen und eine Lösung anzustreben.
(Beifall AfD)
Das war ein langer Kampf – anderthalb Jahre.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Anderthalb Jahre haben Sie gekämpft? Wo denn?)
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) In der Strafvollzugskommission, ich erzähle Ihnen das jetzt gleich. Ein kurzer Blick zurück: In jeder Sitzung der Strafvollzugskommission haben wir energisch Besuche in den JVAs gefordert. Am 04.11.2020, also vor acht Monaten, haben wir unseren Antrag eingebracht: Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten wieder ermöglichen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Aber da haben Sie schon gemerkt, dass wir eine Pandemie haben?) Am 21.01.2021 haben wir versucht, das Gefängnis in Chemnitz zu besuchen – dieser Besuch wurde uns verwehrt. Am 10.03.2021 haben wir eine Kleine Anfrage gestartet, „COVID-19 in Thüringen – Strafvollzug“, und am 26.04.2021 eine Antwort bekommen. Am 07.05.2021 haben wir drei Justizvollzugsanstalten angeschrieben und eine Besuchsvereinbarung zu erzielen versucht – das wurde abgelehnt. Dann haben wir am 20.05.2021 einen Selbstbefassungsantrag in der Strafvollzugskommission gestellt und dort einen Vorratsbeschluss erbeten, dass wir als Mitglieder der AfD-Fraktion in der Strafvollzugskommission die Justizvollzugsanstalten im Namen der Strafvollzugskommission besuchen können – auch das wurde uns abgelehnt, übrigens von allen Fraktionen hier. Dann, wie gesagt, der glückliche Tag: Am 21.06. habe ich endlich mal die JVA Tonna von innen gesehen und konnte mit den Bediensteten und mit den Gefangenen vor Ort sprechen. Und am 28./29.06. haben wir unseren Antrag aktualisiert. Also das war der erwähnte Kampf, den Herr Müller nicht versteht.
(Beifall AfD)
Das war der Blick zurück. Aber da wir nicht rückwärtsgewandt sind, sondern die Zukunft gestalten wollen, haben wir unseren Antrag aktualisiert und notwendige Maßnahmen aufgezeigt, deren Umsetzung dringend geboten scheint, um beim Auftauchen der Gamma-, Epsilon-, Zeta-, Eta-Variante usw. oder bei anderen schwerwiegenden Vorkommnissen vorbereitet zu sein und diese nicht als Begründung benutzt wird, die notwendigen Besuche wieder einzuschränken oder ganz zu verhindern.
(Beifall AfD)
Zum Alternativantrag der FDP bleibt mir nur zu sagen: Nur Genesene, Geimpfte oder Getestete dürfen die JVA besuchen – bei einer aktuellen Inzidenz in Thüringen von 3,5, was soll das? Ich bin gespannt auf Ihre Redebeiträge, wenn Sie Fragen oder Verständnisprobleme haben, werden Sie die sicherlich in die Debatte einbringen und Frau Herold wird Ihnen alles erklären.
(Beifall AfD)
Ich bin gespannt auf Ihre Redebeiträge. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ja, es ist manchmal eine Komödie, manchmal ein Drama, das ist richtig.
Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen
Danke. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung des Alternativantrags? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Stange von der Fraktion Die Linke das Wort.
Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen
Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Sie ernst nehmen könnte, Herr Czuppon,
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das sollten
Sie!) dann hätten Sie hier nicht gerade gesagt: Um die Debatte nicht in die Länge zu ziehen, wollen Sie sich kurzfassen. Dann hätten Sie ehrlicherweise gesagt:
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich ziehe meinen Antrag zurück!) Ich ziehe den Antrag zurück. Denn er ist überflüssig, mehr als überflüssig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Gepiepse hier vorn ist nicht mehr zu ertragen, werte Kolleginnen und Kollegen. Ähnliches würde ich zum Antrag der FDP sagen. Der ist echt peinlich. Ich hätte von Ihnen etwas anderes erwartet. Ich bin enttäuscht von der FDP, dass sie die Kolleginnen und Kollegen und die Landesregierung auffordern, in II.1 und 2 Dinge einzufordern, die bereits in § 13 des Petitionsgesetzes eindeutig geregelt sind. Denn da ist nachzulesen, wie die Strafvollzugskommission arbeitet. Das hätten Sie auch lesen können. Darum sind vielleicht auch Ihre Briefe abgelehnt worden. Denn nur dann, wenn in der Strafvollzugskommission ein Beschluss gefasst wird, gehen wir gemeinsam oder einzelne Personen in die jeweiligen Strafvollzugsanstalten oder in die Maßregelvollzugsanstalten in Thüringen – dann haben wir einen Auftrag.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Und war-
um haben Sie den Antrag abgelehnt?) Das ist nicht geschehen. In Ihrer liederlichen Aufzählung hat sogar noch etwas gefehlt. Das will ich auch noch mal eindeutig hier sagen. Sie haben sich erdreistet, im Namen der Strafvollzugskommission einen Brief an das zuständige Ministerium in Sachsen zu schreiben
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das stimmt
nicht!)
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie haben
nicht richtig zugehört!) und haben gebeten, dass Sie dort in Chemnitz in der Frauen-JVA einen Besuch absolvieren können.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das ist ei-
ne böswillige Interpretation!) Diesen Brief haben wir als Strafvollzugskommission der Präsidentin übermittelt, und die Präsidentin hat im Auftrag auch der Strafvollzugskommission sicher eine gute Antwort formuliert. Ich denke, das ist eine Zusammenarbeit, die man nur negativ bewerten kann. Ich sage an der Stelle eindeutig, ich bin sehr dankbar, dass die Mitglieder der Strafvollzugskommission in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren eine gute Arbeit gemacht haben.
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Indem sie
nicht in Gefängnissen waren! Gefangene sind Menschen zweiter Klasse?!) Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass wir uns darauf verständigt haben, dass das Ministerium jederzeit aus …
(Unruhe im Hause)
– Herr Präsident, Sie sind hier oben nicht nur zum Schön-Aussehen, sondern Sie hätten vielleicht mal auf eine Aktion mehr reagieren müssen! –
(Beifall DIE LINKE)
Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Abgeordneten der Strafvollzugskommission sich eindeutig dafür ausgesprochen haben, in der Zeit der Pandemie nicht in die Strafvollzugsanstalten zu gehen. Aus Schutz nicht nur den Gefangenen gegenüber, sondern vor allen Dingen der Bediensteten. Vor allen Dingen die Herren und Damen der rechten Seite haben ja in den zurückliegenden Monaten das Thema „Pandemie“ immer und immer wieder negiert und Sie waren diejenigen, die uns erzählt haben, es sei ja nur eine Grippe.
Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen
Das glauben Sie nicht wirklich, oder? Nein! Sie wissen doch selber, dass das Corona-Virus von außen in so eine Anstalt hineingetragen wird. Sie hätten sicher gerne gehabt, dass Gefangenen vor Ort eventuell durch Sie, die Sie sich nicht testen lassen, die Pandemie in die Anstalt getragen wird. Darum bin ich an der Stelle wirklich sehr dankbar, dass wir uns eindeutig dazu positioniert haben, uns immer durch das Ministerium die jeweiligen Stände erklären zu lassen. Wir sind in Kenntnis gesetzt worden, wie die Hygienemaßnahmen in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten sind. Wir sind in Kenntnis gesetzt worden, wenn wir gefragt haben, wie der Stand der Impfungen der Gefangenen ist, in welchen Kalenderwochen welche Impfung angeboten wird. Und wir haben – und das gehört zur Ehrlichkeit dazu – im Herbst letzten Jahres gemeinsam einen Antrag gestellt, nach Chemnitz zu fahren. Wir haben, nachdem mit Chemnitz Rücksprache gehalten wurde, gemeinsam entschieden, nicht zu fahren, weil die Pandemie natürlich auch in Sachsen soweit um sich gegriffen hatte, dass es unverantwortlich gewesen wäre, in das dortige Frauengefängnis zu gehen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dies ist, glaube ich, verantwortliches und verantwortungsvolles Arbeiten einer Strafvollzugskommission in Thüringen, wofür ich mich an der Stelle bei den demokratischen Fraktionen nur herzlich bedanken kann.
(Beifall DIE LINKE)
Werte Kolleginnen und Kollegen, am Montag vor einer Woche waren wir in Tonna – ich sage ausdrücklich noch mal danke an das zuständige Ministerium. Ich sage auch noch mal sehr ausführlich danke an die Bediensteten, die uns durch die Strafvollzugsanstalt geführt haben. Ich sage auch danke an diejenigen, die alles so gut vorbereitet haben, dass wir in drei Gruppen die Möglichkeit hatten, mit Gefangenen zu reden. Ich war etwas überrascht, dass das Thema „Pandemie“ bei den Gefangenen – zumindest in der Gruppe, der ich vorgestanden habe – nicht so sehr oft gekommen ist. Ich hatte mir da etwas anderes erwartet. Aber es waren einfach die ganz normalen Themen, die die Gefangenen haben, über die wir heute an der Stelle auch nicht reden können und wollen. Ich sage noch mal, wir werden am kommenden Montag gemeinsam hier in diesem Rund die Auswertung des Besuchs in Tonna durchführen und auch weitere Petitionen beraten. Denn es gab zu jeder Zeit die Möglichkeit für die Gefangenen, Petitionen auf den Weg zu bringen, und sie haben davon Gebrauch gemacht.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: So eine bil-
lige Ausrede!) Das steht auch in dem Petitionsbericht, dem alle Abgeordneten des Petitionsausschusses zugestimmt haben. Somit haben sie auch zugestimmt, dass die Strafvollzugskommission aufgrund der Pandemie nicht in die jeweiligen JVAs gegangen ist. Darum weiß ich gar nicht, über was Sie reden. Noch einen letzten Satz will ich gern zu dem Antrag der FDP sagen. Frau Dr. Bergner, wenn Sie sich wirklich die Mühe gemacht hätten und § 13 des Petitionsgesetzes richtig gelesen hätten, da steht eindeutig in § 13 Abs. 3: „Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Strafvollzugskommission unmittelbar vor Ort unterrichten. Die Strafvollzugskommission oder einzelne von ihr durch Beschluss beauftragte […]“. – Es können also die Mitglieder der Strafvollzugskommission in geschlossene Heil- oder Pflegeanstalten oder in andere Verwahranstalten gehen. Das steht hier drin und da braucht es Ihren Alternativantrag nicht, denn die Beschlusslage ist klar. Sie wollen einfach, dass geimpfte, genesene und negativ getestete Personen uneingeschränkt dorthin gehen können. Das können sie tun, aber vorher muss der Beschluss in der Strafvollzugskommission gefasst werden. Darum ist Ihr Antrag einfach abzulehnen, er ist nicht zielführend. An der Stelle bedanke ich mich noch mal bei den Mitgliedern der demokratischen Parteien für die konstruktive Arbeit und hoffe, wir können sie zu einem späteren Zeitpunkt weiter gemeinsam im Interesse der Bediensteten, aber auch der Strafgefangenen fortführen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuschauer im Netz und geschätzte Pressevertreter! Unser Antrag zum Thema „Möglichkeit von Besuchen der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten offen halten“ ist einer der ersten Versuche, hier in Thüringen die Fehler und Versäumnisse von Teilen des Parlaments und der Landesregierung im sogenannten Pandemiemanagement aufzuarbeiten. Die Vielzahl von Anordnungen, Verboten und teilweise widersprüchlichen Maßnahmen hat über weite Strecken eher die Bezeichnung „Seuchenregime“ verdient, als die Beschreibung des Regierungshandelns als wissenschaftlich fundierte, klinisch erforschte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Handlungsweise.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wo
nehmen Sie das denn her?) Seit Januar 2019 hatte keiner der Thüringer Strafoder Untersuchungsgefangenen die Möglichkeit bekommen, seine Anliegen in einem direkten und persönlichen Gespräch mit Angehörigen der Strafvollzugskommission zu erörtern. Nur die Vorsitzende Frau Stange hat sich mit dem Besuch der Strafanstalt in Gräfentonna eine Extrawurst gegönnt,
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ohne Be-
schluss!) und wir suchen jetzt nach dem Beschluss nach § 13 Abs. 3, mit dem die Strafvollzugskommission ihre Vorsitzende beauftragt hat, in Eigenregie die Strafanstalt in Gräfentonna aufzusuchen.
(Beifall AfD)
Wie mir aus vielen Sitzungen in der Vergangenheit bekannt ist, lassen sich in einem persönlichen Gespräch oft der eine oder andere Sachverhalt aufklären oder ergänzend zum schriftlich vorgetragenen Anliegen der Petenten Fragen stellen, die ansonsten mühsam auf dem Umweg über das Justizministerium oder das Petitionsreferat abgeklärt werden müssen. Wie wir aus zahlreichen Abhandlungen über die menschliche Kommunikation wissen, ist ein direktes persönliches Gespräch ohne den Umweg über Dritte durch nichts zu ersetzen.
(Beifall AfD)
Die Strafvollzugskommission begreift sich als Sachwalter der Gefangenen, aber auch als Schiedsstelle zwischen den oft divergierenden Interessen zwischen den Bediensteten, den Haftanstalten und den Gefangenen. Gerade während der letzten anderthalb Jahre hat sich aus den schriftlichen Anträgen der Gefangenen ergeben, dass diese unter den Einschränkungen der Corona-Krise ganz besonders gelitten haben. Frau Stange, da hätte es sich auch gut gemacht, die Petitionen zu lesen, die gerade im Petitionsausschuss zu diesen Angelegenheiten aufscheinen, und sich anzuhören, was Ihre Fraktionsmitglieder aus den anderen beiden Gruppen zu berichten haben. Die Besuchsverbote vor allem waren es, die den Gefangenen schwer zugesetzt haben. Für die meisten von ihnen waren auch Telefonate mit Angehörigen und Freunden kein ausreichender Ersatz, weil die Telefongebühren bei der von einer Privatfirma angebotenen Anlage, zum Beispiel in der Haftanstalt Gräfentonna, für die Bezieher von 41 Euro Taschengeld im Monat nahezu unerschwinglich waren. Sie müssen von den 41 Euro nämlich die Miete für den Fernseher, für das Radio und eventuell noch für einen Wasserkocher bezahlen, das macht mehr als 10 Euro im Monat aus, und 1 Minute Telefonat ins Festnetz kostet 16 Cent. Mittel und Wege, auf einem Arbeitsplatz den Bezug eines höheren Arbeitsentgelts zu erreichen, stehen auch nicht allen Gefangenen in ausreichendem Maße zur Verfügung, und es sind viele Gefangene, die dort nicht arbeiten können, einfach weil es keine Arbeitsplätze gibt. Über diese und andere Schwierigkeiten von Menschen in Haft muss die Strafvollzugskommission kontinuierlich und persönlich mit diesen Menschen sprechen dürfen und vor allem die Gefangenen und Untersuchungsgefangenen mit der Strafvollzugskommission. Für viele Gefangene, die kein Geld für einen Strafverteidiger oder einen Anwalt haben, sind wir nämlich die letzten Sachwalter.
(Beifall AfD)
Die materiellen Voraussetzungen zur Schaffung ansteckungsfreier Situationen sind in allen Thüringer Hafthäusern durchaus gegeben. Es gibt überall Speisesäle, große Gemeinschaftsräume, Turnhallen, wo ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept problemlos hätte umgesetzt werden können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Strafvollzugskommission in Zukunft unter allen Umständen ihrer wichtigen und unentbehrlichen Arbeit nachgehen kann.
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt und weil es sein muss, obwohl es die Zeit nicht wert ist, noch einige Anmerkungen zum Ansinnen der FDP: Schon der erste Satz des Antrags mit der Behauptung, die Gefangenen unterlägen einem erhöhten Risiko, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Die vulnerable Gruppe war eindeutig 80plus und die Anzahl der Thüringer Häftlinge im Alter von 80plus ist sehr überschaubar.
(Beifall AfD)
Das Ansinnen, nur noch geimpfte, genesene oder getestete Abgeordnete in die Hafthäuser zu lassen, widerspricht dem Prinzip der Ausübung des freien Mandats. Der eine oder andere der FDP-Fraktion benötigt offensichtlich ein bisschen Nachhilfe in Sachen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Abgeordnetengesetz.
(Beifall AfD)
Für eine ehemalige Partei der Freiheit und der Eigenverantwortung ist das hier vorgelegte Werk nichts anderes als ein Fortschreiben der kleinlichen, engstirnigen und ängstlichen Maßnahmen der Landesregierung. Darum lehnen wir diesen Antrag zur Gänze ab und werden auch einer Ausschussüberweisung leider nicht zustimmen können. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Unsere Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses behandelt zum einen vom Petitionsausschuss überwiesene Petitionen und befasst sich auf der anderen Seite eben mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen, Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln. Dazu ist vorgesehen, dass die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Vollzugseinrichtungen besucht. Grundsätzlich sind diese Besuche durch die Mitglieder der Strafvollzugskommission in den Haftanstalten vor Ort ein wichtiges Mittel, um gerade die Stimmung und Probleme bei den Gefangenen, aber auch den Mitarbeitern der Anstalten aufnehmen und lösen zu können. Die Pandemiesituation seit Anfang des letzten Jahres erforderte jedoch wie im gesamten öffentlichen und privaten Leben auch gerade im Bereich der Justizvollzugsanstalten Einschränkungen auf die unbedingt notwendigen Kontakte und Besuche. Dies führte dazu – wir haben es vorhin schon gehört –, dass bis zur vorletzten Woche oder bis Montag letzter Woche keine Besuche stattfinden konnten. Am Montag in der letzten Woche – ich bin selbst dabei gewesen – war nun mit den aktuellen Lockerungen auch ein erster Besuch der Kommission in der JVA Tonna unter Einhaltung der momentan gültigen Regeln problemlos möglich. Bei diesem Besuch konnten sich die Kommissionsmitglieder bei einem Rundgang zunächst einen Überblick über die gesamte Anlage verschaffen – wir hatten es gerade schon von Frau Stange gehört – und kamen dann im Anschluss im ausführlichen Gespräch mit den Gefangenen sowie der Gefängnisleitung und einem Mitarbeiter des Ministeriums in den Austausch. Vor allen Dingen beim Gespräch mit der Leitung der Justizvollzugsanstalt sowie dem Vertreter des hiesigen Ministeriums stellte sich – und das muss man wirklich ganz klar sagen – ganz unmissverständlich heraus, dass eben in dem besagten Zeitraum – in den letzten anderthalb Jahren – keine Besuche hätten durchgeführt werden können. Denn gerade im Hinblick auf die Sicherheit der Gefangenen, die in den Anstalten auf engem Raum leben und arbeiten, wäre ein Viruseintrag – und das wurde uns da auch noch mal sehr gut erläutert und auch gezeigt – von außen zu einer echten Gefahr bzw. einem Sicherheitsproblem geworden. Außerdem hat der Besuch auch gezeigt, dass entgegen den Aussagen des vorliegenden Antrags oder der Anträge die Strafgefangenen gerade während der Corona-Zeit durch die Einreichung schriftlicher Petitionen auch zu keiner Zeit in irgendeiner Art und Weise abgehängt gewesen sind. Der Kontakt der Strafvollzugskommission war insofern – wenn auch nicht physisch vor Ort – zu keiner Zeit intransparent und die Vertraulichkeit war auch stets gewährleistet.
(Beifall CDU)
Es zeigte sich weiter, dass die Pandemiepläne der JVAs erfolgreich waren, da es gerade unter den Insassen – und das wurde uns auch noch mal ganz ordentlich erläutert – eben zu keinerlei Infektionen gekommen ist und die Durchimpfung momentan zügig und ebenso erfolgreich durchgezogen wird.
(Beifall CDU)
Insofern muss man sagen, dass eigentlich beide Anträge, ob von der AfD oder FDP, aus unserer Sicht keinen erkennbaren Mehrwert zur aktuellen Situation darstellen. Alle Mitglieder der Kommission können momentan in den JVAs tätig werden. Besuche, wie in der letzten Woche gezeigt, können durchgeführt werden, Pandemiepläne sind erfolgreich umgesetzt und die Strafgefangenen können ihre Anliegen über Petitionen an die Kommission richten.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Herr Ties-
ler, wir sprechen uns im Herbst wieder!)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wollen
Sie, Herr Tiesler, dass er mit Ihnen im Herbst spricht?) Über einzelne zu optimierende Sachverhalte hinaus, die auch in den Anträgen stehen, haben die Mitglieder der Strafvollzugskommission trotzdem immer die Möglichkeit, ihre Arbeit in der Kommission eben auch darüber zu bestimmen. Daher würde ich auch sagen und kann es kurz machen: Also wir sind nicht dabei und würden auch beiden Anträgen nicht zustimmen. Danke.
(Beifall CDU)
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Danke. Als Nächstes spricht Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ich ziehe zurück!) Sie ziehen zurück, gut. Von der SPD ist mir niemand gemeldet. Ist da auch kein Redebedarf? Gut. Dann spricht als Nächstes Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Fraktion der FDP.
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream! Die Aufgaben der Strafvollzugskommission sind unter anderem die Besuche in den Vollzugsanstalten gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz, Frau Stange. Das habe ich sehr wohl gelesen. Die Strafvollzugskommission konnte ihre Aufgaben in der Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht vollständig wahrnehmen. Aus Sorge, dass wir Abgeordnete SARS-CoV-2 in die Haftanstalten einschleppen, wurden die regelmäßig geplanten Besuche abgesagt. Das brachte Nachteile für die Menschen, die in den Einrichtungen untergebracht sind. Ihnen sind die erleichterten Möglichkeiten für Beschwerden und Bitten nicht mehr zur Verfügung gestellt worden. Sie hatten dadurch nicht mehr die Möglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtung, in der sie leben, ins Gespräch zu kommen, in einer persönlichen und vertraulichen Atmosphäre mal ein Problem und Beschwerden loszuwerden. Aber auch die Mitglieder der Strafvollzugskommission haben keinerlei Vorstellungen, wie es in einer Strafvollzugsanstalt zugeht und wie es darin aussieht, zumindest die Leute, die zum ersten Mal in der Strafvollzugskommission sind. Das macht es natürlich auch schwer, die schriftlichen Beschwerden der Gefangenen einzuordnen und zu bewerten. Am 21.06. fand endlich der erste Besuch in dieser Legislaturperiode statt. Genau dieser Besuch zeigte mir, wie wichtig Besuche vor Ort sind. Die Gespräche sowohl mit den Bediensteten als auch mit den Inhaftierten förderten Probleme zutage, deren Lösung wir Abgeordnete anstoßen müssen. – Ich will jetzt auf die Probleme nicht noch mal eingehen, denn die sind von Frau Herold sehr ausführlich dargestellt worden. – Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass wir aus der Pandemie der letzten eineinhalb Jahre Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Voraussetzungen zu schaffen, dass für die Mitglieder der Strafvollzugskommission unabhängig von der Infektionslage jederzeit der Besuch sichergestellt werden kann.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Jetzt
klatscht die AfD!) Unabhängig von zukünftigen pandemischen oder epidemischen Lagen soll ein Verzicht auf die Tätigkeit der Strafvollzugskommission nach § 13 Abs. 3 Petitionsgesetz nicht mehr notwendig sein. Wenn ein Besuch trotz Maßnahmen und Bemühungen nicht möglich sein sollte, sollte doch dringend sichergestellt werden, dass Gespräche über Videokonferenzen möglich sind.
(Beifall AfD)
Das löst zwar das Problem des persönlich virtuellen Kontakts, aber gibt den Mitgliedern der Kommission immer noch keine Vorstellung über die Bedingungen, die in den Haftanstalten herrschen. Deswegen bitte ich noch mal um die Überweisung des Antrags in den Justizausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
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Vielen Dank, Herr Präsident. Um hier noch mal etwas klarzustellen: Es stellt sich jetzt im Nachgang, nachdem sich die gewaltige Hysterie über diese wahnsinnig tödliche und bedrohliche, weltweite Pandemie gelegt hat und der Nebel sich verzieht und der Geschützdonner langsam verstummt
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Über 70.000 Tote in Deutschland!) und langsam wieder die Vernunftstimmen der Wissenschaft zum Tragen kommen,
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist doch der blanke Hohn!) heraus, dass diese schreckliche Pandemie eine neue ernsthafte Erkrankung war, aber durchaus beherrschbar und durchaus mit den bewährten klinischen Mitteln zu behandeln.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Leug-
nerin!) Ich weiß, stören Sie mich nicht mit Fakten, das stört Ihre Vorurteile!
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dann haben Sie offensichtlich eine andere deutsche Sprache gelernt als ich und ich kann etwas anderes lesen, als Sie lesen können.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
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Es gibt in allen Hafthäusern die Möglichkeit, unter hygienischen Bedingungen Sprechstunden durchzuführen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Es geht wohl nicht um Fakten in Ihrer Fraktion!) Es wurden Gefangene ausgeführt, es wurden Fachärzte in die Hafthäuser gebracht, es gab durchaus Kontakte zwischen Außen- und Innenwelt. Es war nicht so, dass während der ganzen anderthalb Jahre die Hafthäuser völlig isoliert gewesen wären. Außerdem möchte ich noch mal darauf hinweisen: Der letzte Besuch einer Haftanstalt durch die Strafvollzugskommission war im Januar 2019. Wir reden hier über zweieinhalb Jahre, in denen die Strafvollzugskommission ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(Beifall AfD)
Das ist ein Hauptkritikpunkt. In Gräfentonna gab es letzten Sommer unter den Nachwirkungen des ersten Lockdowns einen Suizidfall. Dazu gibt es eine Petition, in der ein Mitgefangener bemerkt, dass es möglicherweise zu verhindern gewesen wäre, wenn dem jungen Mann irgendwie Zuspruch von außen zuteilgeworden wäre. Das ist unsere Aufgabe. Zu guter Letzt möchte ich daran erinnern, dass von Seiten der Linken in der 6. Legislatur in einer Ausschusssitzung gesagt wurde: Wir Linken in Thüringen haben den Anspruch, den humansten Strafvollzug in ganz Deutschland zu etablieren. An diesem Anspruch, meine Damen und Herren von den Linken, sind Sie gerade krachend gescheitert. Danke.
(Beifall AfD)
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch dieses Thema wäre es wert gewesen, es mit Ernsthaftigkeit in allen Redebeiträgen zu behandeln. Auch die Neufassung des hier in Rede stehenden Antrags der Fraktion der AfD erweckt weiterhin den unzutreffenden Eindruck, die Landesjustizverwaltung oder gar die Landesregierung habe zum Nachteil der Gefangenen Besuche der Strafvollzugskommission in den Thüringer Justizvollzugsanstalten verhindern wollen. Dies war indes keineswegs der Fall. Darüber hinaus wird nunmehr gefordert, dass Gefangene und Bedienstete auch unter der Nutzung von Videokonferenzen die Möglichkeit erhalten, sich unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden zu können. Der Alternativantrag der FDP ist darauf gerichtet, die Landesregierung zu bitten, dass sich geimpfte, genesene oder negativ getestete Mitglieder der Strafvollzugskommission wieder uneingeschränkt entsprechend § 13 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen zur Erfüllung ihrer Aufgaben unmittelbar vor Ort über die Sachlage unterrichten können. Die Neufassung des Alternativantrags beinhaltet darüber hinausgehend auch hier die Forderung, sich dafür einzusetzen, dass im Pandemiefall jederzeit ein Gespräch mit Gefangenen auf elektronischem Wege möglich wird. Dies erweckt ebenfalls den unzutreffenden Eindruck, die Landesregierung habe in der Vergangenheit den Zutritt zu den Thüringer Justizvollzugsanstalten pandemiebedingt verwehrt. Richtig ist vielmehr, dass die Strafvollzugskommission im jeweiligen Einzelfall selbst entschieden – selbst entschieden! – hat, aufgrund des Infektionsgeschehens und der damit einhergehenden pandemiebedingten Gefährdungslage von Besuchen in den Justizvollzugseinrichtungen abzusehen, um nicht die Gefangenen und Bediensteten sowie die Kommissionsmitglieder einer erhöhten Infektionsgefahr auszusetzen. Dies möchte ich trotz aller Neufassungen der vorliegenden Anträge der Fraktionen der AfD und der FDP klarstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung schätzt die Arbeit der Strafvollzugskommission und unterstützt sie nach besten Kräften. Die Landesregierung hat aber auch die bisherige Auffassung der großen Mehrheit der Mitglieder der Strafvollzugskommission geteilt, wonach das Risiko des Einschleppens des Coronavirus in die Justizvollzugseinrichtungen durch Externe möglichst minimiert werden sollte. Erfreulicherweise gehen die Neuinfektionen, wie Sie wissen, derzeit allgemein zurück. Diese positive Entwicklung lässt sich auch aktuell in den Thüringer Justizvollzugsanstalten feststellen. Die Landesregierung hat die vergangenen Entscheidungen der Kommission begrüßt, bei einem akuten Infektionsgeschehen in einer Anstalt und bei hoher Inzidenz vom Besuch der Anstalt abzusehen. Die Landesregierung hatte wiederholt und auch jüngst vor dem Hintergrund der fallenden Inzidenzwerte und der steigenden Impfquoten die Bereitschaft signalisiert, Besuche unter strengen Hygienebedingungen zu ermöglichen, sofern die Kommission dies wünscht. Die Strafvollzugskommission hatte in ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 beschlossen, am 21. Juni 2021 in der Justizvollzugsanstalt Tonna einen Vor-Ort-Besuch wahrzunehmen. Dieser Besuch hat in der vergangenen Woche wie geplant stattgefunden, einschließlich eines Rundgangs durch die Anstalt sowie Gesprächen mit der Anstaltsleitung, dem TMMJV, einem Vertreter des ÖPR sowie insgesamt 25 Gefangenen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle haben die faktischen Beschränkungen der Kommissionsarbeit in der Pandemielage bedauert. Umso erfreulicher ist, dass aufgrund der positiven Entwicklung nunmehr Vor-Ort-Besuche der Kommission wieder möglich sind und auch bereits wahrgenommen wurden. Lassen Sie mich allerdings Folgendes klarstellen: Auch wenn die Strafvollzugskommission die Thüringer Anstalten pandemiebedingt nicht bereisen konnte, blieb und bleibt das Recht der Gefangenen unberührt, ihre Anliegen beim Thüringer Landtag im Rahmen von Petitionen vorzubringen. Ebenso bleibt es den Abgeordneten unbenommen, gemäß § 13 Abs. 3 des Petitionsgesetzes einzelne Mitglieder der Strafvollzugskommission durch Beschluss in eine Anstalt zu entsenden.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das haben
wir doch beantragt!) Entsprechend kann, wenn beiderseits die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, auch unter diesen Voraussetzungen auch auf elektronischem Wege eine Kommunikation erfolgen. Darüber hinaus haben die Gefangenen das Recht, sich über die sie betreffenden Anordnungen der jeweiligen Anstalt bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Schließlich können sie die sie betreffenden Entscheidungen der Anstaltsleitung gerichtlich überprüfen lassen. Damit ist ein umfassender Schutz der Gefangenen gewährleistet. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate kann im Übrigen ein geändertes Beschwerdeverhalten der Gefangenen nicht festgestellt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, klarstellen darf ich des Weiteren, dass seitens der Landesregierung jederzeit die Bereitschaft bestand und nach wie vor besteht, der Strafvollzugskommission zu allen mit der Bekämpfung der Pandemie zusammenhängenden Themen aus dem Strafvollzug umfassend zu berichten, wie dies in der Vergangenheit auch geschehen ist. Der von der Fraktion der AfD erhobene Vorwurf der Intransparenz der Maßnahmen im Zuge der Pandemie entbehrt jeglicher Grundlage. Letztlich geht es im Thüringer Justizvollzug in Pandemiezeiten um die Aufrechterhaltung des Vollzugsbetriebs mit der Maßgabe, die Gefangenen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen und gleichzeitig ihre Rechte nicht mehr als unbedingt erforderlich einzuschränken. Um dem gerecht zu werden, müssen die divergierenden Interessen und Gefahren bei der Entscheidungsfindung häufig gegeneinander abgewogen werden. Dies ist in der Vergangenheit gut gelungen. Insbesondere haben die Maßnahmen dazu beigetragen, dass sich im Verlaufe der Pandemie bisher nur eine sehr geringe Anzahl von Gefangenen infiziert hat. Unter Zugrundelegung dessen stellt sich die derzeitige Situation im Thüringer Justizvollzug hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Gefangenen vor den Gefahren der Pandemie wie folgt dar: Wir haben in den Thüringer Anstalten spezielle Zugangsbereiche eingerichtet, in denen neu aufzunehmende Gefangene für einen gewissen Zeitraum von den übrigen separiert werden können, um zu klären, ob von den Zugängen ein Infektionsrisiko ausgeht. Sobald es verantwortet werden kann, werden die betroffenen Gefangenen von den Zugangsund Quarantänestationen in den geschlossenen Vollzug verlegt. Derzeit erfolgt dies – abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamts – zumeist nach einer Woche, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt, spätestens aber nach zwei Wochen, sofern keine Symptome auftreten. Zu den Infektionsschutzmaßnahmen zählen auch vorübergehende Einschränkungen im Rahmen des Besucherverkehrs, weil jeder Besuch das Risiko des Einschleppens des Coronavirus in die betreffenden Anstalten mit sich bringt. Diese Maßnahmen sind aktuell gelockert. Das Besuchsrecht der Rechtsbeistände der Gefangenen bleibt hiervon im Übrigen unberührt. Gerichtliche Vorführungen finden unter den erforderlichen Hygienebedingungen uneingeschränkt statt. Ausführungen und Lockerungen werden angesichts der derzeit entspannten Pandemielage ebenfalls wieder weitgehend im üblichen Umfang durchgeführt, allerdings unter Beachtung der Hygieneregeln. Die Beschäftigung der Gefangenen durch Arbeit sowie berufliche und schulische Bildungsmaßnahmen findet gegenwärtig weitergehend statt. Das Behandlungsangebot durch Ärzte, Therapeuten, Suchtberatung, Schuldnerberatung usw. unterliegt keinen Beschränkungen, abgesehen davon, dass die behandelnden Personen die Hygieneschutzregeln einzuhalten haben, insbesondere einen MundNasen-Schutz tragen müssen. Die seelsorgerische Betreuung unterliegt keinen Beschränkungen. Die Gottesdienste sind jedoch auf eine bestimmte Anzahl von Gefangenen beschränkt. Der Aufschluss in den Anstalten findet statt. Die Gefangenen haben Zugang zu den Sporträumen, für die allerdings verstärkte Hygieneanforderungen bestehen. Sonstige Freizeitmaßnahmen werden teilweise mit beschränkter Gruppengröße unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, war die Situation für die Gefangenen und Vollzugsbediensteten aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen sicherlich nicht einfach. Die Gefangenen hatten überwiegend Verständnis für die Einschränkungen, weil auch sie erkennen, dass die Maßnahmen ihrem Schutz dienten. In den letzten Wochen wurden die Gefangenen durch mobile Impfteams auf freiwilliger Basis geimpft. Ganz überwiegend wünschten die Gefangen den Impfschutz. Etwa zwei Drittel von ihnen haben nunmehr den vollen Impfschutz erhalten. Auch den Bediensteten des Justizvollzugs konnte umfassend ein Impfangebot gemacht werden, welches sie überwiegend wahrgenommen haben. Wir stellen daher mit den Anstaltsleiterinnen Überlegungen an, in welchen Bereichen pandemiebedingte Einschränkungen mit Eintritt des Impfschutzes zurückgenommen bzw. aufgehoben werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Anstalten haben mit diesen Maßnahmen auch bereits begonnen. An dieser Stelle möchte ich allen im Vollzug Tätigen einen herzlichen Dank sagen, von den Anstaltsleitungen über die Vollzugsbeamten bis hin zu den Ärzten, den Sozialarbeitern und allen, die dort tätig sind. Vielen Dank für Ihre Arbeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Besuch der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten (JVA) wieder ermöglichen
Vielen Dank, Herr Minister Adams. Gibt es noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen, zuerst zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der AfD. Da war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Nein,
Strafvollzugskommission!)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Man kann nicht an die Strafvollzugskommission überweisen!) Also an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, dass der Antrag der Fraktion der AfD dorthin überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung an diesen Ausschuss nicht erfolgt, also abgelehnt. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2053 – Neufassung –. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der FDP. Der soll ebenfalls an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen werden. Wer dafür ist, dass der Alternativantrag der FDP an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP und eine weitere Stimme. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD überwiegend und die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben auch dagegen gestimmt. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen jetzt über den Antrag selbst ab. Wer für die Annahme des Alternativantrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3417 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Gibt es Enthaltungen? Keine. Damit ist der Alternativantrag der Fraktion der FDP abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2284 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/3654 dazu: Suchtprävention im Glücksspiel verbessern Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3656 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf.
(Zuruf aus dem Hause)
Gut, dann bitte.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Emde ist leider verhindert, weswegen ich das gern für ihn übernehme. Ich berichte über die Beratung im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in der Drucksache 7/2884. Durch Beschluss des Landtags in seiner 31. Sitzung am 18. Dezember 2020 wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 3. Februar 2021, in seiner 24. Sitzung am 5. März 2021, in seiner 28. Sitzung am 16. April 2021 und in seiner 31. Sitzung am 25. Juni 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Im Rahmen dieses schriftlichen Anhörungsverfahrens wurden 31 Verbände und Institutionen auf Antrag aller Fraktionen angehört. Gegenstand der Anhörung war neben dem Gesetzentwurf auch ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Zum Ende der Ausschussberatung wurde ein umfangreicher Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht, der in die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/3654 Eingang gefunden hat. Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 30. Juni 2021 beraten und ist den Empfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses unverändert gefolgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier in Rede stehenden Gesetz sollen das Thüringer Glücksspielgesetz und das Thüringer Spielhallengesetz geändert und an den von den Ländern zum 1. Juli 2021 novellierten Glücksspielstaatsvertrag angepasst werden, welchen Thüringen mit dem bereits am 11. März 2021 beschlossenen Zustimmungsgesetz in Landesrecht transformiert hat. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Was diese empfohlenen Änderungen anbelangt, ist neben einigen redaktionellen Änderungen insbesondere die neu zu schaffende Möglichkeit einer Zertifizierung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen gemäß dem neuen § 3 a Thüringer Spielhallengesetz zu nennen. An eine solche Zertifizierung sind Ausnahmetatbestände geknüpft. So kann beispielsweise die in einer Spielhalle zulässige Gesamtzahl der Geräte auf 12 erhöht und der Mindestabstand der Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ausnahmsweise auf 100 Meter reduziert werden, wenn eine Zertifizierung vorliegt. Die empfohlenen Änderungen betreffen auch Übergangsregelungen. Hier verweise ich insbesondere auf den neuen § 10 a Thüringer Spielhallengesetz, der umfangreiche Übergangsregelungen für sogenannte Verbundspielhallen vorsieht. Zur Regelung von Detailfragen ist schließlich in einem neuen § 12 des Thüringer Spielhallengesetzes eine Verordnungsermächtigung zugunsten des zuständigen Ministeriums vorgesehen. Mit diesen kurzen Einführungen und dem Bericht aus dem Ausschuss möchte ich es belassen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache, erster Redner ist Herr Abgeordneter Kalich, Fraktion Die Linke.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels – auch Spielhallengesetz genannt – stammte vom 21. Juni 2012. Die Notwendigkeit, es zu modernisieren, ergab sich nicht nur aus der langen Laufzeit, sondern auch aus der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021, dem wir hier im Hohen Haus zugestimmt haben. Im Vordergrund für uns bei all diesen Beratungen stand immer der Schutz von Jugendlichen und Erwachsenen, um nicht in ein krankhaftes Abhängigkeitsverhältnis zum Glücksspiel zu kommen. Das Angebot eines legalen Glücksspiels soll dabei verhindern, dass es einen sich weiter ausweitenden Schwarzmarkt gibt. In diesem Bereich wären Kontrollen nicht möglich, Suchtberatung könnte nicht stattfinden und somit würde illegales Glücksspiel eine weitere Steigerung im Bereich der Beschaffungskriminalität, hier konkret ums Geld, leisten. In diesem Spannungsfeld haben es sich die einbringenden Fraktionen aus Rot-Rot-Grün nicht einfach gemacht. Wie bereits berichtet, gab es dabei umfangreiche Arbeit der Regierungsparteien mit der CDU, die letztendlich in einen Änderungsantrag und in eine Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die im Innen- und Kommunalausschuss begleitend beraten wurde, gemündet ist. So intensiv haben sich wahrscheinlich Parlamentarier hier aus dem Hohen Hause seit Langem nicht mehr mit Glücksspiel und Glücksspielhallen befasst.
(Zwischenruf aus dem Hause: Offiziell!)
Nicht offiziell. Also ich habe keinen getroffen, wo ich zu Besuchen dort war und mir das vor Ort angeguckt habe. Die Änderungen, die das Gesetz betreffen, sind vor allen Dingen Abstandsregelungen sowie Zertifizierungen – wie mein Kollege Hande das schon gesagt hat. Die zentrale Forderung der Spielhallenbetreiber war die Zertifizierung. Das Augenmerk wird weiterhin darauf gerichtet, dass Spieler nur einen Automaten mit einer begrenzten Höhe an Geld bespielen können. Strikte Altersbegrenzungen zum Betreten der Spielhallen werden durchgesetzt. All dies soll dazu beitragen, dass Spielsucht so weit wie möglich eingegrenzt wird, weil sich alle Beteiligten darüber im Klaren sind, dass diese Suchtkrankheit nicht nur das Leben der Spieler, sondern vor allem von deren Familien und vor allen Dingen der Kinder massiv bedrohen kann. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin mir darüber im Klaren, dass der nun vorliegende Gesetzestext einen Kompromiss darstellt, deshalb ist es wichtig, die in § 3a festgelegte Zertifizierung in vier Jahren durch das Ministerium auf seine Wirksamkeit zu prüfen und das Parlament darüber zu informieren. Gegebenenfalls müssen Änderungen entsprechend erarbeitet und eingefügt werden. Auch in Punkt 4 des Entschließungsantrags, der in Drucksache 7/3656 vorliegt, geht es um die Überprüfung und Evaluierung, um möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Wir werden genau hinsehen müssen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Dem wollen und werden wir uns nicht entziehen. Ich hoffe, dass es uns mit dem Gesetz gelingt, einen rechtlich sauberen Rahmen für das Glücksspiel zu schaffen und damit das illegale Glücksspiel zurückdrängen zu können. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, aufgrund der leider andauernden Erkrankung von Kollegen Emde hat kurzfristig mich das Los getroffen, Ihnen nun einen Teil seines Redebeitrags vorzulegen. Zunächst erst mal Dank an den Kollegen Hande, der kurzfristig die Berichterstattung aus dem Ausschuss übernommen hat. Ich habe mir aufgrund der fortschreitenden Zeit die Freiheit genommen, den Beitrag des Kollegen Emde ein wenig einzukürzen.
(Zwischenruf Abg. Hande, DIE LINKE: Hof-
fentlich ist er damit einverstanden!) Das werden wir dann sehen. Meine Damen und Herren, der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag 2011 tritt mit Ablauf des 31. Juni dieses Jahres außer Kraft. Von daher ist es notwendig, dass wir heute darüber sprechen, den Glücksspielstaatsvertrag 2021 hier in Thüringen in geltendes Recht umzusetzen und das Glücksspielgesetz und das Thüringer Spielhallengesetz entsprechend zu ändern. Laut Gesetzesbegründung ist in diesem Bereich eine maßvolle Anpassung an den neuen Staatsvertrag geboten. Dieser sieht vor, dass die Zahl der Wettvermittlungsstellen zu begrenzen ist. Der durch R2G vorgelegte Entwurf zur Umsetzung in Thüringen sieht hierbei vor, dass die Wettvermittlungsstellen mit qualitativen statt quantitativen Anforderungen ausgestattet werden. Im Kontrast dazu standen die Änderungen im rotrot-grünen Gesetzentwurf für das Thüringer Spielhallengesetz. Der vorgelegte Gesetzentwurf hielt im Thüringer Spielhallengesetz trotz der entgegenstehenden gesetzgeberischen Intention des Glücksspielstaatsvertrags an den bisherigen ausschließlich quantitativen Regulierungen des gewerblichen Glücksspiels fest. Somit hätte der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf massive Auswirkungen sowohl auf das Angebot wie auch die Unternehmen, die Angestellten als auch die kommunale Ebene gehabt. Viele Spielhallenstandorte hätten schließen müssen, obwohl die Zahl der Spielhallen in Thüringen inzwischen in den letzten Jahren deutlich rückläufig ist. Arbeitsplätze wären weggefallen und die Kommunen hätten auf Einnahmen aus der Vergnügungs- und Gewerbesteuer vermutlich verzichten müssen. So zumindest das Ergebnis einer Reihe von Stellungnahmen, die wir in der Anhörung erhalten haben. Das Kanalisierungsziel sowie der Auftrag, aus dem Glücksspielstaatsvertrag ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, hätte auf diese Art und Weise vermutlich nicht erfüllt werden können. Demgegenüber steht eine weitgehende Öffnung des Online-Glücksspiels, wie Sie aus den Medien in den letzten Tagen entnehmen konnten. Umso besser, dass man sich auf Basis der Anhörung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag verständigen konnte. Der gemeinsame Änderungsantrag ersetzt die überholten quantitativen Regulierungen im Thüringer Spielhallengesetz konsequent durch qualitative Regelungen. Eine Zertifizierung wirkt sich in hohem Maße auf die Qualität der Spielhalle und folglich auf den Spieler- und Verbraucherschutz aus. Die mit der Zertifizierung einhergehenden Prüfverfahren fördern den kontinuierlichen Verbesserungsprozess, und die Erleichterungen, die der Änderungsvertrag möglich macht, sind an eine solche Zertifizierung gekoppelt. Meine Damen und Herren, besonders wichtig ist uns, dass der vorliegende Änderungsantrag im Paket mit dem vorliegenden Entschließungsantrag zu sehen und zu bewerten ist. Alle Maßgaben und Regulierungen der Spielhallen müssen in erster Linie unter Berücksichtigung des Spielerschutzes und der Suchtprävention betrachtet werden. Dies betont der Entschließungsantrag, indem er Instrumente fordert, um die Suchtprävention hinsichtlich der Glücksspielsucht in Thüringen zu stärken. Folgende Instrumente sind hier genannt: Es ist alle zwei Jahre von der Landesregierung ein Glücksspielsuchtbericht zu erarbeiten, zu finanzieren und dem Landtag vorzulegen, um für zukünftige Weiterentwicklungen, wie es der Kollege Kalich bereits erwähnt hat, eine solide Datengrundlage speziell für Thüringen zu haben. Darüber hinaus soll Sorge dafür getragen werden, dass die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung im Rahmen der Evaluierung auch künftig nachkommen kann. Zusammenfassend haben wir hier nun ein ausgewogenes Gesetz und einen Entschließungsantrag, welche den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags Rechnung tragen und die Themen „Spielerschutz“ und „Suchtprävention“ in den Fokus nehmen. Ich bitte aus Sicht meiner Fraktion um Zustimmung für den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, meine werten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste an den Bildschirmen, nachdem kürzlich der Glücksspielstaatsvertrag mit allen Bundesländern auf den Weg gebracht wurde und dieser bereits ab dem 01.07. schon seine Gültigkeit erlangt hat, muss nun auch das Thüringer Glücksspielgesetz angepasst werden. Ziel ist es unter anderem, den Spielerschutz zu erhöhen. Daher wurde nun auch versucht, das bisher illegale Online-Glücksspiel zu regulieren, indem ein beschränktes Online-Glücksspielangebot geschaffen wurde unter einer staatlichen Monopolstellung zum Schutz der Spieler. Hierzu sollen auch Lizenzvergaben für private Betreiber möglich sein, ebenso wie die Möglichkeit von Sportwetten. Dadurch soll den Glücksspielwilligen eine legale Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Onlinespielen gegeben werden – und der Staat möchte hier natürlich auch an den Erlösen teilhaben. Dies ist im Groben der Inhalt des heutigen Gesetzentwurfs. Wir erkennen die Notwendigkeit dieser Neugestaltung des Thüringer Glücksspielgesetzes an und begrüßen natürlich auch den Versuch, den Spielerschutz zu erhöhen und den illegalen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren. So weit, so gut. Hier kommen wir gleich zum ersten Problem. Bei der Regulierung und Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags, welcher die Grundlage bildet, soll eine neue gemeinsame Glücksspielbehörde in Sachsen-Anhalt als Anstalt des öffentlichen Rechts helfen. Diese Aufsichtsbehörde soll allerdings erst ab dem 01.01.2023 ihre Tätigkeit laut Staatsvertrag aufnehmen. Da stellt sich bei uns die Frage: Was ist in der Zwischenzeit? Die bisherige Aufsicht liegt weiterhin bei den Ländern, also auch in Thüringen, und für Sportwetten zentral in Darmstadt. Auch die Landesfachstelle Glücksspiel in Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob dies mit der neuen Aufsicht funktioniert, auch mit dem geplanten Provisorium in Hessen für die Aufsicht. Ob die eingeführte Sperrdatei zum Schutz der Spieler ihre volle Wirkung entfaltet, bleibt offen. Dies wurde auch in einer Fernsehreportage der ARD kürzlich dargestellt, dass Glücksspielsüchtige trotz Sperrdatei immer noch spielen können. Da wird auch die Änderung von Nummer 6 Abs. 1 Satz 1 in Ihrer Neufassung des Änderungsantrags in Vorlage 7/2237, die unverzügliche Aufnahme in die Sperrdatei, nichts nützen, wenn die Kontrolle löchrig ist. Es ist schwierig, hier das Online-Glücksspiel und die Sportwetten zu legalisieren, wenn genügend Schlupflöcher vorhanden sind, die leider noch genutzt werden. Auch haben Sie unter anderem § 3 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes geändert laut Ihrer Vorlage 7/2284. Hier wäre zum Beispiel für die Vorlage von geänderten Teilnahmebedingungen eine Angabe von maximal vier Wochen sinnvoll gewesen, um künftige Missverständnisse zu vermeiden, selbst wenn die geänderten Bedingungen erst nach Bestätigung der Glücksspielaufsichtsbehörde wirksam werden, wie es die Neuregelung im Satz 4 vorsieht. Für den Online-Glücksspielmarkt schaffen Sie mit diesem Gesetz Erleichterungen, jedoch für den stationären Betrieb werden nachträglich Hürden aufgebaut und zusätzliche Kosten für eine Zertifizierung abverlangt, um die neuen Auflagen wieder umgehen zu können. Hier ist die Änderung des Artikels 2 in § 3 bezüglich der Änderung des Mindestabstands von 200 auf 300 Meter bei den Spielhallen gemeint, mit der Zertifizierung derer sind es nämlich wiederum nur noch 100 Meter. Grundsätzlich ist gegen eine freiwillige Zertifizierung nach Ihrem neuen § 3a nichts einzuwenden, im Sinne des Spielerschutzes jedoch darf es gerade für bestehende Spielhallen bezüglich Abstandsgebot nicht missbraucht werden. Für eventuell neu zu errichtende Spielhallen wäre eine neue Abstandsregelung berechtigt. Auf die geplante Auswertung im Jahr 2025 bezüglich der Wirksamkeit der Zertifizierungsmaßnahmen sind wir schon gespannt und freuen uns dann auf die Evaluierung des entsprechenden Vertrags und Gesetzes. Auch Ihre Änderung in Artikel 2 bezüglich Beschränkungen der Spielgeräte auf maximal zehn Geräte ist eine Benachteiligung gegenüber dem Online-Glücksspiel. Dies hat auch nichts mit dem Spielerschutz zu tun, da die heutigen Glücksspielgeräte einen eingebauten Schutz gegen mehrfaches bzw. paralleles Bespielen der Geräte durch einen Spieler haben. Dies ist der Stellungnahme des TÜV Rheinland zu entnehmen. Bei den stationären Spielhallen gibt es auch zusätzliches Aufsichtspersonal, was im Onlinebereich aber eben nicht vorhanden ist. Da hilft auch nicht die neu eingeführte Ausnahmegenehmigung, dass auch hier die Beschränkung der Geräteanzahl durch freiwillige Zertifizierung wieder aufgehoben werden kann. Zu dieser Problematik verweise ich auf die Stellungnahme des Fachverbands Drogen und Suchthilfe e.V. Ich zitiere hier: „Durch die Legalisierung von Glücksspielen im Internet mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird sich die deutsche Glücksspiellandschaft tiefgreifend verändern. Aufgrund ihrer strukturellen Eigenschaften weisen Online-Casinos und virtuelle Automatenspiele ein hohes Suchtpotential auf. Eine hohe Verfügbarkeit – rund um die Uhr – und schnelle Spielabfolgen in Verbindung mit zum Teil sehr kurzen Auszahlungsintervallen machen diese Glücksspiele zu einer riskanten Spielform. Darüber hinaus entfallen beim Glücksspielen im Internet persönliche Kontakte und zwischenmenschliche Begegnungen und damit auch bewährte soziale Kontrollmöglichkeiten. Das stellt den Staat im Bereich des Jugend- und Spielerschutzes vor neue Herausforderungen.“ Mit ihrer Verdrängung der Spieler ins Internet durch den rotrot-grünen Gesetzentwurf richten Sie also tiefgreifenden Schaden an bei Spielern, vor allem bei Jugendlichen. Auch in der Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei „REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte“ wird explizit die Streichung des § 6 Abs. 10 Nr. 2 des Gesetzentwurfs gefordert, da auch hier eine Verdrängung der Spieler ins Internet stattfindet. Das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken an Ort und Stelle wird nach Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei keinen Beitrag zum Spielerschutz darstellen. Auch die Neueinführung Ihres § 10a – Übergangsregelung für Verbundspielhallen –, also für die vor dem 01.01.2020 bestehenden Spielhallen und welche seitdem ununterbrochen betrieben werden, ist kritisch zu betrachten. Hier sollen für die mitantragstellenden Spielhallen automatisch zum 31.12.2028 ihre Erlaubnisse erlöschen. Hier werden gewerbliche Betreiber von Spielhallen gegenüber den Online-Glücksspielbetreibern nach unserer Ansicht mehrfach benachteiligt, ohne dass es ein Plus an Spielerschutz gibt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Der Wille, hier eine Regulierung zugunsten des Spielerschutzes einzuführen, ist zwar anzuerkennen, jedoch fehlt uns da der Glaube, dass es in der Praxis, gerade was das Online-Glücksspiel betrifft, funktionieren wird. Ich hatte in meiner Rede zum Glücksspielstaatsvertrag schon auf die verfassungsrechtlichen Probleme und die offensichtliche Ungleichbehandlung von Online- und terrestrischem Spiel hingewiesen, was ich hier nicht noch mal in aller Breite wiederholen möchte. Auch hatte ich auf die vielen Bedenken der Anzuhörenden hingewiesen. Weiterhin möchte ich aber noch mal auf die geäußerten erheblichen Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Länder verweisen bezüglich der Neuschaffung einer Limitdatei und einer Aktivitätsdatei, wo sozusagen die Spieler zum gläsernen Bürger werden. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf auch in seiner Neufassung vom 24.06.2021 daher so leider nicht zustimmen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Vielen Dank. Der nächste Redner ist Abgeordneter Müller – Sie ziehen zurück. Die Fraktion der FDP hat ihren Beitrag auch zurückgezogen. Gibt es einen Redner aus der Fraktion der SPD? Nein. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Bitte, Herr Staatssekretär.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach einem Anhörungsverfahren und intensiven Beratungen ist es gelungen, den vorliegenden Entwurf mitsamt Änderungsantrag in den Ausschüssen zu beschließen, damit heute im Plenum die zweite Lesung stattfinden kann. Das ist insofern sehr erfreulich, als damit der Weg für die notwendigen landesgesetzlichen Anpassungen an die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags geebnet wurde. Ich möchte ausdrücklich dafür werben, dass dieses Gesetz heute im Plenum verabschiedet wird. Den inhaltlichen Kern der Änderungen im Thüringer Glücksspielgesetz nimmt die Neufassung der Bestimmungen zur Wettstellenvermittlung ein. Diese Änderung soll qualifizierte Anforderungen an den Betrieb von Wettvermittlungsstellen im Rahmen des Erlaubnissystems des Glücksspielstaatsvertrags etablieren, die eine Ordnung und Begrenzung des Angebots und einen effektiven Spielerschutz – auch im stationären Bereich – gewährleisten. Das Niveau des Jugend- und Spielerschutzes der Bestimmung ist sehr hoch und es dürfte ausgeschlossen sein, dass es gerade vor dem Hintergrund der ländlichen Struktur des Landes zu einer maßlosen Dichte und Ausweitung der stationären Sportwettangebote kommen wird. Die entworfene Regelung ist auch dringend erforderlich, damit kann Transparenz und Planbarkeit geschaffen werden, nach welchem Reglement glücksspielrechtliche Erlaubnisse ab dem 1. Juli 2021 erteilt und Aufsichtsmaßnahmen vorgesehen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Danke, Herr Staatssekretär Götze. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Erstens: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3654. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Es enthalten sich die Stimmen der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Zweitens: Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2284 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Bitte, erheben Sie sich von den Plätzen. Es gibt keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Enthaltungen kommen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wurde dazu Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3656. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3340 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Nein. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist Abgeordnete Dr. Martin-Gehl von der Fraktion Die Linke.
(Zuruf Abg. Dr. Martin-Gehl, DIE LINKE: Ich
ziehe zurück!) Sie ziehen zurück. Dann spricht nun Abgeordneter Sesselmann von der Fraktion der AfD.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident! Herr Minister Adams, ich habe Ihnen zugesichert, dass ich mich kurzfasse. Grundsätzlich ist es so, dass das Thüringer Schiedsstellengesetz, das 1996 verabschiedet worden ist, eine Änderung erfährt, die an sich dem Grunde nach sinnvoll ist. Die Frage ist allerdings: Ist dieses Thüringer Schiedsstellengesetz sinnvoll, wenn wir in der Begründung lesen – bereits in der Einleitung Ihres Gesetzesänderungsvorhabens, Herr Minister –, dass wir in Thüringen 232 Schiedsstellen haben und pro Jahr 250 Fälle. Das macht im Schnitt einen Fall pro Schiedsstelle, mal ganz grob gerechnet. Das heißt, die Frage ist tatsächlich: Brauchen wir hier überhaupt ein Schiedsstellengesetz? Gestern hatten wir die Problematik „Standarderprobung“ auf der Tagesordnung. Da ging es darum, die Verfahren effektiver zu gestalten, Gesetze möglicherweise wegzulassen oder zu prüfen, ob man auf Gesetze verzichten kann. Das Schiedsstellengesetz ist aus unserer Sicht ein Gesetz, auf das man verzichten kann. Das war damals 1996 möglicherweise noch nicht der Fall, aber mittlerweile haben wir alternative Konfliktlösungen, beispielsweise im Thüringer Beirat für alternative Konfliktlösungen. Wir haben seit 2012 das Mediationsgesetz, das einige Änderungen beinhaltet, vor allen Dingen auch an die Frage der Geeignetheit erhöhte Voraussetzungen oder Anforderungen stellt. Im Ergebnis halten wir die Änderungen an sich deshalb nicht für erforderlich, weil das Gesetz an sich schon nicht erforderlich ist. Dieses Gesetz ist aus unserer Sicht ein Gesetz, das man getrost streichen kann. Aber, wie gesagt, Herr Minister, das kann man auch gern im Ausschuss diskutieren. Wir werden uns dennoch bei einer Überweisung an den Ausschuss enthalten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes
Vielen Dank. Es spricht jetzt Abgeordneter Schard von der Fraktion der CDU.
(Zuruf Abg. Schard, CDU: Ich ziehe auch zu-
rück!) Nein. Dann ist das auch zurückgezogen. Dann habe ich hier keine weiteren Wortbeiträge. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein, auch nicht. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wurde Ausschussüberweisung beantragt?
(Zuruf aus dem Hause: Ja!)
An den Justizausschuss?
(Zuruf aus dem Hause: Ja!)
Wer dafür ist, dass dieses Gesetz an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2042 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 7/3639 ZWEITE BERATUNG Das Wort zur Berichterstattung hat Abgeordneter Olaf Müller aus dem Petitionsausschuss.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Erste Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen fand in der 35. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 4. Februar 2021 statt. Der Gesetzentwurf wurde federführend an den Petitionsausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In der 14. Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar 2021 beschloss der Ausschuss einstimmig die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2042 gemeinsam mit der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in Drucksache 7/985, der bereits in der 20. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 16.07.2020, erstmals beraten wurde. Die Frist für die Einreichung der Stellungnahmen wurde auf sechs Wochen und das Fristende damit auf den 12. April 2021 festgelegt. Im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung des Petitionsausschusses am 29. April dieses Jahres fand die Auswertung der schriftlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Petitionsgesetzes statt. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigte eine überwiegend große Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Petitionsgesetzes. Lediglich das öffentliche Tagen des Petitionsausschusses hier in Thüringen wurde kontrovers bewertet. Die Gleichstellung zwischen handschriftlich gesammelten Unterschriften und elektronischen Mitzeichnungen dagegen wurde sehr begrüßt und die Mehrheit der Anzuhörenden unterstützte auch den Vorschlag der Anonymisierung von Mitzeichnungen. In der 18. Sitzung des Petitionsausschusses am 17. Juni 2021 zog Frau Abgeordnete Dr. Bergner namens der Fraktion der FDP den Gesetzentwurf in Drucksache 7/985 zurück. Die Auswertung der Anhörung am 17. Juni ergab Änderungen, die die Möglichkeit der moderierten Diskussion von Petitionen auf der Internetseite des Landtags, die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Ausschusses, den Umgang mit neu eingegangenen Petitionen, den Umfang der auf den Sammellisten einzutragenden Daten sowie deren Frist für den Eingang im Landtag und den Umgang mit Doppelungen von Unterschriften in den analogen und digitalen Listen betreffen. Der Ausschuss beschloss, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2042 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zu empfehlen. So beraten wir heute diesen Gesetzentwurf in Drucksache 7/2042. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer! In dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde der manipulative Charakter von Rot-Rot-Grün sichtbar, da hier die Abhaltung von grundsätzlich öffentlichen Sitzungen im Petitionsausschuss vorgesehen war. Transparenz wird politisch dort gefordert, wo die Kontrolle der Bürger angestrebt wird. Nutznießer von öffentlichen Sitzungen sind nicht die Petenten, sondern die Fraktionen der Minderheitsregierung. Diese hat ihre verlogene Moral bereits in den nicht öffentlichen Sitzungen zur Schau gestellt, indem sie den Petenten Hilfe zusicherten, wo gerechterweise keine Hilfe möglich war. Dementsprechend sollten Petenten in öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses missbraucht werden, damit sich Rot-Rot-Grün als moralisch überlegen in Szene setzen konnte und dieses öffentlich vermarkten wollte.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist echt eine Unverschämtheit …!) In der ersten Beratung haben wir darauf hingewiesen, dass grundsätzlich öffentlich abgehaltene Sitzungen im Petitionsausschuss mit der AfD nicht möglich sein werden. Schön, dass Sie unserem Rat gefolgt sind und diesen Passus aus Ihrem ersten Gesetzentwurf gestrichen und in unserem Sinne geändert haben.
(Beifall AfD)
Rot-Rot-Grün zeigte mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf, wie weit Ihnen das Wohl unserer Bürger und die demokratische Ordnung am Herzen liegen. Sie sind stärker mit ihrem egoistischen Eigenwohl beschäftigt als mit dem Wohl unserer Bürger. Beispielgebend ist hier die Rede von Frau Abgeordneter Müller, Die Linke, vom 04.02.2021 – ich zitiere: „Und ich glaube, wenn Menschen sich an uns wenden – ich rede wirklich von Menschen und nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern; das hat auch was damit zu tun, dass jede und jeder sich an den Petitionsausschuss wenden kann, unabhängig der Staatsangehörigkeit – […]“.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, es geht nicht, wie die Linke gern abfällig formuliert, um „die Bürger“, es geht um „unsere Bürger“.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Der Fokus unserer Politik als Abgeordnete des Thüringer Landtags muss die Sorge um die Belange unserer Bürger hier in Thüringen sein.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dazu wurden wir von unseren Bürgern auch gewählt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat in die Haushaltsverhandlungen Anträge eingebracht, um die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses, so wie es seit Jahren sogar auf Bundesebene gefordert wird, zu verbessern. Ebenso haben wir Anträge in die Haushaltsverhandlungen eingebracht, die es dem Petitionsausschuss ermöglicht hätten, unabhängige Sachverständige im Rahmen des Petitionsverfahrens zu bestimmten Sachverhalten anzuhören. Diese Anträge hätten die Abläufe des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags im Sinne unserer Bürger gestalten lassen.
(Beifall AfD)
Leider haben diese Anträge keine Mehrheit gefunden und wurden somit abgelehnt. Wir machen Politik für unsere Bürger! AfD – wir für Sie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ich sage es ganz deutlich: Heute ist ein richtig guter Tag für die direkte Demokratie und die Mitbestimmung der Menschen in Thüringen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) denn wir werden das Recht, das in der Verfassung verankert ist, für jede und jeden stärken, der sich an den Petitionsausschuss wendet. Ich freue mich darüber sehr, dass wir heute, wie gesagt, ein neues Petitionsgesetz verabschieden. Es ist ein gutes Gesetz, ein gutes Gesetz für die Menschen im Land. Es senkt die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Landtag. Es erhöht die Attraktivität des Petitionsrechts und stärkt somit die direkte Demokratie. Ich freue mich auch über den großen Zuspruch, den unser Gesetzentwurf bei Expertinnen und Experten und insbesondere bei den Menschen gefunden hat. Die zahlreichen Zuschriften, die uns im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf erreicht haben, begrüßen in ihrer überwiegenden Mehrzahl die geplanten Änderungen und insbesondere die Neuerung, dass nun bei veröffentlichten Petitionen auch analoge Unterschriften anerkannt werden. Das ist von großer Bedeutung für die Petentinnen und Petenten. Gerade im Hinblick auf eine älter werdende Bevölkerung stellte die bisherige Regelung, dass Petitionen nur online auf der Plattform mitgezeichnet werden können, eine sehr große Hürde dar. Viele Petentinnen und Petenten ziehen lieber vor Ort los und sammeln in oft mühevoller Kleinarbeit teilweise Hunderte und Tausende Unterschriften in handschriftlicher Form, um sie anschließend dem Petitionsausschuss zu übergeben. Mit der Anerkennung dieser Unterschriften steht der Ausschuss nicht mehr vor der Frage, wie mit diesen Unterschriften umgegangen werden soll – vor allem dann, wenn die Unterschriften auf der Petitionsplattform im Internet eben nicht das Quorum erreicht haben. Mit der nun vollzogenen Klarstellung gibt es da keine Diskussion und keinen Spielraum für parteipolitische Spielchen mehr. Aber auch für die Menschen, die mit digitalen Beteiligungsverfahren besser umgehen können, haben wir zahlreiche Verbesserungen eingeführt. Menschen, die gern online eine Petition mitzeichnen wollen, können dies nun tun, ohne ihre Klarnamen und ihren Wohnort im Internet wiederfinden zu müssen. Stattdessen kann bei Mitzeichnung auch ein Pseudonym gewählt werden, denn gerade in so einem kleinteiligen Land wie Thüringen mit Gemeindegrößen teilweise unter 300 Einwohnern ist es oftmals ein Leichtes, jemanden anhand seines Namens und Wohnorts zu identifizieren. Gerade in der Praxis hatte sich daher immer wieder gezeigt, dass viele Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Angst vor persönlichen Anfeindungen vor einer Mitzeichnung zurückgeschreckt sind. Mit der Möglichkeit, bei Mitzeichnung ein Pseudonym zu wählen, was sich im Übrigen an den Regelungen des Deutschen Bundestags orientiert, ist dieses Problem gelöst. Name und Anschrift der Mitzeichnenden müssen dennoch angegeben und bei der Landtagsverwaltung zur Kontrolle hinterlegt werden. Die Petitionsplattform erfährt darüber hinaus eine umfassende Überarbeitung, denn zukünftig wird es eine Diskussionsmöglichkeit während der Mitzeichnungsphase von Petitionen geben. Das steigert nicht nur die Attraktivität der Plattform, sondern macht auch das Für und Wider einer Petition im öffentlichen Diskurs sichtbar. Damit die Einhaltung der Umgangsformen sichergestellt wird, wird die Diskussionsseite dann moderiert. Zudem haben wir eine Evaluation nicht nur der Diskussionsseite festgeschrieben, sondern auch der gesamten Petitionsplattform, um bei möglichen Problemen bei der technischen Umsetzung noch Anpassungen vornehmen zu können. Zu den Beratungen des Gesetzes im Ausschuss möchte ich sagen, dass ich mich über die konstruktive Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen sehr gefreut habe und dass es uns gelungen ist, ein so gutes Petitionsgesetz auf den Weg zu bringen. Es stellt die Mängel ab, die sich in den letzten Jahren in der Praxis gezeigt haben, und wird dafür sorgen, dass wir gegenüber den privaten Petitionsplattformen attraktiver werden. Allerdings bin ich – und das fällt mir schwer; aber die FDP hat ihren Antrag zurückgezogen, und das macht deutlich, dass sie mit dem Pseudonym auch mitgehen können; danke auch dafür – nicht so glücklich darüber – und das ist, das muss ich ganz offen sagen, der Unterschied zu den Rechtsextremen auf der anderen Seite –, dass der Vorschlag, die Sitzung des Petitionsausschusses öffentlich zu machen, keine Mehrheit gefunden hat.
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das nennt
man Demokratie, Frau Müller!) Insbesondere hat das Anhörungsverfahren, welches wir auch sehr häufig durchführen, gezeigt, dass genau diese Öffentlichkeit von den Menschen gewünscht wird. Gerade im Bürgerausschuss, denn so nenne ich den Petitionsausschuss auch immer gern, sollte bei Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Regelungen öffentlich getagt und damit Transparenz hergestellt werden. Die Transparenz ist unverzichtbar für die lebendige Demokratie. Beispiele aus Bayern und Sachsen-Anhalt, wo die Ausschüsse öffentlich tagen, zeigen es: Die meisten Menschen wollen, dass ihre Petition öffentlich behandelt wird, dass sie an der Beratung der Petition teilnehmen und dass sie transparent nachvollziehen können, wie der Ausschuss zu seiner Entscheidung kommt. Sachverhalte können zudem bei Anwesenheit aller Beteiligten direkt geklärt und Missverständnisse ausgeräumt werden. Die Entscheidung des Ausschusses würde so viel besser verständlich für die Betroffenen und mögliche Nachfolgepetitionen würden vielleicht auch überflüssig. Zwar ist die Öffentlichkeit der Sitzung des Petitionsausschusses vorerst nicht umsetzbar, aber das heißt ja nicht, dass wir sie nicht weiter fordern. Vielleicht werden wir es in einer anderen Legislaturperiode dahin bringen, dass auch dieser Ausschuss – unser Bürgerausschuss –, an den sich jeder wenden kann, öffentlich tagt. Und es ist ja auch feststellbar: Wir sind häufig ein Übersetzer im Petitionsausschuss, wir erklären Verwaltungshandeln, weil die Menschen manchmal nicht mehr verstehen, wie eine Entscheidung zustande kommt, wer für was zuständig ist. Ich sehe Sie dahinten schütteln, ich weiß es, Herr Heym, wir haben da eine kontroverse Diskussion geführt mit der CDU, aber wir sind nicht durchgekommen. Vielleicht schaffen wir es irgendwann, Sie davon zu überzeugen, wenn wir vielleicht mal eine Ausschussreise nach Bayern oder Sachsen-Anhalt machen und die Angst – das große Gespenst – vor einer öffentlichen Sitzung dann verlorengeht. Denn gerade diese Rede eben hat doch deutlich gezeigt: Im Ausschuss kommt kein Wort – hier im Parlament stellt man sich hin. Und ich glaube, das würde dem Bürgerausschuss guttun, wenn er öffentlich tagt. Ich will noch einen Satz verlieren oder einen kleinen Hinweis geben: Die Landtagsverwaltung hat uns am Mittwoch mit einem Brief durch die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf aufmerksam gemacht, dass es vielleicht noch Probleme geben könnte bis zur Umsetzung des Diskussionsforums auf der Petitionsplattform. Dennoch bleiben wir dabei und werben dafür, dies einzuführen. Wir werden das mit den Menschen auch draußen kommunizieren, damit stärken wir der Verwaltung auch den Rücken – ich sehe Herrn Niemeyer dahinten sitzen. Dennoch bleiben wir dabei, dieses tolle Gesetz, das die Rechte der Menschen stärkt, heute auf den Weg zu bringen. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, unser Thüringer Gesetz über das Petitionswesen weist im Bundesmaßstab gesehen bereits jetzt schon sehr weitreichende Regelungen auf und wurde auch im Endergebnis der vorangegangenen Anhörungen – wir hatten es vorhin gehört – von einer Vielzahl der Anzuhörenden gelobt. Doch wie so oft im Leben gibt es immer gute Gründe, es besser zu machen, um damit den stetigen Anforderungen gerecht zu werden. Insofern war es gut und richtig, dass es einen Hinweis zu einer Gesetzesänderung gegeben hat. Aber wie gesagt: Nichts ist so gut, als dass man es nicht verbessern könnte. Daher hat sich auch die CDUFraktion in den letzten Wochen und Monaten aktiv in diesen Entwicklungsprozess eingebracht und den Gesetzentwurf der Regierungskoalition sachkritisch und ausführlich mitdiskutiert. Hierbei halfen auch die zahlreichen Anregungen und Meinungen, welche uns im Rahmen der Anhörung und im Vorfeld gegeben worden sind, auch wenn nicht alle in die Gesetzesvorlage Einzug halten konnten, zum Beispiel – wir haben es gerade gehört – das Thema „Öffentliche Anhörung“. Im Bayerischen Landtag ist es so, dass per se alle Petitionen öffentlich angehört werden. Aber aufgrund des Aufwands, der dadurch entsteht, sind die Petitionen auf alle Landtagsabgeordneten aufgeteilt und werden im jeweils dazugehörigen Ausschuss beraten. Das zeigt also, dass mit dieser öffentlichen Anhörung auch ein Mehraufwand einhergeht. Es ist also auch kritisch zu diskutieren, ob man das aufnehmen möchte. Insofern gab es – wie gesagt – einen intensiven Prozess, welcher sich nun in dem vorliegenden Gesetz widerspiegelt. Als erster guter Punkt ist zu nennen, dass mit der Gesetzesänderung die Diskussionsseite des Landtags für Petitionen eine Moderation erhalten soll. Damit kann das Nutzungsverhalten in bessere Bahnen gelenkt werden oder – besser gesagt – es trägt maßgeblich zur Einhaltung der Netiquette und Sachlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer bei. Bezüglich der Praktikabilität ist ja weiterhin auch eine zeitnahe Evaluation verankert – wir haben es gehört, nach einem Jahr soll die gesamte Sache noch mal evaluiert werden –, welche natürlich dann auch der Qualität des Systems zuträglich ist. Wir haben auch gehört, und das möchte ich jetzt gleich noch mit einschieben: Es gab von der Verwaltung hier eine Information, dass die Umsetzung dieser Moderation in dem alten System momentan schwierig ist – die Petitionsplattform ist halt von 2013; wer sich ein bisschen in der Materie auskennt, weiß, dass es sehr aufwendig ist, wenn ich das System von 2013 wieder anfasse. Wir werden – auch wenn wir das Gesetz hier begrüßen – schauen müssen, dass wir irgendwie eine Übergangslösung für die nächsten Monate in diesem Bereich finden. Ein weiterer Punkt ist – ich habe es schon erwähnt –, dass sich viele Anzuhörende auch für die im vorherigen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün ursprünglich vorgesehene Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen aussprachen. Hier haben wir es uns hinsichtlich einer genauen Positionierung nicht leicht gemacht, aber schlussendlich zum einen aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken, aber vor allem zur wirklichen Wahrung der offenen Diskussionskultur innerhalb des Petitionsausschusses ganz klar davon abgesehen. Gut, dass dies noch einmal verankert wird.
(Beifall AfD)
Zur weiteren Verbesserung der alltäglichen Arbeit im Ausschuss trägt jetzt sicher auch bei, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses frühzeitig über neu eingegangene Petitionen in Kenntnis gesetzt werden und damit auch rechtzeitig entscheiden können, ob schneller Handlungsbedarf besteht. Aktuell werden die Ausschussmitglieder erst von den Petitionen in Kenntnis gesetzt, nachdem diese einen zeitlich zum Teil nicht ganz unerheblichen Vorprozess innerhalb der Verwaltung durchlaufen haben. Insofern gibt es mit dieser Regelung nun die Möglichkeit, lange Wartezeiten für wichtige Entscheidungen für wichtige Petitionen verkürzen zu können. Noch ein weiteres und – wie wir finden – gutes Resultat konnte im Bereich der Mitzeichnung gefunden werden. Grundlegend haben wir als CDU-Fraktion uns immer gegen die Verwendung von Pseudonymen gestellt, da jeder Unterzeichnende für eine Sache, die er unterstützt, auch mit Ross und Reiter genannt werden soll.
(Beifall CDU)
Aber, wie bereits auf Bundesebene sowie in zahlreichen Landesparlamenten praktiziert, gibt es eben auch sinnvolle Kompromisslösungen. Hierbei müssen auch weiterhin die Namen und Anschriften der Unterzeichner auf den Sammellisten für die Landtagsverwaltung ersichtlich und nachprüfbar sein, aber gerade im Onlineformat können im öffentlich zugänglichen Bereich Pseudonyme verwendet werden, solange im Hintergrund die Klarnamen der Petenten von der Verwaltung nachprüfbar erkannt werden können. Und einen letzten Punkt möchte ich noch nennen: Wir als CDU-Fraktion sind immer für die Verhinderung von Mehrfachzeichnungen eingetreten. Daher liegt auf dem Punkt der zukünftigen Prüfung der Eintragungen auf Mehrfachunterzeichnungen gerade in der Zusammenführung der digitalen und analogen Listen ein wichtiges Augenmerk, damit eben das Sammlungsergebnis nicht verfälscht wird. Zum Schluss noch einmal zusammengefasst: Es liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der im Sinne einer praktikablen, aber vor allem – und das sei besonders betont – einer fraktionsübergreifenden, sachlichen Bearbeitung von Petitionen ein stimmiges Ergebnis gibt. Damit werbe ich auch noch mal für Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit gut einem Dreivierteljahr haben wir uns mit den Änderungen des Thüringer Petitionsgesetzes befasst. Heute sind wir bei der zweiten Beratung im Plenum und damit hoffentlich nah am Ziel, die Hürden für das Einreichen einer Petition und die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung zu senken. Petitionen sind ein zweckmäßiges Instrument, Onlinepetitionen auf Change.org oder Campact sind längst Bestandteil von NGO-Kampagnen oder um einem Bürgeranliegen Gehör zu verschaffen. Die Inhalte dieser Petitionen landen freilich nicht im Landtag, sind aber dennoch ein probates Mittel zur vor allem politischen Meinungsbildung. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass die Inhalte im Rauschen des Internets verpuffen. Petitionen aber, die sich an den Thüringer Landtag richten, kommen direkt beim Petitionsausschuss an. Freilich sollte der Inhalt im Zuständigkeitsbereich des Landtags oder im Bereich „Sonstige Einrichtungen mit öffentlichen Aufgaben“ liegen. Liegt der Petition noch ein öffentliches Interesse zugrunde, kann die Petition auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht werden, damit wiederum können viele Menschen über das Ziel des Begehrens informiert werden und dies auch mit ihrer Unterschrift unterstützen. Ja, das ging alles bisher auch so, aber durch die vorgeschlagenen Änderungen wird das Thüringer Petitionsrecht sehr deutlich nachgebessert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Befassung mit der Erneuerung des Gesetzes kamen wir immer wieder an zwei Hürden. Einerseits galt es, dem Datenschutz und somit den Persönlichkeitsrechten von Petentinnen und Petenten wie auch von Unterzeichnenden Rechnung zu tragen. Andererseits haben wir auch lange über die Funktionen und Fähigkeiten der digitalen Plattform debattiert, um auch hier einerseits den Datenschutz, andererseits aber auch die notwendige Transparenz zu sichern. Nun aber liegt uns hier ein Gesetz vor, das mehr Partizipationen möglich macht. Wir sind da in Thüringen gut vornweg. Natürlich gibt es in allen Landtagen und Senaten und auch im Bundestag die Möglichkeit, Petitionen einzureichen. Das kann überall schriftlich oder elektronisch passieren, ein barrierefreier Zugang aber ist nicht überall verbürgt. Wir sind hier in Thüringen recht weit. So gibt es in Thüringen schon lange die Option, Eingaben schriftlich einzureichen oder mündlich vorzutragen. An dieser Stelle möchte ich gern dem Bürgerbeauftragten für sein Engagement danken. Ebenso können bei uns in Thüringen Petitionen in Gebärdensprache, in lautsprachbegleitenden Gebärden oder auch in Brailleschrift eingereicht werden. Darauf können wir recht stolz sein.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir es noch ein bisschen leichter. Wir wollen die Frist für die Stellungnahmen der Landesregierung in den – zugegebenerweise bislang manchmal sehr langwierigen – Verfahren verkürzen. Wir wollen die Möglichkeit der anonymisierten Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen schaffen und damit die Hürden aufheben, Namen und Wohnort mit dafür angeben zu müssen. Und wir wollen eine regelmäßige Evaluierung der elektronischen Arbeits- und Beteiligungsstrukturen des Petitionsausschusses einführen und eine digitale Diskussionsmöglichkeit von veröffentlichten Petitionen schaffen. Und wir senken das Quorum, also die Anzahl der beizubringenden Unterschriften, nach denen eine Petition auf jeden Fall öffentlich angehört werden kann. Jetzt kann das Quorum per Gesetz sowohl durch die Mitzeichnung nach § 14 a als auch durch die Einreichung handschriftlich unterzeichneter Sammellisten erfüllt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Petitionen und Eingaben sollen gute Beispiele gelebter Demokratie sein und die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Regierung bzw. den Abgeordneten auf kurzem Weg ermöglichen. Das funktioniert nur mit einfachen, gut zugänglichen und transparenten Partizipationsmöglichkeiten. Insofern sind wir hier ein Stück weitergekommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Stärkung der Demokratie ist uns ein urgrünes Anliegen. Demokratie ist für uns die Grundlage für ein freies und friedliches Zusammenleben. Sie braucht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Menschen, die sie im Parlament und in Institutionen vertreten, und das Vertrauen, dass ihre Meinung, ihre Fragen und ihre Probleme ankommen und in transparenten Entscheidungsprozessen kommuniziert werden. Mit dieser Novellierung des Thüringer Petitionsgesetzes wird den Thüringerinnen und Thüringern Mitwirkung und Partizipation erleichtert, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Vielen Dank, Herr Müller. Für die FDP-Fraktion hat sich Abgeordnete Dr. Bergner zu Wort gemeldet. Meine Damen und Herren, es ist doch sehr unruhig, ich würde um Ruhe bitten. Frau Dr. Bergner hat das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream, das Petitionsrecht ist ein essenzieller Bestandteil unseres parlamentarischen Systems und eine wichtige Säule politischer Mitbestimmung in einer repräsentativen Demokratie, wie wir sie derzeit in Deutschland und in Thüringen vorfinden. Mit einer Petition können die Bürger Wünsche artikulieren, aber auch auf Missstände aufmerksam machen und auch Forderungen an die Parlamente formulieren. Petitionen können von privatem und öffentlichem Interesse sein. Es ist auch wichtig, dass Petitionen umstrittene Fragen aufwerfen, die einen offenen Diskurs brauchen. Hier müssen wir sicherstellen, dass der Bürger, der Petitionen zeichnet, keinen Repressalien ausgesetzt wird. Deshalb haben wir Freie Demokraten bereits am 12. Juni letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen eingebracht. Ich freue mich, dass unsere Initiative dazu geführt hat, dass noch weitere Hindernisse zur Anhörung der Bürger aus dem Weg geräumt wurden. Politik muss stets ein offenes Ohr für die Belange und die Nöte der Bürger haben, auch wenn es auf den ersten Blick mal unangenehm ist. Im Zentrum der Politik müssen die Menschen stehen, für die sie gemacht wird. Dieser Grundsatz darf nie zu einer Floskel verkommen. Das erreichen wir, indem wir auch den Anspruch des Bürgers auf öffentliche Anhörung bei Erreichen eines Quorums festschreiben. Das ist eine wirkliche Errungenschaft, da die Zulassung von Anhörungen nicht mehr von politischen Mehrheiten abhängig ist. Weiterhin schaffen wir Klarheit, dass digitale und analoge Unterschriften von Mitzeichnern gleichberechtigt zählen. Uns Freien Demokraten war es besonders wichtig, dass der geschützte Raum des Petitionsausschusses erhalten geblieben ist. Das Abhalten öffentlicher Sitzungen schafft Transparenz. Ja, das ist richtig. Jedoch braucht die ehrliche Aufarbeitung von Konflikten geschützte Räume. Es ist bekannt, dass sich Menschen anders verhalten, anders äußern, wenn sie es in der Öffentlichkeit tun oder wenn sie sich in einer vertrauenswürdigen Umgebung befinden.
(Beifall AfD)
Deshalb bleibt ja zusätzlich die Möglichkeit, offene Sitzungen in den Petitionsausschüssen durchzuführen. Und, Frau Müller, ich kann Ihnen sagen, es ist doch klar: Jeder Bürger, der von Anfang an eine öffentliche Verhandlung haben möchte, kann diese doch beantragen. Diese Möglichkeit besteht.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!)
Insgesamt sind wir froh, dass wir diesen Kompromiss im Ausschuss gemeinsam gefunden haben. Es ist ein gemeinsamer Schritt zu einer weiteren Stärkung des Petitionsrechts in Thüringen sowie ein klarer transparenter Zugang der Bürger zu ihrem Recht, jederzeit Eingaben an dieses Parlament richten zu können. Die Fraktion der Freien Demokraten wird dieser Beschlussempfehlung zustimmen, denn es ist ein guter Tag für die Stärkung der gezielten Meinungsäußerung an die richtige Stelle, an das Parlament, für die Bürger Thüringens. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD, FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Werter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Petitionsrecht ist in der Verfassung verankert. Es ist uns wichtig und bedeutsam. Wir haben schon von einigen Rednerinnen gehört, dass das auch außerhalb unseres Bundeslandes Anerkennung findet. Trotzdem gibt es Dinge, die wir besser machen können. Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, den wir hier noch nicht so betont haben, der aber auch wichtig ist. Wir geben der Landesregierung härtere Bandagen, nämlich sechs bis acht Wochen für eine erste Stellungnahme zur jeweiligen Petition. Das ist eine Nachschärfung, die natürlich eine sehr starke Herausforderung darstellen kann, weil wir oft auch sehr komplexe Sachverhalte im Petitionsausschuss serviert bekommen. Aber es ist eben wichtig, dass wir relativ schnell dann auch Auskunft geben können. Zum anderen schaffen wir endlich die Möglichkeit, dass bei den Mitzeichnern/Mitzeichnerinnen einer Petition auf deren Verlangen hin ein Pseudonym anstelle von Name und Wohnort veröffentlicht wird. Das ist in Zeiten des Internets besonders wichtig geworden, weil es bei bestimmten Petitionen leider vorgekommen ist – nicht in unserem Bundesland nach meinem Wissen, aber in anderen Bundesländern –, dass bei Anliegen, die eine besondere Polarisierung hervorgerufen haben, Mitzeichner dann auch mit Belästigungen rechnen mussten bis hin zu Drohungen und Verunglimpfungen. Aus der Wissenschafts- und Zivilgesellschaft gab es positive Rückmeldungen zu diesen Neuerungen, die jetzt im Gesetz enthalten sind. Deswegen freue ich mich auch für meine Fraktion, dass dieses Gesetzesvorhaben hier Wirklichkeit werden kann. Wir haben Thüringen damit heute wenigstens an dieser Stelle ein Stückchen weiter vorangebracht, wenn wir jetzt gleich diesen Gesetzentwurf beschließen werden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Ich habe noch eine Wortmeldung von Frau Müller mit 1 Minute und 50 Sekunden. Ich nehme Sie noch dran, obwohl wir gleich mit einer Lüftungspause dran wären. Das kriegen wir aber noch hin.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir
machen das Flotti-Lotti!) Das hoffe ich.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir das noch mal gestatten. Aber, Frau Dr. Bergner, mich hat es noch mal nach vorn getrieben, weil Sie eben etwas falsch dargestellt haben. Es ist eben nicht so einfach, dass Menschen, die sich an uns wenden, einfach sagen: Ich will eine öffentliche Ausschusssitzung. Dazu sind bestimmte Dinge notwendig: Da sind erst einmal Unterschriften – es muss ein Quorum erreicht werden. Wir können nicht einfach sagen, wir machen das jetzt öffentlich. Das funktioniert einfach nicht. Das will ich an dieser Stelle einfach klarstellen. Deswegen haben wir auch als rotrot-grüne Regierungskoalition den Versuch gestartet, die Sitzungen öffentlich machen zu lassen, damit es transparenter ist, wie die Entscheidungen zustande kommen. Und wir – das habe ich eben auch noch mal betont – sind häufig der Übersetzer zwischen Kommunalverantwortlichen oder Bundesbehörden – wie auch immer. Das wissen Sie durch die Arbeit im Petitionsausschuss. Das hätte ich mir gewünscht, damit die Menschen auch wieder verstehen, wie gestaltet sich die Politik, wie setzt sich etwas zusammen. Und ja, viele haben es gesagt – das möchte ich an dieser Stelle auch noch betonen –, damit ist Thüringen Spitzenreiter in der Bundesrepublik, was direkte Demokratie im Petitionswesen ist. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, auch in einer zukünftigen nächsten Legislatur. Ich freue mich, wenn wir jetzt gleich das Gesetz verabschieden. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Vielen Dank, Frau Müller. Bitte?
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Habe ich
noch Zeit?) Das müssen wir erfragen – aber dann treten wir in die Lüftungspause ein.
(Zwischenrufe aus dem Hause: Nein! Abstim-
mung!) Herr Gröning, Sie haben noch 4 Minuten und 50 Sekunden. Dann müssen wir aber in die Lüftungspause gehen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, hier wurde mal wieder gezeigt, dass auf demokratischem Wege wirklich die Vernunft gesiegt hat: Unser Einwand, hier den Petitionsausschuss nicht grundsätzlich öffentlich zu gestalten, hat Fuß gefasst. AfD wirkt, wir haben das wirklich geschafft, hier wirklich die Vernunft in diesem Land einziehen zu lassen, auch gemeinsam mit anderen Fraktionen. Dazu auch noch mal vielen Dank. Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. Vielen Dank noch mal.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Das war erkanntermaßen kurz. Ich nehme an, mit Ihrem Einverständnis können wir die Abstimmung jetzt noch durchführen, ohne in die Lüftungspause einzutreten. Meine Damen und Herren, dann treten wir, da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, jetzt in die Abstimmung ein, erstens über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der Drucksache 7/3639. Die Stimmen dafür? Aus allen Fraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Da sehe ich keine. Enthaltungen? Da sehe ich auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit machen wir weiter. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2042 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit, meine Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer ist dafür? Die Kolleginnen und Kollegen bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wiederum alle Fraktionen. Danke schön. Ich frage der guten Ordnung halber nach Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall AfD)
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Da wir jetzt in die Lüftungspause eintreten müssten, kommen wir sowieso über 18.00 Uhr hinweg. Ich schließe also damit auch die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und ein schönes Wochenende. Kommen Sie gut an!