Holter
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Frau Baum, meine Damen und Herren! Eine kurze Vorbemerkung sei mir gestattet. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde der digital gestützte Distanzunterricht zu einer zentralen Säule der Aufrechterhaltung von Bildung in dieser besonderen Situation. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern in Thüringen, die aufgrund schwerer Erkrankung nicht in die Schule gehen können, ergeben sich hieraus erhebliche Chancen. Wenn Schülerinnen und Schüler in der Klinik oder zu Hause unterrichtet werden, können digitale Unterrichtsformate das aktuelle Angebot erweitern und gegebenenfalls eine digitale Teilnahme am Unterricht ihrer Klasse zumindest teilweise ermöglichen, soweit ihr Gesundheitszustand dies zulässt. Die konkrete Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da es keine entsprechenden Erhebungen gibt. Der Bestand an digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte wächst ständig an, da das Land den Schulträgern im Rahmen der Thüringer DigitalPakt-Richtlinie hierfür gesonderte Mittel bereitstellt. Für die Verteilung sind die Schulträger zuständig, die sich hierfür mit den Schulen abstimmen. Zu Frage 2, betreffend der Thüringer Schulcloud: Die Thüringer Schulcloud kann von allen Thüringer Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften genutzt werden, damit auch von Lehrkräften, die im Klinikund Hausunterricht eingesetzt sind, und von Schülerinnen und Schülern, die entsprechend beschult werden. Eine Erfassung der Nutzung im Klinik- und Hausunterricht erfolgt nicht. Zu Frage 3, welche Maßnahmen durch uns ergriffen werden: Das Thüringer Schulgesetz berücksichtigt die fortschreitende Entwicklung digitaler Unterrichtsformen. In § 54 Abs. 7 wird für den Unterricht in Fällen, in denen den Schülerinnen und Schülern der Besuch eines regulären Unterrichts nicht möglich ist, auf die Möglichkeiten verwiesen, moderne Datenkommunikation für die Unterrichtsabsicherung zu nutzen. Mit Zustimmung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums kann der Unterricht ganz oder teilweise in digitalen Lernumgebungen erfolgen. Die im Klinik- oder Hausunterricht tätigen Lehrerinnen und Lehrer gehören zum Stammpersonal einer Schule. Damit können sie die Endgeräte nutzen, mit denen die jeweilige Stammschule ausgestattet ist, sowie gegebenenfalls auch die digitalen Endgeräte, die in den Kliniken oder im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Die fachliche Empfehlung zum Klinik- und Hausunterricht dient den Lehrkräften als Leitfaden. Sie zeigt als Entwicklungsaufgabe auf, die fortschreitende Digitalisierung für den Bildungsbereich als ergänzendes Angebot zum Haus- und Klinikunterricht im Krankheitsfall zu nutzen. Diese Empfehlung findet man auf unserer Internetseite, die Adresse kann ich Ihnen dann auch geben, das liest sich immer so schwer vor. Ich gebe Ihnen das nachher an die Hand, Frau Baum, damit Sie das nachlesen können, weil Sie Interesse haben. Daneben können die Lehrkräfte auf die Materialien zurückgreifen, die für das häusliche Lernen entwickelt worden sind und auf der Homepage des TMBJS unter der Rubrik „Häusliches Lernen“ frei abrufbar sind. Soweit in der Hausbeschulung wie bei den übrigen Schülerinnen und Schülern auch auf Struktur, Hardware zurückgegriffen werden konnte, wurden die Schülerinnen und Schüler im Klinik- und Hausunterricht in digitale Lernangebote mit einbezogen. Die Schülerinnen und Schüler verfügen teilweise über eigene oder vom zuständigen Schulträger geliehene digitale Endgeräte. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass einige Beschulungen aufgrund der Schülerspezifik, beispielsweise Förderbedarf, körperliche und motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung, eine digitale Unterstützung erschweren. Der Unterricht in den Kliniken wurde auch in den Zeiträumen der Schulschließungen und des Wechselunterrichts überwiegend in Präsenz durchgeführt. Zu Frage 4, betreffend die Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte, die hier im Einsatz sind: Thüringer Lehrkräfte, die im Klinik- und/oder Hausunterricht eingesetzt sind, können die entsprechenden Fortund Weiterbildungsangebote sowie Materialien und Selbstlernangebote im Bereich der digitalen Bildung nutzen, die das ThILLM für alle Lehrkräfte anbietet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Herzlichen Dank.
