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Weil

02.07.2021 Sitzungen 7/52

Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Tiergesundheit ist ein möglicher Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen derzeit eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen. Aber ich will auch sagen, wir können heute konstatieren, es hat im Moment nach Thüringen kein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest stattgefunden. Wir haben Einträge in Brandenburg und Sachsen. Die sind besorgniserregend, wobei man sagen muss, dass die Entwicklung eher in nördlicher als in westlicher Richtung erfolgt. Aber es ist sicherlich auch wichtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass wir eine aktive ASP-Entwicklung in der Bundesrepublik haben. Wir haben im Moment einen Stand von 1.026 positiv auf ASP getesteten Wildschweinen mit den unterschiedlichen Ausbrüchen in den Landkreisen in Brandenburg und Sachsen. Die Thüringer Landesregierung hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um sich auf das Szenario eines Eintrags nach Thüringen vorzubereiten. Herr Gottweiss hat bereits darauf hingewiesen, dass schon im Jahr 2018 ein Schwarzwildkompetenzzentrum beim Thüringer Bauernverband eingerichtet wurde. Wir haben eine Vielzahl von präventiven Projekten wie zum Beispiel die Information von Jägerinnen und Jägern und der Bevölkerung oder auch eine verstärkte Wildbretvermarktung bearbeitet. Ich kann mich nur den Worten von Herrn Gottweiss, von Herrn Bergner und auch von Frau Wagler anschließen: Der Dank geht an die Jägerinnen und Jäger und auch an alle anderen, die in dem Bereich aktiv waren. Ich möchte auch an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Thüringer Bauernverband erwähnen, der sozusagen die Heimstatt dieses ASP-Kompetenzzentrums ist. Eine mögliche Ausbreitung der Seuche kann durch eine Verminderung des Schwarzwildbestandes erschwert werden. Dass dies geboten ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Die Schwarzwildstrecke in Thüringen befindet sich auf einem historischem Hoch. Im Jagdjahr 2019/2020 wurde mit insgesamt 45.814 Stück Schwarzwild eine bisher noch nie erreichte Strecke erzielt. Die Schwarzwildstrecke und der Schwarzwildbestand korrelieren, und deswegen muss von einem enorm hohen Schwarzwildbestand ausgegangen werden. Vor dem Hintergrund dieses hohen Schwarzwildbestandes, der damit verbundenen Wildschäden und der ASP-Prävention ist eine verstärkte Bejagung des Schwarzwildes angezeigt. Je geringer der Schwarzwildbestand, desto geringer ist auch die Möglichkeit der Ansteckung. Um diese Bejagung zu unterstützen, zahlt der Freistaat Thüringen unter anderem seit 2018 eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild und je Einsatz eines brauchbaren Jagdhundes bei einer revierübergreifenden Bewegungsjagd. Auch jagdrechtlich haben wir mit der Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild mit Ausnahme des Elterntierschutzes den Weg für einen verstärkten Abschuss freigemacht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Einsatz von Nachtzielgeräten kann helfen, die Schwarzwildstrecke weiter zu steigern. Schwarzwild ist im Wesentlichen nachtaktiv, weshalb Schwarzwild als einzige Schalenwildart auch nachts erlegt werden darf. Traditionell werden dafür vor allem die Vollmondphasen genutzt. Im Zuge der technischen Weiterentwicklung sind Restlichtverstärker, Infrarotaufheller und Wärmebildkameras für die nächtliche Jagd auf Schwarzwild in den Fokus gerückt, mit denen unabhängig von den Lichtverhältnissen auch Schwarzwild gejagt werden kann. Insbesondere aus Tierschutzgründen ist der Einsatz dieser Technik zu empfehlen, da die Tiere sauber erkannt werden können, sichtbar ist, ob Frischlinge dabei sind, und Schüsse sauber angetragen werden können. Sollte es zum Ausbruch der ASP in Thüringen kommen, so steht die Verpflichtung, den Schwarzwildbestand als Seuchenherd so schnell wie möglich zu beseitigen. Dazu ist der Einsatz von Nachtzieltechnik unverzichtbar. In fast allen Flächenländern der Bundesrepublik ist deshalb die Nutzung von Nachtzieltechnik zur Bejagung von Wildschweinen erlaubt. Auch die Thüringer Landesregierung hat deshalb im Entwurf der überarbeiteten Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz das Verbot der jagdlichen Nutzung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild gestrichen. Der Verordnungsentwurf wird derzeit abschließend durch das Justizministerium in rechtsförmlicher Hinsicht geprüft und das Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof wird hergestellt. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der Verordnungsentwurf fertiggestellt werden. Nach dem Entwurf sollen die Regelungen zur Nachtzieltechnik am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass uns das Thüringer Jagdgesetz jetzt schon die Möglichkeit gibt, im Zuge von Einzelanordnungen den Einsatz von Nachtzielgeräten zu ermöglichen. Aktuell wird der Einsatz von Nachtzieltechnik über Einzelanordnungen genehmigt, wobei bisher jeder Antrag positiv beschieden wurde. Insofern kann ich auch nicht erkennen, warum die AfD meint, wir hätten die Regelungen im Jagdrecht eher verkompliziert. In dem Fall ist es so, dass wir einen aktiven Bürokratieabbau betreiben und übrigens auch die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen, die mit diesen Einzelanordnungen beschäftigt sind, von Arbeit entlasten. Ich will auch darauf hinweisen. Sie meinen ja, die FDP-Fraktion würde nur einen befristeten Einsatz der Nachtzieltechnik beantragen wollen. Der Grund steht aber im Antrag. Die FDP-Fraktion hebt auf die Änderung des Bundesjagdgesetzes ab, das jetzt gescheitert ist, darauf hat Herr Bergner schon hingewiesen. Aber insofern würde jedenfalls bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesjagdgesetzes auch diese Regelung gelten. Ich kann also nicht erkennen, warum der Antrag der FDP-Fraktion nicht weitgehend genug sein soll. Deswegen spricht aus Sicht der Landesregierung jedenfalls nichts dagegen, den FDP-Antrag zu unterstützen. Den Antrag der AfD-Fraktion halten wir nicht für zielführend und notwendig. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗