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Thomas L. Kemmerich

FDP 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe Zuhörer, Zuschauer, insbesondere diejenigen, die es betrifft, die sicher auch lange Zeit darauf warten, weil es ja auch häufig beklagt worden ist! Ich möchte mein Augenmerk darauf richten, dass es von den 108 Seiten des Gesetzentwurfs tatsächlich einmal fünf Seiten sind, die eigentliche Gesetzesänderungen sind, die restlichen knapp 100 Seiten sind Erläuterungen, Berechnungsmodelle. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es ein sehr komplexer Sachverhalt ist; das haben Sie auch sehr gut ausgeführt, Frau Ministerin. Deshalb will ich der Ausschussberatung nicht vorweggreifen. Das werden wir sicher mit den Experten noch mal ausreichend erörtern können. Wie Sie ausgeführt haben, geht es hier um die Anerkennungsleistung für angestellte Professoren, die sogenannten Lückeprofessoren, und natürlich vor allen Dingen um die Besoldungsanpassung auf eine angemessene Alimentation nach dem Urteil, das Sie zitiert haben, aus dem Mai 2020. Den Weg, den Sie gewählt haben, haben Sie beschrieben: Streichung der ersten Erfahrungsstufen in den Gruppen A6, A7 und Abstandswahrung über die Besoldungsgruppen hinweg durch die Erhöhung der kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlags. Ich möchte vorab aber auf zwei Punkte hinweisen, nämlich die Außenwirkungen dieses ganzen Verfahrens. Zum einen steht ja auch der öffentliche Dienst, die öffentliche Hand vor einem massiven Fachkräftemangel. Drei von vier Stellen werden wegfallen in den nächsten 15 Jahren. Das Problem hat ja nicht nur Thüringen, das hat nicht nur die öffentliche Hand, sondern das hat ja die Wirtschaft insgesamt. Wir wissen, dass von ungefähr 1 Million zurzeit in Beschäftigung stehenden Menschen ca. 250.000 nach geltenden Methoden nicht zu besetzen sind, dass sie einfach aus dem Arbeitsmarkt wegfallen. Das heißt, wir müssen also mit anderen Methoden, mit neuen Methoden dafür Sorge tragen, dass die vielfältigen Aufgaben, die auch hier zu erledigen sind, in Zukunft erledigt werden können. Wir Freien Demokraten haben auch mehrere Anträge noch im Laufen im Parlament zur Steigerung der Attraktivität des Beamtentums, des öffentlichen Dienstes. Auch da gibt es sicherlich vielfältige Ansätze, das insgesamt zu verbessern. Aber ein Satz ist, dass man attraktive Konditionen herstellt für den öffentlichen Dienst. Es ist auch richtig, dass nicht nur die Besoldung zählt, aber die Besoldung außer Acht zu lassen, ist natürlich genauso fatal. Nun hat es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen gegeben, wo auch die Alimentation eine Rolle gespielt hat – Sie haben das zitiert. Das Alimentationsprinzip umfasst ja auf Seiten des Dienstherrn die gesamte Lebenszeit. Deshalb müssen wir darauf achten, dass es nicht nur in der aktiven Zeit greift, sondern auch in der Zeit des Ruhestands. Und da ist ja zumindest strittig, ob mit der gewählten Methode, die Sie vorschlagen, auch – bei den Ruhestandsbezügen wird es ja nicht oder nicht ausreichend angerechnet – dem Anspruch des Verfassungsgerichtsurteils Genüge getan wird. Da werden wir auf das Expertenvotum sehr gespannt sein, das wir dann im Ausschuss zu diskutieren haben. Was ich irritierend bis fatal finde, ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf rückwirkend nur auf die Beamten angewendet werden soll, die geklagt haben oder sich in einem nicht abgeschlossenen Rechtsverfahren befinden. Ich glaube, das zerstört das Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit. Ich weiß, dass das fiskalische Herz anders schlagen muss, aber es kann nicht davon abhängig sein, dass man sich mit seinem Dienstherrn oder mit seinem Arbeitgeber – ich sage es mal als Unternehmer – gerichtlich auseinandersetzt, um am Ende Gerechtigkeit zu erfahren. (Beifall FDP) Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir da für alle Leute ein gleiches Maß in Anwendung bringen. Bei der Wahl des Mittels möchten wir auch noch mal auf eines hinweisen: Man bildet eine Vergleichsgruppe zu der Grundsicherung, reine Grundsicherung, aber wir haben ein großes Feld an Menschen, die auch Erwerbssicherung beziehen aufgrund einer Aufstockung. Es ist insbesondere in Familien oftmals der Fall, dass Familien mit Kindern aus dem Erwerbseinkommen und den Ansprüchen, die sie gegenüber dem Gesetz aber haben, aufzustocken haben, weil der Monatslohn nicht ausreichen kann. Ich denke, dass man da andere Gruppenvergleiche ziehen sollte, weil es doch am Ende schwer vermittelbar wäre, wenn ein voll arbeitender Thüringer Beamter weniger Alimentation erhält als letztlich ein ebenso arbeitender Aufstocker. Ich glaube, da ist noch eine kleine Dissonanz, aber auch das können wir im Ausschuss entspannt klären. Insofern freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

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