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Lars Schütze

AfD 02.07.2021 Sitzungen 7/52

Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten ermöglichen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin selbst langjähriger Jäger, darum weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwer und anspruchsvoll die Jagd auf Schwarzwild ist. Nicht nur, dass Wildschweine überaus wehrhaft, schlau und mobil sind, durch die Verlagerung ihrer Aktivitäten in die Nacht und durch ihre Vorsicht ist deren Bejagung sehr zeit- und arbeitsintensiv. Viele Stunden und meist bis tief in die Nacht muss man sitzen, um die Rotten in Anblick zu bekommen, und dabei hoffen, dass das Licht des Mondes reicht, um richtig ansprechen zu können. Ein falscher Schuss bedeutet dabei nicht nur vermeidbares Tierleid, sondern ist unter Umständen auch eine Straftat nach dem Jagdgesetz und nach dem Tierschutzgesetz. Besonders vor dem Hintergrund der drohenden ASP in Thüringen und deren Ausbruch in Sachsen und Brandenburg stellt die Bejagung eine besondere Herausforderung für die ehrenamtlichen Thüringer Jäger dar. Allein im Jagdjahr 2019/2020 wurde in Thüringen eine Schwarzwildstrecke von über 45.000 Stück erzielt; im Vergleich zum Jagdjahr 2018/2019 ist das eine Zunahme von 55 Prozent. Aber nicht nur das Schwarzwild bereitet Grund zur Sorge, auch invasive Wildarten wie der Waschbär nehmen in Thüringen zu. Über 10.000 Stück wurden im Jagdjahr 2018/2019 in Thüringen erlegt. Auch diese jagen in der Regel in der Nacht. Leider macht die Regierung den Jägern mit unsinnigen Verschärfungen das Leben schwer. Aber allein schon für den Einsatz bei Umwelt- und Artenschutz gebührt ihnen Dank, Anerkennung und Unterstützung. Deshalb geben Sie mir eine Chance, mich hier bei der gesamten Thüringer Jägerschaft für ihren Dienst zu bedanken. (Beifall AfD) Den Thüringer Jägern den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für die Jagd zu gestatten, wäre also nicht nur eine längst fällige Anerkennung ihrer Arbeit. Es würde auch mögliches Tierleid vermeiden, helfen, invasiven Wildarten Einhalt zu gebieten und natürlich zu einer wirksamen Bekämpfung der ASP beizutragen. Also geht der Antrag der FDP schon mal in die richtige Richtung. Trotzdem ist und bleibt der Antrag der FDP nur ein Schaufensterantrag, man könnte auch sagen: viel zu kurz geschossen. (Beifall AfD) Denn eine solche Vorrichtung kostet im Schnitt 2.000 bis 4.000 Euro. Wenn ein Jäger diese nur ein paar Monate nutzen darf, wird er so eine teure Anschaffung wahrscheinlich nicht tätigen. Eine Eindämmung der Schweinepopulation und somit der ASP kann daher mit dem FDP-Antrag nicht realisiert werden. Mal abgesehen davon, dass schon der Titel des FDP-Antrags rechtlich ungenau ist, unterscheidet doch das Waffenrecht ganz genau zwischen Nachtzielgeräten, Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen. (Beifall AfD) Unser Alternativantrag hingegen ist nicht nur fachlich tiefer und an der jagdlichen Realität ausgerichtet, sondern berücksichtigt die Forderungen und Bedürfnisse der Thüringer Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild und invasiver Wildarten in vollem Umfang. (Beifall AfD) Er zollt den Jägern den ihnen gebührenden Respekt und zeigt mögliche Lösungsansätze bei der Bekämpfung der ASP. Wir bitten daher um die Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön. (Beifall AfD)

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